Berichtigung der Mitteilung betreffend Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur, die von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden (ABl. C 294 vom 4.12.2003)
Amtsblatt Nr. C 297 vom 09/12/2003 S. 0027 - 0027
Berichtigung der Mitteilung betreffend Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur, die von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden (Amtsblatt der Europäischen Union C 294 vom 4. Dezember 2003) (2003/C 297/15) Auf Seite 5 werden die Angaben bezüglich "PORTUGAL" wie folgt gelesen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE>