MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Auf dem Weg zu einem wettbewerbsfähigeren und effizienteren Verteidigungs- und Sicherheitssektor /* COM/2013/0542 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Auf dem Weg zu einem wettbewerbsfähigeren und
effizienteren Verteidigungs- und Sicherheitssektor „Die Welt
braucht ein Europa, das in der Lage ist, mit militärischen Missionen zur
Stabilisierung der Lage in Krisengebieten beizutragen […]. Wir müssen unsere
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ausbauen und uns auf eine gemeinsame
Verteidigungsstrategie verständigen. Denn gemeinsam haben wir die Kraft und das
Gewicht, eine fairere Welt zu schaffen, in der klare Regeln gelten und die
Menschenrechte geachtet werden.“ Präsident Barroso, Rede zur Lage der Union im September 2012 „Der Rat ruft
erneut dazu auf, die militärischen Fähigkeiten im Hinblick auf eine
Unterstützung und Stärkung der GSVP zu erhalten und weiterzuentwickeln. Diese
Fähigkeiten ermöglichen es der EU, im Rahmen eines weiter gehenden,
übergreifenden Ansatzes als Sicherheitsfaktor zu wirken. [...] Des Weiteren
weist er auf die Notwendigkeit einer starken und weniger fragmentierten
europäischen Verteidigungsindustrie hin, die es gestattet, die militärischen
Fähigkeiten Europas und die Befähigung der EU zu autonomem Handeln zu
unterstützen und zu stärken.“ Rat „Auswärtige Angelegenheiten“,
19. November 2012, Schlussfolgerungen 1. Beitrag der Europäischen
Kommission zur Stärkung des europäischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors Die vorliegende Mitteilung beruht auf den
Arbeiten der Taskforce „Verteidigung“ der Kommission, die 2011 eingesetzt
wurde, um alle einschlägigen EU-Politiken in den Dienst des
Verteidigungssektors zu stellen. Die EAD und die EDA waren voll in die Arbeiten
der Taskforce und die Erstellung der Mitteilung einbezogen. 1.1. Einleitung Das strategische und geopolitische Umfeld ist
in ständiger und rascher Veränderung begriffen. Das Machtgleichgewicht der Welt
verschiebt sich, da neue Schwerpunkte entstehen und die USA ihren strategischen
Fokus nach Asien verlagern. In dieser Lage muss Europa mehr Verantwortung für
seine Sicherheit nach innen und nach außen übernehmen. Die EU muss eine
zuverlässige Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
entwickeln, mit der sie ihr Gewicht in die Waagschale werfen kann. Diese Entwicklung
muss mit der NATO und ihren Grundsätzen vollständig vereinbar sein. Die Sicherheitsaufgaben, vor denen wir heute
stehen, sind zahlreich, komplex, miteinander verflochten und schwer
vorhersehbar: Auf regionaler Ebene entstandene Krisen können gewaltsam
ausgetragen werden, innovative Technologien können neue Anfälligkeits- und
Bedrohungsszenarien mit sich bringen, Umweltveränderungen und die Verknappung
natürlicher Rohstoffe politische und militärische Konflikte auslösen. Zugleich
breiten sich viele Bedrohungen und Gefahren auch leicht über die Staatsgrenzen
aus und verwischen die herkömmliche Trennlinie zwischen innerer und äußerer
Sicherheit. Diese Sicherheitsprobleme können nur mit einem
umfassenden Konzept bewältigt werden, in dem unterschiedliche Strategien und
Instrumente sowie kurz- und langfristige Maßnahmen kombiniert werden. Eine
große Bandbreite an zivilen und militärischen Fähigkeiten muss das Fundament
für dieses Konzept bilden. Es ist zunehmend unwahrscheinlich, dass ein
einzelner Mitgliedstaat dieser Belastung gewachsen ist. Dies gilt insbesondere für die Verteidigung,
bei der neue Ausrüstung oft technisch komplex und kostenintensiv ist. Heute
haben die Mitgliedstaaten Schwierigkeiten bei der angemessenen Ausrüstung ihrer
Streitkräfte. Bei den jüngst in Libyen durchgeführten Operationen ist zutage
getreten, dass Europa erhebliche Defizite bei wichtigen militärischen
Fähigkeiten aufweist. Durch die Krise der öffentlichen Haushalte
kommt es zu Kürzungen der Verteidigungsetats, wobei die sich die Lage vor allem
dadurch verschlimmert, dass die Ausgaben nicht im Hinblick auf gemeinsame
strategische Ziele koordiniert und getätigt werden. Von 2001 bis 2010 gingen
die Verteidigungsausgaben in der EU von 251 Mrd. EUR auf
194 Mrd. EUR zurück. Diese Mittelkürzungen haben auch erhebliche
Auswirkungen auf die Branchen, die Ausrüstungen für unsere Streitkräfte
entwickeln, und führen dazu, dass bestehende und in geplante Programmen
zurückgefahren werden. Sie betreffen insbesondere die FuE-Investitionen für
Verteidigung, die zur Entwicklung der einschlägigen Fähigkeiten der Zukunft von
entscheidender Bedeutung sind. Zwischen 2005 und 2010 wurden die europäischen
FuE-Haushalte um 14 % auf 9 Mrd. EUR gekürzt, und die USA allein
geben heute sieben Mal mehr für militärische FuE aus als alle
27 EU-Mitgliedstaaten zusammen. Die Verteidigungshaushalte sind rückläufig und
die Kosten für moderne Verteidigungsfähigkeiten nehmen zu. Diese
Kostensteigerungen resultieren aus dem langfristigen Trend hin zu einer zunehmenden
technischen Komplexität von Verteidigungsgütern, allerdings auch aus der
Verringerung von Produktionsvolumina, zu der es infolge der Umgestaltung und
des Abbaus europäischer Streitkräfte seit dem Ende des Kalten Krieges kam.
Diese Faktoren werden unabhängig von der Höhe der Haushaltsmittel die
Verteidigungsmärkte in Europa weiterhin prägen. Diese Situation hat Folgewirkungen für eine
Branche, die in der europäischen Wirtschaft insgesamt eine wesentliche Rolle
spielt. Mit einem Umsatz von 96 Mrd. EUR allein im Jahr 2012 ist sie
ein bedeutender Industriezweig, der Innovationen hervorbringt und vor allem mit
Spitzentechnik und -technologie arbeitet. Die hochmoderne Forschung in dieser
Branche hatte wichtige indirekte Auswirkungen auf andere Branchen wie Elektronik,
Raumfahrt und zivile Luftfahrt und schafft Wachstum und Tausende
hochqualifizierter Arbeitsplätze. Die Verteidigungsbranche Europas beschäftigt
direkt rund 400 000 Mitarbeiter und schafft indirekt weitere
960 000 Arbeitsplätze. Sie ist also ein Wirtschaftszweig, der
unbedingt erhalten bleiben muss, wenn Europa auch künftig ein weltweit
führendes Zentrum für die Innovation in der verarbeitenden Industrie sein will.
Aus diesem Grund ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der
Verteidigungsindustrie ein wesentliches Element der Strategie Europa 2020
für intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum. Zugleich lässt sich die Bedeutung dieser
Branche nicht nur an der Beschäftigung und am Umsatz messen. Die europäische
verteidigungstechnologische und -industrielle Basis (EDTIB) bildet ein
wesentliches Element, das Europa in die Lage versetzt, die Sicherheit seiner
Bürgerinnen und Bürger und den Schutz seiner Werte und Interessen zu
gewährleisten. Europa muss seine Verantwortung für seine eigene Sicherheit und
für internationalen Frieden und Stabilität im Allgemeinen wahrnehmen können.
