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Document 52007AE1443

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der Technologieinitiative Clean Sky KOM(2007) 315 endg. — 2007/0118 (CNS)

ABl. C 44 vom 16.2.2008, p. 19–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.2.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 44/19


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der Technologieinitiative ‚Clean Sky‘“

KOM(2007) 315 endg. — 2007/0118 (CNS)

(2008/C 44/04)

Der Rat der Europäischen Union beschloss am 11. Juli 2007, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 95 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

Das Präsidium des Ausschusses beauftragte die Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch am 10. Juli 2007 mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme

Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten beschloss der Ausschuss auf seiner 439. Plenartagung am 24./25. Oktober 2007 (Sitzung vom 25. Oktober), Herrn DANTIN zum Hauptberichterstatter zu bestellen und verabschiedete mit 97 bei 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt den Beschluss zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens „Clean Sky“. Er ist der Auffassung, dass eine Neubelebung der Investitionen in FuE durch eine öffentlich-private Finanzierung geeignet ist, den Unternehmen eine sichere Bezugsgröße zu bieten, die gegenwärtige Aufsplitterung der Gemeinschaftsfinanzierung zu überwinden und die allzu häufig zerstreuten Forschungen zu koordinieren und damit ihre Effizienz zu erhöhen.

1.2

Der Ausschuss begrüßt die Wahl des Sektors, die der Lissabon-Strategie entspricht und es ermöglicht, eine technisch innovative Branche mit einer großen Anzahl an hoch qualifizierten Arbeitskräften zu dynamisieren und zu den dringend notwendigen Fortschritten im Bereich Umweltqualität beizutragen.

1.3

Mit ihrer befürwortenden Stellungnahme zu diesem Vorschlag möchte der Ausschuss die Bedeutung unterstreichen, die die vorgeschlagene Strategie für die Investitionen und die Koordinierung der Forschungstätigkeiten der Union hat. Sie ist davon überzeugt, dass diese Strategie ein starker Antrieb für die Schaffung eines europäischen Forschungsraumes und ein wichtiger Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen in diesem Bereich ist.

1.4

Da jedoch vielfältige Finanzierungen und Beteiligungen und beträchtliche gemeinschaftliche Geldmittel im Spiele sind, wäre es natürlich angebracht, die Verwendung und Zuordnung der Forschungsergebnisse insbesondere im Hinblick auf das geistige Eigentum und die Frage der Patente präziser festzulegen.

1.5

Schließlich hält der Ausschuss für erforderlich:

eine konkrete Vereinfachung der Verfahren, vor allem wegen der negativen Rolle, die die komplizierten Verwaltungsverfahren in den früheren FuE-Programmen gespielt haben; da sich diese Verfahren gerade in der Erarbeitung befinden, wird der Ausschuss besonders darauf achten, dass alle Beteiligten die Möglichkeit erhalten, an der Wahl der Ziele und der Untersuchung der Endergebnisse mitzuwirken;

ein Informationsprogramm, mit dessen Hilfe die erforderlichen Finanzmittel mobilisiert werden können;

ein berufsbildendes Programm, mit dem die Qualifikationen der Beschäftigten mit den Anforderungen der von „Clean Sky“ geschaffenen Arbeitsplätzen in Einklang gebracht werden, um die notwendigen Voraussetzungen für eine Festigung der industriellen Führerschaft auf diesem strategischen Gebiet zu schaffen.

2.   Einleitung

2.1

Mit dem hier behandelten Vorschlag für eine Verordnung soll eine der ersten öffentlich-privaten Forschungspartnerschaften im Bereich FuE ins Leben gerufen werden. Sie legt eine der ersten gemeinsamen Technologieinitiativen (GTI) fest und betrifft den Bereich Luftfahrttechnik und Luftverkehr. Sie soll „Clean Sky“ heißen.

2.2

Die gemeinsamen Technologieinitiativen sollen der Industrie, den Forschungseinrichtungen, den Mitgliedstaaten und der Kommission ganz oder teilweise ermöglichen, ihre Ressourcen für gemeinsam ausgesuchte Forschungsprogramme zu nutzen.

