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Document 62016CN0266

Rechtssache C-266/16: Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen’s Bench Division (Administrative Court) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 13. Mai 2016 – Western Sahara Campaign UK/Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs, Secretary of State for Environment, Food and Rural Affairs

ABl. C 260 vom 18.7.2016, p. 31–32 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.7.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 260/31


Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen’s Bench Division (Administrative Court) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 13. Mai 2016 – Western Sahara Campaign UK/Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs, Secretary of State for Environment, Food and Rural Affairs

(Rechtssache C-266/16)

(2016/C 260/39)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

High Court of Justice (England & Wales), Queen’s Bench Division (Administrative Court)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Western Sahara Campaign UK

Beklagte: Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs, Secretary of State for Environment, Food and Rural Affairs

Vorlagefragen

1.

Bezieht sich die Bezeichnung „Marokko“ in Art. 9, 17 und 94 sowie im Protokoll Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (ABl. 2000 L [70], S. 2) („Assoziationsabkommen“), genehmigt durch Beschluss des Rates und der Kommission 2000/204/EG (1), EGKS, nur auf das von den Vereinten Nationen und der Europäischen Union („EU“) anerkannte souveräne Hoheitsgebiet von Marokko, und schließt daher dieses Abkommen aus Westsahara stammende Produkte von der gemäß dem Assoziationsabkommen zollfreien Einfuhr in die EU aus?

2.

Wenn aus Westsahara stammende Produkte gemäß dem Assoziationsabkommen zollfrei in die EU eingeführt werden können, ist dann das Assoziationsabkommen im Hinblick auf die Verpflichtung nach Art. 3 Abs. 5 des Vertrags über die Europäische Union, zur Einhaltung der einschlägigen Grundsätze des Völkerrechts und zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen beizutragen, und auf den Umfang, in dem das Assoziationsabkommen zugunsten der saharauischen Bevölkerung, in ihrem Namen und entsprechend ihrer Wünsche und/oder in Absprache mit ihren anerkannten Vertretern abgeschlossen wurde, gültig?

3.

Ist das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der EU und dem Königreich Marokko (wie durch Verordnung Nr. 764/2006 (2) des Rates, Beschluss 2013/785/EU (3) des Rates und Verordnung Nr. 1270/2013 (4) des Rates genehmigt und umgesetzt) im Hinblick auf die Verpflichtung nach Art. 3 Abs. 5 des Vertrags über die Europäische Union, zur Einhaltung der einschlägigen Grundsätze des Völkerrechts und zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen beizutragen, und den Umfang, in dem das Assoziationsabkommen zugunsten der saharauischen Bevölkerung, in ihrem Namen und entsprechend ihrer Wünsche und/oder in Absprache mit ihren anerkannten Vertretern abgeschlossen wurde, gültig?

4.

Ist die Klägerin befugt, die Gültigkeit von Unionsrechtsakten auf der Grundlage einer behaupteten Verletzung des Völkerrechts durch die EU in Frage zu stellen, insbesondere unter Berücksichtigung:

a)

des Umstands, dass die Klägerin, obwohl sie nach nationalem Recht befugt ist, die Gültigkeit von Unionsrechtsakten anzufechten, keine Rechte des Unionsrechts geltend machen kann und/oder

b)

des Grundsatzes im Fall Monetary Gold Removed from Rome von 1943 (ICJ Reports 1954), wonach der Internationale Gerichtshof keine Entscheidungen treffen kann, die das Verhalten eines Staates in Frage stellen oder die Rechte eines Staates beeinträchtigen, der nicht Partei vor dem Gerichtshof ist und nicht zugestimmt hat, durch die Urteile des Gerichtshofs gebunden zu sein?


(1)  2000/204/EG, EGKS: Beschluss des Rates und der Kommission vom 24. Januar 2000 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (ABl. L 70, S. 1).

(2)  Verordnung (EG) Nr. 764/2006 des Rates vom 22. Mai 2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko (ABl. L 141, S. 1).

(3)  Beschluss 2013/785/EU des Rates vom 16. Dezember 2013 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko (ABl. L 349, S. 1).

(4)  Verordnung (EU) Nr. 1270/2013 des Rates vom 15. November 2013 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko vereinbarten Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko (ABl. L 328, S. 40).


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