51998AP0452

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Benutzerfreundliche Informationsgesellschaft" (1998-2002) (KOM(98)0305 C4-0434/98 98/0178(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Amtsblatt Nr. C 098 vom 09/04/1999 S. 0060


A4-0452/98

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Benutzerfreundliche Informationsgesellschaft" (1998-2002) (KOM(98)0305 - C4-0434/98 - 98/0178(CNS))

Der Vorschlag wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

(Änderung 2)

Erwägung 8a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Politik der Gemeinschaft zur Förderung der Chancengleichheit muß bei der Durchführung dieses Programms berücksichtigt werden.

(Änderung 3)

Artikel 2 Absätze 1 bis 3

>ursprünglicher Text>

(1) Gemäß Anhang III des Fünften Rahmenprogramms belaufen sich die zur Durchführung des spezifischen Programms für notwendig erachteten Mittel (nachstehend "Betrag¨) auf 3 925 Millionen ECU - einschließlich höchstens 7,30% für Verwaltungsausgaben der Kommission.

>Text nach EP-Abstimmung>

(1) Gemäß Anhang III des Fünften Rahmenprogramms belaufen sich die zur Durchführung des spezifischen Programms für notwendig erachteten Mittel (nachstehend "Betrag¨) auf

3 600 Millionen ECU - einschließlich höchstens 7,30% für Verwaltungsausgaben der Kommission.

>ursprünglicher Text>

(2) Die vorläufige Aufteilung dieses Betrags ist Anhang I zu entnehmen.

>Text nach EP-Abstimmung>

(2) Die vorläufige Aufteilung dieses Betrags ist Anhang I zu entnehmen.

>ursprünglicher Text>

(3) Von diesem Betrag sind

- 853,4 Millionen ECU für den Zeitraum 1998-1999 und

- 3 071,6 Millionen ECU für den Zeitraum 2000-2002 vorgesehen.

>Text nach EP-Abstimmung>

(3)

Von diesem Betrag sind

- 857 Millionen ECU für den Zeitraum 1998-1999 und

- 2 743 Millionen ECU für den Zeitraum 2000-2002 vorgesehen.

>ursprünglicher Text>

Der letztgenannte Betrag wird bei Bedarf gemäß den Bedingungen von Artikel 3 Absatz 3 des Fünften Rahmenprogramms angepasst.

>Text nach EP-Abstimmung>

Der letztgenannte Betrag wird bei Bedarf gemäß den Bedingungen von Artikel

2 des Fünften Rahmenprogramms angepasst.

(Änderung 4)

Artikel 2 Absatz 4

>ursprünglicher Text>

(4) Die Haushaltsbehörde legt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln im Rahmen der mehrjährigen finanziellen Vorausschauen und in Einklang mit den wissenschaftlichen und technologischen Zielen und den Prioritäten dieser Entscheidung die Mittel für jedes Haushaltsjahr fest.

>Text nach EP-Abstimmung>

(4) Die Haushaltsbehörde legt in Einklang mit den wissenschaftlichen und technologischen Zielen dieser Entscheidung die Mittel für jedes Haushaltsjahr fest.

(Änderung 5)

Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Kommission veröffentlicht das Arbeitsprogramm und jede Aktualisierung in gedruckter und in elektronischer Form (Internet).

(Änderung 6)

Artikel 5 Absatz 1a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

(1a) Um die Qualität der FTE-Projekte sicherzustellen, wird die Kommission die Möglichkeit prüfen, ein "Continuous call"-Verfahren zur Verbesserung der Qualität der Vorschläge und ihrer Erfolgsrate einzuführen.

(Änderung 7)

Artikel 5 Absatz 2a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

(2a) Alle FTE-Ausschreibungen berücksichtigen die EU-Politiken zur Chancengleichheit.

(Änderung 8)

Artikel 5 Absatz 2b (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

(2b) Alle Vorschläge im Bereich der FTE berücksichtigen die Dimension der Chancengleichheit in Form von Maßnahmen, mit denen ein Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern angestrebt wird, und sehen die Bereitstellung eines prozentualen Anteils der für die Durchführung der Programme vorgesehenen Haushaltsmittel zur Förderung dieses Grundsatzes im Rahmen der Programme vor.

(Änderung 9)

Artikel 6 Absatz 3 dritter Spiegelstrich

>ursprünglicher Text>

* Anpassung der vorläufigen Mittelaufteilung gemäß Anhang I.

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Anpassung der vorläufigen Mittelaufteilung gemäß Anhang I, soweit sie mit den von der Haushaltsbehörde jährlich festgelegten Mittelaufteilungen vereinbar ist.

(Änderung 10)

Artikel 2 Absatz 1

>ursprünglicher Text>

(1) Der Programmausschuß gibt seine Stellungnahme zu den Entwürfen der Maßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 3 innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann. Die Stellungnahme wird mit der Mehrheit abgegeben, die in Artikel 148 Absatz 2 EG-Vertrag für die Annahme der vom Rat auf Vorschlag der Kommission zu fassenden Beschlüsse vorgesehen ist. Bei der Abstimmung im Ausschuß werden die Stimmen der Vertreter der Mitgliedstaaten gemäß dem vorgenannten Artikel gewogen. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Die Kommission erlässt die beabsichtigten Maßnahmen, wenn sie mit der Stellungnahme des Ausschusses übereinstimmen.

>Text nach EP-Abstimmung>

(1) Der Programmausschuß gibt

- gegebenenfalls nach Abstimmung - seine Stellungnahme zu den Entwürfen der Maßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 3 innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann.

Die Stellungnahme wird in das Protokoll des Ausschusses aufgenommen; darüber hinaus hat jeder Mitgliedstaat das Recht zu verlangen, daß sein Standpunkt im Protokoll festgehalten wird.

Die Kommission berücksichtigt so weit wie möglich die Stellungnahme des Ausschusses. Sie unterrichtet den Ausschuß darüber, inwieweit sie seine Stellungnahme berücksichtig hat.

>ursprünglicher Text>

Stimmen die beabsichtigten Maßnahmen mit der Stellungnahme des Ausschusses nicht überein oder liegt keine Stellungnahme vor, so unterbreitet die Kommission dem Rat unverzueglich einen Vorschlag für die zu treffenden Maßnahmen. Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit.

Hat der Rat binnen sechs Wochen nach Befassung keinen Beschluß gefasst, so werden die vorgeschlagenen Maßnahmen von der Kommission erlassen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Vorbehaltlich eines hinreichend begründeten und rechtzeitig bekanntgegebenen anderslautenden Beschlusses finden die Sitzungen des Ausschusses öffentlich statt. Der Ausschuß gibt die Tagesordnungen zwei Wochen vor der Sitzung bekannt (auch im Internet). Die Sitzungsprotokolle werden veröffentlicht (auch im Internet). Der Ausschuß legt ein öffentliches Register für Erklärungen über die Interessen der Mitglieder an.

