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Document 52010IP0206

Derivatemärkte – Künftige politische Maßnahmen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 zu den Derivatemärkten – Künftige politische Maßnahmen (2010/2008(INI))

ABl. C 236E vom 12.8.2011, p. 17–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.8.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 236/17


Dienstag, 15. Juni 2010
Derivatemärkte – Künftige politische Maßnahmen

P7_TA(2010)0206

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 zu den Derivatemärkten – Künftige politische Maßnahmen (2010/2008(INI))

2011/C 236 E/03

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Mitteilungen der Kommission "Gewährleistung effizienter, sicherer und solider Derivatemärkte: Künftige politische Maßnahmen (KOM(2009)0563 und KOM(2009)0332),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Europäische Finanzaufsicht“ (KOM(2009)0252),

unter Hinweis auf den Verordnungsvorschlag der Kommission über die gemeinschaftliche Finanzaufsicht auf Makroebene und zur Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (KOM(2009)0499),

unter Hinweis auf die Vorschläge der Kommission zur Änderung der Kapital-Richtlinien (2006/48/EG und 2006/49/EG),

unter Hinweis auf die Mitteilung und die Empfehlung der Kommission zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor (KOM(2009)0211),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Hedge-Fonds und Private Equity (1),

unter Hinweis auf die Beschlüsse der G20 in Pittsburgh vom 24. und 25. September 2009, denen zufolge „alle standardisierten OTC-Derivatkontrakte über die Börsen oder elektronische Handelsplattformen gehandelt werden sollen“, und auf die derzeitige Entwicklung der nationalen Gesetzgebung in Europa, den USA und Asien die Derivate betreffend,

unter Hinweis auf die Arbeit der Arbeitsgruppe OTC Derivatives Regulators Forum an der Schaffung weltweit einheitlicher Datenmeldestandards für Transaktionsregister,

unter Hinweis auf die Empfehlung von CESR-ERGEG an die Europäische Kommission in Bezug das 3. Energiebinnenmarktpaket (Ref.: CESR/08-739, E08-FIS-07-04),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A7-0187/2010),

A.

in der Erwägung, dass Derivativinstrumente zwar eine nützliche Rolle spielen können, indem sie den Transfer finanzieller Risiken in einer Volkswirtschaft gestatten, sich je nach Art des Produkts und der zugrundeliegenden Anlageklasse in Bezug auf Risiken, Funktionsweisen und Marktteilnehmer jedoch erheblich unterscheiden, und dass mangelnde Transparenz und Regulierung der Derivatemärkte die Finanzkrisen verschärften,

B.

in der Erwägung, dass Unternehmen die mit ihren Geschäften verbundenen Risiken auch künftig in Eigenverantwortung gezielt und zu nachvollziehbaren Preisen steuern können müssen und dass unter Berücksichtigung der Besonderheiten kleinerer und mittlerer Unternehmen die Unternehmen die Risikoverantwortung bei bilateralen Derivaten tragen sollten,

C.

in der Erwägung, dass sich das weltweit gehandelte Derivatevolumen im letzten Jahrzehnt vervielfacht hat und dadurch die Entkopplung von Wirtschaftstätigkeiten und Finanzmarktprodukten erheblich fortgeschritten ist,

D.

in der Erwägung, dass für den Umgang mit international gehandelten Derivaten eine Grundlage für die internationale Zusammenarbeit geschaffen werden sollte, um internationale Standards und wenigstens Vereinbarungen über den Informationsaustausch zwischen den CCP zu erreichen,

E.

in der Erwägung, dass Ende Juni 2009 der nominale Betrag aller Arten von OTC-Kontrakten weltweit 605 Billionen Dollar, der Bruttomarktwert, der ein Maß für das Marktrisiko ist, 25 Billionen Dollar, und das Bruttokreditrisiko, das der bilateralen Nettingvereinbarung Rechnung trägt, 3,7 Billionen Dollar betrugen und dass OTC-Derivate in einem Kontext zu großer Hebelwirkungen, eines unterkapitalisierten Bankensystems und von Verlusten bei den strukturierten Finanzassets zu Abhängigkeiten großer Marktteilnehmer untereinander beigetragen haben, selbst wenn es sich dabei um regulierte Unternehmen handelte,

