15.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 43/73


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen — Handelspolitik als Kernbestandteil der Strategie Europa 2020“

KOM(2010) 612 endg.

2012/C 43/17

Berichterstatterin: Evelyne PICHENOT

Die Europäische Kommission beschloss am 9. November 2010, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Handel, Wachstum und Weltgeschehen — Handelspolitik als Kernbestandteil der Strategie Europa 2020

KOM(2010) 612 endg.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Außenbeziehungen nahm ihre Stellungnahme am 22. November 2011 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 476. Plenartagung am 7./8. Dezember 2011 (Sitzung vom 7. Dezember) mit 185 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 5 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1   Die Europäische Kommission veröffentlichte diese Mitteilung Ende 2010, d.h. zu einer Zeit, da der Welthandel tiefgreifende Änderungen erfährt, in denen sich der gegenwärtige Globalisierungsprozess von früheren Phasen unterscheidet. Als einer der außenpolitischen Aspekte der Strategie Europa 2020 (1) hat die Handelspolitik der EU die Aufgabe sicherzustellen, dass der Handel zu einem stetigen Wachstum - das für die Überwindung der Krise jetzt noch fehlt – beiträgt und dabei den Fortbestand der sozialen Marktwirtschaft gewährleistet und den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft unterstützt.

1.2   Der EWSA stellt mit Interesse fest, dass diese „aktualisierte Handelspolitik“, wie sie in der Mitteilung „Handel, Wachstum und Weltgeschehen“ (2) beschrieben wird, einen wichtigen Schritt darstellt und zweckmäßige Präzisierungen zu den nachfolgend aufgeführten Handelsprioritäten im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 der Union liefert:

eine Handelsliberalisierung, die der geografischen Verlagerung des Handels nach Asien Rechnung trägt;

die wichtige Verknüpfung der Handelspolitik mit der Rohstoff- und Energieversorgungssicherheit;

die erheblichen (nichttarifären oder regulatorischen) Handels- und Investitionshindernisse, die unter anderem auch den Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten erschweren;

das Erfordernis der Gegenseitigkeit in den multilateralen und bilateralen Verhandlungen mit den wirtschaftsstrategischen Partnern der EU, unter anderem auch im Hinblick auf Aspekte bezüglich des geistigen Eigentums;

der Rückgriff auf Handelsschutzmechanismen.

1.3   Bezüglich einiger Themen hält es der Ausschuss für erforderlich, dass die EU das geltende Recht, insbesondere bei den staatlichen Zuschüssen und Beihilfen, klarstellt. Sie muss auf ihren Werten und Normen bestehen und dabei ggf. die Verfahren des WTO-Organs zur Streitbeilegung (Dispute Settlement Body, DSB) anwenden, um zur Schaffung einer Rechtsprechung beizutragen, die ihrer Sicht eines fairen Wettbewerbs gerecht wird, insbesondere im Hinblick auf die Schwellenländer.

1.4   Die immer häufigeren und komplexeren bilateralen Verhandlungen dürfen nicht dazu führen, dass die EU ihre Anforderungen im sozialen und ökologischen Bereich lockert. Diese beiden Komponenten müssen in den Gesprächen umfassend und in gleichem Maße wie die wirtschaftliche Komponente berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang schenkt der Ausschuss dem Inhalt des Kapitels zur nachhaltigen Entwicklung und seiner Überwachung besondere Aufmerksamkeit. Er weist nachdrücklich darauf hin, dass die Vorbereitung dieses Kapitels eng mit der Qualität der Folgenabschätzungen und der Zweckmäßigkeit der Begleitmaßnahmen verwoben ist.

1.5   Der EWSA empfiehlt der UNO, eine Weltcharta zu erarbeiten, in der unter Anknüpfung an die Initiative der ILO zur Schaffung eines Mindestsockels im Sozialschutz ein Mindestmaß an Rechten festgeschrieben wird und die der für 2015 vorgesehenen Überprüfung der Millenniumsentwicklungsziele beigefügt werden könnte. Diese Charta würde somit als kohärenter Bezugspunkt zu den Verpflichtungen im Bereich des Handels und der Entwicklung fungieren. In erster Linie muss die ILO innerhalb der WTO einen Beobachterstatus erhalten und Schritt für Schritt in deren Mechanismus zur Überprüfung der Handelspolitik (Trade Policy Review Mechanism, TPRM) einbezogen werden.

