5.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 170/18


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Social Impact Measurement — Messung der sozialen Wirkung“ (Initiativstellungnahme)

2014/C 170/03

Berichterstatterin: Ariane RODERT

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 19. September 2013 gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung, eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

Social Impact Measurement — Messung der sozialen Wirkung

(Initiativstellungnahme).

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 13. November 2013 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 494. Plenartagung am 10./11. Dezember 2013 (Sitzung vom 10. Dezember) mit 146 gegen 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die Debatte über das Social Impact Measurement — die Messung der sozialen Wirkung — von Sozialunternehmen, unterstreicht jedoch, dass für diese komplexe Thematik mehr Zeit erforderlich ist. Zunächst sollte die Kommission eine Datenerhebung durchführen, um die Messung der sozialen Wirkung in den Mitgliedstaaten vergleichend analysieren zu können, gleichzeitig sollte dieses Thema im Zusammenhang mit der sozialen Dimension Europas näher untersucht werden.

1.2

Nach Auffassung des EWSA könnte ein ungeeignetes oder übereiltes Vorgehen dem Ziel der EU-Institutionen zuwiderlaufen, die Entwicklung und das Wachstum der Sozialwirtschaft zu fördern. Da dieser Wirtschaftsbereich in vielen Mitgliedstaaten ein Schattendasein führt, fordert der EWSA die Kommission auf, weiterer Sensibilisierung und der vollständigen Umsetzung der Agenda der Initiative für soziales Unternehmertum Vorrang zu geben.

1.3

Über das Social Impact Measurement sollen die sozialen Ergebnisse und die soziale Wirkung bestimmter Tätigkeiten eines Sozialunternehmens gemessen werden — nicht die Unternehmen selbst sind Gegenstand dieser Messung, auch wenn die Strukturen sozialwirtschaftlicher Unternehmen selbst zur sozialen Wertschöpfung beitragen. Dies ist ein laufender Prozess und integraler Bestandteil der Tätigkeit des Unternehmens sowie ein wichtiges strategisches Planungsinstrument.

1.4

Man kann hier kaum für eine einzige Methodik plädieren, weswegen der EWSA empfiehlt, dass die Kommission eher die gebräuchlichsten Grundsätze bekannt machen sollte, als eine neue Methodik zu entwickeln. Gemeinsam ist ihnen, dass es sich um Initiativen handelt, die von der Basis ausgehen, um den sozialen Wandel auf der Grundlage des realen Bedarfs und realer Tätigkeiten zu erfassen.

1.5

Jede Messmethode muss ausgehend von den Kernergebnissen des Sozialunternehmens entwickelt werden, dessen Tätigkeiten unterstützen, verhältnismäßig sein und darf soziale Innovation nicht ersticken. Bei der Methodik sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen qualitativen und quantitativen Daten angestrebt und berücksichtigt werden, dass „die Geschichte“ entscheidend für die Messung des Erfolgs ist. Ferner müssen die Schwierigkeiten bei der Übertragung der Ergebnisse der Messung der sozialen Wirkung von der Mikro- auf die Makroebene (von der lokalen Ebene auf die EU-Ebene) näher untersucht werden.

1.6

Der EWSA sieht die Notwendigkeit spezifischer Verfahren für das Social Impact Measurement bei der EuFSU-Verordnung (1) und dem EaSI-Programm (2), weswegen er empfiehlt, die hierfür entwickelten Methoden als Vorreiter zu nutzen, genau zu verfolgen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Dadurch ist sicherzustellen, dass der Zugang von Sozialunternehmen zur Finanzierung mittels dieser Instrumente nicht behindert wird. Die Kommission könnte so gemeinsame Leitlinien und Grundsätze für das, was gemessen werden soll, aufstellen und nicht für die Art, wie gemessen werden soll.

1.7

Der EWSA wird sich weiter mit dieser Thematik befassen und die Arbeit der Kommission an der Umsetzung einer Methodik intensiv verfolgen, um sicherzustellen, dass die Entwicklung der Sozialunternehmen in Europa hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Daneben wird er sich auch weiterhin an der Debatte darüber beteiligen, wie die soziale Wirkung anschließend auch in anderen Bereichen gemessen werden kann.

