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Document 52011XG1220(01)

Schlussfolgerungen des Rates zur östlichen Dimension der Jugendbeteiligung und der Jugendmobilität

ABl. C 372 vom 20.12.2011, p. 10–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 372/10


Schlussfolgerungen des Rates zur östlichen Dimension der Jugendbeteiligung und der Jugendmobilität

2011/C 372/03

DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

UNTER HINWEIS AUF FOLGENDE ERWÄGUNGEN:

1.

Nach Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat die Tätigkeit der Europäischen Union die Förderung des Ausbaus des Jugendaustauschs und des Austauschs sozialpädagogischer Betreuer und die Beteiligung der Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa zum Ziel.

2.

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union bietet der EU die Möglichkeit zur Stärkung ihrer Außenpolitik; die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern kann nun erweitert werden, damit sie in integrierter und noch effektiverer Weise das ganze Themenspektrum abdeckt.

3.

Die Mobilität ist für die Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der wirtschaftlichen Entwicklung von großer Bedeutung und trägt zugleich zu einer größeren Sensibilisierung für die unterschiedlichen Lebenseinstellungen und die unterschiedlichen Situationen der Jugendlichen in ganz Europa bei. Neben den anderen Vorzügen, die die Mobilität bietet, ist sie eine unverzichtbare Voraussetzung für den Austausch von Ideen, die Verbreitung von Innovationen, die Behandlung beschäftigungs- und sozialpolitischer Fragen, den Aufbau starker Beziehungen zwischen den Menschen, die Förderung der persönlichen Entwicklung und des Erwerbs von persönlichen Kompetenzen sowie die Förderung interkultureller Kompetenzen und die Bekämpfung von Vorurteilen; sie ist u. a. ein Schlüssel zur Freisetzung des Potenzials aller Jugendlichen und zur Erreichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“.

4.

Im Rahmen einer weltweit wachsenden Mobilität, was häufige Interaktionen zwischen Menschen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, Kultur, Religion oder Weltanschauung zur Folge hat, kommt der Europäischen Union auf internationaler Ebene eine zunehmende Rolle bei der Förderung der Achtung der Demokratie, der Freiheit, der Gleichheit und der Menschenrechte und der Einhaltung angemessener Standards des interkulturellen Dialogs zu.

5.

„Teilhabe“ und „Jugend in der Welt“ wurden als zwei der prioritären Aktionsfelder in den erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) aufgenommen.

6.

Die Jugendkonferenz der EU wurde vom 5. bis 7. September 2011 in Warschau (Polen) abgehalten; dabei wurde betont, dass insbesondere Folgendes notwendig ist:

sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Nichtregierungsorganisationen, die die Belange junger Menschen vertreten, und Entscheidungsträgern sowie weitere Forschungsarbeiten zur Bewertung der Auswirkungen von Jugendzusammenarbeit und -mobilität;

zugängliche Informationen über die EU-Mitgliedstaaten und die Länder Osteuropas und des Kaukasus — sowohl über Online- als auch über Offline-Kanäle;

Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Visumerteilung, die immer noch das größte Hindernis für die Jugendzusammenarbeit zwischen der EU und ihren Nachbarländern darstellen;

Verstärkung und Ausweitung der Ressourcen und Programme wie beispielsweise des Programms „Jugend in Aktion“, um den Schwerpunkt stärker auf Mobilitätsfragen und die Einbeziehung junger Menschen an Entscheidungsprozessen zu legen;

Priorisierung der Mitwirkung junger Menschen am demokratischen Leben in Europa in den EU-Strategien, beispielsweise durch Auflegung von Sonderprogrammen, die die Jugendzusammenarbeit zwischen osteuropäischen Ländern und EU-Mitgliedstaaten unterstützen —

ERKENNEN FOLGENDES AN:

7.

Die Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 leitete in politischer, geografischer und wirtschaftlicher Hinsicht eine historische Wende für die Union ein, durch die sich die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Nachbarn, auch denen aus dem Kreis der osteuropäischen Länder (1), weiter verstärkte.

8.

Mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) (2) der Europäischen Union, die jüngst anhand der Mitteilung „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ überprüft und in einen neuen Rahmen eingeflossen ist, werden anspruchsvolle Ziele auf der Grundlage der Verpflichtung zur Achtung gemeinsamer Werte und zu einer effizienten Umsetzung politischer, wirtschaftlicher und institutioneller Reformen festgelegt. Die demokratischen Entwicklungs- und Wandlungsprozesse, die bei den engsten Nachbarn der Europäischen Union im Osten und im Süden stattfinden, haben auch die strategische Bedeutung der Europäischen Nachbarschaftspolitik und von Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft sowie von besseren Austauschmöglichkeiten und der Förderung persönlicher Kontakte zwischen den Menschen, insbesondere jungen Menschen, erhöht.

9.

In diesem Zusammenhang ist die Östliche Partnerschaft (3) eine Initiative von strategischer Bedeutung für die Stabilität und die Sicherheit sowohl der osteuropäischen Länder, die im Rahmen der ENP mitwirken, als auch der EU insgesamt. Ihr wichtiges Ziel besteht darin, die Zivilgesellschaft zu stärken, die eines der Fundamente eines effizienten demokratischen Staates ist. Dieser Kooperationsbereich, der die Teilhabe der Jugend und die jugendpolitische Zusammenarbeit umfasst, sollte mehr Beachtung innerhalb der Östlichen Partnerschaft erhalten.

10.

Die Erleichterung direkter persönlicher Kontakte und der verstärkte Dialog mit der Zivilgesellschaft wurden als wesentliche Elemente der Partnerschaft zwischen der EU und Russland für Modernisierung (4) aufgezeigt.

11.

Die Europäische Union hat bereits Anstrengungen unternommen, um Drittstaatsangehörigen, die die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates beantragen, um sich an einer Freiwilligentätigkeit zu beteiligen, spezielle Aufenthaltstitel zu erteilen (5), was ein bedeutender Schritt nach vorn ist.

12.

Der Europäische Rat hat jüngst auf die Notwendigkeit der Schaffung von Mobilitätspartnerschaften mit den süd- und osteuropäischen Ländern hingewiesen (6). Im Hinblick auf die zukünftige Form dieser Partnerschaften ist es erforderlich, der Verbesserung der Mobilität Jugendlicher zu Bildungszwecken, einschließlich des nicht formalen Lernens in einem anderen Land, das beispielsweise die Form einer Jugendarbeit, auch eines Jugendaustausches, und einer Freiwilligentätigkeit annehmen kann, Rechnung zu tragen.

13.

Jugendaustauschprogramme sind ein geeignetes Instrument insbesondere für Jugendliche, die weniger Möglichkeiten haben, interkulturelle Erfahrungen zu sammeln und persönliche Kompetenzen und Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben.

14.

Die Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit von Jugendlichen, Jugendarbeitern und Jugendleitern aus der Europäischen Union und aus den osteuropäischen Ländern ist ein wesentlicher Beitrag zur Vertrauensbildung in der Region und sorgt somit für die Ausgestaltung der zukünftigen Beziehungen in Europa beim Auftreten potenzieller Schwierigkeiten.

15.

Die Europäische Nachbarschaftspolitik schließt die Tätigkeit der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten in Bezug auf 16 Nachbarländer der EU ein. In diesem Zusammenhang könnte in Erwägung gezogen werden, ähnliche Initiativen — auch angesichts ihres potenziellen Beitrags zu den laufenden Demokratisierungsprozessen — wie die in diesem Dokument dargelegten Initiativen im Rahmen der Beziehungen zu den Ländern des südlichen Mittelmeerraums durchzuführen;

ERACHTEN DIE FOLGENDEN ALLGEMEINEN MASSNAHMEN FÜR ERFORDERLICH:

16.

Unterstützung der internationalen Jugendzusammenarbeit, des Dialogs und des gegenseitigen Verständnisses zwischen Jugendlichen, Jugendarbeitern und Jugendleitern aus der EU und den osteuropäischen Ländern als wichtiges Instrument zur Förderung des europäischen Bürgersinns und der Demokratisierungsprozesse;

17.

Erleichterung des Zugangs Jugendlicher zur Mobilität zu Lernzwecken, einschließlich Jugendlicher, Jugendarbeiter und Jugendleiter aus den osteuropäischen Ländern, die in die Europäische Union reisen, sowie junger Unionsbürger, die in osteuropäische Länder reisen;

18.

Unterstützung des gegenseitigen Lernens zwischen den Mitgliedstaaten, Jugendorganisationen und Jugendlichen, was die Zusammenarbeit mit Drittländern und insbesondere mit den osteuropäischen Ländern anbelangt, durch entsprechende Sensibilisierung für die Jugendpolitik und Verbesserung der Qualität von Informationen über Mobilitäts- und Beteiligungsmöglichkeiten;

STELLEN DAHER ÜBEREINSTIMMEND FOLGENDES FEST:

19.

