52015PC0099

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union /* COM/2015/099 final - 2015/ () */


BEGRÜNDUNG

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik und die Förderung von Beschäftigung als Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse betrachten und ihre diesbezüglichen Tätigkeiten im Rat aufeinander abstimmen. In zwei Artikeln ist festgelegt, dass der Rat Grundzüge der Wirtschaftspolitik (Artikel 121) sowie beschäftigungspolitische Leitlinien (Artikel 148) verabschiedet, wobei letzterer Artikel präzisiert, dass diese Leitlinien mit den verabschiedeten Grundzügen im Einklang stehen müssen. Dieser Rechtsgrundlage entsprechend werden die beschäftigungspolitischen Leitlinien und die Grundzüge der Wirtschaftspolitik als zwei verschiedene – jedoch eng miteinander verbundene – Rechtsinstrumente vorgelegt, und zwar als

· eine Empfehlung des Rates über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union – Teil I der integrierten Leitlinien;

· ein Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten – Teil II der integrierten Leitlinien.

Die Leitlinien wurden erstmals zusammen im Jahr 2010 (als „integriertes Maßnahmenpaket“) zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 angenommen. In jenem Jahr wurde zudem beschlossen, dass die integrierten Leitlinien bis 2014 weitgehend unverändert bleiben sollten. Während die Grundzüge der Wirtschaftspolitik zeitlich unbegrenzt gültig sind, müssen die beschäftigungspolitischen Leitlinien jedes Jahr neu aufgestellt werden.

Die Leitlinien bestimmen nicht nur den Rahmen für Umfang und Ausrichtung der politischen Koordinierung unter den Mitgliedstaaten, sondern sie bilden auch die Grundlage für die länderspezifischen Empfehlungen in den jeweiligen Bereichen.

Mit den aktuellen „integrierten Leitlinien“ soll die Strategie Europa 2020 im Rahmen des neuen wirtschaftspolitischen Konzepts unterstützt werden, das gemäß dem Jahreswachstumsbericht 2015 der Kommission auf Investitionen, Strukturreformen und einer verantwortungsvollen Fiskalpolitik aufbaut. Daneben sollen die integrierten Leitlinien zu einem intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Wachstum sowie zur Verwirklichung der Ziele des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik beitragen.

Die „integrierten Leitlinien“ lauten:

Leitlinie 1:       Investitionsförderung

Leitlinie 2:       Wachstumsförderung durch die Umsetzung von Strukturreformen

Leitlinie 3:       Beseitigung wesentlicher Hindernisse für Wachstum und Beschäftigung auf EU-Ebene

Leitlinie 4:       Verbesserung der Nachhaltigkeit und Wachstumsfreundlichkeit öffentlicher Finanzen

Leitlinie 5:       Ankurbelung der Nachfrage nach Arbeitskräften

Leitlinie 6:       Verbesserung des Arbeitskräfteangebots und der Qualifikationen

Leitlinie 7:       Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte

Leitlinie 8:       Fairness, Armutsbekämpfung und Chancengleichheit

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

gestützt auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Die Mitgliedstaaten sollten ihre Wirtschaftspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse betrachten und sie im Rat koordinieren. Die beschäftigungspolitischen Leitlinien und die Grundzüge der Wirtschaftspolitik sollten vom Rat angenommen werden, damit sie den Mitgliedstaaten und der Union als Leitfaden für die einschlägigen Maßnahmen dienen können.

(2)       Im Einklang mit den Vertragsbestimmungen hat die Union fiskalpolitische und makrostrukturelle Koordinierungsinstrumente entwickelt und eingeführt. Im Europäischen Semester werden die verschiedenen Instrumente in einem übergreifenden Rahmen für integrierte multilaterale wirtschaftliche und haushaltspolitische Überwachung zusammengeführt. Die im Jahreswachstumsbericht 2015 der Kommission vorgesehene Straffung und Stärkung des Europäischen Semesters wird seine Funktionsweise weiter verbessern.

(3)       Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat erhebliche Schwächen in der Wirtschaft der Union und ihrer Mitgliedstaaten aufgezeigt. Außerdem hat sie deutlich gemacht, wie eng die Volkswirtschaften und Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten miteinander verflochten sind. Die wesentliche Herausforderung besteht heute darin, in der Union für ein starkes, nachhaltiges und inklusives Wachstum zu sorgen und Arbeitsplätze zu schaffen. Dies erfordert abgestimmte und ehrgeizige politische Maßnahmen auf Unions- und nationaler Ebene im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrags und der wirtschaftspolitischen Steuerung der Union. Die Maßnahmen sollten eine Ankurbelung der Investitionen sowie eine erneuerte Verpflichtung zu Strukturreformen und zur haushaltspolitischen Verantwortung bewirken, wobei Angebots- und Nachfrageseite berücksichtigt werden.

