Staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung der Kommission – Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

In der Mitteilung werden die Vorschriften und Bedingungen erläutert, unter denen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Unternehmen staatliche Beihilfen für die Durchführung von FEuI-Tätigkeiten gewähren können.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Regelwerk über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit FEuI-Tätigkeiten besteht aus zwei sich ergänzenden Teilen:

Beschleunigung des Prozesses der Gewährung von staatlichen Beihilfen

Ausweitung der Ausnahmen

Die Beihilfen, die von der Anmeldepflicht ausgenommen sind, erstrecken sich auf:

Potenziell größerer Umfang staatlicher Beihilfe

Kombination staatlicher FEuI-Beihilfen mit EU-Mitteln im Rahmen von Horizont Europa oder mit Projekten mit dem Exzellenzsiegel

Um die Bewertung großer Beihilfebeträge für Vorhaben zu vereinfachen, die eindeutig im gemeinsamen EU-Interesse liegen, wurden der AGVO besondere Vorschriften hinzugefügt und im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/1237 der Kommission erlassen. Diese betreffen Beihilfen

Anwendung

Die Mitgliedstaaten mussten bis zum 1. Januar 2015 sicherstellen, dass ihre geltenden FEuI-Beihilferegelungen mit diesem Rahmen in Einklang stehen.

HINTERGRUND

FEuI-Tätigkeiten sollen dazu beitragen, dass das Ziel erreicht wird, 3 % des Bruttoinlandsprodukts der EU in FEuI zu investieren und dadurch

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission – Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1–29).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1–78).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Mitteilung der Kommission – Kriterien für die Würdigung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse mit dem Binnenmarkt (ABl. C 188 vom 20.6.2014, S. 4–12).

Letzte Aktualisierung: 28.09.2021