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Document 52012AE0824

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Mitteilung zu EU-Politik und Freiwilligentätigkeit: Anerkennung und Förderung grenzüberschreitender Freiwilligenaktivitäten in der EU“ COM(2011) 568 final

ABl. C 181 vom 21.6.2012, p. 150–153 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 181/150


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Mitteilung zu EU-Politik und Freiwilligentätigkeit: Anerkennung und Förderung grenzüberschreitender Freiwilligenaktivitäten in der EU“

COM(2011) 568 final

2012/C 181/26

Berichterstatter: Pavel TRANTINA

Die Europäische Kommission beschloss am 20. September 2011, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Mitteilung zu EU-Politik und Freiwilligentätigkeit: Anerkennung und Förderung grenzüberschreitender Freiwilligenaktivitäten in der EU

COM(2011) 568 final.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 29. Februar 2012 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 479. Plenartagung am 28./29. März 2012 (Sitzung vom 28. März) mit 134 gegen 3 Stimmen bei 11 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

Vorwort

Die Freiwilligentätigkeit ist ein wichtiger Ausdruck der aktiven Bürgerschaft. Sie schafft Human- und Sozialkapital, trägt zu gesellschaftlichem Zusammenhalt und Solidarität bei, bringt der Gesellschaft wertvolle wirtschaftliche Vorteile und gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihr Potenzial zu entfalten. Die Freiwilligentätigkeit schließt „jede Art der freiwilligen Tätigkeit [ein], ob formell, nichtformell oder informell, die aus freiem Willen, eigener Wahl und eigenem Antrieb von einer Person ausgeübt wird und nicht auf finanziellen Gewinn ausgerichtet ist“  (1) . Angesichts der aktuellen Krise in Europa, des demografischen Wandels und anderer Herausforderungen ist es von großer Bedeutung anzuerkennen, wie hilfreich die Freiwilligentätigkeit für den Einzelnen bei der Eingliederung in die Gesellschaft, der Übernahme von Verantwortung, der Erweiterung der eigenen Kompetenzen und der Kontaktaufnahme und -pflege ist. Die Freiwilligentätigkeit muss aber klar von der bezahlten Tätigkeit abgegrenzt werden und darf diese keineswegs ersetzen.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat als erste Einrichtung der EU schon 2006 den Vorschlag für ein Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit (EJF) unterbreitet und damit die Bemühungen der Mitglieder der Allianz des EJF 2011 unterstützt, denen sich weitere anschlossen. 2011 wurde dieses Ziel erreicht und damit die Gelegenheit geschaffen, den Nutzen des Freiwilligensektors hervorzuheben und Freiwilligenorganisationen zu leistungsfähigeren Akteuren auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene zu machen. Das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft 2011 hat ebenfalls unmittelbar dazu beigetragen, die Freiwilligentätigkeit als Instrument zur Lösung gesellschaftlicher Probleme und zur Vertrauensbildung anzuerkennen.

1.   Empfehlungen

1.1   Um ein wirksames, nachhaltiges Umfeld für die Freiwilligentätigkeit zu schaffen, empfiehlt der EWSA den EU-Institutionen und Mitgliedstaaten, die notwendigen Schritte einzuleiten, um zu gewährleisten, dass die Freiwilligentätigkeit im nationalen und EU-Recht ermöglicht und unterstützt wird, Ehrenamtliche geschützt werden und rechtliche Hindernisse bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten aus dem Weg geräumt werden.

1.2   Es sollte jedoch vermieden werden, Bestimmungen zu erlassen, die allzu deskriptiv sind oder den lokalen Traditionen im Bereich der Freiwilligenarbeit nicht gerecht werden, was zu einer Einschränkung oder Unterbindung der Freiwilligentätigkeit führen würde. Freiwilligenorganisationen sollten unmittelbar in entsprechende Rechtsetzungsverfahren eingebunden werden. Während das Fehlen eines rechtlichen Rahmens in einigen Ländern kein Hindernis darstellt, erschwert dieser Umstand in anderen Ländern das Leben der Ehrenamtlichen und Freiwilligendienste. In anderen Ländern wiederum haben Ehrenamtliche durch einen restriktiven rechtlichen Rahmen nur einen eingeschränkten Zugang zu möglichen Freiwilligentätigkeiten.