2.3

Entgegen der herkömmlichen Strategie, die Projekte einzelfallbezogen öffentlich zu finanzieren, geht es bei den gemeinsamen Technologieinitiativen um groß angelegte Forschungsprogramme mit gemeinsamen strategischen Forschungszielen. Dieser neue Ansatz dürfte es ermöglichen, eine kritische Masse für Forschung und Innovation in Europa zu schaffen, die wissenschaftliche Gemeinschaft in wichtigen strategischen Bereichen zu festigen und die Finanzierung der Projekte zu harmonisieren, damit die Ergebnisse der Forschung rascher genutzt werden können. Die Technologieinitiativen sind auf bestimmte Bereiche bezogen, in denen die aktuellen Instrumente weder die erforderliche Größenordnung noch Geschwindigkeit besitzen, um Europa an der Spitze der weltweiten Konkurrenz zu halten oder dort zu positionieren. Es handelt sich um Bereiche, in denen eine einzelstaatliche, europäische und privatwirtschaftliche Finanzierung der Forschung zu einem großen Mehrwert führen kann, insbesondere durch Anreize zur Erhöhung der privatwirtschaftlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung.

2.4

Hauptziel der Technologieinitiative im Bereich Luftfahrttechnik und Luftverkehr, die unter dem Namen „Clean Sky“ laufen soll, ist es, so rasch wie möglich saubere Technologien für den Luftverkehr in der EU zu entwickeln, um sie so früh wie möglich einsetzen zu können. Neben der Vorgabe, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branche aufrecht zu erhalten, sollen diese Technologien mittels eines dauerhaften Wirtschaftswachstums zur Verwirklichung der strategischen Prioritäten der EU in den Bereichen Umwelt und Sozialpolitik beitragen.

3.   Hintergrund und allgemeine Überlegungen

3.1

Dieses Programm ist deshalb notwendig und legitim, weil in den nächsten 20 Jahren eine Verdopplung des Luftverkehrs vorauszusehen ist und weil die Schaffung eines umweltverträglichen Verkehrssystems für Passagiere wie für Fracht eine unabdingbare Voraussetzung zur Sicherung des Wirtschaftswachstums und des Ausbaus des Wohlstands in Europa ist.

3.2

Die Wahl der europäischen Größenordnung ist zweckmäßig, da die Maßnahmen der interessierten Parteien in den verschiedenen Mitgliedstaaten nicht die optimale Dimension bezüglich der notwendigen wirtschaftlichen Ressourcen und wissenschaftlichen Beiträge aufweisen.

3.3

Die direkte Beteiligung der Mitgliedstaaten ist ein zentrales Element sowohl für die erforderlichen Finanzierungen als auch für die zahlreichen Entscheidungen, die auf einzelstaatlicher Ebene getroffen werden, seien es die Einladungen, an den Programmen teilzunehmen, oder die ständige Kontrolle über alle Schritte der Programme oder die Evaluierung der Ergebnisse.

3.4

Der Luftfahrtsektor steht in Kürze vor großen Herausforderungen wie etwa seine Umweltfolgen, die seine Entwicklung hemmen könnten.

3.5

Die Verringerung der Auswirkungen des Luftverkehrs auf den Klimawandel und die Lärmminderung sind absolute Prioritäten. Dazu sind in nächster Zeit erhebliche technische Änderungen erforderlich, damit die in den Gemeinschaftsverordnungen vorgesehenen Senkungen umgesetzt werden können (die europäische Technologieplattform für Luftfahrtforschung ACARE hat in ihrem strategischen Forschungsfahrplan das Ziel einer 50 %igen Senkung der CO2-Emissionen, eine 80 %ige Senkung der Stickoxide und eine 50 %ige Lärmverringerung bis zum Jahr 2020 festgelegt).

