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Document 52010IP0232

Bewertung der Ergebnisse des Fahrplans für die Gleichstellung von Frau und Mann (2006-2010) und Empfehlungen für die Zukunft Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zur Bewertung der Ergebnisse des Fahrplans zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 und Empfehlungen für die Zukunft (2009/2242(INI))

ABl. C 236E vom 12.8.2011, p. 87–99 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.8.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 236/87


Donnerstag, 17. Juni 2010
Bewertung der Ergebnisse des Fahrplans für die Gleichstellung von Frau und Mann (2006-2010) und Empfehlungen für die Zukunft

P7_TA(2010)0232

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zur Bewertung der Ergebnisse des Fahrplans zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 und Empfehlungen für die Zukunft (2009/2242(INI))

2011/C 236 E/13

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

unter Hinweis auf Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010“ (KOM(2006)0092),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2008„Halbzeitbilanz zu den Fortschritten beim Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006-2010)“ (KOM(2008)0760),

in Kenntnis des Berichts der Kommission vom 18. Dezember 2009 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2010 (KOM(2009)0694),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Juni 2000 zur „Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005)“ (KOM(2000)0335) und die Jahresberichte 2000, 2001, 2002, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 der Kommission zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union (KOM(2001)0179, KOM(2002)0258, KOM(2003)0098, KOM(2004)0115, KOM(2005)0044, KOM(2006)0071, KOM(2007)0049, KOM(2008)0010 und KOM(2009)0077),

in Kenntnis der Rechtsinstrumente der Vereinten Nationen im Bereich der Menschenrechte und speziell der Frauenrechte, insbesondere des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, sowie der anderen Instrumente der Vereinten Nationen betreffend die Gewalt gegen Frauen, z. B. die Erklärung und das Aktionsprogramm von Wien, die von der Weltkonferenz über Menschenrechte verabschiedet wurden, die Resolutionen der Vereinten Nationen 48/104 vom 20. Dezember 1993 über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen, 58/147 vom 19. Februar 2004 zur Beseitigung der häuslichen Gewalt gegen Frauen, 57/179 vom 30. Januar 2003 über die Wege zur Bekämpfung von Verbrechen gegen Frauen wegen verletzter Ehre und 52/86 vom 2. Februar 1998 über die Verbrechensverhütung und die Strafrechtspflege zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen,

unter Hinweis auf das auf der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking (4.-15. September 1995) angenommene Aktionsprogramm sowie unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 18. Mai 2000 zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Aktionsplattform von Peking (1) und vom 10. März 2005 zu Folgemaßnahmen zur Vierten Weltfrauenkonferenz – Aktionsplattform (Peking+10) (2),

unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 9. Oktober 2006 über „alle Formen von Gewalt gegen Frauen“,

unter Hinweis auf den im März 2005 veröffentlichten Schlussbericht der 49. Tagung der Frauenrechtskommission der UN-Generalversammlung,

unter Hinweis auf das Protokoll zu den Rechten der Frauen in Afrika, auch als „Maputo-Protokoll“ bezeichnet, das am 26. Oktober 2005 in Kraft getreten ist und in dem es ausdrücklich heißt, dass alle Formen von Genitalverstümmelung zu verbieten sind,

unter Hinweis auf die Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2000 über „Frauen, Frieden und Sicherheit“, die eine stärkere Einbeziehung der Frauen bei der Verhütung von bewaffneten Konflikten und bei der Friedenskonsolidierung vorsieht,

unter Hinweis auf die Arbeiten des Europarats in diesem Bereich, insbesondere die geänderte Europäische Sozialcharta,

unter Hinweis auf die Resolution der Konferenz der Gleichstellungsminister im Rahmen des Europarates zum Thema „Herstellung der tatsächlichen Geschlechtergleichstellung durch die Überbrückung der Kluft zwischen der De-jure- und der De-facto-Gleichstellung“ (2010),

unter Hinweis auf das Themenpapier des Europäischen Kommissars für Menschenrechte zu Geschlechtsidentität und Menschenrechten (2009), die Empfehlung CM/Rec(2010)5 des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten zu Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität sowie die Entschließung 1728 (2010) und Empfehlung 1915 (2010) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hinsichtlich der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität,

unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) (3),

unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG (KOM(2008)0636), der von der Kommission am 3. Oktober 2008 vorgelegt wurde,

unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (KOM(2008)0637), der von der Kommission am 3. Oktober 2008 vorgelegt wurde,

in Kenntnis des Berichts der Kommission vom 3. Oktober 2008 zur Umsetzung der Barcelona-Ziele auf dem Gebiet der Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter (KOM(2008)0638),

unter Hinweis auf den Bericht des Paritätischen Ausschusses der Kommission für Chancengleichheit von Frauen und Männern vom Mai 2003 über „Gender Budgeting“ auf nationaler Ebene,

unter Hinweis auf den Beratenden Ausschuss für Chancengleichheit von Frauen und Männern und seine am 22. März 2007 angenommene Stellungnahme zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2006 zu den Strategien zur Verhinderung des Handels mit Frauen und Kindern, die durch sexuelle Ausbeutung gefährdet sind (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2006 zu der Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung der Migrantinnen in der Europäischen Union (5),

unter Hinweis auf den vom Europäischen Rat am 23. und 24. März 2006 angenommenen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2007 zu dem Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2008 zur Rolle der Frauen in der Industrie (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2008 zu Gleichstellung und Teilhabe – die Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. September 2008 zu der Gleichstellung von Frauen und Männern – 2008 (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. November 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (10),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 24. Februar 1994 (11) und vom 13. Oktober 2005 (12) zu Frauen und Armut in der Europäischen Union sowie auf seine Entschließung vom 3. Februar 2009 zur Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts und zur Solidarität zwischen den Generationen (13),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Februar 2009 zur Sozialwirtschaft (14),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2009 zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen (15),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Februar 2010 zur Verhütung des Menschenhandels (16),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Februar 2010 zu der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2009 (17),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0156/2010),

A.

in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern zwar eine notwendige Voraussetzung für die uneingeschränkte Wahrnehmung unserer weltweiten Menschenrechte ist und ein Grundprinzip der Europäischen Union darstellt und dass sie seit langem in den Verträgen verankert ist, dass es aber dessen ungeachtet auch heute noch beträchtliche Ungleichheiten in der politischen Realität und im Alltag der Frauen gibt,

B.

in der Erwägung, dass Gleichstellungspolitiken Instrumente zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des sozialen Zusammenhalts darstellen,

