12.8.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 236/6


Dienstag, 15. Juni 2010
Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2011

P7_TA(2010)0205

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 zu dem Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2011 (2010/2002(BUD))

2011/C 236 E/02

Das Europäische Parlament,

gestützt auf den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011, der am 27. April 2010 von der Kommission angenommen wurde (SEK(2010)0473),

unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1) (IIV),

unter Hinweis auf die in der Konzertierungssitzung im 18. November 2009 vereinbarte Gemeinsame Erklärung zu den nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags auf das Haushaltsverfahren anzuwendenden Übergangsmaßnahmen (2),

gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2010 zu den Prioritäten für den Haushaltsplan 2011– Einzelplan III – Kommission (3),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 16. März 2010 betreffend die Leitlinien für den Haushaltsplan 2011,

gestützt auf Kapitel 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0183/2010),

A.

in der Erwägung, dass das Haushaltsverfahren 2011 das erste derartige Verfahren gemäß dem Vertrag von Lissabon ist und dass die darin vorgesehene einzige Lesung eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung mit dem anderen Teil der Haushaltsbehörde erfordert, um im Rahmen des Konzertierungsverfahrens eine Einigung über alle Ausgaben zu erreichen,

B.

in der Erwägung, dass der für Juli geplante Trilog darauf abzielen sollte, die Bahn frei zu machen, bevor der Rat seinen Standpunkt zum Entwurf des Haushaltsplans annimmt, um vorab zu klären, über welche Punkte Einverständnis herrscht,

Entwurf des Haushaltsplans für 2011

Allgemeine Bemerkungen

1.

stellt fest, dass im Entwurf des Haushaltsplans (HE) 2011 ein Gesamtbetrag von 142 576,4 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen (VE) und 130 147,2 Mio. EUR an Zahlungsermächtigungen (ZE) veranschlagt wird, womit eine Marge von 1 224,4 Mio. EUR an VE und 4 417,8 Mio. EUR an ZE verbleibt; stellt fest, dass diese Gesamtbeträge 1,15 % bzw. 1,05 % des geschätzten BNE der EU für 2011 ausmachen;

2.

ist besorgt, dass der Anstieg bei den VE gegenüber dem Haushaltsplan 2010 nur 0,77 % beträgt, eine Differenz, die nicht den weithin geäußerten Erwartungen Rechnung trägt, dass der EU-Haushalt eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung der europäischen Volkswirtschaften nach der Krise spielen sollte; nimmt zur Kenntnis, dass die ZE um 5,85 % steigen, weist jedoch darauf hin, dass der anormal niedrige Umfang der ZE 2010 die mathematische Erklärung für diesen Anstieg liefert; weist darauf hin, dass der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) Obergrenzen von 142 965 Mio. EUR für VE und 134 280 Mio. EUR für ZE zu jeweiligen Preisen vorsieht;

3.

nimmt zur Kenntnis, dass sich die Kluft zwischen VE und ZE im Vergleich zum Haushaltsplan 2010 verringert (12 429 Mio. EUR im Vergleich zu 18 535 Mio. EUR), was auf eine bessere Ausführung des EU-Haushaltsplans hindeutet, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass der MFR für 2011 eine Differenz von nur 8 366 Mio. EUR zwischen VE und ZE vorsieht; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass diese Diskrepanzen auf lange Sicht Defizite schaffen und daher im Sinne eines tragfähigen und beherrschbaren Haushaltsplans vermieden werden sollten;

4.

weist darauf hin, dass der Großteil (70 %) der Gesamtmarge von 1 224,4 Mio. EUR im HE der Marge der Rubrik 2 betreffend Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen entstammt und dass die anderen Rubriken – insbesondere die Rubriken 1a, 3b und 4 – über sehr geringe Margen verfügen, was im Verhältnis die Kapazität der EU mindert, auf Politikwechsel und unvorhergesehene Erfordernisse zu reagieren und gleichzeitig ihre Prioritäten aufrecht zu erhalten;

5.

betont ferner, dass die Marge in der Rubrik 2 tatsächlich niedriger sein könnte, da sich die Marktbedingungen verändern können;

6.

begrüßt die Veröffentlichung des Berichts über die Durchführung der IIV (KOM(2010)0185) durch die Kommission und weist in diesem Kontext darauf hin, dass ein Vorschlag für eine umfangreiche Revision des Haushaltsplans erwartet wird und dass die im Rahmen von früheren Haushaltsverfahren bezüglich einer angemessenen und zufriedenstellenden Reaktion auf die verschiedenen verzeichneten Herausforderungen aufgetretenen Probleme eine Revision des geltenden MFR unvermeidlich machen; erinnert daran, dass es von der Kommission einige konkrete Vorschläge für eine Revision des MFR bis zum Ende des ersten Halbjahres 2010 erwartet;

7.

verweist auf die hohe Zahl von ausstehenden Verfahren mit weitreichenden Konsequenzen für den Haushaltsplan, die die beiden Teile der Haushaltsbehörde 2011 abschließen müssen (Überprüfung des Haushaltsplans, Errichtung des Europäischen Auswärtigen Diensts (EAD), Berichtigungshaushaltspläne, Revision der IIV, Änderung der Haushaltsordnung usw.);

8.

nimmt die von der Kommission gesetzten Prioritäten zur Kenntnis (nämlich Unterstützung der Volkswirtschaften in der EU nach der Krise und Anpassung an neue Erfordernisse, zum Beispiel die Umsetzung des Vertrags von Lissabon, neue Finanzaufsichtsbehörden, Finanzierung der Initiative „Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung“ (GMES), Umsetzung des Stockholm-Programms usw.) und äußert Zweifel, ob die bescheidene Erhöhung der VE im Vergleich zum Haushaltsplan 2010 ausreicht, um diese Prioritäten umzusetzen;

9.

betont, dass die Krise und die Instabilität der Finanzmärkte eine entschlossene Reaktion erfordern, die eine größere Finanzierungskapazität und eine größere Flexibilität des EU-Haushaltsplans umfassen sollte; fordert in diesem Zusammenhang den Rat und die Kommission auf, weitere detaillierte Angaben vorzulegen, welche Auswirkungen der bei der Sondertagung des Ecofin-Rates vom 9. und 10. Mai 2010 beschlossene Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus auf den Haushalt der EU haben könnte; fordert ferner die Einrichtung eines wirksamen Überwachungssystems einschließlich der direkten Bereitstellung von Informationen an das Parlament, um künftige Krise zu vermeiden;

10.

bedauert, dass es nicht möglich war, die finanziellen Auswirkungen der Leitinitiativen der Strategie EU 2020, wie etwa „Union der Innovation“, „Jugend in Bewegung“, „Ressourcenschonendes Europa“, „Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ und „Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“, auf den HE 2011 unter haushaltstechnischen Gesichtspunkten klar festzustellen, und äußert starke Zweifel daran, dass im Rahmen des derzeitigen finanziellen Rahmens angemessene Mittel für diese Schlüsselinitiativen bereitgestellt werden können;

11.