(4)       Die Mitgliedstaaten und die Union sollten sich auch mit den sozialen Auswirkungen der Krise auseinandersetzen und sich um eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft bemühen, in der die Menschen dazu befähigt werden, Veränderungen zu antizipieren und zu bewältigen, und aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können. Zugangsmöglichkeiten und Chancen sollten für alle sichergestellt und Armut und soziale Ausgrenzung abgebaut werden, insbesondere durch die Gewährleistung gut funktionierender Arbeitsmärkte und Sozialsysteme und die Beseitigung von Hindernissen für die Teilnahme am Arbeitsmarkt. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Vorteile des Wirtschaftswachstums allen Bürgerinnen und Bürgern und allen Regionen zugutekommen.

(5)       Maßnahmen im Einklang mit den Leitlinien stellen einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 dar. Die Leitlinien bilden ein integriertes Bündel europäischer und nationaler Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten und die Union umsetzen sollten, um die positiven Spillover-Effekte koordinierter Strukturreformen, einen angemessenen gesamtwirtschaftlichen Policy-Mix und einen kohärenteren Beitrag der europäischen Politik zu den Zielen der Strategie Europa 2020 zu erreichen.

(6)       Auch wenn sich diese Leitlinien an die Mitgliedstaaten und die Union richten, sollten sie in Partnerschaft mit allen nationalen, regionalen und lokalen Behörden und in enger Zusammenarbeit mit den Parlamenten sowie den Sozialpartnern und den Vertretern der Zivilgesellschaft umgesetzt werden.

(7)       Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik geben den Mitgliedstaaten Orientierung für die Durchführung von Reformen und spiegeln die gegenseitige Abhängigkeit wider. Sie stehen im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt. Die Leitlinien sollten die Grundlage für die länderspezifischen Empfehlungen bilden, die der Rat gegebenenfalls an die Mitgliedstaaten richtet –

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN:

(1) Die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die Union sollten bei der Ausgestaltung ihrer Wirtschaftspolitik den im Anhang dargelegten Grundzügen Rechnung tragen. Diese Leitlinien sind Teil der „integrierten Leitlinien“.

Geschehen zu Brüssel am

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

ANHANG

Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union Teil I der integrierten Leitlinien

Leitlinie 1: Investitionsförderung

Zur Ankurbelung der Nachfrage und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie des langfristigen Wachstumspotenzials in Europa ist es wichtig, das Niveau der produktiven Investitionen anzuheben. Die Anstrengungen sollten sich auf die Mobilisierung von Mitteln für Investitionen, die Verfügbarmachung von Finanzmitteln für die Realwirtschaft und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen konzentrieren.

Das Potenzial von EU-Fonds, einschließlich des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und der Strukturfonds, und nationaler Fonds zur Finanzierung wachstumsfördernder Investitionen in Schlüsselbereichen sollte in vollem Umfang genutzt werden. Die ergebnisorientierte Verwaltung der Mittel sowie eine stärkere Nutzung innovativer Finanzinstrumente sind wichtige Faktoren in diesem Zusammenhang.

Damit die Mittel in der Realwirtschaft ankommen können, muss für mehr Transparenz und Information gesorgt werden, insbesondere durch die Einrichtung einer europäischen Plattform für Investitionsberatung unter der Schirmherrschaft der Europäischen Investitionsbank und eine transparente Projektplanung auf europäischer und nationaler Ebene. Eine enge Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Interessenträgern ist entscheidend, um eine reibungslose Durchführung der Arbeiten bei tragbarem Risiko und maximalem Mehrwert zu gewährleisten.

Makroökonomische und finanzielle Stabilität, Berechenbarkeit der regulatorischen Rahmenbedingungen sowie Offenheit und Transparenz des Finanzsektors sind von entscheidender Bedeutung dafür, dass die Union ein attraktiver Partner für ausländische Investitionen bleibt.