C.

in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein Merkmal der kulturellen und politischen Identität Europas sein muss,

D.

in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen eines der größten Hemmnisse für die Gleichstellung von Frauen und Männern und eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen ist, die keine geografischen, wirtschaftlichen oder sozialen Grenzen kennt; in der Erwägung, dass die Zahl der Frauen, die Opfer von Gewalt werden, alarmierend hoch ist,

E.

in der Erwägung, dass wir nicht länger überholten Wirtschaftsmodellen verhaftet bleiben dürfen, die Umweltbelange vernachlässigen und sich auf eine durch die Einbeziehung der Frauen in den Arbeitsmarkt obsolet gewordene Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau stützen; angesichts der Notwendigkeit eines neuen Modells, das sich auf Wissen und Innovation stützt, sozial verträglich ist, mit dem alle Talente der Frauen in den Produktionsapparat eingebracht werden, die Aufteilung der Verantwortung zwischen Männern und Frauen in den öffentlichen und privaten Bereichen ausgewogen gestaltet und das Privat- und Berufsleben in Einklang gebracht wird,

F.

in der Erwägung, dass im Fahrplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 zwar Lücken hinsichtlich der Realisierung einer echten Gleichstellung der Geschlechter hervorgehoben wurden und in manchen Bereichen die Gleichstellung der Geschlechter verbessert wurde, aber dennoch insgesamt nur unzulängliche Fortschritte erzielt wurden,

G.

in der Erwägung, dass die Bemühungen um ein Gender Mainstreaming in allen Bereichen der Politik verstärkt werden müssen,

H.

in der Erwägung, dass es zwar immer noch schwierig ist, das ganze Ausmaß der Finanzkrise abzuschätzen, die derzeitige wirtschaftliche und soziale Krise Frauen jedoch zweifellos besonders stark trifft und langfristig den Erfolg von Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern stark beeinträchtigt, wodurch Ungleichheiten und Diskriminierung noch zunehmen,

I.

in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern positive Auswirkungen auf die Produktivität und das wirtschaftliche Wachstum hat und dass die Teilhabe der Frauen am Arbeitsmarkt mit vielen sozialen und wirtschaftlichen Vorteilen verbunden ist,

J.

in der Erwägung, dass in unserer alternden Gesellschaft Frauen auf dem Arbeitsmarkt unentbehrlich werden, während gleichzeitig die Nachfrage nach Pflege für ältere Personen steigt, was aller Wahrscheinlichkeit das große Risiko einer Doppelbelastung von Frauen in sich birgt,

K.

in der Erwägung, dass es sich bei der Mehrheit der in der Europäischen Union in Armut lebenden mehr als 85 Millionen Menschen um Frauen handelt, wozu Arbeitslosigkeit, prekäre Arbeitsbedingungen, niedrige Löhne, Pensionen und Renten, die unter einem einen Mindestlebensunterhalt ermöglichenden Niveau liegen, und weitverbreitete Schwierigkeiten beim Zugang zu qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen beitragen; in der Erwägung, dass darüber hinaus in den letzten zehn Jahren die Zahl der in Armut lebenden Frauen verglichen mit der Zahl der betroffenen Männer unverhältnismäßig stark angestiegen ist,

L.

in der Erwägung, dass der Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Lohn von Frauen und dem von Männern bei durchschnittlich über 17 % liegt, was zu einem Rentengefälle und einer Feminisierung der Altersarmut führt, und in der Erwägung, dass die indirekten Diskriminierungen tendenziell zunehmen, wenn die Arbeitslosigkeit steigt und Frauen und Mädchen davon betroffen sind,

M.

in der Erwägung, dass es ein geschlechtsbedingtes Gefälle im Bereich Betreuung gibt, da Frauen im Vergleich zu Männern doppelt bis mehr als dreimal so viele Stunden mit der unbezahlten Betreuung von Kindern und anderen pflegebedürftigen Angehörigen verbringen,

N.

in der Erwägung, dass Frauen oft in mehrfacher Hinsicht, aufgrund ihres Geschlechts und ihres Alters (insbesondere gilt dies für ältere Frauen), aufgrund einer Behinderung, ihrer ethnischen/rassischen Herkunft, ihrer Religion, Nationalität, der Tatsache, dass sie Migrantinnen sind, und ihres sozioökonomischen Status diskriminiert werden, wobei auch der Status der Alleinerziehenden und die sexuelle Ausrichtung und/oder die geschlechtliche Identität zu Diskriminierung führen, und in der Erwägung, dass durch kombinierte Diskriminierung zahlreiche Hindernisse für das Empowerment der Frauen und für ihren sozialen Aufstieg entstehen,

O.

in der Erwägung, dass es von größter Wichtigkeit ist, einen gleichberechtigten Zugang zu den Ressourcen, den Rechten und der Macht zu gewährleisten, was voraussetzt, dass strukturelle und kulturelle Veränderungen stattfinden, Stereotypen abgebaut werden und die Gleichstellung gefördert wird,

P.

in der Erwägung, dass Klischees, die im Bereich der Möglichkeiten der Bildungs- und Berufswahlmöglichkeiten für Frauen fortbestehen, zur Zementierung von Ungleichbehandlung beitragen,

Q.

in der Erwägung, dass die Geschlechtersegregation nach Berufen und Branchen auf dem Arbeitsmarkt nicht geringer wird, sondern sich in einigen Ländern sogar verschärft,

R.

in der Erwägung, dass sich Frauen häufig durch das Familienrecht (insbesondere das Ehe- und Scheidungsrecht) in rechtlicher und finanzieller Hinsicht in einer schwächeren Position befinden und Gerichte manchmal die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen noch verstärken, indem sie das Familienrecht auf der Grundlage traditioneller Rollenbilder anstatt rechtlicher Gleichstellung anwenden,

S.

in der Erwägung, dass das Recht auf Gewissensverweigerung oft von (religiösen) Gruppen missbraucht wird, um die Rechte von Frauen in Bereichen wie Gesundheitsversorgung und familiäre Rechte zu beschneiden,

T.

in der Erwägung, dass die Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen ein aussagekräftiger Indikator für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist, dass die Präsenz von Frauen in Führungspositionen in Unternehmen und an den Universitäten weiterhin gering ist und dass die Zahl der Frauen in der Politik und in der Forschung zwar steigt, aber nur sehr allmählich,

U.

