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Document 62013CA0640

Rechtssache C-640/13: Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 18. Dezember 2014 — Europäische Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Steuern nach dem Unionsrecht — Nationale Rechtsvorschriften — Rückwirkend eingeführte Verkürzung der Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen — Grundsatz der Effektivität — Grundsatz des Vertrauensschutzes)

ABl. C 65 vom 23.2.2015, p. 16–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.2.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 65/16


Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 18. Dezember 2014 — Europäische Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

(Rechtssache C-640/13) (1)

((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Steuern nach dem Unionsrecht - Nationale Rechtsvorschriften - Rückwirkend eingeführte Verkürzung der Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen - Grundsatz der Effektivität - Grundsatz des Vertrauensschutzes))

(2015/C 065/22)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und W. Roels)

Beklagte: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: J. Beeko)

Tenor

1.

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 3 EUV verstoßen, dass es eine Rechtsvorschrift wie Section 107 des Finanzgesetzes 2007 (Finance Act 2007) erlassen hat, die rückwirkend, ohne Vorankündigung und ohne Übergangsregelung das Recht der Steuerzahler einschränkt, die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Steuern zurückzufordern.

2.

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 78 vom 15.3.2014.


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