3.6

Die europäische Luftfahrtindustrie, die europaweit derzeit drei Millionen Beschäftigte hat, ist darüber hinaus wegen staatlicher Investitionen in anderen Regionen der Erde, vor allem in den USA, einem rauen Wettbewerb ausgesetzt; dort sind die Mittel für Forschungen in diesem Sektor um das Dreifache höher als in Europa.

3.7

Ein öffentlicher Beitrag ist auch deshalb sinnvoll, weil ein Merkmal dieses Sektors die langen Amortisierungsfristen sind; dies kann zu Marktstörungen wegen fehlender Investitionen in die FuE der Luftfahrttechnik führen.

3.8

Die Aufnahme von Luftfahrttechnik und Luftverkehr in das „Spezifische Kooperationsprogramm“ (vgl. Ziffer 4.3) ist durch die Absicht gerechtfertigt, Gesundheit und Lebensqualität der gegenwärtigen und künftigen Generationen zu verbessern, die Umweltfolgen der Flugzeuge auf ein Minimum zu reduzieren, die Luftqualität vor Ort zu verbessern, die Lärmbelästigung in der Umgebung von Flughäfen zu verringern und die Verkehrsbedingungen für die Passagiere zu verbessern.

4.   Vorschlag der Kommission

4.1

Der Vorschlag für eine Verordnung zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens „Clean Sky“ (KOM(2007) 315 endg.) ergibt sich aus dem Beschluss Nr. 1982/2006/EG über das 7. Rahmenprogramm, das einen Gemeinschaftsbeitrag zur Gründung von langfristigen öffentlich-privaten Partnerschaften auf europäischer Ebene im Forschungsbereich vorsieht.

4.2

Diese Partnerschaften nehmen die Form von „gemeinsamen Technologieinitiativen“ (GTI) an und gehen aus den Arbeiten der früheren „europäischen Technologieplattformen“ hervor.

4.3

In der Entscheidung 2006/971/EG des Rates über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ wird unterstrichen, dass es notwendig ist, öffentlich-private Partnerschaften einzurichten, und es werden sechs Bereiche ermittelt, in denen die Schaffung gemeinsamer Technologieinitiativen als geeignet erscheint, um die europäische Forschung neu zu beleben. Es handelt sich um folgende Themenbereiche:

Wasserstoff und Brennstoffzellen;

Luftfahrttechnik und Luftverkehr;

innovative Arzneimittel (1);

eingebettete Computersysteme (2);

Nanoelektronik (3);

GMES — globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung.

4.4

Im Rahmen dieser allgemeinen Strategie sieht die Verordnung, die Gegenstand des vorliegenden Kommissionsvorschlags [KOM(2007) 315 endg.] ist, die Durchführung der „gemeinsamen Technologieinitiative“ im Bereich Luftfahrttechnik und Luftverkehr durch die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens namens „Clean Sky“ vor.

4.5

Die Ziele des gemeinsamen Unternehmens „Clean Sky“ sind in Artikel 3 der Satzung im Anhang zu dem vorliegenden Kommissionsvorschlag klar und ausführlich aufgeführt und umfassen einen breit angelegten und anspruchsvollen Tätigkeitsbereich, der in Artikel 3 der Verordnung wie folgt zusammengefasst wird:

Beschleunigung der Entwicklung umweltfreundlicher Luftverkehrstechnologien in der Union mit Blick auf eine frühestmögliche Einsetzbarkeit;

Schaffung einschneidender Neuerungen für das Luftverkehrssystem, die sich auf die Einbeziehung fortschrittlicher Technologien stützen und das Ziel verfolgen, die Umweltauswirkungen des Luftverkehrs zu verringern, indem die Lärm- und Schadstoffemissionen reduziert und die Kraftstoffeffizienz der Luftfahrzeuge verbessert werden.

