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Document 52006AE0739

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Grünbuch Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern — Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union KOM(2005) 484 endg.

ABl. C 195 vom 18.8.2006, p. 42–47 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

18.8.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 195/42


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Grünbuch Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern — Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union“

KOM(2005) 484 endg.

(2006/C 195/11)

Die Kommission beschloss am 14. Oktober 2005, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen: „Grünbuch ‚Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern — Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union‘“

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 3. Mai 2006 an. Berichterstatter war Herr BEDOSSA.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 427. Plenartagung am 17./18. Mai 2006 (Sitzung vom 17. Mai) mit 142 Stimmen gegen 1 Stimme bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme:

1.   Zusammenfassung

Es handelt sich um eine klare Aussage zur Bedeutung der psychischen Gesundheit in Europa. Es ist eine Strategie erforderlich, die

mehrere Teilbereiche umfasst:

Verbesserung der Gesundheitsinformation,

schnelleres Reagieren auf Bedrohungen der Gesundheit,

Abbau der Ungleichheiten im Gesundheitsbereich,

Gewährleistung eines hohen Sozialschutz- und guten Gesundheitsniveaus durch eine sektorenübergreifende Gesundheitsstrategie;

Ziele festlegt:

generelle Förderung der psychischen Gesundheit,

hoher Stellenwert der Prävention,

Verbesserung der Lebensqualität kranker Menschen,

Entwicklung eines einschlägigen Informationssystems und Forschungsprogramms für die Europäische Union;

zu Empfehlungen führt:

Pilotprojekt zur Schaffung regionaler Informationsnetze aller Akteure,

Förderung der Deinstitutionalisierung im Interesse einer besseren Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel;

und für die Förderung der sozialen Integration und den Schutz der Rechte psychisch kranker Menschen in die Festlegung einer beispielhaften Vorgehensweise (Best Practice) mündet (wobei sich die EU-Grundrechteagentur dieser Fragen annehmen sollte).

Für die gewachsene Bedeutung der psychischen Gesundheit sind mehrere Faktoren verantwortlich:

das Massenphänomen einer Nachfrageexplosion und ein Paradigmenwechsel von der Psychiatrie zur psychischen Gesundheit,

die Rolle der Nutzer und/oder ihrer Vertreter als unumkehrbare Entwicklung mit Wechselwirkungen auf alle Politikbereiche,

das Ungleichgewicht zwischen stationärem und ambulantem Bereich und die Flexibilitätsprobleme im Gesundheitswesen insgesamt, von der Notfallmedizin bis zur Sozialmedizin.

2.   Problemdarstellung

2.1

Psychische Störungen zählen weltweit zu den wichtigsten Ursachen für Erwerbsunfähigkeit, und die sozioökonomischen Folgen für die einzelnen Personen, die Familien und den Staat sind verheerend.

2.2

Menschen, die an psychischen Störungen leiden, werden häufig diskriminiert oder ausgeschlossen und erheblich in ihren Grundrechten verletzt.

2.3

Es besteht eine Wechselwirkung zwischen psychischer Gesundheit und Armut: Armut erhöht die Anfälligkeit für psychische Erkrankungen und verschlechtert den Zugang zu unverzichtbaren Behandlungsmaßnahmen. Daher müssen die Länder die Probleme der psychischen Gesundheit zu einem der wichtigsten Anliegen ihrer Gesundheitspolitik machen.

2.4

Die psychische Gesundheit stellt jedoch häufig keine gesundheitspolitische Priorität dar, zum Teil auch deshalb nicht, weil man nicht in allen Ländern in der Lage ist, eine umfassende und effiziente psychiatrische Versorgung anzubieten.

2.5

Das Gemeinschaftsinstrument zur Förderung der psychischen Gesundheit ist Teil des Aktionsprogramms der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008, das sich auf Artikel 152 des Vertrags stützt. Bei den Maßnahmen in diesem Bereich ist jedoch zu beachten, dass für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung die Mitgliedstaaten zuständig sind.

2.6

Das Grünbuch der Kommission zielt darauf ab, im Rahmen des europäischen Aktionsplans auf der Ebene der EU eine breit angelegte Debatte über einen besseren Umgang mit psychischen Erkrankungen und die Förderung des psychischen Wohlbefindens zu führen. Dafür gibt es folgende Gründe:

Es gibt keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit; diese ist wichtig für den Einzelnen wie für die Gesellschaft. Für den einzelnen Menschen ist die psychische Gesundheit eine Voraussetzung dafür, dass er sich entfalten und seine Rolle in der Gesellschaft, in der Schule und im Arbeitsleben finden und erfüllen kann. Für die Europäische Union, die eine Wissensgesellschaft werden will, ist die psychische Gesundheit eine wichtige Quelle des sozialen Zusammenhalts.