1.6   Der EWSA fordert dazu auf, das Thema Entwicklungszusammenarbeit, die weltweite Solidarität und die Debatte über die Millenniumsentwicklungsziele stärker in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu rücken. Er schlägt vor, das Jahr 2015 zum „Jahr der Entwicklung und Zusammenarbeit“ auszurufen. Da auch die EU und ihre Mitgliedstaaten sich dazu verpflichtet haben, diese Ziele bis 2015 zu erreichen, sollte nach Ansicht des Ausschusses das Europäische Jahr dazu genutzt werden, um bei jedem Einzelnen, in der Zivilgesellschaft sowie auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene das Verständnis und die Mitverantwortung sowohl für das Erreichen der gesteckten Ziele als auch für die neuen Zielsetzungen nach 2015 zu erhöhen.

1.7   Im Hinblick auf die Frage der weltweiten Ernährungssicherheit ist der Welthandel gleichzeitig ein Teil des Problems und ein Teil der Lösung. Die Regeln des Welthandels müssen insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern die Ernährungssicherheit fördern und ihnen nach dem Grundsatz der differenzierten Sonderbehandlung von Entwicklungsländern einen freien Zugang zu den Märkten sowohl der entwickelten Länder also auch der Schwellenländer gewähren.

1.8   Für die Entwicklung einer ökologischen Wirtschaft in einem wettbewerbsorientierten globalisierten Umfeld und die Aufrechterhaltung seiner Führungsrolle in diesem Bereich sollte Europa in seinem eigenen Interesse und im Interesse des Klimas an seinem ehrgeizigen Ziel einer Verringerung der Treibhausgasemissionen festhalten. Der EWSA schlägt vor, Folgenabschätzungen (zu den Aspekten Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Umwelt) durchzuführen und öffentliche Debatten zu veranstalten, um sich auf die Veränderungen zwischen 2020 und 2050 vorzubereiten und den Wirtschaftsakteuren und Bürgern einen stabilen Rahmen für ihre Zukunftsannahmen zu geben.

1.9   Langfristig sollte die Union einen Beitrag zur Reform der WTO leisten – die im Sinne des ursprünglichen Vorhabens der Internationalen Handelsorganisation (ITO), wie sie 1948 durch die Charta von Havanna definiert wurde, zur multilateralen Steuerung der Globalisierung konzipiert wurde - und dabei ausdrücklich auch Fragen der Beschäftigung und der Investitionen einbeziehen.

1.10   Der Ausschuss unterstreicht, dass die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Umsetzung und Überwachung der Handelsabkommen der EU - wie im Falle des jüngsten Freihandelsabkommens mit Südkorea - von immer größerer Bedeutung ist, insbesondere mit Blick auf die Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung. Der EWSA verfügt über die erforderliche Sachkenntnis, um sich aktiv an der Anwendung der Bestimmungen sowohl dieses Abkommens als auch weiterer künftiger Handelsabkommen zu beteiligen. Er ist bereit, sich am Überwachungsverfahren zu beteiligen und für den jährlichen Bericht die Beobachtungen der auf alle Beteiligten erweiterten europäischen Zivilgesellschaft zusammenzutragen. Des Weiteren steht er zur Verfügung, um im Zuge gemeinsamer Arbeiten mit der Zivilgesellschaft des Partnerlandes die Vermittlerrolle zu übernehmen und dafür Sorge zu tragen, dass die konkreten Auswirkungen dieser Abkommen auch wirklich berücksichtigt werden. Nach Ansicht des EWSA würde eine revidierte Handelspolitik einen großen Schritt vorankommen, wenn die Überwachungsmechanismen der ersten Abkommen rasch greifen würden. Auf diese Weise würde zwischen den Partnerländern ein Klima gegenseitigen Vertrauens geschaffen und dazu beigetragen, die Einbindung der Zivilgesellschaft in die laufenden Handelsverhandlungen zu erleichtern.

2.   Sich auf die großen Umwälzungen der Globalisierung einstellen!

2.1   Ein fairer und offener Welthandel ist ein globales Rechtsgut, das es zu schützen und zu stärken gilt. Dabei hat jeder Staat oder Staatenbund zur nachhaltigen Regulierung dieses Gutes beizutragen, die darauf ausgerichtet ist, dass jeder Beteiligte nach Maßgabe der allseitigen Bemühungen davon profitiert. Das ist die Grundlage des Engagements der EU für die Liberalisierung des Handels in einem multilateralen Rahmen, wie er heute von der WTO vertreten wird. In diesem Sinn unterstützt der EWSA seit 2006 die Handelspolitik der Union (3).

