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Document 52012AE0822

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013)“ COM(2011) 489 final — 2011/0217 (COD)

ABl. C 181 vom 21.6.2012, p. 137–142 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 181/137


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013)“

COM(2011) 489 final — 2011/0217 (COD)

2012/C 181/24

Berichterstatter: Andris GOBIŅŠ

Der Rat beschloss am 21. September 2011, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 21 Absatz 1 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013)

COM(2011) 489 final — 2011/0217 (COD).

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 29. Februar 2012 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 479. Plenartagung am 28./29. März 2012 (Sitzung vom 28. März) mit 137 gegen 3 Stimmen bei 11 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

„Die Zivilgesellschaft ist eine der Möglichkeiten, durch die unsere menschliche Natur in ihrer Gesamtheit zum Ausdruck kommt.“

(Václav Havel)

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1   Die Europäische Kommission plant, das Jahr 2013 zum Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger auszurufen (1). Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger für die Sicherung der Zukunft Europas und für die Integration in jeglicher Hinsicht eine zentrale Rolle spielen, und befürwortet mehrere Punkte des Vorschlags. Gemeinsam mit seinen Partnern hat der EWSA bereits umfassende vorbereitende Maßnahmen durchgeführt, um zum Erfolg dieses Jahres beizutragen, und diese Arbeiten werden gezielt fortgeführt.

1.2   Der EWSA bedauert, dass der von der Kommission erarbeitete Vorschlag zum Europäischen Themenjahr 2013 in seiner jetzigen Form als nicht ausreichend bezeichnet werden muss. Die Europäische Kommission geht darin weder auf die Aufforderung der Organisationen der Zivilgesellschaft ein, das Themenjahr der aktiven Unionsbürgerschaft zu widmen, noch auf die Anregung des Europäischen Parlaments, mit diesem Jahr insbesondere die neuen Rechte der Unionsbürger nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hervorzuheben. Der EWSA schlägt mehrere konkrete Ergänzungen und Änderungen vor, um das Themenjahr besser auf die gesellschaftlichen Bedürfnisse abzustimmen und auf diese Weise zu gewährleisten, dass es zu einer echten Erfolgsgeschichte wird.

1.3   Einen besonderen Stellenwert müssen im Laufe dieses Europäischen Themenjahres die großen Herausforderungen der Zukunft für Europa und seine Bevölkerung einnehmen. Das geringe Vertrauen der Bürger in die Europäische Union, die Zweifel an den Möglichkeiten eigener Einflussnahme auf Entscheidungen der EU, die Apathie und die fehlende Einbindung in die Beschlussfassung untergraben die ideellen Fundamente der Europäischen Union, behindern die qualitative Beschlussfassung und hemmen die langfristige Entwicklung der EU.

1.4   Hauptziel des Europäischen Jahres müssen die Mitwirkung der Bürger und die aktive Bürgerbeteiligung sein. Die informierte, aktive und integrative Beteiligung der Bürger am europäischen Einigungsprozess sowie am politischen und gesellschaftlichen Leben muss durch das Themenjahr gefördert werden. Der EWSA schlägt vor, die rechtliche Grundlage des Themenjahres zu präzisieren und seinen Titel wie folgt zu formulieren: „Europäisches Jahr der aktiven und partizipativen Unionsbürgerschaft“.

1.5   Der EWSA erinnert daran, dass der Gedanke an die Mitwirkung der Bürger und ihre aktive Teilnahme am öffentlichen Leben auch die Stärkung der Demokratie und der Grundwerte der Europäischen Union, die Diskussion über die Wahrnehmung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Unionsbürger, die aus der Unionsbürgerschaft erwachsenden Pflichten und die Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls zur EU umfasst. Während des Themenjahres muss der Vielfalt der gesellschaftlichen Bedürfnisse sowie der Beseitigung von Diskriminierung und Ungleichheit besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, wobei Frauen, Menschen mit spezifischen Bedürfnissen und andere Bevölkerungsgruppen besonders im Mittelpunkt stehen sollten.

1.6   Die Verwaltungseinrichtungen auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene müssen die Umsetzung der erwähnten Ziele unverzüglich in Angriff nehmen. Dieser Prozess muss in allen Phasen der Entscheidungsfindung auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene im engen Dialog mit der Zivilgesellschaft erfolgen.

1.7   Der EWSA unterstützt die Mobilität als eines der – allerdings eher mittelbaren – Ziele des Themenjahres.

1.8   Die für das Themenjahr und die Teilnahme an ihm zur Verfügung gestellten Finanzmittel müssen überprüft werden. Die Finanzierung muss in angemessener Höhe erfolgen und stabil sein sowie der Bedeutung der anvisierten Ziele Rechnung tragen, denn ein Demokratiedefizit kann die Gesellschaft letztendlich teuer zu stehen kommen. Sollten die Mittel gekürzt werden (ca. 17 Mio. EUR für das Jahr 2010, aber nur etwa 1 Mio. EUR für 2013), können die wichtigen Herausforderungen nicht bewältigt werden.