Die Belastung durch psychische Erkrankungen ist sehr groß; im Grunde hat jeder in seinem Familien- oder Freundeskreis eine Person, die an einer solchen Erkrankung leidet. Psychische Erkrankungen beeinträchtigen die Lebensqualität der Kranken und ihrer Familien und sind eine wichtige Ursache für Erwerbsunfähigkeit.

Die sozialen und volkswirtschaftlichen Kosten psychischer Erkrankungen sind enorm. Diese Erkrankungen verursachen erhebliche Kosten und belasten das Wirtschafts-, Sozial- und Bildungssystem sowie das Strafverfolgungs- und Justizsystem. Beispiele aus bestimmten Ländern zeigen, dass psychische Erkrankungen eine der wichtigsten Ursachen für das Fehlen am Arbeitsplatz, die Frühverrentung und die Invalidisierung sind.

Nach wie vor kommt es zu sozialer Ausgrenzung, Stigmatisierung und Diskriminierung psychisch kranker Menschen und zur Missachtung ihrer Menschenrechte und Menschenwürde. Dies führt zu einer Untergrabung des Vertrauens in die Gesellschaft und somit zu einer Erosion des „sozialen Kapitals der Europäischen Union“.

2.7

Im Anschluss an die der psychischen Gesundheit gewidmete Europäische Ministerielle WHO-Konferenz im Januar 2005 hat die Europäische Kommission als Mitveranstalterin der Konferenz (zusammen mit der WHO) im Oktober 2005 ein Grünbuch mit dem Titel „Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern — Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union“ veröffentlicht, das auf dem Konzept der öffentlichen Gesundheit im Sinne von Artikel 152 des EG-Vertrags beruht, und eine europaweite Konsultation zum Thema psychische Gesundheit auf den Weg gebracht.

2.8

Das klar formulierte Ziel besteht in der Verbesserung der psychischen Gesundheit der europäischen Bevölkerung im Rahmen einer Strategie, die über den Bereich der Gesundheit hinaus auf die „Rückkehr“ zu langfristigem Wohlstand sowie zu mehr Solidarität, mehr sozialer Gerechtigkeit und mehr Lebensqualität abzielt.

2.9

Dieses Grünbuch soll eine Debatte anstoßen und 2006 zu einem Konsultationsprozess mit den Regierungen, Angehörigen der Gesundheitsberufe und Patientenorganisationen führen, damit bis Ende 2006 in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallende Vorschläge gemacht werden können, die die Strategie der EU im Bereich psychische Gesundheit darstellen.

3.   Die Analyse und die Vorschläge des Grünbuchs

3.1   Eine klare Aussage zur Bedeutung der psychischen Gesundheit für Europa

3.1.1

Im Verlauf eines Jahres leiden Schätzungen zufolge ca. 27 % der erwachsenen Europäer in irgendeiner Weise unter psychischen Störungen, davon 6,3 % unter somatoformen Störungen, 6,1 % unter Depressionen und 6,1 % unter Phobien.

3.1.2

In der Europäischen Union übertrifft die Zahl der Selbstmorde die Zahl der Todesfälle durch Straßenverkehrsunfälle oder HIV/AIDS.

3.1.3

Die Folgen für das Gemeinwesen sind vielfacher Natur. Im Bericht wird daher eine finanzielle Bewertung des Produktivitätsverlusts und der Kosten für das Sozial- und Bildungssystem sowie das Strafverfolgungs- und Justizsystem vorgeschlagen.

3.1.4

Sowohl zwischen als auch innerhalb von Mitgliedstaaten bestehen erhebliche Diskrepanzen.

3.2   Der Nutzen einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit auf der Ebene der Gemeinschaft

3.2.1

Das derzeitige Aktionsprogramm der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit umfasst bereits mehrere Teilbereiche:

Verbesserung der Gesundheitsinformation,

schnelleres Reagieren auf Bedrohungen der Gesundheit,

Gewährleistung eines hohen Sozialschutz- und guten Gesundheitsniveaus durch eine sektorenübergreifende Gesundheitsstrategie,

Abbau der Ungleichheiten im Gesundheitsbereich.

3.2.2

Eine Gemeinschaftsstrategie auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit könnte auf folgende Ziele ausgerichtet sein:

generelle Förderung der psychischen Gesundheit,

Prävention psychischer Erkrankungen,

Verbesserung der Lebensqualität psychisch kranker Menschen durch soziale Integration sowie den Schutz ihrer Rechte und ihrer Menschenwürde,

Entwicklung eines einschlägigen Informations-, Forschungs- und Wissenssystems für die Europäische Union.