Das erfordert ein bestimmtes Maß an strategischer Autonomie: Europa muss
unabhängig von den Fähigkeiten Dritter entscheiden und handeln können, um ein
glaubwürdiger und zuverlässiger Partner zu sein. Versorgungssicherheit, Zugang
zu kritischen Technologien und operative Souveränität sind daher von
wesentlicher Bedeutung. Gegenwärtig leben Verteidigungsunternehmen von
den positiven Ergebnissen früherer FuE-Investitionen und konnten rückläufige
Inlandsaufträge erfolgreich durch Exporte wettmachen. Dies wird jedoch häufig
mit dem Transfer von Technologie, Rechten des geistigen Eigentums und
Produktion in Länder außerhalb der EU erkauft, wiederum ernste Konsequenzen für
die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EDTIB hat. Das Problem der schrumpfenden
Verteidigungshaushalte wird noch durch die anhaltende Fragmentierung
europäischer Märkte verschärft, die zu unnötigen Überschneidungen im Bereich
der Fähigkeiten, Organisationen und Ausgaben führen. Kooperation und EU‑weiter
Wettbewerb sind nach wie vor die Ausnahme, mehr als 80 % der Investitionen
in Verteidigungsausrüstung werden auf nationaler Ebene getätigt. Dadurch
riskiert Europa, kritische Kompetenz und Autonomie bei wichtigen Fähigkeiten zu
verlieren. In dieser Situation bedarf es einer
Neuausrichtung der Prioritäten. Wenn Mehrausgaben schwierig werden, müssen die
Ausgaben gezielt erfolgen, und hierfür besteht erheblicher Raum. Trotz der
Kürzungen gaben EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2011 insgesamt immer noch mehr
für Verteidigung aus als China, Russland und Japan zusammen genommen.[1] Haushaltsbeschränkungen müssen
daher durch eine intensivere Zusammenarbeit und eine effizientere Nutzung von
Ressourcen aufgefangen werden, etwa durch die Unterstützung von Clustern, eine
Spezialisierung auf bestimmte Aufgaben, gemeinsame Forschung und Beschaffung,
einen neuen dynamischeren Ansatz für zivil-militärische Synergien und mehr
Marktintegration. 1.2. Die Strategie der Kommission Die Verteidigung ist nach wie vor das
Herzstück der nationalen Souveränität, und Entscheidungen über militärische
Fähigkeiten werden weiterhin von den Mitgliedstaaten getroffen. Die EU hat
dabei jedoch auch einen wichtigen Beitrag zu leisten. Sie kann mit ihren
Strategien und Instrumenten strukturelle Änderungen durchzusetzen und bietet
den Mitgliedstaaten den optimalen Rahmen dafür, gemeinsam ein angemessenes Maß
an Autonomie zu wahren. Die Mitgliedstaaten verfügen über insgesamt etwa
1,6 Mio. Soldaten und jährliche Verteidigungsetats von
194 Mrd. EUR, so dass die EU im Einklang mit ihren Werten ein
strategisch wichtiger Akteur auf der internationalen Bühne werden kann. Der Europäische Rat ersuchte daher in seinen
Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2012 „die Hohe Vertreterin,
insbesondere über den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Europäische
Verteidigungsagentur sowie die Kommission [...], weitere Vorschläge und
Maßnahmen zur Stärkung der GSVP und zur Verbesserung der Verfügbarkeit von
benötigten zivilen und militärischen Fähigkeiten auszuarbeiten [...]“.
Oberstes Ziel ist die Stärkung der
europäischen Verteidigung, um den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts
gewachsen zu sein. Die Mitgliedstaaten werden viele der erforderlichen Reformen
weiterführen. Die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) hat die Mission, die
Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Verteidigungsfähigkeiten der Union im
Sinne der GSVP zu unterstützen. Die Kommission kann ebenfalls einen wichtigen
Beitrag leisten und hat bereits damit begonnen, wie Präsident Barroso betonte: „Die
Kommission leistet ihren Teil: Sie bemüht sich kraft ihrer Zuständigkeiten
aufgrund des Vertrags um einen Binnenmarkt für Verteidigung und um die
Entwicklung einer einschlägigen industriellen Basis in Europa. “ Im Sinne dieser Ziele hat die Kommission die
beiden Richtlinien über die Vergabeverfahren im Bereich sensibler
Verteidigungs- und Sicherheitsgüter (Richtlinie 2009/81/EG) und über die
Verbringung von Verteidigungsgütern (Richtlinie 2009/43/EG) vorgelegt, die
heute den Eckpfeiler des europäischen Verteidigungsmarktes bilden. Darüber
hinaus hat sie wirtschaftspolitische Maßnahmen und eigene Forschungs- und
Innovationsprogramme für Sicherheit und Raumfahrt entwickelt. Die Kommission
hat ferner Strategien und Instrumente zur Unterstützung der inneren und äußeren
Sicherheit in Bereichen wie Schutz von Außengrenzen, Meeresüberwachung,
Zivilschutz oder Krisenmanagement erarbeitet, die zahlreiche technologische,
industriepolitische, konzeptionelle und operative Ähnlichkeiten aufweisen und
mit der Verteidigungsbranche in Zusammenhang stehen. Die vorliegende Mitteilung fasst diese
bisherigen einschlägigen Rechtsvorschriften zusammen und entwickelt ihn im
Rahmen der im Vertrag von Lissabon festgelegten Kompetenzen weiter.
Insbesondere wird darin versucht, mögliche Synergien und die Ergebnisse des
fruchtbaren Austauschs zu nutzen, die sich durch das Verschwimmen der
Trennlinie zwischen Verteidigung und Sicherheit und zwischen dem zivilen und
dem militärischem Bereich ergeben. Die Kommission will diese Ziele durch
Maßnahmen zu folgenden Aspekten erreichen: ·
Weitere Vertiefung des Binnenmarktes für
Verteidigung und Sicherheit. Das bedeutet vor allem, die umfassende Anwendung
der beiden vorhandenen Richtlinien sicherzustellen. Auf der Grundlage der
bestehenden Rechtsvorschriften wird die Kommission ferner gegen
Marktverzerrungen vorgehen und an der Verbesserung der Versorgungssicherheit
zwischen Mitgliedstaaten mitwirken; ·
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EDTIB. Zu diesem
Zweck wird die Kommission eine Industriepolitik für die Verteidigungsbranche
mit zwei Hauptaspekten erarbeiten: –
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, unter anderem
durch die Entwicklung von ‚Hybridnormen‘ zum Nutzen der Sicherheits- und
Verteidigungsmärkte und der Auslotung der Möglichkeiten zur Entwicklung eines
europäischen Zertifizierungssystems für militärische Flugtauglichkeit; –
KMU-Förderung, unter anderem durch die Entwicklung
einer europäischen strategischen Cluster-Partnerschaft, um Verbindungen zu
anderen Clustern herzustellen und in der Verteidigungsbranche tätige KMU im
globalen Wettbewerb zu unterstützen. ·
Optimale Nutzung zivil-militärischer Synergien, um
die effizienteste Verwendung der von den europäischen Steuerzahlern stammenden
Mittel sicherzustellen, und zwar insbesondere durch die: –
Konzentration ihrer Aktivitäten auf einen möglichen
fruchtbaren Austausch zwischen ziviler und militärischer Forschung sowie auf
das Potenzial der Güter mit doppeltem Verwendungszweck im Bereich der Raumfahrt; –
Unterstützung der Streitkräfte bei der Senkung
ihres Energieverbrauchs, so dass sie ihren Beitrag zu den 20/20/20-Zielen der
Union leisten können. ·
Darüber hinaus schlägt die Kommission Maßnahmen
vor, die eine Erkundung neuer Wege, die Förderung der strategischen Debatte in
Europa und die Vorbereitung auf mehr und intensivere europäische Zusammenarbeit
zum Ziel haben, und zwar insbesondere durch: ·
die Bewertung des Potenzials von im Eigentum der EU
stehenden Fähigkeiten mit doppeltem Verwendungszweck, die in bestimmten
Sicherheitsbereichen die einzelstaatlichen Fähigkeiten ergänzen und zu
effektiven und kostengünstigen Wirkungsmultiplikatoren werden können; ·
die Erwägung einer vorbereitenden Maßnahme für im
GSVP Kontext betriebene Forschung mit Schwerpunkt auf den Bereichen, in denen
EU‑Verteidigungsfähigkeiten am dringendsten benötigt werden. Die Kommission lädt die Staats- und
Regierungschefs ein, die vorliegende Mitteilung sowie die von der Hohen
Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik erarbeiteten Berichte
im Dezember 2013 im Europäischen Rat zu erörtern. Aktionsplan[2] 2. Stärkung des Binnenmarktes
für Verteidigung 2.1. Gewährleistung der
Markteffizienz · Die vollständige Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG über die
Vergabeverfahren im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich bildet das Rückgrat
für die Regulierung des europäischen Verteidigungsmarktes. Erstmals gelten hier
spezifische Binnenmarktregeln zur Förderung eines fairen und EU-weiten
Wettbewerbs. Die Verteidigungsbranche bleibt jedoch ein spezieller Markt, in
