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Document 52007IE1457

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Thema Health Check und Zukunft der GAP nach 2013

ABl. C 44 vom 16.2.2008, p. 60–68 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.2.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 44/60


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Thema „Health Check und Zukunft der GAP nach 2013“

(2008/C 44/17)

Die Europäische Kommission ersuchte mit Schreiben vom 10. Mai 2007 an Herrn DIMITRIADIS den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um die Ausarbeitung einer Sondierungsstellungnahme zu dem Thema: „Health Check und Zukunft der GAP nach 2013“.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 1. Oktober 2007 an. Berichterstatter war Herr KIENLE.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 439. Plenartagung am 24./25. Oktober 2007 (Sitzung vom 25. Oktober) mit 116 gegen 2 Stimmen bei 6 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt, dass er zu einem frühen Zeitpunkt von der Europäischen Kommission zur Ausarbeitung einer Sondierungsstellungnahme zum Health Check und zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 aufgefordert wurde.

1.2.

Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 ist ein tiefgreifender Paradigmenwechsel erfolgt. Regulierende Eingriffe in die Agrarmärkte wurden stark eingeschränkt, die Koppelung von Direktzahlungen an die Produktion ist seither nur mehr die Ausnahme, auch wurde trotz der Erweiterung der EU der finanzielle Aufwand für die GAP verringert. Die EU hat damit für die weitere Liberalisierung des internationalen Agrarhandels wesentlich mehr Vorleistungen erbracht als irgendein anderer Mitbewerber.

1.3

Die Landwirte, aber auch Unternehmen in der Verarbeitungsindustrie haben gegenwärtig eine schwierige Anpassungsphase zu bewältigen. Nach Ansicht des EWSA gibt es eine große Bereitschaft, auf die neuen Rahmenbedingungen unternehmerisch und marktorientiert zu reagieren, wenn im Rahmen der Reformen gemachte Zusagen eingehalten werden und ausreichende Rechts- und Planungssicherheit geboten wird. Dies gilt umso mehr, als weltweit eine kräftige Nachfrage nach Nahrungsmitteln und regenerativen Energien besteht und die Versorgungssicherheit eine neue Wertschätzung erfährt.

1.4

Der EWSA hält es für richtig, dass als vordringliche Aufgabe des Health Check die Vereinfachung der Verwaltungsvorschriften für die Administration der Prämien und der Durchführung der Cross-Compliance-Auflagen angesehen wird sowie die Prüfung einer eventuell notwendigen Anpassung der bestehenden Bestimmungen an die zukünftigen Herausforderungen (siehe Ziffer 6.3).

1.5

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 hält der EWSA eine Anpassung der Ziele der GAP (Artikel 33 des EG-Vertrages) an die heutigen Gegebenheiten und Herausforderungen für notwendig.

1.6

Die EU bekennt sich zum Europäischen Modell der Landwirtschaft bzw. zur Multifunktionalität. Der EWSA macht darauf aufmerksam, dass dies nicht ohne weiteres mit einer immer weiteren Liberalisierung in Einklang zu bringen ist, zumal die Erwartungen der europäischen Gesellschaft an die Landwirtschaft hoch sind und bleiben.

1.7

Durch die Liberalisierung des Agrarhandels ist mit einer stärkeren Volatilität und Instabilität der Agrarmärkte zu rechnen. In die gleiche Richtung wirkt der Klimawandel. Daher muss die EU auch in Zukunft über Instrumente der Stabilisierung von Agrarmärkten verfügen. Der EWSA befürwortet jedoch ebenfalls, dass alternativen Systeme diskutiert und entwickelt werden.

1.8

Allgemein wird das Auslaufen der Quotenregelung bei Milch zum 31. März 2015 erwartet. Der EWSA weist aber darauf hin, dass viele von der Natur benachteiligte Regionen auf die Milcherzeugung angewiesen sind, weshalb zeitgerechte Vorschläge zur Sicherung der Produktion in diesen Gebieten zu erarbeiten sind.

1.9

Darüber hinaus verweist der EWSA auf seine aktuelle Stellungnahme zur „Weiterentwicklung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ab 2010“ (1), die die Notwendigkeit einer gezielten Förderung der von der Natur benachteiligten Gebiete zum Gegenstand hat.

1.10

Der EWSA ist davon überzeugt, dass die Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe auch künftig unverzichtbar sind. Um die öffentliche Akzeptanz zu erreichen und zu sichern, müssen Direktzahlungen funktionsorientiert begründet werden können.

1.11

Für die Sicherung der Multifunktionalität der Landwirtschaft erhält die 2. Säule (Politik für den ländlichen Raum) eine noch größere Bedeutung. Der EWSA tritt daher für eine verstärkte finanzielle Ausstattung der 2. Säule ein. Beispiele belegen, dass sich mit gezielter Förderung Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum sichern oder neu schaffen lassen.

2.   Einleitung

2.1

Die EU kann 2007 mit Stolz auf 50 Jahre erfolgreiche europäische Integration zurückblicken. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist seit Inkrafttreten der Römischen Verträge am 1. Januar 1958 wichtiger Teil dieser beispiellosen Entwicklung. Bis heute handelt es sich bei der Agrarpolitik um den einzigen vollständig vergemeinschafteten Bereich.

2.2

Deshalb ist es erfreulich, dass die EU-Bürger der Landwirtschaft und der GAP überwiegend positiv gegenüberstehen. Dies geht aus einer repräsentativen Umfrage eindeutig hervor (2). Diese positive Grundstimmung sollte genutzt werden, um die Gesellschaft davon zu überzeugen, dass die Mittel, die durch die GAP bereitgestellt werden, gesellschaftspolitisch gut investiert sind. Die Politik ist aufgerufen, mit entsprechenden Maßnahmen und Programmen gute Argumente zu liefern.

2.3

Mit der Agrarreform 2003 (seither ergänzt durch Reformen in weiteren Marktbereichen) wurde die GAP in einem Ausmaß verändert, das weit über alle vorangegangenen Reformen hinausgeht.

2.3.1

Begründet wurde die Reform mit der Notwendigkeit einer stärkeren Marktorientierung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft. Ebenso sollte es leichter fallen, die GAP im Rahmen der WTO-Verhandlungen zu verteidigen sowie den veränderten Erwartungen der Gesellschaft an die landwirtschaftliche Produktion besser zu entsprechen.

2.4

Wiederholt hat die Politik im Zusammenhang mit der Agrarreform die Versicherung abgegeben, dass die Landwirte und die nachgelagerten Unternehmen (Verarbeitung und Vermarktung) nach Abschluss der Reform wieder auf die Planbarkeit der Instrumente der GAP vertrauen können. Auf dieses Erfordernis hat der EWSA mehrfach mit Nachdruck hingewiesen.