3.2.3

Mögliche Initiativen auf Gemeinschaftsebene wären Empfehlungen des Rates zur Bekämpfung von Depressionen und suizidalem Verhalten, gestützt auf ein Pilotprogramm zur Schaffung regionaler Informationsnetze, an denen der Gesundheitssektor, Patienten und deren Angehörige sowie Multiplikatoren mitwirken und mit dem es gelungen ist, die Zahl versuchter Selbstmorde bei jungen Menschen um 25 % abzusenken.

3.2.4

Im Rahmen ihrer Bemühungen um eine bessere Integration psychisch kranker Menschen in die Gesellschaft ruft die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten auf, die psychiatrische Versorgung beschleunigt zu deinstitutionalisieren. Sie hat in den vergangenen Jahren eine Studie finanziert, die bestätigt, dass der Übergang von großen Anstalten zur gemeindenahen Versorgung den Kranken eine bessere Lebensqualität gewährleistet. Im Juni 2005 wurde eine neue Studie ausgeschrieben; diese wird prüfen, auf welche Weise die zur Verfügung stehenden Finanzmittel am besten eingesetzt werden können, und sie wird Aufschluss über die Kosten der Deinstitutionalisierung geben.

3.2.5

Weitere mögliche Initiativen auf Gemeinschaftsebene:

Die Europäische Union könnte für die Förderung der sozialen Integration und den Schutz der Rechte psychisch kranker Menschen eine beispielhafte Vorgehensweise (Best Practice) ableiten.

Die Belange der psychisch kranken Menschen und die Situation in psychiatrischen Einrichtungen müssten durch die Grund- und Menschenrechte der im Entwurf für eine Verfassung für Europa enthaltenen Charta garantiert werden.

3.2.6

Über die psychische Gesundheit soll in der Europäischen Union durch die Förderung von Forschungsprogrammen und die Einrichtung von Schnittstellen zwischen Politik und Forschung bessere Kenntnis erlangt werden.

4.   Standpunkt zu den Vorschlägen

4.1   Für die gewachsene Bedeutung der psychischen Gesundheit sind mehrere Faktoren verantwortlich

4.1.1

Die letzten Jahre waren von mehreren Entwicklungen geprägt: vom Massenphänomen einer explodierenden Nachfrage, von einem Paradigmenwechsel von der Psychiatrie zur psychischen Gesundheit und dem unumkehrbaren Trend, dass jetzt auch die Nutzer und ihre Familienvertreter ein Mitspracherecht haben wollen. Jeder dieser Faktoren hat in den einzelnen Ländern mehr oder weniger rasch zu Änderungen von Rechtsvorschriften oder Regelungen geführt, die einer mehr oder weniger stark ausgeprägten Berücksichtigung durch Politik und Verwaltung entsprechen.

4.1.2

Die die Kapazität voll auslastende massive Nachfrage ist das Ergebnis einer komplexen Wechselwirkung zwischen geänderten Vorstellungen von psychischen Störungen und Psychiatrie in der Gesellschaft (sie werden allgemein hingenommen bzw. weniger stigmatisiert) und einem geänderten Angebot. Dieser Vorgang wurde in allen entwickelten Ländern gleichzeitig beobachtet und schlägt sich in epidemiologischen Studien nieder: Jährlich sind 15 % bis 20 % der gesamten Bevölkerung von einer diagnostizierbaren psychischen Störung betroffen; Erwerbsunfähigkeit ist zu 12 % bis 15 % auf psychische Erkrankungen zurückzuführen; diese sind ebenso häufig wie Herzkreislauf- und doppelt so häufig wie Krebserkrankungen; sie machen 30 % aller durch verhinderbare Mortalität oder Erwerbsunfähigkeit verlorenen Lebensjahre aus (Quelle: WHO, 2004). Dieser Druck spiegelt sich auch in der Planung des Gesundheitswesens wider, indem der Psychiatrie im Laufe der Jahre immer mehr Aufgaben übertragen wurden.

