51998AP0451

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Lebensqualität und Management lebender Ressourcen" (KOM(98)0305 C4-0433/98 98/0177(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Amtsblatt Nr. C 098 vom 09/04/1999 S. 0039


A4-0451/98

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Lebensqualität und Management lebender Ressourcen" (1998-2002) (KOM(98)0305 - C4-0433/98 - 98/0177(CNS))

Der Vorschlag wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

(Änderung 2)

Bezugsvermerk 4a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

in Kenntnis des Berichts der Kommission zur gesundheitlichen Situation der Frauen in der Europäischen Gemeinschaft (KOM(97)0224),

(Änderung 3)

Erwägung 6a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Angesichts der Folgen der biotechnologischen Forschung und Anwendung für die Entwicklungsländer im Bereich der Umwelt, der Sozialökonomie und der Gesundheit sollte beim Zugang zu den Ergebnissen der Forschungsarbeiten den Belangen dieser Länder besondere Rechnung getragen werden.

(Änderung 4)

Erwägung 6b (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Bemühungen der Kommission um eine Vereinfachung und Beschleunigung der Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie um grössere Transparenz müssen fortgesetzt werden, vor allem im Hinblick auf eine Vereinfachung des Vorgehens für Unternehmen, insbesondere KMU, Forschungszentren und Hochschulen, die an einer FTE-Aktion der Gemeinschaft teilnehmen wollen.

(Änderung 5)

Erwägung 7

>ursprünglicher Text>

Die Durchführung dieses Programms umfasst auch Maßnahmen und Mechanismen zur Mehrung, Verbreitung und Auswertung der FTE-Ergebnisse, insbesondere für KMU, sowie Maßnahmen zur Förderung der Mobilität und der Aus- und Weiterbildung von Wissenschaftlern.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Durchführung dieses Programms umfasst auch Maßnahmen und Mechanismen zur Mehrung, Verbreitung und Auswertung der FTE-Ergebnisse, insbesondere für KMU, sowie Maßnahmen zur Förderung der Mobilität und der Aus- und Weiterbildung von Wissenschaftlern.

Vorrang gebührt Vorhaben, die, bei gleicher wissenschaftlicher Qualität, von den KMU vorgelegt werden. Um eine stärkere Beteiligung der KMU am Forschungsprogramm zu erleichtern, werden alle die Maßnahmen eingeleitet, die zu diesem Zweck erforderlich sind. In diesem Sinne wird dem Europäischen Parlament und dem Rat bei der Überprüfung des Programms ein spezifischer Bericht unterbreitet.

(Änderung 6)

Erwägung 8a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Politik der Gemeinschaft zur Förderung der Chancengleichheit muß bei der Durchführung dieses Programms berücksichtigt werden.

(Änderung 8)

Artikel 2 Absätze 1 bis 3

>ursprünglicher Text>

(1) Gemäß Anhang III des Fünften Rahmenprogramms belaufen sich die zur Durchführung des spezifischen Programms für notwendig erachteten Mittel (nachstehend "Betrag¨) auf 2 635 Millionen ECU - einschließlich höchstens 6,30% für Verwaltungsausgaben der Kommission.

>Text nach EP-Abstimmung>

(1) Gemäß Anhang III des Fünften Rahmenprogramms belaufen sich die zur Durchführung des spezifischen Programms für notwendig erachteten Mittel (nachstehend "Betrag¨) auf

2 413 Millionen ECU - einschließlich höchstens 6,30% für Verwaltungsausgaben der Kommission.

>ursprünglicher Text>

(2) Die vorläufige Aufteilung dieses Betrags ist Anhang I zu entnehmen.

>Text nach EP-Abstimmung>

(2) Die vorläufige Aufteilung dieses Betrags ist Anhang I zu entnehmen.

>ursprünglicher Text>

(3) Von diesem Betrag sind

- 547 Millionen ECU für den Zeitraum 1998-1999 und

- 2 088 Millionen ECU für den Zeitraum 2000-2002 vorgesehen.

>Text nach EP-Abstimmung>

(3) Von diesem Betrag sind

- 553 Millionen MECU für den Zeitraum 1998-1999 und

- 1 860 Millionen ECU für den Zeitraum 2000-2002 vorgesehen.

>ursprünglicher Text>

Der letztgenannte Betrag wird bei Bedarf gemäß den Bedingungen von Artikel 3 Absatz 3 des Fünften Rahmenprogramms angepasst.

>Text nach EP-Abstimmung>

Der letztgenannte Betrag wird bei Bedarf gemäß den Bedingungen von Artikel

2 des Fünften Rahmenprogramms angepasst.

(Änderung 9)

Artikel 2 Absatz 4

>ursprünglicher Text>

(4) Die Haushaltsbehörde legt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln im Rahmen der mehrjährigen finanziellen Vorausschauen und in Einklang mit den wissenschaftlichen und technologischen Zielen und den Prioritäten dieser Entscheidung die Mittel für jedes Haushaltsjahr fest.

>Text nach EP-Abstimmung>

(4) Die Haushaltsbehörde legt in Einklang mit den wissenschaftlichen und technologischen Zielen dieser Entscheidung die Mittel für jedes Haushaltsjahr fest.