Leitlinie 2: Wachstumsförderung der Mitgliedstaaten durch die Umsetzung von Strukturreformen

Eine ambitionierte Umsetzung der Strukturreformen durch die Mitgliedstaaten auf dem Produkt- und Arbeitsmarkt und in den sozialen Sicherungssystemen ist von entscheidender Bedeutung, um die wirtschaftliche Erholung zu stärken und zu unterstützen, schädliche makroökonomische Ungleichgewichte zu beheben und das Potenzial der Volkswirtschaften der Union freizusetzen. Dies würde auch dazu beitragen, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern. Reformen zur Stärkung des Wettbewerbs, insbesondere im Sektor der nicht handelbaren Güter, ein besseres Funktionieren der Arbeitsmärkte und verbesserte Rahmenbedingungen für Unternehmen tragen dazu bei, Hindernisse für Wachstum und Investitionen abzubauen und die Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft zu verstärken. Die Mitgliedstaaten sollten solche Reformen eng koordinieren und ihre Wirtschaftspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse betrachten, um positive Spillover-Effekte zu maximieren und negative zu minimieren.

Arbeitsmarkt- und soziale Reformen müssen fortgesetzt werden, um Wachstum und Beschäftigung zu fördern, und gleichzeitig den Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu hochwertigen, erschwinglichen und nachhaltigen sozialen Diensten und Leistungen sicherzustellen. Maßnahmen im Bereich der Arbeitsmarktreformen, einschließlich der Reformen der Lohnfestsetzungsmechanismen, sollten im Einklang mit der detaillierteren Orientierungshilfe in den beschäftigungspolitischen Leitlinien[1] durchgeführt werden. Maßnahmen zur Förderung der legalen Migration sollten die Union zu einem attraktiven Ziel für talentierte und qualifizierte Einwanderer machen.

Die Reform und weitere Integration der Produktmärkte sollten fortgesetzt werden, um zu gewährleisten, dass die Verbraucher und Unternehmen in der Union in den Genuss niedrigerer Preise und einer größeren Auswahl von Produkten und Dienstleistungen kommen. Besser integrierte Märkte bieten Unternehmen Zugang zu einem wesentlich größeren Markt als dem eigenen nationalen Markt, wodurch ihnen mehr Expansionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Stärker wettbewerbsorientierte und besser integrierte Produktmärkte können auch dazu beitragen, das Anpassungstempo und die Widerstandsfähigkeit gegenüber wirtschaftlichen Erschütterungen zu erhöhen.

Die Anstrengungen zur Straffung des Regulierungsumfelds, in dem Unternehmen tätig sind, sollten fortgesetzt werden, und Folgendes einschließen: Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, größere Transparenz, Bekämpfung von Korruption, Steuerhinterziehung und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, Verbesserung der Unabhängigkeit, Qualität und Leistungsfähigkeit der Justizsysteme sowie Durchsetzung von Verträgen und gut funktionierende Insolvenzregelungen.

Informations- und Kommunikationstechnologien und die digitale Wirtschaft sind in allen Sektoren der Wirtschaft wichtige Triebkräfte für Produktivität, Innovation und Wachstum. Die Förderung von Privatinvestitionen in Forschung und Innovation sollte von tiefgreifenden Reformen zur Modernisierung der Forschungs- und Innovationssysteme, zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen und dem privaten Sektor und zur Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen im Hinblick auf eine stärkere Wissensbasis begleitet werden. Durch eine höhere Qualität der öffentlichen Investitionen in Forschung und Innovation wird auch die Qualität der öffentlichen Finanzen weiter verbessert.

Leitlinie 3: Beseitigung wesentlicher Hindernisse für Wachstum und Beschäftigung auf EU-Ebene

Eine weitere Integration des Binnenmarktes, eine Verstärkung des Wettbewerbs und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen sind entscheidend, damit Europa ein attraktiver Standort für europäische und nicht europäische Unternehmen bleibt. Um Europas Produktivitätsgrenze zu verschieben, muss eine Innovationssteigerung und eine Aufstockung des Humankapitals herbeigeführt sowie ein integrierter und reibungslos funktionierender digitaler Binnenmarkt gewährleistet werden. Zur Schaffung eines grenzenlosen digitalen Europas und zur Steigerung der Produktivität kann eine intensivere Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien durch Verbraucher und Unternehmen beitragen.