weist darauf hin, dass, wie in seiner Entschließung vom 25. März 2010 zu den Prioritäten für den Haushaltsplan 2011 ausgeführt, die Jugendpolitik eine der Schlüsselprioritäten des Haushaltsplans 2011 ist, die als EU-Querschnittsthema gefördert werden sollte, wobei Synergien zwischen verschiedenen Politikbereichen entwickelt werden sollten, die die Jugend betreffen, darunter Bildungswesen, Beschäftigung, unternehmerische Initiative und Gesundheitswesen, während gleichzeitig die soziale Integration, das Empowerment, die Entwicklung von Kompetenzen und die Mobilität Jugendlicher erleichtert und ermutigt werden sollten; weist darauf hin, dass die Jugendpolitik auf breiter Grundlage festgelegt werden sollte, wozu die Fähigkeit von Einzelpersonen gehört, im Verlauf ihres Lebens Position und Status mehrmals zu wechseln und ohne Einschränkungen zwischen einem Ausbildungsverhältnis, einem wissenschaftlichen oder beruflichen Umfeld und einer Berufsausbildung zu wechseln, weshalb eines der Ziele in diesem Zusammenhang die Erleichterung des Übergangs aus dem Bildungssystem in den Arbeitsmarkt sein sollte;

12.

kritisiert die Tatsache, dass trotz eines äußerst hohen Bekanntheitsgrades und einer sehr hohen Ausführungsrate von 95-100 % pro Jahr im Zeitraum 2007-2009 die im HE vorgeschlagene Erhöhung der Mittel für wesentliche Jugend-Instrumente und -Programme wie lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion und Erasmus Mundus eher symbolisch ausfällt; ist der Ansicht, dass diese Erhöhung es der EU nicht erlaubt, dieser Priorität adäquat Rechnung zu tragen, und beabsichtigt daher, weitere Unterstützung für die betreffenden Programme bereitzustellen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Programme einen unumstrittenen europäischen Mehrwert aufweisen und erheblich zur Schaffung einer starken europäischen Zivilgesellschaft beitragen, obwohl sie nur bescheidene finanzielle Mittel erhalten;

13.

fordert eine weitere Klarstellung der Aufschlüsselung zwischen operationellen und administrativen Ausgaben, erkennt jedoch die Bemühungen bezüglich der Darstellung der Verwaltungsausgaben außerhalb von Rubrik 5 an; stellt fest, dass ohnehin schon Mittel in beträchtlicher Höhe, bei denen es sich in Wahrheit um Verwaltungsausgaben handelt, aus operationellen Mittelzuweisungen finanziert werden;

14.

ist entschlossen, die Verhandlungen über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 konstruktiv und aufgeschlossen anzugehen und dabei die Ziele Effizienz und europäischer Mehrwert zu berücksichtigen; erwartet im Austausch, dass der andere Teil der Haushaltsbehörde einen konstruktiven Ansatz verfolgt, der einen wirklichen politischen Dialog sicherstellt, und von einem rein buchhalterischen Konzept absieht, in dessen Rahmen Einsparungen und Beiträgen der Mitgliedstaaten übermäßige Priorität in den Verhandlungen eingeräumt wird; weist darauf hin, dass mit dem Vertrag nicht nur der Rechtsrahmen für das Haushaltsverfahren geändert wurde, sondern auch ein neues Verfahren und neue Fristen für die Aushandlung und das Erzielen von Kompromissen eingeführt wurden;

15.

unterstreicht die Tatsache, dass der EU-Haushalt verglichen mit den nationalen Haushaltsplänen sehr begrenzt ist; verweist daher im Hinblick auf die Umsetzung gemeinsamer EU-Strategien auf die Notwendigkeit, Synergien zwischen dem EU-Haushalt und den nationalen Haushaltsplänen zu schaffen; betont, dass durch Kohärenz eine größere Wirkung auf die europäischen Politikbereiche erzielt wird, indem ein wirklicher europäischer Mehrwert erreicht wird und die langfristigen politischen Ziele gefördert werden; ist davon überzeugt, dass der EU-Haushalt in Schlüsselbereichen eine entscheidende Rolle zur Förderung langfristiger Investitionen und von Arbeitsplätzen spielen kann; erwartet, dass der Rat dies gebührend berücksichtigt, wenn er über den EU-Haushalt entscheidet, und dass er von pauschalen Kürzungen absieht, selbst wenn die Rahmenbedingungen für die öffentlichen Finanzen in den Mitgliedstaaten äußerst schwierig sind;

16.

verweist auf seine in der oben genannten Entschließung vom 25. März 2010 dargelegten Prioritäten;

Teilrubrik 1a

17.

stellt eine Steigerung von 4,4 % bei den VE (auf 13 437 Mio. EUR) und von 7 % bei den ZE (auf 11 035 Mio. EUR (4) fest sowie eine Marge von 50,1 Mio. EUR (im Vergleich zu 37 Mio. EUR in der Finanzplanung), die aus Kürzungen der Mittel für administrative und technische Unterstützung (ehemalige „BA-Linien“) und für dezentrale Einrichtungen und Exekutivagenturen sowie Kürzungen der Mittel für mehrere Programme wie Zoll 2013 und CIP-Unternehmerische Initiative und Innovation resultieren;

18.

verweist auf die wichtige Rolle der KMU im Hinblick auf eine Konjunkturbelebung und die Ankurbelung der Wirtschaft in der EU; fordert eine stärkere Unterstützung aller Programme und Instrumente, die auf eine Förderung vom KMU ausgerichtet sind, und ist in diesem Zusammenhang besorgt über die vorgeschlagene Kürzung der Zahlungsermächtigungen für CIP-Unternehmerische Initiative und Innovation;

19.

weist darauf hin, dass für die neuen Erfordernisse, die aus dieser Rubrik finanziert werden sollen (Programm zur Stilllegung von Kozloduy, Europäische Finanzaufsichtsbehörden, ITER und GMES, einschließlich der Forderung des Parlaments nach höheren Mitteln für die operationelle Phase), keine Mittel vorgesehen waren, als der geltende MFR beschlossen wurde; betont, dass die Finanzierung dieser Erfordernisse nicht zu Lasten der Finanzierung anderer Programme und Maßnahmen der Rubrik 1a gehen sollte, die für den angestrebten Aufschwung der europäischen Volkswirtschaften nach der Krise entscheidend sind;

20.

weist darauf hin, dass das Europäische Konjunkturprogramm teilweise aus dieser Rubrik finanziert wird, ebenso wie eine Großzahl von mehrjährigen Programmen (CIP, FP7, TEN, Galileo/Egnos, Marco Polo II und das Programm Progress), die 2011 voll angelaufen sein werden; bekräftigt daher seine Forderung an die Kommission, den Fortschrittsbericht bezüglich der Umsetzung des Europäischen Konjunkturprogramms vorzulegen, auch betreffend die der EIB übertragenen Maßnahmen;

21.

begrüßt die Mittelerhöhungen für die wesentlichen Programme (FP7 13,8 %, CIP 4,4 %, lebenslanges Lernen 2,6 %, TEN 16,8 %) und betont, dass diese Programme wesentliche Instrumente für die wirtschaftliche Strategie der EU zur Bewältigung der Krise sind;

22.