Diese Bestimmungen werden in Übereinstimmung mit dem Standpunkt des Europäischen Parlaments zu einem neuen Rechtsakt angenommen, der die Grundsätze für die Ausschüsse der Europäischen Union unter dem Vorsitz der Kommission sowie die Durchführungsbefugnisse der Kommission festlegt.

(Änderung 11)

Artikel 7 Absatz 2

>ursprünglicher Text>

(2) Die Kommission unterrichtet den Programmausschuß regelmässig über die Durchführung des spezifischen Programms und geht dabei besonders auf die Ergebnisse der Bewertung und der Auswahl der indirekten FTE-Aktionen ein.

>Text nach EP-Abstimmung>

(2) Gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Rahmenprogramms unterrichtet die Kommission den Rat und das Europäische Parlament sowie den Programmausschuß regelmässig über die Durchführung des spezifischen Programms und geht dabei besonders auf die Ergebnisse der Bewertung und der Auswahl der indirekten FTE-Aktionen - einschließlich der KMU-Beteiligung - sowie auf die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren ein.

(Änderung 12)

Artikel 7a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Artikel 7a

Der Schutz der finanziellen Interessen der Europäschen Gemeinschaften wird gemäß der einschlägigen Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95(1) gewährleistet.

- -------

(1) ABl. L 312 vom 23.12.1995, S.1.

(Änderung 13)

Anhang I Tabelle

>ursprünglicher Text>

a) Leitaktionen 87,0%

i) Systeme und Dienste für den

Bürger 17,0%

ii) Neue Arbeitsverfahren und

elektronischer

Geschäftsverkehr 17,0%

iii) Multimedia-Inhalte und

- Werkzeuge 17,0%

iv) Grundlegende Technologien

und Infrastrukturen 36,0%

b) Generisch ausgerichtete Forschungs-

und Entwicklungstätigkeiten 10,0%

Neue und künftige Technologien

c) Förderung der Forschungsinfra-

strukturen 3,0%

Insgesamt 3 925 Mio. ECU (1)

(1) Davon mindestens 10% für programmübergreifende Themen, einschließlich rund 2% für integrierte Anwendungsplattformen.

>Text nach EP-Abstimmung>

a) Leitaktionen

87,0%

i) Systeme und Dienste für den

Bürger 18,0%

ii) Neue Arbeitsverfahren und

elektronischer

Datenaustausch 15,0%

iii) Multimedia-Inhalte und

- Werkzeuge 17,0%

iv) Grundlegende Technologien

und Infrastrukturen 37,0%

b) Generich ausgerichtete Forschungs-

und Entwicklungstätigkeiten 10,0%

Neue und künftige Technologien

c) Förderung der Forschungsinfra-

strukturen 3,0% (2)

Insgesamt 3 600 Mio. ECU (1) (3)

(1) Davon mindestens 10% für programmübergreifende Themen, einschließlich mindestens 2% für integrierte Anwendungsplattformen.

(2) Das Niveau von 3% darf nicht überschritten werden. Im Falle höherer Kosten muß für den gesamten Ersten Bereich in den Kapiteln "Förderung der Forschungsinfrastrukturen" jedes thematischen Programms eine spezifische horizontale Ausgabenlinie geschaffen werden.

(3) Davon durchschnittlich 10% für KMU.

(Änderung 14)

Anhang II Einleitung Abschnitt "Strategische Ziele des Programms" Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Im Rahmen des Programms für die Technologien der Informationsgesellschaft (IST- Programm) wird angestrebt, die Vorteile der Informationsgesellschaft für Europa nutzbar zu machen, indem ihre Entwicklung beschleunigt und dabei sichergestellt wird, daß den Anforderungen von Bürgern und Unternehmen entsprochen wird.

>Text nach EP-Abstimmung>

Im Rahmen des Programms für die Technologien der Informationsgesellschaft (IST- Programm) wird angestrebt, die Vorteile der Informationsgesellschaft für Europa nutzbar zu machen, indem ihre Entwicklung beschleunigt und dabei sichergestellt wird, daß den Anforderungen von Bürgern und Unternehmen entsprochen wird.

In das gesamte Programm wird ein Themenschwerpunkt Gleichstellung einbezogen, um zu gewährleisten, daß Frauen voll und ganz beteiligt werden und in gleichem Masse wie Männer von den Möglichkeiten der neuen Technologien und der Informationsgesellschaft profitieren. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei den bewussten oder unbewussten Vorurteilen gegenüber Frauen im Zusammenhang mit den Technologien der Informationsgesellschaft, der mangelnden Flexibilität von Berufsstrukturen und den Auswirkungen von familiären Verpflichtungen auf die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen gewidmet.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Der Verhinderung des einfachen Zugangs zu On-line-Pornographie, die die Ungleichheit der Geschlechter weiter verstärkt, ist besondere Beachtung zu schenken.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Doch neben diesen übergeordneten qualitativen Zielen hat die konkrete Überprüfung des Erfolg des Programms anhand der folgenden Kriterien zu erfolgen:

* globale Erfolge der europäischen Industrie auf dem aufstrebenden Markt der Informationsgesellschaft;

* Schaffung einer grossen Zahl neuer dauerhafter Arbeitsplätze im Rahmen des Programms,

* eine verstärkte Beteiligung der KMU an dem Programm.

(Änderung 34)

Anhang II Einleitung Abschnitt "Strategische Ziele des Programms" Absatz 2a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Es ist jedoch möglich, daß mit dem Programm zwar diese Ziele erreicht werden, daß es aber in keiner Weise zur Entwicklung oder Erleichterung von elektronischen Überwachungstechnologien beiträgt.

(Änderung 15)

Anhang II Einleitung Abschnitt "Strategische Ziele des Programms" Absatz 5

>ursprünglicher Text>

Programmübergreifende Themen * Die Koordinierung und Integration der Maßnahmen in einem einzigen Arbeitsprogramm macht es möglich, ein programmübergreifendes Thema (z.B. Schnittstellen, Mobilität, auf Satellitensysteme bezogene Tätigkeiten) auf durchgängige Weise im Rahmen mehrerer Maßnahmen zu behandeln, wobei Schwerpunkt und Beitrag von der jeweils besonderen Perspektive bestimmt werden. Bündelung und Konzertierung werden Mittel zur Schwerpunktsetzung, Koordinierung und Integration der Maßnahmen sein. Programmübergreifende Arbeiten zu integrierten Anwendungsplattformen werden durchgeführt, die eine nahtlose Interaktion zwischen Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen ermöglichen. Diese Anwendungen werden an "digitalen Standorten¨, die Städte und Regionen umfassen, vorgeführt und bewertet, wodurch der Weg zu "digitalen Gemeinden¨ in städtischen, ländlichen und abgelegenen Gebieten geebnet werden soll und wobei eine entsprechende Koordinierung mit Initiativen im Rahmen der Strukturfonds erfolgt. Diese Arbeiten bauen auf Maßnahmen in allen Teilen des Programms auf.