1.3   Die Europäische Kommission sollte die Einrichtung einer wirksamen, gut organisierten Infrastruktur für die Freiwilligentätigkeit auf nationaler und europäischer Ebene unterstützen (z.B. Unterstützung für Freiwilligenorganisationen, bei der Mobilisierung und Schulung von ehrenamtlichen Helfern, bei der Beantragung von Fördermitteln) und die Ausstattung der Freiwilligenorganisationen und -zentren in den Bereichen Information, Ausbildung und Koordinierung zwischen den Ehrenamtlichen und den Organisationen verbessern.

1.4   Die EU und die Mitgliedstaaten sollten zugängliche, zuverlässige und nachhaltige Bedingungen für die Finanzierung des Freiwilligensektors schaffen und die Freiwilligenorganisationen bei der Anpassung an das neue Finanzierungsumfeld unterstützen. Der EWSA fordert die Europäische Kommission dazu auf, die finanzielle Unterstützung für die Freiwilligentätigkeit in EU-finanzierten Programmen und den Strukturfonds zu verstärken.

1.5   Die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten sollten die Freiwilligentätigkeit als Sachleistung für die Kofinanzierung erlauben und unterstützen. Außerdem fordert der EWSA sie auf, sicherzustellen, dass die Mehrwertsteuervorschriften keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Freiwilligenorganisationen verursachen.

1.6   Um diese aktuelle Dynamik auch in Zukunft beizubehalten, schlägt der EWSA vor, einige praktische Schritte einzuleiten, um die Errungenschaften des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit auch nach 2011 zu wahren und der Freiwilligentätigkeit einen festen Platz auf der nationalen und europäischen Tagesordnung zu geben. Der EWSA fordert die Kommission auf, ein entsprechendes Konsultationsverfahren einzuleiten (z.B. durch ein Weißbuch oder ein ähnlich wirksames Mittel). Dieses Verfahren könnte als „Erbe“ des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit angesehen werden, da es sicherstellen würde, dass die Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene auch weiterhin im Blickpunkt steht. Auch die europäischen Themenjahre 2012 und 2013 sollten unter diesem Gesichtspunkt angemessen genutzt werden.

1.7   Die EU-Institutionen müssen einen stärker koordinierten Ansatz im Bereich der Freiwilligenpolitik verfolgen. Die Freiwilligentätigkeit sollte als politisches Querschnittsthema anerkannt sowie von einem Sonderreferat innerhalb der Europäischen Kommission koordiniert und mit den nötigen politischen Strukturen aus anderen EU-Einrichtungen unterstützt werden (2). So könnte gewährleistet werden, dass die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Koordinierungsstellen, einem zuständigen Referat in der Kommission, einer interfraktionellen Arbeitsgruppe oder einem Ausschuss im Europäischen Parlament, einer eindeutig befugten Ratsformation und den Freiwilligenorganisationen auf allen Ebenen weitergeführt wird.

1.8   Darüber hinaus sollten sich alle Interessenträger darum bemühen, die Freiwilligentätigkeit weiterhin aktiv unter allen Bürgerinnen und Bürgern und – je nach Lage in dem jeweiligen Land – mit einem besonderen Fokus auf junge Menschen und ältere Mitbürger zu fördern. Die von Arbeitgebern unterstützten Freiwilligentätigkeiten sollten künftig stärker gefördert werden: Die Mitgliedstaaten sollten entsprechende Maßnahmen in die Wege leiten (z.B. mögliche Steuererleichterungen prüfen) und Partnerschaften mit dem Freiwilligensektor unterstützen.

2.   Allgemeine Bemerkungen zur Freiwilligentätigkeit

2.1   Bei der Freiwilligentätigkeit muss ein Ansatz verfolgt werden, der auf die Ehrenamtlichen ausgerichtet ist bzw. sie in den Mittelpunkt stellt, damit Qualität, Anerkennung, Schutz und der Zugang zur Freiwilligentätigkeit ohne jegliche Art der Diskriminierung garantiert werden können. Die Rechte, Würde und Pflichten von Ehrenamtlichen sollten anerkannt und geachtet werden und den Ehrenamtlichen und ihren Organisationen auch bekannt sein (3).