Die Förderung der Mobilität in beide Richtungen und eine stärkere Beteiligung von Jugendlichen, Jugendarbeitern und Jugendleitern aus der Europäischen Union und den osteuropäischen Ländern an nicht formalen Lerntätigkeiten kann zahlreiche Vorteile bieten für

a)

die Jugendlichen durch Erweiterung ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen im Hinblick auf die Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, das Erlernen innovativer Ansätze und die Entwicklung ihres Verständnisses für andere Kulturen in einer zunehmend globalisierten multikulturellen Welt und indem ihnen die Möglichkeiten geboten werden, darüber nachzudenken, wie sie ihre Mitwirkung am demokratischen Leben in unterschiedlichen Kontexten verstärken können;

b)

die Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere die Jugendorganisationen und alle Personen, die mit Jugendlichen und für sie arbeiten, durch Ermöglichung eines wirksamen Peer-Learning in der Frage, wie das Potenzial Jugendlicher und ihre Mitwirkung verstärkt werden können, was die Intensivierung verschiedener Arten der Zusammenarbeit unter Jugendlichen anbelangt;

c)

die Gemeinschaften in der EU, die Jugendliche aus osteuropäischen Ländern aufnehmen, und örtliche Gemeinschaften in den osteuropäischen Ländern, die Jugendliche aus der EU aufnehmen, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung ihrer interkulturellen Kompetenzen;

d)

die Familie und die Peergroups der an der Mobilität beteiligten Jugendlichen nach ihrer Rückkehr in ihr Heimatland im Rahmen ihrer Wahrnehmung der EU und des interkulturellen Einfühlungsvermögens;

e)

die Zivilgesellschaft in den osteuropäischen Ländern, u.a. dadurch, dass sie die Erfahrung einer demokratischen Kultur macht und Informationen zum demokratischen Leben in der Praxis, zur nachhaltigen Entwicklung sowie zur Förderung gemeinsamer Werte wie gegenseitiges Verständnis, Demokratie, Solidarität und Achtung der Menschenrechte erhält;

f)

Europa als Ganzes durch den Aufbau des intellektuellen Kapitals, das die Zivilgesellschaft weiter prägen und beeinflussen wird.

20.

Die Unterstützung der aktiven gesellschaftlichen Teilhabe Jugendlicher, die grenzübergreifende Mobilität und die zwischenmenschlichen Kontakte dienen dem Austausch von Ideen, der Verbreitung von Innovationen und der Schaffung von Partnerschaften und können so zu einem langfristigen Wandel und einer damit einhergehenden Verringerung der sozioökonomischen Ungleichheiten zwischen den Gesellschaften beitragen.

21.

Die Unterstützung der Bereitstellung von Instrumenten zur Steigerung der Informationsqualität, der Austausch bewährter Praktiken zwischen der EU und den osteuropäischen Ländern und die Gewährleistung des Zugangs zu Informationen über zuverlässige Partnerorganisationen würden zu einer stärkeren Vernetzung, einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen in der EU und in den osteuropäischen Ländern sowie zur Gewährleistung der Sicherheit der Teilnehmer, die an dieser Kooperation mitwirken, beitragen. Die SALTO (Support for Advanced Learning and Training Opportunities)-Ressourcenzentren und Eurodesk stellen in dieser Hinsicht ein wichtiges Unterstützungsnetz dar.

22.

Die Weiterentwicklung und Förderung der Freiwilligentätigkeit, der Jugendarbeit und des Unternehmergeistes können einen positiven Einfluss auf die Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen haben und ihnen die aktive gesellschaftliche Teilhabe erleichtern.

23.

Da die geografische Entfernung in einigen Fällen ein Hindernis für die Zusammenarbeit und die Mobilität sein kann, sollte das Potenzial der virtuellen Mobilität dadurch weiterentwickelt werden, dass der Zugang zu und der Austausch von Informationen über die Beteiligung und die Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen gewährleistet wird.

24.