F.

in der Erwägung, dass das in den vergangenen Jahren massive Wachstum der gehandelten Volumina zu einer verstärkten Risikoübernahme ohne tatsächliche Investition in das Basisinstrument und somit zu erheblichen Hebeleffekten geführt hat,

G.

in der Erwägung, dass OTC-Derivate immer komplizierter wurden und das Gegenparteiausfallrisiko nicht immer korrekt bewertet und bepreist wurde, sowie in Kenntnis der erheblichen Schwächen der Organisation der Derivatemärkte und mangelnder Transparenz, die eine weitere Standardisierung der rechtlichen Bedingungen und des wirtschaftlichen Zwecks der Instrumente erfordern,

H.

in der Erwägung, dass die Regulierung zentraler Clearing-Stellen (CCP) einen nichtdiskriminierenden Zugang der Handelsplätze sicherstellen muss, um eine faire und effiziente Funktionsweise der Märkte zu gewährleisten,

I.

in der Erwägung, dass bei OTC-Transaktionen die Identität der beteiligten Akteure/Parteien und die Größe ihres Risikos nicht erkennbar sind,

J.

in der Erwägung, dass viele Märkte für OTC-Derivate, insbesondere die für Kreditausfallversicherungen, sehr stark konzentriert sind und auf ihnen nur wenige große marktbeherrschende Unternehmen agieren,

K.

in der Erwägung, dass die jüngsten Ereignisse, bei denen Kreditderivate zur Beherrschung von Ausfallrisiken von Staatsanleihen (Sovereign Credit-Default-Swaps) von Finanzspekulanten verwendet wurden, zu unbegründet hohen Niveaus der nationalen Spreads führten und dass diese Ereignisse und Praktiken die Notwendigkeit von mehr Markttransparenz und einer stärkeren europäischen Regulierung bezüglich des Handels mit Credit-Default-Swaps, insbesondere solcher auf Staatsanleihen, deutlich gemacht haben,

L.

in der Erwägung, dass das Transaktionsregister bei der Sicherung von Transparenz für die Regulierungsbehörden in den Derivatemärkten eine zentrale Rolle spielt und hierzu die Regulierungsbehörden uneingeschränkt Zugang zu den relevanten Registerdaten haben und die Register die Position und Handelsdaten auf globaler Basis nach Anlageklassen konsolidieren müssen,

M.

mit der Feststellung, dass das Parlament den Paradigmenwechsel der Kommission hin zu einer stärkeren Regulierung der OTC-Derivatemärkte begrüßt, womit die bisherige Auffassung aufgegeben wird, dass Derivate keiner weiteren Regulierung bedürfen, weil sie hauptsächlich von Fachleuten und Spezialisten gehandhabt werden, weshalb künftige Rechtsvorschriften nicht nur für Transparenz auf den Derivatemärkten, sondern auch für eine vernünftige Regulierung sorgen müssen,

N.

in der Erwägung, dass Europa eine umfassende Strategie zur Besicherung von Derivatemärkten einführen muss, die die einzigartige Situation von Firmen-Endnutzern im Unterschied zu den wichtigsten Marktteilnehmern und Finanzinstituten berücksichtigt,

O.

in der Erwägung, dass der Großteil der von Endnutzern, bei denen es sich nicht um Finanzinstitute handelt, genutzten Derivate individuell gesehen ein begrenztes systemrelevantes Risiko beinhaltet und meist lediglich der Absicherung realer Geschäftsvorgänge dient und dass Nichtfinanzinstitute Firmen sind, die nicht in den Anwendungsbereich der MiFID fallen (Nicht-MiFID-Firmen), wie z.B. Luftfahrtgesellschaften, Autohersteller und Warenhändler, die weder ein systemisches Risiko für die Finanzmärkte verursacht haben noch unmittelbar durch die Finanzmarktkrise beeinträchtigt wurden,

