EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52012IE0813

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Besondere Probleme der Inselgebiete“ (Initiativstellungnahme)

ABl. C 181 vom 21.6.2012, p. 7–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 181/7


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Besondere Probleme der Inselgebiete“(Initiativstellungnahme)

2012/C 181/03

Berichterstatter: José María ESPUNY MOYANO

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 20. Januar 2011 gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

„Besondere Probleme der Inselgebiete“.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 7. März 2012 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 479. Plenartagung am 28./29. März 2012 (Sitzung vom 28. März) mit 129 gegen 4 Stimmen bei 8 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1   Inselgebiete weisen gemeinsame Eigenschaften und Besonderheiten auf, die dauerhaft bestehen und sie deutlich von den Festlandgebieten unterscheiden. In Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wird anerkannt, dass Inseln mit konkreten Nachteilen konfrontiert sind, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Dennoch sind nach Ansicht des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) weitere Anstrengungen erforderlich, um die Annahme einer angemessenen Strategie zu erwirken, die den besonderen Erfordernissen dieser Inselgebiete Rechnung trägt.

1.2   Der EWSA ist der Auffassung, dass die von der EU verwendete Definition des Inselbegriffs unangemessen ist und daher unter Berücksichtigung der neuen Gegebenheiten einer erweiterten EU, die neue Mitgliedstaaten mit Inselgebieten umfasst, überarbeitet und aktualisiert werden sollte. Bereits in früheren Stellungnahmen (1) hatte sich der EWSA für eine Änderung dieser Definition ausgesprochen und bekräftigt diese Empfehlung erneut.

1.3   Migration und Probleme im Zusammenhang mit der Überalterung bzw. dem Rückgang der Bevölkerung sind Fragen, die Inselgebiete in besonderem Maße betreffen. Diese Faktoren können zu einem Verlust an Kulturerbe, zur Schwächung der Ökosysteme und zu schwerwiegenden Folgen für die Wirtschaft (Beschäftigung, Jugend usw.) führen.

1.4   Einige Inseln sind mit einer Abwanderung von Teilen ihrer Bevölkerung in wohlhabendere Regionen konfrontiert, während andere Inseln Einwanderer aufnehmen, die zur lokalen Wirtschaftsentwicklung beitragen. Wieder andere Inseln hingegen stehen aufgrund ihrer geografischen Lage einer Flut an Einwanderern gegenüber, die ihre Aufnahmekapazitäten überschreitet.

1.5   Der EWSA hält es für unbedingt erforderlich, die Zugänglichkeit zu den Inseln und die Verbindungen zwischen ihnen zu verbessern. Da die Zugänglichkeit ein zentraler Aspekt für die Steigerung der Attraktivität der Inselgebiete ist, müssen die Kosten für den Güter- und Personenverkehr verringert werden, indem der Grundsatz der Gebietskontinuität zur Anwendung kommt und die EU-Verordnung Nr. 3577/92 optimiert wird.

1.6   Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei als wichtige Bestandteile der örtlichen Wirtschaft und Versorgungsquelle für einen Großteil der Agrar- und Nahrungsmittelindustrie sind aufgrund der Abgeschiedenheit, der geringen Größe der Betriebe, dem geringen Differenzierungsgrad der Erzeugnisse sowie der klimatischen Bedingungen geschwächt.

1.7   Dies führt zu einer Schwächung der landwirtschaftlichen Verarbeitungs- und Nahrungsmittelindustrie in Inselgebieten, deren Erzeugnisse nur schwer mit Produkten vom Festland oder aus Drittländern konkurrieren können, wodurch wiederum der Primärsektor stark geschwächt wird.

1.8   Der EWSA empfiehlt, die Inseln im Rahmen der GAP ebenso wie die Bergregionen als benachteiligte Gebiete anzusehen und die Insellage beim Zugang zu Finanzmitteln besonders zu berücksichtigen.

1.9   Viele europäische Inselgebiete haben im Tourismus einen wesentlichen Faktor für das Überleben der lokalen Bevölkerung, ihrer Identität, ihrer kulturellen Traditionen und Werte sowie für die Bewahrung ihrer Landschaft gefunden. Diese Tätigkeit hat über die mit dem Tourismus verbundenen Dienstleistungen zu Wirtschaftswachstum, einer Zunahme der Beschäftigung und einer erheblichen Diversifizierung der Wirtschaftsgrundlage geführt. Die Volkswirtschaft der Inseln hängt jedoch zu stark von touristischen Aktivitäten ab; deshalb wäre eine Diversifizierung in Richtung tourismusergänzender Aktivitäten notwendig, mit denen die wirtschaftliche Entwicklung der Inselgebiete gefördert wird, um sie für Zeiten der Krise, wie wir sie momentan durchleben und von denen der Tourismus in hohem Maße betroffen ist, zu wappnen.