der die einzelstaatliche Fragmentierung eine lange Tradition hat. Die
Kommission wird daher mit besonderen Maßnahmen sicherstellen, dass die
Richtlinie richtig angewandt wird und ihren Zweck erfüllt. Maßnahme: · Die Kommission wird überwachen, ob die Rüstungsmärkte der
Mitgliedstaaten offen sind, und mithilfe der Datenbank Tender Electronic Daily
(TED) und anderer spezifischer Quellen die Anwendung der neuen
Vergabevorschriften bewerten. Sie wird ihre Marktüberwachungsaktivitäten mit
der EDA koordinieren, um etwaige Synergien zu nutzen und unnötige Doppelarbeit
zu vermeiden. In Zeiten knapper Haushalte kommt es besonders
auf den effizienten Einsatz finanzieller Mittel an. Dies lässt sich durch die
Bündelung der Nachfrage auf eine wirksame Weise erreichen. Die Richtlinie
enthält besondere Bestimmungen über zentrale Beschaffungsstellen, mit deren
Hilfe die Mitgliedstaaten die neuen Regeln auch auf gemeinsame
Vergabeverfahren, etwa über die EDA, anwenden können. Die Mitgliedstaaten sollten
auf dieses Instrument möglichst häufig zurückgreifen, um Größenvorteile zu
maximieren und in vollem Umfang von der EU-weiten Kooperation zu profitieren. Bestimmte Verträge sind aus dem
Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen, da die Anwendung der in der
Richtlinie enthaltenen Regeln in ihrem Fall nicht angemessen wäre. Dies gilt
besonders für Kooperationsprogramme, die ein wirksames Mittel zur Förderung von
Marktkonsolidierung und Wettbewerbsfähigkeit sind. Andere besondere Ausnahmen, insbesondere bei
Abschlüssen zwischen Regierungen und Auftragsvergaben nach internationalen
Regeln, könnten aber in einer Weise interpretiert werden, die die korrekte
Anwendung der Richtlinie unterläuft. Dies könnte die Gleichheit der
Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gefährden. Die Kommission wird daher
sicherstellen, dass diese Ausnahmen streng ausgelegt und nicht zur Umgehung der
Richtlinie missbraucht werden. Maßnahme: · Die Kommission wird bestimmte Ausnahmen genau eingrenzen. Hierzu wird
sie in Absprache mit den Mitgliedstaaten bestimmte Leitlinien vorlegen,
insbesondere bezüglich Abschlüssen zwischen Regierungen und internationalen
Verträgen. 2.2. Beseitigung von
Marktverzerrungen Zur Weiterentwicklung des Binnenmarktes für
Verteidigung und zur Schaffung gleicher Bedingungen für alle europäischen
Anbieter wird die Kommission fortdauernde unlautere und diskriminierende
Praktiken und Marktverzerrungen beseitigen. Insbesondere wird sie ihre
Strategien gegen Kompensationsgeschäfte einsetzen, also gegen wirtschaftliche
Entschädigungen, die bei Ankäufen von Verteidigungsgütern bei ausländischen
Anbietern vorgeschrieben sind. Kompensationsvorschriften sind diskriminierende
Maßnahmen, die im Widerspruch zu den Grundsätzen des EU‑Vertrages und zu
effektiven Beschaffungsmethoden stehen und daher mit dem Binnenmarkt für
Verteidigung nicht vereinbar sind. Maßnahme: · Die Kommission wird sicherstellen, dass Kompensationsgeschäfte bald der
Vergangenheit angehören. Seit der Verabschiedung der Richtlinie über die
Vergabeverfahren im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich haben alle
Mitgliedstaaten ihre einzelstaatlichen Rechtsvorschriften für
Kompensationsgeschäfte aufgehoben oder geändert. Die Kommission wird
überprüfen, ob diese Änderungen mit dem EU-Recht im Einklang stehen. Sie wird
ferner dafür sorgen, dass der neue rechtliche Rahmen tatsächlich eine Änderung
der Beschaffungspraxis in den Mitgliedstaaten bewirkt. Die Kommission hat die
Fusionskontrollvorschriften in erheblichem Umfang auf den Verteidigungssektor
angewandt. Diese Fälle ermöglichten es der Kommission, eine wirksame
Wettbewerbskontrolle zu garantieren und dadurch zum besseren Funktionieren des
Marktes für Verteidigungsgüter beizutragen. Bezüglich der staatlichen Beihilfen
sollten öffentliche Ausgaben gemäß der Mitteilung über die Modernisierung der
Beihilfepolitik effizienter und zielgerichteter getätigt werden. Dabei kommt
der Kontrolle staatlicher Beihilfen eine grundlegende Funktion beim Schutz und
beim Ausbau des Binnenmarktes auch im Verteidigungssektor zu. Die Mitgliedstaaten sind nach dem EU-Vertrag
verpflichtet, der Kommission alle staatlichen Beihilfen zu melden, darunter
auch Beihilfen im rein militärischen Bereich. Sie dürfen von dieser
Verpflichtung nur dann abweichen, wenn sie nachweisen können, dass eine Meldung
aus Gründen, die wesentliche Sicherheitsinteressen gemäß Artikel 346 AEUV
berühren, unterlassen werden muss. Wenn sich also ein Mitgliedstaat auf
Artikel 346 berufen will, muss er nachweisen können, dass konkrete
Maßnahmen im militärischen Bereich zum Schutz seiner wesentlichen
Sicherheitsinteressen notwendig und angemessen sind und dass sie nicht über das
hierfür unbedingt erforderliche Maß hinausgehen. Die Beweislast für die
Erfüllung dieser Bedingungen liegt bei den Mitgliedstaaten. Maßnahme: · Die Kommission wird sicherstellen, dass alle erforderlichen Bedingungen
erfüllt sind, wenn zur Rechtfertigung staatlicher Beihilfen auf
Artikel 346 AEUV verwiesen wird. 2.3. Verbesserung der
Versorgungssicherheit Die Versorgungssicherheit ist von entscheidender
Bedeutung, um das Funktionieren des Binnenmarktes für Verteidigung und die
Europäisierung der Lieferketten in der Branche sicherzustellen. Für die meisten
Probleme mit der Versorgungssicherheit sind die Mitgliedstaaten verantwortlich.
Die Kommission kann jedoch Instrumente entwickeln, mit deren Hilfe die
Mitgliedstaaten die Versorgungssicherheit untereinander verbessern können. Die
Richtlinie 2009/43/EG über die innergemeinschaftliche Verbringung von
Verteidigungsgütern ist ein solches Instrument, da es ein neues
Genehmigungssystem einführt, das den freien Verkehr von Verteidigungsgütern im
Binnenmarkt erleichtert. Die Mitgliedstaaten sollten nun die Möglichkeiten
dieser Richtlinie in vollem Umfang nutzen, um die Versorgungssicherheit
innerhalb der Union zu verbessern. Maßnahmen: · Die Kommission wird gemeinsam mit der EDA einen Konsultationsprozess
einführen, der zu einer politischen Verpflichtung für die Mitgliedstaaten
führen soll, einander der vertraglich festgelegten oder vereinbarten Lieferung
von Gütern, Materialien oder Dienstleistungen im Verteidigungssektor für den
Endverbrauch durch die Streitkräfte von Mitgliedstaaten zu versichern. · Die Kommission wird das System für die Verbringung von
Verteidigungsgütern optimieren, indem sie a) nationale Behörden bei ihren
Bemühungen zur Sensibilisierung des Wirtschaftszweigs unterstützt,, b) ein
Zentralregister für allgemeine Genehmigungen aufbaut und deren Anwendung
fördert und sich c) für vorbildliche Verfahren im Zusammenhang mit
Verbringungen innerhalb der EU einsetzt. Die Versorgungssicherheit hängt auch von der
Kontrolle und vom Besitz kritischer industrieller und technologischer
Vermögenswerte ab. In mehreren Mitgliedstaaten gibt es auf nationaler Ebene
Rechtsvorschriften zur Kontrolle ausländischer Investitionen in
Verteidigungsunternehmen. Je stärker die industriellen Lieferketten jedoch
international ausgerichtet sind, desto mehr können sich geänderte
Beteiligungsverhältnisse in einem einzigen Unternehmen (auch auf nachgeordneten
Stufen) auf die Versorgungssicherheit bei den Streitkräften und Unternehmen
anderer Mitgliedstaaten auswirken. Damit ist auch die Frage, wie autonom Europa
auf dem Gebiet der militärischen Fähigkeiten derzeit ist und künftig bleiben
will, ebenso verbunden wie die allgemeine Frage der Kontrolle zufließender
ausländischer Direktinvestitionen in diesem Sektor. Zur Bewältigung dieser
Herausforderung wird unter Umständen ein europäischer Ansatz notwendig sein. Maßnahme: · Die Kommission wird ein Grünbuch über die Kontrolle der industriellen
Kapazitäten in den Bereichen Verteidigung und sensible Sicherheitsfragen
vorlegen. Sie wird die Interessenträger konsultieren, um etwaige
Unzulänglichkeiten des derzeitigen Systems und gegebenenfalls europäische
Fähigkeiten zu ermitteln. Ferner wird sie Optionen zum Aufbau eines EU-weiten
Überwachungssystems untersuchen, das Melde- und Konsultationsmechanismen für
die Mitgliedstaaten umfasst. 3. Förderung einer
wettbewerbsfähigeren Verteidigungsindustrie Die Schaffung
eines echten Binnenmarkts für Verteidigung erfordert nicht nur einen robusten
Rechtsrahmen, sondern auch eine maßgeschneiderte europäische Industriepolitik.
