51998AP0504

Beschluß über den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlaß des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses 2085/ 97/EG vom 6. Oktober 1997 über ein Förderprogramm im Bereich Buch und Lesen einschließlich der Übersetzung (Programm ARIANE) (12620/98 - C4-0656/98 98/0282(COD) (Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

Amtsblatt Nr. C 098 vom 09/04/1999 S. 0225


A4-0504/98

Beschluß über den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlaß des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses 2085/97/EG über ein Förderprogramm im Bereich Buch und Lesen einschließlich der Übersetzung (Programm ARIANE) (12620/98 - C4-0656/98 - 98/0282(COD))(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates 12620/1/98 - C4-0656/98 - 98/0282(COD),

* unter Hinweis auf seine Stellungnahme aus erster Lesung ((Teil II Punkt 8 a des Protokolls vom 9.10.1998.)) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat KOM(98)0539 ((ABl. C 319 vom 16.10.1998, S. 13.)),

* in Kenntnis des geänderten Vorschlags KOM(98)0608 ((ABl. C 372 vom 2.12.1998, S. 28.)),

* unter Hinweis auf Artikel 189 b Absatz 2 des EG-Vertrags,

* gestützt auf Artikel 68 seiner Geschäftsordnung,

* in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung und Medien für die zweite Lesung (A4-0504/98),

1. billigt den Gemeinsamen Standpunkt;

2. fordert den Rat auf, den Rechtsakt gemäß seinem Gemeinsamen Standpunkt unverzueglich und endgültig zu erlassen;

3. beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 191 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;

4. beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu unterzeichnen und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates seine Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen;

5. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß dem Rat und der Kommission zu übermitteln.