1.10   Der EWSA schließt sich dem Europäischen Parlament an, das in seiner Entschließung vom 27. September 2011 (2) fordert, im Rahmen der Initiative der Kommission zur Entwicklung einer Strategie für einen nachhaltigen Küsten- und Meerestourismus ähnliche spezifische Strategien für die Inseln, die Berggebiete und andere anfällige Bereiche auszuarbeiten.

1.11   Nach Auffassung des EWSA stoßen die Inselgebiete aufgrund der geringen Größe ihres Binnenmarkts und der begrenzten Leistungsfähigkeit der nutzbaren Forschungs- und Entwicklungsstrukturen bei der Beteiligung an den FEI-Programmen der EU auf Schwierigkeiten. Der EWSA hält es ferner für sehr wichtig, dass die EU den Inseln weiterhin bei der Entwicklung von IKT unter die Arme greift, die Schaffung von Forschungs- und Entwicklungsstrukturen unterstützt und die Beteiligung der KMU aus Inselgebieten an den FEI-Programmen fördert, erforderlichenfalls auch mit Fördermitteln aus den Strukturfonds.

1.12   Die europäische Energiepolitik sollte in Bezug auf die Inselgebiete folgende vorrangige Anliegen verfolgen: die Versorgungssicherheit auf den Inseln, die Entwicklungsfinanzierung und die Umsetzung von Projekten zur Energieerzeugung unter Nutzung neuer Technologien und erneuerbarer Energiequellen sowie die Förderung einer effizienten Energienutzung, bei der gleichzeitig Umwelt und Natur geschützt werden.

1.13   Die Wasserknappheit, die Entsalzung von Meereswasser und andere technische Möglichkeiten zur Wassergewinnung und -versorgung sollten von der EU im Rahmen der Regionalpolitik berücksichtigt werden, um so der Besonderheit der Inselregionen Rechnung zu tragen.

1.14   Der EWSA hält es für besonders wichtig, spezifische Fortbildungsprogramme für die in den verschiedenen Branchen tätigen Arbeitnehmer auf den Inseln zu entwickeln; dies gilt vor allem für die Tourismusbranche, die in Inselgebieten wirtschaftlich stark ins Gewicht fällt. Solche Programme sollten mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds und dem Kohäsionsfonds gefördert und von den Mitgliedstaaten, den Institutionen und den wirtschaftlichen und sozialen Akteure mitgetragen werden.

1.15   Allgemeine und berufliche Bildung sowie lebensbegleitendes Lernen spielen eine zentrale Rolle in der wirtschafts- und sozialpolitischen Strategie der Europäischen Union im Rahmen des Lissabon-Prozesses und der Europa-2020-Strategie. Der EWSA fordert, dass die Besonderheiten der Inselgebiete berücksichtigt werden, um zu gewährleisten, dass Bildung und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens in allen Regionen und für die gesamte Bevölkerung im Rahmen der nationalen Strategien vorgesehen werden.

1.16   Der EWSA fordert zur Umsetzung der Maßnahmen aus der Mitteilung von Brügge auf, in der es um die Koordinierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Europa geht und die von den Bildungsministern aller Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern auf EU-Ebene angenommen wurde.

1.17   Der EWSA fordert die Europäische Kommission auf, eine dienststellenübergreifende Arbeitsgruppe für die Inseln einzusetzen bzw. die Inselgebiete ggf. in andere bereits bestehende dienststellenübergreifende Arbeitsgruppen einzubinden.

1.18   Die Kommission sollte sicherstellen, dass den Inselgebieten im neuen mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 mit besonderen Bestimmungen Rechnung getragen wird und dass diese Gebiete in spezifischen regionalen Entwicklungsprogrammen, die besser auf ihre Besonderheiten abgestimmt sind, berücksichtigt werden. Es sollte die Möglichkeit einer Anhebung der EU-Kofinanzierungssätze in Bereichen von vorrangigem Interesse für die Entwicklung der Inselgebiete erwogen werden.

1.19   Da die Europa-2020-Strategie das künftige Handeln der EU maßgeblich beeinflussen wird, hält der EWSA es für sinnvoll zu prüfen, welche Auswirkungen diese Strategie auf die Inselgebiete hat und inwiefern sie einen Beitrag dazu leistet, die mit der Insellage verbundenen Nachteile abzufedern.

Angesichts der Saisonabhängigkeit des Tourismus auf den Inseln fordert der EWSA die Kommission und das Europäische Parlament auf, das Programm CALYPSO für sozialen Tourismus voranzutreiben – wie bereits in der Stellungnahme zum Thema „Innovation im Tourismus: eine Strategie für eine nachhaltige Entwicklung auf Inseln“ (3) angeregt wurde – und dabei die Sozialpartner einzubeziehen, denn dieses Programm kann sich auch auf den Tourismus auswirken und einen Multiplikatoreffekt auf andere Wirtschaftszweige haben.