>Text nach EP-Abstimmung>

Programmübergreifende Themen * Die Koordinierung und Integration der Maßnahmen in einem einzigen Arbeitsprogramm macht es möglich, ein programmübergreifendes Thema (z.B. Schnittstellen, Mobilität, auf Satellitensysteme bezogene Tätigkeiten) auf durchgängige Weise im Rahmen mehrerer Maßnahmen zu behandeln, wobei Schwerpunkt und Beitrag von der jeweils besonderen Perspektive bestimmt werden. Bündelung und Konzertierung werden Mittel zur Schwerpunktsetzung, Koordinierung und Integration der Maßnahmen sein. Programmübergreifende Arbeiten zu integrierten Anwendungsplattformen werden durchgeführt, die eine nahtlose Interaktion zwischen Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen ermöglichen. Diese Anwendungen werden an "digitalen Standorten¨, die Städte und Regionen umfassen, vorgeführt und bewertet, wodurch der Weg zu "digitalen Gemeinden¨ in städtischen, ländlichen und abgelegenen Gebieten geebnet werden soll und wobei eine entsprechende Koordinierung mit Initiativen im Rahmen der Strukturfonds erfolgt. Diese Arbeiten stellen eine eigene sektorenübergreifende Aktivität dar und bauen auf Maßnahmen in allen Teilen des Programms auf.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Die Entwicklung von Systemen und Instrumenten, um den europäischen Bürgern und Unternehmen kohärente Pakete öffentlicher und privater Dienste zur Verfügung zu stellen; Festlegung und Beurteilung von Systemen kohärenter Dienstangebote, die dem Alltag der Bürger angepasst sind, indem Anwendungen wiederverwendet werden und die Dienste so vernetzt sind, daß den Nutzern entsprechend ihren jeweiligen Erfordernissen intelligente Wahlmöglichkeiten zur Verfügung stehen; Bewertung der Auswirkungen der Bereitstellung integrierter Anwendungen sowie der Hindernisse für eine solche Bereitstellung; Vorbereitung der Grundlagen für die Festlegung entsprechender Normen; intelligente Schnittstellen für gemeinsame Nutzer; genormte und kompatible "Anwendungsprogrammschnittstellen"; Flexibilität der Bandbreite des Netzes; Integration und Management von ortsfesten und mobilen Anwendungen; Methoden für Betriebsprozesse zur Unterstützung der Verfahrensintegration, Management der Anwendungen, die über heterogene Netze und Plattformen vertrieben werden; wiederverwendbare und skalierbare Anwendungskomponenten; mobile Plattformen; Akzeptanz: sozio-ökonomische Bewertung der Auswirkungen der Bereitstellung integrierter Anwendungen und der Hindernisse für diese Bereitstellung.

(Änderung 16)

Anhang II Einleitung Abschnitt "Strategische Ziele des Programms" Absatz 6

>ursprünglicher Text>

Flexibilität - Die technologische Bandbreite der Maßnahmen bietet genügend Flexibilität, die Schwerpunkte im Rahmen des einheitlichen, turnusmässigen Arbeitsprogramms (das in Absprache mit den wichtigsten Akteuren festgelegt wird) von Zeit zu Zeit neu zu setzen, um so veränderten Bedürfnissen in Industrie und Gesellschaft sowie den technologischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Flexibilität - Die technologische Bandbreite der Maßnahmen bietet genügend Flexibilität, die Schwerpunkte im Rahmen des einheitlichen, turnusmässigen Arbeitsprogramms (das in Absprache mit den wichtigsten Akteuren festgelegt wird) von Zeit zu Zeit neu zu setzen, um so veränderten Bedürfnissen in Industrie und Gesellschaft sowie den technologischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Um dem Flexibilitätsziel besser zu entsprechen, müssen die einzelnen von der Kommission im Rahmen des Programms finanzierten Vorhaben eine durchschnittliche Dauer haben, die deutlich unter vier Jahren liegt.

(Änderung 17)

Anhang II Einleitung Abschnitt "Strategische Ziele des Programms" Absatz 7

>ursprünglicher Text>

Sozioökonomische Erfordernisse * Eine breite Palette von Gütern, Diensten und Prozessen wird durch die Integration und den Einsatz von Technologien der Informationsgesellschaft verändert. Die Arbeiten werden sich auf die Erzielung quantitativer und qualitativer Vorteile beziehen, die die Technologien der Informationsgesellschaft bei allen industriellen und gesellschaftlichen Aspekten bieten, von wettbewerbsfähigeren Arbeitsmethoden und Geschäftsprozessen bis hin zu besseren und kostengünstigeren Diensten für die Allgemeinheit oder neuen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Unterhaltung. Sie werden dem steigenden Alter der Bevölkerung und der notwendigen

Beseitigung von Diskriminierungsfaktoren (z.B. Benachteiligung von Frauen) sowie dem erforderlichen Beitrag zur effizienteren Ressourcennutzung und Verringerung der Umweltbelastung Rechnung tragen. Sozioökonomische Forschungsarbeiten werden zusammen mit anderen Gemeinschaftsinitiativen zur Ermittlung der Anforderungen an Technologien der Informationsgesellschaft, wie etwa regionale Programme, in das gesamte Programm und das Programm-Management einbezogen, um die Einführung von Technologien der Informationsgesellschaft zu unterstützen. Dies gilt auch für die Arbeiten zur Statistik, die von zentraler Bedeutung für die Informationsgesellschaft ist und bei der die

>Text nach EP-Abstimmung>

Sozioökonomische Erfordernisse * Eine breite Palette von Gütern, Diensten und Prozessen wird durch die Integration und den Einsatz von Technologien der Informationsgesellschaft verändert. Die Arbeiten werden sich auf die Erzielung quantitativer und qualitativer Vorteile beziehen, die die Technologien der Informationsgesellschaft bei allen industriellen und gesellschaftlichen Aspekten bieten, von wettbewerbsfähigeren Arbeitsmethoden und Geschäftsprozessen bis hin zu besseren und kostengünstigeren Diensten für die Allgemeinheit oder neuen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Unterhaltung. Sie werden dem steigenden Alter der Bevölkerung und der notwendigen

Beseitigung von Diskriminierungsfaktoren (z.B. Benachteiligung von Frauen) sowie dem erforderlichen Beitrag zur effizienteren Ressourcennutzung und Verringerung der Umweltbelastung Rechnung tragen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die sozialen Risiken und Vorteile neuer Arbeitsmethoden (Heimarbeit, Telearbeit usw.), insbesondere für Frauen, und ihre Auswirkungen auf die Politik zur Förderung der Chancengleichheit und die Lebensqualität gerichtet. Sozioökonomische Forschungsarbeiten werden zusammen mit anderen Gemeinschaftsinitiativen zur Ermittlung der Anforderungen an Technologien der Informationsgesellschaft, wie etwa regionale Programme,

>ursprünglicher Text>

Technologien der Informationsgesellschaft neue Möglichkeiten zum Erreichen höchster Qualitätsstandards und zur umfassendsten, schnellsten und einfachsten Verbreitung bieten. Insbesondere soll sichergestellt werden, daß die "Innovationsdimension¨ aktiv berücksichtigt und die Beteiligung von KMU gefördert und unterstützt wird, damit zu einer wirksamen Übernahme der Forschungsergebnisse zum Vorteil von Wirtschaft und Gesellschaft beigetragen wird.