Die Zukunft der EDTIB liegt in verstärkter Kooperation und regionaler
Spezialisierung, der innerhalb von und zwischen Exzellenznetzen stattfindet.
Eine weitere Aufwertung ihrer zivil-militärischen Dimension kann
wettbewerbsfördernd wirken und zu Wirtschaftswachstum und regionaler
Entwicklung beitragen. Darüber hinaus kommt es in einem zunehmend
globalisierten Markt für Verteidigungsgüter ganz wesentlich darauf an, dass
europäische Verteidigungsunternehmen ein solides Geschäftsumfeld in Europa
vorfinden, damit sie sich im weltweiten Wettbewerb besser behaupten können. 3.1. Normung
– Entwicklung der Grundlagen für Kooperation und Wettbewerbsfähigkeit im
Verteidigungssektor Die meisten in
der EU im Verteidigungsbereich verwendeten Normen sind ziviler Natur. Sind
spezifische Verteidigungsnormen erforderlich, werden diese auf nationaler Ebene
erarbeitet, was die Zusammenarbeit behindert und die Kosten für die Branche
erhöht. Aus diesem Grund würden gemeinsame Verteidigungsnormen die Kooperation
und Interoperabilität zwischen den Streitkräften Europas erheblich verbessern
und die europäische Branche bei den neu entstehenden Technologien konkurrenzfähiger
machen. Den
Mitgliedstaaten müssen daher unbedingt Anreize zur Entwicklung europäischer
zivil-militärischer Normen geboten werden. Diese sollten natürlich freiwillig
bleiben, und es darf zu keinen Überschneidungen mit den normbasierten Tätigkeiten
der NATO und anderer relevanter Organisationen kommen. Es könnte jedoch noch
viel mehr zur Entwicklung von Normen in Bereichen getan werden, in denen
Regelungslücken und ein gemeinsamer Bedarf festgestellt werden. Das betrifft
insbesondere Normen für neu entstehende Technologien, wie etwa ferngesteuerte
Luftfahrtsysteme (Remotely Piloted Aircraft Systems, RPAS), und für bereits
etablierte Bereichen, wie z. B. den Feldlagerschutz, in dem die Märkte
unterentwickelt sind und Potenzial zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der
Industrie vorhanden ist. Maßnahmen: · Die Kommission wird die Entwicklung von ‚Hybridnormen‘ für Produkte
fördern, die sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich Anwendung
finden können. Sie hat bereits 2012 einen Normungsauftrag für eine solche „Hybridnorm“ für softwaredefinierten Funk erteilt. Die
nächsten Normungsaufträge könnten sich mit folgenden Themen befassen: Nachweis-
und Probenahmenormen für chemische, biologische, radiologische, nukleare und
explosive (CBRNE) Stoffe, RPAS, Flugtauglichkeitsvorschriften,
Datenverbundnormen, Verschlüsselung und anderen kritischen Informations- und
Kommunikationstechnologien. · Die Kommission wird gemeinsam mit der EDA und den europäischen
Normungsgremien Optionen für die Einrichtung eines Mechanismus untersuchen, mit
dem spezifisch europäische Normen für militärische Produkte und Anwendungen im
Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten erarbeitet werden sollen. Mit diesen
Mechanismen sollen hauptsächlich Normen erstellt werden, mit denen der in
bestimmten Bereichen ermittelte Bedarf gedeckt und dabei sensible Informationen
adäquat behandelt werden. · Die Kommission wird gemeinsam mit der EDA neue Möglichkeiten prüfen, um
bestehende Instrumente zur Auswahl vorbildlicher Verfahren für die Beschaffung
von Verteidigungsgütern stärker bekanntzumachen. 3.2. Niedrigere
Kosten und raschere Entwicklung durch ein gemeinsames Zertifizierungskonzept Die Zertifizierung
ist ebenso wie die Normung eine Grundvoraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit
der Industrie und die Kooperation im Bereich der europäischen Verteidigung.
Dass es kein europaweites Zertifizierungssystem für Rüstungsgüter gibt, wirkt
wie ein Engpass, der das Inverkehrbringen von Erzeugnissen verzögert und die
Kosten während der gesamten Nutzungsdauer des Erzeugnisses erheblich erhöht. Es
sind bessere Regelungen auf dem Gebiet der Zertifizierung erforderlich, damit
bestimmte gegenwärtig auf nationaler Ebene erledigte Aufgaben künftig
gemeinschaftlich ausgeführt werden können. Insbesondere im
Bereich der militärischen Flugtauglichkeit würde diese Problematik nach Angaben
der EDA eine um 50 % längere Entwicklungszeit und um 20 % höhere
Entwicklungskosten verursachen. Darüber hinaus ermöglicht ein System
gemeinsamer und harmonisierter Anforderungen eine länderübergreifende
Flugzeugwartung oder Schulung von Wartungspersonal und senkt dadurch die
Kosten. Als weiteres
Beispiel ist die Munition zu nennen. Es gibt keine gemeinsame Zertifizierung
für bodengestützte Munition, was Europa schätzungsweise 1,5 Mrd. EUR im
Jahr (bei jährlichen Gesamtausgaben für Munition in Höhe von 7,5 Mrd. EUR)
kostet. Maßnahme: · Die Kommission wird sich auf die zivile Erfahrung der Europäischen
Agentur für Flugsicherheit (EASA), ihre bei der Zertifizierung des Airbus A-400M
(in seiner zivilen Konfiguration) gewonnenen Erkenntnisse und die einschlägigen
Arbeiten der EDA stützen, wenn sie die einzelnen Optionen bewertet, die zur
Verfügung stehen, um die Aufgaben im Zusammenhang mit der ersten
Flugtauglichkeit militärischer Produkte in den von der EDA spezifizierten
Bereichen im Auftrag der Mitgliedstaaten auszuführen. 3.3. Rohstoffe
– Beseitigung von Versorgungsrisiken für Europas Verteidigungsbranche Mehrere Rohstoffe
wie etwa Elemente seltener Erden sind in vielen Verteidigungsanwendungen – von
RPAS bis zu präzisionsgelenkter Munition und von Laserzielgeräten bis zur
Satellitenkommunikation – unverzichtbar. Bei mehreren dieser Stoffe bestehen
erhöhte Versorgungsrisiken, durch die die Wettbewerbsfähigkeit des Verteidigungssektors
beeinträchtigt wird. Ein Verzeichnis von Rohstoffen, die für die EU-Wirtschaft
als unverzichtbar gelten, bildet ein Hauptelement der EU-Gesamtstrategie für
Rohstoffe. Die derzeitige Liste kritischer Rohstoffe auf EU-Ebene wird
voraussichtlich bis Ende 2013 überarbeitet werden. Da sie für zivile und
militärische Zwecke gleichermaßen wichtige Stoffe enthält, würde sich ein
deutlicher Mehrwert ergeben, wenn bei dieser Überarbeitung die besondere
Bedeutung von Rohstoffen für Europas Verteidigungssektor berücksichtigt würde. Maßnahme: · Die Kommission wird prüfen, welche Rohstoffe, die für den
Verteidigungssektor im Rahmen der EU-Gesamtstrategie für Rohstoffe kritisch
sind und gegebenenfalls gezielte politische Maßnahmen ausarbeiten. 3.4. Unterstützung
von KMU, der treibenden Kraft für eine innovative Verteidigungsbranche in der
EU Die Richtlinien
für die Auftragsvergabe und Verbringung im Verteidigungswesen bieten KMU neue
Chancen, sich am Aufbau eines europäischen Verteidigungsmarktes zu beteiligen.