1.9   Um die bewährte Praxis fortzuführen und einen weitestgehend offenen und gut koordinierten Arbeitsverlauf zu gewährleisten, haben Mitglieder europäischer Organisationen und Netzwerke in der Kontaktgruppe und andere Partnerorganisationen mit Unterstützung des EWSA eine Allianz zur Umsetzung dieses Themenjahres gegründet, die bereit ist, sich maßgeblich an der Durchführung dieses Jahres und an der Ausarbeitung zusätzlicher Empfehlungen zu beteiligen. Der EWSA bringt seine Entschlossenheit zum Ausdruck, ein breit angelegtes Programm für Beteiligung, Transparenz und Innovation zu konzipieren und umzusetzen, durch das der Gesellschaft und den EU-Institutionen die Vorteile einer Beteiligung der Öffentlichkeit vor Augen geführt werden und das in einigen Punkten auch als Vorzeigeprojekt für andere dienen könnte.

2.   Hintergrund der Stellungnahme

2.1   Im Jahr 2013 jährt sich zum zwanzigsten Mal die Einführung der Unionsbürgerschaft durch den Vertrag von Maastricht. Durch den Vertrag von Lissabon (Art. 10 Abs. 3 und Art. 11 EUV) sind der Zivilgesellschaft neue Rechte übertragen worden. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang die Pflicht aller Organe und Einrichtungen der EU hervorzuheben, die demokratische Teilhabe sowohl der Bürger als auch der organisierten Zivilgesellschaft am Beschlussfassungsprozess zu fördern (2). Leider ist von diesen Rechten bisher in der Gesellschaft wenig zu spüren.

2.2   Die Europäische Kommission hat einer Forderung des Europäischen Parlaments teilweise entsprochen und vorgeschlagen, das Jahr 2013 zum „Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger“ auszurufen. In ihren Vorschlägen konzentriert sie sich jedoch auf bestimmte rechtliche Aspekte, die lediglich einen kleinen Teil des Bedeutungsspektrums der Unionsbürgerschaft abdecken. Die Unionsbürgerschaft ist eines der wirkungsvollsten Instrumente zur Herausbildung einer gemeinsamen Identität. Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit und die Wahrung der Menschenrechte bilden die grundlegenden Werte der Europäischen Union (Art. 2 des Vertrags über die Europäische Union [EUV]) (3). Diesen Grundwerten kommt bei der Stärkung des demokratischen Prozesses, des unionsbürgerschaftlichen Selbstbewusstseins und des Zugehörigkeitsgefühls zur EU eine besondere Bedeutung zu, insbesondere in Krisenzeiten und in Zeiten möglicher Umbrüche. In dem vorliegenden Kommissionsvorschlag wird ihnen jedoch leider zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt.

2.3   Einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage zufolge behaupten nur 43 % der Befragten zu wissen, was es bedeutet, Unionsbürger zu sein, und lediglich 32 % sind der Ansicht, gut oder sehr gut über ihre Rechte als Bürger der EU informiert zu sein (4). Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament lag die Wahlbeteiligung im Jahr 2009 bei lediglich 43 % aller Stimmberechtigten (5) und damit deutlich unter der Wahlbeteiligung bei nationalen Parlamentswahlen (ca. 67 %) (6). Nur 30 % der Menschen in unserer Gesellschaft glauben, dass sie persönlich die Möglichkeit haben, die Prozesse in der EU zu beeinflussen, wobei dieser Wert weiter abnimmt (7). Auf die Frage von Eurobarometer, was seitens der EU in erster Linie getan werden müsse, um die Bürgerrechte besser zu garantieren, führten 37 % der Befragten 2009 den Ausbau des Dialogs zwischen den Unionsbürgern und den EU-Institutionen an (8). Der EWSA hat bereits in seinen überraschend aktuellen Stellungnahmen aus den Jahren 1992 und 1993 auf die Notwendigkeit der Bürgerbeteiligung, auf Legitimitätsprobleme, politische Bildung, Informationen, den Glauben an die eigenen Möglichkeiten, den Abbau des „Demokratiedefizits“ etc. hingewiesen (9).

2.4   Eine große Herausforderung für die Europäische Union besteht auch in der Unzulänglichkeit der EU-Normen, ihrer Nichteinhaltung sowie in der häufig kritisierten mangelnden Bereitschaft der EU-Institutionen zu einem echten Dialog. Eine spezielle Eurobarometer-Erhebung 2011 beispielsweise ergab, dass weniger als ein Drittel der Unionsbürger ganz oder teilweise mit der Wirkung, Dienstleistungsbereitschaft und Transparenz der EU-Verwaltung zufrieden sind. Die übrigen zeigen sich enttäuscht – vor allem über den Mangel an Transparenz – oder haben keine Meinung zu dieser Frage (10).