betont, dass Rubrik 1a viele Leitinitiativen der Strategie „EU 2020“ beinhaltet, so „Union der Innovation“, „Jugend in Bewegung“, „Ressourcenschonendes Europa“, „Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ sowie „Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“; kritisiert, dass es unmöglich ist, unter Haushaltsgesichtspunkten eindeutig die finanziellen Auswirkungen der Strategie „EU 2020“ zu ermitteln, und äußert Zweifel bezüglich der Kapazität, im Kontext des geltenden Finanzrahmens angemessene Mittel für diese Initiativen sicherzustellen;

23.

weist darauf hin, dass die Prioritäten für 2011 im Hinblick auf die Strategie „EU 2020“ hauptsächlich aus dieser Rubrik finanziert werden sollen und dass die aus dem Inkrafttreten des Vertrags resultierenden EU-Zuständigkeiten wahrscheinlich Konsequenzen für den Haushaltsplan haben werden; betont, dass die Raumfahrtpolitik, die ein konkretes Beispiel für eine europäische Industriepolitik zur Förderung der wissenschaftlichen, technologischen und ökologischen Fortschritte in Europa und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie ist es erfordert, dass sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten im Kontext der GMES in finanzieller Hinsicht stärkere Anstrengungen unternehmen;

24.

begrüßt die Initiative der Kommission „Jugend in Bewegung“, mit der angestrebt wird, die Leistung und die internationale Attraktivität der Hochschuleinrichtungen in Europa zu steigern und den allgemeinen Standard von Bildung und Berufsausbildung in der EU anzuheben; unterstützt nachdrücklich die Förderung der Chancengleichheit für alle jungen Menschen, ungeachtet ihres Bildungshintergrunds; möchte betonen, wie wichtig ausreichende Finanzmittel für eine ehrgeizige Politik im Bereich Bildung und Weiterbildung einschließlich der beruflichen Bildung sind, der im Rahmen der Strategie „EU 2020“ eine entscheidende Rolle spielt; betont, dass die EU all ihre Ressourcen einsetzen wird, um diese ehrgeizige Herausforderung zu bewältigen, die der Entwicklung einer umfassenden Jugendpolitik der EU nie da gewesenen Schwung verleiht; unterstreicht allerdings, dass die Einleitung einer so umfassenden Leitinitiative, die mehrere herausragende und gut eingeführte EU-Programme in diesem Bereich abdeckt, den Bekanntheitsgrad und die Wirkung der einzelnen Programme nicht mindern sollte;

25.

betont, dass die Haushaltsmittel, die künftig für Instrumente wie das Programm Lebenslanges Lernen und horizontale Kompetenzen wie IKT-Kompetenzen, internationale Kompetenzen, unternehmerische Fähigkeiten und Mehrsprachigkeit bereitgestellt werden, einen hohen europäischen Mehrwert widerspiegeln, und diesem Bereich daher im Haushaltsplan 2011 Vorrang eingeräumt werden sollte;

26.

ist enttäuscht darüber, dass der Fremdenverkehr, der indirekt mehr als 10 % des BIP der EU erwirtschaftet und der mit der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon nunmehr ein vollständiger Zuständigkeitsbereich der EU geworden ist, im Entwurf des Haushaltsplans für 2011 nicht eindeutig genannt wird;

27.

stellt fest, dass zum ersten Mal Zahlungsermächtigungen für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung einbezogen wurden, und betrachtet dies als ein wichtiges Element innerhalb der allgemeinen Überlegungen zur Verwaltung und Öffentlichkeitswirkung dieses Fonds; ist jedoch der Ansicht, dass diese Zahlungsermächtigungen unter Umständen nicht ausreichen, um die für EGF-Anträge im Jahr 2011 erforderlichen Beträge abzudecken; wiederholt seine Forderung, EGF-Anträge nicht ausschließlich durch Übertragungen von ESF-Haushaltslinien zu finanzieren, und fordert die Kommission auf, verschiedene Haushaltslinien für diesen Zweck zu auszuwählen und unverzüglich zu nutzen; unterstreicht die Notwendigkeit, das Verfahren für die Inanspruchnahme des Fonds (5) abzukürzen und zu vereinfachen;

28.

nimmt Kenntnis von der sehr bescheidenen Erhöhung oder Stagnation (verglichen mit dem Haushaltsplan 2010) der Verpflichtungsermächtigungen für EURES sowie für die drei Haushaltslinien zur Unterstützung der Arbeitsbeziehungen und des sozialen Dialogs; ist der Auffassung, dass diese Haushaltslinien unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen mit massiven Entlassungen und krisenbedingten Umstrukturierungen aufgrund der Krise aufgestockt werden sollten;

Teilrubrik 1b

29.

stellt fest, dass im HE 2011 eine Aufstockung der VE um 3,2 % auf einen Gesamtbetrag von 50 970 Mio. EUR vorgesehen ist, wovon 39 891,5 Mio. EUR auf die Strukturfonds (EFRE und ESF) entfallen – was etwa den Zahlen von 2010 entspricht – und 11 078,6 Mio. EUR auf den Kohäsionsfonds;

30.

stellt fest, dass dieser Vorschlag im Einklang mit den im MFR festgelegten Ermächtigungen steht und die technische Anpassung an den Finanzrahmen für 2011 (6) (Erhöhung um 336 Mio. EUR) berücksichtigt, wie in Ziffer 17 der IIV vorgesehen; versteht in dieser Hinsicht die Marge von 16,9 Mio. EUR, die sich hauptsächlich aus der Zuweisung für technische Hilfestellung ergibt und 0,03 % der Rubrik darstellt;

31.

begrüßt die für 2011 vorgeschlagene Aufstockung der ZE um 22 % auf 42 541 Mio. EUR, ist jedoch besorgt darüber, dass der Mittelbedarf auf der Grundlage der historischen Auszahlungsraten gegenüber den entsprechenden Mittelbindungen im Programmplanungszeitraum 2000–2006 geschätzt wurden, während die Durchführung des Programms zu Beginn des Zeitraums 2007–2013 viel langsamer erfolgte und daher stark beschleunigt werden muss, insbesondere im Jahr 2011;

32.

bezweifelt, dass die vorgenommenen Anpassungen, insbesondere durch die Zuweisung verzögerter Zahlungen als Anteil der erwarteten Zahlungen in künftigen Jahren, vollkommen angemessen sind, um den gesamten zusätzlichen Mittelbedarf zu decken, der sich insbesondere aus Folgendem ergibt:

jüngste legislative Änderungen, die insbesondere darauf abzielen, die Verwaltung der EU-Mittelbeschaffung zu vereinfachen und Investitionen zu beschleunigen;

2011 wird das erste vollständige Jahr sein, in dem alle Verwaltungs- und Kontrollsysteme genehmigt sein werden, was eine Voraussetzung für Zwischenzahlungen ist und was bedeutet, dass die Durchführung der Programme auf volle Touren kommen wird, wobei bis Ende März 2010 bereits Vorhaben für mehr als 93 Mrd. EUR bzw. 27 % der gesamten Mittelausstattung für den Zeitraum ausgewählt wurden;

der Abschluss der Programme des Zeitraums 2000–2006 wird voraussichtlich 2011 weitergehen, was Abschlusszahlungen erforderlich machen, aber auch einige Mittel für die weitere Beschleunigung der Durchführung der Programme des Zeitraums 2007–2013 freimachen wird;

