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Document 52009IP0384

Lage in der Republik Moldau Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zur Lage in der Republik Moldau

ABl. C 212E vom 5.8.2010, p. 54–59 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 212/54


Donnerstag, 7. Mai 2009
Lage in der Republik Moldau

P6_TA(2009)0384

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zur Lage in der Republik Moldau

2010/C 212 E/10

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Republik Moldau, insbesondere die Entschließung vom 24. Februar 2005 zu den Parlamentswahlen in der Republik Moldau (1), sowie die Entschließungen zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und zur regionalen Zusammenarbeit in der Schwarzmeerregion,

unter Hinweis auf die Schlusserklärung und die Empfehlungen, die in der Sitzung des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Republik Moldau vom 22./23. Oktober 2008 angenommen wurden,

unter Hinweis auf das 2004 von der Kommission ausgearbeitete Strategiepapier, einschließlich des Länderberichts über die Republik Moldau,

unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Republik Moldau und der Europäischen Union, das am 28. November 1994 unterzeichnet wurde und am 1. Juli 1998 in Kraft getreten ist,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2008 über die „Östliche Partnerschaft“ (KOM(2008)0823),

unter Hinweis auf die Hilfe, die die Europäische Union der Republik Moldau im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) geleistet hat, unter anderem für das Projekt mit dem Titel „Wahlunterstützung für die Republik Moldau“, mit dem finanzielle Unterstützung zugunsten freier und fairer Wahlen in der Republik Moldau geleistet wurde,

unter Hinweis auf den auf der siebten Tagung des Kooperationsrates EU-Moldau am 22. Februar 2005 angenommenen ENP-Aktionsplan EU-Republik Moldau sowie die jährlichen Fortschrittsberichte über die Republik Moldau,

unter Hinweis auf das 2007 unterzeichnete Abkommen EU-Republik Moldau über Visaerleichterungen,

in Kenntnis der Erklärung der internationalen Wahlbeobachtungsmission (IEOM) zu den ersten Ergebnissen und Schlussfolgerungen im Anschluss an die Parlamentswahlen in der Republik Moldau vom 5. April 2009 sowie des von dem Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) erstellten Berichts über die Entwicklung nach den Wahlen im Zeitraum zwischen dem 6. und 17. April 2009,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung der Außenminister Frankreichs, der Tschechischen Republik und Schwedens vom 9. April 2009 zur Lage in der Republik Moldau,

unter Hinweis auf die Erklärungen der EU-Präsidentschaft vom 7. und 8. April 2009 zur Lage in der Republik Moldau,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 27./28. April 2009 sowie den entsprechenden Meinungsaustausch mit der EU-Präsidentschaft, der am 28. April 2009 beim Treffen des Ausschusses des Parlaments für auswärtige Angelegenheiten stattfand,

unter Hinweis auf die Erklärungen von Javier Solana, Hoher Vertreter der Europäischen Union für die GASP, vom 7. und 11. April 2009 zur Lage in der Republik Moldau,

unter Hinweis auf die Erklärungen von Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission mit Zuständigkeit für die Außenbeziehungen, vom 6., 7. und 11. April 2009 zur Lage in der Republik Moldau,

unter Hinweis auf die Erklärung des UN-Länderteams in der Republik Moldau vom 12. April 2009,

unter Hinweis auf die Resolution Nr. 1280 des Europarates vom 24. April 2002,

in Kenntnis des Moldau-Memorandums von Amnesty International vom 17. April 2009 über die Lage in der Republik Moldau während und nach den Ereignissen vom 7. April 2009,

unter Hinweis auf den Bericht der Ad-hoc-Delegation des Parlaments in die Republik Moldau, deren Besuch im Land vom 26. bis 29. April 2009 stattfand,

gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass im Rahmen der ENP und der Östlichen Partnerschaft, die demnächst auf den Weg gebracht werden soll, die europäischen Bestrebungen der Republik Moldau und die Bedeutung Moldawiens als ein Land mit tiefen historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bindungen an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt werden,

B.

in der Erwägung, dass der Aktionsplan EU-Republik Moldau darauf gerichtet ist, politische und institutionelle Reformen in der Republik Moldau – unter Einbeziehung der Demokratie und der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit der Justiz und der Freiheit der Medien – sowie gutnachbarschaftliche Beziehungen zu fördern,

C.

in der Erwägung, das ein für Juni 2009 festgelegtes Ziel darin besteht, die Verhandlungen über ein neues Abkommen zwischen der Republik Moldau und der Europäischen Union im Kooperationsrat EU-Moldau einzuleiten,

D.