(Änderung 10)

Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Kommission veröffentlicht das Arbeitsprogramm und jede Aktualisierung in gedruckter und in elektronischer Form (im Internet).

(Änderung 11)

Artikel 5 Absatz 1a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

(1a) Für die Bewertung der Projekte stellt die Kommission Leitlinien auf, die sie unter anderem elektronisch veröffentlicht. Diese Leitlinien tragen insbesondere der Häufigkeit Rechnung, mit der die von den Antragstellern angegebenen Originalveröffentlichungen zitiert werden.

(Änderung 12)

Artikel 5 Absatz 2a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

(2a) Bei den FTE-Ausschreibungen wird der Politik der Europäischen Union zur Chancengleichheit Rechnung getragen.

(Änderung 13)

Artikel 5 Absatz 2b (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

(2b) Alle Ausschreibungen enthalten eine schriftliche Erklärung zur Chancengleichheit.

(Änderung 14)

Artikel 6 Absatz 3 dritter Spiegelstrich

>ursprünglicher Text>

* Anpassung der vorläufigen Mittelaufteilung gemäß Anhang I.

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Anpassung der vorläufigen Mittelaufteilung gemäß Anhang I soweit sie mit den von der Haushaltsbehörde jährlich festgelegten Mittelaufteilungen vereinbar ist

(Änderung 15)

Artikel 7 Absatz 1

>ursprünglicher Text>

(1) Der Programmausschuß gibt seine Stellungnahme zu den Entwürfen der Maßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 3 innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann. Die Stellungnahme wird mit der Mehrheit abgegeben, die in Artikel 148 Absatz 2 EG-Vertrag für die Annahme der vom Rat auf Vorschlag der

>Text nach EP-Abstimmung>

(1) Der Programmausschuß gibt

- gegebenenfalls nach Abstimmung - seine Stellungnahme zu den Entwürfen der Maßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 3 innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann.

>ursprünglicher Text>

Kommission zu fassenden Beschlüsse vorgesehen ist. Bei der Abstimmung im Ausschuß werden die Stimmen der Vertreter der Mitgliedstaaten gemäß dem vorgenannten Artikel gewogen. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Stellungnahme wird in das Protokoll des Ausschusses aufgenommen; darüber hinaus hat jeder Mitgliedstaat das Recht zu verlangen, daß sein Standpunkt im Protokoll festgehalten wird.

>ursprünglicher Text>

Die Kommission erlässt die beabsichtigten Maßnahmen, wenn sie mit der Stellungnahme des Ausschusses übereinstimmen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Kommission berücksichtigt so weit wie möglich die Stellungnahme des Ausschusses. Sie unterrichtet den Ausschuß darüber, inwieweit sie seine Stellungnahme berücksichtigt hat.

>ursprünglicher Text>

Stimmen die beabsichtigten Maßnahmen mit der Stellungnahme des Ausschusses nicht überein oder liegt keine Stellungnahme vor, so unterbreitet die Kommission dem Rat unverzueglich einen Vorschlag für die zu treffenden Maßnahmen. Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit.

>Text nach EP-Abstimmung>

Vorbehaltlich eines hinreichend begründeten und rechtzeitig bekanntgegebenen anderslautenden Beschlusses finden die Sitzungen des Ausschusses öffentlich statt. Der Ausschuß gibt die Tagesordnungen zwei Wochen vor der Sitzung bekannt (auch im Internet). Die Sitzungsprotokolle werden veröffentlicht (auch im Internet). Der Ausschuß legt ein öffentliches Register für Erklärungen über die Interessen der Mitglieder an.

>ursprünglicher Text>

Hat der Rat binnen sechs Wochen nach Befassung keinen Beschluß gefasst, so werden die vorgeschlagenen Maßnahmen von der Kommission erlassen.

>Text nach EP-Abstimmung>

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Diese Bestimmungen werden in Übereinstimmung mit dem Standpunkt des Europäischen Parlaments zu einem neuen Rechtsakt angenommen, der die Grundsätze für die Ausschüsse der Europäischen Union unter dem Vorsitz der Kommission sowie die Durchführungsbefugnisse der Kommission festlegt.

(Änderung 16)

Artikel 7 Absatz 2

>ursprünglicher Text>

(2) Die Kommission unterrichtet den Programmausschuß regelmässig über die Durchführung des spezifischen Programms und geht dabei besonders auf die Ergebnisse der Bewertung und der Auswahl der indirekten FTE-Aktionen ein.

>Text nach EP-Abstimmung>

(2) Gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Rahmenprogramms unterrichtet die Kommissionden Rat und das Europäische Parlament sowie den Programmausschuß regelmässig über die Durchführung des spezifischen Programms und geht dabei besonders auf die Ergebnisse der Bewertung und der Auswahl der indirekten FTE-Aktionen - einschließlich KMU-Beteiligung - sowie auf die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren ein.

(Änderung 17)

Artikel 7a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Der Schutz der finanziellen Interessen der Europäschen Gemeinschaften wird gemäß der einschlägigen Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95(1) gewährleistet.

_____________

(1) ABl. L 312 vom 23.12.1995, S.1.