2.2   Die Ende 2010 von der Europäischen Kommission veröffentliche neue Mitteilung erscheint zu einem Zeitpunkt, da der Welthandel tiefgreifende Änderungen erfährt, in denen sich der gegenwärtige Globalisierungsprozess von früheren Phasen unterscheidet. Als einer der außenpolitischen Aspekte der Strategie Europa 2020 hat die Handelspolitik der EU die Aufgabe sicherzustellen, dass der Handel zu einem stetigen Wachstum und zum Fortbestand der sozialen Marktwirtschaft beiträgt und dabei den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft unterstützt.

2.3   Der EWSA legt bei der Analyse der derzeitigen Transformationsvorgänge der Globalisierung den Schwerpunkt auf fünf große Tendenzen dieses Jahrzehnts, an denen die Debatte im Forum der Zivilgesellschaft sowohl in der Welthandelsorganisation wie auch im Forum der Zivilgesellschaft der Generaldirektion Handel ausgerichtet sein wird mit dem Ziel, der EU-Handelspolitik einen strategischeren und langfristig ausgerichteten Anstrich zu verleihen:

Ausweitung des Wettbewerbsbereichs. Die neuen Technologien - von der Informations- oder Verkehrstechnik bis zu künftigen grünen Technologien - verändern die Art der Erzeugung von Wohlstand und die Verteilung der Wertschöpfung und verschärfen den Wettbewerb zwischen den Staaten. Sie verstärken die Mobilität von Gütern, Dienstleistungen und Produktionsfaktoren und vor allem des Kapitals (4) und erhöhen somit die Zahl der Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft, die dem internationalen Wettbewerb offenstehen.

Kenntnisse und Innovation sind weiterhin die Motoren des Wachstums, kehren aber heute das aus den klassischen Theorien überkommene Konzept des internationalen Warenverkehrs völlig um. Die Länder handeln nicht mehr, wie in den Zeiten von David Ricardo, Wein gegen Tuch. Seit etwa einem Jahrzehnt spezialisieren sich die Staaten auf Ebene der Arbeitskräfte auf Leistungen, bei denen diese komparative Vorteile gegenüber ihren Konkurrenten besitzen, mitunter um den Preis eines sozialen und steuerlichen Dumpings. Der „Handel mit Leistungen“ überlagert allmählich den Handel mit Industriegütern, die aber vorherrschend bleiben. Der Anteil der Dienstleistungen am Handelsaustausch gewinnt zunehmend an Bedeutung (20 %) und steht eher im Verhältnis zu dem Anteil, den diese am nationalen Wohlstand der Staaten (70 % des europäischen BIP) haben.

Der Wettbewerb zwischen einer zunehmenden Zahl von Branchen und wirtschaftlichen Akteuren fördert im Ergebnis die Innovation, eröffnet mehr Geschäftsmöglichkeiten und steigert somit die globale Effizienz. Jedoch trägt er auch dazu bei, dass die Ungleichheiten innerhalb der Staaten wachsen. Ungleichheiten hinsichtlich der Chancen und der Entlohnung zwischen mobilen und immobilen, qualifizierten und unqualifizierten Arbeitnehmern, zwischen Besitzern von Kapital und Menschen, die nur ihre Arbeitskraft besitzen, zwischen Beschäftigten in Branchen mit handelsfähigen Gütern und Dienstleistungen und denen der anderen Wirtschaftszweige.

Durch Verlagerung von Aktivitäten und Ressourcen nach Maßgabe der Kosten und Preise wirkt der internationale Handel wie eine Lupe: Er hebt die Stärken eines Landes hervor und legt zugleich dessen Schwächen bloß. Die Handelspolitik ist also nicht losgelöst von den übrigen Politikbereichen der Union vorstellbar - insbesondere von den Maßnahmen für Umstellung und Anpassung auf dem Arbeitsmarkt, der Politik zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Politik des sozialen und territorialen Zusammenhalts, insbesondere der Binnenmarktpolitik, und der Politik zur Entwicklung und Zusammenarbeit.

In einer Welt, die die Knappheit neu entdeckt, kommt das Problem der Versorgungssicherheit  (5) zu dem traditionelleren Problem der Stabilität des Zugangs zu den Außenmärkten noch hinzu. Der anhaltende Druck auf Energie- und Nahrungsressourcen und der steigende Wettbewerb um den Zugang zu natürlichen Ressourcen werden zu bestimmenden Parametern der Handels- und Sicherheitspolitik.