in der Erwägung, dass die derzeitigen Herausforderungen und die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die unzulängliche Abstimmung der Maßnahmen in verschiedenen Bereichen die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen in der Vergangenheit behindert hat und dass eine angemessene Bereitstellung von Ressourcen, eine stärkere Koordinierung, eine umfassendere Verbreitung und wirksamere Förderung der Frauenrechte unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Realitäten nötig sind,

V.

in der Erwägung, dass positive Maßnahmen zugunsten von Frauen bewiesen haben, dass sie für deren umfassende Einbeziehung in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft im Allgemeinen von grundlegender Bedeutung sind,

W.

in der Erwägung, dass ungeachtet der im Rahmen der Feierlichkeiten zur Begehung des fünfzehnjährigen Bestehens der Aktionsplattform von Peking angenommenen Resolutionen bis zu deren Verwirklichung noch viel geschehen muss,

X.

in der Erwägung, dass nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten ein wichtiges Instrument sind, um wirklichen Fortschritt zu erzielen und Ergebnisse korrekt beurteilen zu können,

Y.

in der Erwägung, dass das Jahr 2010 zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgerufen wurde, was abgestimmte Strategien und Aktionen für Politiken mit sich bringen muss, die wirklich zu einer Verbesserung der derzeitigen Lage beitragen,

Z.

in Erwägung der Feierlichkeiten anlässlich des 100. Jahrestages der Ausrufung des 8. März zum Internationalen Frauentag und der Bedeutung einer Einbindung der Frauen und der sie vertretenden Organisationen in die Förderung der Gleichstellung und die Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten,

AA.

in der Erwägung, dass die Vereinbarung des Berufs-, Familien- und Privatlebens für Frauen wie Männer ein ungelöstes Problem darstellt,

AB.

in der Erwägung, dass der Zugang zu Dienstleistungen für die Betreuung von Kindern, älteren Menschen und anderen betreuungsbedürftigen Familienmitgliedern wesentlich für eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie der allgemeinen und der beruflichen Bildung ist,

AC.

mit besonderem Hinweis darauf, dass die Sozialversicherungssysteme in den meisten EU-Mitgliedstaaten den besonderen Bedingungen von in Armut lebenden Frauen nicht ausreichend Rechnung tragen; in der Erwägung, dass das Risiko, in Not zu geraten, für Frauen größer ist als für Männer; in der Erwägung, dass die Teilung von Verantwortung in Familie und Haushalt zwischen Frauen und Männern, insbesondere durch die Aufwertung der Nutzung von Eltern- und Vaterschaftsurlaub, eine unabdingbare Voraussetzung für Förderung und Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern darstellt und in der Erwägung, dass die Nichteinbeziehung des Mutterschafts- und Erziehungsurlaubs in die Berechnung der Gesamtarbeitszeit diskriminierend ist und Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt,

Bestandsaufnahme des Fahrplans 2006-2010

1.

stellt fest, dass im Bereich der gleichen wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen und Männern die Beschäftigungsquote der Frauen entsprechend den im Vertrag von Lissabon festgelegten Beschäftigungszielen fast 60 % erreicht hat; bedauert jedoch den Mangel an verbindlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des anhaltenden Lohngefälles zwischen Männern und Frauen und verweist auf die dringend notwendige Einführung von Maßnahmen zur Verbesserung der unter prekären Arbeitsbedingungen beschäftigten Frauen, insbesondere von Migrantinnen und Angehörigen ethnischer Minderheitengruppen, die vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Gesellschaftskrise zusätzlich gefährdet sind; fordert außerdem den Abbau von geschlechtsspezifischen Ungleichheiten im öffentlichen Gesundheitswesen, zu dem ein gleichberechtigter Zugang gewährleistet werden muss;

2.

begrüßt die Legislativvorschläge der Kommission zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben; weist jedoch darauf hin, dass die Themen Vaterschafts- und Adoptionsurlaub sowie Sonderurlaub für Kinder pflegebedürftiger Eltern nicht behandelt wurden, und bedauert, dass nur wenige Mitgliedstaaten die Ziele von Barcelona –Gewährleistung des Zugangs zu erschwinglicher und hochwertiger Kinderbetreuung – erreicht haben; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, sich diesem Ziel erneut zu verpflichten;

3.

bedauert, dass Frauen in den meisten Mitgliedstaaten in politischen und wirtschaftlichen Führungspositionen nach wie vor unterrepräsentiert sind; fordert die Kommission auf, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen mit weiteren konkreten Maßnahmen zu unterstützen;

4.

nimmt die Maßnahmen des Programms DAPHNE III zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zur Kenntnis; bekräftigt jedoch die Notwendigkeit europaweiter Rechtsvorschriften zur Abschaffung von geschlechtsbezogener Gewalt;

5.

begrüßt die Einbeziehung der Geschlechtergleichstellung als vorrangiges Ziel in Gemeinschaftsprogramme zur Aus- und Weiterbildung, mit dem Ziel, der Verbreitung von stereotypen Vorstellungen in der Gesellschaft Einhalt zu gebieten; bedauert jedoch, dass fortbestehende Geschlechterklischees weiterhin die Grundlage für zahlreiche Ungleichheiten bilden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, mit Sensibilisierungskampagnen gegen Klischees und traditionelle Geschlechterrollen vorzugehen und dabei insbesondere die Männer anzusprechen und darauf zu verweisen, dass familiäre Pflichten geteilt werden müssen;

6.

begrüßt, dass sich die Kommission im Bereich der Förderung der Geschlechtergleichstellung außerhalb der EU den Grundsätzen der Millenniumserklärung zur Entwicklung und der Pekinger Aktionsplattform verpflichtet hat; fordert den weiteren Ausbau des Gender Mainstreaming in der Entwicklung, den Außenbeziehungen und der Außenhandelspolitik der EU;

Auf institutioneller Ebene

7.

schlägt vor, dass es sich bei der neuen Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union um eine Aktionsagenda und eine politische Verpflichtung auf der Grundlage der Aktionsplattform von Peking und der diesbezüglich erzielten Fortschritte handeln soll, wobei der Tatsache Rechnung getragen wird, dass die Menschenrechte von Frauen und Mädchen ein unveräußerlicher, integraler und unteilbarer Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte sind;

8.