33.

ist ferner der Auffassung, dass angemessene Mittel für die Kohäsionspolitik von ausschlaggebender Bedeutung sind, wenn es darum geht, den Aufschwung der europäischen Wirtschaft zu beschleunigen und zur Strategie „Europa 2020“ für die Regionen beizutragen; betont die Synergieeffekte der makroregionalen Zusammenarbeit der EU im Hinblick auf das Ereichen der Ziele der Strategie „Europa 2020“ sowie die Notwendigkeit, ausreichende Mittel für die Umsetzung bestehender makroregionaler Strategien bereitzustellen; fordert daher die Kommission und den Rat auf, unverzüglich einen Berichtigungshaushaltsplan vorzulegen und anzunehmen, falls die ZE nicht ausreichen sollten, um den Bedarf zu decken;

34.

ersucht die Kommission, weiterhin eng mit denjenigen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, die nur geringe Mittel ausschöpfen, um die Mittelausschöpfung vor Ort weiter zu verbessern; ist sich der Tatsache bewusst, dass eine geringe Mittelausschöpfung die schrittweise erfolgende Umsetzung von EU-Politiken gefährden kann;

35.

ersucht die Kommission ferner, ihre Überlegungen darüber fortzusetzen, wie das komplexe System der von der Kommission und/oder den Mitgliedstaaten auferlegten Vorschriften und Auflagen umgebaut werden kann, damit es mehr auf das Erreichen von Zielen und weniger auf Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit ausgerichtet ist, ohne dabei jedoch von dem wesentlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung abzuweichen; betont, dass diese Überlegungen auch dazu beitragen sollten, dass es zu Verbesserungen bei der Ausarbeitung der Grundverordnung für den nächsten Programmplanungszeitraum kommt; verweist in diesem Zusammenhang auf die gemeinsame Erklärung vom November 2009 zu der Vereinfachung und dem gezielten Einsatz der Struktur- und des Kohäsionsfonds vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise;

Rubrik 2

36.

verweist darauf, dass eine der wichtigsten Änderungen, die mit dem AEUV eingeführt wurde, die Abschaffung der Unterscheidung zwischen obligatorischen und nichtobligatorischen Ausgaben im Haushaltsverfahren ist, sodass endlich beide Teile der Haushaltsbehörde auf gleicher Augenhöhe über alle jährlichen Ermächtigungen verhandeln können, und erinnert daran, dass die obligatorischen Ausgaben nahezu 34 % der gesamten Haushaltsmittel ausmachten, die meisten davon unter der Rubrik 2;

37.

betont, dass die Haushaltsbehörde in den letzten Jahren diese Rubrik dazu benutzt hat, eine umfassende Übereinkunft über die jährlichen Haushaltspläne zu erzielen, indem die Marge genutzt oder eine Änderung der Zweckbestimmung von Mitteln vorgenommen wurde, damit diese für andere Programme oder Tätigkeitsbereiche eingesetzt werden konnten;

38.

stellt fest, dass trotz der Forderung, die Mittel stabil zu halten, die zweckgebundenen Einnahmen im Jahr 2011 um 25 % zurückgehen, dass die Mittel für Marktstützung um knapp 22 % (auf 3 491 Mio. EUR) und diejenigen für Maßnahmen im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich um 7,8 % zurückgehen; äußert (angesichts der erhöhten Volatilität der Märkte und der Anfälligkeit der landwirtschaftlichen Tätigkeit gegenüber gesundheitlichen Risiken) seine Besorgnis über die optimistischen Annahmen der Kommission in Bezug auf die Entwicklung der Agrarmärkte im Jahr 2011, aus denen sich eine Kürzung von rund 900 Mio. EUR bei den marktbezogenen Ausgaben ergeben hat; fordert die Kommission und den Rat auf, die Entwicklungen auf den Agrarmärkten sorgfältig zu beobachten und sich darauf einzustellen, dass sie zügig und wirkungsvoll mit den notwendigen Auffangmaßnahmen reagieren müssen, um ungünstigen Marktentwicklungen und Marktpreisschwankungen zu begegnen; erklärt sich besorgt über die geplante Kürzung der VE für Maßnahmen im Bereich Veterinärmedizin und Pflanzengesundheit und betont, dass weiterhin Wachsamkeit in Bezug auf die Ausmerzung von Tierseuchen geboten ist;

39.

begrüßt die Mittelerhöhungen für entkoppelte Direktbeihilfe (9,7 %), für das Programm für die Abgabe von Obst und Gemüse an Schulen (um 50 % auf 90 Mio. EUR) sowie für Schulmilch (5,3 %) und die für das Programm zur Unterstützung bedürftiger Personen vorgesehenen Mittel; nimmt mit Befriedigung den seit 2007 konstanten Rückgang der Ausfuhrerstattungen (auf 166 Mio. EUR im HE 2011) zur Kenntnis;

40.

begrüßt die Entscheidung der Kommission, die von mehreren Mitgliedstaaten nicht ausgegebenen Mittel auf andere Mitgliedstaaten umzuverteilen, die das Programm erfolgreich durchführen;

41.

stellt fest, dass die Klimapolitik gemäß der Strategie Europa 2020 eine Priorität darstellt, und nimmt die Änderung in der Überschrift von Titel 07 zur Kenntnis (jetzt: „Umwelt und Klimapolitik“); nimmt die Erhöhung der Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU im Bereich der Klimapolitik und die neue vorbereitende Maßnahme zur Einbeziehung der Klimapolitik und der Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in alle Politikbereiche zur Kenntnis;

42.

begrüßt die Aufstockung der VE für LIFE+ (um 8,7 %) auf 333,5 Mio. EUR sowie die deutliche Aufstockung der ZE (um 24,3 % auf 268,2 Mio. EUR) gemäß den verbesserten Ausführungsquoten – nicht zuletzt im Hinblick auf die Folgemaßnahmen zu der geplanten Strategie für biologische Vielfalt im Jahr 2010; weist jedoch darauf hin, dass die erheblichen ökologischen Herausforderungen, vor denen die EU steht, einschließlich der Wasserverschmutzung, zusätzliche finanzielle Anstrengungen im Rahmen dieses Programms erfordern;

43.

erinnert daran, dass die im Rahmen des Haushaltsplans 2010 zur Abmilderung der Folgen der Milchkrise angenommene spezifische Marktstützungsmaßnahme für den Milchsektor eine punktuelle Maßnahme sein sollte; ersucht die Kommission, zu prüfen, wie die Ausnahmefinanzierung in Höhe von 300 Mio. EUR für den Milchsektor von den Mitgliedstaaten eingesetzt wird, und ihre Bewertung dieser Maßnahme zu übermitteln, zusammen mit Vorschlägen für einen dauerhaften Ansatz und konkreten Vorschlägen für den Umgang mit den Preisschwankungen in diesem Sektor;

44.