3.   Eckpunkte für ein neues, offenes und mit einem gerechten Wandel vereinbares Handelssystem

3.1   Druck machen für eine künftige Reform der Welthandelsorganisation

3.1.1   Die großen Umwälzungen aufgrund der Globalisierung und deren Folgen für die Union sind nicht ausschließlich Gegenstand der Handelspolitik, sondern Aufgaben für die Union insgesamt. Folglich sollte die Union mit Sondierungsarbeiten beginnen und auch eine öffentliche Debatte zu den Bedingungen eines gerechten Übergangs einleiten. Diesbezüglich erkennt der EWSA den Bericht der „Reflexionsgruppe über die Zukunft der EU 2030“ (6) des Europäischen Rates an, in dem das „strategische Konzept“ und die langfristigen Prioritäten des auswärtigen Handelns der Union definiert und überarbeitet wurden.

3.1.2   Europa muss seine Handelspolitik als einen Hebel der künftigen WTO-Reform gestalten. Der EWSA befürwortet den Vorschlag der Kommission zur Einrichtung eines „Gremiums herausragender Persönlichkeiten aus Industrie- und Entwicklungsländern, das unabhängige Empfehlungen aussprechen und uns dabei helfen soll, unsere europäische Sicht der künftigen Agenda und der Funktionsweise der WTO für die Zeit nach Doha zu bestimmen“. Der Ausschuss will dazu beitragen und würde es begrüßen, wenn er um eine Sondierungsstellungnahme zu diesem Thema ersucht werden würde.

3.1.3   Nach Ansicht des EWSA muss die Union auf lange Sicht darauf hinarbeiten, einen Beitrag zur Neugestaltung der WTO zu leisten, und den Multilateralismus mehr im Sinne ihres ursprünglichen Projekts überdenken. Die Internationale Handelsorganisation (ITO), wie sie 1948 durch die Charta von Havanna definiert wurde, sollte eine multilaterale Organisation sein, die sich mit ausnahmslos allen Aspekten des Welthandels befasst, also einschließlich der Fragen von Beschäftigung und Investitionen.

3.1.4   Die in die Sackgasse geratenen Doha-Verhandlungen und die Verzögerungen bei der Aushandlung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwingen Europa, die Verbindungen zwischen Entwicklung und Handel zu überdenken. Der EWSA verweist auf die Bilanz der Initiative „Alles außer Waffen“ und der WPA, um die EU-Strategie für Handel und Entwicklung auf eine neue Grundlage zu stellen. Die Handelspolitik wird in einem größeren Kontext gesehen, und der Ausschuss begrüßt daher die im Rahmen der aktuellen Mitteilung zur Reform des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) und der künftigen Mitteilung zu Handel und Entwicklung durchgeführten zusätzlichen Arbeiten.

3.2   Vorrang für die Ernährungssicherheit

3.2.1   Der EWSA hat in verschiedenen Stellungnahmen (7) mögliche Antworten auf die Frage gegeben, wie eine strategischere Betrachtung der Handelspolitik erreicht werden kann. Zudem hat er zum Abschluss seiner Konferenz zur Ernährungssicherheit im Mai 2011 seine Empfehlungen als Beitrag zu den Arbeiten der G20 vorgelegt und dabei die Ansicht vertreten, dass der Welthandel einer der entscheidenden Faktoren für die Gewährleistung der Ernährungssicherheit und zur Durchsetzung des Rechts auf Nahrung ist. In den Schlussfolgerungen dieser Konferenz (8) werden die Auswirkungen des Handels auf Ernährungssicherheit und Entwicklung deutlich:

3.2.2   Es muss sichergestellt werden, dass die Regeln des Welthandels die Ernährungssicherheit erhöhen.

3.2.3   Es muss dafür gesorgt werden, dass bei den Reformen des Welthandels und in den Handelsverhandlungen die Notwendigkeit eines Beitrags zur Minderung der Ernährungsnot für die schwächsten Bevölkerungsgruppen in den Entwicklungsländern gebührend berücksichtigt wird.

3.2.4   Die staatlichen Beihilfen, die Handelsverzerrungen hervorrufen, müssen erheblich reduziert und die Ausfuhrsubventionen sollten abgeschafft werden:

Es sollte genau festgelegt werden, wann und wie es möglich sein könnte, ausfuhrbeschränkende Maßnahmen anzuwenden, und zugleich Prozesse der Anhörung und Notifizierung stärken. Insbesondere ist zu prüfen, welche negativen Auswirkungen solche Maßnahmen auf die Ernährungssicherheit anderer Staaten haben können.