2.5

Der Europäische Rat hat die Europäische Kommission im Dezember 2005 bei der Einigung über das EU-Budget 2007-2013 aufgefordert, im Jahr 2008/09 eine alle Aspekte der Gemeinschaftspolitiken erfassende Prüfung der Ausgaben und Einnahmen durchzuführen.

2.5.1

Bereits vorher ist eine Überprüfung der Maßnahmen der GAP-Reform, genannt „Health-Check“, geplant. Wie von Kommissionsseite versichert wird, soll damit keine neuerliche Reform erfolgen. Vielmehr soll geprüft werden, in welchem Ausmaß die Ziele der GAP-Reform erreicht werden und inwieweit Anpassungen erforderlich sind.

2.6

Es soll bereits im Herbst 2007 eine breite Diskussion eingeleitet werden. Für den 20. November wird eine „Mitteilung“ mit konkreten Vorschlägen von der Kommission in Aussicht gestellt. Die entsprechenden Legislativvorschläge sind für das 1. Halbjahr 2008 geplant (3). Unabhängig vom Health Check soll überlegt werden, in welcher Form die GAP für die Zeit nach 2013 weiter entwickelt werden soll.

3.   GAP-Reform 2003 ein tief greifender Paradigmenwechsel

3.1

Den bereits im Rahmen der Agenda 2000 beschlossenen Änderungen der GAP folgte mit der Agrarreform vom Juni 2003 ein tief greifender Paradigmenwechsel:

3.1.1

Die einzelbetrieblichen Zahlungen werden von Bindungen an die Produktion entkoppelt. Die „Entkoppelung“ ist das Kernstück der Reform. Derzeit sind etwa 85 % entkoppelt.

3.1.2

Die Direktzahlungen („Einheitliche Betriebsprämie“) wurden mit der Einhaltung bestimmter Standards im Bereich Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tier-/Pflanzengesundheit und Tierschutz („Cross Compliance“) verknüpft.

3.1.3

Regulierende Eingriffe auf die Agrarmärkte durch Interventionen, Lagerhaltung oder Exporterstattungen wurden stark eingeschränkt.

3.1.4

Die noch bestehenden Instrumente zur Mengensteuerung (z.B. Produktionsquoten) sollen schrittweise abgebaut werden.

3.1.5

Die finanziellen Aufwendungen für die GAP werden trotz Erweiterung und neuen Aufgaben im Zeitraum 2007-2013 im Vergleich zu 2006 um 7,8 % reduziert.

3.2

Der EWSA verweist darauf, dass damit 2008 der Anteil der Ausgaben für die GAP am Gesamthaushalt der EU mit 43,6 % (Haushaltsvorentwurf der Kommission) erstmalig nicht mehr der größte Haushaltstitel sein wird. Auch sei daran erinnert, dass die Ausgaben für marktstützende Maßnahmen 1997 noch 35 Mrd. EUR und damit 85 % des Agrarbudgets betrugen. Im Jahr 2007 sind hierfür nur noch 5,7 Mrd. EUR (13 %) vorgesehen. Der Aufwand für Exporterstattungen ist für 2007 auf maximal 1 Mrd. EUR begrenzt, während 1997 noch 6 Mrd. EUR aufgewendet wurden (4).

3.3

Die Reduktion der Ausgaben für die GAP bei gleichzeitiger Ausweitung von Anspruchsberechtigten (im Wesentlichen als Folge der EU-Erweiterung) bedeutet, dass es bei verschiedenen Maßnahmen zu Kürzungen kommen kann.

3.4

Ein wesentlicher Erwägungsgrund für die Reform der GAP war aus Sicht der Kommission die Stärkung der Position der EU bei der Verteidigung des europäischen Agrarmodells bei den WTO-Verhandlungen. Die EU hat mit der GAP-Reform eine enorme Vorleistung erbracht. Die Kommission betont, dass die bisher erfolgten Angebote für die Doha-Runde im Rahmen der WTO im Einklang mit der GAP-Reform 2003 stehen. Darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen.

3.5

Mit Sorge stellt der EWSA fest, dass die GAP zunehmend auseinanderdriftet. Die Unterschiede in der nationalen Umsetzung der GAP sind durch die Reform 2003 wesentlich größer geworden. Das hat aber auch Bedeutung für den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt.

4.   Europäische Landwirtschaft passt sich neuen Rahmenbedingungen an

4.1

Die GAP ist gemäß der Beschlüsse des Europäischen Rates von 2003 und 2005 über das EU-Budget in den finanziellen Gesamtrahmen der EU eingebunden. Es gibt klare politische Festlegungen, die bis 2013 Gültigkeit haben. Die Landwirte benötigen nun die erforderliche Zeit, um sich an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.

4.2

Als Folge der Senkung von institutionellen Preisen, der Einschränkung von marktstützenden Maßnahmen und durch die weitere Öffnung der Märkte für Importe ist das Niveau der Erzeugerpreise zwischen 2000 und 2005 in der EU-15 real weiter zurückgegangen (5).

4.3

Mit der Entkoppelung hat die Kommission die Erwartung verknüpft, dass damit nicht nur eine Stabilisierung der Einkommen erreicht wird (6), sondern ein Beitrag zur Verbesserung der Einkommenssituation in der Landwirtschaft (7) geleistet werden kann. Aus der Einkommensentwicklung in den Jahren 2005 und 2006 lässt sich noch keine Bestätigung dafür ableiten. Allerdings können in 2007 Einkommenszuwächse erwartet werden, nicht zuletzt wegen der derzeitigen Hausse für Agrarrohstoffe auf dem Weltmarkt.

4.4

Der EWSA hat in seiner Stellungnahme „Überprüfung der GAP 2003“ (8) deutlich aufgezeigt, dass für den Nachweis der Cross-Compliance-Standards der Dokumentations- und Eigenaufwand für die Betriebe stark zunehmen wird. Vielfach sind auch teure Investitionen notwendig, etwa in der Viehhaltung. Erfahrungen zeigen bereits, dass sich Landwirte mit kleineren und wirtschaftlich schwächeren Betrieben teilweise nicht in der Lage sehen, die notwendigen Aufwendungen zu tätigen und daher aufgeben.

4.5

Mit der Entkoppelung der Direktzahlungen sollen die Landwirte die Marktchancen optimal nutzen. Marktgerechte Anpassungen erfordern häufig Investitionen, die teilweise sehr kapitalintensiv sein können, teilweise aber auch nur sehr geringe Finanzinvestitionen, hingegen viel Beratungsunterstützung erfordern. Für betriebliche Umstellungen und Investitionen sind in der 2. Säule Unterstützungen vorgesehen. Die Bereitschaft der Agrarwirtschaft — und voran der landwirtschaftlichen Betriebsübernehmer —, sich auf veränderte Bedingungen einzustellen und notwendige Investitionen zu tätigen, wird wesentlich von der Verlässlichkeit der Politik mitbestimmt.