weist darauf hin, dass es immer noch sehr wichtig ist, dass die sechs Aktionsschwerpunkte des gegenwärtigen Fahrplans beibehalten werden, und fordert die Kommission auf, weitere konkrete Maßnahmen einzuführen um sicherzustellen, dass die Stärken des geltenden Fahrplans weiterentwickelt werden können und sie so die Instrumente für die Gleichstellung und das Empowerment der Frauen auf nationaler und regionaler Ebene sichtbar beeinflussen können;

9.

regt an, dass Gemeinschaftsmittel für die neue Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern bereitgestellt werden, damit so deren Umsetzung auf europäischer Ebene erleichtert wird;

10.

betont, wie wichtig es ist, dass der Rat den neuen Vorschlag der Kommission über die Gleichstellungsstrategie annimmt, nachdem das Parlament dazu Stellung genommen hat, mit dem Ziel, der Strategie größere politische Durchsetzungskraft zu verleihen und der Gleichstellungspolitik neue Impulse zu geben;

11.

bedauert, dass in der Strategie Europa 2020 der Kommission das Gender Mainstreaming nicht in zufrieden stellender Art und Weise einbezogen wurde, und fordert daher den Rat und die Kommission auf, zu gewährleisten, dass die Dimension der Geschlechtergleichstellung in der Strategie Europa 2020 systematisch berücksichtigt wird und auch ein Gleichstellungskapitel darin aufgenommen wird, das Mechanismen für Gender Mainstreaming und Ziele hinsichtlich der Beschäftigung von Frauen zusammen mit Indikatoren zur Beurteilung wirtschaftlicher Unabhängigkeit umfasst, wobei sowohl die Auswirkungen der gegenwärtigen sozialen und wirtschaftlichen Krise auf Frauen als auch die Rolle von Frauen in einer alternden Gesellschaft zu berücksichtigen sind;

12.

schlägt vor, dass Rat, Kommission und Europäisches Parlament jährlich ein Dreiertreffen abhalten, bei dem die in der Europäischen Union hinsichtlich der Gleichstellungsstrategie erzielten Fortschritte evaluiert werden;

13.

betont, wie wichtig es ist, jedes Jahr eine Konferenz über die Geschlechtergleichstellung zu organisieren, an der Frauenorganisationen, weitere Organisationen, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, wie Organisationen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen, sowie Gewerkschaftsorganisationen aus den einzelnen Mitgliedstaaten, Mitglieder des Europäischen Parlaments, der Kommission, des Rates und der nationalen Parlamente teilnehmen und bei der der Schwerpunkt jeweils auf einem zuvor festgelegten Thema liegt;

14.

betont die Notwendigkeit, einen strukturierten Dialog mit der Zivilgesellschaft aufzunehmen, um das Prinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern zu wahren;

15.

regt an, die institutionelle Zusammenarbeit in diesem Bereich nicht nur auf Frauenvereinigungen zu beschränken, sondern sich auch aktiv um die Mitarbeit von Vereinigungen zu bemühen, die Männer und Frauen vertreten und die auf die Gleichstellung der Geschlechter hinarbeiten;

16.

besteht darauf, dass das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen unverzüglich und uneingeschränkt seine Tätigkeit aufnimmt und dass alle Geschlechterindikatoren entwickelt werden, damit Gleichstellungsfragen, wann immer sie sich stellen, überprüft werden können; besteht auf einer regelmäßigen Aktualisierung dieser Indikatoren, damit die festgelegten Ziele und ihre wirksame Umsetzung aufeinander abgestimmt werden können;

17.

ist der Auffassung, dass in den politischen Vorschlägen der Kommission und des Rates, in denen eine soziale Folgenabschätzung vorgesehen ist, unter anderem auch die Folgen für die Geschlechtergleichstellung berücksichtigt werden sollen;

18.

drängt darauf, dass die Kommission damit beginnt, die Methode des Gender Mainstreaming bei der Ausarbeitung aller ihrer Vorschläge anzuwenden;

19.

fordert die Kommission auf, ihre Website über die Gleichstellung der Geschlechter zu verbessern und regelmäßig zu aktualisieren; fordert die Gruppe „Chancengleichheit“ auf, mindestens einmal im Jahr eine ihrer Sitzungen integral der Gleichstellung der Geschlechter zu widmen und einen Informationsdienst für Frauen zu schaffen;

20.

besteht auf der Notwendigkeit, dass die Generaldirektionen der Kommission in ihre interne Arbeitsweise einen Mechanismus der verstärkten Koordinierung einführen, der eine ständige Überwachung der Politik für die Gleichberechtigung und die Chancengleichheit für Frauen und Männer in den unterschiedlichsten Bereichen ermöglichen soll; fordert, dass in den Jahresbericht über die Gleichstellung für jede Generaldirektion ein Kapitel über die Situation der Gleichstellung in ihrem Zuständigkeitsbereich einbezogen wird;

21.

fordert die Hohe Vertreterin auf, bei der Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern sicherzustellen und einen Aktionsplan auszuarbeiten, der für eine ausgewogene Repräsentanz der Geschlechter in den EU-Delegationen, auch auf höchster Ebene, sorgen soll; fordert den Rat und die Kommission auf, entsprechend der Forderung des Europäischen Parlaments vom März 2008 den Posten einer europäischen Frauenbotschafterin zu schaffen, damit die Stellung von Frauen in den außenpolitischen Maßnahmen der EU besonders berücksichtigt wird, und fordert eine strukturelle Verankerung des Gender Mainstreaming im EAD; fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, eine verstärkte Einbindung von Frauen in ihre bilateralen und multilateralen Beziehungen mit Drittstaaten und außerhalb der Union ansässigen Organisationen aktiv zu fördern und zu unterstützen;

22.

fordert die Hohe Vertreterin auf, Gleichstellungsfragen im Rahmen aller Maßnahmen, Programme und Projekte der Entwicklungszusammenarbeit zu berücksichtigen, und betont, wie wichtig die Umsetzung der UNSC-Resolution 1325 im Rahmen der außenpolitischen Maßnahmen der EU ist;

23.

ist der Ansicht, dass die Geschlechtergleichstellungsmaßnahmen in unterschiedlichen Bereichen, u.a. im wirtschaftlichen, finanziellen, handelspolitischen und sozialen Bereich, auf dem Prinzip des Gender Mainstreaming beruhen und die Haushaltspläne unter Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts geprüft werden sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verbreitung und den Austausch bewährter Verfahren zu fördern, um deren Berücksichtigung bei der Ausarbeitung politischer Maßnahmen zu unterstützen;

24.