Behinderungen von Ausfuhren, des Transports und der Einfuhr von Lebensmittelhilfen zu humanitären Zwecken in den Empfängerstaaten und den benachbarten Staaten müssen beseitigt werden.

3.2.5   Es sollte dafür Sorge getragen werden, dass die Entwicklungsländer einen größeren Nutzen aus den Handelsvorschriften ziehen:

Den Entwicklungsländern sollte es erlaubt sein, dass sie die Vorschriften für eine gesonderte und differenzierte Behandlung im Sinne eines Schutzes ihrer Lebensmittelmärkte ausreichend nutzen, und entsprechende Fördermaßnahmen durchführen. Vor allem müssen diese Länder auf multinationaler, regionaler und bilateraler Ebene Schutzmaßnahmen treffen können, mit denen sie auf starke Zunahmen der Einfuhren reagieren können, wenn diese die lokale Lebensmittelerzeugung bedrohen.

Der Zugang von Agrarerzeugnissen aus den Entwicklungsländern zu den Märkten der entwickelten Länder muss verbessert werden. Die anderen entwickelten Länder sollten dem Beispiel der Europäischen Union folgen, indem sie ein der Initiative „Alles außer Waffen“ vergleichbares System einführen. Zudem sollten die Zölle auf Verarbeitungserzeugnisse aus Entwicklungsländern beträchtlich gesenkt werden, um so die Herausbildung lokaler Verarbeitungsstrukturen zu begünstigen.

Für die Initiative „Aid for Trade“ sollten zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden, um so die Fähigkeit der Entwicklungsländer zur Teilnahme am Weltlebensmittelhandel zu ihrem Vorteil zu stärken. Zweckmäßig wäre auch, die technische Unterstützung der Entwicklungsländer im Sinne einer Einhaltung der geltenden land- und ernährungswirtschaftlichen Normen zu verstärken.

Die regionale Integration sowie der Süd-Süd-Handel und die Süd-Süd-Zusammenarbeit sollten im Wege wirtschaftlicher Zusammenschlüsse auf regionaler Ebene gefördert werden. Die internationale Gemeinschaft sowie die EU sollten gestützt auf die wertvolle einschlägige Erfahrung der EU diesen Prozess unterstützen.

3.2.6   Der Ausschuss hofft, dass diese Vorschläge von der Kommission bei den Vorbereitungsarbeiten der Mitteilung zu Handel und Entwicklung berücksichtigt werden.

3.2.7   Um diese Empfehlungen zur Geltung zu bringen und zu gewährleisten, dass das Thema Entwicklungszusammenarbeit, die weltweite Solidarität und die Debatte über die Millenniumsentwicklungsziele stärker in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt werden, schlägt der EWSA vor, das Jahr 2015 zum „Jahr der Entwicklung und Zusammenarbeit“ (Arbeitstitel) auszurufen. Da auch die EU und ihre Mitgliedstaaten sich dazu verpflichtet haben, diese Ziele bis 2015 zu erreichen, schlägt der Ausschuss vor, das Europäische Jahr dazu zu nutzen, um bei jedem Einzelnen, in der Zivilgesellschaft sowie auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene das Verständnis und die Mitverantwortung sowohl für das Erreichen der gesteckten Ziele als auch für die neuen Zielsetzungen nach 2015 zu erhöhen.

4.   Wirksame Instrumente für einen faireren Wettbewerb schaffen

4.1   Im Hinblick auf den Wettbewerb weist die internationale Ordnung erhebliche Mängel auf. Der Wettbewerb wird in der WTO weiterhin nur teilweise und unbefriedigend behandelt. Vor allem fallen die Probleme aufgrund privater Monopole, des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung oder nichttarifäre Hemmnisse, die durch private Initiativen (Normen und Standards) verursacht werden, nicht in ihren Zuständigkeitsbereich. Das Handelsrecht unterliegt bezüglich Dumping, Subventionen und staatlichen Beihilfen noch immer der Auslegung nach dem Ermessen der Rechtsprechung durch das WTO-Organ zur Streitbeilegung.