(Änderung 18)

Anhang I Tabelle

>TABLE>

(Änderung 19)

Anhang II "Einleitung" Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Die wirtschaftliche und politische Entwicklung in Europa hat allgemein zu grossem Wohlstand, einer höheren Lebenserwartung und besseren Arbeitsbedingungen geführt. Allerdings stellten sich im Zuge dieses Fortschritts neue Herausforderungen, wie steigende Kosten für die medizinische Versorgung, eine immer älter werdende Bevölkerung und Umweltprobleme. Die Kluft zwischen den menschlichen Aktivitäten und den natürlichen Ressourcen aus der Landwirtschaft und Fischerei, dem Bergbau oder der Umwelt insgesamt tritt immer deutlicher zu Tage. Paradoxerweise geschieht dies zu einem Zeitpunkt, zu dem das Wissen über den Aufbau und die Funktionsweise des Lebens geradezu explodiert und sich neue Entwicklungen in den entsprechenden Bereichen, wie zum Beispiel im Gesundheitswesen, bei den Arzneimitteln, in der Landwirtschaft und bei den Lebensmitteln abzeichnen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die wirtschaftliche und politische Entwicklung in Europa hat allgemein zu grossem Wohlstand, einer höheren Lebenserwartung und besseren Arbeitsbedingungen geführt. Allerdings stellten sich im Zuge dieses Fortschritts neue Herausforderungen, wie steigende Kosten für die medizinische Versorgung, eine immer älter werdende Bevölkerung, Umweltprobleme

sowie ethische Aspekte. Die Kluft zwischen den menschlichen Aktivitäten und den natürlichen Ressourcen aus der Landwirtschaft und Fischerei, dem Bergbau oder der Umwelt insgesamt tritt immer deutlicher zu Tage. Paradoxerweise geschieht dies zu einem Zeitpunkt, zu dem das Wissen über den Aufbau und die Funktionsweise des Lebens geradezu explodiert und sich neue Entwicklungen in den entsprechenden Bereichen, wie zum Beispiel im Gesundheitswesen, bei den Arzneimitteln, in der Landwirtschaft und bei den Lebensmitteln abzeichnen.

(Änderung 20)

Anhang II "Einleitung" Absatz 2

>ursprünglicher Text>

In den Biowissenschaften und der Biotechnologie hat Europa sowohl in der Forschung als auch in der Anwendung grosse Erfahrung und einen exzellenten Ruf. Darüber hinaus bietet Europa einen enormen, für Produkte der Biotechnologie seit jeher aufnahmebereiten Binnenmarkt und verfügt damit über das notwendige Potential, sich den grossen Herausforderungen, wie der Versorgung mit vielfältigen und sicheren Lebensmitteln, der bezahlbaren medizinischen Versorgung und besseren Arzneimitteln stellen zu können. Mit

der Aufdeckung der den Lebewesen zugrundeliegenden und für sie typischen Mechanismen

>Text nach EP-Abstimmung>

In den Biowissenschaften und der Biotechnologie hat Europa sowohl in der Forschung als auch in der Anwendung grosse Erfahrung und einen exzellenten Ruf. Darüber hinaus bietet Europa einen enormen, für Produkte der Biotechnologie seit jeher aufnahmebereiten Binnenmarkt und verfügt damit über das notwendige Potential, sich den grossen Herausforderungen, wie der Versorgung mit vielfältigen und sicheren Lebensmitteln, der bezahlbaren medizinischen Versorgung und besseren Arzneimitteln stellen zu können. Mit der Aufdeckung der den Lebewesen zugrundeliegenden und für sie typischen Mechanismen

>ursprünglicher Text>

der Wechselwirkung werden die wissenschaftlichen Grundsätze, nach denen die lebenden und natürlichen Ressourcen für diese Zwecke genutzt wurden, radikal in Frage gestellt. Dank des wissenschaftlichen Fortschritts der letzten Jahrzehnte ist heute damit zu rechnen, daß die Wissensgrundlagen zur Erzeugung von Lebensmitteln, zur Heilung von Krankheiten sowie zur nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung biologischer Ressourcen weiter vertieft werden können. Darüber hinaus dürften sich die Zusammenhänge zwischen diesen Fragen und dem menschlichen Verhalten, den menschlichen Bedürfnissen, der industriellen Praxis und den Erwartungen der Verbraucher erhellen lassen.

>Text nach EP-Abstimmung>

der Wechselwirkung werden die Grundsätze, nach denen die lebenden und natürlichen Ressourcen für diese Zwecke genutzt wurden, radikal in Frage gestellt. Dank des wissenschaftlichen Fortschritts der letzten Jahrzehnte ist heute damit zu rechnen, daß die Wissensgrundlagen zur Erzeugung von Lebensmitteln, zur Heilung von Krankheiten sowie zur nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung biologischer Ressourcen

und zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Stabilität der Ökosysteme weiter vertieft werden können. Darüber hinaus dürften sich die Zusammenhänge zwischen diesen Fragen und dem menschlichen Verhalten, den menschlichen Bedürfnissen, der industriellen Praxis und den Erwartungen der Verbraucher erhellen lassen.