Dies gilt insbesondere für die in der Vergaberichtlinie enthaltenen
Bestimmungen über Unteraufträge, durch die der Zugang zu den Lieferketten
ausländischer Generalunternehmer verbessert wird. Die Mitgliedstaaten sollten
daher diese Bestimmungen aktiv zur Förderung von Chancen für KMU nutzen. Weitere Schritte
sind insbesondere im Bereich von Clustern erforderlich. Diese werden oft von
einem Generalunternehmen gesteuert, das in einer Lieferkette mit kleineren
Firmen zusammenarbeitet. Darüber hinaus gehören Cluster oft zu Exzellenznetzen,
die aus Generalunternehmern, KMU, Forschungsinstituten und anderen
wissenschaftlichen Einrichtungen bestehen. Cluster sind
daher für KMU von besonderer Bedeutung, da sie ihnen Zugang zu gemeinsam
genutzten Einrichtungen, zu Nischenbereichen, auf die sie sich spezialisieren
können, und zu Kooperationsmöglichkeiten mit anderen KMU bieten. In solchen
Clustern können Unternehmen Stärken und Ressourcen kombinieren, um neue Märkte
zu erschließen und sich als Kompetenzzentren zu etablieren. Sie können auch –
einem immer stärkeren Trend folgend – neue zivile Produkte und Anwendungen auf
der Basis von Technologien und Materialien entwickeln, die (wie z. B. das
Internet und GPS) ursprünglich zu Verteidigungszwecken konzipiert wurden, oder
umgekehrt. Maßnahmen: · Die Kommission wird gemeinsam mit der Industrie mit einem
Bottom-up-Ansatzuntersuchen, wie eine europäische strategische
Cluster-Partnerschaft aufgebaut werden kann, mit der neue Wertschöpfungsketten
gefördert und Hindernisse, mit denen im Verteidigungssektor tätige KMU im
globalen Wettbewerb konfrontiert sind, beseitigt werden können. In diesem
Kontext wird die Kommission Instrumente zur KMU-Förderung (u. a. COSME)
für im Verteidigungssektor tätige KMU einsetzen. Hierzu kann auch die Mobilisierung
der europäischen Struktur- und Investitionsfonds erwogen werden. In diesem
Kontext müssen auch die Förderkriterien für Projekte mit doppeltem
Verwendungszweck präzisiert werden. · Die Kommission wird ferner das Enterprise Europe Network (EEN) in
Anspruch nehmen, um KMU im Verteidigungssektor bei der Vernetzung und Bildung
von Partnerschaften, der Internationalisierung ihrer Tätigkeiten,
Technologietransfers und der Finanzierung von Geschäftschancen zu beraten. · Die Kommission wird eine regionale Vernetzung fördern, die darauf
abzielt, Vermögenswerte aus der Verteidigungsindustrie und -forschung in
regionale intelligente Spezialisierungsstrategien zu integrieren und dafür vor
allem ein europäisches Netzwerk von im Verteidigungssektor engagierten Regionen
zu nutzen. 3.5. Qualifikationen
– Change Management und Zukunftssicherung In der
Verteidigungsbranche vollzieht sich ein grundlegender Wandel, an den sich
Mitgliedstaaten und Industrie anpassen müssen. Dazu erklärte der Europäische
Rat im Dezember 2008 Folgendes: „Die Umstrukturierung der
verteidigungstechnologischen und -industriellen Basis Europas – insbesondere
auf der Grundlage europäischer Hochleistungszentren und unter Vermeidung von
Doppelentwicklungen – ist eine strategische und wirtschaftliche Notwendigkeit,
um Solidität und Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors zu gewährleisten.“ Obwohl für den
Umstrukturierungsprozess hauptsächlich die Branche verantwortlich ist, kommt
der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten und den lokalen Behörden
eine ergänzende Funktion zu. Die Kommission und die Mitgliedstaaten können auf
eine Reihe von Instrumenten der EU zurückgreifen, um neue Qualifikationen zu
fördern und die Auswirkungen der Umstrukturierung zu bewältigen. Diese
Instrumente sollten mit einem klaren Verständnis der für die Branche besonders
wichtigen Fähigkeiten und Technologien eingesetzt werden. Die Kommission wird
die Mitgliedstaaten auffordern, Arbeitsmarktflexibilitätsprogramme zu nutzen,
um Unternehmen, etwa unter einem vorübergehenden Rückgang der Nachfrage nach
ihren Produkten leidende Anbieter, zu unterstützen und ein vorausschauendes
Konzept für die Umstrukturierung zu fördern. In diesem Kontext können die
Mitgliedstaaten auf den Europäischen Sozialfonds (ESF) und in einigen Fällen
bei Massenentlassungen auf den Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung zurückgreifen. Ein wichtiges Fundament dafür wird eine
Bestandsaufnahme der vorhandenen und künftig benötigten Qualifikationen sein,
die möglicherweise auf einem europäischen Ausbildungsrat für den
Verteidigungssektor unter Federführung von Branchenvertretern beruht. Maßnahmen: · Die Kommission wird die für die Zukunft der Branche als wesentlich
erachteten Qualifikationen unter anderem durch die derzeit eine Probephase
durchlaufenden sektorspezifischen Programme („Ausbildungsallianzen“
und „Wissensallianzen“) fördern. · Die Kommission wird für die Umschulung und Fortbildung von
Arbeitskräften zur Inanspruchnahme des ESF auffordern, und zwar insbesondere
für Projekte, die im Zeichen von Ausbildungsbedarf, Abstimmung von
Qualifikationen und Antizipierung des Wandels stehen. · Die Kommission wird ferner dem Potenzial der Europäischen Struktur- und
Investitionsfonds Rechnung tragen, um Regionen zu unterstützen, die von den negativen
Folgen der Umstrukturierung der Verteidigungsindustrie betroffen sind, und
insbesondere Arbeitnehmern bei der Anpassung an die neue Lage zur Seite zu
stehen und die Neuausrichtung der Wirtschaft zu fördern. 4. Nutzung von
Forschungspotenzialen im Bereich der Technologien mit doppeltem
Verwendungszweck und Innovationsförderung Da eine ganze Reihe von Technologien einen doppelten Verwendungszweck
aufweisen kann, ergeben sich vermehrt Synergien zwischen ziviler und
militärischer Forschung. In diesem Kontext findet eine laufende Koordinierung
zwischen dem Sicherheitsthema des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und
technologische Entwicklung und den Forschungstätigkeiten im europäischen
Verteidigungsbereich statt. Bisher konzentrierten sich die Arbeiten auf CBRNE
und betrafen in letzter Zeit auch die Cyberverteidigung im Zusammenhang mit der
GSVP und deren Synergien mit der Computer- und Netzsicherheit. Mehrere
diesbezügliche Aktivitäten werden in der Europäischen Strategie für Computer-
und Netzsicherheit angekündigt und haben zum Ziel, die
Online-Umgebung der EU zur sichersten der Welt zu machen. Ferner hat das
Gemeinsame Unternehmen „Single European Sky Air Traffic Management
Research Programme“ (SESAR) Forschungstätigkeiten zur Computer- und Netzsicherheit
auf dem Gebiet des Flugverkehrsmanagement eingeleitet. Im Rahmen von Horizont 2020 eröffnen die
Bereiche „Führung in Grundlagen- und industriellen Technologien“,
darunter „Schlüsseltechnologien“ (Key Enabling Technologies, KETs) und „Sichere
Gesellschaften“ (die gesellschaftliche Herausforderung) Aussichten auf
technische Fortschritte, die für zivile Anwendungen auslösen können, sondern
auch auf dem Gebiet der Technologien mit doppeltem Verwendungszweck
innovationsfördernd wirken können. Obwohl die von der EU finanzierten
Forschungs- und Innovationsmaßnahmen im Rahmen von Horizont 2020
ausschließlich auf zivile Anwendungen ausgerichtet sein werden, wird die
Kommission bewerten, wie diese Ergebnisse auch für industrielle Fähigkeiten in
den Bereichen Verteidigung und Sicherheit genutzt werden könnten. Ferner wird
die Kommission Synergien bei der Entwicklung von Anwendungen mit doppeltem
Verwendungszweck und einer eindeutigen Sicherheitsdimension oder sonstigen
Technologien mit doppeltem Verwendungszweck ausloten, zu denen etwa
Technologien zur Unterstützung der Integration des zivilen RPAS in das
europäische Luftverkehrssystem zählen, die im Rahmen des Gemeinsamen