2.   Einleitung

2.1

In der Mitteilung der Kommission zur Binnenmarktakte II — Gemeinsam für neues Wachstum (3) wird die Notwendigkeit unterstrichen, eine Methodik zu entwickeln, mit der der wirtschaftliche und soziale Nutzen von Sozialunternehmen bei der Umsetzung der EuFSU und des EaSI gemessen werden kann.

2.2

Daher wurde eine Untergruppe (4) der aus Vertretern aller beteiligten Akteure bestehenden Beratergruppe für das soziale Unternehmertum der Kommission (GECES) damit beauftragt, die Kommission dahingehend zu beraten, wie ein Sozialunternehmen seine soziale Wirkung messen kann.

2.3

In dieser Stellungnahme wird die Sicht der Sozialunternehmen in Bezug auf die Entwicklung einer Methodik für das Social Impact Measurement vor allem im Kontext von EuFSU und EaSI beschrieben. Aufgrund der Bedeutung dieser Thematik unterstreicht der EWSA jedoch, dass anschließend am besten auch die soziale Wirkung für andere Bereiche berücksichtigt werden sollte, um ein bruchstückhaftes Vorgehen zu vermeiden.

2.4

Das soziale Unternehmertum wird in verschiedenen jüngeren EU-Initiativen hervorgehoben. Daneben hat sich der EWSA eingehend mit dieser Thematik beschäftigt (5), so etwa mit den Herausforderungen im Zusammenhang mit EuFSU und Sozialunternehmen (6). Ein zentrales Element ist hier die Einleitung der Initiative für soziales Unternehmertum (7) (SBI) der Kommission, mit der Entwicklung und Wachstum von sozialem Unternehmertum und Sozialunternehmen in der EU gefördert werden sollen.

2.5

Sozialunternehmen werden für einen bestimmten sozialen Zweck gegründet und sind in der Sozialwirtschaft tätig. Damit dieses Modell erhalten bleibt, muss nach Auffassung des EWSA die in der Initiative für soziales Unternehmertum enthaltene Beschreibung von Sozialunternehmen als Grundlage für abgeleitete Verordnungen, Standards oder Programme genommen werden, da durch sie Sozialunternehmen in einem weiter gefassten Kontext erfasst werden, der den unterschiedlichen Modellen in den Mitgliedstaaten Rechnung trägt.

2.6

Diese Stellungnahme ist allerdings keineswegs als Plädoyer für die Messung der sozialen Wirkung aller Unternehmen gedacht. Auch darf es keine Verwechslung mit Initiativen im Zusammenhang mit der sozialen Verantwortung der Unternehmen (CSR) oder der für alle Arbeitgeber geltenden Verpflichtung geben, dass sie angemessene Arbeitsbedingungen bieten und ggf. vorhandene Tarifverträge einhalten müssen. Außerdem ist es natürlich weiterhin Sache der Mitgliedstaaten, für eine gute soziale Performance und eine leistungsfähige soziale Infrastruktur zu sorgen.

2.7

Zwar wird in dieser Stellungnahme nur die soziale Wirkung der Ergebnisse der Tätigkeiten von Sozialunternehmen und nicht die Sozialunternehmen an sich betrachtet, ihre Struktur und ihre Betriebsmodelle sind jedoch wesentliche Bestandteile für die Erzeugung von sozialer Wirkung durch die Internalisierung sozialer Kosten und die Erzeugung positiver externer Effekte.

3.   Soziale Wirkung im gesellschaftlichen Kontext

3.1

Lange Zeit wurde die Entwicklung von Organisationen und Staaten vornehmlich anhand des Indikators der Wirtschaftsleistung gemessen, unabhängig davon, ob der wirtschaftliche oder der gesellschaftliche Fortschritt der wesentliche Beweggrund war. Um Nachhaltigkeit zu erreichen, muss ein stärker ganzheitlich orientierter Ansatz verfolgt werden, bei dem die sozialen, umweltbezogenen und wirtschaftlichen Folgen berücksichtigt werden.