(Änderung 21)

Anhang II "Einleitung" Absatz 3

>ursprünglicher Text>

Strategisches Ziel des Programms ist es, Verbindungen zwischen Forschung, Entwicklung und Produktion herzustellen, damit die Bedürfnisse der Gesellschaft und die Erwartungen der Bürger befriedigt und so Wohlstand gesichert und Arbeitsplätze geschaffen werden können. Dieses Programm ist daher darauf ausgerichtet, die Forschungsanstrengungen auf bestimmte Bereiche zu konzentrieren, von denen man sich Erkenntnisse und technologische Antworten auf die drängenden Fragen erhofft, die sich der Bürger stellt und die europaweit behandelt werden müssen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Strategisches Ziel des Programms ist es, Verbindungen zwischen Forschung, Entwicklung und Produktion herzustellen, damit die Bedürfnisse der Gesellschaft und die Erwartungen der Bürger befriedigt und so Wohlstand gesichert, Arbeitsplätze geschaffen

und die Situation der Umwelt verbessert werden können. Dieses Programm ist daher darauf ausgerichtet, die Forschungsanstrengungen auf bestimmte Bereiche zu konzentrieren, von denen man sich Erkenntnisse und technologische Antworten auf die drängenden Fragen erhofft, die sich der Bürger stellt und die europaweit behandelt werden müssen. Die grundlegenden ethischen Werte sind gegebenenfalls durch geeignete rechtliche Maßnahmen zu schützen.

(Änderung 22)

Anhang II "Einleitung" Absatz 4

>ursprünglicher Text>

Neu an dieser Vorgehensweise ist der Wille, die aus der enormen Anhäufung von Wissen entstehende Dynamik für einige ausgewählte und vielversprechende Bereiche zu nutzen und dabei das Wissen stets zu aktualisieren, um so Europa auf den Gebieten zu stärken, von denen Impulse für Wachstum und Lebensqualität ausgehen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Neu an dieser Vorgehensweise ist der Wille, die aus der enormen Anhäufung von Wissen entstehende Dynamik für einige ausgewählte und vielversprechende Bereiche zu nutzen und dabei das Wissen stets zu aktualisieren, um so Europa auf den Gebieten zu stärken, von denen Impulse für

ein ethisch und ökologisch nachhaltiges und zukunftsorientiertes Wachstum und Lebensqualität ausgehen.

(Änderung 23)

Anhang II "Einleitung" Absatz 5

>ursprünglicher Text>

Die vorgeschlagenen wissenschaftlichen und technologischen Lösungen sollten als Teile eines integrierten Konzepts gesehen werden, das dem Menschen eine zentrale Rolle bei der Verbesserung der Lebensqualität und dem Management von lebenden Ressourcen zuweist. Hierfür wurden fünf Leitaktionen festgelegt, mit deren Hilfe die europäische Forschung einen Beitrag zur Lösung der Probleme leisten soll, indem sie innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen hervorbringt. Diese Leitaktionen sind auf die sozioökonomischen Bedürfnisse sowie auf die Ziele der Gemeinschaftspolitik, vor allem auf den Gebieten Landwirtschaft und Fischerei, Industrie und Verbraucher sowie Gesundheit und Umwelt ausgerichtet.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die vorgeschlagenen wissenschaftlichen und technologischen Lösungen sollten als Teile eines integrierten Konzepts gesehen werden, das

den Menschen eine zentrale Rolle bei der Verbesserung der Lebensqualität und dem Management von lebenden Ressourcen zuweist. Hierfür wurden fünf Leitaktionen festgelegt, mit deren Hilfe die europäische Forschung einen Beitrag zur Lösung der Probleme leisten soll, indem sie innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen hervorbringt. Diese Leitaktionen sind auf die sozioökonomischen Bedürfnisse sowie auf die Ziele der Gemeinschaftspolitik, vor allem auf den Gebieten Landwirtschaft und Fischerei, Industrie und Verbraucher sowie Gesundheit und Umwelt ausgerichtet. Da die geschlechtsspezifische Dimension für die meisten Themen von Bedeutung ist, wird sie in das gesamte Programm einbezogen, indem geeignete methodische und analytische Instrumente, einschließlich wichtiger, nach Geschlechtern aufgeschlüsselter statistischer Daten, verwendet werden.

(Änderung 24)

Anhang II "Einleitung" Absatz 7

>ursprünglicher Text>

Sozioökonomische Erfordernisse. Mit Blick auf die Nachfrage werden die Forschungsarbeiten darauf ausgerichtet sein, die Gesundheit zu fördern, die Wirtschaftsentwicklung mit den Erfordernissen des Umweltschutzes in Einklang zu bringen und die Bedürfnisse der Verbraucher stärker zu berücksichtigen. Auf der Angebotsseite ergibt sich sowohl in den traditionellen Industriezweigen, vor allem in der Primärproduktion, als auch in den neu entstehenden High-Tech-Branchen ein immenses Potential für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung.