5.   Die europäische Landwirtschaft muss ihr Potenzial nutzen

5.1

Seit einigen Monaten vollziehen sich auf den Weltagrarmärkten starke Veränderungen, die Folge einer weltweit kräftigen Nachfrage nach Nahrungsmitteln als auch nach nachwachsenden Rohstoffen (aus Land- und Forstwirtschaft) und regenerativen Energien sind. Den Landwirten stehen damit generell mehr Anbau- und Vermarktungsalternativen zur Verfügung. Die europäische Landwirtschaft wird hieraus — wie auch die Landwirtschaft in Entwicklungsländern — deutlichen Nutzen ziehen. Der EWSA legt jedoch besonderen Wert darauf, dass die verstärkte Nutzung der Produktionspotenziale in der Land- und Forstwirtschaft im Sinne der Nachhaltigkeit und der ökologischen Erfordernisse erfolgt. Der EWSA macht zugleich darauf aufmerksam, dass von der zu erwartenden wesentlich höheren Volatilität der Märkte auch erhebliche Risiken ausgehen.

5.2

Die Nutzung der vorhandenen Potenziale bedeutet weniger Abhängigkeit bei wichtigen Gütern des täglichen Bedarfs. Außerdem kann damit ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der Wertschöpfung in ländlichen Gebieten, sowie zur Beschäftigung in sämtlichen Stufen der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung geleistet werden.

5.3

Die Versorgung mit billiger fossiler Energie wurde lange Jahre als Vorteil angesehen. Die enorme Abhängigkeit wie auch die starke Verteuerung hat inzwischen zu einer kritischen Reflektion geführt, was dies bei wichtigen Produkten des täglichen Bedarfs bedeuten kann. Die Versorgungssicherheit — bei Energie wie bei Nahrung — wird desto mehr eine neue Wertschätzung und Bedeutung erhalten, als klar wird, dass sie nicht allein durch Importe gewährleistet werden kann.

5.4

Der UNO-Weltklimabericht bestätigt die Warnungen, die Wissenschafter schon über die Auswirkungen der globalen Erwärmung festgestellt haben. Selbst wenn die globale Erwärmung etwas niedriger gehalten werden kann, ist mit gravierenden Auswirkungen zu rechnen: Zunahme extremer Witterungsverhältnisse, Dürre, Wasserknappheit etc. Die Land- und Forstwirtschaft in vielen Ländern wird davon in besonderem Ausmaß betroffen sein.

5.5

Der EWSA begrüßt das verstärkte Problembewusstsein in der EU, das u.a. in der Erklärung des 50. Jahresvertrages der Unterzeichnung der „Römischen Verträge“ (Berliner Erklärung) zum Ausdruck kommt. Der in dieser Erklärung von den Staats- und Regierungschefs bekundete Wille, eine „führende Rolle“ bei der Bekämpfung von Armut und Hunger einzunehmen und beim „Klimaschutz gemeinsam vorzugehen“, ist aus Sicht des EWSA mit allen Mitteln zu unterstützen. Die Landwirtschaft der EU-15 hat ihren Anteil an klimawirksamen Emissionen im Zeitraum zwischen 1990 und 2004 um 16 % reduziert (9), sie ist aber ebenso gefordert, Anstrengungen für eine weitere Senkung zu unternehmen.

5.6

Der Zwang, die CO2-Emissionen massiv zu reduzieren, muss auch zu einem Umdenken in der Versorgung mit Gütern, wie Agrarprodukte, führen. Die starke Ausweitung der Transporte ist eine der wesentlichen Ursachen für die Zunahme des CO2-Ausstoßes. Aus Umweltsicht fragwürdige Transporte (z.B. Äpfel und Spargel mit Flugzeugen aus Südamerika) werden selbst bei massiv steigenden Energiepreisen nur bedingt ökonomisch unter Druck geraten. Das Thema einer stärkeren Versorgung mit Lebensmitteln und Energie ohne lange Transportwege muss zwingend einen neuen Stellenwert erhalten. Dass dies im Sinne der Umwelt wie der Beschäftigung gerade in ländlichen Räumen möglich ist, belegen viele erfolgreiche Beispiele.

5.7

Der Beschluss der Staats- und Regierungschefs in Brüssel im März 2007, dass bis 2020 20 % des Energieverbrauchs in der EU aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden müssen, ist ein wichtiger Beitrag für die Reduktion der CO2-Emissionen. Erst durch eine verstärkte Nutzung von Biomasse ist das Ziel erreichbar. Der EWSA hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Land- und Forstwirte willens und in der Lage sind, Biomasse als Rohstoff in wesent-lich höherem Umfang zur Verfügung zu stellen. Durch Produktivitätssteigerung und Nutzung brachliegender Flächen ist ein erhebliches Potenzial gegeben, wie verschiedene Untersuchungen zeigen (10).

5.7.1

Die Flächenstilllegung hat sich als Instrument zur Entlastung der Getreidemärkte bewährt. Durch die Reform 2003 und den Bedarf von Agrarrohstoffen für die Erzeugung von Biotreibstoffen haben sich die Voraussetzungen jedoch verändert. Der EWSA unterstützt daher die Pläne für die Abschaffung der Flächenstilllegung. Allerdings muss gewährleistet sein, dass keine ökologisch negativen Effekte eintreten bzw. diese ausgeglichen werden. Die Kommission sollte möglichst umgehend entsprechende Studien und Vorschläge vorlegen.

6.   Health Check

6.1

Mit den Beschlüssen über die Reform der GAP 2003 sowie mit der Einigung über das EU-Budget 2007-2013 (Finanzielle Vorausschau) wurden auch Vorgaben für Überprüfungen gemacht. Die vorgesehene Überprüfung der GAP-Reform wird als „Health Check“ bezeichnet. Die Mitteilung hierzu wird am 20. November 2007 erwartet und die entsprechenden legislativen Vorschläge im Frühjahr 2008. Der EWSA wird damit befasst werden.

6.2

Der EWSA weist darauf hin, dass der Europäische Rat sowohl im Dezember 2002 und bei den Beschlüssen zur Finanziellen Vorausschau 2005 Festlegungen traf, wonach das EU-Agrarbudget bis 2013 und ebenso die agrarpolitischen Maßnahmen bis 2013 Gültigkeit haben. Dies war sicherlich auch eine Reaktion darauf, dass das Vorgehen beim vorherigen Mid-term Review vielfach als Vertrauensbruch empfunden wurde — angekündigt war eine Überprüfung, tatsächlich beschlossen aber wurde die tiefgreifendste Reform seit Bestehen der GAP.

6.3

Der Health Check soll eine Überprüfung darstellen, inwieweit die Ziele der Reform der GAP erreicht werden. Vor allem soll geprüft werden, wo eine Anpassung bestehender Vorschriften notwendig ist, um

Vereinfachungen und Erleichterungen in der Durchführung zu erreichen bzw.

Hindernisse für eine zielorientierte Umsetzung von vereinbarten Reformmaßnahmen zu beseitigen.

