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Document 31982D0143

82/143/EWG: Entscheidung der Kommission vom 5. Februar 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,SLM- Spectrofluorometer, model SLM 4800" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

ABl. L 63 vom 6.3.1982, p. 22–22 (DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1982/143/oj

31982D0143

82/143/EWG: Entscheidung der Kommission vom 5. Februar 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,SLM- Spectrofluorometer, model SLM 4800" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

Amtsblatt Nr. L 063 vom 06/03/1982 S. 0022 - 0022


*****

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 5. Februar 1982,

mit der festgestellt wird, daß das Gerät »SLM-Spectrofluorometer, model SLM 4800" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

(82/143/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1027/79 (2),

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Deutschland hat mit Schreiben an die Kommission vom 17. Juli 1981 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät »SLM- Spectrofluorometer, model SLM 4800", das zur Untersuchung von Protein-Lipid- und Protein-Protein-Wechselwirkungen in biologischen Membranen und insbesondere zur Messung der mittleren Lebensdauer der Fluoreszenz und der differentiellen dynamischen Polarisation von Proben verwendet wird, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichen Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden.

Am 12. Januar 1982 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten.

Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich um ein Fluorometer handelt. Aufgrund seiner objektiven technischen Merkmale wie seiner Empfindlichkeit und der Genauigkeit der fluorometrischen Analyse sowie seines Verwendungszwecks ist dieses Gerät für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet. Ausserdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Das Gerät ist somit als wissenschaftliches Gerät anzusehen.

Nach Auskunft der Mitgliedstaaten werden jedoch in der Gemeinschaft zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichen Wert, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können, hergestellt. Dies gilt insbesondere für das übliche Gerät, das von der Firma Applied Photophysics, 20 Albemarle Street, London W1X 3HA/U.K., hergestellt wird und das Gerät »JY3C", hergestellt von der Firma Jobin Yvon, 16-18, rü du Canal, 91160 Longjumeau/France -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das Gerät »SLM-Spectrofluorometer, model SLM 4800", das Gegenstand des Antrags Deutschlands vom 17. Juli 1981 ist, kann nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 5. Februar 1982

Für die Kommission

Karl-Heinz NARJES

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 184 vom 15. 7. 1975, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 134 vom 31. 5. 1979, S. 1.

(3) ABl. Nr. L 318 vom 13. 12. 1979, S. 32.

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