>Text nach EP-Abstimmung>

in das gesamte Programm und das Programm-Management einbezogen, um die Einführung von Technologien der Informationsgesellschaft zu unterstützen. Dies gilt auch für die Arbeiten zur Statistik, die von zentraler Bedeutung für die Informationsgesellschaft ist und bei der die Technologien der Informationsgesellschaft neue Möglichkeiten zum Erreichen höchster Qualitätsstandards und zur umfassendsten, schnellsten und einfachsten Verbreitung bieten. Insbesondere soll sichergestellt werden, daß die "Innovationsdimension¨ aktiv berücksichtigt und die Beteiligung von KMU gefördert und unterstützt wird, damit zu einer wirksamen Übernahme der Forschungsergebnisse zum Vorteil von Wirtschaft und Gesellschaft beigetragen wird.

(Änderung 18)

Anhang II Einleitung Abschnitt "Strategische Ziele des Programms" Absatz 7a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Der Wert der von KMU durchgeführten Projekte im Zusammenhang mit Technologien der Informationsgesellschaft des Vierten Rahmenprogramms belief sich auf 26% der gesamten Projektsumme. Die Kommission setzt sich eine weitere Steigerung der Beteiligung von KMU am Fünften Rahmenprogramm zum Ziel und muß daher besondere Anstrengungen im Bereich der Überwachung und Hilfe unternehmen. Die Unterstützung der KMU in der Wettbewerbsphase kann in Form einer spezifischen Unterstützung bei der Formulierung des Vorschlags, der Zusammenstellung der Daten und der Erstellung der erforderlichen Unterlagen (Sondierungsprämie) erfolgen, doch darf es in bezug auf das Kriterium der Spitzenqualität des Vorschlags keine Kompromisse geben.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

(Änderung 19)

Anhang II Teil I Abschnitt "Systeme und Dienstleistungen für den Bürger"

erster Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Gesundheitswesen: Unterstützung der im Gesundheitswesen Tätigen in den Bereichen Vorbeugung, Diagnose, medizinische Versorgung und Rehabilitation, z.B. intelligente Systeme für die nichtinvasive Diagnose und Therapie; intelligente medizinische Assistenz und fortgeschrittene bildgebende Verfahren; fortgeschrittene telemedizinische Anwendungen; "virtülle Krankenhäuser¨, die als zentrale Anlaufstelle fungieren; schnelle und sichere Netze und Anwendungen zur Vernetzung von Krankenhäusern, Labors, Apotheken, Zentren für die Primärversorgung und Sozialeinrichtungen, um die Kontinuität der Versorgung sicherzustellen; Management und Umgestaltung der Arbeitsabläufe im Gesundheitswesen; neue Generation elektronischer Patientenakten mit komplexen Gesundheitsdaten; persönliche Gesundheitsfürsorge: Systeme für die Überwachung des Gesundheitszustands und ortsfeste oder mobile Systeme für die Vorbeugung, u.a. fortgeschrittene Sensoren, Meßwandler und Mikrosysteme; Beratungssysteme für die Vorbeugung und Behandlung; Telesysteme und Anwendungen zur Unterstützung der Pflege unter einer Vielzahl von Gegebenheiten; benutzerfreundliche und zertifizierte Informationssysteme zur medizinischen Aufklärung und Förderung des Gesundheitsbewusstseins; die Arbeiten werden durch Maßnahmen zur Unterstützung der Übernahmeder neuen Technologien, u.a. Validierungen und Bewertungen, sowie durch Maßnahmen für Erstnutzer und andere Initiativen zur Verbreitung bester Praktiken ergänzt.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Gesundheitswesen: Unterstützung der im Gesundheitswesen Tätigen in den Bereichen Vorbeugung, Diagnose, medizinische Versorgung und Rehabilitation, z.B. intelligente Systeme für die nichtinvasive Diagnose und Therapie; intelligente medizinische Assistenz und fortgeschrittene bildgebende Verfahren; fortgeschrittene telemedizinische Anwendungen; "virtülle Krankenhäuser¨, die als zentrale Anlaufstelle fungieren; schnelle und sichere Netze und Anwendungen zur Vernetzung von Krankenhäusern, Labors, Apotheken, Zentren für die Primärversorgung und Sozialeinrichtungen, um die Kontinuität der Versorgung sicherzustellen; Management und Umgestaltung der Arbeitsabläufe im Gesundheitswesen; neue Generation elektronischer Patientenakten mit komplexen Gesundheitsdaten; erschwingliche und benutzerfreundliche Mittel und Sensoren zur Datenerfassung und zur Überwachung des Gesundheitszustands; persönliche Gesundheitsfürsorge: Systeme für die Überwachung des Gesundheitszustands und ortsfeste oder mobile Systeme für die Vorbeugung, u.a. fortgeschrittene Sensoren, Meßwandler und Mikrosysteme; Beratungssysteme für die Vorbeugung und Behandlung; Telesysteme und Anwendungen zur Unterstützung der Pflege unter einer Vielzahl von Gegebenheiten; benutzerfreundliche und zertifizierte Informationssysteme zur medizinischen Auf klärung und Förderung des Gesundheitsbewusstseins; die Arbeiten werden durch Maßnahmen zur Unterstützung der Übernahmeder neuen Technologien, u.a. Validierungen und Bewertungen, sowie durch Maßnahmen für Erstnutzer und andere Initiativen zur Verbreitung bester Praktiken ergänzt.