Nach Auffassung des EWSA ist die gesamte Wertschöpfungskette zu berücksichtigen, d.h. Produktion, Verarbeitung und Vermarktung.

6.4

Nach Meinung des EWSA sollte die Priorität beim Health Check bei der eingehenden Überprüfung der Verwaltungsvorschriften für die Betriebsprämie sowie die Durchführung der Cross Compliance haben. Die bisher seitens der Kommission bekannt gewordenen Hinweise laufen auf solche konkreten Vereinfachungen hinaus. Damit Cross Compliance nicht ständiger Unruheherd bleibt, ist es nach Meinung des EWSA jedoch auch wichtig, dass die Landwirte zum Prinzip des Cross Compliance stehen.

6.5

In der Landwirtschaft werden Zweifel geäußert, dass im Rahmen des Health Check nicht doch auch substantielle Reformen, etwa im System der entkoppelten Direktzahlungen oder bei bereits reformierten Marktordnungen, angestrebt werden. Der EWSA kann nur dazu raten, dass solche Zweifel durch klare Aussagen der Kommission beseitigt werden.

6.6

Den Landwirten wurde mit der GAP-Reform 2003 die Zusicherung gegeben, dass auf die durch die Reform veränderten Rahmenbedingungen bis einschließlich 2013 vertraut werden kann. Das muss im Prinzip für sämtliche Reformmaßnahmen Gültigkeit haben.

6.7

Der EWSA unterstützt aber das Anliegen der Kommission, dass rechtzeitig über notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit der „Zukunft der GAP nach 2013“ eine frühzeitige umfassende Meinungsbildung erfolgen soll. Das betrifft etwa das Auslaufen der Milchquotenregelung zum 31. März 2015 oder auch die notwendigen Konsequenzen als Folge der Abschaffung der Exporterstattungen. Ebenso notwendig ist es, noch vor Beginn der Diskussionen über die nächste Finanzielle Vorausschau glaubhaft darzustellen, warum auch nach 2013 eine funktionsfähige GAP mit entsprechender finanzieller Ausstattung im Gesamtinteresse der EU notwendig ist.

6.8

Der EWSA verweist zudem auf die Erwartungshaltung in den neuen Mitgliedstaaten, dass nach 2013 die Instrumente der GAP auch dort voll zur Anwendung kommen. Der Health Check bietet sich für eine Überprüfung an, ob diesbezüglich noch Handlungsbedarf besteht.

7.   Überlegungen zur Zukunft der GAP

7.1

Grundlage für die GAP sind die in Artikel 33 des EG-Vertrages festgelegten Ziele: der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung gewährleisten, die Märkte stabilisieren, eine regelmäßige Versorgung sicherstellen, für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preise Sorge tragen und die Produktivität der Landwirtschaft steigern.

7.1.1

Wichtig für die Ausrichtung der GAP sind darüber hinaus die nachträglich festgelegten Vertragsbestimmungen zum Umweltschutz, Verbraucherschutz oder zur Kohäsion.

7.1.2

Der EWSA tritt dafür ein, dass die im EG-Vertrag festgelegten Ziele der GAP an die veränderten heutigen Realitäten angepasst werden. Wesentlich ist, dass die Ziele der GAP mit der multifunktionalen Aufgabenstellung der europäischen Landwirtschaft in Einklang stehen und den neuen Herausforderungen gerecht werden.

7.1.3

Die GAP hat bisher im erfolgreichen europäischen Integrationsprozess eine entscheidende und unverzichtbare Funktion ausgeübt. Überlegungen in Richtung Renationalisierung wichtiger Elemente der GAP sind kein brauchbarer Ansatz zur Bewältigung der auf die europäische Landwirtschaft zukommenden neuen Herausforderungen. Die fortschreitende Globalisierung und die wahrscheinlichen Folgen des Klimawandels erfordern noch mehr gemeinsames Handeln.

7.1.4

Der andauernde Zielkonflikt, in dem sich die europäische Landwirtschaft befindet (siehe Stellungnahme des EWSA „Die Zukunft der GAP“) (11) wird sich verschärfen: Einerseits hohe Ansprüche an die Produktion, andererseits die Erwartung, dass die landwirtschaftlichen Betriebe international wettbewerbsfähig sind.

7.1.5

Die weitere Liberalisierung der Agrarmärkte (WTO, bilaterale Abkommen) bedeutet noch stärkeren Wettbewerb. Die Zunahme extremer Witterungsverhältnisse bringt mehr Unsicherheit in die Agrarproduktion. Die Gesellschaft erwartet aber weiterhin Versorgungssicherheit mit qualitativ hochwertigen und sicheren Lebensmitteln, einen sorgsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen, Sensibilität im Umgang mit Tieren und die Erhaltung schöner Landschaften. Die Sicherung all dieser Leistungen ist eine ständige Herausforderung für die GAP, da der Markt diese nur teilweise, wenn überhaupt, honoriert.

7.2   Europäisches Agrarmodell — Bekenntnis und Realität

7.2.1

Das Europäische Agrarmodell ist ein Teil des eigenständigen europäischen Weges in der Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik. Die Landwirte sollen auch bei sich ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Lage sein, die von der Gesellschaft erwarteten multifunktionalen Leistungen nachhaltig zu erbringen.

7.2.2

Der EWSA hat in seiner Stellungnahme „Eine Politik zur Konsolidierung des Europäischen Agrarmodells“ (12) betont, dass das Festhalten am Europäischen Agrarmodell und die Notwendigkeit der Anpassung der europäischen Landwirtschaft an die sich ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kein Gegensatz ist. Er betonte ferner, dass über die WTO-Handelsrunde hinaus der erforderliche agrarpolitische Spielraum für die EU gewährleistet bleiben muss.

7.2.3

Das Bekenntnis zum Europäischen Agrarmodell gilt nach wie vor. Besonders eindrucksvoll ist die einstimmige Willenserklärung der Agrarminister 1997 in Luxemburg dass die europäische Landwirtschaft:

nachhaltig und wettbewerbsfähig sein muss,

in der Lage sein soll, die Landschaft zu pflegen und Naturräume zu erhalten,

einen wesentlichen Beitrag zur Vitalität des ländlichen Raumes leisten soll,

den Anliegen und Anforderungen der Verbraucher in Bezug auf die Qualität und die Sicherheit der Lebensmittel, den Umweltschutz und den Tierschutz entsprechen soll.

Ebenso wichtig ist der Verweis auf den Europäischen Rat von Luxemburg im selben Jahr, wo festgestellt wurde, dass „die europäische Landwirtschaft ein multifunktionaler, nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Wirtschaftssektor sein muss, der sich auf das gesamte Gebiet der Union, einschließlich der Regionen mit spezifischen Problemen erstreckt“.

7.2.4

Der EWSA stellt jedoch kritisch fest, dass die Diskrepanz zwischen den Bekenntnissen zum Europäischen Agrarmodell bzw. der Multifunktionalität der europäischen Landwirtschaft und der täglichen Realität für die landwirtschaftlichen Betriebe eher größer wird.