3.2

Das Bewusstsein hierfür ist in den letzten Jahren gewachsen. Der EWSA verabschiedete 2008 eine Initiativstellungnahme „Jenseits des BIP — Messgrößen für nachhaltige Entwicklung“  (8), in der der Bedarf an neuen Methoden für die Messung von Nachhaltigkeit und Wohlfahrt betont wurde, die den gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht werden. Die Kommission zog 2009 mit einem Bericht „Das BIP und mehr — Die Messung des Fortschritts in einer Welt im Wandel“  (9) nach, in dem die Notwendigkeit neuer Instrumente zur Überwachung und Messung der sozialen Entwicklung betont wurde. Unter den Initiativen anderer Akteure für neue Instrumente ist z. B. der „Better Life Index“  (10) der OECD zu nennen.

3.3

Im heutigen Europa, das sich inmitten einer Krise befindet und durch veränderte Wohlfahrtsmodelle gekennzeichnet ist, ist es umso wichtiger, die reale Wertschöpfung in den Fokus zu rücken. Dies wurde in jüngster Zeit in den Initiativen zur Förderung einer sozialen Dimension der WWU (11) hervorgehoben, in denen soziale Indikatoren und Maßnahmen als Ergänzung zur wirtschaftlichen Berichterstattung vorgeschlagen wurden. Diese Argumentation wurde nun in vielen EU-Papieren aufgegriffen, da die Messung und das Monitoring des sozialen Mehrwerts, sozialer Veränderungen und der sozialen Wirkung Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung von Richtlinien, Programmen und Tätigkeiten sind.

3.4

Das Social Impact Measurement ist ein wichtiges Thema und von großer Bedeutung für den Wiederaufbau der sozialen Dimension in Europa. Insofern hält der EWSA das Vorgehen der Kommission in diesem Bereich für sehr übereilt. Eine eingehende Erörterung der weiter gefassten Thematik erfordert mehr Zeit, um die am besten geeigneten Methoden zu finden. Da das übergeordnete Ziel darin besteht, Sozialunternehmen bei der Erfüllung ihres Auftrags zu unterstützen, sollte die Kommission daher bei der Entwicklung von Instrumenten, die eine gegenteilige Wirkung entfalten könnten, sehr umsichtig vorgehen.

3.5

Hinzu kommt, dass Sozialunternehmen und die Sozialwirtschaft in vielen Mitgliedstaaten nur äußerst wenig bekannt bzw. anerkannt sind. Wenn die Debatte vom Blickwinkel der sozialen Wirkung ausgeht, statt die Entwicklung eines für Sozialunternehmen günstigen Umfelds zum Ausgangspunkt zu nehmen, kann dies der Entwicklung dieses Sektors schaden. Der EWSA fordert die Kommission daher auf, der vollständigen Umsetzung der Initiative für soziales Unternehmertum Vorrang zu geben, um faire und transparente Voraussetzungen für Sozialunternehmen in allen Mitgliedstaaten zu schaffen, bevor sie eine Initiative für Social Impact Measurement anstößt.

4.   Beschreibung der sozialen Wirkung

4.1

Von der Messung der sozialen Wirkung profitieren alle Bereiche der Gesellschaft. Für ein Sozialunternehmen ist die Erzielung einer positiven sozialen Wirkung der Hauptzweck und oft ein ständiger und integraler Bestandteil der Unternehmenstätigkeit. Soziale Ergebnisse müssen vom Unternehmensergebnis getrennt werden, denn schließlich soll die soziale Wirkung und nicht die Organisation gemessen werden.

4.2

Bei der Beschreibung der sozialen Wirkung durch die Stakeholder gibt es Ähnlichkeiten, aber auch einige Unterschiede. Der EWSA unterstreicht die Bedeutung einer gemeinsamen Auffassung und schlägt vor, dass sie als die sozialen Ergebnisse und die soziale Wirkung beschrieben wird, die durch bestimmte Tätigkeiten eines Sozialunternehmens geschaffen werden.

4.3

Ferner ist wichtig, dass es bei der Wirkungsmessung nicht nur darum geht zu messen, ob die angestrebten Ergebnisse erzielt werden, sondern auch darum, welche (angestrebten und nicht angestrebten) Ergebnisse und welche Wirkung sich insgesamt ergeben.