erklärt sich besorgt darüber, dass die politische Bedeutung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) im Haushaltsentwurf für 2011 nicht angemessen zur Geltung kommt; weist darauf hin, dass die für den Aufbau einer integrierten Meerespolitik vorgeschlagen Mittel nicht ausreichen, auch nur die wichtigsten Aspekte der Einleitung dieser neuen Politik abzudecken; betont, dass sich eine neue Meerespolitik der Europäischen Union zum Nachteil der bisherigen vorrangigen Bereiche der GFP entwickeln könnte, was deren Haushaltsmittel betrifft; betont, dass eine derartige Politik eine angemessene Finanzierung unter mehr als nur einer Haushaltslinie erforderlich machen wird;

Teilrubrik 3a

45.

stellt fest, dass die Aufstockung der Gesamtmittel für die Teilrubrik (+ 12,8 %) praktische Auswirkungen auf die im Vertrag von Lissabon und im Stockholmer Programm zum Ausdruck gebrachten ehrgeizigen Ziele in diesem Bereich zu haben scheint;

46.

betont, dass die Mittel für die Verbesserung der Haftbedingungen aufgestockt werden müssen; weist darauf hin, dass gemäß dem Stockholmer Programm Maßnahmen für die soziale Integration und Programme für die gesellschaftliche Wiedereingliederung vorgesehen und Initiativen zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs (einschließlich Prävention, Rehabilitierung und Schadensminimierung) unterstützt werden müssen;

47.

nimmt diesbezüglich die Mitteilung der Kommission über einen Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms zur Kenntnis und begrüßt im Bereich der Einwanderung und der Unterstützung der Integration der Einwanderer die vorgeschlagene Aufstockung der VE für den Außengrenzenfonds (254 Mio. EUR, + 22 %), den Europäischen Rückkehrerfonds (114 Mio. EUR, + 29 %) und den Europäischen Flüchtlingsfonds (94 Mio. EUR, + 1,3 %);

48.

erkennt an, dass die vorgeschlagene Kürzung der Mittel für FRONTEX im Jahr 2011 trotz der gestiegenen Arbeitsbelastung der Agentur von einer aktualisierten Bewertung seiner nicht ausgeschöpften Mittel und jährlichen Überschüsse herrührt;

49.

begrüßt den Erlass der Verordnung über die Einrichtung eines Europäisches Unterstützungsbüro für Asylangelegenheiten (EASO) und fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass das EASO seine Tätigkeit rechtzeitig vor 2011 aufnimmt und dass ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, damit das Amt die Wahrnehmung seines Mandats einleiten kann;

50.

bedauert, dass bis zu der (für 2013 geplanten) Vorlage eines Vorschlags für eine Verordnung für Europol, einer seit 2010 aus dem EU-Haushalt finanzierten EU-Agentur, das Mittelvolumen für 2011 (82,9 Mio. EUR) gegenüber 2010 (79,7 Mio. EUR) nahezu unverändert bleibt, obwohl im Stockholmer Programm eine Stärkung von Europol gefordert wurde;

51.

stellt fest, dass trotz des noch ungewissen Zeitplans für die Entwicklung und die Inbetriebnahme des Schengener Informationssystems II (SIS II) vorgeschlagen wurde, dass die VE nur unwesentlich von 35 Mio. EUR auf 30 Mio. EUR gekürzt werden, während die Zahlungsermächtigungen von 19,5 Mio. EUR auf 21,5 Mio. EUR erhöht wurden; weist darauf hin, dass die Kommission 27,91 Mio. EUR bis zur Inbetriebnahme des SIS II im vierten Quartal 2011 veranschlagt hatte; stellt fest, dass die Entwicklung des SIS II schon einen Rückstand gegenüber dem Zeitplan hatte und sehr wahrscheinlich nicht bis Ende 2011 fertiggestellt ist; hält es angesichts dessen, dass die Aussicht auf einen Übergang auf SIS II immer unwahrscheinlicher wird und deshalb an einer Ersatzlösung gearbeitet wird, für notwendig, einen Teil dieser Mittel in die Reserve einzustellen und zunächst weitere Analysen vorzunehmen;

52.

betont, dass die Finanzierung der geplanten Einrichtung für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht nicht den Aufbau zusätzlicher IT-Systeme zur Folge haben darf, solange das System SIS II bzw. eine Alternativlösung und das System VIS noch nicht betriebsbereit sind; verlangt eine deutliche Aufschlüsselung der Kosten dieser Einrichtung und ihrer Projekte;

Teilrubrik 3b

53.

erinnert daran, dass Teilrubrik 3b Themenbereiche abdeckt, die den Unionsbürgern wesentliche Anliegen sind, wie Jugend-, Bildungs- und Kulturprogramme, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Zivilschutz und die Kommunikationspolitik; stellt daher mit großer Sorge fest, dass die Gesamtmittel im zweiten Jahr in Folge gekürzt wurden, wobei die VE um 0,03 % (auf 667,8 Mio. EUR) und die ZE um 3,1 % (auf 638,9 Mio. EUR) gegenüber dem Haushaltsplan 2010 gekürzt wurden, was eine Marge von 15,2 % Mio. Euro ergibt;

54.

stellt fest, dass die vorgeschlagenen Mittelaufstockungen für einige Programme (Media 2007, Kultur 2007, öffentliche Gesundheit usw.) durch das Fehlen von VE für mehrere Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen ermöglicht wurden; bedauert daher, dass durch die geringe Marge nur ein begrenzter Handlungsspielraum besteht, wenn Beschlüsse über die Aufstockung der Finanzmittel für Prioritäten, die den Bürgern direkt zugute kommen, gefasst und Vorschläge für Projekte und Maßnahmen angepasst werden;

55.

bekräftigt, dass koordinierte und multidisziplinäre Investitionen im Bereich Jugend unverzüglich als bereichsübergreifendes Thema eingeleitet werden müssen und dass demgemäß eine Aufstockung der Mittel für die Jugendpolitik vorgeschlagen werden sollte; bedauert den mangelnden Ehrgeiz der Kommission, die es versäumt hat, sich angemessen mit dieser Priorität zu befassen, und bekräftigt seine Absicht, den Haushaltsentwurf abzuändern, um entsprechende Finanzmittel für diese Priorität bereitzustellen;

56.

erinnert daran, dass die Stimulierung und Förderung der Zusammenarbeit im Bereich Jugend und Sport eine Priorität für den Haushaltsplan 2011 ist, und unterstreicht, dass die finanzielle Unterstützung für besondere jährliche Veranstaltungen ein wichtiges Hilfsmittel dazu ist; bedauert, dass keine VE in den Haushaltsentwurf für 2011 eingesetzt wurden (Erinnerungsvermerk bei den VE und lediglich 2,9 Mio. bei den ZE), während im Haushaltsplan 2010 9,8 Mio. EUR bzw. 10,25 Mio. EUR dafür veranschlagt wurden;

57.

begrüßt die Einleitung des Europäischen Jahrs der Freiwilligentätigkeit 2011, das auf der im Rahmen des Haushaltsplans 2010 eingeführten vorbereitenden Maßnahme aufbaut, und erinnert an den Beschluss des Parlaments und des Rates, die in dem einschlägigen Legislativakt vorgesehene Mitteldotierung auf 8 Mio. EUR aufzustocken;