hält es für erforderlich, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Fortbildungs- und Umsetzungsinstrumente entwickeln, um allen Beteiligten das Gender Mainstreaming in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu ermöglichen, wozu auch die Bewertung der spezifischen Auswirkungen der Maßnahmen auf Frauen und Männer gehört;

25.

betont, wie wichtig es ist, dass im Rahmen der Strategien und Pläne für die Konjunkturbelebung vorbildliche sektorale Maßnahmen eingeleitet werden, mit denen auf die Einbeziehung von Frauen und Mädchen in den Arbeitsmarkt abzielende Aus- und Fortbildungskurse gefördert werden, und dies in den Sektoren, die von strategischer Bedeutung für die Entwicklung sind, und in Positionen und Kompetenzbereichen, die die modernste Technologie und Wissenschaft betreffen;

26.

betont die Notwendigkeit, Quantitäts- und Qualitätsindikatoren sowie verlässliche, vergleichbare und im Bedarfsfall erhältliche geschlechterbezogene Statistiken aufzustellen, die für die Überwachung der Anwendung des Gender Mainstreaming in allen Politikbereichen erforderlich sind;

27.

fordert Eurostat auf, Indikatoren zur Messung des Engagements von Frauen und Männern in ehrenamtlichen Tätigkeiten zu entwickeln, um so den Beitrag des einen wie des anderen Geschlechts zum sozialen Zusammenhalt zu belegen;

28.

betont, dass die Koordinierung mit Blick auf die Umsetzung der Ziele der Gleichstellungspolitik innerhalb aller Organe und Institutionen sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten verbessert werden muss und konkrete homogene Vorgehensweisen für das Gender Mainstreaming erforderlich sind, wie beispielsweise Gender Budgeting oder geschlechterspezifische Analyse bei der Gestaltung, Planung, Durchführung und Überwachung der öffentlichen Maßnahmen;

29.

besteht gegenüber der Kommission und den Mitgliedstaaten auf der Notwendigkeit einer zweifachen Strategie, bei der einerseits ein integrierter Gleichstellungsansatz verfolgt wird und andererseits auch weiterhin spezifische, u.a. legislative, Maßnahmen im Rahmen der Haushaltslinien und der Haushaltsmittel ergriffen und diese überwacht und kontrolliert werden, wobei dies gewährleisten soll, dass in der Praxis konkrete Ergebnisse erzielt werden; legt dar, dass eine Aktionsagenda kurzfristige und langfristige qualitative und quantitative Ziele sowohl auf gemeinschaftlicher als auch nationaler Ebene umfassen sollte;

30.

fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Gender Mainstreaming in allen Politikbereichen der Union zu verwirklichen und die bestehenden Rechtsvorschriften zu überprüfen, damit der Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen korrekt angewandt wird und Maßnahmen einer positiven Diskriminierung ergriffen werden können, wann immer solche notwendig sind;

31.

begrüßt es, dass sich die Kommission den Prinzipien der Aktionsplattform von Peking hinsichtlich einer stärkeren Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen bei der Haushaltsplanung verpflichtet hat; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, Anstrengungen zu unternehmen, um systematisch zu überprüfen, wie Frauen von öffentlichen Ausgaben profitieren und die Haushalte so auszurichten, dass ein gleicher Zugang zu öffentlichen Mitteln gewährleistet ist, sowohl um die Produktionskapazität zu steigern als auch um sozialen Erfordernissen gerecht zu werden; fordert außerdem die Bereitstellung ausreichender Mittel, einschließlich Mitteln für geschlechtsspezifische Folgeabschätzungen;

32.

fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Richtlinien zur Diskriminierungsbekämpfung und von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter in den Mitgliedstaaten zu überwachen und im Falle von Verstößen aktive Maßnahmen, einschließlich Vertragsverletzungsverfahren, zu ergreifen;

33.

fordert eine Änderung der ELER-Verordnung dahingehend, dass für den nächsten Programmierungszeitraum von 2014-2020 – so wie beim ESF und wie es in der Vergangenheit der Fall war, aber derzeit nicht möglich ist – positive Maßnahmen zugunsten von Frauen verwirklicht werden können, was sehr vorteilhafte Auswirkungen auf die Beschäftigung von Frauen im ländlichen Raum haben wird;

34.

besteht darauf, dass auch im Europäischen Parlament in den diversen parlamentarischen Ausschüssen und Delegationen den Gleichstellungsfragen besondere Bedeutung beigemessen und sichergestellt wird, dass Frauen innerhalb dieser Ausschüsse und Delegationen auch in leitenden Positionen angemessen vertreten sind, und weist darauf hin, welch bedeutende Arbeit die Hochrangige Arbeitsgruppe für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Europäischen Parlament leistet;

35.

begrüßt in diesem Zusammenhang die laufenden Aktivitäten der für Gender Mainstreaming zuständigen Mitglieder des Europäischen Parlaments, deren Arbeit darauf abzielt sicherzustellen, dass Gleichstellungsfragen bei der Formulierung und der Entwicklung aller Maßnahmen innerhalb ihrer jeweiligen Ausschüsse berücksichtigt werden;

36.

fordert das Präsidium des Europäischen Parlaments und die Kommission auf, ihre Bemühungen um eine Erhöhung der Zahl von Frauen in Leitungspositionen in ihren Verwaltungen zu intensivieren; fordert die Kommission auf, einen Mechanismus zu schaffen, der eine paritätische Besetzung der Kommission in der nächsten Wahlperiode sicherstellen soll;

37.

betont, dass verhindert werden muss, dass die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise und die künftige Wirtschaftspolitik die auf dem Gebiet der Gleichstellung erreichten Ziele gefährden und dass die Rezession, wie es bereits in einigen Mitgliedstaaten geschieht, als Argument benutzt wird, um die Gleichstellungsmaßnahmen abzubauen, wodurch langfristig eine höhere Beschäftigungsquote, wirtschaftliches Wachstum in der EU, höhere Steueraufkommen, steigende Geburtenraten und die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern verhindert würden;

38.

fordert die Kommission auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern eine Änderung der politischen Strategien für die bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben in Angriff zu nehmen, die gewährleisten soll, dass die Kosten der Mutterschaft und der Vaterschaft nicht zu Lasten der Unternehmen, sondern der Allgemeinheit gehen, mit dem Ziel, diskriminierende Verhaltensweisen in den Unternehmen abzubauen und einen Beitrag zu unserer demografischen Zukunft zu leisten;

39.

weist die Kommission und die Mitgliedstaaten darauf hin, dass positive Maßnahmen zugunsten von Frauen und Männern verabschiedet werden müssen, insbesondere mit dem Ziel, ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einem der Familie gewidmeten Zeitraum (Kindererziehung und/oder Betreuung eines kranken oder behinderten Elternteils) zu erleichtern, indem Politiken der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert werden, um es den Betroffenen zu ermöglichen, wieder finanziell unabhängig zu werden;

40.

fordert die Kommission auf, auch weiterhin Initiativen zu fördern, die auf eine Anerkennung des informellen Wirtschaftssektors und eine Quantifizierung des Wertes der „Ökonomik des Alltags“ anhand geschlechtsspezifischer Ansätze entsprechend dem von der Kommission initiierten Projekt „Jenseits des PIB“ abzielen;

41.

ersucht die Mitgliedstaaten, einen angemessenen Sozialschutz für Frauen und Männer zu gewährleisten, die für die Betreuung kranker, alter oder behinderter Mitglieder ihrer Familie verantwortlich sind, sowie für ältere Frauen, die eine besonders niedrige Rente beziehen;

Politikbereiche – Ziele

42.

betont, wie wichtig es ist, die vom schwedischen Vorsitz durchgeführte Analyse der Aktionsplattform von Peking (Peking +15) fortzusetzen, um auf dieser Grundlage nicht nur die geeigneten Indikatoren zu entwickeln, sondern auch Zielvorgaben festzulegen und die in den zwölf vorgesehenen Bereichen notwendigen Maßnahmen anzunehmen;

43.

ersucht die Kommission, eine Folgenabschätzung zu veröffentlichen, in der die Auswirkungen der Einführung des Gender Mainstreaming, insbesondere auf den Haushalt, untersucht werden, um so die Sachdienlichkeit dieses Ansatzes, die Effizienz, die Nachhaltigkeit und die Zweckmäßigkeit bezüglich des Kosten- Zusatznutzen-Verhältnisses zu beurteilen, so wie dies im Übrigen für jede andere europäische Politik bereits üblich ist;

44.

weist auf die Notwendigkeit hin, die bisherigen Regelungen, wie Frauenorganisationen und die Bürgergesellschaft im Allgemeinen im Bereich des Gender Mainstreaming mitarbeiten und wie sie darin eingebunden werden, zu verbessern;

45.

ist der Auffassung, dass eine Priorität in der Bekämpfung der Armut durch die Überprüfung der makroökonomischen Politik, der Währungs-, der Sozial- und der Arbeitspolitik, die ihr zugrunde liegen, bestehen sollte, wobei angestrebt wird, wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit für Frauen sicherzustellen, indem die Methoden zur Ermittlung der Armutsrate überprüft und Strategien ausgearbeitet werden, durch die eine gerechte Verteilung des Einkommens gefördert wird, Mindesteinkommen, menschenwürdige Löhne und Renten garantiert werden, mehr mit Rechten verbundene qualitativ hochwertige Arbeitsplätze für Frauen geschaffen werden, allen Frauen und Mädchen Zugang zu hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen gewährt wird, der Sozialschutz und entsprechende Nachbarschaftsdienste, insbesondere Kinderkrippen, Kinderhorte, Kindergärten, Tagesbetreuungsstätten, Freizeit- und Familienzentren, Mehrgenerationenzentren auf Gemeindeebene, dadurch verbessert werden, dass alle Frauen, Männer, Kinder und älteren Menschen sie besuchen dürfen, wobei insbesondere ältere alleinstehende Frauen unterstützt werden sollen;

46.

betont, dass die ärmsten Frauen die wichtigsten Partnerinnen sein müssen, um Maßnahmen zugunsten der Chancengleichheit zu entwickeln, durchzuführen und zu bewerten; fordert demzufolge die Union auf, der Planung und der Durchführung des Europäischen Jahres zur Bekämpfung der Armut, des Europäischen Jahres des freiwilligen Engagements und allgemein der Strategie Europa 2020 unter diesem Gesichtspunkt besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

47.

hebt die positiven Auswirkungen der Gleichstellung von Männern und Frauen auf das Wirtschaftswachstum hervor; weist darauf hin, dass in etlichen Studien ausgerechnet wurde, dass das BIP um 30 % höher läge, wenn die Beschäftigungs- und Teilzeitbeschäftigungsquote sowie die Produktivität der Frauen auf dem gleichen Niveau lägen wie die der Männer;

48.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise und künftiger Exit-Strategien unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung der Geschlechter zu untersuchen;

49.

fordert die Kommission auf, die Lücken in den vorgesehenen Bereichen zu schließen, um das gleiche rechtliche Schutzniveau im Falle geschlechtsbedingter Diskriminierung wie bei Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit sicherzustellen, und den Rechtsschutz und den Zugang zu Rechtsmitteln für die Opfer von Mehrfachdiskriminierung zu verbessern;

50.

besteht auf der Notwendigkeit von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung entweder durch die Änderung der geltenden Richtlinie oder durch die Aufstellung von branchenweiten Stufenplänen mit klar festgelegten Zielen, z.B. Senkung des Lohngefälles bis 2020 um 0-5 %, zur Beseitigung der direkten und indirekten Diskriminierung oder durch die Schaffung von Anreizen für Tarifverträge, die Ausbildung von Gleichstellungsbeauftragten, die Behandlung der Frage der Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern hinsichtlich unentgeltlich geleisteter Arbeit und die Ausarbeitung von Gleichstellungsplänen in den Unternehmen und an anderen Arbeitsorten; ist der Ansicht, dass eine transparente Zusammensetzung von Löhnen und Gehältern gängige Praxis sein sollte, da dies die Verhandlungsposition von Arbeitnehmerinnen stärken würde;

51.

zeigt sich erfreut, dass zum Jahr 2010 das Ziel einer Beschäftigungsquote von 60 % bei den Frauen in der EU fast erreicht ist, betont jedoch mit Nachdruck, dass die Latte noch höher gelegt und für 2020 die 75 %-Marke ins Visier genommen werden muss;

52.

fordert den Rat, die Kommission und die EU-Mitgliedstaten auf, spezifische Maßnahmen zur Stärkung der Position besonders gefährdeter Gruppen zu ergreifen, z. B. unabhängiger Status für Migrantinnen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, individuelles Recht auf Renten und andere Bezüge für Frauen, die nicht oder kaum am Arbeitsmarkt teilnehmen, und eine Sensibilisierungskampagne hinsichtlich der Diskriminierung Transsexueller und einer Verbesserung ihres Zugangs zu Rechtsmitteln;