2.2   Besondere Aufmerksamkeit sollte der Freiwilligentätigkeit als Instrument zur Umsetzung der Europa-2020-Ziele entgegengebracht werden. Daher ist es wesentlich, die Freiwilligentätigkeit auch in die nationalen Reformprogramme aufzunehmen, um eine entsprechende Unterstützung zu gewährleisten.

2.3   Um die Agenda des Freiwilligensektors, den Austausch bewährter Praktiken und die Schaffung/Konsolidierung von Freiwilligenplattformen mit allen wichtigen Interessengruppen (Arbeitgeber, Gewerkschaften, andere für diesen Sektor wichtige Stellen, nationale Behörden und die EU) voranzutreiben, sollte die Koordinierung des Sektors auch nach 2011 aufrechterhalten werden. Der EWSA begrüßt die Arbeit der Allianz des EJF 2011 (4), die in der Annahme ihres politischen Programms für die Freiwilligentätigkeit in Europa (Policy Agenda for Volunteering in Europe, PAVE) (5) gipfelte. In diesem Programm finden sich einige anregende Vorschläge für die weitere Entwicklung der Freiwilligentätigkeit auf europäischer und nationaler Ebene, aber auch für Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen.

2.4   Um auf den sozioökonomischen Wert und Beitrag des Freiwilligensektors aufmerksam zu machen, müssen nach Meinung des EWSA sämtliche Informationen über die Auswirkungen der Freiwilligentätigkeit auf Gesellschaft und Wirtschaft gesammelt und verbreitet werden. Als erstes muss man jedoch über die Nutzung und Umsetzung des ILO-Handbuchs über die Messung der Freiwilligenarbeit verständigen, um die Methoden zur Datensammlung über die Freiwilligentätigkeit in den Mitgliedstaaten einander anzugleichen. Der EWSA hebt jedoch auch die Notwendigkeit hervor, nationale Daten zusammenzutragen, die über das BIP hinausgehen, z.B. Daten über „gesellschaftliche Indikatoren“ zur Messung des gesellschaftlichen Wohlstands.

2.5   Es ist von großer Bedeutung, den Bedürfnissen aller Ehrenamtlichen Rechnung zu tragen, d.h. derjenigen, die in festen Strukturen tätig sind, aber auch derjenigen, die auf eigene Faust ehrenamtlich arbeiten. Die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten können und dürfen nicht an denjenigen vorbeisehen, die es von sich aus auf sich nehmen, eine ehrenamtliche Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft auszuüben. Daher sollte die direkte und indirekte Zusammenarbeit dieser Ehrenamtlichen mit Freiwilligenorganisationen aufgezeigt werden. Außerdem verdienen neben den Bereichen Jugend, Sport und Soziales auch viele andere Freiwilligenbereiche eine genauere Betrachtung.

3.   Allgemeine Bemerkungen des EWSA zur Mitteilung der Kommission

3.1   Der EWSA begrüßt die Mitteilung der Kommission zu EU-Politik und Freiwilligentätigkeit. Er unterstützt die vorgeschlagenen Definitionen und Maßnahmen.

3.2   Der EWSA hält jedoch die übereilt anmutende Veröffentlichung der Mitteilung und das Fehlen öffentlicher Konsultationen und Folgeabschätzungen für bedenklich. Einige Vorschläge der Zivilgesellschaft wurden nicht berücksichtigt, insbesondere diejenigen, die später im politischen Programm für die Freiwilligentätigkeit in Europa (PAVE) unterbreitet wurden.

3.3   Die Kommission listet zu Recht eine Reihe von Hindernissen für die Freiwilligentätigkeit auf und erklärt, dass „ein gewisser Fortschritt bei diesen Fragen 2006 erzielt [wurde], als die Mitgliedstaaten sich dazu verpflichteten, zusammen an der Beseitigung der Hindernisse zu arbeiten […]. Allerdings bleibt noch viel zu tun.“ Die Kommission könnte weitaus ehrgeiziger sein und gezielte Vorschläge für eine Entwicklung auf diesem Gebiet hervorbringen.