58.

ist besorgt über die niedrigen Verpflichtungsermächtigungen – die gegenüber 2010 in einigen Fällen sogar gekürzt wurden – für die Programme zur Förderung der Unionsbürgerschaft, der Kommunikation und Informationen für Medien; ist der Ansicht, dass diese Programme wesentlich für die Gestaltung einer europäischen Identität und die Vermittlung des europäischen Aufbauwerks für die Unionsbürger sind;

59.

bedauert die Kürzung der Verpflichtungsermächtigungen für das Programm DAPHNE und weist auf die möglichen negativen Auswirkungen dieser Mittelkürzung auf die Bekämpfung von Gewalt hin; fordert, dass weiterhin bestehende und neue Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen der Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen finanziert werden;

Rubrik 4

60.

weist erneut darauf hin, dass es die geringen verfügbaren Margen in Rubrik 4 der EU nicht ermöglichen, angemessen auf wiederkehrende und neue internationale Krisen und Notfälle zu reagieren; weist darauf hin, dass die zunehmende inakzeptable Diskrepanz zwischen dieser mit unzureichenden Mitteln ausgestatteten Rubrik und den neuen politischen Verpflichtungen des Rates auf der Weltbühne nur durch eine Revision der Obergrenze im geltenden MFR (7) beseitigt werden kann;

61.

begrüßt die vorgeschlagene Mittelaufstockung für ENP Süd und ENP Ost, und insbesondere für die sich auf die östliche Partnerschaft beziehende Dimension von ENP Ost; nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, wonach der Haushaltslinie für die Ostseestrategie der EU die Mittel entzogen werden sollen, bedauert jedoch, dass für diese Strategie keine entsprechenden Mittel im Rahmen von ENP Ost vorgesehen wurden;

62.

fordert die Kommission auf, zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Mehrjahresrichtprogramme und nationalen Richtprogramme des ENPI für den Zeitraum 2011-2013 für die Länder der östlichen Partnerschaft bereitzustellen, um deren Ziele zu erreichen und deren effiziente Umsetzung sicherzustellen;

63.

ist angesichts der wiederkehrenden Notwendigkeit zusätzlicher Mittel äußerst beunruhigt über die vorgeschlagene Kürzung der VE für die Finanzhilfe für Palästina, den Friedensprozess und die UNRWA um über 32 %; vertritt die Ansicht, dass die Erklärung der Kommission, wonach die außergewöhnlich hohen Mittelansätze früherer Jahre nicht beibehalten werden könnten, ohne dass dadurch die Finanzmittel für andere Länder in der Region gefährdet würden, verdeutlicht, dass die Finanzierungskapazitäten in Rubrik 4 unbedingt wesentlich geändert werden müssen, und dass dies nicht zu einer Verringerung der Finanzhilfe führen sollte, die für das palästinensische Volk, die palästinensische Behörde und das UNRWA von lebenswichtiger Bedeutung sind; bekräftigt seine Unterstützung für die Palästinensische Behörde bei der Stärkung ihrer institutionellen Kapazitäten; weist darauf hin, dass, auch wenn die EU bereit wäre, ihre Hilfeleistungen für die Palästinenser zu verlängern, es sich dabei nicht um eine unbefristete Verpflichtung handeln würde, und betont nachdrücklich, dass humanitäre Hilfe zwar niemals an Bedingungen geknüpft werden darf, die EU aber dennoch eine politische Rolle spielen und konkrete Ergebnisse im Hinblick auf die Errichtung eines palästinensischen Staates erzielen muss, die ihrer erheblichen finanziellen Unterstützung und ihrem wirtschaftlichen Gewicht in der Region entsprechen;

64.

weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass selbst die Ausschöpfung der gesamten Marge von Rubrik 4 ausschließlich zum Zwecke der Finanzhilfe für Palästina nicht ausreichen würde, um das Niveau der VE aus dem Jahr 2010 zu erreichen (295 Mio. EUR 2010 gegenüber hypothetischen 270 Mio. EUR 2011);

65.

nimmt die wesentliche Aufstockung der Mittel für den Erweiterungsprozess (13,2 %) zur Kenntnis, bei dem 2011 weitere Fortschritte erwartet werden (laufende und mögliche Verhandlungen mit Kroatien, Island, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Türkei und dem Westlichen Balkanraum);

66.

hält die vorgeschlagene Mittelaufstockung für DCI für angemessen, bedauert jedoch die irreführende Darstellung der Kommission, die eine Mittelaufstockung von 65 Mio. EUR für Umwelt und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen als Folgemaßnahmen zur Kopenhagener Vereinbarung ausweist, während diese Mittelaufstockung auf der Finanzplanung und nicht auf dem Haushaltsplan 2010 beruht (so ist im HE 2011 eine Kürzung der Mittel dieser Linie um 1,2 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsplan 2010 vorgesehen), was Grund zu Besorgnis ist; betont, dass dieses „Schnellstart“-Finanzierungspaket für den Klimaschutz nicht zu Lasten bestehender Programme der Entwicklungszusammenarbeit gehen darf, sondern eine Ergänzung darstellen muss; äußert Bedenken hinsichtlich der Kohärenz und Sichtbarkeit des Beitrags der EU zur „Schnellstart“-Finanzierung und fordert die Mitgliedstaaten auf, der Kommission unverzüglich Informationen zur Verfügung zu stellen, um die umfassende Transparenz und Zusätzlichkeit des EU-Beitrags sicherzustellen;

67.

besteht darauf, dass die im Unionshaushalt zur Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung von Migrationsphänomenen veranschlagten Mittel aufgestockt werden, um die legale Migration besser handhaben zu können, die illegale Migration einzudämmen und die Auswirkungen der Migration auf die Entwicklung zu optimieren;

68.

erinnert daran, dass es den Grundsatz der Finanzhilfe für die wichtigsten AKP-Bananenlieferanten unterstützt; bekräftigt allerdings seinen entschiedenen Widerstand gegen die Finanzierung von Begleitmaßnahmen für den Bananensektor über die Benutzung der Marge; erinnert daran, dass die beschränkte Marge unter der Rubrik die Finanzierung solcher Maßnahmen nicht erlaubt, die nicht vorgesehen waren, als der MFR im Jahr 2006 angenommen wurde; ist auch strikt gegen jede Mittelumschichtung von bestehenden Instrumenten innerhalb der Rubrik 4, die bestehende Prioritäten gefährden würde; lehnt daher den Vorschlag im Haushaltsentwurf ab, dafür 13 Mio. EUR aus dem Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit und 5 Mio. EUR aus dem Finanzierungsinstrument für Katastrophenschutz umzuschichten;

69.

begrüßt den Vorschlag zur Änderung der Verordnung zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für industrialisierte Länder (ICI+), ist jedoch entschieden dagegen, dass dieses mit Mitteln finanziert wird, die für eine Verwendung im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen sind; hebt hervor, dass die für die Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellten Mittel zur Minderung der Armut eingesetzt werden müssen; ist äußerst unzufrieden damit, dass 45 Mio. EUR der für dieses neue Instrument im Haushaltsentwurf insgesamt bereitgestellten 70,6 Mio. EUR aus dem Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit entnommen wurden;