53.

betont, wie wichtig Tarifverhandlungen und Tarifverträge beim Kampf gegen die Diskriminierung von Frauen, insbesondere in den Bereichen Zugang zur Beschäftigung, Löhne, Arbeitsbedingungen, beruflicher Aufstieg und Berufsbildung, sind;

54.

ersucht die öffentlichen und privaten Einrichtungen, diese Gleichstellungspläne zusammen mit konkreten kurz-, mittel- und langfristigen Zielvorgaben in ihre interne Geschäftsordnung einzubeziehen und jährlich eine Bilanz der tatsächlichen Verwirklichung ihrer Ziele zu ziehen;

55.

bedauert, dass so wenig Frauen an den Entscheidungsprozessen sowohl in den Unternehmen als auch im Rahmen der demokratischen Prozesse beteiligt sind, und bekräftigt, dass ehrgeizigere Maßnahmen erforderlich sind, um für eine stärkere Vertretung der Frauen in Aufsichtsräten von Unternehmen und öffentlichen Institutionen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu sorgen;

56.

fordert mehr Handeln, mehr Sensibilisierung und mehr Kontrolle der Arbeitsplätze mit Blick auf die Gewährleistung besserer Arbeitsbedingungen für Frauen unter Berücksichtigung der Arbeitszeit, der Wahrnehmung der Rechte auf Mutterschaft und Vaterschaft, der Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben, wobei die Ausweitung und integrale Bezahlung des Mutterschaftsurlaubs, die Einführung eines Elternurlaubs einerseits und eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs andererseits, die Einführung eines bezahlten Familienurlaubs u.a. für die Betreuung pflegebedürftiger Eltern, Maßnahmen zur Bekämpfung sexistischer Stereotype hinsichtlich der Aufteilung von Arbeit und Betreuungsaufgaben und Rechtsmittel für den Fall, dass die oben angeführten Rechte in Frage gestellt werden, gefordert werden;

57.

betont diesbezüglich die Notwendigkeit, die soziale Verantwortung der Unternehmen zu messen, zu bescheinigen und zu belohnen, wobei zu den zu erfüllenden Bedingungen unbedingt die Gleichstellung der Geschlechter gehören muss; besteht darauf, dass dies durch die Annahme flexibler Modelle für die Arbeitsorganisation erfolgen sollte, die auf einer Beschäftigung beruhen, die auf der Erreichung vereinbarter Ziele und nicht der physischen Anwesenheit basiert, und die es allen Arbeitnehmern unabhängig vom Geschlecht ermöglichen, sich entsprechend ihren Fertigkeiten und Kompetenzen beruflich weiter zu entwickeln, – dies sowohl unter dem Aspekt ihrer Laufbahn als auch des Arbeitsentgelts –, wobei die sozialen Erfordernisse, die mit der Notwendigkeit der Betreuung von Kindern und Familienangehörigen zusammenhängen, dank entsprechenden Diensten und einer familienfreundlichen Arbeitsorganisation berücksichtigt werden;

58.

verweist auf die Notwendigkeit, Privat-, Familien- und Berufsleben mithilfe von Maßnahmen in Einklang zu bringen, die sich gleichermaßen an Männer und Frauen richten sowie eine gerechte Aufteilung der Aufgaben fördern und berücksichtigen, dass bis heute Männer weniger bereitwillig auf Angebote wie Elternurlaub oder andere Anreize reagieren;

59.

beharrt auf der Notwendigkeit, Anreize für Initiativen zu geben, die dazu beitragen, in den Unternehmen positive Maßnahmen und eine Personalpolitik zu entwickeln und umzusetzen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern voranbringen und die auch Praktiken zur Sensibilisierung und Ausbildung in den Vordergrund rücken, die die Förderung, die Übertragung und die Einbeziehung von in den Organisationen und in den Unternehmen erfolgreichen Verfahren ermöglichen;

60.

hält es für wichtig, die Frage der Schaffung einer Methode zur Aufgabenanalyse zu vertiefen, die in der Lage ist, die Rechte im Bereich des gleichen Entgelts für Männer und Frauen zu gewährleisten, die Menschen und Berufe aufzuwerten und gleichzeitig den Wert der Arbeit als strukturierendes Element zur Steigerung der Produktivität, der Wettbewerbsfähigkeit und der Qualität der Unternehmen und für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu würdigen;

61.

betont, dass Verfügbarkeit, Qualität und Zugänglichkeit von Kinderbetreuungs-Dienstleistungen und Pflegedienstleistungen für betreuungsbedürftige Familienangehörige verbessert werden müssen und sicherzustellen ist, dass die Verfügbarkeit dieser Dienstleistungen sich mit einer Vollzeitberufstätigkeit von Frauen und Männern vereinbaren lässt;

62.

weist darauf hin, dass Pflege- und Betreuungsdienste für Kinder und abhängige Personen ein wichtiger Beschäftigungsfaktor sind und Arbeitsplätze in diesem Bereich mit älteren Frauen besetzt werden könnten, deren Beschäftigungsquote zu den niedrigsten überhaupt gehört;

63.

hält es für notwendig, erschwingliche Betreuungsdienste für mindestens 50 % der Säuglinge und Kleinkinder von 0 bis 3 Jahren zu garantieren und Vorschulen für alle Kinder zwischen drei Jahren und dem schulpflichtigen Alter einzuführen;

64.

setzt sich für Maßnahmen und Aktionen zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen in allen Bereichen ein, durch die die Menschenrechte der Frauen gefördert und Geschlechtsstereotype und alle Diskriminierungen in Gesellschaft und Familie, u. a. in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Medien und Politik, bekämpft werden sollen; drängt auf die Entwicklung spezieller Strategien zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, des Empowerments der Frauen, einer besseren Ausbildung für Einzelpersonen, auch mittels Sensibilisierungskampagnen, und Unterstützung von Strategien für das lebensbegleitende Lernen sowie spezieller Maßnahmen zugunsten von Frauen;

65.

unterstützt die Schlussfolgerungen des Rates „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und betont die Bedeutung des derzeitigen Engagements der Kommission, eine aktivere Politik bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu betreiben; fordert die Kommission auf, Konsultationen zu einer Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen aufzunehmen, in der unter anderem festgelegt werden soll, zu welchen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen die Mitgliedstaaten verpflichtet sind;

