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Document 52004AR0021

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem Gemeinsamen Bericht über die soziale Eingliederung als Fazit der Auswertung der Nationalen Aktionspläne für soziale Eingliederung (2003-2005)

ABl. C 121 vom 30.4.2004, p. 32–35 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

30.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 121/32


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem „Gemeinsamen Bericht über die soziale Eingliederung als Fazit der Auswertung der Nationalen Aktionspläne für soziale Eingliederung (2003-2005)“

(2004/C 121/08)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Gemeinsamer Bericht über die soziale Eingliederung als Fazit der Auswertung der Nationalen Aktionspläne für soziale Eingliederung (2003-2005)“, KOM(2003) 773 endg.;

aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 12. Dezember 2003, den Ausschuss gemäß Artikel 265 Absatz 1 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu ersuchen;

aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 6. November 2003, die Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen;

gestützt auf den Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung vom 15. Oktober 2001;

gestützt auf das Arbeitsdokument der Dienststellen der Europäischen Kommission „E-inclusion — das Potenzial der Informationsgesellschaft für die soziale Eingliederung in Europa“ (SEK(2001) 1428);

aufgrund der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf eines Gemeinsamen Berichts über die soziale Eingliederung (KOM(2001) 565-C5-0109/2002-2002/2051(COS));

gestützt auf seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission — Ein Europa schaffen, das alle einbezieht (CdR 84/2000 fin) (1);

gestützt auf die Entschließung des Rates vom 6. Februar 2003 über soziale Integration durch sozialen Dialog und Partnerschaft (2);

gestützt auf seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflage eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung (CdR 302/2000 fin) (3);

gestützt auf seine Stellungnahme zu dem Bericht über die soziale Eingliederung (CdR 393/2001 fin) (4);

gestützt auf seinen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 21/2004 rev. 1), der am 2. März 2004 von der Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik einstimmig angenommen wurde (Berichterstatterin: Frau MARIN-MOSKOVITZ, stellvertretende Bürgermeisterin von Belfort, Vizepräsidentin des Generalrats von Belfort (FR/SPE);

verabschiedete auf seiner 54. Plenartagung am 21./22. April 2004 (Sitzung vom 22. April) folgende Stellungnahme.

1.   Standpunkte des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

1.1

begrüßt den Entwurf eines Gemeinsamen Berichts der Kommission über die soziale Eingliederung, in dem die Ergebnisse der Auswertung der Nationalen Aktionspläne seit der Einführung des fünfjährigen Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung im Jahr 2002 zusammengefasst werden;

1.2

drängt auf die notwendige allgemeine Mobilisierung, um die Zahl der an der Armutsgrenze bzw. in extremer Armut lebenden Menschen, die derzeit in der EU bei 55 Millionen Menschen bzw. 15 % der europäischen Bevölkerung liegt, deutlich zu senken;

1.3

begrüßt die Kohärenz des Berichts, der sowohl die Erweiterung, als auch die nationalen Unterschiede und die Schaffung der neuen strafferen Struktur zur politischen Koordinierung im Bereich des Sozialschutzes auf Gemeinschaftsebene berücksichtigt, wie sie vom Rat im Oktober 2003 verabschiedet wurde;

1.4

erinnert daran, dass die soziale Ausgrenzung immer mehr Menschen erfasst, denen geholfen werden sollte, damit sie nicht ganz aus dem sozialen Netz herausfallen. Die soziale Eingliederung muss somit für die gesamte Gesellschaft eine absolut dringliche Aufgabe darstellen, damit die verheerenden Auswirkungen der materiellen Unsicherheit und der Ausgrenzung eingedämmt werden, und sie muss es ermöglichen, jegliche Form der Diskriminierung (Rassismus, Sexismus, Behinderung, Homosexuellen-Feindlichkeit, Religion, Alter) zu bekämpfen indem hervorgehoben wird, dass es einem Teil der europäischen Bevölkerung zunehmend schwerer fällt, weiterhin in die Gesellschaft eingebunden zu bleiben; hingegen sollte eine ausgewogene Politik der sozialen Eingliederung diesen Menschen wirtschaftliche und finanzielle Anreize bieten, um aktiv am Arbeitsprozess teilzunehmen;

1.5

betont, dass die Auswirkungen ungleicher Zugangsbedingungen zur Beschäftigung, die Instabilität des Arbeitsmarktes, die Standortverlagerungen und der massive Arbeitsplatzabbau infolge unerwarteter Strukturveränderungen u.U. aufgrund der Globalisierung des Kapitals und einer verschlechterten Konjunktur den Einzelnen und die Gesellschaft in Mitleidenschaft ziehen und den Prozess der sozialen Ausgrenzung verschärfen;