7.2.5

Durch die Erweiterungen 2004 und 2007 sind Betriebsstrukturen und Produktionsbedingungen in der EU-Landwirtschaft noch unterschiedlicher geworden. Es gibt noch weniger nur eine Ausprägung der Landwirtschaft, sondern eine noch größere Vielfalt. Das stellt nach Meinung des EWSA das europäische Agrarmodell als notwendige Grundlage zur Sicherung der Multifunktionalität der europäischen Landwirtschaft nicht in Frage.

7.2.6

Das Europäische Agrarmodell hat nach Auffassung des EWSA nur dann eine gute Zukunft, wenn eine Balance zwischen den ökonomischen, sozialen und ökologischen Anliegen gesichert werden kann. Wie bereits in der Stellungnahme des EWSA „Die Zukunft der GAP“ festgehalten wurde, ist es nicht möglich, eine Landwirtschaft haben zu wollen,

die in der Lage ist, zu (häufig verzerrten) Weltmarktbedingungen produzieren zu können (möglichst ohne finanzielle Unterstützung);

die gleichzeitig sämtliche Erwartungen bezüglich Produktion (Qualität, Sicherheit, Schonung der natürlichen Ressourcen, artgerechte Tierhaltung etc.) erfüllt und auch die europäischen Kosten bewältigt;

und die zudem einen modernen Arbeitsmarkt mit attraktiver Entlohnung gewährleistet, der sich durch ein hohes Arbeitsplatz- und Sicherheitsniveau sowie ein hohes Niveau bei der Ausbildung und der weiteren Qualifikation auszeichnet.

7.2.7

Für den EWSA ist klar: Die weit reichenden Liberalisierungsschritte durch WTO und bilaterale Handelsabkommen verstärken den Wettbewerbsdruck. Die strengen Regeln und Standards in der EU für die landwirtschaftliche Produktion wie auch für die Verarbeitung sind meist mit Kosten verbunden, die Mitbewerber aus Drittländern nicht kennen, abgesehen von sonstigen Kostenvorteilen, die diese haben. Diese Fakten stehen in einem eindeutigen Spannungsverhältnis zur multifunktionalen Aufgabenstellung der europäischen Landwirtschaft und sind Schlüsselfragen für die Ausrichtung bzw. das Instrumentarium auch einer künftigen GAP.

7.3   Die wichtigen Instrumente der GAP sind auch in Zukunft notwendig

7.3.1

Die in Artikel 33 des EG-Vertrages festgelegten Ziele verpflichten zum Handeln. Wie bereits die vergangenen Jahre deutlich gemacht haben, ist weltweit mit einer Zunahme extremer Witterungsverhältnisse zu rechnen. Das hat großen Einfluss auf die landwirtschaftliche Produktion mit der Wahrscheinlichkeit einer stärkeren Instabilität der Märkte. Umso wichtiger ist es sorgfältig zu erwägen, welche Instrumente erhalten bzw. weiterentwickelt werden sollen.

7.3.2

Der EWSA betont, dass die Reform der GAP 2003 keineswegs mit der Maßgabe beschlossen wurde, wichtige Elemente der GAP nach wenigen Jahren überhaupt zu erübrigen. Es ist nicht anzunehmen, dass sich die Wettbewerbssituation der europäischen Landwirtschaft oder die Ansprüche der Gesellschaft an die landwirtschaftliche Produktion in den nächsten fünf Jahren derart gravierend verändern, dass die Begründungen für die GAP bzw. für die Instrumente der GAP ihre Relevanz verlieren. Im Gegenteil, an die GAP werden neue Anforderungen gestellt werden.

7.3.3

Dies gilt besonders auch für die Politik zur Förderung des ländlichen Raumes (2. Säule). Der EWSA hat sich wiederholt nachdrücklich für eine ausreichende Finanzierung ausgesprochen. Die Maßnahmen der 2. Säule werden jedoch die Maßnahmen der 1. Säule für Marktstabilisierung und die Direktzahlungen nicht ersetzen können. Letztere werden auch über das Jahr 2013 hinaus eine wichtige Funktion für die GAP haben. Dementsprechend wäre der EWSA auch gegen die Verwendung von Mitteln aus dem Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (2. Säule) für Maßnahmen im Zusammenhang mit Risiko- und Krisenmanagement (siehe KOM(2005) 74 endg.).

7.3.4

Der EWSA bekräftigt seinen Standpunkt, dass zur Erfüllung gemeinschaftlicher Aufgaben die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Umso wichtiger ist es, in Vorbereitung auf die 2009 zu führende Diskussion über das künftige EU-Budget der Öffentlichkeit die künftigen Anforderungen an eine wirkungsvolle Gemeinsame Agrarpolitik verständlich zu machen.

7.3.5

Der EWSA hat sich wiederholt mit Nachdruck für eine funktionierende GAP ausgesprochen. Forderungen nach Abschaffung der GAP werden weiterhin eine Außenseitermeinung sein. Dennoch gilt es, Tendenzen entgegenzuwirken, die auf eine Renationalisierung wichtiger Teile der GAP hinauslaufen, aber aus gutem Grund ausschließlich als Gemeinschaftsaufgabe wahrgenommen werden.

7.4   Gemeinsame Marktorganisationen

7.4.1

Erfahrungsgemäß sind die Agrarmärkte im Besonderen für Preisschwankungen anfällig. Große Preisschwankungen lösen häufig falsche Signale aus, die zu großen Verlusten führen können, die aber auch für die Verbraucher längerfristig nicht von Vorteil sind.

7.4.2

Künftig wird nach Ansicht des EWSA verstärkt zutreffen, was 1997 im Auftrag der Europäischen Kommission namhafte Agrarökonomen in der Studie „Towards a common agricultural and rural policy for Europe“ (13) als Begründung zur Marktstabilisierung im Agrarbereich gesagt haben:

hohes Risiko durch die Abhängigkeit von der Witterung;

die räumlich stark disperse Verteilung vieler kleiner Betriebe, die mit einem umfangreichen, nicht mobilen Anlagekapital und Grundbesitz bei stark eingeschränkten Dispositionsmöglichkeiten belastet sind;

eine ziemlich starre Bindung an jahreszeitlich und biologisch vorgegebene Entwicklungs- bzw. Wachstumsprozesse;

die Verpflichtung zum regelmäßigen Produktangebot bei Gütern des täglichen Bedarfs.

7.4.3

Diese Begründungen für Markt stabilisierende Maßnahmen sind durch die zwischenzeitliche Entwicklung auf den internationalen Agrarmärkten nicht obsolet geworden. Es ist eher mit neuen Herausforderungen zu rechnen. Der EWSA empfiehlt daher, dass künftig jeder Schritt einer Liberalisierung oder Beseitigung bestehender Instrumente für die Marktstabilisierung genau geprüft und mögliche Auswirkungen ausreichend analysiert werden.