70.

bekräftigt seine Absicht, den Europäischen Auswärtigen Dienst mit den notwendigen Verwaltungsmitteln auszustatten, damit er seine Aufgaben erfüllen kann; betont jedoch, dass die Zuweisung neuer Mittel für die Aufnahme von Personal aus den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten und die Kosten für die notwendigen Infrastrukturen mit einer angemessenen Aufstockung des EU-Etats für außenpolitische Maßnahmen verknüpft werden sollten;

71.

begrüßt die Aufstockung der Mittel für die GASP auf 327,4 Mio. EUR (VE), wie dies in der Finanzplanung vorgesehen ist und mit der zunehmend ehrgeizigeren Rolle im Einklang steht, die die EU in Gebieten spielen will, die sich in einem Stabilisierungsprozess befinden oder die von Konflikten und Krisen betroffen sind; nimmt zur Kenntnis, dass die Haushaltslinie für die EU-Sonderbeauftragten geleert wurde, wie dies im Zusammenhang mit der Einrichtung des ERD vorgesehen wurde, und erinnert daran, dass die spezifischen Bestimmungen über die GASP in der IIV im Rahmen der Verhandlungen über eine überarbeitete IIV und der Annahme eines Vorschlags zum EAD gründlich überdacht werden müssen;

72.

nimmt Kenntnis von der im Entwurf des Haushaltsplans 2011 gegenüber dem Haushaltsplan 2010 vorgeschlagenen Mittelerhöhung für die Haushaltslinie für makroökonomische Unterstützung (01 03 02); weist darauf hin, dass die Mobilisierung dieses Instruments für jedes Drittland dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unterliegt, und fordert, dass die Kommission bezüglich der vorgeschlagenen Aufstockung weitere Erläuterungen liefert;

73.

begrüßt die Einrichtung einer vorbereitenden Maßnahme für das Europäische Freiwilligencorps für humanitäre Hilfe, das auf das Inkrafttreten des AEUV (Artikel 214) zurückgeht und im Einklang mit dem Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 steht;

Rubrik 5

74.

nimmt zur Kenntnis, dass die gesamten Verwaltungsausgaben für alle Organe auf 8 266,6 Mio. EUR geschätzt werden, was einen Anstieg von 4,5 % mit einer Marge von 149 Mio. EUR bedeutet;

75.

betont, dass bei den Entwürfen der Haushaltsvoranschläge zusammen mit den im Jahr 2010 vorgelegten Berichtigungshaushaltsplänen der gesamte zusätzliche Bedarf im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon berücksichtigt werden sollte, insbesondere hinsichtlich des Parlaments, des Rates, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen; erinnert in diesem Zusammenhang an die Gemeinsame Erklärung vom November 2009 zu Rubrik 5, in der die Organe aufgefordert wurden, alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um den Verwaltungsmittelbedarf für die Bezüge ihres Personals durch die in ihren jeweiligen Einzelplänen des Haushaltsplans 2010 veranschlagten Mittel zu decken;

76.

nimmt den Anstieg des Anteils der Kommission am Verwaltungshaushalt um 2,9 % zur Kenntnis; stellt allerdings fest, dass nicht alle Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit und der Einrichtung des EAD in dieser Phase eingeschlossen sind; ist der Meinung, dass etwaige zusätzliche Anträge in dieser Hinsicht die laufenden Tätigkeiten der Organe nicht negativ beeinflussen sollten; betont deshalb nachdrücklich die Notwendigkeit, zu einer wirksamen Struktur mit einer klaren Bestimmung der Zuständigkeiten zu gelangen, um Überschneidungen von Aufgaben und unnötige (administrative) Kosten zu vermeiden, die aus dem Haushalt finanziert werden müssten, und die die finanzielle Lage unter dieser Rubrik sonst verschlechtern könnten;

77.

stimmt dem Ansatz der Kommission zu, dass die im Jahr 2009 vorgeschlagene Anpassung der Dienstbezüge um 3,7 % als Vorsorgemaßnahme im Haushalt veranschlagt werden sollte, da die Möglichkeit besteht, dass sie in vollem Umfang bezahlt werden muss, wenn der Gerichtshof zugunsten der Kommission entscheidet; stellt fest, dass die für Ende 2010 geplante Anpassung der Dienstbezüge selbst bei Zugrundelegung dieses hohen Niveaus für die Zukunft immer noch auf 2,2 % geschätzt wird – und das in einem Kontext wirtschaftlicher und sozialer Krisen – und erst Ende 2011 auf 1,3 % sinken wird; ersucht die Kommission darum, ihre Berechnungen zu begründen;

78.

erkennt die Bemühungen der Kommission an, keine zusätzlichen Planstellen zu beantragen, ist aber skeptisch hinsichtlich ihrer Zusage, den gesamten Bedarf, einschließlich desjenigen im Zusammenhang mit neuen Prioritäten und dem Inkrafttreten des AEUV, lediglich durch Umsetzung bestehender Humanressourcen zu decken;

79.

ist äußerst besorgt darüber, dass die bei der Kommission zu beobachtenden Auslagerungstendenzen in Verbindung mit der Umwandlung von Planstellen in Haushaltsmittel für Vertragsbedienstete dazu geführt haben, dass immer mehr Bedienstete, die von der EU beschäftigt werden, weder in den von der Haushaltsbehörde angenommenen Stellenplänen der Organe erscheinen noch unter Rubrik 5 bezahlt werden; ist deshalb der Meinung, dass die Änderungen der Zahl der Kommissionsbediensteten auf der Grundlage nicht nur der Stellen des Stellenplans sondern auch anderer Bediensteter geprüft werden sollten, einschließlich des Personals von Exekutivagenturen und dezentralen Einrichtungen, wenn Aufgaben dieser Mitarbeiter von der Kommission übertragen wurden; ist der Auffassung, dass die Umwandlung von Stellen des Stellenplans in externe Mitarbeiter – wenn dies auch zu Einsparungen bei der Bezahlung führt – wahrscheinlich Auswirkungen auf die Qualität und die Unabhängigkeit des europäischen öffentlichen Dienstes haben wird;

80.

nimmt die Verminderung des Haushalts von EPSO um 13 % zur Kenntnis, die im Zusammenhang mit dem geringeren Kostenniveau bei Auswahlverfahren steht, das sich aus dem im Personalentwicklungsprogramm des EPSO vorgeschlagenen neuen System ergibt, vorausgesetzt, dass diese Verminderung nicht auf Kosten der Qualität, der Transparenz, der Fairness, der Unparteilichkeit und des mehrsprachigen Charakters aller EU-Auswahlverfahren geht; weist das EPSO darauf hin, dass Bewerber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 einen Rechtsanspruch auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten, einschließlich Fragen und Antworten, haben, und fordert das EPSO auf, den entsprechenden Rechtsanspruch zu garantieren; erwartet von der Kommission solide Garantien in dieser Hinsicht;

81.

