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Document 32002D0455

2002/455/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. Juni 2002 zur Änderung der Entscheidung 2001/881/EG hinsichtlich des Verzeichnisses der für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern eingeführten Tieren und tierischen Erzeugnissen zugelassenen Grenzkontrollstellen (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2113)

ABl. L 155 vom 14.6.2002, p. 59–59 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 28/09/2009; Stillschweigend aufgehoben durch 32009D0821

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2002/455/oj

32002D0455

2002/455/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. Juni 2002 zur Änderung der Entscheidung 2001/881/EG hinsichtlich des Verzeichnisses der für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern eingeführten Tieren und tierischen Erzeugnissen zugelassenen Grenzkontrollstellen (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2113)

Amtsblatt Nr. L 155 vom 14/06/2002 S. 0059 - 0059


Entscheidung der Kommission

vom 13. Juni 2002

zur Änderung der Entscheidung 2001/881/EG hinsichtlich des Verzeichnisses der für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern eingeführten Tieren und tierischen Erzeugnissen zugelassenen Grenzkontrollstellen

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2113)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2002/455/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 97/78/EG des Rates vom 18. Dezember 1997 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnissen(1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,

gestützt auf die Richtlinie 91/496/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren und zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG, 90/425/EWG und 90/675/EWG(2), zuletzt geändert durch die Richtlinie 96/43/EG(3), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Entscheidung 2001/881/EG der Kommission(4) wurde ein Verzeichnis der Grenzkontrollstellen erstellt, die für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern eingeführten Tieren und tierischen Erzeugnissen zugelassen sind.

(2) Auf Ersuchen der Behörden des Vereinigten Königreichs und nach einem Kontrollbesuch der Gemeinschaft sollte die Grenzkontrollstelle im Hafen von Peterhead in das Verzeichnis aufgenommen werden.

(3) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Im Anhang der Entscheidung 2001/881/EG wird folgender Eintrag in das Verzeichnis der Grenzkontrollstellen für das Vereinigte Königreich aufgenommen: ">PLATZ FÜR EINE TABELLE>"

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 13. Juni 2002

Für die Kommission

David Byrne

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 24 vom 30.1.1998, S. 9.

(2) ABl. L 268 vom 24.9.1991, S. 56.

(3) ABl. L 162 vom 1.7.1996, S. 1.

(4) ABl. L 326 vom 11.12.2001, S. 44.

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