P.

unter Hinweis darauf, dass robuste Derivatemärkte eine umfassende Besicherungspolitik verlangen, mit sowohl zentralen als auch bilateralen Clearing-Vereinbarungen,

Q.

in der Erwägung, dass kleinen und mittleren Nichtfinanzunternehmen, die derivative Finanzinstrumente nur zur Absicherung ihres Risikos bei der Ausübung ihrer Hauptgeschäftstätigkeit nutzen, Ausnahmen in Bezug auf Clearing und Besicherung im Zusammenhang mit Eigenkapitalanforderungen unter der Voraussetzung gewährt werden sollten, dass das Ausmaß, in dem Derivate genutzt werden, kein systemrelevantes Risiko bedingt (vorbehaltlich einer Anforderung, dass die Kommission diese Ausnahmeregelung regelmäßig überprüft) und dass Volumen und Art der Transaktionen im Vergleich zu den realen Risiken der Endnutzer verhältnismäßig und sinnvoll sind, sowie in der Erwägung, dass auch im Bereich der maßgeschneiderten Kontrakte Mindeststandards sicherzustellen sind, die insbesondere die Besicherung der Derivate und die Eigenkapitalanforderungen betreffen,

R.

in der Erwägung, dass für OTC-Derivate eine verhältnismäßige Regulierung gelten muss, wenn sie von Endnutzern genutzt werden, bei denen es sich nicht um Finanzinstitute handelt, dass zumindest jedoch die notwendigen detaillierten Transaktionsdaten an die Transaktionsregister übermittelt werden müssen,

S.

in der Erwägung, dass Credit-Default-Swaps (CDS) als ein Finanzversicherungsprodukt gegenwärtig ohne eine angemessene Regulierung gehandelt werden,

T.

unter Hinweis auf die Empfehlung von CESR-ERGEG an die Europäische Kommission in Bezug das 3. Energiebinnenmarktpaket (Ref.: CESR/08-739, E08-FIS-07-04), ein maßgeschneidertes Marktintegritäts- und Transparenzregime für die Strom- und Gasmärkte zu schaffen,

U.

unter Hinweis darauf, dass die bei allen avisierten Maßnahmen vorgesehene enge, globale Zusammenarbeit mit den G20-Mitgliedern und den US-Behörden auch umgesetzt wird, um aufsichtsrechtliche Arbitragemöglichkeiten zwischen den Ländern weitgehend zu verhindern und den Informationsaustausch zu fördern,

V.

in der Erwägung, dass das mit Clearing-Stellen verbundene systemische Risiko zuverlässige Regulierungs- und Aufsichtsstandards und einen ungehinderten Zugang zu den Transaktionsinformationen in Realzeit für die Aufseher erfordert,

W.

in der Erwägung, dass die Preise der Derivate das Risiko angemessener abbilden und die Kosten der künftigen Marktinfrastruktur von den Marktteilnehmern getragen werden sollten,

X.

in der Erwägung, dass der jüngst verzeichnete dramatische Anstieg bei den staatlichen Anleihen einiger Länder der Eurozone auf ein unhaltbares Niveau die problematischen wirtschaftlichen Anreize im Zusammenhang mit CDS-Kontrakten auf der Grundlage von Staatsschulden offenbart und eindeutig die Notwendigkeit gezeigt hat, die Finanzstabilität und die Markttransparenz zu verstärken, indem eine vollständige Offenlegung gegenüber Regulierungs- und Aufsichtsbehörden gefordert und der spekulative CDS-Handel in Bezug auf Staatsanleihen untersagt wird,

Y.