2.   Einleitung

2.1   Inselgebiete

2.1.1   EUROSTAT verwendet fünf Kriterien zur Definition einer Insel:

Sie muss mindestens 1 km2 groß sein;

sie mussvom Festland mindestens 1 km entfernt liegen;

sie muss mindestens 50 ständige Einwohner haben;

sie darf keine dauerhafte Verbindung zum Festland haben, und

auf der Insel darf keine Hauptstadt eines EU-Mitgliedstaats liegen.

2.1.2   Bei der Definition des Begriffs „Insel“ sollte auch die 33. Erklärung zum AEUV berücksichtigt werden, in der es heißt: „Die [Regierungs-]Konferenz vertritt die Auffassung, dass die Bezugnahme auf Inselregionen in Artikel 174 auch für Inselstaaten insgesamt gelten kann, sofern die notwendigen Kriterien erfüllt sind.“

2.1.3   Wie der EWSA bereits in einer früheren Stellungnahme (4) anführte, werden bei dieser Definition die neuen Gegebenheiten einer erweiterten Europäischen Union, die nun neue Mitgliedstaaten mit Inselgebieten umfasst, nicht berücksichtigt.

2.1.4   Gemäß dieser Definition verfügen 14 (5) der 27 EU-Mitgliedstaaten auf ihrem Staatsgebiet über Inseln. Ihre Bedeutung muss aufgrund der großen Zahl von Menschen, die auf den verschiedenen Inseln der EU leben und insgesamt rund 21 Mio. ausmachen, anerkannt werden. Dies entspricht ungefähr 4 % der Gesamtbevölkerung in der EU-27.

2.1.5   Inselgebiete weisen gemeinsame Eigenschaften und Besonderheiten auf, die dauerhaft bestehen und sie deutlich von den Festlandgebieten unterscheiden.

2.1.6   Alle Inseln der EU unterscheiden sich durch bestimmte Merkmale voneinander; die Gemeinsamkeiten zwischen den einzelnen Inselgebieten wiegen jedoch schwerer als die individuellen Unterschiede zwischen ihnen und sind besonders ausgeprägt in Bereichen wie Verkehr, Umwelt, Fremdenverkehr oder Zugang zu den wichtigsten öffentlichen Dienstleistungen.

2.1.7   Der AEUV enthält in Artikel 174 einen neuen Absatz, wonach „(…) den Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen“ besondere Aufmerksamkeit gilt.

2.1.8   Durch diesen Artikel wird anerkannt, dass Inseln allgemein mit konkreten Nachteilen konfrontiert sind, die besondere Aufmerksamkeit erfordern.

3.   Demografische Situation der Inselgebiete

3.1   Migration und Probleme im Zusammenhang mit der Überalterung bzw. dem Rückgang der Bevölkerung sind Fragen, die Inselgebiete in besonderem Maße betreffen.

3.2   Einige Inseln oder Regionen bestimmter Inselgebiete stehen derzeit vor großen Problemen aufgrund des Bevölkerungsrückgangs, der durch die Abwanderung von Teilen der – vor allem jüngeren – Erwerbsbevölkerung, die Überalterung der dort ansässigen Bevölkerung oder schwierige klimatische Gegebenheiten bedingt ist. Diese Situation kann zu einem Verlust an Kulturerbe und zur Schwächung der Ökosysteme führen.

3.3   Andere Inseln sind aufgrund ihrer geografischen Lage an den Außengrenzen der Union mit Bevölkerungsströmen in die entgegengesetzte Richtung konfrontiert und sehen sich einer illegalen Einwanderung aus Drittländern gegenüber, deren Größenordnung häufig in keinem Verhältnis zu ihrer Aufnahmefähigkeit steht.

3.3.1   Auf einigen Inseln kommt es zu humanitären Notsituationen, die über die Solidarität der Europäischen Union angegangen werden müssen; dies bedeutet unter anderem, dass die entstandenen operativen Kosten auch weiterhin durch eine Bündelung einzelstaatlicher und europäischer Mittel geteilt werden müssen.

3.3.2   Der EWSA hat bereits in früheren Stellungnahmen angeregt, dass die Dublin-Verordnung im Rahmen einer gemeinsamen Asylpolitik geändert werden sollte, um die Mobilität der Asylbewerber innerhalb der EU zu erleichtern.

3.4   Auf der anderen Seite gibt es Inseln mit einer starken Präsenz ausländischer Einwohner mit starker Kaufkraft, die zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auf lokaler Ebene beitragen, jedoch die Preise für Wohnraum in die Höhe treiben können, wenn der Wohnungsmarkt gesättigt ist. Dies erschwert der örtlichen Bevölkerung mit geringeren wirtschaftlichen Ressourcen den Zugang zu Wohnraum.