1.6

erachtet es als erforderlich, dass die Strategie der Gemeinschaft zur sozialen Eingliederung stärker die makroökonomischen Zusammenhänge und die Rückwirkungen der Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik auf die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens in den Blick nimmt;

1.7

befürwortet den Wunsch der Kommission, die „Interaktion mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften“ im Zuge einer Auswertung der nationalen Politiken und gemeinsamen Indikatoren zu fördern, um bis 2010 die entsprechenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausgrenzung zu ergreifen, wie sie auf dem Gipfel von Lissabon im März 2000 beschlossen und vom Rat in Laeken im Dezember 2001 bestätigt wurden (18 gemeinsame Indikatoren zur Messung der Armut und sozialen Ausgrenzung);

1.8

erachtet es als eine Notwendigkeit, die Auswirkungen der Erweiterung um zehn neue Mitgliedstaaten auf die künftige Gemeinschaftsstrategie zur sozialen Eingliederung in Rechnung zu stellen, vor allem wegen der im Jahr 2005 anstehenden Bewertung der Methode zur Koordinierung der Armutsbekämpfung;

1.9

bekräftigt seinen Aufruf, den vorbildlichen einzelstaatlichen Praktiken und Innovationsprozessen bei der Achtung und Gewährleistung der individuellen Grundrechte, wie es die soziale Eingliederung und die Bekämpfung materieller Unsicherheit sind, stärker Rechnung zu tragen;

1.10

begrüßt die sechs Hauptschwerpunkte, die der Rat mit Blick auf die Nationalen Aktionspläne zur sozialen Eingliederung 2003-2005 der zweiten Generation festgelegt hat, nämlich:

Förderung von Investitionen in aktive Arbeitsmarktmaßnahmen und deren Ausrichtung an den Erfordernissen der am schwersten zu vermittelnden Personen;

Anpassung und Zugänglichkeit der Sozialschutzsysteme für alle;

Erweiterung des Zugangs der sozial schwächsten und am stärksten von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen zu angemessenen Wohnverhältnissen, hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen und Möglichkeiten für lebenslanges Lernen;

Umsetzung konzertierter Maßnahmen zur Verhinderung von Schulabbrüchen, damit Ausgrenzung nicht schicksalhaft und unabwendbar wird;

Vorrangige Bekämpfung von Kinderarmut;

Abbau von Armut und sozialer Ausgrenzung von Zuwanderern und ethnischen Minderheiten;

1.11

stellt fest, dass die Kohärenz der Methode der Koordinierung (zwischen Staaten, Gebietskörperschaften und der Europäischen Union) erheblich verbessert wurde, insbesondere bei der Bereitstellung der für den Einzelnen unverzichtbaren öffentlichen Leistungen, wie etwa in den Bereichen Ausbildung, Gesundheit, Wohnung und Verkehr, Gleichstellung von Frauen und Männern, beim Zugang zu Wissen, Freizeit und Kultur, zur Justiz und zum Schutz der persönlichen Rechte;

1.12

plädiert dafür, dass die Staaten eine kohärentere Strategie zur Bekämpfung der Armut umsetzen. Bei einem Vergleich zwischen den vorgelegten Nationalen Aktionsplänen (NAP) stellt der Ausschuss mit Bedauern fest, dass sich die dauerhaftesten Formen der Armut (Arbeitslose, Alleinerziehende, alleinstehende ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, junge Menschen ohne Berufsabschluss, kinderreiche Familien) weiter verschärft haben;

1.13

betont, wie wichtig der Sozialschutz für jene ist, die auf dem Arbeitsmarkt keinen Fuß fassen können;

1.14

ist der Ansicht, dass die gegenwärtig in der Union zu beobachtenden Entwicklungen, insbesondere der rasche Wandel des Arbeitsmarktes, die Entwicklung und allgemeine Verbreitung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, die Veränderungen im Zuge der neuen demographischen Entwicklungen und der erhöhten Migrationsströme, mehr Achtsamkeit erforderlich machen, damit aus den Risiken neue Chancen für die soziale Eingliederung werden können;

1.15

begrüßt den Erfolg von E-inclusion und sein großes Zukunftspotenzial, denn diese Initiative ist ein effizientes Mittel, die Dienstleistungen mit Hilfe der IKT für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich zu machen und somit eine aktive und partizipative Unionsbürgerschaft zu fördern;