>Text nach EP-Abstimmung>

Sozioökonomische Erfordernisse. Mit Blick auf die Nachfrage werden die Forschungsarbeiten darauf ausgerichtet sein, die Gesundheit zu fördern, die Wirtschaftsentwicklung mit den Erfordernissen des Umweltschutzes in Einklang zu bringen und die Bedürfnisse der Verbraucher stärker zu berücksichtigen. Die Umsetzung der Forschungsergebnisse des Programms erfolgt unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Rahmenbedingungen und ihrer voraussichtlichen Folgen und erfordert daher besondere Aufmerksamkeit. Der Dialog mit der Öffentlichkeit über ethische und soziale Fragen und die Auswirkungen der biotechnologischen und medizinischen Forschung und ihrer Anwendung wird im Rahmen des Programms eingeleitet oder fortgesetzt. Es geht hier nicht darum, in der Öffentlichkeit für "Akzeptanz" zu sorgen, sondern vor allem um Transparenz, damit eine gut informierte Öffentlichkeit sich ein fundiertes und damit verantwortungsbewusstes Urteil über die Biotechnologie und ihre Anwendungen bilden kann. Auf der Angebotsseite ergibt sich sowohl in den traditionellen Industriezweigen, vor allem in der Primärproduktion, als auch in den neu entstehenden High-Tech-Branchen ein immenses Potential für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung.

(Änderung 25)

Anhang II "Einleitung" Absatz 8

>ursprünglicher Text>

Europäischer Mehrwert.Die Forschungsarbeiten werden sich auf ausgewählte Fragen grenzuebergreifender Bedeutung erstrecken, insbesondere auf Fragen zur Gesundheit (Epidemiologie, Ernährung, Lebensmittelsicherheit, Altern, seltene Krankheiten) und zur länderübergreifenden Bewirtschaftung von Ressourcen (terrestrische und aquatische Bioressourcen). Der Drogenmißbrauch, die

>Text nach EP-Abstimmung>

Europäischer Mehrwert.Die Forschungsarbeiten werden sich auf ausgewählte Fragen grenzuebergreifender Bedeutung erstrecken, insbesondere auf Fragen zur geschlechtsspezifischen Gesundheit (Epidemiologie, Ernährung, Lebensmittelsicherheit, Altern, Behinderungen und seltene Krankheiten) und zur länderübergreifenden Bewirtschaftung von Ressourcen (terrestrische und aquatische

>ursprünglicher Text>

Biosicherheit oder die Bioethik sind weitere Beispiele dafür, daß eine Konsolidierung der wissenschaftlichen Grundlagen zur Unterstützung der Gemeinschaftspolitik notwendig ist. So können viele der in diesem Programm genannten Forschungsarbeiten wie zum Beispiel Genomforschung, Neurowissenschaften, Technologiebewertung aufgrund ihres Umfangs und ihrer Komplexität nur in europäischem Maßstab durchgeführt werden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Bioressourcen). Der Drogenmißbrauch, die Biosicherheit oder die Bioethik sind weitere Beispiele dafür, daß eine Konsolidierung der wissenschaftlichen Grundlagen zur Unterstützung der Gemeinschaftspolitik notwendig ist. So können viele der in diesem Programm genannten Forschungsarbeiten wie zum Beispiel

manche Arbeiten aus den Bereichen der Genomforschung und der Neurowissenschaften, sowie der Technologiebewertung aufgrund ihres Umfangs und ihrer Komplexität nur in europäischem Maßstab durchgeführt werden.

(Änderung 26)

Anhang II "Einleitung" Absatz 9

>ursprünglicher Text>

Europäische Wettbewerbsfähigkeit. Das Programm stützt sich auf ganz bestimmte wissenschaftliche Stärken in den neuen Wissensgebieten und auf die Produktionszweige mit grossem Wachstumspotential, wie zum Beispiel die Biotechnologie und die Lebensmittelindustrie. Kernpunkt dieses Programms ist somit, durch die Steigerung der Lebensqualität, die Förderung der Biowissenschaften und -technologien und eines umweltverträglichen Wirtschaftswachstums kurz- und längerfristig die europäische Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung zu sichern. Europa muß die Gründung von Unternehmen unterstützen, insbesondere solcher, die auf dem Gebiet der Biotechnologie und der Agro-Industrie tätig sind, wo seit einiger Zeit ein anhaltendes Wachstum zu verzeichnen ist.

>Text nach EP-Abstimmung>

Europäische Wettbewerbsfähigkeit. Das Programm stützt sich auf ganz bestimmte wissenschaftliche Stärken in den neuen Wissensgebieten und auf die Produktionszweige mit grossem Wachstumspotential, wie zum Beispiel die Biotechnologie und die Lebensmittelindustrie. Kernpunkt dieses Programms ist somit, durch die Steigerung der Lebensqualität, die Förderung der Biowissenschaften und -technologien und eines umweltverträglichen Wirtschaftswachstums kurz- und längerfristig die europäische Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung zu sichern. Europa muß die Gründung von Unternehmen unterstützen, insbesondere solcher, die auf dem Gebiet der Biotechnologie tätig sind, wo seit einiger Zeit ein anhaltendes Wachstum zu verzeichnen ist.

(Änderung 27)

Anhang II "Einleitung" Absatz 10

>ursprünglicher Text>

Biologische Sicherheit. Die Bewertung des Verhaltens und der Auswirkungen auf die Gesundheit rekombinanter Organismen (wie zum Beispiel transgener Pflanzen, Mikroorganismen und Impfstoffe) sowie ihres Einflusses auf die Umwelt ist, soweit angezeigt, integraler Bestandteil jeder Leitaktion.