7.4.4

Mit den Agrarreformen 1999 und 2003 wurden wesentliche Schritte in Richtung Liberalisierung der gemeinsamen Marktorganisationen gesetzt: Senkung institutioneller Preise (z.B. Interventions- und Richtpreise), Beseitigung von Interventionsregelungen, Reduktion von Lagerkostenzuschlägen und Entkoppelung von produktionsbezogenen Direktzahlungen. Dieser Reformprozess wurde 2004 bei Tabak, Oliven, Baumwolle, Hopfen, 2005 bei Zucker und 2007 bei Obst und Gemüse fortgesetzt. Die Marktordnung für Wein steht in Diskussion.

7.4.5

Bei einem Abschluss der WTO-Doha-Runde wird sich eine neue Situation für die EU-Agrarmärkte ergeben. Das ist auch dann der Fall, wenn der Abschluss bereits auf der Grundlage der bisher gemachten Zugeständnisse erfolgt: z.B. Abschaffung der Exporterstattungen bis 2013, Reduktion der noch bestehenden Zollsätze zwischen 35 % und 60 %. Das führt nach Berechnungen der Kommission zu einem Verlust von rd. 20 Mrd. EUR für die europäische Landwirtschaft.

7.4.6

Das Bekenntnis zur Multifunktionalität und die Verpflichtungen entsprechend Artikel 33 des EG-Vertrages erfordern nach Meinung des EWSA auch in Zukunft Maßnahmen,

mit denen den Risiken der zunehmenden Instabilität der Agrarmärkte begegnet werden kann,

die gewährleisten können, dass die Produktion mit hohen Standards nicht durch Importprodukte, die den EU-Anforderungen nicht entsprechen, ad absurdum geführt wird,

und die dazu beitragen, dass ein vielfältiges Nahrungsmittelangebot auch in Zukunft gewährleistet ist.

7.4.7

Der EWSA weist darauf hin, dass die EU-Märkte bereits seit Jahren weltweit zu den offensten zählen. Auch für die Entwicklungs- und Schwellenländer ist die EU bei weitem der offenste Absatzmarkt. Diese Länder liefern zollfrei oder zu niedrigen Zollsätzen mehr Agrarprodukte in die EU als in die USA und nach Kanada, Japan, Australien und Neuseeland zusammen. Es ist eine Diskussion darüber notwendig, dass Agrarprodukte bzw. Nahrungsmittel importiert werden, die unter Bedingungen produziert und verarbeitet werden, die die Gesellschaft in der EU nicht akzeptieren würde.

7.4.8

Nach Meinung des EWSA müssen die Gemeinschaftspräferenz und funktionierende Instrumente für Markt entlastende Maßnahmen, etwa in Form von Lagerhaltung, auch in Zukunft zur Verfügung stehen, wenn das die Marktentwicklung notwendig macht. Lagerhaltung hat auch die Funktion einer Krisenvorsorge. Bisher wurden keine überzeugenden Alternativen aufgezeigt, mit denen sich die Landwirte gegen die Instabilität der Agrarmärkte schützen können. Der EWSA spricht sich dafür aus, auf der Basis der in einigen Ländern wie USA und Kanada gemachten Erfahrungen mögliche Modelle mit einem passenden Zuschnitt für europäische Verhältnisse zu beraten. Es ist zu gewährleisten, dass in der EU weiterhin qualitativ hochwertige und sichere Lebensmittel hergestellt werden; dies kann nur gelingen, wenn die Landwirte über ein Einkommen verfügen, durch das ihnen die Möglichkeit und die Motivation gegeben wird, in der Landwirtschaft tätig zu bleiben.

7.4.9

Die EU hat bisher nicht erreicht, dass die „Nicht handelsbezogenen Anliegen“ (Umwelt- und Sozialstandards, Tierschutz) in der WTO-Doha-Runde verhandelt wurden. Der EWSA erwartet, dass die Kommission dies mit mehr Nachdruck bei den derzeit stattfindenden WTO-Verhandlungen einfordert. Direktzahlungen werden allein nicht ausreichen, eine Produktion mit hohen Standards längerfristig zu gewährleisten. Solange in einem weltweiten Wettbewerb die Produktionsbedingungen und Normen große Differenzen aufweisen, bleibt ein angemessener Außenschutz unverzichtbar. Dieser darf nicht durch eine kurzatmige Politik ausgehöhlt werden, wie das etwa durch das jüngste EU-Angebot an die AKP-Staaten (zollfreie Einfuhr) zu befürchten ist. Künftig sollte die EU weitere Handelserleichterungen, insbesondere im Rahmen von bilateralen Abkommen, bei Agrarprodukten von der Einhaltung von Mindeststandards abhängig machen.

7.4.10

Die zwischenzeitlich sehr restriktive Handhabung des Marktordnungsinstruments „Exporterstattungen“ zeigt deutlich, was die vorgeschlagene Abschaffung künftig in kritischen Marktsituationen bedeuten kann. Der EWSA erwartet, dass die Kommission endlich eine umfassende Analyse vorlegt, mit welchen Konsequenzen für das EU-Agrarsystem durch die Abschaffung der Exporterstattungen zu rechnen ist.

7.4.11

Ein verstärktes Bewusstsein über die anspruchsvollen Standards bei der Erzeugung von Lebensmitteln in allen Stufen kann mithelfen, die Markterlöse zu verbessern. Das wird in Zukunft für die europäische Agrarwirtschaft an Bedeutung gewinnen. Der EWSA tritt dafür ein, dass Informations- und Werbekampagnen wirkungsvoll mit EU-Mitteln unterstützt werden. Ebenso notwendig ist, dass sich die Kommission mit Nachdruck in den WTO-Verhandlungen für einen ausreichenden Schutz geografischer Angaben in der Produktkennzeichnung einsetzt.

7.4.12

Der EWSA hat sich in seiner Stellungnahme „Die Zukunft der GAP“ ausführlich mit dem Themenkomplex „Angebotssteuerung“ auseinandergesetzt. Er hat festgestellt, dass Mengenregulative eine wichtige Funktion ausüben können. Unbestreitbar wurde aber die Milchquote in den letzten Jahren immer mehr ausgehöhlt.

7.4.13

Die Kommission hat in einer Studie im Jahr 2002 (14) festgestellt, dass der Ausstieg aus der Milchquote bei den Landwirten in der EU (15) Einkommensrückgänge von mehr als 7 Mrd. EUR bewirken würde. Die Milchmenge würde um 12 % steigen, die Preise um über 35 % fallen. Es würde zu betrieblichen und regionalen Verschiebungen in der Milchproduktion kommen. Bevor nicht Klarheit darüber herrscht, wie diese Entwicklungen kompensiert werden könnten, sollten keine endgültigen Entscheidungen über Mengensteuerungssysteme im Milchbereich gefällt werden.