Ein gut funktionierender Finanzsektor ist entscheidend für das reibungslose Funktionieren der Wirtschaft. Die strengeren Rechts- und Aufsichtsvorschriften und der verstärkte Verbraucherschutz im Bereich der Finanzmärkte und Finanzeinrichtungen sollten vollständig umgesetzt werden. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um einen nachhaltigen Markt für die wertpapiermäßige Verbriefung von Verbindlichkeiten in Europa aufzubauen und so die effektive Finanzierungskapazität der Banken in der Union zu verbessern. Aufbauend auf den Errungenschaften des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen und Kapital muss eine echte Kapitalmarktunion eingerichtet werden.

Die Umsetzung einer starken Energieunion sollte eine erschwingliche, sichere und nachhaltige Energieversorgung für Unternehmen und Haushalte sicherstellen. Die Umsetzung des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und der Übergang zu einer ressourceneffizienten kohlenstoffarmen Wirtschaft sollten vorangetrieben werden und nachfrage- und angebotsseitige Reformen einschließen. In diesem Zusammenhang erfordern die Sektoren Energie und Verkehr besondere Aufmerksamkeit.

Die Rechtsvorschriften der Union sollten sich auf Themen konzentrieren, die unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen am besten auf europäischer Ebene behandelt werden. Durch die Schaffung grenzüberschreitend gleicher Wettbewerbsbedingungen, größere regulatorische Berechenbarkeit und vollständige Einhaltung der Wettbewerbsregeln werden weitere Investitionen angezogen. Ein besseres und besser vorhersehbares Unternehmensumfeld ist besonders wichtig in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen, die durch lange Anlagehorizonte und umfangreiche Erstinvestitionen gekennzeichnet sind. Die externe Dimension des Binnenmarktes sollte weiterentwickelt werden.

Leitlinie 4: Verbesserung der Nachhaltigkeit und Wachstumsfreundlichkeit öffentlicher Finanzen

Solide öffentliche Finanzen sind der Schlüssel für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ist von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen der Investoren zu sichern und den notwendigen haushaltspolitischen Handlungsspielraum zu schaffen, der zur Bewältigung unerwarteter Entwicklungen und zur Maximierung des positiven Beitrags der öffentlichen Finanzen zur Wirtschaft notwendig ist. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Defizite und Schuldenstände langfristig unter Kontrolle halten. Die Fiskalpolitik muss in einem unionsrechtlichen Rahmen durchgeführt werden, der durch solide nationale Haushaltsregelungen ergänzt wird. Die Fiskalpolitik sollte den wirtschaftlichen Bedingungen und den Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auf der Ebene der Mitgliedstaaten Rechnung tragen und gleichzeitig eine gute Koordinierung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen und einen kohärenten finanzpolitischen Kurs in der Union und im Euro-Währungsgebiet gewährleisten, wobei der verfügbare haushaltspolitische Spielraum zu nutzen ist, um Wachstum und Investitionen zu fördern.

Die Strategien zur Konzipierung und Umsetzung der Haushaltskonsolidierung sollten sich zunächst auf wachstumsfördernde Ausgaben in folgenden Bereichen konzentrieren: Bildung, Qualifikationen und Beschäftigungsfähigkeit, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Investitionen in Netzwerke mit positiven Auswirkungen auf die Produktivität, wie z. B. Hochgeschwindigkeitsinternet, Energie- und Verkehrsnetze und entsprechende Infrastruktur. Ausgabenreformen sollten auf Effizienzsteigerungen in der öffentlichen Verwaltung abzielen; sie lassen sich – im Hinblick auf die Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Systeme – insbesondere durch Ausgabenüberprüfungen vorbereiten.

Ausgabenreformen, die eine effiziente Ressourcenallokation zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung bei gleichzeitiger Wahrung gerechter Verhältnisse unterstützen, sollten durch eine Modernisierung der Einnahmensysteme ergänzt werden. Es sollte eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer angestrebt werden. Die Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf Verbrauchssteuern, periodische Immobiliensteuern und Umweltsteuern – unter Wahrung der Haushaltsneutralität – kann dazu beitragen, Marktineffizienzen zu korrigieren und die Grundlagen für nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen. Die Effizienz des Steuersystems kann verbessert werden, indem die Steuerbemessungsgrundlagen verbreitert werden, etwa durch die Abschaffung bzw. Einschränkung der Möglichkeit bzw. Großzügigkeit von Steuerbefreiungen und -vergünstigungen, und indem die Steuerverwaltung gestärkt, das Steuersystem vereinfacht und Steuerbetrug und aggressive Steuerplanung bekämpft werden.

[1]               Querverweis zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien einfügen.