mit der Feststellung, dass alle Transaktionen mit Derivatprodukten, die auf eine EU-Währung lauten oder ein EU-Unternehmen betreffen und an denen ein EU-Finanzinstitut beteiligt ist, sofern abwicklungsfähig, bei Clearing-Stellen und Registern abgewickelt und gemeldet werden sollten, die in der EU ansässig und zugelassen sind und dort überwacht werden sowie unter die europäischen Datenschutzgesetze fallen, sowie mit der Feststellung, dass mit der bevorstehenden neuen Regulierung klare Kriterien für die Bewertung der Äquivalenz von in Drittländern ansässigen Gegenpartei-Clearing-Stellen (CCP) und Registern für die Transaktionen festgesetzt werden sollten, die nicht in der EU abgewickelt oder gemeldet werden,

1.

begrüßt die Initiative der Kommission, Derivate und insbesondere OTC-Derivate einer besseren Regulierung zu unterziehen, um die Auswirkungen der Risiken der OTC-Derivatemärkte auf die Stabilität der gesamten Finanzmärkte zu reduzieren, und unterstützt die Forderungen, dass künftig beim Abschluss von Derivaten standardisierte Verträge zum Einsatz kommen (unter anderem durch regulatorische Anreize in der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) bezüglich des operationellen Risikos), die Verwendung von Transaktionsregistern und zentraler Datenspeicherung, die Nutzung und Stärkung zentraler Clearing-Stellen und die Nutzung organisierter Handelsplätze;

2.

begrüßt die jüngsten Arbeiten der Arbeitsgruppe OTC Regulators Forum (ORF) als Reaktion auf die Forderung der G20 nach weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz und Robustheit der OTC-Derivatemärkte;

3.

fordert mehr Transparenz bei vorbörslichen Transaktionen für alle Instrumente, die für den weitgehenden Rückgriff auf organisierte Handelsplätze geeignet sind, sowie eine höhere nachbörsliche Transparenz, indem zum Nutzen der Regulierungsbehörden wie der Anleger alle Transaktionen an Register gemeldet werden;

4.

unterstützt die Forderung, künftig für alle abwicklungsfähigen Derivatprodukte ein CCP- Clearing zwischen Finanzinstituten einzuführen, damit eine bessere Risikobewertung des Gegenparteiausfallrisikos erreicht wird, und unterstützt das Ziel, möglichst viele abwicklungsfähige Derivatprodukte künftig an organisierten Märkten zu handeln; fordert Anreize für den Handel mit abwicklungsfähigen Derivaten an MiFID-regulierten Handelsplätzen, also an geregelten Märkten und in multilateralen Handelssystemen (MTF); ist der Auffassung, dass ein Hauptkriterium für die Abwicklungseignung die Liquidität sein muss;

5.

fordert, dass künftig die Preise der Derivate das Risiko besser abbilden und die Kosten der künftigen Marktinfrastruktur von den Marktteilnehmern und nicht von den Steuerzahlern getragen werden;

6.

ist der Auffassung, dass für die Absicherung spezieller Risiken individuell ausgestaltete Derivate notwendig sind, und lehnt daher einen eventuellen Zwang zur Standardisierung sämtlicher Derivate ab;

7.

fordert die Kommission auf, für die vielen verfügbaren Arten von Derivatprodukten einen differenzierten Ansatz zu wählen, der den unterschiedlichen Risikoprofilen, dem Grad der Nutzung für legitime Absicherungszwecke und ihrer Rolle in der Finanzkrise Rechnung trägt;

8.

weist darauf hin, dass bezüglich der Regulierung unterschieden werden muss zwischen Derivaten, die als Risikomanagementinstrument zur Absicherung gegen ein reales Risiko, dem der Nutzer ausgesetzt ist, genutzt werden, und Derivaten, die einzig und allein zu Spekulationszwecken genutzt werden, und ist der Auffassung, dass diese Unterscheidung erschwert wird durch mangelnde Informationen und spezifische Daten im Zusammenhang mit OTC-Transaktionen;

9.

fordert die Kommission auf, nach Wegen zu suchen, um das Gesamtvolumen der Derivate erheblich zu senken, sodass es im Verhältnis zu den zugrundeliegenden Wertpapieren steht, um eine Entstellung der Preissignale zu vermeiden, das Risiko für die Marktintegrität zu reduzieren und das Systemrisiko zu verringern;