7.4.14

Gemäß Beschluss des Europäischen Agrarrates für die Reform der GAP im Jahre 2003 läuft die Quotenregelung bei Milch im Jahr 2015 aus. Nach Aussage der Kommission soll dieser Beschluss in keiner Weise verändert werden. Im Europäischen Agrarrat ist allerdings auch keine qualifizierte Mehrheit für eine Verlängerung zu sehen. Auf Grund der großen Bedeutung der Milchproduktion, insbesondere auch für die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung in vielen benachteiligten Regionen, sollte Klarheit über die Auswirkungen und notwendigen Konsequenzen eines Auslaufens der Quotenregelung bestehen. Der EWSA hält es daher für dringend erforderlich, ein Zukunftsprogramm speziell für die von einem Wegfall der Milchquotenregelung benachteiligten Regionen zu erarbeiten, um dort die Produktion zu sichern.

7.4.15

Ohne Land- und Viehwirtschaft laufen viele Regionen mit naturbedingten Nachteilen Gefahr, ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit zu verlieren. Nach Ansicht des EWSA sollte daher die Zukunft des Agrarsektors nach 2013 für die einzelnen Regionen und Bereiche eingehend untersucht werden, damit der Sektor für die Herausforderungen und Veränderungen, die dann auf ihn zukommen, gerüstet ist.

7.5   Direktzahlungen für die landwirtschaftlichen Betriebe

7.5.1

Die Direktzahlungen haben sich seit der GAP-Reform 1992 zu einem zentralen und unverzichtbaren Instrument der GAP entwickelt, zumal das Markteinkommen allein vielfach nicht ausreicht, um eine angemessene Lebenshaltung und die Bewirtschaftung zu sichern. Damit wurde auch dem Erfordernis Rechnung getragen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe

durch erfolgte Preissenkungen bei den möglichen Markterlösen für einen großen Teil der Produkte nicht mehr die notwendige Kostendeckung erzielen;

durch die Bewirtschaftung des Landes unter Beachtung von strengen Produktionsauflagen häufig kostenaufwendiger arbeiten, als dies bei einer entsprechenden Produktion außerhalb der EU der Fall ist und gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringen, die von der Gesellschaft verlangt werden;

in benachteiligten Regionen einen Ausgleich für naturbedingte Erschwernisse bekommen.

7.5.2

Der EWSA hält für die Zukunft das Prinzip einer funktionsorientierten Konzeption der Direktzahlungen und einer nachhaltigen Absicherung dieser Instrumente der GAP für unabdingbar. Jede Art der Direktzahlungen muss im Interesse einer allgemeinen Akzeptanz eine ausreichende Begründung haben.

7.5.3

Deshalb möchte der EWSA, dass zwischen den verschiedenen Arten der Direktzahlungen klar unterschieden wird. Die Direktzahlungen, die 1992 als Folge von Preiskürzungen eingeführt wurden, haben künftig die Funktion einer Leistungsabgeltung, die keine Deckung in den Marktpreisen findet. Sie haben eine andere Funktion als jene im Rahmen von spezifischen Umweltprogrammen, mit denen auch in Zukunft besondere Umweltleistungen durch Anreize über die 2. Säule abgegolten werden oder jene, die naturbedingte Nachteile ausgleichen sollen (Ausgleichszulage).

7.5.4

Diese seit der GAP-Reform 2003 weitgehend entkoppelten Direktzahlungen haben gegenwärtig und nach Auffassung des EWSA insbesondere in Zukunft eine Schlüsselfunktion bei der Sicherung der multifunktionalen Aufgabenstellung der europäischen Landwirtschaft. Die Beachtung strenger Produktionsauflagen, etwa aus Gründen des Umwelt- und des Tierschutzes bzw. Sicherheit der Nahrungsmittel, ist mit Kosten verbunden, die Mitbewerber aus Drittstaaten vielfach nicht haben. Es sind jedoch damit Leistungen verbunden, die die Gesellschaft erwartet, aber unter den gegebenen Wettbewerbsbedingungen vom Markt nur unzureichend honoriert werden. Der Ausgleich über zielgerichtete Direktzahlungen, nun in Form der Einheitlichen Betriebsprämie, muss aus Sicht des EWSA eine unbestrittene Aufgabe der Säule 1 bleiben.

7.5.5

Die früher produktbezogenen Prämien sind bereits in Form der „einheitlichen Betriebsprämie“ zu 85 % entkoppelt. Die Auszahlung ist an die Einhaltung der Auflagen im Rahmen von Cross Compliance gebunden. Der EWSA begrüßt, dass die Kommission Vorschläge für die Bewältigung der in der Praxis eingetretenen Schwierigkeiten gemacht hat.

7.5.6

Für die Zukunft ist entscheidend, dass diese Zahlungen weder in der grundsätzlichen Konzeption noch im Umfang in Frage gestellt werden und eine ausreichende finanzielle Grundlage gesichert bleibt. Wichtig ist, dass diese Zahlungen gegenüber der Gesellschaft gut und ausreichend begründet werden können. Nur so können die Agrarzahlungen überhaupt in ihrem jetzigen Umfang auch nach 2013 gehalten werden.

7.6   Politik für die Entwicklung ländlicher Gebiete

7.6.1

90 % der EU-Fläche sind ländliche Gebiete. Der größte Teil der Flächennutzung entfällt auf die Land- und Forstwirtschaft. Die Nahrungsmittelkette mit einem Anteil von knapp 15 % an der Wertschöpfung in der EU ist laut Eurostat der drittgrößte Bereich für die Beschäftigung.

7.6.2

Im Newsletter der Kommission „Beschäftigung und Wachstum durch ländliche Entwicklung“ (März 2006) wird festgestellt, dass ohne die GAP viele ländliche Gebiete in der EU vor großen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Problemen stünden. Es wird betont, dass insbesondere die Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung eine wichtige Rolle bei der Förderung und Erhaltung des Wohlstands in den ländlichen Gebieten spielen können. Der EWSA verweist auf seine Stellungnahme „Entwicklung des ländlichen Raums — ELER“ (15), in welcher u.a. Folgendes festgestellt wird: „Will man die wirtschaftliche und soziale Zukunftsfähigkeit dieser Gebiete sichern, so muss der Beitrag der gemeinsamen Agrarpolitik und ihrer beiden Säulen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in ganz Europa berücksichtigt werden, insbesondere indem innovative, wettbewerbsfähige landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten entwickelt werden.“

7.6.3

Der EWSA hält de Ergebnisse der von der Kommission in Auftrag gegebenen Untersuchung „Study on Employment in Rural Areas“ (Mai 2006) für alarmierend. Darin wird angenommen, dass im Zeitraum 2000 bis 2014 in der EU 15 die Zahl der Beschäftigten in der Landwirtschaft um 4-5 Mio. zurückgeht, in den neuen Mitgliedstaaten (inklusive Rumänien und Bulgarien) um weitere 3-6 Mio.