(Änderung 20)

Anhang II Teil I Abschnitt "Systeme und Dienstleistungen für den Bürger"

dritter Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Technologien und Systeme zur On-Line-Unterstützung demokratischer Prozesse und für einen verbesserten, entfernungs- und sprachunabhängigen Zugang zu Informationen und Diensten, um den zentralen Zugang zu Diensten und die Abwicklung von Behördenangelegenheiten bei einer Stelle für Bürger und Unternehmen zu unterstützen; mehrsprachige personalisierte Dienste und intelligente, multifunktionale Systeme zur Erleichterung der Interaktion zwischen Bürgern und Behörden, einschließlich der Entwicklung virtüller Foren (öffentliche Anhörungen, Meinungsumfragen usw.); Systeme und Werkzeuge, mit deren Hilfe Statistiken zur Erhöhung der Transparenz und Zugänglichkeit von Behörden genutzt werden können und der Austausch multimedialer Daten zwischen Behörden gefördert wird; innovative Anwendungen, mit denen die Anpassung von Behörden an die Erfordernisse der Informations- und Verarbeitungssysteme der Gemeinschaft erleichtert wird; Übernahmeunterstützung der neuen Technologien: Vorrangig Verbreitung bester Praktiken und andere Maßnahmen zur Anlaufunterstützung.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Technologien und Systeme zur On-Line-Unterstützung demokratischer Prozesse und für einen verbesserten, entfernungs- und sprachunabhängigen Zugang zu Informationen und Diensten, um den zentralen Zugang zu Diensten und die Abwicklung von Behördenangelegenheiten bei einer Stelle für Bürger und Unternehmen zu unterstützen; Technologien und Systeme für die Verwaltung komplexer Systeme mit einer Vielzahl von Nutzern, kostengünstige Zugangstechniken für den Nutzer; mehrsprachige personalisierte Dienste und intelligente, multifunktionale Systeme zur Erleichterung der Interaktion zwischen Bürgern und Behörden, einschließlich der Entwicklung virtüller Foren (öffentliche Anhörungen, Meinungsumfragen usw.); Systeme und Werkzeuge, mit deren Hilfe Statistiken zur Erhöhung der Transparenz und Zugänglichkeit von Behörden genutzt werden können und der Austausch multimedialer Daten zwischen Behörden gefördert wird; innovative Anwendungen, mit denen die Anpassung von Behörden an die Erfordernisse der Informations- und Verarbeitungssysteme der Gemeinschaft erleichtert wird; Übernahmeunterstützung der neuen Technologien: Vorrangig Verbreitung bester Praktiken und andere Maßnahmen zur Anlaufunterstützung.

(Änderung 21)

Anhang II Teil I Abschnitt "Systeme und Dienstleistungen für den Bürger"

vierter Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Überwachung, Vorhersage und Entscheidungsunterstützung: intelligente Informationssysteme für die Luft-/Wasser-/Bodengüte und Überwachung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen; fortgeschrittene Systeme für die Überwachung, Vorbeugung und Vorwarnung vor Verschmutzungen von Gewässern/Luft/Meeren/Böden und durch Abfall; hochleistungsfähige Systeme und fortgeschrittene Werkzeuge für die Zusammenführung, Extraktion und Modellierung von Umweltdaten, einschließlich Daten mit geographischem Bezug; integrierte Informationswerkzeuge und Systeme zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung sowie des effizienten Umgangs mit Umwelt und Ressourcen; Gefahren und Notfälle: fortgeschrittene Managementssysteme mit Nutzung von Satellitenbildern, Fernerkundung, Sensorsystemen, Echtzeitsystemen und Kommunikationsnetzen; Übernahmeunterstützung der neuen Technologien:Validierungen und Demonstrationen sind Schlüsselaspekte.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Überwachung, Vorhersage und Entscheidungsunterstützung: intelligente Informationssysteme für die Luft-/Wasser-/Bodengüte und Überwachung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen; kostengünstige Systeme für eine breit angelegte Überwachung des Gebiets; fortgeschrittene Systeme für die Überwachung, Vorbeugung und Vorwarnung vor Verschmutzungen von Gewässern/Luft/Meeren/Böden und durch Abfall; hochleistungsfähige Systeme und fortgeschrittene Werkzeuge für die Zusammenführung, Extraktion und Modellierung von Umweltdaten, einschließlich Daten mit geographischem Bezug; integrierte Informationswerkzeuge und Systeme zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung sowie des effizienten Umgangs mit Umwelt und Ressourcen; Gefahren und Notfälle: fortgeschrittene Managementssysteme mit Nutzung von Satellitenbildern, Fernerkundung, Sensorsystemen, Echtzeitsystemen und Kommunikationsnetzen; Übernahmeunterstützung der neuen Technologien:Validierungen und Demonstrationen sind Schlüsselaspekte.

(Änderung 22)

Anhang II Teil I Abschnitt "Systeme und Dienstleistungen für den Bürger"

nach dem fünften Spiegelstrich (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* Integrierte Anwendungsplattformen

Grundlage der Arbeiten sind hauptsächlich die im Rahmen anderer Leitaktionen des Programms "Benutzerfreundliche Informationsgesellschaft" und speziell im Rahmen der Leitaktion 1 "Systeme und Dienstleistungen für die Bürger" validierten Ergebnisse. Ferner erfordert die Integration von Dienstleistungen für eine

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Gruppe von Benutzern/Bürgern, daß der Schwerpunkt bei den Entwicklungs- und Demonstrationstätigkeiten auf genau festgelegte Standorte (wie Städte oder Regionen) gelegt wird, damit die minimale kritische Masse für eine Validierung im natürlichen Maßstab und ein beispielhafter Demonstrationseffekt leichter erreicht werden können.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Generisch ausgerichtete intelligente Nutzerschnittstelle, Schnittstellen der standardisierten und interoperablen Anwendungsprogramme, Netze mit modulierbarer Bandbreite, Integration und Management fester und mobiler Anwendungen, Management auf heterogene Netze verteilter Anwendungen, wiederverwendbare und portable Anwendungskomponenten, mobile Plattformen, Unterstützung für Technologien zur Integration von Dienstleistungen.

(Änderung 23)

Anhang II Teil I Hauptüberschrift 2

>ursprünglicher Text>

NEUE ARBEITSMETHODEN UND ELEKTRONISCHER GESCHÄFTSVERKEHR

>Text nach EP-Abstimmung>

NEUE ARBEITSMETHODEN UND ELEKTRONISCHER

DATENAUSTAUSCH

(Änderung 24)

Anhang II Teil I Abschnitt "Neue Arbeitsmethoden und elektronischer Geschäftsverkehr"

erster Spiegelstrich Absatz 1

>ursprünglicher Text>

* Verfahren und Hilfsmittel für flexible, nichts ortsgebundene Arbeit sowie Telearbeit: Ermöglichung, Validierung und Demonstration wettbewerbsfähiger, flexibler und auf den Menschen ausgerichteter Arbeitsmethoden und einer entsprechenden Arbeitsorganisation, u.a. in Behörden und gemeinnützigen Organisationen, durch einen integrierten Ansatz zur Verknüpfung von Geschäftsprozessen, Arbeitsorganisation und des

>Text nach EP-Abstimmung>

* Verfahren und Hilfsmittel für flexible, nichts ortsgebundene Arbeit sowie Telearbeit: Ermöglichung, Validierung und Demonstration wettbewerbsfähiger, flexibler und auf den Menschen ausgerichteter Arbeitsmethoden und einer entsprechenden Arbeitsorganisation, u.a. in Behörden und gemeinnützigen Organisationen, durch einen integrierten Ansatz zur Verknüpfung von Geschäftsprozessen, Arbeitsorganisation und des