4.1.3

Das Zusammenwirken von massiver Nachfrage und geänderten Vorstellungen hat den ambulanten Charakter der Nachfrage verstärkt, was dazu führte, dass die klassische Dichotomie von Krankheit und Gesundheit über die stärker ausgeprägte Erfahrung eines Kontinuums zwischen verschiedenen klinischen Zuständen bis hin zum psychischen Leiden aufgebrochen wurde. Eine Grenzziehung zwischen den beobachteten Störungen und dem sozialen Kontext, in dem sie auftraten, wurde dadurch unmöglich, so dass bei der Bedarfsermittlung auch die sozialen Auswirkungen der Störungen berücksichtigt werden mussten. Die Aufgabe der Psychiatrie besteht zu einem guten Teil darin, zu diagnostizieren, was psychiatrisch ist und was nicht — bzw. was ausreichend psychiatrisch ist, um eine Intervention dieser Disziplin erforderlich zu machen, ohne alles darauf zu reduzieren, um eine gemeinsame Last zusammen mit anderen Partnern zu tragen oder um ihnen zu helfen, wieder Hauptakteure der Hilfe oder Therapie zu werden. Die dialektischen, manchmal konflikthaften Spannungen zwischen dem Klinischen, dem Ethischen und dem Organisatorischen reflektieren diesen Paradigmenwechsel „Psychiatrie versus psychische Gesundheit“ und einen manchmal widersprüchlichen Sprachgebrauch selbst in amtlichen Dokumenten. In der internationalen Fachliteratur wirft dagegen die Unterscheidung zwischen „psychiatry“ und „mental health“ kaum Probleme auf.

4.1.4

Und schließlich ist die zunehmende Macht der Nutzer und der Vertreter der Angehörigen zu nennen. Sie ist Ausdruck einer allgemeinen Entwicklung in Frankreich wie in der ganzen Welt, die nicht auf die Psychiatrie beschränkt ist und durch Krankheiten wie AIDS, durch die sich das Verhältnis Arzt-Patient stark verändert hat, verstärkt wurde. Das zeigt sich besonders deutlich an der Gesetzgebung über die Rechte der Patienten und an der Tatsache, dass in den Verwaltungsunterlagen bezüglich der Psychiatrie bei der Organisation der Dienstleistungen und der Antwort auf die Bedürfnisse sowie deren konkreten Anwendungen auf die Nutzer und ihre Familienangehörigen verwiesen wird.

4.1.5

Der gleiche Trend ist bei den Vertretern der Bevölkerung und aller potenziellen Nutzer zu beobachten. Politik, Stadtpolitik und psychische Gesundheit treten immer mehr in Interaktion. Die Abgeordneten sind immer mehr beteiligt an den Auswirkungen der Entwicklung der Psychiatrie, die immer weniger ohne sie stattfindet.

4.1.6

Diese Entwicklung hat das Ungleichgewicht zwischen stationärem und ambulantem Bereich und die Flexibilitätsprobleme im Gesundheitswesen insgesamt, von der Notfallmedizin bis zur Sozialmedizin, extrem akut werden lassen. Sie hat ferner das häufige Scheitern der Deinstitutionalisierungsbemühungen und die fehlgeschlagene Integration der Psychiatrie in das Allgemeinkrankenhaus verdeutlicht. Da die Grenzen zwischen Medizin und sozialer Betreuung, zwischen den Berufsbildern und Bildungsgängen durchlässig sind, ist die berufliche Erstausbildung der Fachkräfte und ihre Fortbildung zur Übernahme neuer Aufgaben ein Schlüssel zur Zukunft. Über diesen Wandel hinaus sind neue Probleme aufgetaucht wie das der psychisch Kranken im Strafvollzug, das der älteren Menschen mit neurodegenerativen Krankheitsbildern, die sich als psychische Behinderungen auswirken, und dasjenige der besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen.

4.1.7

Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs gibt es eine hohe Sensibilität für die Menschenrechte und gegenüber jeder Art von Konzentration, und die Einlieferung psychisch Erkrankter in Institutionen, wie sie zur damaligen Zeit üblich war, wurde in kritischem Licht gesehen. Zusammen mit der Entwicklung der Psychotropika, dem Entstehen von Verbraucher- und Nutzerbewegungen und den sich verschärfenden Haushaltsproblemen hat dies in den meisten entwickelten Ländern zu einem Prozess der Deinstitutionalisierung geführt. In der Fachliteratur bezeichnet dieses aus dem angelsächsischen Sprachraum stammende Wort den Übergang zu Formen der psychiatrischen Betreuung, die dem Patienten die Möglichkeit geben, in seiner vertrauten Umgebung zu bleiben statt stationär versorgt zu werden.