4.   Zugänglichkeit und Insellage

4.1   Einige der Zwänge, denen Inselgebiete unterliegen, ergeben sich aus ihrer fehlenden räumlichen Anbindung und ihrer Abgeschiedenheit. Diese Nachteile führen zu höheren Transport-, Vertriebs- und Produktionskosten, größeren Lieferunsicherheiten und der Notwendigkeit, größere Vorräte anzulegen und mehr Lagerkapazitäten vorzusehen.

4.2   Dies schlägt sich in einer absoluten Abhängigkeit vom See- und Luftverkehr nieder. Somit sind die Inselgebiete gegenüber den sonstigen Regionen benachteiligt, wenn es darum geht, die Vorteile des europäischen Binnenmarkts als homogenen Raum wettbewerbsfähiger Wirtschaftsbeziehungen zu nutzen und so die Unternehmen in eine neue Dimension zu stellen, um Innovationen zu ermöglichen sowie Skaleneffekte und externe Vorteile erzielen zu können.

4.3   Daher sollte darauf hingewiesen werden, dass im Rahmen der EU-Initiative des Gemeinsamen Europäischen Luftraums untersucht werden könnte, wie Mechanismen zum Flugverkehrsmanagement insbesondere dafür genutzt werden könnten, eine jederzeitige Zugänglichkeit der Inselgebiete zu gewährleisten.

4.4   In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, welche Situation durch die Bildung der Aschewolke aus dem isländischen Vulkan Eyjafjallajökull entstand und dass davon weite Teile des europäischen Luftraums im April und Mai 2010 beeinträchtigt wurden, so dass zahlreiche Flughäfen in Mittel- und Nordeuropa und sogar im Süden Europas geschlossen werden mussten.

4.5   Das größte Problem war dabei nicht das Ausbleiben von Touristen, sondern die Tatsache, dass diejenigen, die sich bereits auf den Inseln befanden, nicht in ihre Heimatländer zurückkehren konnten und nicht genau wussten, wie lange dieser Zustand noch anhalten würde.

4.6   Dieses eine Beispiel verdeutlicht die besondere Schwäche der Inselgebiete unter solchen Umständen, denn obschon die Schließung des gemeinsamen europäischen Luftraums fast ganz Europa beeinträchtigte, waren die (negativen) Auswirkungen für die betroffenen Inselgebiete verheerender.

4.6.1   Ein anderes zu berücksichtigendes Thema ist die Besteuerung von CO2-Emissionen im Luftverkehr, die nach Planung der Kommission ab 2012 in Kraft treten soll. Sollte diese Steuer schließlich tatsächlich in Kraft treten, müsste die Kommission eine besondere Regelung für die Inselgebiete finden, da diese in viel höherem Maße vom Luftverkehr abhängig sind. Somit würden ihre naturbedingten Nachteile dadurch noch verstärkt.

4.7   Die Zugänglichkeit ist ein zentraler Aspekt für die Steigerung der Attraktivität der Inselgebiete. Im Rahmen der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-T) muss eine echte multimodale Politik verfolgt werden, die auch auf die Inseln anzuwenden ist. Die Schaffung von See- und Luftverkehrskorridoren zwischen dem europäischen Festland und den Inseln durch die Bereitstellung von Mitteln für feste und mobile Infrastrukturen kann ein Schritt in diese Richtung sein.

5.   Landwirtschaft und Fischerei

5.1   Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei sind wichtige Bestandteile der örtlichen Wirtschaft, insbesondere hinsichtlich der Beschäftigung, und eine wichtige Stütze der lokalen Lebensmittelindustrie als wichtigstem Industriezweig der Inseln.

5.2   Dennoch ist die land- und fischereiwirtschaftliche Erzeugung in Inselgebieten stark geschwächt, hauptsächlich bedingt durch die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Abgeschiedenheit, der geringen Größe der Betriebe, dem geringen Differenzierungsgrad ihrer Erzeugnisse, der Abhängigkeit von den örtlichen Märkten, deren Fragmentierung und den klimatischen Bedingungen. All diese Faktoren wirken sich auf die landwirtschaftliche Verarbeitungs- und Nahrungsmittelindustrie der Inseln aus, die von den lokalen Erzeugnissen abhängt. Die schwache landwirtschaftliche und tierische Erzeugung führt zu einer ebenfalls geschwächten landwirtschaftlichen Verarbeitungs- und Nahrungsmittelindustrie.

5.2.1   All diese Faktoren tragen dazu bei, dass die Erzeugnisse aus Inselgebieten gegenüber denen vom Festland und aus Drittländern wesentlich weniger wettbewerbsfähig sind.