>ursprünglicher Text>

Personalmanagements mit Technologien der Informationsgesellschaft, dem eine Analyse der sozioökonomischen und rechtlichen Anforderungen und die Berücksichtigung der globalen Gegebenheiten und tatsächlicher Geschäftspraktiken zugrundeliegen. Gegenstand sind gleichermassen die Anforderungen von Arbeitnehmern, Unternehmen und Verbrauchern. Pilotanwendungen und skalierbare Demonstrationen bester Praktiken sollen zusammen mit Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse eine breit angelegte Erprobung und Übernahme der neuen Technologien fördern und werden einen wesentlichen Bestandteil der Leitaktion bilden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Personalmanagements mit Technologien der Informationsgesellschaft, dem eine Analyse der sozioökonomischen und rechtlichen Anforderungen und die Berücksichtigung der globalen Gegebenheiten und tatsächlicher Geschäftspraktiken zugrundeliegen. Gegenstand sind gleichermassen die Anforderungen von Arbeitnehmern, Unternehmen und Verbrauchern. Die Maßnahmen im Rahmen dieser Aktion dienen dazu, Technologien und Plattformen - wie elektronische Unterschrift, Verschlüsselung und Sicherheit der Zahlungssysteme -, die zur Stärkung des Vertrauens der Nutzer/Verbraucher für eine rasche Entwicklung der kommerziellen Anwendungen erforderlich sind, zu iden-tifizieren und zu ihrer Entwicklung im zivilen Bereich beizutragen. Zu diesem Zweck ist auch eine etwaige Verwendung von Kenntnissen und dualen Technologien aus dem militärischen Bereich zu überprüfen. Pilotanwendungen und skalierbare Demonstrationen bester Praktiken sollen zusammen mit Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse eine breit angelegte Erprobung und Übernahme der neuen Technologien fördern und werden einen wesentlichen Bestandteil der Leitaktion bilden.

(Änderung 25)

Anhang II Teil I Abschnitt "Multimedia-Inhalte und -werkzeuge" vierter Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Informationsbewältigung: umfassende deskriptive Modelle des mit allen menschlichen Sinnen erfaßbaren Inhalts digitaler Informationen über alle Medienarten hinweg, zusätzlich zu räumlich-zeitlichen Aspekten; damit zusammenhängende Werkzeuge, mit denen die Nutzer

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Informationsbewältigung: umfassende deskriptive Modelle des mit allen menschlichen Sinnen erfaßbaren Inhalts digitaler Informationen über alle Medienarten hinweg, zusätzlich zu räumlich-zeitlichen Aspekten; damit zusammenhängende Werkzeuge, mit denen die Nutzer

>ursprünglicher Text>

Informationsprofile, ggf. auf der Basis unscharfer Konzepte und unter Einsatz personalisierter Agenten, erstellen können; vollkommen neue kognitive Beziehungen zwischen dem System und den Nutzern über individuelle Metaphern oder Visualisierungstechniken; Systeme für die Informationsverwaltung: neue Methoden zur Organisation und Verwaltung multimedialer Informationsquellen: Erforschung fortgeschrittener Techniken für Datenlager mit integrierten Zugangskontrollmechanismen, Qualitätssicherung, Integritätskontrolle und technischem Schutz multimedialer "Fragmente¨; Klassifizierung, Kennzeichnung und Filterung von Informationen im Hinblick auf einen selektiven Zugriff auf Informationen und deren Filterung (einschließlich der Kontrolle illegaler und schädlicher Inhalte); Unterstützung bei der Einführung der neuen Technologien: Maßnahmen für Erstnutzer und andere Maßnahmen für die Übernahmeder neuen Technologien sind vorrangig; die Arbeiten werden durch die Validierung und Bewertung bei Erprobungen und durch Konzertierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Normung ergänzt.

>Text nach EP-Abstimmung>

Informationsprofile, ggf. auf der Basis unscharfer Konzepte und unter Einsatz personalisierter Agenten, erstellen können; vollkommen neue kognitive Beziehungen zwischen dem System und den Nutzern über individuelle Metaphern oder Visualisierungstechniken; Systeme für die Informationsverwaltung: neue Methoden zur Organisation und Verwaltung multimedialer Informationsquellen: Erforschung fortgeschrittener Techniken für Datenlager mit integrierten Zugangskontrollmechanismen, Qualitätssicherung, Integritätskontrolle und technischem Schutz multimedialer "Fragmente¨; Klassifizierung, Kennzeichnung und Filterung von Informationen im Hinblick auf einen selektiven Zugriff auf Informationen und deren Filterung (einschließlich der Kontrolle illegaler und schädlicher Inhalte); Navigations-Netzsysteme, Systeme zur Verwaltung der über das Netz verteilten Inhalte, Suchma-maschinen für jede Art von Information auch nicht textlicher Art, einfache und intelligente Nutzer-Schnittstellen; Unterstützung bei der Einführung der neuen Technologien: Maßnahmen für Erstnutzer und andere Maßnahmen für die Übernahmeder neuen Technologien sind vorrangig; die Arbeiten werden durch die Validierung und Bewertung bei Erprobungen und durch Konzertierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Normung ergänzt.

(Änderung 26)

Anhang II Teil I Abschnitt "Grundlegende Technologien und Infrastrukturen"

erster Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Technologien und Werkzeuge für parallel arbeitende Systeme zur gemeinsamen und interaktiven Nutzung verteilter Ressourcen und zur gleichzeitigen Arbeit an verschiedenen Standorten unter Einsatz heterogener Hardware- und Software-Architekturen und -Systeme; Echtzeitsysteme

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Technologien und Werkzeuge für parallel arbeitende Systeme zur gemeinsamen und interaktiven Nutzung verteilter Ressourcen und zur gleichzeitigen Arbeit an verschiedenen Standorten unter Einsatz heterogener Hardware- und Software-Architekturen und -Systeme; Umgebungen mit

>ursprünglicher Text>

zur Verarbeitung umfangreicher Datenmengen; Basistechnologien und Werkzeuge zur Unterstützung von Anwendungen für eingebettete Echtzeitsysteme * damit zusammenhängende Arbeiten sollten aktiv zur Erarbeitung von Normen beitragen oder bestehenden Normen entsprechen; Breitband-Telekommunikationsnetze: zuverlässige optische Terabit-Übertragung hoher Kapazität; schwerpunktmässig Photonen-Technologien für eine durchgängige optische Transparenz in Kern- und Zugangsnetzen; Technologien und Architekturen, einschließlich rein optischer Netze: topologische und funktionelle Gestaltung, Vermittlung ("Switching¨) und Weiterleitung ("Routing¨), Betrieb und Management; Technologien für die Netzintegration (insbesondere für die Konvergenz von Festnetzen und Mobilfunknetzen einschließlich Satellitennetzen) und neue, diensteunabhängige Architekturen und Systeme, um für alle Nutzer einen erschwinglichen Zugang zu ortsungebundenen multimedialen Breitbanddiensten sicherzustellen; Interoperabilität und Verknüpfung von Netzen, insbesondere auf der Ebene des Netzmanagements und der Dienste, um die Kapazität, Flexibilität und Funktionalität zu steigern und die Einführung von Wettbewerb und neuen intelligenten Netzdiensten (einschließlich der Weiterentwicklung des Internet) zu fördern; generische Dienstmanagementmodelle, die einer erhöhten Netzkomplexität, neuen Architekturen und den Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Netze gerecht werden; Unterstützung der Übernahme der neuenTechnologien: Maßnahmen zur Förderungund Verbreitung bester Praktiken, zur Konzertierung im Hinblick auf die Normung, und zur Prüfung und Validierung von Technologien und Diensten in Feldversuchen.