7.6.4

Der EWSA betont, dass eine umfassende Politik für die ländlichen Räume einen Sektor übergreifenden Ansatz notwendig macht. Die als 2. Säule der GAP konzipierte Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes hat auf Grund der thematischen Programmatik eine eigenständige Rolle zu erfüllen und kann daher nicht andere Instrumente für die Entwicklung und Stärkung der ländlichen Regionen ersetzen. Die EU-Beschäftigungsstrategie ist unteilbar und muss die Erhaltung und Vermehrung der Arbeitsplätze in der Land- und Forstwirtschaft mit einschließen.

7.6.5

Der EWSA verweist auf eine neue Studie der Umweltstiftung Euronatur „Arbeit und Einkommen in und durch die Landwirtschaft“. Am Beispiel der Region Hohenlohe wurde der Beweis erbracht, dass trotz internationalisierten Agrarmärkten, verstärktem Wettbewerb und konzentrierter Verarbeitung, nicht nur Arbeitsplätze in der Landwirtschaft erhalten, sondern durch Diversifizierung in Produktion und Vermarktung neu geschaffen werden können. Mit dem gezielten Einsatz von Fördermitteln kann eine hohe ökonomische und strukturelle Wirkung im Sinne von Beschäftigung im ländlichen Raum erzielt werden.

7.6.6

Die „EU-Politik zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes“ hat einen unmittelbaren Bezug zur GAP und versteht sich als Instrument für die Land- und Forstwirtschaft. Der EWSA sieht in der Nachhaltigkeit dieser Konzeption und in einer kohärenten Umsetzung der beiden Säulen der GAP eine wichtige Zielsetzung. Die Strategieelemente Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Honorierung der Umweltleistungen der Land- und Forstwirtschaft und die Brückenfunktion zur Verbesserung der Strukturen des ländlichen Raumes haben eine unverzichtbare Komplementärfunktion zu den Instrumenten der 1. Säule der GAP.

7.6.7

Die Finanzierung der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes unterscheidet sich von der 1. Säule formell durch einen eigenen Fonds, was die Bedeutung der durch die Reform neu ausgerichteten Politik unterstreichen soll. Die Ergebnisse der Verhandlungen über die „Finanzielle Vorausschau“ 2007-2013 haben zu einer unbefriedigenden finanziellen Ausstattung der 2. Säule geführt, was der EWSA in mehreren Stellungnahmen kritisiert hat. Nach Auffassung des EWSA müssen die verschiedenen Funktionen der GAP aufrechterhalten werden. Weitere Schritte der Modulation von Direktzahlungen der 1. Säule müssen mit diesem Erfordernis in Einklang stehen. Wenn in der Folge Finanzmittel von der 1. Säule auf die 2. Säule übertragen werden, dann nur unter der Bedingung, dass mit diesen Finanzmitteln Maßnahmen zur Sicherung der multifunktionalen Aufgabenstellung der Landwirtschaft unterstützt werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Beschäftigung im ländlichen Raum geleistet.

7.6.8

Der EWSA tritt dafür ein, dass die finanziellen Mittel für Maßnahmen der 2. Säule nach 2013 spürbar aufgestockt werden. Er spricht sich auch dafür aus, dass bereits jetzt jene Mittel, die die EU derzeit auf Grund der Marktlage bei Exporterstattungen und anderen Markt entlastenden Maßnahmen einspart, gezielt für Projekte zur Förderung der ländlichen Gebiete zur Verfügung gestellt werden.

7.6.9

Der EWSA fordert die Kommission auf, mehr Klarheit darüber zu schaffen, wie die Abgrenzung zwischen dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung ländlicher Räume (ELER) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) konkret aussieht. Der EWSA sieht mit Sorge, dass die 2. Säule mehr und mehr als Finanztopf für alle denkbaren Investitionen betrachtet wird.

7.6.10

Der EWSA begrüßt durchaus, dass mit der Achse 3 der ELER-Verordnung auch Maßnahmen finanziert werden können, die außerhalb des Bereichs der Land- und Forstwirtschaft liegen, meint jedoch, dass diese einen erkennbaren und nicht nur konstruierbaren Bezug zur Primärproduktion haben sollten. Überlegungen, z.B. die Breitbandverkabelung oder das Projekt GALILEO zu finanzieren, werden vom EWSA zurückgewiesen. Hierfür könnten die klassischen Regionalentwicklungsfonds genutzt werden.

7.6.11

Bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes ist nach Auffassung des EWSA folgendes zu berücksichtigen: Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedsstaaten muss ein Gestaltungsspielraum im Sinne der Subsidiarität möglich sein. Die damit in einem Zusammenhang stehende nationale Mitfinanzierung der Programme ist ein wichtiges Element der Mitverantwortung für eine zielgerechte Umsetzung der einzelnen Maßnahmen.

Brüssel, den 25. Oktober 2007

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  NAT/356.

(2)  Eurobarometer 276, „Europäer, Landwirtschaft und Gemeinsame Agrarpolitik — 2006“

(http://ec.europa.eu/agriculture/survey/index_de.htm).

88 % der Befragten erklären, dass die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete für die Zukunft Europas wichtig sind, 49 % äußerten sich positiv zur Entkoppelung, mehr Befragte glauben, dass der Budgetanteil für die GAP angemessen ist (45 %), zu hoch (16 %), zu gering (15 %). 58 % der Befragten glauben, dass die für die Landwirtschaft aufgewendeten Mittel unverändert bleiben (32 %) oder erhöht (26 %) werden sollten.

(3)  Rede von Kommissarin Mariann Fischler Boel am 7. Mai 2007 im Europäischen Parlament (SPEECH/07/288).

(4)  Quelle: EU-Kommission, Haushaltspläne.

(5)  EuroStat: „Producer price indices“: Pflanzliche Produkte — 9,3 %, tierische Erzeugnisse — 15,8 %.

(6)  DG Agri, Memo/03/10.

(7)  Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik, KOM(2002) 394.

(8)  ABl. C 208 vom 3.9.2003, S. 64 — NAT/178.

(9)  EEA Report No 9/2006 „Greenhouse gas emission trends and projektions in Europe 2006“.

(10)  Mitteilung der Kommission „Eine EU-Strategie für Biokraftstoffe“; SEK(2006) 142.

Nachhaltige Biomassenutzungsstrategien im europäischen Kontext (Institut für Energetik und Umwelt, Leipzig).

How much bionergy can Europe produce without harming the environment? (European Environment Agency, EEA Report No 7/2006).

(11)  ABl. C 125 vom 27.5.2002, S. 87-99 — NAT/122.

(12)  ABl. C 368 vom 20.12.199, S. 76-86 — NAT/028.

(13)  European Economy Nr. 5/97.

(14)  SEK(2002) 789, Arbeitsdokument der Kommission „Bericht über die Milchquote“.

(15)  ABl. C 234 vom 22.9.2005, S. 32-40 — NAT/256.


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