4.4

Die Bewertung der sozialen Wirkung ist keine einfache Aufgabe, denn die Verbindung zwischen Tätigkeit und Ergebnis kann schwierig nachzuweisen sein. Positive Folgen sind häufig qualitativer Art und manchmal nur auf längere Sicht erkennbar. Der Versuch, eine Tätigkeit in Zahlen darzustellen, ist mit der großen Gefahr verbunden, dass mit den Informationen, die man erhält, nicht das gemessen wird, was gemessen werden sollte, bzw. es nicht auf die richtige Art gemessen wird. Sozialunternehmen dürfen daher nicht dazu gedrängt werden, Messung mit Quantifizierung gleichzusetzen, indem nur Tätigkeiten, die leicht messbar, quantifizierbar oder extern anerkannt sind, in den Blick genommen werden.

4.5

Die Quantifizierung sollte eher als eine Messmethode unter mehreren anderen angesehen werden, neben qualitativen Ansätzen wie etwa narrativen Methoden. Dieser alternative oder ergänzende Ansatz für die Sammlung informationsreicher Geschichten aus der Sicht des Begünstigten ist von entscheidender Bedeutung für die Bewertung des „Mehrwerts“, der durch die Tätigkeiten des Sozialunternehmens erzeugt wird. Zudem sollte deutlich gemacht werden, dass die Messung der Wertschöpfung nicht unbedingt eine endgültige Ziffer hervorbringen muss, sondern durchaus auch eine Kombination aus Zahlen und Text sein kann.

4.6

Für eine eingehendere Untersuchung dieser komplexen Thematik empfiehlt der EWSA der Kommission, eine Sammlung von Daten zu vorhandenen Methoden als Ausgangspunkt für eine vergleichende Analyse zwischen den Mitgliedstaaten anzustoßen.

5.   Hauptbeteiligte und Begriffe

5.1

Eine Voraussetzung für eine EU-Methode für die Messung der sozialen Wirkung im aktuellen EU-Kontext (EuFSU und EaSI) ist die Einbeziehung der Stakeholder, zu denen hauptsächlich Sozialunternehmen, Nutzer, politische Entscheidungsträger, Geldgeber und Anbieter sozialer Dienstleistungen, Behörden und ggf. die Sozialpartner zählen. Durch diesen Stakeholder-Ansatz wird das für eine gemeinsame Sichtweise der gewünschten Wirkung nötige Vertrauen aufgebaut.

5.2

Eine grundlegende Voraussetzung für diesen auf der Mitwirkung der Beteiligten basierenden Ansatz ist ein gemeinsames Verständnis der grundlegenden Begriffe des Social Impact Measurement. Begriffe wie Input , Output , Ergebnis und Wirkung werden in unterschiedlichen Zusammenhängen oft unterschiedlich definiert. Es ist wichtig, dass die Beteiligten die Begriffe in gleicher Weise verwenden.

5.3

Wenn einzig auf den Output gesehen wird (z. B. die Zahl der Teilnehmer einer Bildungsmaßnahme), wird die tatsächliche Wirkung der Tätigkeit nicht gemessen. Daher muss man sich darüber im Klaren sein, dass das Social Impact Measurement eine Abkehr von der Messung von Outputs hin zur Messung der Wirkung bedeutet. Auf diese Art kann der reale Mehrwert erfasst werden, wobei gleichzeitig der Komplexität und dem fach- und ebenenübergreifenden Aspekt der Messung der sozialen Wirkung Rechnung getragen wird.

5.4

Zu beachten ist, dass insbesondere die Schwierigkeiten näher untersucht werden müssen, die bei der Übertragung der Ergebnisse der Messung der sozialen Wirkung von der Mikro- auf die Makroebene (von der lokalen Ebene auf die EU-Ebene) entstehen. Auch muss darauf geachtet werden, inwieweit die Messmethoden den Rechten und Bedürfnissen des Einzelnen und der Unternehmen gerecht werden.