4.2   Da die EU nicht allein die Unzulänglichkeiten der Weltordnung abdecken kann, muss sie daran mitwirken, das bestehende Recht zu klären, und dafür sorgen, dass ihre Werte und Normen in den Instrumenten zum Tragen kommen, mit denen der lautere Wettbewerb geschützt und gewährleistet wird:

durch die Konsolidierung (in Zusammenarbeit mit dem WTO-Sekretariat) der Bewertung der Wettbewerbsbedingungen bei der Ausfuhr im Rahmen des Mechanismus zur Überprüfung der Handelspolitik (Trade Policy Review Mechanism, TPRM),

durch die Förderung der jährlichen Berichterstattung über Handels- und Investitionshemmnisse,

durch die Unterstützung der verschiedenen Initiativen zur Aufnahme der sogenannten Singapur-Themen (Investitionen, öffentliches Auftragswesen und Wettbewerb) und des Festhaltens an der Erleichterung des Warenverkehrs in eine neue multilaterale Agenda. Vor allem muss die Notwendigkeit eines multilateralen Abkommens über öffentliche Aufträge bekräftigt werden, bei Bedarf unterstützt durch Maßnahmen als „Zuckerbrot“ (z.B. Technologietransfers) oder durch Spitzenzölle als „Peitsche“ (Beschränkungen des Zugangs zu öffentlichen Aufträgen der EU),

durch die Begrenzung der Wettbewerbsverzerrungen zwischen europäischen Mitgliedstaaten in der Erschließung von Auslandsmärkten durch ihre jeweiligen Unternehmen dank einer Harmonisierung der Politiken und Maßnahmen für Exportförderung, -absicherung und -bürgschaften und die allmähliche Integration der Handelskammern und ihrer Vertretungen in den Drittländern. Durch die Förderung und Entwicklung europäischer Zentren zur Unterstützung von KMU in Drittstaaten (EU-Infostelle, European Business Centre (9)) und die Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kompetenzteams für die Marktöffnung (Market access teams (10)) würden der EU in dieser Hinsicht wirksame Instrumente an die Hand gegeben,

durch die Unterstützung des Schutzes geistigen Eigentums im Rahmen des WTO-Abkommens über geistiges Eigentum (TRIPS), des Übereinkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) und der bilateralen Abkommen,

durch die Nutzung der Mechanismen des WTO-Organs zur Streitbeilegung bei Bedarf, um einen Beitrag zur Schaffung einer Rechtsprechung im Sinne der Sichtweisen und Werte der EU zu leisten.

5.   Wirkungsvolle Unterstützung einer integrativen Strategie durch den Handel und Förderung der sozialen Dimension im Handel

5.1   Die soziale Dimension der Globalisierung ist weiter eine akute Frage, für die langfristig eine in den multilateralen Gremien und insbesondere in der WTO ausgehandelte Lösung gefunden werden muss. Jetzt unmittelbar muss der ILO unbedingt ein Beobachterstatus in der WTO verschafft werden, und die EU muss sich weiter bemühen, widerstrebende Staaten davon zu überzeugen. Darüber hinaus könnte die ILO Schritt für Schritt an den Arbeiten des Mechanismus zur Überprüfung der Handelspolitik (Trade Policy Review Mechanism, TPRM) der WTO-Mitglieder beteiligt werden, um Beiträge über die Sozialpolitik der betroffenen Staaten zu liefern.

5.2   Der EWSA bekräftigt, dass Europa konstruktive Erfahrungen bei der Berücksichtigung der sozialen Dimension im Handelsaustausch mitbringt, die als konkrete Referenz auf internationaler Ebene dienen können, ohne dass dies als versteckter Protektionismus kritisiert werden könnte. So ist der EWSA stets darum bemüht, die Einführung eines Kapitels zur nachhaltigen Entwicklung einschließlich der sozialen Dimension in alle Handelsabkommen ebenso zu fördern wie die Berücksichtigung der grundlegenden Übereinkommen der ILO im Sozialkapitel, die Auflagenbindung im Rahmen des Mechanismus „APS“ und das Fortbestehen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung.

5.3   Zu diesen jüngsten dynamischen Schritten kommen noch Folgenabschätzungen hinzu, durch die mit einer überarbeiteten Methodik die Folgen für die Beschäftigung besser vorhergesagt und flankierende Maßnahmen noch besser vorbereitet werden könnten (11). Der EWSA verfolgt mit besonderer Aufmerksamkeit die Einrichtung der Begleitausschüsse, die in den von der EU unterzeichneten Handelsabkommen vorgesehen sind und die Überwachung der sozialen und ökologischen Dimension dieser Abkommen gewährleisten werden.

5.4   Die EU und die Mitgliedstaaten sollten ihr finanzielles Engagement fortführen, um die Förderung und Umsetzung der acht grundlegenden ILO-Übereinkommen zu gewährleisten; sie müssen sich jedoch dabei im Klaren sein, dass diese Bestimmungen die Probleme der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung in Europa nicht unmittelbar lösen können. Mit großer Aufmerksamkeit muss ebenso die Initiative der ILO zur Schaffung eines Mindestsockels im Sozialschutz verfolgt werden, und die Programme für eine menschenwürdige Arbeit sind zu unterstützen, um neue Chancen für die Verbindung von Handel und Beschäftigung zu eröffnen. Der EWSA erwartet von der G20, dass diese sich gemeinsam mit dem IWF und der Weltbank mit den möglichen Finanzierungsarten für diesen Mindestsockel im Sozialschutz beschäftigt.

5.5   Die EU muss im Hinblick auf die Festlegung von Maßnahmen zur Anpassung an ihre handelspolitische Ausrichtung in den Folgenabschätzungen den sozialen Dialog in einzelnen Branchen aufwerten. Sie muss auch den Folgen der bereichsübergreifenden Sozialklausel (12) im Vertrag von Lissabon in ihrer Handelspolitik ausdrücklich Rechnung tragen. In den Verhandlungen über die nächste Finanzielle Vorausschau muss der Europäische Sozialfonds erhalten bleiben und auf die Fragen des industriellen Wandels aufgrund von Umstellungen und Restrukturierungen vorbereitet werden. Die Bedingungen für den Zugriff auf den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung müssen so gelockert werden, dass möglichst viele Beschäftigte, die zu Opfern der Entwicklungen in der Industrie wie auch in der Landwirtschaft wurden, Begünstigte sein können. Dieser Fonds könnte auch soziale Experimente fördern.

5.6   Der EWSA empfiehlt, in das Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung in den Abkommen die Dimension der Menschenrechte aufzunehmen und die Begleitmaßnahmen zum jeweiligen Abkommen mit dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) zu verknüpfen. Wenn die Leitprinzipien der Vereinten Nationen besser umgesetzt werden, wird damit auch ein Beitrag zur Verwirklichung der Ziele geleistet, die sich die EU zu spezifischen Menschenrechtsfragen gesetzt hat. Gemäß der Mitteilung zur sozialen Verantwortung der Unternehmen (Oktober 2011) (13) sind diese Grundsätze wichtige Vorgaben für Handel und Entwicklung.

6.   Die umweltpolitischen Verpflichtungen in der Handelspolitik aufgreifen

6.1   Die Verhandlungen über Umweltgüter und -leistungen im Rahmen der Doha-Runde können zu den Zielen der EU beitragen, den Zugang zu klimafreundlichen Gütern und Technologien zu verbessern. Allerdings sind zwar für eine breite Palette von Produkten – und dies gilt insbesondere für erneuerbare Energien - die Zolltarife niedrig oder gemäßigt, doch bilden die nichttarifären Hemmnisse eine ernsthafte Hürde für ihre Verbreitung. Es sollte ein frühzeitiges und isoliertes Übereinkommen über Umweltgüter und -leistungen mit tarifären wie auch nichttarifären Elementen in der WTO erzielt werden - dies ist ein neuer Vorschlag der Kommission, dem sich der EWSA anschließt.

6.2   Damit Europa in einem wettbewerbsorientierten globalisierten Umfeld eine grüne Wirtschaft entwickeln und seine Führungsposition auf diesem Gebiet verteidigen kann, müsste die EU schon im eigenen Interesse und für das Klima weiterhin das ehrgeizige Ziel verfolgen, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 % zu verringern, beispielsweise mit einem Zwischenziel von 40 % zwischen 2020 und 2030. Der EWSA schlägt vor, Folgenabschätzungen (zu den Aspekten Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Umwelt) durchzuführen und öffentliche Debatten zu veranstalten, um sich auf die Veränderungen zwischen 2020 und 2050 vorzubereiten und den Wirtschaftsakteuren und Bürgern einen stabilen Rahmen für ihre Zukunftsannahmen zu geben.

6.3   Die Festsetzung dieses Zwischenziels muss durch die Schaffung rechtlicher und steuerlicher Voraussetzungen zur Förderung verstärkter Investitionen in die Erforschung und Entwicklung sauberer Technologien untermauert werden. Die Kommission ist in ihrer Analyse (14) zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einführung von „Kohlenstoff-Anpassungsmaßnahmen“ an den Grenzen ausschließlich für die Fälle in Betracht gezogen werden darf, in denen ein Verlust an Wettbewerbsfähigkeit und Verlagerungen von CO2-Emissionen festgestellt wurden, und dass dabei die Regeln der Welthandelsorganisation einzuhalten sind.