Unternehmens SESAR durchgeführt werden soll. Die Forschung im Verteidigungsbereich bringt erhebliche
Folgewirkungen unter anderem für die Elektronik, die Raumfahrt, die
Zivilluftfahrt und die Tiefseeerschließung mit sich. Derartige Effekte sollen
auch künftig von der Verteidigung auf den zivilen Bereich ausgehen, damit die
militärische Forschung weiterhin einen Beitrag zu zivilen Innovationen leisten
kann. Die Kommission erkennt auch die potenziellen
Vorteile weiterer Möglichkeiten für außerhalb von Horizont 2020 im
GSVP-Kontext betriebene Forschung. Dabei könnte es sich um eine als
vorbereitende Maßnahme für Verteidigungsfähigkeiten handeln, die für
GSVP-Operationen unbedingt benötigt werden, die auf Synergien mit
einzelstaatlichen Forschungsprogrammen ausgerichtet sind. Die Kommission wird
Inhalte und Modalitäten gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, dem EAD und der EDA
festlegen. Parallel dazu sollten die Mitgliedstaaten an einer angemessenen
Finanzierung der Verteidigungsforschung festhalten und diese verstärkt in
partnerschaftlicher Zusammenarbeit betreiben. Maßnahmen: · Die Kommission plant, ein vorkommerzielles Vergabeprogramm für
Prototypen zu unterstützen, für das zunächst Folgendes in Frage käme:
CBRN-Nachweis, RPAS und Kommunikationsanlagen auf Basis von softwaredefinierter
Funktechnologie. · Die Kommission wird Möglichkeiten zur Unterstützung der Forschung im
GSVP‑Kontext, etwa durch eine vorbereitende Maßnahme, erwägen. Der
Schwerpunkt würde dabei auf den Bereichen liegen, in denen
EU-Verteidigungsfähigkeiten am dringendsten benötigt würden und Synergien mit
einzelstaatlichen Forschungsprogrammen angestrebt werden. 5. Entwicklung von Fähigkeiten Die Kommission arbeitet bereits an der Deckung des Bedarfs an
nichtmilitärischen Fähigkeiten, die zur Unterstützung von Maßnahmen in
Bereichen der inneren und äußeren Sicherheit, wie etwa Zivilschutz[3], Krisenmanagement,
Cybersicherheit, Schutz der Außengrenzen und Meeresüberwachung, dienen. Bisher
waren diese Aktivitäten auf die Kofinanzierung und Koordinierung von
Fähigkeiten der Mitgliedstaaten beschränkt. Die Kommission will einen Schritt
weiter gehen, um dafür Sorge zu tragen, dass Europa über das gesamte Spektrum
der benötigten Sicherheitsfähigkeiten verfügen kann, dass diese möglichst
kostenwirksam betrieben werden können und dass in relevanten Bereichen die
Interoperabilität zwischen nichtmilitärischen und militärischen Fähigkeiten
sichergestellt wird. Maßnahmen: · Die Kommission wird weiterhin die Interoperabilität der gemeinsamen
Nutzung von Informationsdiensten zwischen zivilen und militärischen Nutzern
verbessern, wie sie im gemeinsamen Informationsraum für den maritimen Bereich
als Pilotprojekt erprobt wird. · Auf der Grundlage der bestehenden EU-Netzwerke wird die Kommission
gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Bildung einer zivil-militärischen
Kooperationsgruppe in den Bereichen a) Nachweistechnologien und b) Methoden zur
Bekämpfung selbstgebauter Sprengkörper, tragbarer Luftabwehrsysteme (MANPADS)
und anderer relevanter Bedrohungen wie CBRNE-Gefahren prüfen. · Die Kommission wird mit dem EAD in einer gemeinsamen Bewertung den
Bedarf an Fähigkeiten mit doppeltem Verwendungszweck ermitteln, die für die
Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU benötigt werden. Auf Basis dieser
Bewertung wird sie in einem Vorschlag darlegen, welcher Bedarf sich
gegebenenfalls am besten durch direkt angekaufte, im Eigentum der Union
stehende und von ihr betriebene Vermögenswerte gedeckt werden könnte. 6. Raumfahrt und Verteidigung Die meisten Raumfahrttechnologien,
Raumfahrtinfrastrukturen und Weltraumdienste sind für zivile und militärische
Zwecke gleichermaßen nutzbar. Im Gegensatz zu allen Raumfahrtnationen besteht
in der EU jedoch kein struktureller Zusammenhang zwischen zivilen und
militärischen Raumfahrtaktivitäten. Diese Trennung verursacht wirtschaftliche
und politische Kosten, die sich Europa nicht mehr leisten kann. Sie wird noch
dadurch verstärkt, dass Europa von Anbietern bestimmter kritischer Technologien
aus Drittländern, die häufig Ausfuhrbeschränkungen unterliegen, abhängig ist. Obwohl einige
Raumfahrtfähigkeiten auch in Zukunft ausschließlich nationaler und/oder
militärischer Kontrolle unterstehen müssen, werden in mehreren Bereichen
zunehmende Synergien zwischen zivilen und Verteidigungsaktivitäten zu
geringeren Kosten und mehr Effizienz führen. 6.1. Schutz von
Raumfahrt-Infrastrukturen Galileo und Copernicus
sind bedeutende europäische Raumfahrt-Infrastrukturen. Mit Galileo, das im
Eigentum der EU steht, und Copernicus werden die wichtigsten EU-Maßnahmen
unterstützt. Diese kritischen Infrastrukturen müssen als Rückgrat für
Anwendungen und Dienste, die für unsere Wirtschaft und das Wohlergehen und die
Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger von wesentlicher Bedeutung sind,
unbedingt geschützt werden. Weltraumschrott ist zur
größten Bedrohung der Nachhaltigkeit unserer Raumfahrtaktivitäten geworden. Zur
Verringerung des Kollisionsrisikos müssen Satelliten und Weltraumschrott
geortet und überwacht werden. Für diese als Beobachtung und Verfolgung von
Objekten im Weltraum (Space Surveillance and
Tracking, SST) bezeichnete Tätigkeit werden heute überwiegend bodengestützte
Sensoren wie Teleskopen und Radaranlagen eingesetzt. Gegenwärtig gibt es auf
europäischer Ebene keine SST-Kapazität; Satelliten- und Startdienstbetreiber
sind bei Kollisionsschutzsystemen auf US-Daten angewiesen. Die EU ist bereit, den Aufbau eines europäischen SST-Dienstes zu
unterstützen, der auf ein Netz vorhandener SST-Anlagen im Besitz von
Mitgliedstaaten, möglicherweise im Rahmen einer transatlantischen Perspektive,
aufgesetzt werden soll. Diese Dienste sollten staatlichen, kommerziellen,
zivilen und militärischen Betreibern und Behörden zur Verfügung stehen. Dazu
müssen sich die Mitgliedstaaten, die entsprechende Anlagen besitzen, zur
Kooperation und zur Bereitstellung eines Kollisionsschutzdienstes auf
europäischer Ebene verpflichten. Oberstes Ziel ist es, den Schutz europäischer
Raumfahrtinfrastrukturen mit einer europäischen Fähigkeit sicherzustellen. Maßnahmen: · Die Kommission hat 2013 einen Vorschlag für ein Programm zur
SST-Unterstützung vorgelegt und wird davon ausgehend prüfen, wie langfristig
ein hohes Maß Effizienz beim SST-Dienst sichergestellt werden kann. 6.2. Satellitenkommunikation Militärische und zivile Sicherheitsakteure sind in zunehmendem Maße auf
Satellitenkommunikation (SATCOM) als einzigartige Fähigkeit zur Gewährleistung
von Fernkommunikation und Rundfunk angewiesen. Sie erleichtert den Einsatz von
mobilen oder aufstellbaren Plattformen als Ersatz für bodengestützte
Kommunikationsinfrastrukturen und zur Bewältigung des Austauschs großer
Datenmengen. Kommerzielle SATCOM ist die erschwinglichste und flexibelste Lösung zur
Deckung des steigenden Bedarfs. Da die Nachfrage nach Sicherheits-SATCOM zu
fragmentiert ist, könnten durch die Bündelung und gemeinsame Nutzung von
SATCOM-Akquisitionen aufgrund von Größenvorteilen und höherer
Widerstandsfähigkeit erhebliche Kosteneinsparungen erzielt werden. Kommerzielle SATCOM-Dienste können die zentrale staatliche/militärische
Satellitenkommunikation (MILSATCOM), die von einigen EU-Mitgliedstaaten
individuell entwickelt wird, nicht vollständig ersetzen. Diese
Kommunikationsform ist jedoch nicht in der Lage, den Bedarf kleinerer
Einheiten, insbesondere von Militärflugzeugen oder Sondereinheiten im Einsatz,
zu decken. Darüber hinaus wird die Nutzungsdauer des derzeit von den Mitgliedstaaten
betriebenen Dienstes MILSATCOM bis zum Ende dieses Jahrzehnts abgelaufen sein.
