EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62013CA0562

Rechtssache C-562/13: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 18. Dezember 2014 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour du travail de Bruxelles — Belgien) — Centre public d'action sociale d'Ottignies-Louvain-La-Neuve/Moussa Abdida (Vorlage zur Vorabentscheidung — Charta der Grundrechte der Europäischen Union — Art. 19 Abs. 2 und Art. 47 — Richtlinie 2004/83/EU — Mindestnormen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus — Person mit Anspruch auf subsidiären Schutz — Art. 15 Buchst. b — Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung eines Antragstellers im Herkunftsland — Art. 3 — Günstigere Normen — An einer schweren Krankheit leidender Antragsteller — Nichtverfügbarkeit einer angemessenen Behandlung im Herkunftsland — Richtlinie 2008/115/EU — Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger — Art. 13 — Gerichtlicher Rechtsbehelf mit aufschiebender Wirkung — Art. 14 — Garantien bis zur Rückkehr — Grundbedürfnisse)

ABl. C 65 vom 23.2.2015, p. 13–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.2.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 65/13


Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 18. Dezember 2014 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour du travail de Bruxelles — Belgien) — Centre public d'action sociale d'Ottignies-Louvain-La-Neuve/Moussa Abdida

(Rechtssache C-562/13) (1)

((Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 19 Abs. 2 und Art. 47 - Richtlinie 2004/83/EU - Mindestnormen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus - Person mit Anspruch auf subsidiären Schutz - Art. 15 Buchst. b - Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung eines Antragstellers im Herkunftsland - Art. 3 - Günstigere Normen - An einer schweren Krankheit leidender Antragsteller - Nichtverfügbarkeit einer angemessenen Behandlung im Herkunftsland - Richtlinie 2008/115/EU - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Art. 13 - Gerichtlicher Rechtsbehelf mit aufschiebender Wirkung - Art. 14 - Garantien bis zur Rückkehr - Grundbedürfnisse))

(2015/C 065/18)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour du travail de Bruxelles

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Centre public d'action sociale d'Ottignies-Louvain-La-Neuve

Beklagter: Moussa Abdida

Tenor

Die Art. 5 und 13 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger in Verbindung mit Art. 19 Abs. 2 und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Art. 14 Abs. 1 Buchst. b dieser Richtlinie sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen,

die einem Rechtsbehelf, der gegen eine Entscheidung eingelegt wird, die gegenüber einem an einer schweren Krankheit leidenden Drittstaatsangehörigen anordnet, das Gebiet eines Mitgliedstaats zu verlassen, keine aufschiebende Wirkung verleihen, wenn die Vollstreckung dieser Entscheidung den Drittstaatsangehörigen einer ernsthaften Gefahr einer schweren und irreversiblen Verschlechterung seines Gesundheitszustands aussetzen könnte, und

die nicht die im Rahmen des Möglichen erfolgende Befriedigung der Grundbedürfnisse dieses Drittstaatsangehörigen vorsehen, um zu gewährleisten, dass die medizinische Notfallversorgung und die unbedingt erforderliche Behandlung von Krankheiten innerhalb der Fristen, während deren der betreffende Mitgliedstaat die Abschiebung des Drittstaatsangehörigen infolge der Einlegung des entsprechenden Rechtsbehelfs aufschieben muss, tatsächlich gewährt werden können.


(1)  ABl. C 9 vom 11.1.2014.


Top