1.16

unterstreicht die Rolle des Staates als treibende Kraft für das Funktionieren der Steuersysteme, den Sozialschutz, das Bildungswesen und die Lehrpläne, das Recht auf Wohnraum und seine garantierte Bereitstellung, das Gesundheitswesen, eine freie Information und Chancengleichheit auf nationaler Ebene; ohne diese Kraft könnten die universellen Bedürfnisse der Bürger nicht erfüllt werden. Die Mitwirkung der lokalen und regionalen Ebene ist ebenfalls ein unverzichtbares Instrument für die effiziente Koordinierung dieser staatlichen Leistungen;

1.17

gibt zu bedenken, dass das gemeinsame Dokument von Kommission und Rat nicht in ausreichendem Maße auf den realen Haushaltsaufwand für die Maßnahmen zur Förderung der sozialen Eingliederung eingeht;

1.18

befürwortet den Vorschlag, quantitative Zielmarken und Vorgaben nach dem Vorbild der acht Nationalen Pläne festzulegen, die bereits in einigen Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

2.   Die Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

2.1

ist nach Lektüre des Gemeinsamen Berichts über die soziale Eingliederung überzeugt, dass die seit dem Gipfel von Lissabon auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene geleisteten Anstrengungen konkretere Formen annehmen und die Verabschiedung von Nationalen Plänen für die zehn neuen Mitgliedstaaten umfassen müssen;

2.2

gibt zu bedenken, dass für die Integration der NAP in den Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ein angemessener Zeitraum vorgesehen werden sollte, bevor deren Wirkungen bewertet werden;

2.3

empfiehlt, dass die beschlossenen Indikatoren zahlenmäßig begrenzt werden, damit sie in jedem Land der Union vergleichbar und anwendbar sind. In diesem Zusammenhang stellt der Ausschuss der Regionen fest, dass seit Auslaufen der NAP (Eingliederung) der ersten Generation und gemäß den nachdrücklichen Empfehlungen in den beiden vorhergehenden Stellungnahmen zur sozialen Ausgrenzung bei der Ermittlung dieser Indikatoren auf Gemeinschaftsebene erhebliche Anstrengungen unternommen wurden;

2.4

bekräftigt ganz im Sinne des Weißbuchs „Europäisches Regieren“ für die Beschäftigung in 2003, wie wichtig die Zusammenarbeit auf allen Verwaltungsebenen und zwischen allen Akteuren der sozialen Eingliederung ist, unabhängig davon, ob es sich um Institutionen oder Akteure der Zivilgesellschaft handelt;

2.5

begrüßt, dass die Mitgliedstaaten die Notwendigkeit zur Kenntnis genommen haben, ihre Nationalen Pläne durch lokale und regionale Maßnahmen zu ergänzen; hierbei sollte jedoch eine Aufblähung der Nationalen Pläne mit regional begrenzten und auf lokale Herangehensweisen der Sozialverwaltungen zugeschnittenen regionalen Maßnahmen vermieden werden, die die Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Anwendung weniger, aussagefähiger und vergleichbarer Indikatoren eher überdecken und erschweren würden;

2.6

ruft die Kommission auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften systematischer in die Überwachung der Methoden zur Eindämmung der sozialen Ausgrenzung einzubeziehen;

2.7

begrüßt, dass sich die meisten Mitgliedstaaten im Rahmen eines schrittweisen Prozesses hochgesteckte quantitative und mehrdimensionale Ziele zum Abbau der Armut gesteckt haben, und zwar unter Berücksichtigung der großen Unterschiede in Bezug auf die jeweilige Armutsschwelle, die von Land zu Land stark variiert;

2.8

unterstützt es, dass bei der Prüfung der Strukturfonds auch weiterhin die in den NAP für die soziale Eingliederung festgelegten Kriterien berücksichtigt werden. Dies müsste ab 2006 an die Änderungen bezüglich der Verwendung angepasst werden;

2.9

ruft dazu auf, so schnell wie möglich gegen die schwerwiegendsten Folgen der sozialen Ausgrenzung und anhaltenden Armut (wie Überschuldung und Obdachlosigkeit) vorzugehen, wie sie unter Ziel 3 „Für die sozial Schwachen handeln“ festgelegt werden;

2.10

befürwortet die Empfehlungen, welche die Europäische Kommission in Erwartung der für 2005 vorgesehenen Bewertung formuliert, und ruft zu ihrer einheitlichen und ausgewogenen Umsetzung auf, nämlich:

Anhaltende Förderung der Mobilisierung und Einbeziehung sämtlicher Akteure der Zivilgesellschaft sowie der ausgegrenzten Personen selbst;

Umfassende Bewusstwerdung der vorrangigsten und dringlichsten Aufgabe, die Diskriminierung der sozial schwächsten Personen (Asylanten, Flüchtlinge, Zuwanderer, ethnische Minderheiten) abzubauen;

Weiterentwicklung der nationalen statistischen Datenbank (und ihre Begleitung) mit dem Ziel, die Strategien zur sozialen Eingliederung wirksam zu verfolgen, die mit Hilfe der Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen EU-SILC ausgearbeitet werden;

Förderung der Verbreitung und des Austausches bewährter Praktiken nach dem Vorbild des Aktionsprogramms der Gemeinschaft gegen die soziale Ausgrenzung;

Dafür sorgen, dass die gemeinschaftlichen Zielvorgaben für die soziale Eingliederung bei der Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2004 und bei dessen Auswertung gewissenhaft berücksichtigt werden und dass insbesondere zwischen diesen Zielen, den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und der Europäischen Beschäftigungsstrategie, die auf dem Europäischen Rat von Nizza im Dezember 2000 lanciert wurde, der unverzichtbare Zusammenhang hergestellt wird;

Förderung der Einbeziehung der EU-Beitrittsländer in diesen Prozess auf der Grundlage der gemeinsamen Memoranden zur Eingliederung (JIM — gemeinsam am 10. Dezember 2003 unterzeichnet), die eine Vorstufe für Nationale Aktionspläne der zehn neuen Mitgliedstaaten sind;

2.11

ruft auf zur Ausweitung der sozialen Eingliederungsprozesse auf die neuen Mitgliedstaaten;

2.12

betont, dass sich die soziale Eingliederung zwar auf den Armutsbegriff im wirtschaftlichen Sinne bezieht, aber auch andere Formen von Entbehrungen, wie etwa jene im Zusammenhang mit der Ausgrenzung von Beschäftigung, Bildung und Ausbildung sowie Kultur, umfasst, und dass sie beeinträchtigt werden kann durch Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Alter, sozialem Status, Ausbildung, Sprache, Nationalität und körperlicher wie geistiger Behinderung. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes, wenn es um Ursachen und Lösungen geht;

2.13

fordert die Kommission auf, ihren Dialog mit den Akteuren der sozialen Eingliederung und den Opfern der sozialen Ausgrenzung fortzuführen und auszubauen, damit sich alle Gehör verschaffen und ihre Bürgerrechte ausüben können;

2.14

begrüßt es, dass wie im Oktober 2002 in Aarhus nun jedes Jahr anlässlich des Weltarmutstages am 17. Oktober ein Runder Tisch zum Thema Armut und Ausgrenzung stattfinden soll, und zwar schon ab diesem Jahr. Eine notwendige Veranstaltung sowohl mit Blick auf die Erweiterung, die neuen nationalen Praktiken zur Bekämpfung der Ausgrenzung, die in Nizza festgelegten Kriterien — für die Zielvorgaben der Chancengleichheit, der Prävention, der Maßnahmen und Mobilisierung im Zusammenhang mit den Eingliederungs- und Integrationsprozessen — als auch mit Blick auf die Zunahme der Akteure, die in den sozialen Dialog und die Partnerschaft für Beschäftigung eintreten werden;

2.15

betont, wie schwierig es für jeden EU-Mitgliedstaat ist, gemeinsam mit anderen Kriterien für die Eingliederung oder soziale Ausgrenzung festzulegen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene praktikabel und exportierbar sind und angewandt werden; es geht hier um den Fortbestand des koordinierten Dialogs auf Unionsebene;

2.16

verweist auf die Rolle der lokalen und regionalen Behörden als Förderer der Integration in den Arbeitsmarkt und generell in die Gesellschaft von durch Ausgrenzung und Marginalisierung bedrohten Bevölkerungsgruppen;

2.17

ruft die Europäische Kommission auf, die in dieser Stellungnahme aufgeworfenen Fragen in die Vorlage des Entwurfs für einen Gemeinsamen Bericht einfließen zu lassen, der dem Europäischen Rat im März 2004 vorgelegt werden soll.

Brüssel, den 22. April 2004

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Peter STRAUB


(1)  ABl. C 317 vom 6.11.2000, S. 47.

(2)  ABl. C 39 vom 18.2.2003, S. 1.

(3)  ABl. C 144 vom 16.5.2001, S. 52.

(4)  ABl. C 192 vom 12.8.2002, S. 5.


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