>Text nach EP-Abstimmung>

Biologische Sicherheit. Die Bewertung des Verhaltens und der Auswirkungen rekombinanter Organismen (wie zum Beispiel transgener Pflanzen, Mikroorganismen und Impfstoffe) auf die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie ihres Einflusses auf die Umwelt ist, soweit angezeigt, integraler Bestandteil jeder Leitaktion. Dieses Programm soll im übrigen die Weiterentwicklung eines gemeinschaftlichen Rechtsrahmens für die Biotechnologie, der die Sicherheit für Mensch und Umwelt gewährleistet, wissenschaftlich unterstützen.

(Änderung 28)

Anhang II "Querverbindungen und ... Programmen" einleitender Satz

>ursprünglicher Text>

Querverbindungen zu anderen Programmensollen dafür sorgen, daßSynergien entstehen und die Maßnahmen abgestimmt werden, um so Überschneidungen zu vermeiden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Querverbindungen zu anderen Programmensollen dafür sorgen, daßSynergien entstehen und die Maßnahmen abgestimmt werden, um so Überschneidungen zu vermeiden.

Dafür sind bei der Kommission effiziente Vernetzungen mit klaren Entscheidungsstrukturen zu schaffen. Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament vor dem Inkrafttreten der Programme über ihre diesbezueglichen Maßnahmen.

(Änderung 29)

Anhang II "Querverbindungen und ... Programmen" dritter Spiegelstrich Absatz 1

>ursprünglicher Text>

* Eine enge Koordinierung wird es mit dem Programm "Sicherung der internationalen Stellung der Gemeinschaftsforschung¨ geben, da sich vor allem aus der Zusammenarbeit mit internationalen Initiativen ein zusätzlicher Nutzen für die europäischen Forschungsanstrengungen ergeben könnte.

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Eine enge Koordinierung wird es mit dem Programm "Sicherung der internationalen Stellung der Gemeinschaftsforschung¨ geben, da sich vor allem aus der Zusammenarbeit mit internationalen Initiativen ein zusätzlicher Nutzen für die europäischen Forschungsanstrengungen ergeben könnte. In diesem Zusammenhang sind die mitteleuropäischen Beitrittskandidaten sowie die MEDA-Staaten zu bevorzugen.

(Änderung 30)

Anhang II Buchstabe a Ziffer i Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Ziel dieser Leitaktion ist es, durch die Versorgung mit sicheren, gesunden, ausgewogenen und vielfältigen Lebensmitteln und eine geringere Beeinträchtigung durch schädliche Umwelteinfluesse wie Luftverschmutzung, Schwermetalle, toxische Stoffe, elektromagnetische Strahlung und Lärm, sowie Schadstoffe am Arbeitsplatz, die Gesundheit der europäischen Bürger zu fördern. Mit einem neuen multidisziplinären, die gesamte Lebensmittelkette umfassenden Ansatz, der von der Primärproduktion bis zum Endprodukt reicht, sollen im Rahmen dieser Leitaktion wichtige Fragen zur Lebensmittelsicherheit, zu den pränormativen Aspekten, zu neuen und besseren Ausgangsprodukten und zur Verarbeitung von Lebensmitteln untersucht sowie der Zusammenhang von Ernährung, Wohlergehen und Gesundheit näher erforscht werden. Darüber hinaus wird mit dieser Leitaktion angestrebt, die Interaktionen zwischen Umweltfaktoren und menschlicher Gesundheit im einzelnen aufzudecken. Dabei werden die folgenden wissenschaftlichen und technologischen Ziele verfolgt:

>Text nach EP-Abstimmung>

Ziel dieser Leitaktion ist es, durch die Versorgung mit sicheren, gesunden, ausgewogenen und vielfältigen Lebensmitteln und eine geringere Beeinträchtigung durch schädliche Umwelteinfluesse wie Luftverschmutzung, Schwermetalle, toxische Stoffe, elektromagnetische Strahlung und Lärm, sowie Schadstoffe am Arbeitsplatz, die Gesundheit der europäischen Bürger zu fördern. Mit einem neuen multidisziplinären

und geschlechtsspezifischen, die gesamte Lebensmittelkette umfassenden Ansatz, der von der Primärproduktion bis zum Endprodukt reicht, sollen im Rahmen dieser Leitaktion wichtige Fragen zur Lebensmittelsicherheit, zu den pränormativen Aspekten, zu neuen und besseren Ausgangsprodukten und zur Verarbeitung von Lebensmitteln untersucht sowie der Zusammenhang von Ernährung, Wohlergehen und Gesundheit, einschließlich der gesundheitlichen Auswirkungen der Ernährung während der Schwangerschaft und des Stillens, näher erforscht werden. Darüber hinaus wird mit dieser Leitaktion angestrebt, die Interaktionen zwischen Umweltfaktoren und menschlicher Gesundheit im einzelnen aufzudecken. Dabei werden die folgenden wissenschaftlichen und technologischen Ziele verfolgt:

(Änderung 31)

Anhang II Buchstabe a Ziffer i erster Spiegelstrich Titel und Absatz 1

>ursprünglicher Text>

* Entwicklung sicherer, flexibler, neuer und/oder besserer Herstellungstechniken.

>Text nach EP-Abstimmung>

* Entwicklung sicherer, flexibler, neuer und/oder besserer Auswahl-, Produktions- und Verarbeitungsverfahren.