10.

hält es für wichtig, den Unternehmensderivaten mit einem Finanzinstitut als Gegenpartei besonderes Augenmerk zu schenken, um zu verhindern, dass solche Kontrakte nicht als Unternehmensrisiko behandelt werden, sondern als Finanzmarktinstrument missbraucht werden;

11.

fordert, Risikomanagement und Transparenz als maßgebliche Instrumente für mehr Sicherheit an den Finanzmärkten zu stärken, ohne die individuelle Verantwortung bei der Risikoaufnahme zu vernachlässigen;

12.

stellt fest, dass für die Absicherung unternehmensspezifischer Risiken maßgeschneiderte Derivate notwendig sind, um diese als effiziente und an individuelle Erfordernisse angepasste Instrumente des Risikomanagements einsetzen zu können;

13.

fordert die Kommission auf, als Teil der künftigen Gesetzgebung über das zentrale Clearing Standards für das bilaterale Risikomanagement zu fördern;

14.

ist der Auffassung, dass das Gegenpartei-Ausfallrisiko durch Clearing, Besicherung durch Anpassung der Eigenkapitalanforderungen und durch andere Regulierungsinstrumente verringert werden kann; unterstützt die Kommission dabei, auf der Grundlage eines dem Risiko angemessenen Ansatzes und unter Berücksichtigung der Wirkungen des Netting, der Besicherung, der Einschüsse, des täglichen Portfolio-Abgleichs, der täglichen Berechnung der Einschussforderungen, der automatischen Schwankungen beim Wert der Sicherheit und der übrigen bilateralen Gegenpartei-Risikomanagement-Techniken bei der Reduzierung des Gegenparteirisikos höhere Eigenkapitalanforderungen für Finanzinstitute bei bilateralen Derivatkontrakten vorzuschlagen, die für ein zentrales Clearing ungeeignet sind;

15.

fordert, dass Derivate, die nicht den IFRS 39 Anforderungen entsprechen und damit nicht durch einen Wirtschaftsprüfer bewertet wurden, ab einem von der Kommission festzulegendem Schwellenwert einem zentralen Clearing an einer CCP unterworfen werden; fordert weiter, dass zum Zweck der besseren Abgrenzung zu prüfen ist, ob darüber hinaus ein Nichtfinanzunternehmen durch Vorlage einer unabhängigen Prüfung eines OTC-Derivatkontrakts durch einen Wirtschaftsprüfer weiterhin bilaterale Verträge abschließen kann;

16.

fordert die Kommission auf, der Europäischen Wertpapierbehörde (ESMA) eine wichtige Rolle bei der Zulassung von europäischen Clearing-Stellen zu übertragen, und erachtet es als zweckmäßig, dass sie von dieser Behörde überwacht werden, unter anderem, weil hier die Aufsichtsfachkenntnis in einem Gremium konzentriert wäre und weil das mit einer CCP einhergehende Risiko grenzübergreifend ist;

17.

geht davon aus, dass der Zugang der CCP zu den Zentralbankgeldern ein wirksamer Beitrag zur Sicherheit und Integrität des Clearing ist;

18.

fordert, dass CCP nicht vollständig von Nutzern getragen werden dürfen und dass ihre Risikomanagementsysteme nicht im Wettbewerb stehen dürfen sowie aufsichtsrechtliche Regelungen der Clearingkosten vorgesehen werden; fordert die Kommission auf, diese Anliegen in ihrem Legislativvorschlag zu berücksichtigen und Verwaltungs- und Eigentumsvorschriften für Clearing-Stellen festzusetzen, unter anderem im Hinblick auf die Unabhängigkeit von Direktoren, die Mitgliedschaft und die umfangreiche Beaufsichtigung durch die Regulierungsbehörden;

19.

