Satellitenzentrum der Europäischen Union (SATCEN)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2014/401/GASP des Rates über das Satellitenzentrum der Europäischen Union

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Dieser Beschluss hebt die Gemeinsame Aktion 2001/555/GASP betreffend die Einrichtung des SATCEN auf und konsolidiert die früheren Änderungen und die vorgeschlagenen weiteren Änderungen in einem einzigen neuen Beschluss.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Der Beschluss ist am 26. Juni 2014 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Satelliten sind unverzichtbar für den Ausbau der Frühwarn-* und Krisenbeobachtungsmechanismen im Rahmen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Mit diesem Beschluss ergreift die EU Maßnahmen zur Förderung ihres Satellitenzentrums (SATCEN) für solche Zwecke.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

WEU: eine internationale Organisation und ein Militärbündnis, das aus zehn EU-Ländern bestand. Die WEU ruhte seit November 2000, als ihre Aufgaben auf die GSVP der Europäischen Union, die eine wichtige Rolle in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) spielt, übertragen wurden. Die WEU wurde 2011 aufgelöst und ihre verbleibenden Verwaltungsaufgaben auf das SATCEN übertragen.
Frühwarnung: die Überwachung von Indikatoren zur frühzeitigen Erkennung möglicher Probleme.

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 2014/401/GASP des Rates vom 26. Juni 2014 über das Satellitenzentrum der Europäischen Union und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 2001/555/CFSP betreffend die Einrichtung eines Satellitenzentrums der Europäischen Union (ABl. L 188 vom 27.6.2014, S. 73-84)

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2014/401/GASP wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 25.06.2018