7.3.2009
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DE
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Amtsblatt der Europäischen Union
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C 55/11
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Klage, eingereicht am 17. Dezember 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
(Rechtssache C-560/08)
(2009/C 55/18)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: S. Pardo Quintillán, D. Recchia und J.-B. Laignelot)
Beklagter: Königreich Spanien
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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festzustellen, dass das Königreich Spanien gegen seine Verpflichtungen aus
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den Art. 2 Abs. 1, Art. 3 und 4 Abs. 1 bzw. 2 sowie Art. 5 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (1) in Bezug auf die getrennten Projekte der Duplizierung und/oder des Ausbaus der Landstraße M-501 in den Abschnitten 1, 2 und 4; Art. 6 Abs. 2 und Art. 8 der Richtlinie 85/337 in Bezug auf die getrennten Projekte der Duplizierung und/oder des Ausbaus der Landstraße M-501 in den Abschnitten 2 und 4; Art. 9 der Richtlinie 85/337 in Bezug auf die getrennten Projekte der Duplizierung und/oder des Ausbaus der Landstraße M-501 in den Abschnitten 1, 2 und 4;
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Art. 6 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit Art. 7 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (2) in Bezug auf die getrennten Projekte der Duplizierung und/oder des Ausbaus der Landstraße M-501 in den Abschnitten 1, 2 und 4 in Bezug auf das besondere Schutzgebiet für Vögel ES 0000056 „Encinares del río Alberche y río Cofio [Steineichenwälder an den Flüssen Alberche und Cofio]“;
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und der Richtlinie 92/43 in der Auslegung durch die Urteile des Gerichtshofs vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-117/03 und vom 14. September 2006 in der Rechtssache C-244/05 sowie Art. 12 Abs. 1 Buchst. b und d der Richtlinie 92/43 in Bezug auf die getrennten Projekte der Duplizierung und/oder des Ausbaus der Landstraße M-501 im Abschnitt 1 in Bezug auf den als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung ES3110005 „Cuenca del río Guadarrama [Einzugsgebiet des Flusses Guadarrama]“ vorgeschlagenen Ort und in den Abschnitten 2 und 4 in Bezug auf den als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung ES3110007 „Cuencas de los ríos Alberche y Cofio [Einzugsgebiete der Flüsse Alberche und Cofio]“ vorgeschlagenen Ort
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verstoßen hat;
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dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.
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Klagegründe und wesentliche Argumente
Die vorliegende Klage der Kommission betrifft genehmigte bzw. von den spanischen Behörden durchgeführte Projekte in Bezug auf die Duplizierung oder den Ausbau der Landstraße M-501 (Gemeinde Madrid). Nach Ansicht der Kommission verstößt das Königreich Spanien durch die genannten Projekte gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 85/337 in ihrer ursprünglichen oder in ihrer geänderten Fassung und aus der Richtlinie 92/43 in der Auslegung durch die Urteile des Gerichtshofs vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-117/03 und vom 14. September 2006 in der Rechtssache C-244/05.
(1) ABl. L 175, S. 40.
(2) ABl. L 206, S. 7.