5.3   Darüber hinaus ist die örtliche Landwirtschaft stark vom Ausland abhängig. Dies gilt sowohl für die Lieferung von Rohstoffen und Betriebsmitteln als auch für die Vermarktung der Erzeugnisse in einem geografischen Umfeld, das sich in sehr weiter Ferne von den Bezugsquellen und Märkten befindet.

5.4   Daher konkurrieren die Landwirte aus den Inselgebieten unter ungleichen Voraussetzungen mit den Erzeugern aus anderen Gebieten. Die Erzeuger vor Ort müssen die notwendige Unterstützung erhalten, um eine Gleichstellung der Landwirtschaft in Inselgebieten zu erreichen, beispielsweise mithilfe spezifischer GAP-Instrumente für die Inseln und durch eine stärkere Förderung und bessere Anerkennung lokaler Erzeugnisse.

5.5   In Bezug auf die Annahme besonderer Ausgleichsmaßnahmen für die Nachteile der Insellage in diesem Bereich wäre die beste Lösung ein gezieltes Legislativprogramm. Dies gilt für den Primärsektor, der für die Inseln besonders wichtig ist. Im Rahmen des Europäischen Fischereifonds sind keine besonderen Maßnahmen vorgesehen, es sei denn zugunsten der Regionen in äußerster Randlage und der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres.

5.6   Dasselbe gilt für die Direktbeihilfen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Bei den jüngsten Reformen der Direktbeihilferegelungen der GAP, der ländlichen Entwicklung und des ELER ist die Insellage nicht berücksichtigt worden.

6.   Binnenmarkt und Tourismus

6.1   Die geringe Größe der Inselgebiete im Vergleich zu den Festlandregionen hat erhebliche Auswirkungen auf die Produktion und die Struktur der Märkte. Das lokale Produktionsgefüge setzt sich in diesen Gebieten zum größten Teil aus Klein- und Kleinstunternehmen zusammen, die wesentlich anfälliger sind als große Unternehmen.

6.2   Der Tourismus war und ist eine grundlegende Wirtschaftsquelle vieler Inselgebiete. Trotz der vielen zwischen ihnen bestehenden Unterschiede haben zahlreiche europäische Inseln in dieser Branche einen wesentlichen Faktor für das Überleben der lokalen Bevölkerung, ihrer Identität, Traditionen und kulturellen Werte sowie für die Bewahrung ihrer Landschaft gefunden.

6.3   Die Ausbreitung des Tourismus in den europäischen Inselgebieten hat dort zu einem Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum sowie zu einer erheblichen Diversifizierung der Wirtschaftsgrundlage durch die mit dem Tourismus verbundenen Dienstleistungen geführt. Zudem hat er die Neubelebung und den Schutz der lokalen Traditionen und Kultur sowie der Naturgebiete und des architektonischen Erbes ermöglicht.

6.4   Auch wenn sich der Tourismus allgemein deutlich positiv ausgewirkt hat, müssen auch seine negativen Folgen für einige Inselgebiete angeführt werden, wie unsichere Arbeitsverhältnisse, Saisonabhängigkeit, gering qualifizierte Arbeitnehmer, eine ausgeprägte Immobilienspekulation und ein Anstieg der Lebenshaltungskosten für die ortsansässige Bevölkerung. Auch hat er zu schweren Wasserversorgungsproblemen und Schwierigkeiten bei der Erbringung grundlegender Dienstleistungen für die Bevölkerung (Abfallbewirtschaftung, Gesundheitsversorgung usw.) geführt und eine erhebliche Umweltbelastung verursacht. Die Inselwirtschaft hängt derzeit stark von touristischen Aktivitäten ab; deshalb wäre eine Diversifizierung in Richtung sonstiger Aktivitäten notwendig, die nicht nur eine Ergänzung zum Tourismus sind und mit denen die wirtschaftliche Entwicklung der Inselgebiete gefördert werden könnte, um sie für Zeiten der Krise, wie wir sie momentan durchleben und von denen der Tourismus in hohem Maße betroffen ist, zu wappnen.

6.5   Mit der Annahme des AEUV ist die Bedeutung des Tourismus in der EU ausdrücklich anerkannt worden. Im Juni 2010 legte die Kommission eine Mitteilung vor, mit der ein neuer Rahmen für ein koordiniertes Vorgehen in der Europäischen Union gefördert werden soll, um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Tourismus und sein Potenzial zur nachhaltigen Entwicklung zu steigern (6). Diese Anerkennung bietet eine Chance, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tourismusbranche zu stärken und somit einen Beitrag zur neuen Europa-2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu leisten.

6.6   Das Europäische Parlament begrüßt in Ziffer 55 seiner Entschließung vom 27. September 2011„die Initiative der Kommission, eine Strategie für einen nachhaltigen Küsten- und Meerestourismus zu entwickeln, und fordert sie auf, ähnliche spezifische Strategien für die Inseln, die Berggebiete und andere anfällige Bereiche auszuarbeiten (7).

7.   Forschung, Entwicklung und Innovation (F+E+I)

7.1   Innovation ist ein zentrales Ziel der Wirtschaftspolitik, sowohl auf EU-Ebene – im Zuge der Lissabon- und der Europa-2020-Strategie – als auch auf regionaler Ebene mit einem zunehmenden Anteil öffentlicher Investitionen in Forschung, Bildung, Aus- und Weiterbildung sowie Unterstützung der „innovativsten Wirtschaftszweige“ (z.B. Verkehr, Energie, „grüne“ Wirtschaft usw.). Dies gilt auch für Dienstleistungen – insbesondere für solche, die einen Wissensstand bzw. Qualifikationen erfordern, die bei den meisten Tourismusaktivitäten (z.B. Unterbringung, Verpflegung, Immobiliendienste usw.) üblicherweise vorausgesetzt werden.

7.2   Die Informationsgesellschaft und die neuen Technologien müssen als Wege zur Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit und zur Wissenserweiterung und -verbreitung in Inselgebieten gefördert und gestärkt werden. Durch die Nutzung von IKT wird die Abgeschiedenheit relativiert, indem die Verfahren und Systeme der Unternehmensführung sowie die Beziehungen zur Außenwelt verbessert werden, was eine Steigerung der lokalen Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität begünstigt.

7.3   Ursächlich für die grundlegende Schwierigkeit der Inselgebiete, ihre Innovationsfähigkeit auszubauen, sind die schwachen Unternehmensstrukturen, das Ausbildungsniveau, der Zugang zum europäischen Markt, die geringen Investitionen in Forschungsinfrastrukturen usw. Die Innovation in Inselgebieten muss ausgehend von einem weitgefassten Ansatz betrachtet werden, bei dem beispielsweise die Verarbeitung, Marketingverfahren sowie innovative Techniken der Unternehmensführung und -organisation berücksichtigt werden. Als Ziel müssen die Unternehmen in Inselgebieten verfolgen, ihre Produktionskapazität und die Qualität ihrer Erzeugnisse zu verbessern, und darauf hinwirken, dass ihnen der Zugang zum europäischen Markt ermöglicht wird und sie dort unter ähnlichen Bedingungen mit den Festlandregionen der Europäischen Union konkurrieren können.

7.4   Weiterhin müssen die Schwierigkeiten hervorgehoben werden, auf die Inselgebiete bei der Beteiligung an den FEI-Programmen der EU stoßen. Aufgrund der geringen Größe ihres Binnenmarkts und der begrenzten Leistungsfähigkeit der nutzbaren Forschungs- und Entwicklungsstrukturen ist es für diese Regionen erheblich schwieriger, an diesen Programmen mitzuwirken.

8.   Energie und Wasser

8.1   Aufgrund der hohen Abhängigkeit der Inseln von Brennstoffeinfuhren wirken sich Schwankungen der Energiepreise in größerem Maße auf sie aus.

8.2   Die europäische Energiepolitik sollte in Bezug auf die Inselgebiete folgende vorrangige Anliegen verfolgen: die Versorgungssicherheit auf den Inseln, die Entwicklungsfinanzierung und die Umsetzung von Projekten zur Energieerzeugung unter Nutzung neuer Technologien und erneuerbarer Energiequellen sowie die Förderung einer effizienten Energienutzung, bei der gleichzeitig Umwelt und Natur geschützt werden.

8.3   Die Elektrizitätserzeugung, -speicherung und -versorgung ist nicht nur zur Deckung des primären Energiebedarfs von Bedeutung, sondern auch für die Entsalzung von Meerwasser, die auf vielen Inseln das Problem der Trinkwasserversorgung lösen könnte.

8.4   Aufgrund der geringen Fläche der Inseln und vor allem ihrer felsigen Beschaffenheit herrscht auf den meisten Inseln Süßwasserknappheit. Dies ist ein Hemmfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung (insbesondere des Tourismus), ganz zu schweigen von den Auswirkungen auf Gesundheit, Landwirtschaft und Viehzucht.

9.   Ausbildung und Beschäftigung

9.1   Nach der aktuellen EUROISLANDS-Studie (8) ist das Humankapital ein wichtiger Aspekt für die europäischen Inselgebiete, insbesondere für die Mittelmeerinseln. Das Bildungsniveau ist ausnehmend niedrig – auch auf den Inseln, die über ein höheres Bruttoinlandsprodukt pro Kopf und eine Universität verfügen. Auf den nordischen Inseln sind die Menschen besser darauf vorbereitet, sich neuen Herausforderungen zu stellen, doch auch dort bleibt die Umwandlung traditioneller Beschäftigungen eine schwierige Aufgabe.