4.5.1

Damit soll „Clean Sky“ die Integration und Koordination zwischen den verschiedenen Forschungsvorhaben unter Ausnutzung von Größenvorteilen gewährleisten und sich in sechs verschiedenen technischen Bereichen entfalten, den so genannten „Integrierten Technologiedemonstrationssystemen“ (ITD):

das ITD Intelligentes Starrflügelflugzeug;

das ITD Umweltfreundliche Flugzeuge für den regionalen Luftverkehr;

das ITD Umweltfreundliche Drehflügler;

das ITD Nachhaltige und umweltfreundliche Motoren;

das ITD für den umweltfreundlichen Betrieb;

das ITD Öko-Design.

Die technischen Ziele für jede ITD wurden bereits festgelegt.

4.6

Das gemeinsame Unternehmen „Clean Sky“ soll eine internationale Organisation im Sinne von Artikel 22 der Richtlinie 2004/17/EG und Artikel 15 Buchstabe c) der Richtlinie 2004/18/EG sein. Ihr Sitz soll in Brüssel sein und ihre Tätigkeiten enden am 31. Dezember 2017, sofern der Rat keine Verlängerung beschließt.

4.7   Rechtsgrundlage

4.7.1

Der Vorschlag besteht aus einer Verordnung des Rates, dem als Anhang die Satzung des gemeinsamen Unternehmens beigefügt ist. Er beruht auf Artikel 171 des EG-Vertrags. Das gemeinsame Unternehmen wird eine Körperschaft der Gemeinschaft sein. Obwohl seine Haushaltsmittel unter die Bestimmungen von Artikel 185 der Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates fallen, muss den Besonderheiten dieser Initiative Rechnung getragen werden, da es sich um öffentlich-private Partnerschaften handelt, zu denen der private Sektor einen bedeutenden, dem des öffentlichen Sektors wenigstens entsprechenden Beitrag leistet.

4.8   Mitglieder

Die Gründungsmitglieder der gemeinsamen Technologieinitiative „Clean Sky“ sind:

die Europäische Gemeinschaft, vertreten durch die Kommission;

12 Leiter integrierter Technologiedemonstrationssysteme (ITD) und bis zu 74 assoziierte Mitglieder; die Beitrittsregeln für sie liegen im Anhang zu der vorliegenden Verordnung in Artikel 2 der Satzung vor;

jede öffentliche oder private Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem mit dem 7. Rahmenprogramm assoziierten Staat kann eine Mitgliedschaft in dem gemeinsamen Unternehmen unter folgenden Voraussetzungen beantragen: — als ITD-Leiter verpflichten sie sich, Beiträge zu entrichten, die ihrem Anteil an den Gesamttätigkeiten der Initiative entsprechen und mit diesen in Einklang stehen; — als assoziierte Mitglieder leisten sie einen anteilmäßigen Beitrag zum Budget des ITD, an dem sie beteiligt sind und mit dessen Anforderungen der Beitrag in Einklang stehen muss.

4.9   Finanzierungsquellen

4.9.1

Die laufenden Kosten des gemeinsamen Unternehmens werden zu gleichen Teilen in bar einerseits von der Europäischen Gemeinschaft, die sich mit 50 % an den Gesamtkosten beteiligt, und andererseits von den Mitgliedern aufgebracht, die die anderen 50 % beisteuern.

4.9.2

Der Höchstbeitrag der Gemeinschaft zum gemeinsamen Unternehmen „Clean Sky“, der die Betriebskosten und die Forschungstätigkeiten abdecken soll, beläuft sich auf 800 Mio. EUR, die aus den Haushaltsmitteln für das Thema „Verkehr“ des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“ des 7. Rahmenprogramms gezahlt werden, im Einklang mit Artikel 54 der Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates.

5.   Allgemeine und besondere Bemerkungen

5.1

Der EWSA befürwortet den Beschluss zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens „Clean Sky“, der sich aus den Bestimmungen zum 7. Rahmenprogramm ergibt. Er hält die Ankurbelung der Investitionen in FuE für ein angemessenes Mittel, um den europäischen Unternehmen einen sicheren Bezugsrahmen bereitzustellen, und zwar mithilfe eines neuen Instruments, das es ermöglicht, die derzeitige Aufsplitterung der Gemeinschaftsfinanzierung zu überwinden und eine ungleiche Programmverteilung zu verhindern, was eine Bewertung der erzielten Ergebnisse fast unmöglich machte.