Diese Schlüsselfähigkeit muss erhalten bleiben. Maßnahmen: · Die Kommission wird Maßnahmen gegen die Fragmentierung der
SATCOM-Nachfrage im Sicherheitsbereich treffen. Insbesondere wird die
Kommission an die Erfahrungen der EDA anknüpfen und die Bündelung der in Europa
im militärischen und im Sicherheitsbereich bestehenden Nachfrage nach
kommerziellen SATCOM-Diensten fördern. · Die Kommission wird prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um die
Anstrengungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Einsatz staatlicher
Telekommunikationsnutzlasten an Bord von (auch für kommerzielle Zwecke
eingesetzten) Satelliten über bestehende Programme und Fazilitäten zu
unterstützen und die nächste Generation staatlicher MILSATCOM-Fähigkeiten auf
europäischer Ebene zu entwickeln. 6.3. Aufbau einer hochauflösenden
EU-Satellitenfähigkeit Die sicherheitspolitische Bedeutung der
hochauflösenden Satellitenbildgebung nimmt – auch im Kontext von GSVP und GASP
– weiter zu. Die EU ist darauf angewiesen, wenn es um Frühwarnungen, zeitnahe
Entscheidungsfindung, fortschrittliche Planung und verbesserter
EU-Krisenreaktionsmaßnahmen im zivilen wie auch im militärischen Bereich geht. Auf diesem Gebiet wird
gegenwärtig an mehreren nationalen Verteidigungsprogrammen gearbeitet. Einige Mitgliedstaaten haben auch hochauflösende duale Systeme zur
Ergänzung rein auf Verteidigung ausgerichteter nationaler Programme entwickelt.
Durch diese dualen Systeme konnten neue Formen einer Zusammenarbeit zwischen
Mitgliedstaaten an der Nutzung der Satellitenbildgebung entstehen, wobei die
Akquisition entweder am Markt oder durch bilaterale Vereinbarungen erfolgte.
Dieser erfolgreiche Ansatz, der Anforderungen von zivilen und militärischen
Nutzern miteinander gerecht wird, sollte weiterverfolgt werden. Da der Bedarf an hochauflösender Bildaufnahme
weiterhin wächst, muss zur Vorbereitung auf die nächste Generation
hochauflösender militärischer und ziviler Beobachtungssatelliten, mit deren
Einsatz etwa 2025 zu rechnen ist, eine Reihe von Technologien erforscht und
entwickelt werden, wie etwa hyperspektrale, hochauflösende Satelliten im
geostationären Orbit oder moderne ultrahochauflösende Satelliten in Kombination
mit neuen Sensorplattformen wie beispielsweise RPAS. Maßnahme: · Die Europäische Kommission wird gemeinsam mit dem EAD und der EDA die
Möglichkeit zur stufenweisen Entwicklung neuer Darstellungsmöglichkeiten
prüfen, die für Missionen und Operationen im Rahmen von GASP und GSVP
eingesetzt werden. Darüber hinaus wird die
Europäische Kommission an der Entwicklung der Technologien mitwirken, die für
die künftigen Generationen hochauflösender Beobachtungssatelliten erforderlich
sind. 7. Anwendung der
energiepolitischen Maßnahmen der EU und ihrer Förderinstrumente im
Verteidigungssektor Die Streitkräfte sind die größten öffentlichen
Energieverbraucher in der EU. Nach Angaben der EDA belaufen sich ihre
jährlichen Gesamtausgaben allein für Strom auf mehr als eine 1 Mrd. EUR.
Darüber hinaus bleiben fossile Brennstoffe die wichtigste Quelle zur Deckung
dieses Energiebedarfs, was sensible Abhängigkeiten entstehen lässt und für die
Verteidigungshaushalte das Risiko von Preiserhöhungen mit sich bringt. Zur
Verbesserung der Versorgungssicherheit und zur Senkung der Betriebskosten haben
die Streitkräfte daher ein starkes Interesse an der Reduzierung ihres
energetischen Fußabdrucks. Zugleich besitzen die Streitkräfte Gebäude mit
einer geschätzten Gesamtfläche von 200 Mio. Quadratmetern und 1 % der
gesamten Landfläche Europas und sind damit auch der größte öffentliche
Eigentümer von Freiflächen und Infrastrukturen. Durch die Nutzung dieses
Potenzials könnten die Streitkräfte ihren Energiebedarf reduzieren und einen
beträchtlichen Teil davon aus eigenen emissionsarmen und autonomen Quellen
decken. Das würde die Kosten und Abhängigkeiten verringern und zugleich einen
Beitrag zu den Energiezielen der Union leisten. Auf dem Gebiet der Forschung hat die
Kommission den Europäischen Strategieplan für Energietechnologie- (SET-Plan)
entwickelt, um innovative und kohlenstoffarme Energietechnologien zu fördern,
die einen höheren Effizienzgrad als vorhandene Energietechnologien aufweisen
und nachhaltiger als diese sind. Angesichts seines bedeutenden Energiebedarfs
könnte dem Verteidigungssektor eine Vorreiterrolle beim Einsatz der durch den
SET-Plan neu entstehenden Energietechnologien zukommen. Maßnahmen: · Die Kommission wird bis Mitte 2014 einen speziellen
Konsultationsmechanismus mit Verteidigungsexperten aus den Mitgliedstaaten
einrichten, der sich am Modell bestehender konzertierter Aktionen zu
erneuerbaren Energien und Energieeffizienz orientieren wird. Dieser Mechanismus
wird folgende Schwerpunkte aufweisen: a) Energieeffizienz vor allem im Gebäudesektor;
b) erneuerbare Energie und alternative Kraftstoffe, c) Energieinfrastruktur,
einschließlich des Einsatzes intelligenter Netztechnologien. Zudem sieht er
Folgendes vor: –
Prüfung der Anwendbarkeit der in der EU
bestehenden Energiekonzepte, Rechtsvorschriften und Förderinstrumente für den
Verteidigungssektor. –
Festlegung möglicher Ziele und
Schwerpunktbereiche für ein umfassendes Energiekonzept für Streitkräfte auf EU‑Ebene.
–
Erarbeitung von Empfehlungen für einen Ratgeber
für erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Verteidigungssektor mit
besonderem Augenmerk auf der Umsetzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften,
dem Einsatz innovativer Technologien und der Verwendung innovativer
Finanzinstrumente. –
Regelmäßiger Informationsaustausch mit der
Lenkungsgruppe für den SET‑Plan. · Die Kommission wird auch die Entwicklung eines Leitfadens zur Umsetzung
der Richtlinie 2012/27/EU im Verteidigungssektor erwägen. · Die Kommission wird GO GREEN, das
Fotovoltaik-Demonstrationsprojekt der europäischen Streitkräfte, unterstützen.
Nach der erfolgreichen Demonstrationsphase wird die Kommission auch zur
Weiterentwicklung von GO GREEN betragen, dabei eine noch größere Zahl von
Mitgliedstaaten einbeziehen und das Projekt möglicherweise auch auf andere
erneuerbare Energiequellen wie Windkraft, Biomasse und Wasserkraft ausdehnen. 8. Stärkung der internationalen
Dimension Angesichts schrumpfender Verteidigungsetats in
Europa haben Exporte in Drittländer für europäische Unternehmen zunehmend an
Bedeutung gewonnen, um die rückläufige Nachfrage auf den Heimatmärkten
auszugleichen. Solche Exporte sollten in Übereinstimmung mit den im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP vom
8. Dezember 2008 festgelegten politischen Grundsätzen sowie dem am 2. April 2013 durch die
Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag über den
Waffenhandel genehmigt werden. Zugleich hat Europa ein
wirtschaftliches und politisches Interesse daran, europäische Unternehmen auf
den Weltmärkten zu fördern. Schließlich muss Europa sicherstellen, dass es ein
kohärentes Konzept für die Überwachung ausländischer Investitionen vorliegt
(siehe hierzu Abschnitt 2.3 über Versorgungssicherheit). 8.1. Wettbewerbsfähigkeit auf
Drittmärkten Die Verteidigungsausgaben haben sich in Europa
zwar verringert, steigen in vielen anderen Teilen der Welt jedoch weiterhin an.