stellt fest, dass gemeinsame technische Normen in Bereichen wie der Margenberechnung und Informationsaustauschprotokollen einen bedeutenden Beitrag dazu leisten werden, einen gerechten und nichtdiskriminierenden Zugang zugelassener Handelsplätze zu den CCP zu gewährleisten; stellt weiter fest, dass die Kommission der möglichen Entstehung von wettbewerbsschädigenden technologischen Unterschieden, diskriminierenden Praktiken und Behinderungen des Arbeitsflusses große Beachtung schenken muss;

20.

fordert Vorschriften zum Geschäftsgebaren und betreffend den Zugang zu CCP, um einen nichtdiskriminierenden Zugang der Handelsplätze sicherstellen, wobei zu den zu bewältigenden Problemen diskriminierende Preisbildungspraktiken gehören;

21.

unterstützt die Einführung von Registern für alle Derivatepositionen, idealerweise mit einem Register für jede Anlageklasse, die unter Federführung der ESMA reguliert und beaufsichtigt werden; fordert, dass bindende Verfahrensregeln festgelegt werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die gleiche Auslegung in den Mitgliedstaaten sicherzustellen, darüber hinaus sollte in Streitfällen die ESMA das letzte Entscheidungsrecht haben; fordert, dass die Kommission sicherstellt, dass die nationalen Aufsichtsbehörden Zugang zu einzelnen Daten in Registern haben, die sich auf in ihrem Zuständigkeitsbereich ansässige Marktteilnehmer beziehen, sowie zu Daten, die sich auf potenzielle Systemrisiken beziehen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich entstehen könnten, ebenso Zugang zu aggregierten Daten aus allen Registern, auch solcher in Drittländern; weist darauf hin, dass für die Dienstleistung von Registern eine transparente Preisgestaltung in Anbetracht ihrer Nutzenfunktion erfolgen sollte;

22.

fordert die Kommission auf, Meldestandards für alle Derivatprodukte zu erarbeiten, die mit den Standards auf internationaler Ebene in Einklang stehen, und ihre Weiterleitung an die zentralen Transaktionsregister, CCP, Börsen und Finanzinstitute sicherzustellen und die Daten abrufbar für die ESMA und die nationalen Regulierungsbehörden sowie ggf. den ESRB zu machen;

23.

fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu entwickeln, damit die Regulierungsbehörden Positionslimits setzen dürfen, um unangemessenen Preisschwankungen und Spekulationsblasen entgegenzuwirken;

24.

fordert die Kommission auf, insbesondere sicherzustellen, dass die Bewertung aller Derivate, die nicht an der Börse gehandelt werden, unabhängig und transparent erfolgt und Interessenkonflikte vermieden werden;

25.

sieht die Notwendigkeit der sorgfältigen Abklärung aller technischen Details, insbesondere hinsichtlich der Standards und Unterscheidung von Finanzmarktprodukten und Nichtfinanzmarktprodukten, in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Regulierungsbehörden, und begrüßt es, dass die Kommission diese Aufgabe bereits in Angriff genommen hat; fordert von der Kommission eine frühzeitige Zusammenarbeit mit Rat und Parlament;

26.

unterstützt die Kommission in ihrem Vorhaben, CCP gemäß europaweit vereinbarter Standards unter Beaufsichtigung der ESMA aufzubauen; fordert, dass die maßgeblichen Marktteilnehmer keinen kontrollierenden Einfluss auf die Verwaltung und das Risikomanagement von CCP haben, jedoch dem Risikomanagement-Ausschuss angehören sollten; vertritt die Auffassung, dass zusätzlich Mechanismen mit Blick auf sinnvolle Beiträge zum Risikomanagement vorgeschlagen werden sollten;

27.

fordert rechtliche Standards, um sicherzustellen, dass CCP vor einer breiten Palette von Risiken geschützt sind, wie dem Ausfall mehrerer Beteiligter, plötzlichen Verkäufen von Finanzmitteln und einem raschen Absinken der Marktliquidität;

28.