2.5   Diese Zahlen zeugen von der tiefen Kluft zwischen den Unionsbürgern und den EU-Verwaltungseinrichtungen sowie von der geringen Bürgerbeteiligung (11). Einige der Befragten zweifeln sogar an der Rechtmäßigkeit der getroffenen Entscheidungen und kritisieren den großen Einfluss der Europäischen Kommission auf die von der Krise betroffenen Staaten. Die Folge ist in jedem Fall eine weniger effiziente, weniger einheitliche und weniger kraftvolle Europäische Union. Daher muss das Jahr 2013 als Europäisches Themenjahr genutzt werden, um diese Fragen auf die Tagesordnung zu setzen und gemeinsam mit der Bevölkerung spürbare Verbesserungen zu erzielen sowie über die künftige Entwicklung der Unionsbürgerschaft zu diskutieren.

3.   Allgemeine Bemerkungen

Leitgedanke und Bezeichnung des Europäischen Themenjahres

3.1   Der EWSA unterstützt den Vorschlag, die Unionsbürgerschaft zum Thema des Europäischen Jahres 2013 zu machen. Seines Erachtens muss dieses Jahr dazu genutzt werden, die EU-Politik auf die Werte, Interessen und Bedürfnisse der Bürger auszurichten. Das Themenjahr sollte demnach folgenden Zielen dienen: der informierten Teilhabe aller Unionsbürger am Beschlussfassungsprozess auf allen Entscheidungsebenen und in allen Phasen der Entscheidungsfindung, der aktiven Bürgerschaft insgesamt sowie dem europäischen Bewusstsein, dem Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa sowie den europäischen Grundwerten – Frieden, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit, Solidarität und Wahrung der Menschenrechte.

3.2   Der EWSA schlägt vor, den Titel des Themenjahres wie folgt zu formulieren: „Europäisches Jahr der aktiven und partizipativen Unionsbürgerschaft“  (12).

3.3   Im aktuellen Vorschlag (13) wird der Freizügigkeit und den Rechten der Unionsbürger in grenzüberschreitenden Situationen unverhältnismäßig viel Platz eingeräumt. Der Anteil der mobilen Bürger ist nach wie vor gering, und in einigen Mitgliedstaaten wie Rumänien und Bulgarien wird die Mobilität sogar erheblich erschwert, obwohl auch diese Länder die Schengen-Kriterien erfüllen. Im Übrigen wurde das Jahr 2006 bereits zum Europäischen Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer ausgerufen.

3.4   In ihrem aktuellen Vorschlag reduziert die Kommission die Unionsbürgerschaft auf wenige rechtliche Aspekte, obwohl sie eine viel breitere Palette von Aspekten umfasst. Die Unionsbürgerschaft trägt auch eine politische, zivilgesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale  (14) Dimension sowie weitere kulturelle und andere Aspekte in sich.

Rechtliche Aspekte des europäischen Themenjahres

3.5   Der EWSA unterstützt die im Kommissionsvorschlag enthaltene Anregung, den Dialog und Informationsaustausch zwischen den EU-Institutionen und den Unionsbürgern zu verbessern. Er ist indes der Ansicht, dass die partizipative Demokratie und die aktive Bürgerbeteiligung in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt werden müssen. Die neuen, durch den Vertrag von Lissabon (15) eingeführten Rechte und Pflichten in diesem Bereich, von denen auch das Europäische Parlament gefordert hat, sie im Jahr 2013 stärker in den Blickpunkt zu rücken (16), müssen in ihrer ganzen Bandbreite durchgesetzt werden. Der offene und transparente Dialog zwischen den Bürgern und den Behörden aller Ebenen muss unverzüglich gewährleistet werden.

3.6   Nach Ansicht des EWSA sollte in dem Vorschlag auch klar und deutlich auf alle im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) enthaltenen Bestimmungen zur Demokratie und Mitbestimmung Bezug genommen werden, insbesondere auf Art. 11 EUV und Art. 15 AEUV, aber auch auf Art. 1, Art. 3 Abs. 2, Art. 6 und Art. 10 der Präambel des EUV (17).

In Art. 1 EUV heißt es im zweiten Abschnitt: „Dieser Vertrag stellt eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas dar, in der die Entscheidungen möglichst offen und möglichst bürgernah getroffen werden“ (18).

3.7   Die Rechtsgrundlage für das Themenjahr muss erweitert werden, um einerseits die weiter oben anvisierten Ziele verwirklichen zu können und dabei ein Spiegelbild aller Aspekte der Unionsbürgerschaft zu zeichnen und andererseits die Handlungsfähigkeit und Entwicklung in allen Politikbereichen zu gewährleisten.

3.8   Der EWSA weist darauf hin, dass für die Beteiligung der Öffentlichkeit am Beschlussfassungsprozess der EU auch jeder Mitgliedstaat selbst verantwortlich ist, wie es beispielsweise in einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts und in dem dort verwendeten Begriff „Integrationsverantwortung“ zum Ausdruck kommt (19).