>ursprünglicher Text>

Ziel ist die Erhöhung der Qualität und der Verbraucherakzeptanz von Lebensmitteln, wobei sichergestellt wird, daß sich die Herkunft der Ausgangs- und Endprodukte zurückverfolgen lässt.

>Text nach EP-Abstimmung>

Ziel ist die Erhöhung der Qualität von Lebensmitteln

in bezug auf ihre Zusammensetzung und/oder Haltbarmachung, wobei sichergestellt wird, daß sich die Herkunft der Ausgangs- und Endprodukte zurückverfolgen lässt und der Verbraucher die Möglichkeit hat, sich entsprechend den Grundsätzen der Klarheit und Transparenz zu informieren.

(Änderung 32)

Anhang II Buchstabe a Ziffer i erster Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: bessere Nutzung von landwirtschaftlichen Rohstoffen und von Produktions- und Verarbeitungstechniken; Entwicklung von Nahrungspflanzenkulturen und Lebensmitteln mit bestimmten Verwendungseigenschaften; Nutzung von Fischereiabfällen und unterbenutzten Arten; Qualität und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, einschließlich der Ausgangsprodukte, in der gesamten Lebensmittelkette; sanfte Technologien und Kontrolle der Verarbeitung: moderne Lebensmitteltechnologien und Verpackungssysteme; Qualitätskontrolle und -sicherung sowie Entwicklung von Verfahren zur Qualitätsmessung.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: bessere Nutzung von landwirtschaftlichen Rohstoffen und von Produktions- und Verarbeitungstechniken; Entwicklung von Nahrungspflanzenkulturen und Lebensmitteln, die neue Rohstoffqualitäten (z.B. allergenärmer) aufweisen, gesundheitsfördernde Stoffe enthalten und ohne schädliche oder unerwünschte Zusätze besser haltbar sind; Nutzung von Fischereiabfällen und unterbenutzten Arten; Qualität und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, einschließlich der Ausgangsprodukte, in der gesamten Lebensmittelkette; sanfte Technologien und Kontrolle der Verarbeitung: moderne Lebensmitteltechnologien und Verpackungssysteme; Qualitätskontrolle und -sicherung sowie Entwicklung von Verfahren zur Qualitätsmessung.

(Änderung 33)

Anhang II Buchstabe a Ziffer i zweiter Spiegelstrich

>ursprünglicher Text>

* Entwicklung von Tests zur Erkennung von Infektionserregern und Giftstoffen sowie von Verfahren zu ihrer Vernichtung

>Text nach EP-Abstimmung>

* Entwicklung von Tests zur Erkennung von Infektionserregern, Giftstoffen, Antibiotika und der Belastung mit radioaktiven Stoffen oder Folgen radioaktiver Behandlung sowie von Verfahren zu ihrer Vernichtung

>ursprünglicher Text>

Die Forschungsarbeiten konzentrieren sich auf die von den Kontaminationen ausgehenden Gefahren, auf die genaue Herkunft der Kontaminationen und auf die Strategien zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Forschungsarbeiten konzentrieren sich auf die von den Kontaminationen ausgehenden Gefahren, auf die genaue Herkunft der Kontaminationen und auf die Strategien zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit.

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Erforschung und Kontrolle der Bedingungen, die zur Kontamination führen; Tests zur schnellen Erkennung von Erregern, Xenobiotika und Hormonen; neue und sicherere Verfahren für die Lebensmittelproduktion; neue Verfahren zur Abschätzung mikrobieller und chemischer sowie Allergie-Risiken.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Erforschung und Kontrolle der Bedingungen, die zur Kontamination führen; Tests zur schnellen Erkennung von Erregern, Xenobiotika, Hormonen und Störfaktoren des endokrinen Systems; neue und sicherere Verfahren für die Lebensmittelproduktion; neue Verfahren zur Abschätzung mikrobieller und chemischer sowie Allergie-Risiken.

(Änderung 34)

Anhang II Buchstabe a Ziffer i dritter Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten:Rolle und Einfluß der Ernährung auf physiologische Funktionen sowie die physische und mentale Leistungsfähigkeit; besondere Ernährungsbedürfnisse bestimmter Bevölkerungsgruppen; Zusammenhänge zwischen Ernährung und chronischen Krankheiten und Dysfunktionen unter Einbeziehung genetischer Faktoren; Einstellung und Reaktionen der Verbraucher sowie Verbraucherschutz in bezug auf Lebensmittel, ihre Verarbeitung und Kennzeichnung.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Rolle und Einfluß der Ernährung auf physiologische Funktionen sowie die physische und mentale Leistungsfähigkeit; besondere Ernährungsbedürfnisse bestimmter Bevölkerungsgruppen; Zusammenhänge zwischen Ernährung und chronischen Krankheiten und Dysfunktionen unter Einbeziehung genetischer Faktoren; Nutzung gesundheitsfördernder Eigenschaften aus Mikroorganismen oder Pflanzen zum Zweck der Herstellung von Nutrazeutika; ernährungsphysiologische Vorteile organischer Lebensmittel; Einstellung und Reaktionen der Verbraucher sowie Verbraucherschutz in bezug auf Lebensmittel, ihre Verarbeitung und Kennzeichnung.Eine Querverbindung mit der Leitaktion gemäß Buchstabe v "Alterung der Bevölkerung und behinderte Menschen" ist herzustellen.