>Text nach EP-Abstimmung>

verteilter Software und Zugang zu grossen im Netz verteilten Datenbanken; Echtzeitsysteme zur Verarbeitung umfangreicher Datenmengen; Basistechnologien und Werkzeuge zur Unterstützung von Anwendungen für eingebettete Echtzeitsysteme * damit zusammenhängende Arbeiten sollten aktiv zur Erarbeitung von Normen beitragen oder bestehenden Normen entsprechen; Breitband-Telekommunikationsnetze: zuverlässige optische Terabit-Übertragung hoher Kapazität; schwerpunktmässig Photonen-Technologien für eine durchgängige optische Transparenz in Kern- und Zugangsnetzen; Technologien und Architekturen, einschließlich rein optischer Netze: topologische und funktionelle Gestaltung; Konvergenz der Netze für Daten-, Sprach- und Multimedia-Anwendungen, Vermittlung ("Switching¨) und Weiterleitung ("Routing¨), Betrieb und Management; Technologien für die Netzintegration (insbesondere für die Konvergenz von Festnetzen und Mobilfunk- netzen einschließlich Satellitennetzen) und neue, diensteunabhängige Architekturen und Systeme, um für alle Nutzer einen erschwinglichen Zugang zu ortsungebundenen multimedialen Breitbanddiensten sicherzustellen; Interoperabilität und Verknüpfung von Netzen, insbesondere auf der Ebene des Netzmanagements und der Dienste, um die Kapazität, Flexibilität und Funktionalität zu steigern und die Einführung von Wettbewerb und neuen intelligenten Netzdiensten (einschließlich der Weiterentwicklung des Internet) zu fördern; generische Dienstmana gementmodelle, die einer erhöhtenNetzkomplexität, neuen Architekturen und den Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Netze gerecht werden; Unterstützung der Übernahmeder neuen Technologien: Maßnahmen zur Förderung und Verbreitung bester Praktiken, zur Konzertierung im Hinblick auf die Normung, und zur Prüfung und Validierung von Technologien und Diensten in Feldversuchen.

(Änderung 27)

Anhang II Teil I Abschnitt "Grundlegende Technologien und Infrastrukturen"

zweiter Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Software- und Systemtechnik:zuverlässige, überlebensfähige und skalierbare Systeme, Verkürzung der Entwicklungszyklen und -kosten; Einsatz und gegebenenfalls Weiterentwicklung zuverlässiger Methoden und Hilfsmittel sind ein zentrales Thema; die Integration kundenspezifischer und handelsüblicher Komponenten in Systemen wird ein Schlüsselaspekt sein; Dienstleistungstechnik: Integration heterogener Plattformen und Netze und zunehmende Komplexität und Verfeinerung neuer Dienste und deren Schaffung und Bereitstellung * mit dem Ziel, Techniken und Hilfsmittel für die schnelle, kundenspezifische und kostengünstige Schaffung und den Einsatz, die Bereitstellung und das Management von Diensten zu entwickeln, die eine offene Infrastruktur für Informations- und Kommunikationsdienste mit der notwendigen Zuverlässigkeit, Sicherheit und Dienstgüte gewährleisten; Softwaretechnologien: wissensgestützte Methoden und Werkzeuge, die die Nutzbarkeit wie auch die Systemfähigkeiten und die Netzintelligenz steigern * dazu gehört die rechtzeitige Erhebung, Erzeugung, Verbreitung und Übermittlung hochwertiger Informationen(einschließlich statistischer Daten und Managementinformationen); Unterstützung der Einführung der neuen Technologien: beste Praktiken und andere Maßnahmen für die Übernahmehaben Vorrang; die Arbeiten werden durch die Validierung und Bewertung von Technologien, Systemen und Diensten in Feldversuchen und durch Konzertierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Normung ergänzt.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Software- und Systemtechnik:zuverlässige, überlebensfähige und skalierbare Systeme, Verkürzung der Entwicklungszyklen und -kosten; skalierbare Architekturen und Modularität der Software; Einsatz und gegebenenfalls Weiterentwicklung zuverlässiger Methoden und Hilfsmittel sind ein zentrales Thema; die Integration kundenspezifischer und handelsüblicher Komponenten in Systemen wird ein Schlüsselaspekt sein; Dienstleistungstechnik: Integration heterogener Plattformen und Netze und zunehmende Komplexität und Verfeinerung neuer Dienste und deren Schaffung und Bereitstellung * mit dem Ziel, Techniken und Hilfsmittel für die schnelle, kundenspezifische und kostengünstige Schaffung und den Einsatz, die Bereitstellung und das Management von Diensten zu entwickeln, die eine offene Infrastruktur für Informations- und Kommunikationsdienste mit der notwendigen Zuverlässigkeit, Sicherheit und Dienstgüte gewährleisten; Softwaretechnologien: wissensgestützte Methoden und Werkzeuge, die die Nutzbarkeit wie auch die Systemfähigkeiten und die Netzintelligenz steigern * dazu gehört die rechtzeitige Erhebung, Erzeugung, Verbreitung und Über-mittlung hochwertiger Informationen (einschließlich statistischer Daten und Managementinformationen); Unterstützung der Einführung der neuen Technologien: beste Praktiken und andere Maßnahmen für die Übernahmehaben Vorrang; die Arbeiten werden durch die Validierung und Bewertung von Technologien, Systemen und Diensten in Feldversuchen und durch Konzertierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Normung ergänzt.

(Änderung 28)

Anhang II Teil I Abschnitt "Grundlegende Technologien und Infrastrukturen"

nach dem dritten Spiegelstrich (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* Technologien und Methodologien der Informatik und Telematik in den Produktionssystemen

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Dieser Bereich sollte auf die Leitaktion "Neue Arbeitsmethoden" des zweiten thematischen Programms "Technologien für eine benutzerfreundliche Informationsgesellschaft" und der Leitaktion "Innovative Produkte, Verfahren und Organisationsformen" des dritten thematischen Programms "Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum" aufgeteilt werden. Die Tätigkeiten konzentrieren sich auf geeignete DV-Technologien für die Entwicklung und Optimierung neuer Arten von Werkzeugmaschinen, ausgerichtet auf ein "flexibles" und modulares Produkt nach den Merkmalen mehrerer Produkte, "Fabriken in den Fabriken" (Konzentration auf bestimmte Tätigkeiten und Übertragung der anderen Tätigkeiten auf andere Organisationen) und neue Modelle für die Logistik in Netz und virtüller Fabrik.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Technologien des virtüllen Prototyps, des simultanen Engineering, neue Simulations- und Berechnungsinstrumente hoher Leistungsfähigkeit zur Bewertung des Niveaus der Zuverlässigkeit. Diagnostische Sensoren und Autokalibrierungstechniken, Architekturen für Maschinennetze und Verbindungsprotokolle und multiplexe Systeme, Architekturen und Protokolle für Bürokommunikationsnetze, Firmennetze, Wartungsnetze und die Telediagnostik, im Rahmen der Einführung von globalen Satellitennavigationssystemen (GNSS) für Luft-, Wasser- und Landfahrzeuge verwendete Hardware und Software.