ist der Ansicht, dass die Definition der Derivatklassen, der Aufbau der CCP, das Transparenzregister, die Eigenkapitalunterlegung, die Einrichtung von unabhängigen Handelsplätzen bzw. die Nutzung vorhandener Börsen, die Ausnahmeregelung für KMU und alle technischen Details in enger Abstimmung zwischen den nationalen Regulierungsbehörden, internationalen Institutionen und der künftigen europäischen Aufsichtsbehörde ESMA erfolgen sollten;

29.

fordert daher klare Verhaltensregeln und notwendige verpflichtende Standards für den Aufbau (Beteiligungen von Nutzern), die Entscheidungsabläufe und die Risikomanagementsysteme von CCP; unterstützt das Vorhaben der Kommission, eine Verordnung für die Regulierung von Clearing-Stellen vorzulegen;

30.

unterstützt die Kommission in ihrer Absicht, Ausnahmen und geringere Eigenkapitalanforderungen für bilaterale Derivate von KMU vorzusehen, sofern das zugrundeliegende Risiko besichert wird, Derivate in der Bilanz der KMU nicht von wesentlicher Bedeutung sind und die Derivate-Position keine Systemrisiken schafft;

31.

fordert, dass vorrangig Credit-Default-Swaps einem unabhängigen zentralen Clearing unterworfen werden und dass möglichst viele Derivattypen zentral über CCP abgewickelt werden; ist der Auffassung, dass einzelne Derivattypen mit sich kumulierenden Risiken erforderlichenfalls nur unter Auflagen zugelassen oder im Einzelfall sogar verboten werden sollten; ist der Auffassung, dass insbesondere die CDS im Kreditfall durch ausreichendes Eigenkapital und ausreichende Reserven abgedeckt sein sollten;

32.

fordert die Kommission auf, den Konzentrationsgrad der OTC-Derivatemärkte unverzüglich und gründlich zu prüfen, und insbesondere den Bereich der Credit-Default-Swaps, um die Gefahr von Marktmanipulationen oder Interessenkonflikten auszuschließen;

33.

fordert die Europäische Kommission auf, zur Gewährleistung von Finanzstabilität und Preistransparenz Legislativvorschläge zur Regulierung der Finanztransaktionen mit ungedeckten Leerverkäufen von Derivaten vorzulegen; ist der Ansicht, dass bis dahin Credit-Default-Swaps (CDS) über eine europäische CCP abgewickelt werden sollten, um die Gegenparteirisiken und generell die Gesamtrisiken zu verringern und die Transparenz zu erhöhen;

34.

fordert, dass die CDS-Sicherung nur auf Vorlage des Nachweises eines zu Grunde liegenden Engagements am Anleihemarkt gezahlt und auf die Höhe dieses Engagements begrenzt werden sollte;

35.

ist der Auffassung, dass sämtliche Finanzderivative, die mit öffentlichen Finanzen in der EU zusammenhängen (einschließlich der Staatsschulden der Mitgliedstaaten sowie der Bilanzen der lokalen Behörden) standardisiert werden und in Börsen oder anderen regulierten Handelsplattformen gehandelt werden müssen, um die Transparenz von Derivatemärkten gegenüber der Öffentlichkeit zu gewährleisten;

36.

fordert ein Verbot von CDS-Geschäften, die nicht mit Krediten unterlegt, sondern reine Spekulationsgeschäfte sind, die auf Kreditausfälle wetten und damit zu einer künstlichen Verteuerung von Kreditausfallversicherungen führen und in der Folge zu einer Verstärkung der systemischen Risiken durch tatsächliche Kreditausfälle führen können; fordert zumindest die Festlegung von längeren Haltefristen bei Leerverkäufen von Wertpapieren und Derivaten; fordert die Kommission auf, risikobezogene Obergrenzen für Derivate und insbesondere für CDS zu prüfen und diese mit den internationalen Partnern abzustimmen;

37.

