51998IP0471

Entschließung zu der Mitteilung der Kommission über die Bewertung des dritten Aktionsprogramms der Gemeinschaft zugunsten der Behinderten (HELIOS II) 1993-1996 (KOM(98) 0015 C4-0152/98)

Amtsblatt Nr. C 098 vom 09/04/1999 S. 0035


A4-0471/98

Entschließung zu der Mitteilung der Kommission über die Bewertung des dritten Aktionsprogramms der Gemeinschaft zugunsten der Behinderten (HELIOS II) 1993-1996 (KOM(98)0015 - C4-0152/98)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis der Mitteilung der Kommission KOM(98)0015 - C4-0152/98,

* unter Hinweis auf Artikel B und F des EU-Vertrags,

* unter Hinweis auf Artikel 13 und 137 des Vertrags von Amsterdam (konsolidierte Fassung),

* unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 13. Dezember 1996 zu den Rechten behinderter Menschen ((ABl. C 20 vom 20.1.1997, S. 386.)) und vom 11. April 1997 zu der Mitteilung der Kommission zur Chancengleichheit für behinderte Menschen ((ABl. C 132 vom 28.4.1997, S. 313.)),

* in Kenntnis der Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (CES 1347/97) zu dieser Mitteilung,

* in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A4-0471/98),

A. in der Erwägung, daß als der greifbarste Erfolg des Programms HELIOS II das Bewusstsein der Behindertenorganisationen für die aktive Rolle zu werten ist, die von ihnen auf europäischer Ebene im Hinblick auf die Sensibilisierung und Stärkung der Rechte dieser Gruppe von Menschen sowie die Aufnahme eines ständigen Dialogs mit den Gemeinschaftsinstitutionen erwartet wird,

B. in der Erwägung, daß dies ausserdem dazu geführt hat, daß anfänglich reine Austausch- und Informationstätigkeiten die Form einer klaren politischen Aussage auf Gemeinschaftsebene angenommen haben, die sich in der obengenannten Mitteilung der Kommission zur Chancengleichheit für behinderte Menschen und in der anschließenden Erklärung des Rates und der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu diesem Thema niedergeschlagen hat, die beide die Notwendigkeit betonen, behinderten Menschen dieselbe uneingeschränkte Wahrnehmung ihrer Rechte zuzugestehen wie allen anderen Bürgern der Union,

C. in Erwägung des Umstands, daß im Programm HELIOS II die Beteiligung von behinderten Menschen oder den Eltern von denen, die sich nicht selbst vertreten können, bzw. den Verbänden, in denen sie oder ihre Eltern die Mehrheit bilden, leider unzureichend geblieben ist,

D. in der Erwägung, daß dieser Mißstand die Notwendigkeit belegt, in den Gemeinschaftsprogrammen konkrete finanzielle und logistische Unterstützungsmaßnahmen vorzusehen, um die Hindernisse für eine Beteiligung von behinderten Menschen und ihren Organisationen zu beseitigen,

E. in Erwägung der Labilität der im Rahmen des Programms erreichten Ziele im Hinblick auf spezifische Kenntnisse, strukturierte Dialogformen, Vergleich und Vermittlung von bewährten Praktiken sowie Sensibilisierung und damit der Notwendigkeit, einen Aktionsplan auszuarbeiten, der auf der Basis der in der Mitteilung über die Chancengleichheit für behinderte Menschen erwähnten Strategie eine weitere Konsolidierung und Entwicklung des bisher Erreichten erlaubt,

Gegenwärtiges politisches Umfeld

F. in der Erwägung, daß der in Amsterdam angenommenen Vertragsentwurf die Bereiche, in denen die Gemeinschaft zugunsten der behinderten Menschen tätig werden kann, klar definiert, nämlich bei der Bekämpfung von Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung,

G. in der Erwägung, daß ein grosser Teil der behinderten Menschen (schwerstbehinderte oder ältere behinderte Personen) von Information und Erfahrungsaustausch ausgeschlossen bleiben würden, wenn alle EU-Sozialprogramme beschäftigungsorientiert wären,

H. in der Erwägung, daß die von der Kommission vorgelegten Vorschläge zu den neuen Strukturfondsverordnungen einen horizontalen Ansatz für die Behindertenthematik ("Mainstreaming") verfolgen,

I. in der Erwägung, daß in der Gesellschaft im allgemeinen und auf dem Arbeitsmarkt im besonderen die paritätische Teilhabe von behinderten Personen nach wie vor auf gravierende Hindernisse stösst,

