7.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/11


Klage, eingereicht am 17. Dezember 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien

(Rechtssache C-560/08)

(2009/C 55/18)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: S. Pardo Quintillán, D. Recchia und J.-B. Laignelot)

Beklagter: Königreich Spanien

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass das Königreich Spanien gegen seine Verpflichtungen aus

den Art. 2 Abs. 1, Art. 3 und 4 Abs. 1 bzw. 2 sowie Art. 5 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (1) in Bezug auf die getrennten Projekte der Duplizierung und/oder des Ausbaus der Landstraße M-501 in den Abschnitten 1, 2 und 4; Art. 6 Abs. 2 und Art. 8 der Richtlinie 85/337 in Bezug auf die getrennten Projekte der Duplizierung und/oder des Ausbaus der Landstraße M-501 in den Abschnitten 2 und 4; Art. 9 der Richtlinie 85/337 in Bezug auf die getrennten Projekte der Duplizierung und/oder des Ausbaus der Landstraße M-501 in den Abschnitten 1, 2 und 4;

Art. 6 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit Art. 7 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (2) in Bezug auf die getrennten Projekte der Duplizierung und/oder des Ausbaus der Landstraße M-501 in den Abschnitten 1, 2 und 4 in Bezug auf das besondere Schutzgebiet für Vögel ES 0000056 „Encinares del río Alberche y río Cofio [Steineichenwälder an den Flüssen Alberche und Cofio]“;

und der Richtlinie 92/43 in der Auslegung durch die Urteile des Gerichtshofs vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-117/03 und vom 14. September 2006 in der Rechtssache C-244/05 sowie Art. 12 Abs. 1 Buchst. b und d der Richtlinie 92/43 in Bezug auf die getrennten Projekte der Duplizierung und/oder des Ausbaus der Landstraße M-501 im Abschnitt 1 in Bezug auf den als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung ES3110005 „Cuenca del río Guadarrama [Einzugsgebiet des Flusses Guadarrama]“ vorgeschlagenen Ort und in den Abschnitten 2 und 4 in Bezug auf den als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung ES3110007 „Cuencas de los ríos Alberche y Cofio [Einzugsgebiete der Flüsse Alberche und Cofio]“ vorgeschlagenen Ort

verstoßen hat;

dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die vorliegende Klage der Kommission betrifft genehmigte bzw. von den spanischen Behörden durchgeführte Projekte in Bezug auf die Duplizierung oder den Ausbau der Landstraße M-501 (Gemeinde Madrid). Nach Ansicht der Kommission verstößt das Königreich Spanien durch die genannten Projekte gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 85/337 in ihrer ursprünglichen oder in ihrer geänderten Fassung und aus der Richtlinie 92/43 in der Auslegung durch die Urteile des Gerichtshofs vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-117/03 und vom 14. September 2006 in der Rechtssache C-244/05.


(1)  ABl. L 175, S. 40.

(2)  ABl. L 206, S. 7.