3.4   Es ist wichtig zu erkennen, dass die Europäische Kommission die treibende Kraft für die Entwicklung der Freiwilligenpolitik sein muss, wobei der Fokus dann auf Fragen zur grenzübergreifenden Freiwilligentätigkeit und Mobilität der Ehrenamtlichen innerhalb der EU läge. Während die Verantwortung für die Ausarbeitung eines ordnungspolitischen Rahmens und von Leitlinien für bewährte Verfahren und Strategien bei den Mitgliedstaaten liegt, sollte die Kommission eine führende Rolle bei der Datensammlung und dem Ausbau der offenen Koordinierungsmethode übernehmen, um zu gewährleisten, dass die Freiwilligentätigkeit in die nationalen Reformprogramme und in die Finanzierungssysteme der EU aufgenommen wird.

3.5   Der EWSA begrüßt die Tatsache, dass die Kommission „eventuell Vorschläge vorbringen [wird], die speziell auf die Freiwilligentätigkeit im Rahmen der EU-Beschäftigungsstrategie, bei dem Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung und im Kontext der Kommissionsinitiative ‚Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen‘ ausgerichtet sind“. Dabei sind jedoch die Gefahren einer Verwendung der Freiwilligentätigkeit als Instrument für politische Ziele zu bedenken sowie die Grundwerte der Freiwilligentätigkeit zu achten und zu schützen.

4.   Besondere Bemerkungen zu den Vorschlägen der Kommission

4.1   Der EWSA begrüßt die Entschlossenheit der Kommission, EU-Bürger und Interessengruppen stärker über die unterschiedlichen Finanzierungsprogramme, die von Freiwilligen und für Freiwilligentätigkeiten genutzt werden können, zu informieren. Neben der projektbasierten Finanzierung sollten die Möglichkeiten zur Finanzierung von Freiwilligenaktivitäten ausgeweitet werden, z.B. durch die Einführung einer Basisfinanzierung, kleinerer Zuschüsse und Vertragspakete. Die Freiwilligentätigkeit als Sachleistung für die Kofinanzierung sollte erlaubt und möglichst obligatorisch werden.

4.2   Angesichts des derzeitigen Vorschlags, die Programme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“ zu einem einzigen Programm „Erasmus für alle“ zusammenzulegen, hat der EWSA die Befürchtung, dass das bei der Mitwirkung an einer Freiwilligentätigkeit entstehende nicht-formale Lernen aufs Spiel gesetzt werden könnte, sowohl inhaltlich als auch durch eine Begrenzung der Ressourcen. Der EWSA fordert die Kommission daher auf, die Unabhängigkeit des derzeitigen Programms „Jugend in Aktion“ und ihre angemessene Finanzierung zu gewährleisten und alle auf wohltätige Zwecke ausgerichteten Aktionen fortzusetzen, insbesondere den Europäischen Freiwilligendienst, neben den Jugendinitiativen und der Unterstützung für europäische Strukturen im Bereich der Jugend.

4.3   Der EWSA teilt die Auffassung der Kommission, dass es angemessene Folgemaßnahmen zur „Förderung der grenzüberschreitenden Freiwilligentätigkeit im Kontext des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger (2013)“ geben sollte. Es reicht jedoch nicht aus, nur die grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeit zu erwähnen; vielmehr sollten alle Formen der Freiwilligentätigkeit berücksichtigt werden. Der Anwendungsbereich des Europäischen Themenjahres 2013 sollte auf das Jahr der aktiven Bürgerschaft ausgeweitet werden, um diesem Zweck gerecht zu werden und die Aufmerksamkeit der europäischen Bürger zu wecken.

4.4   Der EWSA verfolgt sehr genau die Arbeiten der Kommission zu einem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Validierung des nicht-formalen und des informellen Lernens, der auch die Dimension der Freiwilligentätigkeit und den Europäischen Qualifikationspass einschließt. Um das im Rahmen einer Freiwilligentätigkeit Gelernte angemessen zu verzeichnen, sollte der Pass nicht nur aus einer Reihe neuer separater Bescheinigungen bestehen, sondern vielmehr ein umfassendes Dokument sein, in dem alle durch lebenslanges Lernen erzielten praktischen Erfahrungen, Ausbildungen, soziale Kompetenzen und Fachkenntnisse aufgelistet werden, auch – wenn der/die Freiwillige dies so wünscht – die durch Freiwilligentätigkeit gewonnenen Kompetenzen.