6.   Methoden und Instrumente

6.1

Die soziale Wirkung wird auf viele unterschiedliche Weisen gemessen, was es schwer macht, eine Methodik zu empfehlen oder unterschiedliche Verfahren zu vergleichen (12). Eine Vielzahl an Verfahren wurde entwickelt, viele von ihnen angeregt durch die verschiedenen EQUAL-Projekte (13). Gemeinsam ist ihnen, dass es sich um „Bottom-up“-Initiativen handelt, die ausgehend von den angestrebten sozialen Veränderungen, dem tatsächlichen Bedarf und einer existierenden Tätigkeit entwickelt wurden.

6.2

Die bekanntesten Methoden sind Social Return On Investment (SROI), eine wirkungsorientierte Methode, um die soziale, umweltbezogene und wirtschaftliche Wertschöpfung zu begreifen, und das Sozialaudit, eine Methode für die Planung, Messung und Bewertung der sozialen Ziele einer Organisation (14). Ein Beispiel für Methoden, die allgemeiner angewandt werden, um den sozialen Mehrwert zu erklären, ist z. B. der Global Reporting Index (GRI) als ein System für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, das einen Rahmen für die soziale, umweltbezogene und wirtschaftliche Berichterstattung schafft. Es gibt jedoch noch eine Vielzahl weiterer Methoden (15).

6.3

Gemeinsam ist diesen Methoden, dass sie von der Perspektive des Zwecks der Tätigkeiten des Sozialunternehmens ausgehen und nicht von den Modellen anderer Sektoren. Statt nur den Output zwischen zwei Zeitpunkten zu messen, wird bei diesen Ansätzen häufig von einem umfassenderen nichtlinearen Prozess ausgegangen, wie z. B. die „Theory of Change“ (Theorie des Wandels) (16), bei der es, vereinfacht ausgedrückt, darum geht, zu definieren, zu quantifizieren und zu verfolgen. Wenn mit solchen Ansätzen gearbeitet wird, ist die eigentliche Messung in die Unternehmensplanung integriert und wird zu einem wichtigen Instrument für interne Verbesserungen.

6.4

Bei der Festlegung von Methoden für die Messung der sozialen Wirkung muss darauf geachtet werden, dass sie verhältnismäßig bleiben und so gestaltet sind, dass sie das Sozialunternehmen unterstützen. Viele Sozialunternehmen sind klein und jung und verfügen nur begrenzt über die Mittel für die Anwendung komplizierter Verfahren. Der EWSA empfiehlt daher mit Blick auf einen überschaubaren und verhältnismäßigen bürokratischen Aufwand, dass andere Stakeholder (EU, Fondsmanager) anstelle der Sozialunternehmen die Kosten für das Social Impact Measurement tragen sollten.

6.5

Die Indikatoren sollten nach Ansicht des EWSA von den Sozialunternehmen in Gesprächen mit Nutzern und Interessenträgern ausgewählt werden. Als Indikator könnte z. B. ausgewählt werden: „hat der Gesellschaft Kosten abgenommen“ oder „hat Wirkung [durch das Sozialunternehmen] erzeugt“, aber auch die meinungsbildende Arbeit des Unternehmens, seine Struktur und Betriebsmodelle könnten berücksichtigt werden.

6.6

Die Kommission sollte die Entwicklung eines EU-Rahmens im Sinne der Empfehlungen des EWSA auf der Grundlage vorhandener Methoden erwägen, wobei zu beachten wäre, dass den in einigen Mitgliedstaaten vorhandenen spezifischen Regelungen und ihren Modellen von Wohlfahrtseinrichtungen und Sozialunternehmen Rechnung zu tragen ist.

7.   Sonstige Bemerkungen

7.1

Da es kaum möglich ist, nur eine einzige Methode oder Standardindikatoren für die Messung der sozialen Wirkung zu empfehlen, sollte der erste Schritt der Kommission darin bestehen, die gebräuchlichsten vorhandenen Grundsätze und Methoden bekannt zu machen und die Unternehmen zu ihrer Nutzung anzuregen. Aus diesen Erfahrungen kann die Kommission gemeinsame Leitlinien für die Messung sozialer Ergebnisse statt des Outputs entwickeln, um einen Rahmen mit Grundsätzen dafür festzulegen, was gemessen werden soll, anstatt zu definieren, wie die soziale Wirkung zu messen ist.