66.

weist auf die Notwendigkeit hin, eine breit angelegte und alle Mitgliedstaaten der EU umfassende Studie durchzuführen, die sich einer gemeinsamen Methodik bedient, um das wahre Ausmaß des Problems zu festzustellen; verweist darauf, welch wichtige Arbeit die Europäische Beobachtungsstelle für sexuelle Gewalt auf diesem Gebiet leisten kann, die hochwertige Statistiken zur Unterstützung der politischen Maßnahmen zur Bekämpfung dieses gesellschaftlichen Übels liefern wird;

67.

besteht darauf, dass die Lage der Frauen, die zusammen mit ihren Ehegatten in der Landwirtschaft, im Handwerk, im Handel und in der Fischerei sowie in kleinen Familienbetrieben arbeiten, wo sie sich in einer schwächeren Position als die Männer befinden, genauestens untersucht werden muss, wobei neue Maßnahmen angestrebt werden, durch die der Mutterschutz gewährleistet wird, die indirekte Diskriminierung beseitigt wird, der Sozialschutz und die soziale Sicherheit sowie andere Rechte der Frauen, einschließlich der Rechte selbständig erwerbstätiger Frauen, gewährleistet werden; weist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit hin, die Rechtsform des gemeinsamen Eigentumstitels weiter zu entwickeln, damit die Rechte der Frauen im Agrarsektor, der entsprechende sozialversicherungsrechtliche Schutz und ihre Arbeit umfassend anerkannt werden;

68.

hebt die Notwendigkeit hervor, in allen Lebensbereichen und Lebensphasen gegen Rollenklischees anzugehen, da sie eine der nachhaltigsten Ursachen für die Ungleichheit von Männern und Frauen sind, weil sie Einfluss haben auf Entscheidungen in den Bereichen Erziehung, Ausbildung und Beschäftigung, auf die Verteilung der Verantwortung für Haushalt und Familie, auf die Teilhabe am öffentlichen Leben, die Beteiligung an Entscheidungsprozessen und die Vertretung in Führungspositionen sowie auf Entscheidungen auf dem Arbeitsmarkt;

69.

fordert die Institutionen der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten auf, die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung, Armut, sozialer Ausgrenzung und Benachteiligungen im Gesundheitsbereich stärker in den Mittelpunkt zu rücken;

70.

hält Reformen des Steuersystems und des Sozialschutzes für notwendig, durch die eine Individualisierung der Rechte gefördert, eine Angleichung der Renten garantiert und alle Anreize abgeschafft werden, die der Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben abträglich sind, wie etwa die gemeinsame Besteuerung oder die Verknüpfung von Fördermitteln für die Betreuung von abhängigen Personen mit der Erwerbslosigkeit der Frauen;

71.

verweist auf seine Entschließung vom 10. Februar 2010 und betont, wie wichtig es ist, dass Frauen die Kontrolle über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte haben;

72.

betont, wie wichtig Präventionsmaßnahmen zum Schutz der sexuellen und reproduktiven Gesundheit der Frauen sind;

73.

betont die Notwendigkeit, Transsexuellen den Zugang zu Geschlechtsumwandlungsverfahren zu ermöglichen und sicherzustellen, dass deren Kosten von den öffentlichen Krankenversicherungssystemen erstattet werden;

74.

betont die Notwendigkeit, der Situation von Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören, einschließlich Migrantinnen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken und geeignete Maßnahmen zu ihrer Unterstützung im Rahmen der Gleichstellung der Geschlechter festzulegen;

75.

drängt darauf, dass die Kommission das Europäische Parlament, u.a. dessen Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, zur Ausarbeitung der künftigen Europäischen Charta der Frauenrechte konsultiert;

76.

ist der Ansicht, dass der Entwicklung, dem Frieden und der Solidarität mit den Frauen in der ganzen Welt, insbesondere mit den Opfern von Ungerechtigkeit, Diskriminierung, Hunger, Elend, Menschenhandel und allen Formen der Gewalt, besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist; stellt mit Nachdruck fest, dass die fortlaufende Anhörung von Frauenorganisationen und, weiter noch, der Bürgergesellschaft, sowie die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen in Fragen mit direkten oder indirekten Auswirkungen auf die Gleichstellung Garanten für ein umfassenderes Zusammenwachsen der Gesellschaft sind;

77.

betont die Notwendigkeit, das Gender Mainstreaming und die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen in die Außenpolitik und die Politik für Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union einzubeziehen;

78.

betont, dass die neue EU-Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter und die damit zusammenhängenden institutionellen Mechanismen in enger Verbindung mit der globalen Agenda für Frauenrechte stehen müssen; stellt fest, dass dies Kontakte zu der neuen Einrichtung der Vereinten Nationen für die Gleichstellung der Geschlechter, in der Politik und operative Tätigkeiten zusammengebracht werden sollen, und deren Unterstützung umfasst; fordert die EU auf sicherzustellen, dass die neue Einrichtung mit bedeutenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet wird, die es ihr ermöglichen sollen, Leistungen vor Ort zu erbringen, und dass sie von einem für die Gleichstellung der Geschlechter zuständigen UN-Untergeneralsekretär geleitet wird;

79.

fügt hinzu, dass die neue Gleichstellungsstrategie und damit zusammenhängende institutionelle Mechanismen ausdrücklich auch die Frage der geschlechtlichen Identität umfassen und die Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsumwandlung bekämpfen sollten;

80.

besteht darauf, dass den jüngsten, oben genannten, Entschließungen des Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Verhütung des Menschenhandels und zu der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union Folge zu leisten ist;

*

* *

81.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 59 vom 23.2.2001, S. 258.

(2)  ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 247.

(3)  ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23.

(4)  ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 75.

(5)  ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 118.

(6)  ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 56.

(7)  ABl. C 41 E vom 19.2.2009, S. 73.

(8)  ABl. C 66 E vom 20.3.2009, S. 57.

(9)  ABl. C 295 E vom 4.12.2009, S. 35.

(10)  ABl. C 16 E vom 22.1.2010, S. 21.

(11)  ABl. C 77 vom 14.3.1994, S. 43.

(12)  ABl. C 233 E vom 28.9.2006, S. 130.

(13)  ABl. C 67 E vom 18.3.2010, S. 31.

(14)  ABl. C 76 E vom 25.3.2010, S. 16.

(15)  Angenommene Texte, P7_TA(2009)0098.

(16)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0018.

(17)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0021.


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