in der Erwägung, dass die Republik Moldau Mitglied des Europarates und der OSZE ist und sich damit zu einer wirklichen Förderung der Demokratie und zur Achtung der Menschenrechte verpflichtet hat, was die Vorbeugung und die Bekämpfung von Folter, Misshandlungen und anderen Formen einer unmenschlichen und entwürdigenden Behandlung einschließt,

E.

in der Erwägung, dass am 5. April 2009 in der Republik Moldau Parlamentswahlen stattgefunden haben, die von der aus Vertretern der BDIMR/OSZE, des Europäischen Parlaments, der Parlamentarischen Versammlung der OSZE und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates bestehenden internationalen Wahlbeobachtungsmission überwacht wurden,

F.

in der Erwägung, dass in der Vorwahlphase ernsthafte Besorgnisse über die von der Regierung ausgeübte Kontrolle der staatlichen Medien, die Einschüchterung und Verfolgung von Oppositionspolitikern und privaten Medien sowie den missbräuchlichen Einsatz von Ressourcen der Verwaltung zugunsten der Regierungspartei bekundet wurden,

G.

unter Hinweis darauf, dass zwischen 500 000 und 1 Million Moldauer im Ausland leben und mehrere Aufrufe, die von einer großen Zahl von regierungsunabhängigen Organisationen und Vereinigungen der moldauischen Diaspora unterzeichnet wurden, darunter ein im Februar 2009 an den Präsidenten Moldawiens, den Parlamentspräsidenten und den Premierminister der Republik Moldawiens gerichtetes Protestschreiben zur Aberkennung des Wahlrechts der im Ausland lebenden Moldauer, den moldauischen Regierungsstellen im Vorfeld der Wahlen vom 5. April 2009 übermittelt und ignoriert worden sind; in der Erwägung, dass die Zahl von moldauischen Wählern außerhalb der Republik Moldau sehr begrenzt ist (22 000),

H.

in der Erwägung, dass das De-facto-Regime der abtrünnigen Region Transnistrien die Teilnahme einer großen Zahl moldauischer Bürger an der Wahl verhindert hat,

I.

in der Erwägung, dass die IEOM in ihren ersten Ergebnissen zu dem Schluss kam, dass die Wahlen vielen internationalen Standards und Verpflichtungen gerecht wurden, dass jedoch weitere Verbesserungen erforderlich seien, um einen von jeder unbotmäßigen administrativen Einmischung freien Wahlprozess zu gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken,

J.

in der Erwägung, dass die Oppositionsparteien und die als „Bündnis 2009“bekannte Gruppierung Beschwerde über massive Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen vom 5. April 2009 (Vorbereitung der Wählerlisten und Nachtragslisten, Stimmenauszählung und Ergebnisanzeige) geführt haben,

K.

in der Erwägung, dass die Endergebnisse der Wahlen nach einer erneuten Auszählung am 21. April 2009 von der Zentralen Wahlkommission veröffentlicht und am 22. April 2009 vom Verfassungsgericht bestätigt wurden,

L.

in der Erwägung, dass die Ereignisse im Anschluss an die Wahlen von gewaltsamen Ausschreitungen und einer von der Regierung Moldawiens betriebenen massiven Kampagne der Einschüchterung und Gewalt geprägt waren, so dass Zweifel an dem Eintreten der moldauischen Regierungsstellen für demokratische Werte und die Menschenrechte und am Vorhandensein des Vertrauens der Öffentlichkeit in diese Regierungsstellen geweckt worden sind,

M.

in der Erwägung, dass die friedlichen Demonstrationen durch Zweifel am fairen Charakter der Wahlen und durch das Misstrauen in die staatlichen Institutionen ausgelöst worden sind, einschließlich der Institutionen, die für den organisatorischen Ablauf des Wahlprozesses verantwortlich waren, und unter Hinweis darauf, dass bedauernswerte Gewaltakte und vandalistische Ausschreitungen von den Regierungsstellen dazu ausgenutzt wurden, um die Zivilgesellschaft einzuschüchtern, indem sie auf gewaltsame und unverhältnismäßige Weise reagierten, und die bereits zerbrechlichen Grundrechte und Grundfreiheiten der moldauischen Bürger noch weiter einzuschränken,

N.

unter Hinweis darauf, dass allgemein davon ausgegangen wird, dass mindestens 310 Personen verhaftet und inhaftiert wurden, und sich eine Reihe der verhafteten Personen noch immer im Gefängnis befindet; in der Erwägung, dass die Häftlinge bei ihrer Verhaftung auf den Polizeistationen systematisch in einem Ausmaß misshandelt wurden, das als Folter angesehen werden könnte,

O.