9.2   Allgemeine und berufliche Bildung, lebensbegleitendes Lernen und Fremdsprachenkenntnisse spielen eine zentrale Rolle in der wirtschafts- und sozialpolitischen Strategie der Europäischen Union im Rahmen des Lissabon-Prozesses und der Europa-2020-Strategie. Die Gewährleistung von Bildung und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens in allen Regionen und für alle Einwohner muss der Eckpfeiler der nationalen Strategien sein. Die Personalknappheit und die Notwendigkeit eines breitgefächerten Dienstleistungsangebots erfordern von der Inselbevölkerung eine berufliche Vielseitigkeit, die durch gezielte, von der EU finanzierte Berufsbildungsprogramme erreicht werden kann.

10.   Regionalpolitik

10.1   Die Regionalpolitik ist das wichtigste Gemeinschaftsinstrument zugunsten der Inselgebiete, um ihre Strukturschwächen zu überwinden und ihr Entwicklungs- und Wachstumspotenzial zu nutzen. Allerdings muss diese Politik optimiert werden, damit die Inseln als feste Bestandteile des europäischen Binnenmarkts sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht bestmöglich davon profitieren können.

10.2   Allgemein sind die Inselgebiete gegenüber den Festlandregionen benachteiligt. Die Insellage gehört nicht zu den vordringlichsten Themen auf der regional- und kohäsionspolitischen Agenda der EU. Außerdem haben sich die Prioritäten der europäischen Agenda in diesen Politikbereichen mit der Erweiterung drastisch verschoben, was den EU-Maßnahmen betreffend die Insellage nicht gut getan hat.

10.3   Es muss ein integrierter Rahmen geschaffen werden, mit dem die Einschränkungen, mit denen die europäischen Inseln zu kämpfen haben, wirksam angegangen werden können. Daher müssen bei Maßnahmen und politischen Initiativen mit potenziellen Auswirkungen auf die Inselgebiete stets im Vorfeld entsprechende Folgenabschätzungen durchgeführt werden, ebenso wie dies bei Regionen in äußerster Randlage der Fall ist; auf diese Weise könnten negative Auswirkungen oder Widersprüche verhindert und der territoriale Zusammenhalt gestärkt werden. Solche Folgenabschätzungen sind besonders für Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Umwelt und Energie erforderlich.

10.4   Im Programmplanungszeitraum 2007-2013 wurde das Pro-Kopf-BIP als einziger Richtwert für die Förderfähigkeit der Regionen im Rahmen der erklärten Ziele der Regionalpolitik herangezogen. Bei diesem Kriterium wird jedoch außer Acht gelassen, dass Zusammenhalt eine viel breiteres Spektrum umfasst, in das u.a. soziale, umweltbezogene, territoriale und andere Faktoren im Zusammenhang mit Innovation und Bildung hineinspielen. Neue Indikatoren, die auf relevanteren statistischen Daten beruhen, dürften ein eindeutiges Bild vom Entwicklungsstand der Inseln liefern und ein befriedigendes Verständnis für die Lage der Regionen mit dauerhaften geografischen Nachteilen ermöglichen.

10.4.1   In diesem Sinne sollten die Referenzindikatoren der Europa-2020-Strategie in Anknüpfung an den allgemeinen politischen Rahmen der Union als Bezugsgrößen einbezogen werden.

10.5   Im Programmplanungszeitraum 2007-2013 wurde zwar anerkannt, dass die Inseln der EU zur Teilnahme an der grenzübergreifenden Zusammenarbeit berechtigt sind, doch hat die Festlegung des Kriteriums einer Höchstentfernung von 150 km zwischen den Grenzen der Regionen dazu geführt, dass derzeit drei Inselgruppen (die Kykladen, die Hebriden und die Balearen) ausgeschlossen bleiben.

10.6   Der EWSA fordert die Abschaffung des entfernungsbezogenen Kriteriums (150 km), wenn es darum geht, Inseln als Grenzregionen einzustufen, die aus Programmen für grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der territorialen Zusammenarbeit in der Kohäsionspolitik oder der Europäischen Nachbarschaftspolitik förderfähig sind.

10.7   Besondere Aufmerksamkeit muss den Inseln gelten, die nicht nur von einem, sondern von mehreren der in Artikel 174 genannten Nachteile betroffen sind, wie z.B. bergige Inseln oder sehr spärlich besiedelte Inseln. Dasselbe gilt für Inselgruppen, bei denen eine doppelte oder mehrfache Insellage vorliegt. Diese Gebiete sind aufgrund ihrer Fragmentierung und ihres begrenzten räumlichen Umfangs zusätzlich benachteiligt. Ferner sei auf die Lage vieler Gestadeinseln hingewiesen, die mit schweren Nachteilen aufgrund ihrer Mikroinsularität konfrontiert sind. Dadurch werden die durch die Insellage bedingten Zwänge noch verschärft und kann die Bevölkerung häufig nicht mit bestimmten Dienstleistungen versorgt werden.