4.1.8

Zudem waren immer wieder Klippen zu umschiffen, weil es bei der Deinstitutionalisierung hauptsächlich um die Dehospitalisation ging, um die Judikalisierung, d.h. die in der Gesellschaft und der Psychiatrie bestehende Tendenz, dass eine große Zahl psychisch Kranker dem Strafvollzug überantwortet wird oder dort verbleibt; das Problem umherirrender Patienten in marginalen oder prekären Situationen, die keine Behandlung, keine Unterbringung und keine Sozialleistungen mehr erhalten und zu Obdachlosen werden; das so genannte Drehtürsyndrom („revolving door system“), d.h. es gibt eine gewisse Zahl von Menschen, die, kaum aus dem Krankenhaus entlassen, wieder eingeliefert werden, und dies immer wieder, in einem nicht enden wollenden Kreislauf. All diese Erscheinungen und die massenhafte Nachfrage führten im Laufe der Zeit, auch bedingt durch Budgetkürzungen, zu überfüllten Notaufnahmen und überbelegten Krankenhäusern, so dass — eine sicher vermeidbare Entwicklung — weitere Vollzeitbetten geschaffen wurden, manchmal auch unter dem Druck schlimmer Vorkommnisse (psychisch kranke Täter oder Opfer). Die öffentliche Meinung konnte also Einfluss auf die Politik nehmen und auf Lösungen drängen, die die Sicherheit betrafen oder im Gegenteil an der psychischen Gesundheit ansetzten.

4.2   Die Information und die Medien

Wenn die Medien über seelische Leiden berichten, so meist im Zusammenhang mit Impulshandlungen psychisch kranker Menschen (obschon solche bei diesen nicht häufiger vorkommen als bei der allgemeinen Bevölkerung). Diese Art der Berichterstattung führt zu einem verkrampften Sicherheitsdenken und einem negativen Image der psychisch kranken Menschen und somit zu noch mehr Intoleranz und Ablehnung. Die kontinuierliche Information im Bereich der psychischen Gesundheit darf nicht länger das Stiefkind der Gesundheitsinformation sein — wir müssen die schlimmen Folgen verhindern und die Allgemeinheit über die Medien und die Journalisten sensibilisieren.

4.3   Bedingungen für eine gemeinsame Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit und Bestandteile einer solchen Strategie

4.3.1

Der Ausschuss unterstützt die Initiative der Kommission zur Entwicklung einer integrierten europäischen Strategie für die psychische Gesundheit. Er ist jedoch der Auffassung, dass die Diskussion über die Erforschung, Identifizierung und Entwicklung dieser Strategie im Rahmen der Wissensgesellschaft stattfinden muss. Dies bedeutet unter anderem, dass die europäische Gesellschaft:

eine klare Auffassung von den mit der psychischen Gesundheit einhergehenden Konzepten und ihrem Inhalt benötigt,

eine genaue Vorstellung vom Umfang und von der Dynamik des Problems in seiner gegenwärtigen Form erlangen muss,

wesentlich stärker in die Ausgestaltung von Bedingungen für die Entwicklung integrierter Lösungsentscheidungen eingebunden werden muss.

4.3.2

Daher verlangt der enorme Bedarf ein anspruchsvolles Programm und die Festlegung einer gemeinsamen Strategie, die auf allgemeingültigen Grundsätzen beruht. Dabei muss betont werden, dass es eine starke Mobilisierung für die weniger großen Gesundheitsprobleme gibt. Außerdem ist offenbar die Lage, was die psychische Gesundheit betrifft, je nach EU-Land unterschiedlich. Außerdem dürfte sich aufgrund des Rückstaus in den Ländern, die der Gemeinschaft erst später beitreten werden, die Gesamtlage in Zukunft noch verschlechtern.

Einige Bedingungen dürften jetzt schon klar sein.

4.3.3

Zunächst setzt eine gemeinsame Strategie ein gemeinsames Verständnis bestimmter Begrifflichkeiten voraus. Dies gilt etwa für Konzepte wie „psychisch krank“ oder „geistig behinderter Mensch“.

4.3.4

Um die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können, muss die psychische Gesundheit den Erfordernissen entsprechend als Priorität anerkannt werden.

4.3.5

Darüber hinaus muss eine Bestandsaufnahme des vorhandenen Bedarfs wie auch der gegenwärtig angebotenen Lösungen gemacht werden.

4.3.6

Den im Grünbuch enthaltenen Vorschlägen bezüglich der durchzuführenden Aktionen kann nur zugestimmt werden. Bei den Aktionen zur Förderung der psychischen Gesundheit muss es vor allem um Kinder und Jugendliche, Erwerbstätige und ältere Menschen gehen.

