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Document 62016TN0230

Rechtssache T-230/16: Klage, eingereicht am 11. Mai 2016 – C & J Clark International/Kommission

ABl. C 260 vom 18.7.2016, p. 42–43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.7.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 260/42


Klage, eingereicht am 11. Mai 2016 – C & J Clark International/Kommission

(Rechtssache T-230/16)

(2016/C 260/53)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: C & J Clark International Ltd (Somerset, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Willems, S. De Knop und J. Charles)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Klage für zulässig zu erklären;

die Durchführungsverordnung (EU) 2016/223 der Kommission vom 17. Februar 2016 zur Einführung eines Verfahrens zur Prüfung bestimmter, von ausführenden Herstellern aus China und Vietnam eingereichter Anträge auf Marktwirtschaftsbehandlung und individuelle Behandlung, und zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-659/13 und C-34/14 für nichtig zu erklären; und

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin vier Klagegründe geltend.

1.

Die Europäische Kommission habe gegen den Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung nach Art. 5 Abs. 1 und 5 Abs. 2 EUV verstoßen, indem sie eine falsche Rechtsgrundlage herangezogen habe.

2.

Die Europäische Kommission habe gegen Art. 266 AEUV verstoßen, indem sie nicht die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs C & J Clark International, C-659/13 und C-34/14, EU:C:2016:74, ergebenen Maßnahmen ergriffen habe.

3.

Die Europäische Kommission habe gegen Art. 5 Abs. 1 und 4 EUV verstoßen, indem sie einen Rechtsakt erlassen habe, der über das hinausgehe, was zur Erreichung seines Ziels notwendig sei.

4.

Die Europäische Kommission habe ihr Ermessen missbraucht, indem sie ihre Befugnisse zu einem anderen Zweck ausgeübt habe, als dem, zu dem sie ihr übertragen worden seien.


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