in der Erwägung, dass Prügeleien und ungerechtfertigte Verhaftungen von Zivilpersonen durch nicht identifizierte Polizeikräfte offensichtlich nicht darauf gerichtet waren, die Situation zu befrieden, sondern vielmehr der Auftakt zu bewussten Unterdrückungsmaßnahmen sein sollten,

P.

in der Erwägung, dass die schweren Menschenrechtsverstöße, die von den moldauischen Regierungsstellen begangen wurden, die ungerechtfertigte Verfolgung von Vertretern der Zivilgesellschaft und von Demonstranten wie auch Fälle von Missachtung der Rechtsstaatlichkeit und der einschlägigen europäischen Übereinkommen, die von der Republik Moldau unterzeichnet worden sind, im Lande weiter anhalten,

Q.

in der Erwägung, dass die moldauische Regierung Rumänien beschuldigte, in die Demonstrationen nach den Wahlen verwickelt zu sein, und den rumänischen Botschafter des Landes verwiesen hat; ferner unter Hinweis darauf, dass die moldauische Regierung außerdem für die Bürger dieses EU-Mitgliedstaats die Visumpflicht wieder eingeführt hat,

R.

in der Erwägung, dass betont werden muss, dass keine ernstzunehmenden Hinweise oder Belege angeführt werden konnten, auf deren Grundlage irgendein EU-Mitgliedstaat beschuldigt werden könnte, für die gewaltsamen Ausschreitungen in den letzten Wochen verantwortlich zu sein,

S.

in der Erwägung, dass sich eine wirkliche und ausgewogene Partnerschaft nur auf der Grundlage gemeinsamer Werte, insbesondere im Hinblick auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte und Grundrechte, entwickeln kann,

T.

in der Erwägung, dass sich die Europäische Union mit ihrem Programm für eine östliche Partnerschaft um größere Stabilität, verantwortungsvollere Staatsführung und die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in der Republik Moldau und in den übrigen Ländern an ihren Ostgrenzen bemüht,

1.

betont, dass die Beziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau weiter gestärkt werden müssen, und bekräftigt die Notwendigkeit der Zusammenarbeit, um zu größerer Stabilität, mehr Sicherheit und Wohlstand auf dem europäischen Kontinent beizutragen und das Entstehen neuer Trennungslinien zu verhindern;

2.

bekräftigt sein Engagement, mit der Republik Moldau weiterhin einen sinnvollen und zielorientierten Dialog zu führen, misst jedoch der Einführung strenger Vorschriften zur Rechtsstaatlichkeit und zur Achtung der Menschenrechte große Bedeutung bei; unterstreicht gleichzeitig, dass eine weitere Konsolidierung der Beziehungen – auch durch den Abschluss eines neuen ausgeweiteten Abkommens – von dem tatsächlichen und eindeutigen Engagement der moldauischen Regierungsstellen für Demokratie und Menschenrechte abhängig gemacht werden sollte;

3.

betont, dass die vollständige Einhaltung der internationalen demokratischen Standards vor, während und nach dem Wahlprozess für die weitere Entwicklung der Beziehungen zwischen der Republik Moldau und der Europäischen Union von größter Wichtigkeit ist;

4.

verurteilt nachdrücklich die massive Kampagne der Verfolgung sowie die schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte und alle anderen rechtswidrigen Handlungen der moldauischen Regierung im Anschluss an die Parlamentswahlen;

5.

fordert die moldauischen Regierungsstellen mit Nachdruck auf, unverzüglich alle rechtswidrigen Festnahmen einzustellen und das Handeln der Regierung an den internationalen Verpflichtungen des Landes im Hinblick auf die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte auszurichten;

6.

ist insbesondere besorgt über die rechtswidrigen und willkürlichen Verhaftungen sowie die weit verbreiteten Verstöße gegen die Menschenrechte verhafteter Personen, wobei es sich insbesondere um das Recht auf Leben, das Recht, keiner physischen Misshandlung, unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung, Folter oder Strafe unterzogen zu werden, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Verfahren, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung handelt; ist außerdem besorgt darüber, dass diese Verstöße andauern;

7.

betont, dass unter Beteiligung der Regierung und der Oppositionsparteien ein nationaler Dialog auf den Weg gebracht werden muss, in dessen Rahmen ernsthafte Bemühungen zu unternehmen sind mit dem Ziel, die demokratischen Verfahren und das Funktionieren der demokratischen Institutionen in der Republik Moldau grundlegend zu verbessern, und unverzüglich die in den Ergebnissen der IEOM festgestellten Mängel behoben werden müssen;

8.

unterstreicht jedoch, dass die Lage in der Republik Moldau äußerst angespannt ist, und hält es deshalb für dringend notwendig, eine unabhängige internationale Untersuchungskommission mit Beteiligung der Europäischen Union, des vom Europarat eingesetzten Komitees zur Vorbeugung von Folter und unabhängiger Sachverständiger einzusetzen und der Kommission den Auftrag zu erteilen, eine unparteiische und transparente Untersuchung sicherzustellen;

9.

besteht darauf, dass all diejenigen, die brutale Gewalt gegen die festgenommenen Personen ausgeübt haben, vor Gericht gestellt werden; besteht ferner darauf, dass die Ergebnisse, zu denen dieser Untersuchungsausschuss gelangt, auch zu einer wirklichen Reform der Justiz und der Polizei in der Republik Moldau führen;

10.

fordert, dass besondere Ermittlungen durchgeführt werden, um den Tod mehrerer Menschen bei den Vorfällen nach den Wahlen sowie alle Anschuldigungen von Vergewaltigung und Misshandlung während der Haft und auch die politisch motivierten Verhaftungen, unter anderem von Anatol Mătăsaru und Gabriel Stati, aufzuklären;

11.

verurteilt die Einschüchterungskampagne, die die moldauischen Regierungsstellen gegen Journalisten, Vertreter der Zivilgesellschaft und Oppositionsparteien eingeleitet haben, insbesondere die Verhaftung und Ausweisung von Journalisten, die Sperrung des Zugangs zu Webseiten und Fernsehstationen, die auf den staatlichen Kanälen verbreitete Propaganda und die Verweigerung des Zugangs zu den staatlichen Medien für Vertreter der Opposition; ist der Auffassung, dass diese Handlungen darauf gerichtet sind, die Republik Moldau von den inländischen und internationalen Medien abzuschotten und einer öffentlichen Kontrolle zu entziehen; bedauert und verurteilt die Weiterführung dieser Zensur in Form der Schreiben, die der Innenminister und der Justizminister an nichtstaatliche Organisationen, Parteien und Massenmedien gerichtet haben;

12.

bedauert zutiefst die Entscheidung der moldauischen Regierungsstellen, den rumänischen Botschafter des Landes zu verweisen und eine Visumpflicht für die Bürger dieses Mitgliedstaats der Europäischen Union einzuführen; betont mit Nachdruck, dass eine Diskriminierung von EU-Bürgern aufgrund ihrer nationalen Herkunft nicht hingenommen werden kann, und fordert die moldauischen Regierungsstellen auf, die Visumfreiheit für rumänische Staatsbürger wiederherzustellen;

13.

fordert den Rat und die Kommission gleichzeitig mit Nachdruck auf, eine Überprüfung der Visumregelung der Europäischen Union für die Republik Moldau vorzunehmen, um die Auflagen für die Erteilung von Visa an moldauische Staatsbürger zu lockern, insbesondere die finanziellen Auflagen, und bessere Reiseregelungen möglich zu machen; hofft jedoch, dass die moldauischen Bürger eine bessere Visum- und Reiseregelung nicht dazu nutzen werden, das Land in Massen zu verlassen, sondern dass sie dadurch ermutigt werden, einen aktiven Beitrag zur weiteren Entwicklung ihres Heimatlands zu leisten;

14.

stellt fest, dass Behauptungen über die mutmaßliche Beteiligung eines EU-Landes an den Ereignissen unbegründet erscheinen und während der Treffen der Ad-hoc-Delegation in der Republik Moldau weder zur Sprache gebracht noch wiederholt wurden;

15.

fordert die unverzügliche Vorlage konkreter Beweise für jedwede Behauptung der moldauischen Regierung zu den angeblichen strafbaren Handlungen der Demonstranten und zur Beteiligung ausländischer Regierungen;

16.

nimmt die Erklärungen der moldauischen Regierungsstellen zur Kenntnis, wonach ein Strafverfahren im Zusammenhang mit dem „Versuch der widerrechtlichen Machtergreifung am 7. April 2009“ eingeleitet werden soll, und hofft, dass die Ermittlungen auf transparente Weise durchgeführt werden und dass sämtliche Anschuldigungen aufgeklärt werden, die die moldauischen Regierungsstellen in Bezug auf die mögliche Beteiligung eines anderen Landes bzw. mehrerer Drittländer an den Vorfällen erhoben haben;

17.

verurteilt alle Akte der Gewalt und des Vandalismus, hält es jedoch für unvertretbar, sämtliche Proteste als kriminelle Handlungen und einen mutmaßlichen „verfassungswidrigen Staatsstreich“ darzustellen; glaubt, dass die friedlichen Proteste in beträchtlichem Maße durch Zweifel am fairen Charakter der Wahlen, Misstrauen in die staatlichen Institutionen und Unzufriedenheit über die soziale und wirtschaftliche Lage in der Republik Moldau ausgelöst wurden;

18.

glaubt, dass der konstruktive Dialog mit den Oppositionsparteien, der Zivilgesellschaft und den Vertretern internationaler Organisationen der einzige Weg zur Überwindung der gegenwärtigen Lage in der Republik Moldau ist;

19.

betont, dass jede Neuwahl einen Konsens zwischen der Opposition und der Regierung über konkrete Verbesserungen des Wahlablaufs erfordern wird;

20.

bekräftigt die Bedeutung der Unabhängigkeit der Justiz und fordert weitere Schritte zur Gewährleistung der redaktionellen Unabhängigkeit sämtlicher Medien, einschließlich des Senders Radio Television Moldova, und die Einstellung jedweder Einschüchterung des Fernsehsenders ProTV und aller Drohungen hinsichtlich der Verlängerung seiner Lizenz, sowie beträchtliche Verbesserungen im moldauischen Wahlrecht als wesentliche Elemente eines künftigen Wahlprozesses und einer Konsolidierung der Demokratie in der Republik Moldau;

21.

bedauert, dass die moldauische Regierung keine Bemühungen unternommen hat, um in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarates die Beteiligung der im Ausland lebenden moldauischen Bürger an den Wahlen zu erleichtern; fordert die moldauischen Staatsorgane auf, zu gegebener Zeit die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit dies geschehen kann;

22.

betont, dass bei jeder künftigen Überprüfung der Wahlbeobachtungstätigkeiten des BDIMR der OSZE und der Beiträge der EU zu internationalen Wahlbeobachtungsmissionen die erheblichen Diskrepanzen zwischen dem vorläufigen Bericht des BDIMR der OSZE über den Ablauf der Wahl und den von einer beträchtlichen Zahl von moldauischen nichtstaatlichen Organisationen gemeldeten weitverbreiteten Unregelmäßigkeiten zu berücksichtigen sind;

23.

glaubt, dass die Europäische Union zur Wahrung ihrer Glaubwürdigkeit gegenüber der Bevölkerung der Republik Moldau auf aktive, tiefgreifende und umfassende Weise an der Bewältigung der derzeitigen Situation mitwirken sollte; fordert den Rat auf, über die Möglichkeit der Entsendung einer Mission zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit in die Republik Moldau nachzudenken, um den für den Vollzug der Gesetze verantwortlichen Behörden – vor allem der Polizei und der Justiz – Hilfestellung beim Reformprozess zu leisten;

24.

betont, dass der Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten die ENP und insbesondere das neue Programm für die östliche Partnerschaft in vollem Umfang nutzen müssen, um größere Stabilität, eine verantwortungsvollere Staatsführung und eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung in der Republik Moldau und in den übrigen Ländern an den Ostgrenzen der Union herzustellen;

25.

fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass Finanzmittel der Europäischen Union, die der Republik Moldau im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten zur Verfügung stehen, breitere Wirkung zeitigen, insbesondere indem sie das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte und die Bestimmungen des ENPI ausschöpft; fordert die Kommission auf, ihm einen detaillierten Bericht über die Verwendung sämtlicher EU-Mittel in der Republik Moldau vorzulegen und dabei den Schwerpunkt auf die Mittel zu legen, die für eine verantwortungsvolle Staatsführung und die demokratische Entwicklung zweckbestimmt sind;

26.

fordert den Rat und die Kommission auf, das Mandat des EU-Sonderbeauftragten in der Republik Moldau zu stärken, sowohl was seinen Umfang als auch was die dafür verfügbaren Mittel anbelangt;

27.

bekräftigt seine Unterstützung für die territoriale Integrität der Republik Moldau und weist darauf hin, dass eine entschiedenere Beteiligung der Europäischen Union an der Suche nach einer Lösung für die Transnistrienfrage erforderlich ist;

28.

betont erneut, dass die Europäische Union alles in ihrer Macht Stehende tun muss, um der Bevölkerung der Republik Moldau eine wirklich europäische Zukunft zu bieten; fordert alle politischen Kräfte in der Republik Moldau und die Partnerländer Moldaus nachdrücklich auf, die derzeitige instabile Lage nicht dazu zu missbrauchen, die Republik Moldau von ihrem europäischen Kurs abzubringen;

29.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der OSZE sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Moldau zu übermitteln.


(1)  ABl. C 304 E vom 1.12.2005, S. 398.


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