begrüßt, dass die Kommission ihre übergeordneten Ziele hinsichtlich der Einstellung von Staatsangehörigkeiten der neuen Mitgliedstaaten erreicht hat, sowie ihre Zusage, die EU-12-Einstellung streng und regelmäßig zu überwachen, um die Einhaltung der Einstellungsziele sowie eine ausgewogene Vertretung von Staatsangehörigen der EU-2 und der EU-10 in jeder Funktionsgruppe sicherzustellen;

82.

nimmt die gestiegenen Ausgaben für Ruhegehälter und Europaschulen angesichts des Generationenwandels in den EU-Organen zur Kenntnis, die sich daraus ergeben, dass viele in den 1950iger Jahren geborene Beamte in den Ruhestand treten und neue Mitarbeiter eingestellt werden; erwartet von der Kommission die Vorlage einer gründlicheren Analyse der langfristigen Auswirkungen dieses Prozesses auf den Haushalt;

83.

fordert die Kommission auf, in den Erläuterungen der entsprechenden Haushaltslinien die veranschlagten Beträge für alle Immobilienprojekte anzugeben, die erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushaltsplan haben und einer Konsultation der Haushaltsbehörde gemäß Artikel 179 Absatz 3 der Haushaltsordnung unterliegen;

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

84.

erinnert daran, dass die Kommission gemäß Nummer 46 Buchstabe a der IIV Mehrjahresschätzungen vorlegen und angeben sollte, welche Spielräume bis zu den bewilligten Obergrenzen bestehen;

85.

betont die Bedeutung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen als Schlüsselwerkzeuge für die Formulierung politischer Prioritäten und für die Wegbereitung neuer Initiativen, die zu EU-Tätigkeiten und -Programmen werden können, die das Leben der Bürger verbessern; bekräftigt deshalb schon in dieser Phase des Verfahrens, dass es entschlossen ist, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um die Annahme seiner Vorschläge hinsichtlich Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen für den Haushaltsplan 2011 sicherzustellen;

86.

erinnert daran, dass die Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen, die im Rahmen des Haushaltsplans 2010 angenommen wurden, insgesamt 103,25 Mio. EUR in VE in allen Rubriken ausmachten; betont, dass, wenn die Haushaltsbehörde für das Jahr 2011 Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen auf einem vergleichbaren Niveau und mit einer ähnlichen Aufteilung auf die Rubriken beschließen sollte, 56 % des Spielraums unter der Rubrik 1a (und 33 % des Spielraums unter der Rubrik 1b, 59 % unter der Rubrik 3b, und 37 % unter der Rubrik 4) bereits aufgebraucht wären, obwohl der für diesen Zweck im Haushaltsplan 2010 veranschlagte Gesamtbetrag noch nicht einmal den nach der IIV zulässigen Höchstbetrag (103,25 Mio. EUR gegenüber 140 Mio. EUR) erreicht hat;

87.

beabsichtigt, der Kommission gemäß Anhang II Teil D der IIV ein erstes vorläufiges Verzeichnis potentieller Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen für den Haushaltsplan 2011 zu übermitteln, damit die Kommission einen Beitrag zur Festlegung eines globalen und ausgewogenen endgültigen Pakets zu diesem Thema durch das Parlament leistet; erwartet, dass die Kommission eine wohlbegründete Analyse der vorläufigen Vorschläge des Europäischen Parlaments liefert; betont, dass dieses erste vorläufige Verzeichnis nicht die förmliche Einreichung und Annahme von Änderungsanträgen zu Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen während der Lesung des Haushaltsplans im Parlament ausschließt;

Agenturen

88.

begrüßt die generelle Stabilisierung der EU-Haushaltsausgaben für dezentrale Einrichtungen bei 679,2 Mio. EUR; ist sich der Tatsache bewusst, dass die Errichtung neuer Agenturen angemessene Finanzmittel erfordert, wie sie für die fünf neuen (8) und drei im Aufbau befindlichen (9) Agenturen vorgeschlagen sind; betont, dass im Falle, dass einer dezentralisierten Einrichtung (einschließlich der Bankaufsichtsbehörde) gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag zusätzliche Aufgaben übertragen werden, auch die entsprechende Mittelausstattung angepasst werden sollte; lehnt den Ansatz der Kommission in Bezug auf die zweckgebundenen Einnahmen von gebührendabhängigen Einrichtungen ab, die Margen künstlich auszuweiten;

89.

nimmt zur Kenntnis, dass von den 258 neuen Stellen des Stellenplans für Agenturen 231 neuen oder im Aufbau befindlichen Agenturen zugewiesen werden;

90.

stellt sich die Frage, warum überhaupt keine zweckgebundenen Einnahmen von den Überschüssen einiger Agenturen erwartet werden, und legt der Kommission nahe, den vorgeschlagenen Beitrag aus dem EU-Haushalt unter Berücksichtigung weiterer eingehender Informationen zu aktualisieren, insbesondere wenn die Rechnungsabschlüsse der Agenturen erstellt sind; ist gleichzeitig über die ständigen Überschüsse einiger Agenturen am Jahresende besorgt, was ein mangelhaftes Haushalts- und Liquiditätsmanagement zeigt und einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Rahmenfinanzregelung darstellt;

91.

ist überzeugt, dass die Finanzplanung 2011-2013 für die Chemikalienagentur zu optimistisch ist, und erachtet die Selbstfinanzierung dieser Agentur 2011 als sehr unrealistisch; weist darauf hin, dass die angenommenen Gebühreneinnahmen 2011 auf Bewertungen aus dem Jahr 2006 basieren; fordert, dass Vorsichtsmaßnahmen eingeplant werden, die im Bedarfsfall ergriffen werden;

*

* *

92.

erinnert daran, dass, soweit es um die Verfahrensaspekte des Konzertierungsausschusses geht, von den beteiligten Organen erwartet wird, dass sie im Rahmen des für Juli anberaumten Trilogs eine Einigung erzielen; fordert, dass die nächste Präsidentschaft des Ecofin-Rates, die den Haushaltsplan verabschieden soll, an diesem Trilog teilnimmt; ist der Auffassung, dass folgende Punkte von besonderem Interesse für den Trilog sind, der voraussichtlich am 30. Juni 2010 stattfinden wird:

haushaltstechnische Auswirkungen des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus;

haushaltstechnische Auswirkungen der Strategie EU 2020;

Programme für die Jugend;

finanzielle Tragfähigkeit und Beherrschbarkeit von Rubrik 1a einschließlich der Änderungen infolge des Lissabonner Vertrags;

Rubrik 4 einschließlich der Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes;

die beschränkten Margen im HE 2011 und die notwendige Revision des geltenden MFR;

93.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)  Siehe Angenommene Texte vom 17.12.2009, P7_TA(2009)0115.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0086.

(4)  Ausschließlich der EERP-Energieprojekte.

(5)  wie im Bericht der Kommission über die Durchführung der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (KOM(2010)0185)gefordert wird.

(6)  KOM(2010)0160 vom 16.4.2010.

(7)  wie im Bericht der Kommission über die Durchführung der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (KOM(2010)0185)gefordert wird.

(8)  Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht; Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen; Europäische Bankaufsichtsbehörde; Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde; Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung.

(9)  Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden; Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation; Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen.