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Document 62009CN0079

Rechtssache C-79/09: Klage, eingereicht am 23. Februar 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich der Niederlande

ABl. C 129 vom 6.6.2009, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.6.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 129/3


Klage, eingereicht am 23. Februar 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich der Niederlande

(Rechtssache C-79/09)

2009/C 129/05

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Triantafyllou und W. Roels)

Beklagter: Königreich der Niederlande

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass das Königreich der Niederlande dadurch seinen Verpflichtungen aus den Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, 13, 24 Abs. 1 und 132 der Mehrwertsteuerrichtlinie (1) nicht nachgekommen ist, dass es die Gestellung von Personal im soziokulturellen, im Gesundheits- und im Erziehungssektor an sogenannte Euregios und zur Förderung der beruflichen Mobilität von der Mehrwertsteuer befreit hat,

dem Königreich der Niederlande die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Nach Ansicht der Kommission ist die Gestellung von Personal im soziokulturellen, im Gesundheits- und im Erziehungssektor gemäß den Art. 2, 9 und 24 der Mehrwertsteuerrichtlinie zu besteuern. Weder die Freistellung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b, c, g, und i noch die Freistellung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. n seien auf diese Dienstleistung anwendbar.


(1)  Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1).


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