51998IP1117

Entschließung zu den Fällen Rufi Osmani, Alajdin Demiri, Vehbi Bexheti und Regik Dauti in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM)

Amtsblatt Nr. C 098 vom 09/04/1999 S. 0298


B4-1117, 1124 und 1148/98

Entschließung zu den Fällen Rufi Osmani, Alajdin Demiri, Vehbi Bexheti und Regik Dauti in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM)

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, daß am 5. Februar 1998 Rufi Osmani, Bürgermeister der Stadt Gostivar, und Refik Dauti zu sieben bzw. zwei Jahren Gefängnis sowie am 5. Mai 1998 Alajdin Demiri, Bürgermeister der Stadt Tetovo, und Vehbi Bexheti zu zwei Jahren Haft verurteilt wurden, nachdem es in diesen Städten zu Demonstrationen gekommen war,

B. in Anbetracht der Erklärung seiner Delegation für die Beziehungen zu den südosteuropäischen Ländern vom 4. Juni 1998,

C. angesichts der neuen Regierungsmehrheit in der FYROM,

D. angesichts der erfreulichen Zunahme der Erklärungen seitens hochrangiger politischer Persönlichkeiten der FYROM in bezug auf die Notwendigkeit, die Fälle Rufi Osmani, Refik Dauti, Alajdin Demiri und Vehbi Bexheti zu lösen,

E. angesichts der zahlreichen Appelle der internationalen Gemeinschaft zugunsten der Freilassung von Rufi Osmani, Refik Dauti, Alajdin Demiri und Vehbi Bexheti,

Das Europäische Parlament,

1. fordert die obersten Behörden der FYROM auf, der sowohl von der Gesellschaft in der FYROM als auch der internationalen Gemeinschaft beantragten Freilassung von Rufi Osmani, Refik Dauti, Alajdin Demiri und Vehbi Bexheti stattzugeben, und zwar durch Erlaß einer Amnestie zu ihren Gunsten oder jede andere Maßnahme, die ihnen die Freiheit wiedergibt;

2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der FYROM zu übermitteln.