7.2

Angesichts der Komplexität der Thematik empfiehlt der EWSA, die für die EuFSU und das EaSI entwickelten Methoden als Vorreiter zu nehmen. Auf diese Weise könnte die Kommission die Auswirkungen der Anwendung dieser Methoden genau verfolgen und ggf. eine Überarbeitung vornehmen. Bei der Datenerhebung sollte geschlechterdifferenziert vorgegangen werden, um die Rolle der Frauen für das soziale Unternehmertum würdigen zu können und um Transparenz bei der Mittelzuteilung sicherzustellen. Auf diese Weise kann dafür gesorgt werden, dass die verwendeten Methoden den Zugang zur Finanzierung der angestrebten Ziele nicht behindern.

7.3

Bei der Gestaltung dieser Pilotprojekte muss die Kommission auch Aspekte wie die Kompetenz und das Ziel der „Audit“-Funktion/Interessenträger berücksichtigen. Dies steht in engem Zusammenhang mit den zusätzlichen Kosten und den Motiven dieser Akteure. Der EWSA fordert die Kommission auf, sich darum zu bemühen, diese Kosten möglichst gering zu halten, auch bei der Festlegung der Messanforderungen, um unnötigen bürokratischen Aufwand oder eine Verzerrung der sozialen Entwicklung zu vermeiden.

7.4

Allerdings besteht die Gefahr, dass die speziell für die EuFSU und das EaSI entwickelte Messmethode bei der Umsetzung anderer Instrumente und Regelwerke bezüglich des sozialen Unternehmertums auf der nationalen, regionalen und lokalen Ebene Vorrang erhält. Eine mangelhafte bzw. falsche Anwendung des Social Impact Measurement kann soziale Innovationen und Experimente eventuell beeinträchtigen. Um diese Gefahr möglichst gering zu halten, sollte die Kommission Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen in den Mitgliedstaaten anbieten.

7.5

Diese Stellungnahme ist ein erster Schritt in der Arbeit des EWSA am Social Impact Measurement. Sie ist eine Reaktion auf die laufende Arbeit der Kommission an diesem Thema. Der EWSA hält es jedoch für dringend erforderlich, diese Debatte weiterzuführen und zu erweitern, weswegen er die Arbeit der Kommission verfolgen und im Rahmen anderer Bereiche seiner politischen Tätigkeit weiterhin an diesem Thema arbeiten wird.

Brüssel, den 10. Dezember 2013

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Henri MALOSSE


(1)  Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum (EuFSU), COM(2011) 862 final.

(2)  Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI), COM(2011) 609 final.

(3)  COM(2012) 573 final.

(4)  http://ec.europa.eu/internal_market/social_business/expert-group/social_impact/index_de.htm.

(5)  ABl. C 318 vom 23.12.2009, S. 22; ABl. C 24 vom 28.1.2012, S. 1; ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 44.

(6)  ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 55.

(7)  COM(2011) 682 final.

(8)  ABl. C 100 vom 30.4.2009, S. 53.

(9)  COM(2009) 433 final.

(10)  www.betterlifeindex.org.

(11)  http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/president/news/archives/2013/10/pdf/20131002_1-emu_en.pdf.

(12)  Bouchard, M. (Hrsg.) (2009): The Worth of the Social Economy, Peter Lang, Brüssel.

(13)  http://ec.europa.eu/employment_social/equal_consolidated.

(14)  http://www.thesroinetwork.org/what-is-sroi, http://www.socialauditnetwork.org.uk/getting-started/what-is-social-accounting-and-audit.

(15)  Z. B. PQASSO — Practical Quality Assurance Systems for Small Organisations, SIMPLE — Simple Impact Measurement for Local Economies, Volunteering Impact Assessment Toolkit, The Big Picture, Impact Framework, Logic Model Builder, Measuring Impact Framework, Outcome Mapping, Outcome-Based Evaluation, Social Impact Assessment (SIA), The Shujog Impact Framework and Assessment.

(16)  http://www.theoryofchange.org.