5.2

Die vorgelegte Initiative steht mit den Politiken und Zielen der Union in Einklang und entspricht den Leitlinien der Strategie von Lissabon, wonach Wissen und Innovation in der Gemeinschaft zu Wachstum und Beschäftigung beitragen. Die Initiative umfasst Maßnahmen zum Gemeinschaftssystem für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen und dürfte substantielle Fortschritte bei der Umsetzung der strategischen Forschungsagenda der Technologieplattform ACARE im Umweltbereich mit sich bringen.

5.3

Das Gemeinschaftsunternehmen „Clean Sky“, das auf einer öffentlich-privaten Partnerschaft beruht, bildet nach Ansicht des Ausschusses ebenso wie die übrigen Technologiedemonstrationssysteme, die aus dem 7. Rahmenprogramm hervorgegangen sind, einen Ankerpunkt für die Schaffung eines europäischen Forschungsraumes und einen entscheidenden Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen.

5.4

Der EWSA nimmt zum vorliegenden Vorschlag befürwortend Stellung, möchte jedoch vor allem auf die Bedeutung der vorgeschlagenen innovativen Strategie für die Union im Bereich Investitionen und Koordinierung der Forschungstätigkeiten aufmerksam machen.

5.5

Angesichts der eingerichteten vielfältigen Finanzierungssysteme und der vorgesehenen erheblichen Gemeinschaftsbeträge hält es der Ausschuss gleichwohl für sinnvoll, die Verwendung und Zuordnung der Forschungsergebnisse genauer zu bestimmen. Die Frage der Patente und des geistigen Eigentums, die in Artikel 20 der Satzung nur als Grundsatzerklärung gestreift wird, verdient eine präzisere und ausdrücklichere Behandlung; andernfalls besteht die Gefahr, dass diese Frage zu einem der heiklen Punkte für die Verwirklichung und Arbeitsweise der ITD „Clean Sky“ wird.

5.6

Um die gesteckten Ziele zu erfüllen und das Potenzial dieses neuen Instruments voll auszuschöpfen, hält der EWSA jedoch Folgendes für erforderlich:

eine wirkliche Vereinfachung der Verfahren während der verschiedenen FuE-Aktivitäten von der Auswahl der Maßnahmen bis hin zur Verbreitung der Ergebnisse, indem „Clean Sky“ die Hauptverantwortung für diese Aufgaben übertragen wird. Die Verwaltungskomplexität sowie die Ungewissheit über die Finanzierung und die institutionellen Ansprechpartner waren einige der Gründe für das Scheitern früherer FuE-Programme;

ein groß angelegtes Informationsprogramm über die Möglichkeiten des Unternehmens „Clean Sky“, insbesondere über die Fähigkeit, die angesichts der neuen Finanzierungsformen erforderlichen Ressourcen zu mobilisieren;

die Einführung geeigneter Berufsbildungsprogramme, um über hoch qualifizierte Arbeitskräfte zu verfügen, die die für „Clean Sky“ erforderlichen FuE-Kenntnisse mitbringen, die für die industrielle Zukunft der EU hohe strategische Bedeutung haben werden. Mit dem Einsatz dieser hochgradig technischen Spitzenqualifikationen, die für die zu schaffenden FuE-Arbeitsplätze notwendig sind, wird darüber hinaus die Abwanderung von Wissenschaftlern gebremst. Gleichzeitig werden diese Qualifikationen eine der notwendigen Bedingungen sein, um die weltweite Führungsposition der EU in diesen strategischen Sektoren sowohl unter industrie- als auch umweltrelevanten Gesichtspunkten sicherzustellen.

Brüssel, den 25. Oktober 2007

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  CESE 1184/2007 (INT/363).

(2)  CESE 1185/2007 (INT/364).

(3)  CESE 1199/2007 (INT/370).


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