4.5   2012 wird die Kommission Vorschläge für die weitere Entwicklung der EU-Strategie für die Jugend und der Empfehlung über die Mobilität junger Freiwilliger in Europa unterbreiten. Der EWSA denkt, dass es sinnvoll wäre, die Methode der offenen Koordinierung auf den gesamten Bereich der Freiwilligentätigkeit in Europa auszuweiten. So könnte die Freiwilligentätigkeit systematisch oben auf der Tagesordnung der EU gehalten werden.

4.6   Hinsichtlich des Sports begrüßt der EWSA den Vorschlag für neue EU-Mittel für diesen Bereich und hebt hervor, wie wichtig die Unterstützung der Freiwilligentätigkeit insbesondere an der Basis ist.

4.7   Der EWSA ist der Auffassung, dass stärker darüber informiert werden sollte, welche unterschiedlichen Möglichkeiten Arbeitgeber als Ausdruck ihrer jeweiligen Regelung über die soziale Verantwortung des Unternehmens haben, um die individuellen Freiwilligenaktivitäten ihrer Beschäftigten zu unterstützen. Die Sozialpartner sollten bei den unterschiedlichen Systemen für die Freiwilligentätigkeit von Beschäftigten mitreden können, die immer auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit des Engagements von Beschäftigten beruhen müssen.

4.8   Der EWSA hat die Einführung mehrerer Initiativen zur Förderung der Freiwilligentätigkeit unter dem Personal der EU-Einrichtungen und unter den Beamten in den Mitgliedstaaten zur Kenntnis genommen. Aufgrund der positiven Erfahrungen seiner Bediensteten empfiehlt der EWSA, dem „Solidarité“-Vorschlag (6) besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

4.9   Der EWSA hatte von der Kommission eine wesentlich deutlichere Antwort auf die Forderung der Zivilgesellschaft nach Vereinfachung der Visumverfahren für Ehrenamtliche aus Drittländern erwartet. Es sollten Änderungen zur Richtlinie 2004/114/EG des Rates vorgelegt werden, in denen analog zu den Bestimmungen für Schüler und Studierende die Einführung einer spezifischen Visumkategorie für Ehrenamtliche vorgeschlagen wird.

4.10   Der EWSA begrüßt die Idee, ein europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe (EVHAC) (7) einrichten zu wollen, aber er bezweifelt, dass es tatsächlich auf dem Ansatz der Freiwilligkeit beruht. Bevor der endgültige Vorschlag für ein europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe eingeführt wird, sollten erst einmal die laufenden Pilotprojekte gründlich bewertet werden. Da die Kommission die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen in der Entwicklungszusammenarbeit begrüßt, schlägt der EWSA vor, diese vorwiegend auf Freiwilligentätigkeit beruhenden Initiativen durch die EU stärker zu fördern, um ihre Wirkung zu verbessern.

4.11   In Bezug auf die Querverbindungen zwischen der Freiwilligentätigkeit und dem Gesundheits- bzw. Sozialwesen weist der EWSA darauf hin, dass Ehrenamtliche keinesfalls die tagtägliche, wesentliche Arbeit der bezahlten Beschäftigten im Sozialwesen übernehmen sollten. Sie könnten jedoch einen Mehrwert zu den von qualifizierten Beschäftigten erbrachten Diensten schaffen.

5.   Zusammenfassung der Aktivitäten des EWSA während des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit 2011

5.1   Zur Vorbereitung auf das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit und der Steuerung der dazugehörigen Aktivitäten richtete der EWSA die Koordinierungsgruppe „EJF 2011“ unter dem Vorsitz von Pavel TRANTINA (Gruppe III) ein. Durch die Veranstaltung mehrerer Anhörungen versuchte der EWSA außerdem, eine Diskussion zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und NGO über die Möglichkeiten für eine Vereinfachung der Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene einzuleiten. Die Koordinierungsgruppe arbeitete eng mit der Taskforce der Kommission für das EJF 2011, der Allianz des EJF 2011, der Interessengruppe des Europäischen Parlaments zur Freiwilligtätigkeit und vielen anderen Interessenträgern zusammen, die an den Veranstaltungen des EWSA teilnahmen.