3.9   In diesem Zusammenhang sei an den in Art. 9 EUV bekräftigten Grundsatz der Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger erinnert (20). Gleichzeitig fordert der EWSA dazu auf, im Rahmen des Europäischen Jahres 2013 den unter Diskriminierungen leidenden Bevölkerungsgruppen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Durch konkrete Maßnahmen muss gewährleistet werden, dass alle Bürger in gleicher Weise die Möglichkeit haben, ihre Mitbestimmungsrechte wie auch wirtschaftliche, soziale und andere Rechte zu wahren, und zwar unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit, Alter, besonderen Bedürfnissen, Gesundheitszustand, Vermögen, religiöser Überzeugung, Familienstand oder ähnlichen Merkmalen. Die Gleichstellung von Männern und Frauen muss in jeglicher Hinsicht gewährleistet sein (21). Besondere Aufmerksamkeit muss der Abkehr von radikalen und/oder undemokratischen Ideologien gewidmet werden.

3.10   Besonderen Nachdruck möchte der EWSA auch auf die externe Dimension der aktiven Unionsbürgerschaft legen, denn die Umsetzung dieses Themenjahres erfordert auch eine Zusammenarbeit mit den Nachbarn der EU. Der EWSA fordert die EU auf, ihre Grundsätze und Werte in den Außenbeziehungen konsequent zu vertreten (22), die Einbindung der Zivilgesellschaft in die Gestaltung der EU-Außenpolitik zu fördern und mit den Vorbereitungen für das Jahr 2015 zu beginnen, das nach einem Vorschlag des EWSA der Entwicklungszusammenarbeit gewidmet werden sollte.

Freizügigkeit

3.11   Der EWSA unterstützt den freien Personenverkehr als eine der mittelbaren Prioritäten (23) und die im Kommissionsvorschlag enthaltene Verpflichtung, die noch verbliebenen bekannten Hindernisse für die Freizügigkeit aus dem Weg zu räumen  (24), damit alle Unionsbürger diese Rechte ohne jegliche Diskriminierung wahrnehmen können. Gleichzeitig fordert er dazu auf, konkreten und praktischen Maßnahmen, die auf lange Sicht positive Auswirkungen zeitigen sollten, die größte Aufmerksamkeit zu schenken. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem die Schaffung oder der Ausbau von Förderprogrammen und -instrumenten, die Entwicklung und Umsetzung neuer Rechtsvorschriften sowie eine strengere Kontrolle und die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Rechtsvorschriften.

3.12   Besonderes Augenmerk muss im Rahmen des Europäischen Jahres 2013 auch auf das Recht der Unionsbürger gelegt werden, während eines Aufenthalts in einem Drittstaat Hilfe seitens der diplomatischen und konsularischen Vertretungen anderer Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen zu können.

3.13   Der EWSA weist darauf hin, dass die Mobilität der Menschen auch im Kontext des demografischen Wandels betrachtet werden muss, wobei man sich über ihre positiven Auswirkungen auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit im Klaren sein sollte. Sie fördert auch die Entwicklung sowie die Anwendung und Durchsetzung des EU-Rechts auf vielen Gebieten. Dazu gehören beispielsweise die Verbraucherrechte, der Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital, das Gesundheitswesen, Bildung, das Recht, aktiv oder passiv an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilzunehmen, auch wenn man sich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat aufhält, Sprachkenntnisse, interkulturelle und soziale Kompetenzen und andere soziale und wirtschaftliche Rechte und Garantien. Die Mobilität der Menschen trägt also auch das Potenzial in sich, den Bürgern die Vorteile des Binnenmarkts näher zu bringen und zur Verwirklichung der Wachstumsziele der Europa-2020-Strategie beizutragen.

Organisatorische Aspekte des Europäischen Themenjahres

3.14   Bei der Organisation des Europäischen Jahres 2013 muss den festgelegten Zielen und Werten Rechnung getragen werden. Der EWSA spricht sich für einen weitestgehend offenen Prozess der Planung und Durchführung des Europäischen Jahres 2013 aus, an dem auf allen Ebenen und in allen Phasen alle interessierten Kreise beteiligt sind, u.a. der Ausschuss der Regionen, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen einschließlich der Sozialpartner sowie nationale, regionale und lokale Behörden.

3.15   Der EWSA weist darauf hin, dass der Zusammenarbeit mit den Schulen und Hochschulen sowie ihren Aktivitäten besondere Aufmerksamkeit gebührt. Jeder Mitgliedstaat muss sich in diesem Zusammenhang seiner Aufgabe bewusst sein und entsprechende Lehrpläne für die Schulen und Hochschulen erstellen, die von der Europäischen Kommission gefördert werden können.

3.16   Zur Durchführung von Anhörungen der Zivilgesellschaft müssen eine konkrete Methode sowie ein Handbuch oder eine Sammlung bewährter Verfahrensweisen erarbeitet werden.

3.17   Zu diesem Zweck sollten die Möglichkeiten der modernen Technologie voll ausgeschöpft werden, darunter die sozialen Medien und andere Medienformen mit nutzerbestimmten Inhalten, unter anderem durch die Einrichtung von Konsultationsforen in den Internetportalen aller EU-Institutionen.