10.8   Daher erfordern die Inseln einen integrierten Ansatz der verschiedenen Politikbereiche und -ebenen, sowohl horizontal (durch ein sektorübergreifendes Konzept in den wichtigsten Politikbereichen mit Auswirkungen auf die Gebietskörperschaften wie GAP, GFP, staatliche Beihilfen usw.) als auch vertikal (unter Einbeziehung der regionalen, nationalen und gemeinschaftlichen Dimension). Dieser Ansatz sollte auch die neuen politischen Orientierungen des EU-Vertrags sowie die Bedeutung widerspiegeln, die bestimmten Bereichen (wie z.B. Energie und Klima, Außenbeziehungen, Justiz und Inneres) zuerkannt wird (9).

11.   Stärken und Attraktivität der Inselregionen

11.1   Wie auch in der Euroislands-Studie im Rahmen von ESPON festgestellt wird (10), können als Pluspunkte und komparative Vorteile der Inseln die dortige Lebensqualität und ihre Natur- und Kulturgüter angeführt werden. Die Inseln verfügen über ein reiches Natur- und Kulturerbe und eine starke kulturelle Identität. Dabei gilt jedoch eine wichtige Einschränkung, denn das natürliche und kulturelle Erbe sind Ressourcen, die nicht substituiert oder erneuert werden können.

11.2   Nach den Empfehlungen dieser Studie mindern die neuen Kommunikations- und Informationstechnologien auf den Inseln die negativen Auswirkungen der Insellage (geringe Größe und Abgeschiedenheit). Auch für die kleinen und mittleren Unternehmen sowie für Dienstleistungen in den Bereichen Bildung und Forschung, Gesundheitsversorgung, Information, Kultur und für andere kreative Aktivitäten können die neuen Technologien nützlich sein. Weitere technische Veränderungen (Entwicklung neuer Formen erneuerbarer Energien, Technologien zur Teilsubstitution natürlicher Ressourcen, Fortschritte im Verkehrsbereich usw.) können die Folgen der Insellage abfedern.

11.3   In den Inselgebieten gibt es zahllose Beispiele für bewährte Verfahren:

Initiativen im Bereich der Wirtschaft: Verschiedene Agrar- und Industrieprodukte von den Inseln (Nahrungsmittel und Getränke) haben dem Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union und auf dem Weltmarkt trotz ihrer relativ hohen Preise standgehalten, was auf ihre Qualität (lokale Produktionsmittel und traditionelle Herstellungsverfahren) und/oder ihre Originalität bzw. die Schaffung eigener Markenzeichen zurückzuführen ist.

Initiativen zur Bewältigung allgemeiner Umweltprobleme, wie z.B. Klimawandel oder spezielle Probleme im Zusammenhang mit der Insellage: Besonders hervorzuheben sind die konkreten Anstrengungen zur Erzeugung erneuerbarer Energien u.a. auf den Inseln Kythnos (Kykladen), Samsø, Eigg (Schottland), Gotland, Bornholm und auf den Kanarischen Inseln.

Brüssel, den 28. März 2012

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  „Eine bessere Integration in den Binnenmarkt als Schlüsselfaktor für Kohäsion und Wachstum auf den Inseln“, ABl. C 27 vom 30.2.2009, S. 123, und „Innovation im Tourismus: eine Strategie für eine nachhaltige Entwicklung auf Inseln“, ABl. C 44 vom 11.02.11, S. 75.

(2)  Siehe Stellungnahme des EWSA zu der “Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa - wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus, ABl. C 376/08 vom 22.12.2011, S. 44), sowie die Entschließung des Europäischen Parlaments zu Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus (2010/2206(INI)).

(3)  ABl. C 44 vom 11.2.2011, S. 75.

(4)  „Eine bessere Integration in den Binnenmarkt als Schlüsselfaktor für Kohäsion und Wachstum auf den Inseln“, ABl. C 27 vom 30.2.2009, S. 123, Ziffer 2.2.

(5)  Spanien, Irland, Frankreich, Dänemark, Italien, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich, Griechenland, Niederlande, Malta, Zypern, Estland und Portugal.

(6)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus, COM(2010) 352 final.

(7)  Entschließung des Europäischen Parlaments zu Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus (2010/2206(INI)).

(8)  Studie „EUROISLANDS – Die Entwicklung der Inseln – europäische Inseln und Kohäsionspolitik“ (EU-Programm ESPON 2013).

(9)  Diese Bereiche werden in der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente „Überprüfung des EU-Haushalts“, COM(2011) 700 final, aufgeführt.

(10)  Studie „EUROISLANDS – Die Entwicklung der Inseln – europäische Inseln und Kohäsionspolitik“ (EU-Programm ESPON 2013).


Top