5.2   Im Laufe des Jahres 2011 veranstaltete die Koordinierungsgruppe „EJF 2011“ des EWSA fünf Sitzungen, davon vier mit öffentlichen Anhörungen. Jede war einem bestimmten Thema rund um die Freiwilligentätigkeit gewidmet, um den Dialog zwischen den unterschiedlichen Interessenträgern auf diesem Gebiet zu fördern. Die wichtigsten Partner bei den Anhörungen waren die Allianz des EJF 2011, die Redner aus ihren Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen stellte, und die Taskforce der Kommission für das EJF 2011.

1.

Wert und Anerkennung der Freiwilligentätigkeit (23. März)

2.

Qualität der Freiwilligentätigkeit und Infrastruktur für die Freiwilligentätigkeit (23. Mai)

3.

Rechtsrahmen für die Freiwilligentätigkeit (27. September)

4.

Freiwilliges Engagement von Beschäftigten (9. November)

5.3   Der EWSA organisierte mehrere Veranstaltungen gemeinsam mit Dritten:

Zweite thematische Konferenz auf EU-Ebene (23./24. Mai), Veranstalter: Europäische Kommission – der EWSA organisierte v.a. die Diskussionen bezüglich des freiwilligen Engagements von Beschäftigten.

Zweite Tagung zur Freiwilligentätigkeit und Konferenz der Interessenträger (7./8. September), Veranstalter: Europäisches Jugendforum im EWSA und im Europäischen Parlament.

Die Koordinierungssitzungen der Allianz des EJF 2011 wurden am 17. März, 19. Mai und 29. September 2011 im EWSA abgehalten.

Februar 2011: Beurteilungsverfahren der „European Employee Volunteering Awards“.

5.4   Anlässlich des erstmaligen Ratsvorsitzes Polens und des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit 2011 veranstaltete die Gruppe III des EWSA am 30. September 2011 im Präsidentenpalast in Warschau eine breit angelegte Konferenz zur Freiwilligentätigkeit, an der der polnische Staatspräsident, das EU-Kommissionsmitglied für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, der polnische Minister für Beschäftigung und Soziales und andere wichtige Redner teilnahmen. Die Konferenz stand unter dem übergeordneten Thema: Das Europa der aktiven Bürger: die Freiwilligentätigkeit.

5.5   Der Präsident des EWSA sowie der Vorsitzende und die Mitglieder der Koordinierungsgruppe „EJF 2011“ nahmen an vielen Fachsitzungen teil, z.B.:

Eröffnungskonferenz des EJF 2011 in Budapest

Zweite thematische Konferenz zur Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene in Brüssel

Abschlusskonferenz des EJF 2011 in Warschau.

5.6   Der EWSA bereitet derzeit ein Buch über aktive Bürgerschaft vor, das das breite Spektrum der Aktivitäten der EWSA-Mitglieder in der Berufswelt, der Politik sowie im Bereich der Freiwilligentätigkeit illustrieren wird.

Brüssel, den 28. März 2012

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  Schlussfolgerungen des Rates: „Die Rolle der Freiwilligentätigkeit in der Sozialpolitik “vom 3. Oktober 2011.

(2)  So forderten die nationalen Koordinierungsstellen für das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 in ihrer Warschauer Erklärung für ein nachhaltiges Handeln im Bereich der Freiwilligentätigkeit und der aktiven Bürgerschaft am 1. Dezember 2011: „Die Europäische Kommission wird aufgefordert, unter Berücksichtigung der nationalen, regionalen und lokalen Kompetenzen und Bedürfnisse auch nach dem Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft 2011 entsprechende Strukturen für den Austausch und die Zusammenarbeit aller Interessenträger und der Zivilgesellschaft im Bereich der Freiwilligentätigkeit zu entwickeln. Der Freiwilligentätigkeit muss innerhalb der Europäischen Kommission besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.“

(3)  Seit 2006 unterstützt der EWSA die Beratungen über die Schaffung einer Europäischen Charta für Freiwillige, in der die gemeinsamen Grundprinzipien für die Rechte und Pflichten von Ehrenamtlichen und ihren Organisationen niedergelegt würden. Diese Charta würde auch eine bessere Lenkung der Reformen hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten ermöglichen.

(4)  www.eyv2011.eu.

(5)  http://www.eyv2011.eu/images/stories/pdf/EYV2011Alliance_PAVE_copyfriendly.pdf (auf Englisch).

(6)  http://www.solidariteproposal.eu/.

(7)  Gemäß Artikel 214 AEUV.


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