Europäischer Sozialfonds Plus – ESF+ (2021-2027)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2021/1057 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

In der Verordnung wird der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) eingerichtet und dessen Ziele, seine Mittelausstattung für 2021-2027, die Arten des Haushaltsvollzugs, die Formen der Finanzierung der Europäischen Union (EU) und die Finanzierungsbestimmungen festgelegt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

In den ESF+ werden der ehemalige Europäische Sozialfonds, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen und das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation eingebunden.

Komponenten

Der ESF+ umfasst zwei Komponenten:

Ziele

Der ESF+ verfolgt zwei allgemeine Ziele:

Prioritätsbereiche

Der ESF+ wird sich auf verschiedene Prioritätsbereiche konzentrieren, darunter:

Mittelzuweisung

In der Verordnung sind bestimmte Mindestanforderungen für die Mittelzuweisung mit geteilter Mittelverwaltung des ESF+ durch die Mitgliedstaaten enthalten:

Mittel und Verwaltung

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist teilweise für die EaSI-Komponente am 1. Januar 2021 und vollständig am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Geteilte Mittelverwaltung: Die EU überträgt den Mitgliedstaaten die Umsetzung von Programmen auf nationaler und regionaler Ebene. Die Behörden der Mitgliedstaaten (auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene) wählen die zu finanzierenden Projekte aus und sind für deren alltägliche Verwaltung zuständig. Die Hauptverantwortung der Mitgliedstaaten liegt im Aufbau eines Verwaltungs- und Kontrollsystems und in der Prävention, Aufdeckung und Behebung von Unregelmäßigkeiten. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten stellt die Kommission sicher, dass die Projekte erfolgreich beendet werden und die Mittel angemessen verwendet werden.
Direkte Mittelverwaltung: Die Europäische Kommission organisiert Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, um Projekten Förderung zu gewähren, sowie zur Einreichung von Ausschreibungen, um Dienstleistungen und/oder Lieferverträge zu gewähren.
Indirekte Mittelverwaltung: Die Europäische Kommission bestimmt eine Verwaltungsbehörde, die das entsprechende Projekt in ihrem Namen verwaltet.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 21-59)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich der Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159-706)

Letzte Aktualisierung: 04.08.2021