Der Zugang zu diesen Märkten ist oft schwierig und hängt u. a. von
politischen Erwägungen und Markteintrittsbarrieren ab. Der weltweit größte
Markt für Rüstungsgüter, die Vereinigten Staaten, ist für Einfuhren aus Europa
praktisch geschlossen. Andere Drittländer sind offener, verlangen jedoch häufig
Kompensationsgeschäfte, die Unternehmen aus der EU stark belasten. Schließlich
konkurrieren auf vielen Drittmärkten europäische Anbieter miteinander, so dass
aus der Sicht der EU die Unterstützung eines bestimmten europäischen Anbieters
schwierig ist. Maßnahme: · Die Kommission wird mit den Interessenträgern einen Dialog über die
Möglichkeiten zur Unterstützung der europäischen Verteidigungsbranche auf Drittmärkten
aufnehmen. Hinsichtlich der Kompensationsgeschäfte auf Drittmärkten wird dabei
geprüft, wie eventuelle negative Auswirkungen solcher Kompensationsgeschäfte
auf den Binnenmarkt und die europäische verteidigungsindustrielle Basis
abgeschwächt werden können. Ferner wird untersucht, in welcher Weise die
EU-Institutionen europäische Anbieter unterstützen könnten, wenn nur ein
Unternehmen aus Europa mit Anbietern aus anderen Teilen der Welt konkurriert. 8.2. Ausfuhrkontrollen für Güter
mit doppeltem Verwendungszweck Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem
Verwendungszweck bilden eine präzise Ergänzung der Waffenhandelskontrollen und
sind für die Sicherheit der EU sowie für die Wettbewerbsfähigkeit vieler
Raumfahrt-, Verteidigungs- und Sicherheitsunternehmen von großer Bedeutung. Die
Kommission hat eine Prüfung der EU-Politik für Ausfuhrkontrollen eingeleitet
und eine breite öffentliche Konsultation durchgeführt, deren Schlussfolgerungen
in einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom Januar 2013
vorgelegt wurden. Der Reformprozess wird mit der Erarbeitung einer Mitteilung
fortgesetzt, in der auf die noch verbliebenen Handelsbarrieren eingegangen
wird, die Unternehmen aus der EU daran hindern, optimal vom Binnenmarkt
profitieren. Maßnahme: · Im Rahmen der laufenden Überprüfung der Ausfuhrkontrollpolitik wird die
Kommission zunächst eine Folgenabschätzung über die Durchführung der Verordnung
(EG) Nr. 428/2009 vorlegen und daran anschließend eine Mitteilung, in der
eine langfristige Vision für strategische EU-Ausfuhrkontrollen und konkrete
politische Initiativen dargestellt werden, um die Ausfuhrkontrollen an die sich
rasch verändernden technologischen, wirtschaftlichen und politischen
Bedingungen anzupassen. Im Zuge dessen können auch
Vorschläge zur Änderung der Rechtsvorschriften über das Ausfuhrkontrollsystem
der EU unterbreitet werden. 9. Schlussfolgerungen Nur mit weitreichenden politischen und
strukturellen Reformen wird es möglich sein, die Verteidigungsfähigkeiten zu
erhalten und weiterzuentwickeln, mit denen die gegenwärtigen und zukünftigen
Herausforderungen trotz gravierender Etatkürzungen bewältigt werden können. Es
ist an der Zeit, ehrgeizige Maßnahmen zu treffen. 9.1. Ein neuer Rahmen für die
Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen zivilem und militärischem Bereich Die Zusammenarbeit zwischen zivilem und
militärischem Bereich stellt eine komplexe Herausforderung mit zahlreichen
operativen, politischen, technischen und industriellen Facetten dar. Dies gilt
besonders für Europa, da in diesem Fall durch Kompetenzverteilung und
Arbeitsteilung die Lage noch komplexer wird. Diese Mitteilung stellt ein
Maßnahmenpaket vor, das zur Bewältigung dieser Herausforderungen und zu einer
intensiveren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beitragen kann. In
diesem Kontext wollen wir ein integriertes Konzept zur sowohl für den zivilen
als auch militärischen Bereich entwickeln, mit dem nahtlos alle Phasen des
Nutzungszyklus der Fähigkeiten – von der Ermittlung des Bedarfs bis zum
tatsächlichen Einsatz vor Ort – erfasst werden. Als ersten Schritt wird die Kommission prüfen,
wie sie intern mit Sicherheits- und Verteidigungsangelegenheiten umgeht. Anhand
der Erfahrungen der Taskforce „Verteidigung“ wird sie ihre Mechanismen
für die Kooperation und Koordination zwischen ihren eigenen Dienststellen und
mit den Interessenträgern optimieren. 9.2. Ein Aufruf an die
Mitgliedstaaten In der vorliegenden Mitteilung ist ein
Aktionsplan für den Beitrag der Kommission zur Aufwertung der GSVP dargelegt.
Die Kommission lädt den Europäischen Rat ein, diesen Aktionsplan im
Dezember 2013 zusammen mit dem von der Hohen Vertreterin der Union für
Außen- und Sicherheitspolitik erarbeiteten Bericht angesichts der folgenden
Erwägungen zu erörtern: –
Beschlüsse über Investitionen und Fähigkeiten für
die Bereiche Sicherheit und Verteidigung sollten auf einem gemeinsamen
Verständnis von Bedrohungen und Interessen beruhen. Europa muss daher zu
gegebener Zeit ein strategisches Konzept entwickeln, das alle
Aspekte der militärischen und nichtmilitärischen Sicherheit berücksichtigt. Mit
der Erarbeitung dieses Konzepts sollte eine breitere politische Debatte über
die Umsetzung einschlägiger Bestimmungen des Vertrags von Lissabon einhergehen.
In diesem Zusammenhang sollte eine breitere politische Debatte über die
Umsetzung einschlägiger Bestimmungen des Vertrags von Lissabon geführt werden. –
Die Gemeinsame Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (GSVP) ist eine Notwendigkeit. Eine wirksame GSVP sollte
auf dem Fundament einer vollwertigen europäischen Politik im Bereich der
Fähigkeiten und der Rüstung nach Artikel 42 EUV beruhen. –
Im Sinne der Kohärenz der Bemühungen muss die GSVP mit
anderen einschlägigen EU-Politiken eng abgestimmt werden. Dies ist
besonders wichtig, damit Synergien zwischen der Entwicklung und dem Einsatz von
Fähigkeiten auf dem Gebiet der Verteidigung und der zivilen Sicherheit
entstehen und genutzt werden können. –
Damit die GSVP glaubwürdig ist, braucht Europa eine
starke verteidigungstechnologische und -industrielle Basis. Dafür muss auf
jeden Fall eine europäische Strategie für die Verteidigungsindustrie
erarbeitet werden, die auf einem Konsens über das Maß an Autonomie, das Europa
in kritischen technologischen Bereichen wahren will, beruht. –
Eine wesentliche Voraussetzung zur Erhaltung einer
wettbewerbsfähigen Industrie, die in der Lage ist, die von uns benötigten
Fähigkeiten zu erschwinglichen Preisen zu produzieren, ist die Aufwertung
des Binnenmarktes für Verteidigung und Sicherheit und die Schaffung von
Bedingungen, unter denen europäische Unternehmen in allen Mitgliedstaaten
ungehindert tätig werden können. –
Angesichts erheblicher Haushaltskürzungen kommt es
besonders auf die effiziente Zuteilung und Verwendung finanzieller Mittel
an. Dies bedeutet unter anderem, dass die Betriebskosten gesenkt, die Nachfrage
gebündelt und die militärischen Anforderungen harmonisiert werden müssen. –
Damit der tatsächliche Mehrwert des EU-Rahmens
sichtbar wird, bedarf es eines gemeinsamen Projekts im Bereich der zentralen
Verteidigungsfähigkeiten, für das alle einschlägigen politischen Maßnahmen der
EU in vollem Umfang mobilisiert werden könnten. 9.3. Die nächsten Schritte Auf der Grundlage der Gespräche mit den
Staats- und Regierungschefs wird die Kommission für die in dieser Mitteilung
festgelegten Bereiche einen detaillierten Fahrplan mit konkreten Maßnahmen und
Zeitvorgaben erarbeiten. Zur Erstellung und Umsetzung dieses Fahrplans
wird die Kommission einen eigenen Mechanismus für Konsultationen mit den
nationalen Behörden einrichten, der je nach Politikbereich unterschiedliche
Formen annehmen kann. Die EDA und der Europäische Auswärtige Dienst werden in
diesen Konsultationsmechanismus eingebunden. [1] Daten des Internationalen Stockholmer Instituts für
Friedensforschung (SIPRI). [2] In diesem Aktionsplan vorgesehene Maßnahmen sind
kohärent und mit den einschlägigen Finanzinstrumenten vereinbar, die innerhalb
des mehrjährigen Finanzrahmens festgelegt wurden. [3] Hinsichtlich des Zivilschutzes ist die Entwicklung von
Fähigkeiten im Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen
Parlaments und des Rates über ein Katastrophenschutzverfahren der Union
(KOM(2011) 934 endg.) enthalten.