6.4   Angesichts der Tatsache, dass Projekte zur Schaffung eines weltweiten Marktes für Emissionszertifikate nur langsam und unsicher vorangehen, werden die EU-Mitgliedstaaten noch einige Jahre lang zu den wenigen Ländern gehören, die einen Preis für CO2 festsetzen. Vor dem Hintergrund der Gefahr einer Verlagerung des CO2-Ausstoßes einiger europäischer Branchen, die dem Emissionshandelssystem unterworfen sind, empfiehlt der Ausschuss zudem, zusätzlich zu den von der Kommission derzeit kostenfrei zugeteilten Emmissionszertifikaten die langfristigen Investitionen zur Kohlenstoffreduzierung der Wirtschaft deutlich aufzustocken und vorhersehbare und beständige Anreize zur Förderung von Innovationen sowie von Forschung und Entwicklung im Bereich der „sauberen“, noch nicht marktfähigen Technologien zu schaffen.

6.5   Im Bereich Verkehr unterstützt der EWSA die Festlegung weltweiter Klimaziele im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen: 10 % weniger Emissionen im Luftverkehr und 20 % weniger im Seeverkehr. Die Entscheidung, gemeinsame Anstrengungen zur Verringerung der Emissionen zu unternehmen, betrifft auch den Verkehr, denn der Luftverkehr wird ab 2012 schrittweise in das Emissionshandelssystem der EU (EU ETS) einbezogen. Einen Beitrag dazu könnte eine europäische Initiative zur Festlegung von Energieeffizienzzielen im Seeverkehr leisten.

6.6   Bei den Nachhaltigkeitsprüfungen bekräftigt der EWSA seine in einer früheren Stellungnahme ausgesprochenen Empfehlungen, dass das geltende Instrumentarium zu überprüfen ist (15). Vor allem muss durch die engere Einbeziehung der Sekretariate der multilateralen Umweltabkommen besser über die ökologischen Auswirkungen der Handelspolitik informiert werden.

6.7   Obwohl die Initiativen zur Normierung und Kennzeichnung als „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ innerhalb der EU privat und dezentral organisiert bleiben müssen, ist es Aufgabe der Kommission oder einer entsprechenden Agentur, für den unverzichtbaren gemeinsamen Bemessungs- und Bewertungsrahmen zu sorgen.

Brüssel, den 7. Dezember 2011

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  Vgl. Kapitel 3.3 „Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente“, in: Europa 2020. Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, KOM(2010) 2020 endg. vom 3.3.2010.

(2)  Handel, Wachstum und Weltgeschehen, KOM(2010) 612 endg.

(3)  Stellungnahme des EWSA: ABl. C 211 vom 19.08.2008, S. 82; ABl. C 318 vom 29.10.2011, S. 150; ABl C 255 vom 22.09.2010, S. 1.

(4)  Stellungnahme des EWSA ABl. C 318 vom 29.10.2011, S. 150.

(5)  ABl. C 132 vom 03.05.2011, S. 15; ABl. C 54 vom 19.02.2011, S. 20.

(6)  „Projekt Europa 2030 - Herausforderungen und Chancen“ Bericht an Herman VAN ROMPUY, vorgelegt am 9. Mai 2010: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/de_web.pdf.

(7)  ABl. C 318 vom 29.10.2011, S. 150; ABl. C 248 vom 25.08.2011, S. 55; ABl. C 218 vom 23.07.2011, S. 25; ABl. C 21 vom 21.01.2011, S. 15; ABl. C 255 vom 22.09.2010, S. 1; ABl. C 128 vom 18.05.2010, S. 41; ABl. C 211 vom 19.08.2008, S. 82.

(8)  http://www.eesc.europa.eu/resources/docs/food-for-everyone-conclusions-en.pdf.

(9)  In China, Thailand, Indien und Vietnam.

(10)  ABl. C 218 vom 23.07.2011, S. 25.

(11)  ABl. C 218 vom 23.07.2011, S. 19.

(12)  Stellungnahme des EWSA „Stärkung des EU-Zusammenhalts und der EU-Koordinierung im Sozialbereich durch die neue Horizontale Sozialklausel nach Artikel 9 AEUV“ (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(13)  KOM(2011) 681 endg.: Mitteilung der Kommission „Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen“.

(14)  Der Handel als Wohlstandsfaktor (nur in englischer Sprache verfügbar), SEK(2010) 269. http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2010/november/tradoc_146940.pdf.

(15)  ABl. C 218 vom 23.07.2011, S. 19.