Eine größere Mobilität und eine verstärkte Zusammenarbeit hängen in starkem Maße vom Interesse an dem Partnerland, den Kenntnissen über das Land und insbesondere von dessen Jugendkultur insgesamt ab; um ein größeres Interesse zu wecken und die Kenntnisse zu verbessern, ist es besonders wichtig, die betreffende Kultur vorzustellen und zu fördern und die Jugendlichen so zur gegenseitigen Zusammenarbeit zu motivieren.

25.

Jugendliche können mangelnde Fremdsprachenkenntnisse als ein erhebliches Kommunikationshindernis betrachten. Die Rolle, die die europäischen Bildungs- und Jugendprogramme spielen, ist einer von vielen Wegen zur Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse, und die Förderung des Erlernens von Fremdsprachen sollte unterstützt werden.

26.

Der einfachere Zugang zu Visa für Jugendliche aus Nicht-EU-Ländern, insbesondere aus den osteuropäischen Ländern, kann beispielsweise durch Abkommen über Visumerleichterungen ermöglicht werden, die generell eines der wirksamsten Instrumente zur Förderung der Mobilität darstellen.

27.

Aufgrund seiner Erfahrung und Sachkenntnis hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Ländern ist der Europarat ein wichtiger Partner für die Durchführung von Aktivitäten, an denen Jugendliche aus den osteuropäischen Ländern beteiligt sind, und die Jugendpartnerschaft zwischen der Europäischen Union und dem Europarat ist ein wertvolles Instrument zur Förderung der diesbezüglichen Synergien zwischen der Europäischen Union und dem Europarat.

28.

Die bestehenden Programme und Instrumente zur Unterstützung der Mobilität, vor allem innerhalb der Europäischen Union, könnten verstärkt und auf Jugendliche, Freiwillige, Jugendarbeiter und andere Personen ausgeweitet werden, die mit Jugendlichen aus den osteuropäischen Ländern arbeiten oder mit diesen Ländern zusammenarbeiten wollen; dies gilt insbesondere für das Programm „Jugend in Aktion“, das „Programm für lebenslanges Lernen“, die Jugendpartnerschaft zwischen der EU und dem Europarat, einschließlich des Europäischen Wissenszentrums für Jugendpolitik, das SALTO (Support for Advanced Learning and Training Opportunities)-Netz der Ressourcenzentren, das Eurodesk und das Europäische Jugendportal.

29.

Auch das Europäische Jugendforum und Jugendorganisationen auf allen Ebenen können mit ihrer Tätigkeit eine entscheidende Rolle bei der Vertretung und Verteidigung der Bedürfnisse und Interessen Jugendlicher im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Jugendlichen aus den EU-Ländern und ihren Peers aus den osteuropäischen Ländern spielen.

30.

Die Erfahrungen, die bei der Zusammenarbeit mit anderen Nachbarregionen gesammelt wurden, sollten zur Ausgestaltung der Instrumente der Jugendzusammenarbeit mit den osteuropäischen Ländern genutzt werden;

ERSUCHEN DAHER DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE

31.

den Austausch zwischen Jugendlichen und die Mobilitätsprogramme für Jugendliche und Jugendorganisationen, einschließlich der Freiwilligen, der Jugendarbeiter, der Forscher und der mit jungen Menschen in der EU und den Nachbarländern — insbesondere den osteuropäischen Ländern — arbeitenden Personen, durch den Austausch bewährter Praktiken bei der Zusammenarbeit von im Jugendbereich tätigen Organisationen zu fördern, damit jeder Jugendliche über eine Möglichkeit zur Mobilität und Mitwirkung in Europa verfügt;

32.

Hindernisse für die Mobilität und die Beteiligung Jugendlicher unter anderem durch Förderung des Fremdsprachenerwerbs, Unterstützung der Bereitstellung qualitativ hochwertiger Informationen in diesem Bereich usw. abzubauen;

33.

im Jugendbericht 2012 und in darauf folgenden EU-Jugendberichten über das Aktionsfeld „Jugend in der Welt“ Bericht zu erstatten;

34.

die Ergebnisse der Studie über die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben in Europa, die 2012 abgeschlossen wird, zu prüfen und dabei besonders Augenmerk auf deren mögliche Auswirkungen auf Jugendliche in der EU und in den osteuropäischen Ländern zu legen und die Ergebnisse der Forschungsarbeiten über Jugendliche und deren Teilhabe anderen zur Verfügung zu stellen, um so den Wissensstand über Jugendliche zu verbessern;

35.