4.4   Die Förderung der psychischen Gesundheit für und durch die Bürger

4.4.1

Bei der Förderung der psychischen Gesundheit geht es darum, wie wohl oder unwohl sich der Einzelne in seinem Familien- und Freundeskreis und seinem Lebensumfeld sowie in einer gegebenen Gesellschaft fühlt. Dazu gehören Maßnahmen in mehreren Bereichen:

Maßnahmen zur Bekämpfung psychischer Erkrankungen (Prävention, Behandlung und Wiedereingliederung),

zielgruppenorientierte Präventionsmaßnahmen,

Maßnahmen zur Linderung des Leidens bestimmter Teile der Bevölkerung,

positive Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit, durch die es möglich ist, schädliche Verhaltensweisen bei einzelnen Menschen, bei Gruppen und in der Gesellschaft zu ändern.

4.4.2

Unter diesem Gesichtspunkt muss der Schwerpunkt je nach Gebiet auf der Prävention in ihren drei Komponenten (Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention) liegen. Die Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit und der Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Erwerb und die Beibehaltung gesunder Lebensgewohnheiten und zur Schaffung von Rahmenbedingungen, die der Entfaltung der Persönlichkeit förderlich sind, müssen weiterentwickelt werden. Dasselbe gilt für die Prävention, die das Auftreten psychischer Störungen eindämmen soll, indem Einfluss auf die Risikofaktoren und krank machenden Situationen genommen wird, wie beispielsweise:

frühzeitiges Eingreifen bei Müttern mit Säuglingen, die das Bild einer Depression aufweisen oder über ein Gefühl von Nichterfüllung klagen,

gezieltes Eingreifen bei Kindern in Situationen des schulischen Versagens,

Information und Unterstützung von Familien, die mit psychischen Erkrankungen konfrontiert sind,

Untersuchung der Risikofaktoren oder der Faktoren, die mit Manifestationen des Leidens oder der Krankheit verbunden sind, in Abhängigkeit der Herkunftskultur,

Einrichtung einer Liaisonpsychiatrie, die eine umfassendere Herangehensweise an die psychiatrisch-somatischen Pathologien und eine aktive und passive Einbindung der Familie (Erlernen von Lebensstrategien und Methoden zur Unterstützung von Kranken sowie gegebenenfalls Finanzhilfen) ermöglicht, wobei die psychologische Betreuung der Gabe von Psychotropika ohne begleitende Unterstützung vorzuziehen ist.

4.4.3

Natürlich ist die Antwort auf den Bedarf bei Kindern und Jugendlichen eine Priorität. Die Nachfrage kommt nicht allein aus den Familien und wird auch nicht ausschließlich von diesen getragen. Sie kommt aus Einrichtungen des Bildungs-, Justiz- oder Sozialsystems, von der Polizei oder der Gemeinde für immer jüngere Kinder in immer extremeren Situationen, für Familien mit Mehrfachproblemen. Der gesellschaftliche Wandel trifft vor allem die Familien und die Kinder.

4.4.4

Eine koordinierte, kohärente Organisation müsste einen Korb mit koordinierten und strukturierten Leistungen anbieten, die sich um drei Grundprogramme oder Module gliedern:

einem für Kleinkinder und ihre Familien und die dieser Altersgruppe entsprechenden Partner aus dem Sozial-, Gesundheits-, Bildungs- und Justizbereich,

einem für Schulkinder, ihre Familien und Partner,

einem für Jugendliche, ihre Familien und Partner.

4.4.5

Jedes Modul müsste neben der ambulanten Versorgung am Ort der Konsultation auch intensivere institutionelle Versorgungsformen in Abhängigkeit vom Alter, eine Behandlung für akute Ereignisse und eine Langzeitversorgung beinhalten. Dabei würde die Liaisonpsychiatrie, die die Reaktivität und Mobilität der Module sicherstellt, an der Früherkennung, an der Krisenprävention und an der ambulanten Unterstützung der Familien und Partner beteiligt sein.

4.4.6

Zu diesen Grundmodulen müssten spezielle Programme für Risikogruppen oder Problemsituationen, die für eine Primär- oder auch Sekundärprävention sprechen, hinzukommen: Früherkennung von Entwicklungsstörungen, bestimmten Krankheitsbildern bei Kleinkindern, frühen elterlichen Dysfunktionen, auf sich gestellte junge Mütter, Familien mit Mehrfachproblemen, Abhängigkeitsstörungen im Jugendalter usw. Besondere Aufmerksamkeit gebührt dabei — aufgrund des extremen und kumulativen Charakters der Situationen — denjenigen Einrichtungen im Sozial-, Bildungs- und Justizbereich (Prävention und Strafvollzug), die in der Lage sind, schwere Sozialfälle aufzunehmen, die außerdem psychische Störungen aufweisen bzw. zu entwickeln drohen.