Gegenwärtiges politisches Umfeld

1. fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan auszuarbeiten, um

a) weiterhin strukturierte Dialog- und Konsultationsmöglichkeiten mit den NRO anzubieten und die Kontakte zu allen Generaldirektionen der Kommission zu erleichtern, deren Zuständigkeiten im Rahmen der Unionspolitiken dazu beitragen können, behinderten Menschen zu Chancengleichheit zu verhelfen und ihre Diskriminierung zu bekämpfen,

b) der abteilungsübergreifenden Koordinierungsgruppe innerhalb der Kommission, die sich mit der Behindertenpolitik befasst, zu diesem Zweck eine klare und allgemein anerkannte Rolle zuzuweisen, indem diese beispielsweise direkt dem Generalsekretär der Kommission unterstellt wird und dieser sich regelmässig mit den Behindertenorganisationen berät,

c) die Kontakte zu den Regierungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der hochrangigen Sachverständigengruppe fortzuentwickeln, den multilateralen Informations- und Erfahrungsaustausch zu fördern und diese Gruppe für weitere nationale Gesprächspartner zu öffnen, deren Kompetenzen dazu beitragen können, daß die behinderten Menschen ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen,

d) die Kontakte zwischen der Sachverständigengruppe und den Behindertenverbänden auf nationaler und europäischer Ebene zu fördern, damit der Weg des gegenseitigen Kennenlernens und der Sensibilisierung fortgesetzt wird, der mit dem Programm HELIOS II eingeschlagen wurde,

e) nicht zuletzt mittels eines eigenen Internet-Site das im Rahmen des Programms HELIOS II produzierte Material, das für die Behindertenorganisationen und -unternehmen von Interesse ist, einschließlich des "Leitfadens über bewährte Praktiken" zu analysieren, katalogisieren und verfügbar zu machen und im Benehmen mit allen Betroffenen zu aktualisieren;

2. billigt die Position der Kommission, die es im Rahmen der Haushaltsberatungen für 1999 bestätigt hat, spezifische Maßnahmen zugunsten von behinderten Menschen sowohl im künftigen Anti-Diskriminierungsprogramm auf der Grundlage von Artikel 13 des Vertrags von Amsterdam als auch im Rahmen der künftigen Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung auf der Grundlage von Artikel 137 dieses Vertrags vorzusehen;

3. ist der Auffassung, daß dieser Ansatz den Intentionen des Vertrags am besten entspricht und gleichzeitig die Entwicklung proaktiver und bedarfsgerechter Politiken, die sich an den Herausforderungen orientieren, mit denen behinderte Menschen konfrontiert sind, erlaubt, und zwar mittels gegenseitiger Information über bewährte Praktiken sowie der aktiven Förderung und Umsetzung innovativer Ansätze;

4. verweist auf die Notwendigkeit, daß beide Programme analog zum Programm HELIOS II weiterhin den Ausbau der verschiedenen Formen und Versuche des Zusammenschlusses und der Vertretung von behinderten Menschen auf allen Ebenen fördern;

5. hält es aufgrund der Erfahrungen mit dem Programm HELIOS II für wichtig, spezifische Hilfen zugunsten der Beteiligung von behinderten Menschen zu garantieren, und fordert deshalb im Rahmen der beiden genannten Programme eine präzise Festlegung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel;

6. hofft ausserdem, daß die Rechtsvorschriften, mit denen diese Programme eingeführt werden, eindeutige und verbindliche Bestimmungen über die Beteiligung von behinderten Menschen und Behindertenorganisationen enthalten werden, in denen die Mehrheit der Mitglieder der Leitungsgremien behinderte Menschen oder Eltern von behinderten Menschen sind, die sich nicht selbst vertreten können, und spezifische Mechanismen für die Überwachung und Bewertung der Programme vorsehen;

7. ist der Auffassung, daß die Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds zugunsten der behinderten Menschen nur dann effizient sein können, wenn die Bestimmungen zur (vor- oder nachherigen) Bewertung und Beobachtung der Situation der Behinderten auf dem Arbeitsmarkt verschärft werden;

8. befürwortet in diesem Sinn die jüngste Initiative von Eurostat, nämlich die Entwicklung gemeinsamer Indikatoren und die Erfassung vergleichbarer Daten über die behinderte Bevölkerung in den einzelnen Mitgliedstaaten;

9. hält es für wesentlich, die Maßnahmen zugunsten von behinderten Menschen im Rahmen der künftigen Gemeinschaftsinitiative des Sozialfonds getrennt zu halten und deutlich sichtbar zu machen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß diese Initiative sich von den Maßnahmen aufgrund von Artikel 13 und Artikel 137 des Vertrags von Amsterdam unterscheiden sollte, da sie vor allem der Integration in den Arbeitsmarkt dient;

10. fordert eine Richtlinie zur Schaffung von Mindeststandards zur Ausstattung und Zugänglichkeit von Arbeitsstätten und daß eine gemeinsame Definition des Begriffs Behinderung auf EU-Ebene festgelegt wird;

11. empfiehlt der Kommission schließlich, mittels der abteilungsübergreifenden Gruppe, die sich mit der Behindertenpolitik befasst, Verfahren einzuführen, die eine Folgenabschätzung der gemeinschaftlichen Gesetzesvorschläge im Hinblick auf das Prinzip der Chancengleichheit für behinderte Menschen gemäß der Erklärung Nr. 22 der Amsterdamer Regierungskonferenz garantieren;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Behindertenforum zu übermitteln.