(Änderung 29)

Anhang II Teil III Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Es sollen transeuropäische Breitbandverbindungen zwischen nationalen Forschungs- und Bildungsnetzen erleichtert werden, wobei eine Kapazität und Qualität gewährleistet werden soll, die dem kumulierten Bedarf der europäischen Forscher in Hochschulen und Industrie entspricht. Dieses Netz soll dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Das bedeutet, daß die bisherige Kapazität von 34 Mbit/s zunächst auf 622 Mbit/s und dann auf mehrere Gigabit/s erhöht werden muß. Hinzu kommt die Unterstützung verschiedener Stufen der "Dienstqualität¨ und - angesichts der globalen Weiterentwicklung des Internet - die erforderliche Zusammenschaltbarkeit mit Netzen in Drittländern. Das Netz soll eine wirksame europäische Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Bildung und Ausbildung ermöglichen (dies umfasst auch die Schaffung "virtüller¨ Laboratorien und Forschungseinrichtungen), die auf dem Einsatz Internet-gestützter Anwendungen nach dem neuesten Stand der Technik durch die Forscher in Hochschulen und Industrie beruht. Diese Arbeiten unterstützen die Forschung in allen Bereichen und somit das gesamte Rahmenprogramm.

>Text nach EP-Abstimmung>

Es sollen transeuropäische Breitbandverbindungen zwischen nationalen Forschungs- und Bildungsnetzen erleichtert werden, wobei eine Kapazität und Qualität gewährleistet werden soll, die dem kumulierten Bedarf der europäischen Forscher in Hochschulen und Industrie entspricht. Dieses Netz soll dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Das bedeutet, daß die bisherige Kapazität von 34 Mbit/s zunächst auf 622 Mbit/s und dann auf mehrere Gigabit/s erhöht werden muß. Hinzu kommt die Unterstützung verschiedener Stufen der "Dienstqualität¨ und - angesichts der globalen Weiterentwicklung des Internet - die erforderliche Zusammenschaltbarkeit mit Netzen in Drittländern. Das Netz soll eine wirksame europäische Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Bildung und Ausbildung ermöglichen (dies umfasst auch die Schaffung "virtüller¨ Laboratorien und Forschungseinrichtungen), die auf dem Einsatz Internet-gestützter Anwendungen nach dem neuesten Stand der Technik durch die Forscher in Hochschulen und Industrie beruht. Diese Arbeiten unterstützen die Forschung in allen Bereichen und somit das gesamte Rahmenprogramm.

Das teilweise aus öffentlichen Mitteln finanzierte Netz darf im allgemeinen nicht für den Weiterverkauf von Kapazität oder für Umweg(By-paß)-Telefoniedienste oder generische Internetdienste (Commodity Internet) verwendet werden.

(Änderung 30)

Anhang II Teil IIIa (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

IIIa. ETHISCHE ASPEKTE DER INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIEN

INFO-ETHIK: SCHUTZ DER SICHERHEIT DES ELEKTRONISCHEN DATENAUSTAUSCHS UND DEMOKRATISIERUNG DES INTERNET-ZUGANGS

Der Schutz der Sicherheit des Datenaustauschs über Internet wirft ethische Fragen nach dem Wert der Information, dem Recht auf freie Meinungsäusserung, dem Recht auf Schutz der Privatsphäre, der Vertraulichkeit sowie nach einem unverzichtbaren universellen Zugang zu einer benutzerfreundlichen Informationsgesellschaft und der Sicherheit der Kommunikation auf. In all diesen Bereichen muß die Forschung und technologische Entwicklung den info-ethischen Konsequenzen der wirtschaftlichen Herausforderungen Rechnung tragen.

(Änderung 31)

Anhang III Ziffer 1 siebter Spiegelstrich

>ursprünglicher Text>

* Untersuchungen der sozioökonomischen Auswirkungen der Entwicklung von Technologien für die Informationsgesellschaft,

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Untersuchungen der sozioökonomischen Auswirkungen der Entwicklung von Technologien für die Informationsgesellschaft, einschließlich ihrer Folgen für die Politik zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Abstimmung mit der vierten Aktion,

(Änderung 32)

Anhang III Ziffer 1 nach dem siebten Spiegelstrich (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* ständige Überwachung und jährliche Bewertung der Beteiligung von Frauen an der Informationsgesellschaft (Statistiken, geschlechtsspezifische Analysen, Indikatoren, Parameter und Methoden zur Bewertung der geschlechtspezifischen Auswirkungen).

(Änderung 33)

Anhang III Ziffer 2 Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Die Kommission wacht innerhalb des Programms über die Komplementarität der indirekten FTE-Aktionen, insbesondere durch ihre Ausrichtung auf ein gemeinsames Ziel, und achtet darauf, daß Doppelarbeit vermieden wird - wobei jedoch die legitimen Interessen der Antragsteller für indirekte FTE-Aktionen gewahrt werden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Kommission wacht innerhalb des Programms über die Komplementarität der indirekten FTE-Aktionen, insbesondere durch ihre Ausrichtung auf ein gemeinsames Ziel, und achtet darauf, daß Doppelarbeit vermieden wird - wobei jedoch die legitimen Interessen der Antragsteller für indirekte FTE-Aktionen gewahrt werden.

Insbesondere wird die Kommission einen Mechanismus für die ständige Überprüfung der Kohärenz des IST-Programms einführen und dem Europäischen Parlament jährlich darüber Bericht erstatten.

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Benutzerfreundliche Informationsgesellschaft" (1998-2002) (KOM(98)0305 - C4-0434/98 - 98/0178(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat KOM(98)0305 - 98/0178(CNS) ((ABl. C 260 vom 18.8.1998, S. 16. )),

* vom Rat gemäß Artikel 130 i Absatz 4 des EG-Vertrags konsultiert (C4-0434/98),

* gestützt auf Artikel 58 seiner Geschäftsordnung,

* in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Aussenwirtschaftsbeziehungen und des Ausschusses für die Rechte der Frau (A4-0452/98),

1. billigt den Vorschlag der Kommission vorbehaltlich der von ihm vorgenommenen Änderungen;

2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 189 a Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission zu übermitteln.