3.18   Daher fordert der EWSA eine transparente und wirksame Koordinierung des Europäischen Jahres 2013 auf allen Ebenen und unter allen Beteiligten, wobei die Möglichkeiten des Lenkungsausschusses vollständig ausgeschöpft und auf nationaler Ebene wirksame Mechanismen für den Erfahrungsaustausch geschaffen werden sollten.

3.19   Auf Grundlage früherer positiver Erfahrungen in vorangegangenen europäischen Themenjahren befürwortet der Ausschuss, dass Mitglieder europäischer Organisationen und Netzwerke in der Kontaktgruppe des EWSA eine groß angelegte und offene Allianz zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Durchführung dieses Themenjahres bilden, und bekundet seine Bereitschaft, mit dieser Allianz zu kooperieren. Seinerseits beabsichtigt der EWSA, eine Koordinierungsgruppe einzurichten, um die Durchführung des Themenjahrs zu begleiten und zu dessen Erfolg beizutragen. Zu diesem Zweck sollten auch die Allianz der Zivilgesellschaft und die Koordinierungsgruppe des EWSA eng zusammenarbeiten.

Der EWSA und seine Partner auf europäischer und nationaler Ebene können in diesem Zusammenhang einen wesentlichen Beitrag leisten, indem sie die zivilgesellschaftlichen Partner, die die Mitverantwortung für die Durchführung des Themenjahres übernehmen können, ermitteln, einbinden und motivieren. Auf diese Weise können die einmaligen Erfahrungen des EWSA bei der Herausbildung eines zivilgesellschaftlichen Konsenses und in der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft weitergegeben werden.

3.20   Der EWSA fordert, konkrete Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen, um für eine Verknüpfung der verschiedenen Themenjahre und die Nachhaltigkeit der Ergebnisse dieses Jahres Sorge zu tragen. Insbesondere fordert er, die Themenjahre 2010 bis 2013 und auch die folgenden Europäischen Jahre (25), darunter auch das Jahr 2014, das nach einem Vorschlag des EWSA der Familie gewidmet sein sollte, inhaltlich miteinander zu verknüpfen.

3.21   Nicht nur Informationskampagnen sind hier erforderlich, sondern auch konkretes und praktisches Handeln sowie gemeinsam von den Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit erarbeitete Lösungen. Die in Artikel 3 des Kommissionsvorschlags empfohlenen Maßnahmen sollten mit Blick auf die vollständige Umsetzung von Art. 10 und 11 des Vertrags über die Europäischen Union als oberstes Ziel nach den Empfehlungen dieser Stellungnahme ausgewogen gestaltet und entsprechend abgeändert werden.

4.   Besondere Bemerkungen

Beteiligung der Öffentlichkeit und Rechtmäßigkeit der Entscheidungen

4.1   Der EWSA vertritt die Ansicht, dass der Kommissionsvorschlag in seiner jetzigen Form das Zugehörigkeitsgefühl zur EU nicht fördert. Durch diesen Vorschlag wird keine Grundlage geschaffen, um im Rahmen des Europäischen Jahres 2013 spürbare Ergebnisse zur Überbrückung der Kluft zwischen der Gesellschaft und den Entscheidungsträgern sowie auf dem Gebiet der Bürgerbeteiligung zu erzielen. Auch wird die Rechtmäßigkeit der EU-Institutionen nicht wesentlich gefördert. Der EWSA fordert, im Rahmen des Themenjahres ein neues Förderprogramm und einen entsprechenden Mechanismus zu schaffen sowie einschlägige Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet zu erarbeiten und umzusetzen.

4.2   Der EWSA weist insbesondere darauf hin, dass die Europäische Kommission konkrete Vorschläge machen und unter anderem Weißbücher über die vollständige Umsetzung von Art. 10 und 11 des Vertrags über die Europäische Union vorlegen muss. Die europäische Bürgerinitiative (Art. 11 Abs. 4 EUV) und die übrigen derzeit bereits eingeführten Mechanismen reichen nicht aus, um eine vollwertige Bürgerbeteiligung zu gewährleisten. Daher müssen die Diskussionen über mögliche Ergänzungen schon jetzt beginnen (26).

4.3   Darüber hinaus müssen die bestehenden Mechanismen für den Dialog und die Mitbestimmung optimiert, bewährte Verfahrensweisen gesammelt  (27) und die Zusammenarbeit zwischen der europäischen Ebene und den nationalen Behörden, die für EU-Fragen zuständig sind (Regierungen, nationale Parlamente u.a.), sowie mit der Zivilgesellschaft verbessert werden, damit die Beschlussfassung weitestgehend offen und transparent vonstatten gehen kann.

4.4   Weiterhin fordert der EWSA die EU-Mitgliedstaaten auf, die Mechanismen zur Beteiligung der Öffentlichkeit auch auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene auszubauen, weite Teile der Bevölkerung in den Dialog mit einzubeziehen und konkrete Ergebnisindikatoren für die anvisierten Ziele festzulegen.

4.5   Auch auf europäischer Ebene muss ein gesellschaftlicher Gedankenaustausch gefördert werden. Unter anderem muss gewährleistet werden, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, die zur Diskussion stehenden Themen zu verstehen und zu wissen, wann und wie er sich an der Beschlussfassung beteiligen kann. Darüber hinaus sollten der Europäische Medienraum und seine Gestaltung (28) sowie die Bereiche Bildung (29) und Kultur gefördert und der Öffentlichkeit näher gebracht werden.

4.6   Der EWSA weist darauf hin, dass der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss in der Europäischen Union als Brücke zwischen den Institutionen der EU und der Zivilgesellschaft fungiert (30). In der Vorbereitung auf die Umsetzung des Europäischen Jahres 2013 bringt der EWSA seine Entschlossenheit zum Ausdruck, ein breit angelegtes Programm für Beteiligung, Transparenz und Innovation zu konzipieren und umzusetzen, durch das der Gesellschaft und den EU-Institutionen die Vorteile einer Beteiligung der Öffentlichkeit vor Augen geführt werden und das in einigen Punkten auch als Vorzeigeprojekt für andere dienen könnte.

Frühere Stellungnahmen und Einschätzung des Themenjahres

4.7   Der EWSA ist in früheren Stellungnahmen eindringlich und konsequent für die in dieser Stellungnahme hervorgehobenen Werte und Ziele eingetreten, unter anderem für die Beteiligung der informierten Öffentlichkeit, die Vermittlung politischer Bildung sowie die Wahrung und Weiterentwicklung der Rechte aller Unionsbürger (31).

4.8   Der EWSA spricht sich dafür aus, die in seinen früheren Stellungnahmen beschriebenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mobilität in den Aktionsplan aufzunehmen und sie auch sonst auf jede Art zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem: besondere Förderung der Mobilität von Jugendlichen und Förderung des Zugangs zur Mobilität im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, besserer Zugang zum lebenslangen Lernen, Maßnahmen zur Überwindung von Hindernissen in Bezug auf die Bildungssysteme, auf unzureichende Sprachkenntnisse, Gesundheitsversorgung, soziale Sicherheit, Zugang zu Wohnraum und andere Aspekte (32). Der EWSA fordert dazu auf, auch die weniger angenehmen Aspekte im Bereich der Mobilität zu berücksichtigen, beispielsweise getrennte Familien, Gefahren für die Bewahrung der Kultur oder auch sozioökonomische Aspekte in den Herkunftsregionen der Menschen.

4.9   Begrüßenswert ist der Vorschlag, für jeden Mitgliedstaat ein Handbuch zu erarbeiten, das Auskunft darüber gibt, über welche Rechte die sich dort aufhaltenden Bürger anderer Mitgliedstaaten verfügen. Darüber hinaus müssen weitere leicht zugängliche Informationsquellen geschaffen werden (33). Alle in der Stellungnahme des EWSA über eine aktive europäische Bürgerschaft enthaltenen Punkte sind vorbehaltlos zu unterstützen (34).

4.10   Der EWSA befürwortet die geplante Folgemaßnahme zur Mitteilung über die Unionsbürgerschaft und die Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Beseitigung der noch verbliebenen Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten. Seines Erachtens muss darin der Bürgerbeteiligung die höchste Priorität beigemessen werden. Das wird sich unter anderem positiv auf das Wissen der Bürger über die Wahlen zum Europaparlament und auf die Wahlbeteiligung an den Europawahlen im Frühjahr 2014 und darüber hinaus auswirken.

4.11   Der EWSA verweist auf die mangelnde Kohärenz in der Politik der Europäischen Kommission: Einerseits spiegelt sie den Wunsch wider, die Mobilität zu fördern, gleichzeitig jedoch sind für den kommenden Finanzplanungszeitraum beträchtliche Änderungen in dem Programm „Jugend in Aktion“ vorgesehen. Diese Änderungen können genau das Gegenteil des Beabsichtigten bewirken und darüber hinaus auch das Zugehörigkeitsgefühl zur EU sowie das bürgerschaftliche und europäische Denken unter den Jugendlichen schwächen.

4.12   Der EWSA spricht sich für eine detaillierte Auswertung der Ergebnisse des Europäischen Jahres 2013 aus und fordert dazu auf, die im Rahmen dieses Themenjahres geäußerten Standpunkte der Bürger zusammenzufassen und auszuwerten. Diese Ergebnisse müssen bei der künftigen Gestaltung der EU-Politik, sofern sie den Bereich der Unionsbürgerschaft betrifft, berücksichtigt werden. Der EWSA wird seinerseits die Möglichkeit zur Erarbeitung einer entsprechenden Stellungnahme prüfen, die auch konkrete Indikatoren und Leitlinien für die künftige Arbeit enthalten würde.

Institutioneller Rahmen

4.13   Der EWSA fordert, die Möglichkeit zur Einrichtung einer besonderen interfraktionellen Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments zu prüfen, die die Zusammenarbeit der EU-Institutionen einschließlich des EWSA bei der Planung und Verwirklichung des Themenjahrs fördert.

