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Document 62014TN0784
Case T-784/14: Action brought on 28 November 2014 — Romania v Commission
Rechtssache T-784/14: Klage, eingereicht am 28. November 2014 — Rumänien/Kommission
Rechtssache T-784/14: Klage, eingereicht am 28. November 2014 — Rumänien/Kommission
ABl. C 65 vom 23.2.2015, p. 36–37
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
23.2.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 65/36 |
Klage, eingereicht am 28. November 2014 — Rumänien/Kommission
(Rechtssache T-784/14)
(2015/C 065/51)
Verfahrenssprache: Rumänisch
Parteien
Kläger: Rumänien (Prozessbevollmächtigte: R. Radu, R. Haţieganu und A. Buzoianu)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den in Form des Schreibens BUDG/B3/MV D(2014) 3079038 vom 19. September 2014 ergangenen Beschluss der Kommission für nichtig zu erklären, mit dem diese Rumänien auffordert, dem Haushalt der Europäischen Union einen Betrag von 14 883,79 EUR brutto zur Verfügung zu stellen, der dem Verlust an traditionellen Eigenmitteln entspricht; |
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger vier Klagegründe geltend.
1. |
Erster Klagegrund: fehlende Zuständigkeit der Kommission für den Erlass des angefochtenen Beschlusses
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2. |
Zweiter Klagegrund: unzureichende und unangemessene Begründung des angefochtenen Beschlusses
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3. |
Dritter Klagegrund — hilfsweise für den Fall, dass das Gericht feststellen sollte, dass die Kommission im Rahmen der ihr durch die Verträge übertragenen Befugnisse handelte: Verstoß der Kommission gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung und die Verteidigungsrechte Rumäniens
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4. |
Vierter Klagegrund: Verstoß gegen die Erfordernisse der Rechtssicherheit und gegen den Vertrauensschutz
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