vertritt die Auffassung, dass die Kommission zur Bekämpfung von Marktmanipulationen die Nutzung von Positionslimits untersuchen muss, insbesondere zu dem Zeitpunkt, da ein Kontrakt vor dem Auslaufen steht („Squeeze“ und „Corner“); stellt fest, dass Positionslimits eher als dynamische denn als absolute Regulierungsinstrumente zu sehen sind und dass sie bei Bedarf von den nationalen Aufsichtsbehörden gemäß den Leitlinien der ESMA angewandt werden sollten;

38.

fordert, dass alle Derivate von Finanz- oder Nichtfinanzinstituten ab einem bestimmten Schwellenwert (der von der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde bestimmt wird) zentral durch eine CCP abgewickelt werden;

39.

fordert, dass die angekündigte Regulierung von Derivaten rein spekulative Geschäfte mit Rohstoffen und Agrarprodukten unterbindet und strikte Positionslimits festlegt, insbesondere mit Blick auf deren mögliche Auswirkungen auf den Preis wesentlicher, zur Nahrungsmittelherstellung in Entwicklungsländern dienender Rohstoffe und Treibhausgaszertifikate; fordert, der ESMA und den zuständigen Behörden die Befugnis zu verleihen, um Funktionsstörungen in Derivatemärkten effektiv anzugehen, z. B. durch das zeitweilige Verbot von ungedeckten Leerverkäufen von CDS oder die Auflage einer physischen Lieferung von Derivaten und die Festlegung von Positionslimits, um eine ungebührliche Konzentration von Händlern in bestimmten Marktsegmenten zu verhindern;

40.

fordert, dass in allen künftigen Legislativvorschlägen zu Derivatemärkten ein funktioneller Ansatz verfolgt wird, bei dem vergleichbare Tätigkeiten den gleichen oder ähnlichen Vorschriften unterliegen;

41.

unterstreicht die Notwendigkeit einer europäischen Regulierung für Derivate und fordert die Kommission auf, das Vorgehen mit den Partnern Europas soweit wie möglich zu koordinieren, um eine international möglichst einheitliche und abgestimmte Regulierung zu erreichen; unterstreicht die Bedeutung, eine Arbitrage zwischen einzelnen Rechtsordnungen durch unangemessene Koordinierung zu vermeiden;

42.

fordert, Brancheninitiativen zu unterstützen und ihren Wert anzuerkennen, da sie in einigen Fällen ebenso angemessen sein können wie Rechtsvorschriften bzw. diese ergänzen;

43.

fordert einen kohärenten Ansatz in Europa, um die Stärken der einzelnen Finanzzentren auszunutzen und diese Krise als Chance für einen Schritt in Richtung der weiteren Integration und der Fortentwicklung eines effizienten europäischen Finanzmarkts zu nutzen;

44.

begrüßt die Absicht der Kommission, Vorschläge für Rechtsvorschriften für Clearing-Stellen und Transaktionsregister bereits Mitte 2010 vorzulegen und die technischen Details mit allen Institutionen auf nationaler und EU-Ebene und insbesondere mit den Gesetzgebern Rat und Parlament frühzeitig zu erörtern;

45.

begrüßt die Absicht der Kommission, Vorschläge für Rechtsvorschriften für CDS vorzulegen;

46.

unterstreicht die Bedeutung einer regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der künftigen Vorschriften zusammen mit allen Marktteilnehmern sowie erforderlichenfalls der Anpassung der Rechtsvorschriften;

47.

fordert, diese Entschließung so rasch wie möglich umzusetzen;

48.

stellt fest, dass für den Handel mit Rohstoffen und Agrarprodukten, aber auch mit Treibhausgaszertifikaten sichergestellt werden muss, dass dieser Markt transparent funktioniert und Spekulationen eingedämmt werden; fordert in diesem Zusammenhang die Prüfung von risikobezogenen Obergrenzen für einzelne Produkte;

49.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den nationalen Regulierungsbehörden sowie der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.


(1)  ABl. C 8 E vom 14.1.2010, S. 26.


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