ins Auge zu fassen, den Austausch bewährter Praktiken im jugendpolitischen Bereich zwischen den osteuropäischen Ländern und den EU-Ländern auch weiterhin in Zusammenarbeit mit dem Europarat und anderen internationalen Organisationen im Hinblick auf die Förderung der Teilhabe und der Mobilität von Jugendlichen zu organisieren;

ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN,

36.

sich aktiv an den multilateralen Plattformen der Östlichen Partnerschaft, insbesondere an der Plattform 4 „Direkte Kontakte zwischen Menschen“ zu beteiligen, in deren Rahmen die Entwicklung von Initiativen für die Jugend unterstützt werden könnte;

37.

eine sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Politikfeldern und zuständigen Behörden zu verstärken, damit weiter über Hindernisse für die wechselseitige Mobilität Jugendlicher aus unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallenden Ländern nachgedacht wird, indem beispielsweise Möglichkeiten gefunden werden, um die Ausstellung von Visa für Jugendliche aus den osteuropäischen Ländern, wo angezeigt, zu erleichtern;

38.

sich die Zusammenarbeit mit Strukturen der Jugendinformation wie dem Eurodesk und der European Youth Information and Counselling Agency (Europäische Jugendinformations- und Beratungsagentur) (ERYICA) zunutze zu machen und das European Knowledge Centre for Youth Policy (Europäisches Wissenszentrum für Jugendpolitik) (EKCYP) in Anspruch zu nehmen, um die Möglichkeiten zur Beteiligung und Mobilität Jugendlicher zu fördern;

ERSUCHEN DIE KOMMISSION,

39.

die östliche Dimension in den künftigen EU-Programmen für Jugend unbeschadet der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen zu unterstützen und zu verstärken;

40.

die Jugendkooperation zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft im Rahmen des Jugendprogramms der Östlichen Partnerschaft auch weiterhin zu fördern;

41.

das Europäische Jugendportal anzupassen, damit es für alle Jugendlichen aus ganz Europa einschließlich der osteuropäischen Länder nutzbringend und zugänglich ist;

42.

die Entwicklung einer europäischen Initiative für eine Karte „Jugend in Bewegung“ im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ins Auge zu fassen, so dass Jugendliche aus ganz Europa, einschließlich der osteuropäischen Länder, in den Genuss dieser Karte gelangen können.


(1)  Folgende Länder sind im Sinne dieses Dokuments „osteuropäische Länder“: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau, Ukraine und Russland.

(2)  Die ENP findet Anwendung auf die 16 engsten Nachbarn der EU, d. h. Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Moldau, Marokko, die besetzten palästinensischen Gebiete, Syrien, Tunesien und die Ukraine.

(3)  Die Initiative der Östlichen Partnerschaft schließt folgende Länder ein: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau und Ukraine.

(4)  http://eeas.europa.eu/russia/index_en.htm.

(5)  Richtlinie 2004/114/EG des Rates vom 13. Dezember 2004.

(6)  Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24. Juni 2011 (Dok. EUCO 23/11).


ANHANG

Politischer Hintergrund

Richtlinie 2004/114/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst.

Entscheidung des Rates vom 27. November 2009 über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft (2011) (2010/37/EG).

Beschluss Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Einführung des Programms Jugend in Aktion im Zeitraum 2007-2013.

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24. Juni 2011 (Dok. EUCO 23/11).

Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) (ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1).

Empfehlung des Rates vom 20. November 2008 über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union (ABl. C 319 vom 13.12.2008, S. 8).

Schlussfolgerungen des Rates vom 19. November 2010 zur Initiative „Jugend in Bewegung“ — Ein integriertes Konzept für die Bewältigung der Herausforderungen, mit denen sich junge Menschen konfrontiert sehen (ABl. C 326 vom 3.12.2010, S. 9).

Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 — Jugend in Bewegung — die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern (ABl. C 199 vom 7.7.2011, S. 1).

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. Mai 2011 über die Förderung neuer und wirksamer Formen der Beteiligung aller Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa (ABl. C 169 vom 9.6.2011, S. 1).

Mitteilung der Kommission „EUROPA 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010) 2020).

Gemeinsame Erklärung der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ — Eine Überprüfung der europäischen Nachbarschaftspolitik (KOM(2011) 303).

Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2008 an das Europäische Parlament und den Rat über die „Östliche Partnerschaft“ (KOM(2008) 0823).

Gemeinsame Mitteilung an den Europäischen Rat, das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Thema „Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ (KOM(2011) 200).


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