4.14   Der EWSA fordert, im Zuge der Vorbereitungen des Europäischen Jahres 2013 die Dienststellen der Europäischen Kommission, die sich mit Fragen der Einbeziehung der Zivilgesellschaft und ihrer Förderung befassen, mit angemessenen Finanzmitteln auszustatten sowie ihre Tätigkeiten aufzuwerten und stärker zu koordinieren. Weiter müsste nach Auffassung des EWSA die Möglichkeit geprüft werden, der Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten besondere Aufmerksamkeit zu schenken und sie zu koordinieren.

4.15   Eine besondere Schwerpunktbildung auf solche Informationsquellen wie Europe Direct, das Internetportal „Ihr Europa“ oder SOLVIT ist aufgrund des mangelnden Bekanntheits- und Wirkungsgrades dieser Quellen bedenklich. Auch Europeana und EURES könnten dieser Liste hinzugefügt werden, doch können die EU-Institutionen hier nur eine flankierende Rolle spielen, während der Schwerpunkt auf der organisierten Zivilgesellschaft liegen muss. In jedem Fall müssen die Informationen auf die Zielgruppe, für die sie bestimmt sind, ausgerichtet sein, wobei die modernen und innovativen Kommunikationswege und die sozialen Medien genutzt werden sollten.

Finanzielle Aspekte

4.16   Der EWSA fordert, für die Belange des Europäischen Jahres 2013 in ausreichendem Maße Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Der zurzeit vorgesehene Betrag von 1 Mio. EUR reicht nicht aus, um ein derart wichtiges Ziel zu erreichen. Das Budget für das Europäische Jahr 2011 betrug einschließlich der Vorbereitungsarbeiten 2010 etwa 11 Mio. EUR (35), das Budget für das Europäische Jahr 2010 lag sogar bei 17 Mio. EUR (36). Hinzu kommt, dass Finanzmittel für das Europäische Jahr 2013 aus den Haushaltslinien und Programmen der GD Kommunikation kommen sollen – das ist jedoch alles andere als eine zusätzliche Finanzierung (37). Bei diesem Betrag ist leider auch keine Ko-Finanzierung für Initiativen seitens der Bürger und der zivilgesellschaftlichen Organisationen vorgesehen (38). Nach Ansicht des EWSA reichen die Mittel in Höhe von durchschnittlich 0,2 EUR pro Einwohner nicht aus, um die in dieser Stellungnahme geforderten Ergebnisse zu erzielen, obwohl nicht alle Maßnahmen und Initiativen umfangreiche Finanzierungen erfordern und besonderes Augenmerk in jedem Falle diejenigen Maßnahmen erfordern, für die keine Finanzmittel erforderlich sind.

4.17   Der EWSA spricht sich dafür aus, die Bestimmung „direkter Erwerb von Waren und Dienstleistungen auf Grundlage bestehender Rahmenverträge“ (39) zu streichen, denn sie bedeutet im Grunde genommen hohe Ausgaben für Initiativen, die von PR-Unternehmen durchgeführt werden, aber nicht nachhaltig sind, die sogar negative Folgen nach sich ziehen können oder aber aufgrund ihrer einheitlichen Form in vielen Mitgliedstaaten nicht sonderlich erfolgreich sind. Die Finanzierung sollte weitestgehend auf die zivilgesellschaftlichen Organisationen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ausgerichtet sein, die bei der Umsetzung des Themenjahres an vorderster Front stehen müssen. Dies könnte unter anderem dadurch erreicht werden, dass die Mittel durch die Vertretungen der Europäischen Kommission in den einzelnen Mitgliedstaaten zugeteilt werden.

4.18   Die Ergebnisse des Europäischen Jahres 2013 und die gewonnenen Erkenntnisse müssen bei der Planung von Finanzierungsinstrumenten wie beispielsweise dem künftigen Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ berücksichtigt werden. Gleichzeitig muss dafür Sorge getragen werden, dass umfassend über Finanzierungsmöglichkeiten zur Förderung der Unionsbürgerschaft (40) informiert wird, ein angemessener Finanzierungsrahmen zur Verwirklichung dieses Ziels zur Verfügung steht und die operativen Zuschussprogramme für die Mitbestimmung oder den strukturierten Dialog in EU-Fragen auf nationaler oder europäischer Ebene wiederbelebt werden. Das wäre eine direkte Fortsetzung der bisherigen Programme, die darauf abzielten, die aktive Bürgerbeteiligung und ein demokratisches Zugehörigkeitsgefühl zur Europäischen Union zu fördern (41). Die Freiwilligentätigkeit sollte einbezogen werden, um die Ausgaben für die Ko-Finanzierung des Projekts zu decken.

4.19   Der EWSA ist der Ansicht, dass auch ein innovativer Ansatz bei der Planung, Verwaltung und Nutzung der Finanzmittel auf europäischer Ebene und auf anderen Ebenen erwogen werden sollte, unter anderem bei der Zuweisung von Haushaltsmitteln für die Bürgerbeteiligung im Rahmen des EU-Themenjahres.

Brüssel, den 28. März 2012

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  COM(2011) 489 final – 2011/0217 (COD).