4.5   Die Beziehungen zwischen Arbeit, Arbeitslosigkeit und Gesundheit

4.5.1

Die Verbesserung der Arbeits- bzw. Nichtarbeitsbedingungen (Arbeitslosigkeit) muss wegen ihrer Auswirkungen auf die psychische Gesundheit gefördert werden. Das Thema Arbeit und psychische Gesundheit betrifft den Wert, der der Arbeit beigemessen wird, und die Kosten, die mit dem Faktor Arbeit verbunden sind, die Auswirkungen der Arbeitslosigkeit, die Erwerbsunfähigkeit.

4.5.2

Ebenso wichtig für die psychische Gesundheit sind die Antworten, die auf soziale Ausgrenzung gegeben werden müssen.

4.5.3

Und schließlich verlangt auch die Bevölkerungsalterung geeignete Antworten. Wenn sich 20 % der älteren Menschen darüber freuen können, dass sie — im WHO-Jargon — „erfolgreich altern“, so heißt das, dass 80 % leiden müssen (Krankheiten, Autonomieverlust). Psychische Krankheiten verschwinden mit fortschreitendem Alter nicht, ganz im Gegenteil. Demenzerkrankungen, die bis zum Alter von 60 Jahren so gut wie gar nicht vorkommen (1 %), treten ab dem 85. Lebensjahr häufig auf (30 %), und diese Menschen weisen in 70 % der Fälle Verhaltensauffälligkeiten auf.

4.6   Asylbewerber

4.6.1

Die Frage der psychischen Gesundheit stellt sich auch bei der Betreuung von Asylbewerbern, und zwar zum einen beim Aufnahmeverfahren (Aufnahmeort und Lebensbedingungen), und zum andern bei der Dimension der eigenen Lebenswirklichkeit, wozu die Geschichte einer Person und ihr psychischer Zustand gehören. Der Schweregrad der erlittenen Traumata, die oftmals absichtlich und mit extremer Grausamkeit verübt wurden und eine kollektive Dimension haben, zeugt von einer Situation organisierter Gewalt. In dieser Bevölkerungsgruppe werden die posttraumatischen Störungen häufig durch vielfache Trauer und ein sehr schmerzhaftes Exilerleben verschlimmert.

4.7   Die Problematik der psychischen Gesundheit

4.7.1

Die gleiche Problematik stellt sich auch bei der großen Zahl von Gefängnisinsassen, denen keine oder nur sehr wenige Versorgungsstrukturen zugute kommen.

4.7.2

Die Einführung von Depressions-, Suizid- und Suchtpräventionsprogrammen muss gefördert werden.

4.7.3

Was den im Rahmen der Deinstitutionalisierung vorgeschlagenen Systemwechsel anbelangt, so kann festgestellt werden, dass dieser Ende der 1980er Jahre begonnen hat und gekennzeichnet ist durch das Ende des Niedergangs der Hospitalisierung und der deinstitutionalistischen Illusionen sowie durch die Erkenntnis, dass ein kombiniertes Modell, das eine solide gemeindepsychiatrische Versorgung mit der stationären Rundumversorgung verbindet, vonnöten ist. Ein Zuviel bei der stationären Versorgung bedeutet, dass es nicht möglich ist, das Angebot an kommunalen Dienstleistungen auszubauen, auf das die Patienten und ihre Familien angewiesen sind. Umgekehrt ist das Primat der ambulanten Versorgung nicht zu halten, wenn sich diese nicht auf ein System der stationären Versorgung stützen kann, das stets und ständig für Kurzaufenthalte zur Verfügung steht, wenn ein Patient akute Störungen aufweist, die sich anders nicht behandeln lassen. Und schließlich lässt sich eine geringere Inanspruchnahme der stationären Versorgung nicht erreichen, wenn es im ambulanten Sektor nicht die Einrichtungen und Lebenshilfen gibt, die es erlauben, auf vermeidbare Klinikaufenthalte zu verzichten; Patienten aufzunehmen und zu betreuen, die nach einem längeren Aufenthalt und einer angemessenen Vorbereitung die Klinik verlassen können; Patienten zu betreuen, die nicht stationär versorgt werden, sodass sie unter Bedingungen, die ihren Bedürfnissen entsprechen, weiter in ihrer vertrauten Umgebung leben können; Patienten, bei denen dies erforderlich ist, abwechselnd stationär und ambulant zu behandeln.

