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Document 52010XP0247

Europäisches Frühwarnsystem gegen Pädophilie und sexuelle Belästigung Erklärung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2010 zur Schaffung eines europäischen Frühwarnsystems gegen Pädophilie und sexuelle Belästigung

ABl. C 236E vom 12.8.2011, p. 152–152 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.8.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 236/152


Mittwoch, 23. Juni 2010
Europäisches Frühwarnsystem gegen Pädophilie und sexuelle Belästigung

P7_TA(2010)0247

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2010 zur Schaffung eines europäischen Frühwarnsystems gegen Pädophilie und sexuelle Belästigung

2011/C 236 E/28

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2009 zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (1),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2007 mit dem Titel „Eine allgemeine Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität“ (KOM(2007)0267),

gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

A.

unter Hinweis auf die Notwendigkeit, ein möglichst hohes Maß an virtueller Demokratie im Internet zu gewährleisten und dabei Gefahren für Frauen und Kinder zu vermeiden,

B.

in der Erwägung, dass ein Missbrauch der durch die Technologie eröffneten Möglichkeiten Kinderpornographie und sexuelle Belästigung fördern kann,

C.

in der Erwägung, dass das Netz Pädophilen und sexuellen Belästigern ein freies Betätigungsfeld eröffnet, indem es sie unbescholtenen Bürgern gleichstellt und selbst öffentlichen Behörden ihre Identifizierung erschwert,

1.

fordert den Rat und die Kommission auf, die in der oben genannten Mitteilung der Kommission genannten Maßnahmen umzusetzen;

2.

fordert Rat und Kommission auf, die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden (2), umzusetzen und ihren Anwendungsbereich auf Suchmaschinen auszudehnen, um schnell und wirksam gegen Kinderpornographie und sexuelle Belästigung im Internet vorgehen zu können;

3.

fordert die Mitgliedstaaten auf, ein zwischen den öffentlichen Behörden koordiniertes Frühwarnsystem nach dem Vorbild des Mechanismus einzurichten, der bereits für den Nahrungsmittelbereich besteht, um Kinderpornographie und sexuelle Belästigung zu bekämpfen;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit den Namen der Unterzeichner (3) dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Abgenommene Texte, P7_TA(2009)0098.

(2)  ABl. L 105 vom 13.4.2006, S. 54.

(3)  Die Liste der Unterzeichner wird in Anlage 1 des Protokolls vom 23. Juni 2010 veröffentlicht (P7_PV(2010)06-23(ANN1)).


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