(2)  ABl. C 83 vom 30.03.2010. In Art. 10 Abs. 3 EUV heißt es: „Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, am demokratischen Leben der Union teilzunehmen. Die Entscheidungen werden so offen und bürgernah wie möglich getroffen.“ In Artikel 11 EUV heißt es weiter:

„1.

Die Organe geben den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden in geeigneter Weise die Möglichkeit, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen.

2.

Die Organe pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.

3.

Um die Kohärenz und die Transparenz des Handelns der Union zu gewährleisten, führt die Europäische Kommission umfangreiche Anhörungen der Betroffenen durch.“

(3)  ABl. C 83 vom 30.03.2010.

(4)  Flash Eurobarometer 294, Veröffentlichung: Oktober 2010.

(5)  COM(2010) 605 final.

(6)  Eurostat: Wählerbeteiligung an nationalen und EU-Parlamentswahlen.

(7)  Standard Eurobarometer 75, Veröffentlichung: August 2011.

(8)  Vgl. Standard Eurobarometer 72, Herbst 2009, Vol. 2.2011 wurden folgende Punkte von den Befragten als vorrangig eingestuft: das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (48 %), eine gute Verwaltung durch die EU-Institutionen (33 %), die Möglichkeit, Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einzureichen (32 %), der Zugang zu den Dokumenten der EU-Institutionen (21 %), die Teilnahme an den Europawahlen, wenn man in einem anderen Mitgliedstaat lebt (21 %), Petitionen an das Europäische Parlament (20 %) und die Anregung neuer Rechtsvorschriften durch die Bürgerinitiative (19 %). Vgl. Special Eurobarometer / Wave 75.1, Veröffentlichung: April 2011.

(9)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Mehr Demokratie für Europa und seine Institutionen; Verbesserte Informationen für die Bürger und die gesellschaftlichen Akteure; Rolle des Bürgerbeauftragten beim Europäischen Parlament“; ABl. C 352 vom 30.12.1993, S. 63.

(10)  Special Eurobarometer / Wave 75.1, Veröffentlichung: April 2011.

(11)  ABl. C 318 vom 23.12.2006, S. 163.

(12)  In den Staaten, in denen die Bürgerschaft traditionell bereits als aktive Bürgerschaft aufgefasst wird, könnte während des Themenjahres eine vereinfachte Bezeichnung verwendet werden.

(13)  COM(2011) 489 final – 2011/0217 (COD).

(14)  ABl. C 376 vom 22.12.2011, S. 74.

(15)  ABl. C 354 vom 28.12.2010, S. 59.

(16)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2010 (2009/2161(INI)).

(17)  ABl. C 83 vom 30.3.2010.

(18)  ABl. C 83 vom 30.3.2010.

(19)  BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009.

(20)  ABl. C 83 vom 30.03.2010.

(21)  Siehe z.B. die Stellungnahme REX/307, Berichterstatterin: Madi Sharma. Darüber hinaus zeigt die Eurobarometer-Erhebung 294 vom Oktober 2010, dass unter den Frauen, den Menschen, die einer körperlichen Arbeit nachgehen, und anderen Bevölkerungsgruppen das Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft verhältnismäßig schwach ausgeprägt ist.

(22)  ABl. C 376 vom 22.12.2011, S. 74.

(23)  ABl. C 228 vom 22.09.2009, S. 14.

(24)  COM(2010) 602 final.

(25)  ABl. C 224 vom 30.08.2008, S. 106, ABl. C 128 vom 18.05.2010, S. 149, ABl. C 51 vom 17.02.2011, S. 55.

(26)  ABl. C 376 vom 22.12.2011, S. 74.

(27)  Siehe auch Konferenz der INRO, CONF/PLE(2009)CODE1, 2009.

(28)  ABl. C 318 vom 23.12.2006, S. 163.

(29)  ABl. C 28 vom 3.2.2006, S. 29.

(30)  ABl. C 354 vom 28.12.2010, S. 59.

(31)  Vgl. beispielsweise die in diesem Dokument zitierten EWSA-Stellungnahmen.

(32)  ABl. C 228 vom 22.09.2009, S. 14.

(33)  European Citizenship – Cross-Border Mobility, Aggregate Report, Qualitative study – TNS Qual+, August 2010.

(34)  ABl. C 28 vom 3.2.2006, S. 29.

(35)  Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011).

(36)  ABl. C 51 vom 17.2.2011, S. 55.

(37)  COM(2011) 489 final – 2011/0217 (COD).

(38)  Kontaktgruppe des EWSA, „Unionsbürgerschaft beinhaltet mehr als nur Rechte! Offener Brief an die MdEP: Vorschlag der Kommission, das Jahr 2013 zum Jahr der Bürgerinnen und Bürger auszurufen“.

(39)  COM(2011) 489 final – 2011/0217 (COD).

(40)  COM(2010) 603 final.

(41)  Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer effektiven Unionsbürgerschaft 2007-2010, COM(2010) 602 final, Brüssel, 27.10.2010.


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