4.7.4

Die Entscheidung darüber, ob eine psychisch kranke Person stationär oder ambulant behandelt wird, ist stark abhängig vom Grad ihrer Isolation, von Ausbildungskultur und -modell der Angehörigen der Gesundheitsberufe und von allgemeinen soziokulturellen Faktoren wie der Frage, wie tolerant eine Gesellschaft ist, von Präkaritätssituationen in einem gegebenen Gebiet, die zu einer verstärkten Inanspruchnahme solcher Einrichtungen führen, sowie von der Verfügbarkeit von Alternativlösungen. Es ist daher unmöglich, kategorisch zu sagen, wie groß der Bedarf an Akutbetten ist, ohne den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

4.7.5

Außerdem ist der wichtigste Faktor die Art der Behandlung selbst, also die Frage, welche Leistungen mit der Behandlung für welche Bedürfnisse und mit welcher anerkannten Wirksamkeit erbracht werden sollen, und es spielt dabei nicht so sehr eine Rolle, wo die Behandlung erfolgt.

4.7.6

Allgemein anerkannte Vorteile der Klinikbehandlung sind die Verfügbarkeit geschulter Mitarbeiter, die Aufnahme in einer geeigneten, geschlossenen Umgebung und ausreichend sichere Arbeitsbedingungen. Diese Vorteile schwinden in dem Maße teilweise oder ganz dahin, wie es durch Bettenmangel im Klinikbereich zu einer Konzentration kooperationsunwilliger Patienten mit massiven Störungen kommt, so dass das Arbeiten schwer, unerträglich oder gefährlich wird.

4.7.7

Zahlreiche internationale und französische Studien zeigen, dass bis zu 40 % der Kranken mit akuten Störungen, die sich stationär einweisen lassen wollen oder eingewiesen werden, alternativ behandelt werden können, sofern sie zur Mitarbeit bereit sind oder es gelingt, sie dafür zu gewinnen, auch mit der Unterstützung von Angehörigen oder Vertretern des sozialen Netzes (Notfall- und Krisenintervention). Mit der zunehmenden Effizienz der alternativen Betreuung bleiben für die Klinik nur noch die „schweren Fälle“ übrig, die sich hier dann natürlich auch konzentrieren: Kranke, die dringend doppelt — psychiatrisch und somatisch — bewertet werden müssen, besonders schwere Mischformen akuter Störungsbilder, schwere Rückfälle bekannter psychiatrischer Pathologien, nicht unterdrückbare gewalttätige und suizidäre Verhaltensweisen usw. aufweisen und häufig zwangseingewiesen werden. Wie wir sehen werden, hat dies Folgen für die Organisation und die Betreuung.

4.7.8

Aufgrund der obigen Feststellungen wird in den genannten Studien empfohlen, die Schwelle von 0,5 Akutbetten je 1 000 erwachsene Einwohner nicht zu unterschreiten, wobei diese Zahl gewichtet werden muss, wenn, wie wir es empfehlen, eine Belegungsquote von 80-85 % angepeilt wird. Diese Schwelle würde natürlich voraussetzen, dass es ausreichend ausgerüstete und wirksame alternative Versorgungsmöglichkeiten vor und nach dem Klinikaufenthalt gibt; nicht darin berücksichtigt sind die Akutbetten, die für die forensische oder gesicherte Psychiatrie benötigt werden, und die Betten für die Jugendpsychiatrie sowie die Gerontopsychiatrie. Würde man sich dieser Schwelle zu sehr nähern, ohne dass alle Bedingungen für die ambulante Ersatzbetreuung erfüllt sind, so hätte dies nur die Schaffung extrem teurer zusätzlicher Psychiatrie- oder Krankenhausbetten zur Folge.

4.8   Pflegeumfeld

4.8.1

Während die Schwelle für die Bettenzahlen von Land zu Land variiert, stehen die Mindeststandards für die Unterbringung mehr oder weniger fest. So sollte die Unterbringung durchweg dem Zweck angepasst sein, und selbst in älteren Einrichtungen müssen die zeitgemäßen Werte der Würde und Achtung der Bewohner als Richtschnur dienen. Das geeignete Umfeld ist für die Rekonvaleszenz unabdingbar. Umfeldbedingte Gefahren müssen bewertet und je nach den besonderen Bedürfnissen der Bewohner angegangen werden.

4.8.2

Die Bewohner sollten Zugang zu einem breiten Angebot an Therapiemaßnahmen haben, die ihre Pflege und Behandlung ergänzen und vervollständigen. Zu einem solchen Umfeld tragen alle Fachkräfte der psychischen Gesundheit bei, insofern sie entsprechend ausgebildet sind, über die notwendigen Qualifikationen verfügen und eine humane Vorgehensweise praktizieren.

Brüssel, den 17. Mai 2006

Die Präsidentin

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Anne-Marie SIGMUND


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