(Änderung 35)

Anhang II Buchstabe a Ziffer i vierter Spiegelstrich Absätze 1 und 2

>ursprünglicher Text>

Der Schwerpunkt liegt dabei auf direkt durch Umwelteinfluesse verursachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie den Möglichkeiten ihrer Behandlung und Prävention, gestützt auf zuverlässige epidemiologische Daten und die Erforschung der Pathogenese.

>Text nach EP-Abstimmung>

Der Schwerpunkt liegt dabei auf direkt durch Umwelteinfluesse verursachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie den Möglichkeiten ihrer Behandlung und Prävention, gestützt auf zuverlässige epidemiologische Daten und die Erforschung der Pathogenese.

Ausserdem sollen die Einfluesse von Umweltbelastungen am Arbeitsplatz untersucht werden: Dazu zählen die Wechselwirkungen zwischen Risikofaktoren am Arbeitsplatz und in der Umwelt sowie die Ätiologie von berufs- und umweltbedingten Erkrankungen.

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Analyse und Quantifizierung der Auswirkungen von Umwelteinfluessen auf die menschliche Gesundheit; Abschätzung der Bedeutung der einzelnen gesundheitsschädlichen Faktoren und ihrer Wechselwirkungen; Intensivierung der Forschung über die Zusammenhänge zwischen Umwelt- und Public-Health-Indikatoren im Hinblick der Forschung auf die wirksamere Behandlung und Prävention; Entwicklung eines integrierten Konzepts fürdie Risikoabschätzung unter Einbeziehung von Aspekten der Umwelt und des Gesundheitswesens.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Analyse und Quantifizierung der Auswirkungen von Umwelteinfluessen auf die menschliche Gesundheit; Abschätzung der Bedeutung der einzelnen gesundheitsschädlichen Faktoren und ihrer Wechselwirkungen; Intensivierung der Forschung über die Zusammenhänge zwischen Umwelt- und Public-Health-Indikatoren im Hinblick der Forschung auf die wirksamere Behandlung und Prävention; Entwicklung eines integrierten Konzepts fürdie Risikoabschätzung unter Einbeziehung von Aspekten der Umwelt und des Gesundheitswesens.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Biomarker einschließlich Bioindikatoren für die Exposition gegenüber Umweltschadstoffen, insbesondere solchen, die nachweislich Stoffwechselstörungen auslösen, für ihre Auswirkungen und/oder die Anfälligkeit gegenüber diesen Stoffen, insbesondere nach Mischexpositionen und in Fällen kumulativer Wirkung; Verbesserung der Tests - hauptsächlich in vitro - für die Toxizitätsprognose und Risikoabschätzung, insbesondere im Hinblick auf die Verringerung, Verfeinerung und letztlich Ersetzung der Tierversuche, verbesserte Methoden und Techniken für die Abschätzung der kurz- und langfristigen Expositionen und Auswirkungen.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

(vgl. Änd. 36)

(Änderung 36)

Anhang II Buchstabe a Ziffer i fünfter Spiegelstrich

>ursprünglicher Text>

* Entwicklung neuer Verfahren zur Diagnose und Risikoabschätzung sowie von Verfahren zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen gesundheitsschädlicher Umwelteinfluesse

>Text nach EP-Abstimmung>

entfällt

(vgl. Änd. 35)

>ursprünglicher Text>

Angestrebt wird ein multidisziplinäres Konzept zur intensiveren Erforschung der Wechselbeziehungen zwischen sozialem Umfeld, physischer Umwelt und Gesundheit sowie zur besseren Ermittlung von durch Umwelteinfluessen gefährdeten Gruppen und Präventivmaßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen und gesundheitsschädlichen Umwelteinfluesse auf die Gesundheit.

>Text nach EP-Abstimmung>

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Biomarker bzw. Bioindikatoren für Expositionen, ihre Reaktionen und/oder Empfindlichkeiten auf Umweltschadstoffen einschließlich Mischexpositionen und kumulativer Wirkungen; Verbesserung von Tests zur Toxizitätsvorhersage und Risikoabschätzung unter Zugrundelegung der Mechanismen mit dem Ziel, Tierversuche zu verringern, zu optimieren und schließlich zu ersetzen; bessere Verfahren und Technologien sowohl für die lang- als auch kurzfristige Expositions- und Wirkungsabschätzung.

>Text nach EP-Abstimmung>

(Änderung 37)

Anhang II Buchstabe a Ziffer ii erster Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Impfstoffe gegen neu aufgetretene und wiederauftretende Infektionskrankheiten und sonstige infektionsbedingte Krankheiten (zum Beispiel einige Krebsformen) unter der Berücksichtigung, Tierversuche zu reduzieren und schließlich zu ersetzen; Impfstoffe gegen tierpathogene Erreger; Aufbau eines europäischen Netzes für klinische und Feldstudien mit Impfstoffen und Arzneimitteln, wozu gegebenenfalls auch eine bessere Erforschung des Immunsystems zählt.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Impfstoffe gegen neu aufgetretene und wiederauftretende Infektionskrankheiten unter der Berücksichtigung, Tierversuche zu reduzieren und schließlich zu ersetzen; Impfstoffe gegen tierpathogene Erreger; Aufbau eines europäischen Netzes für klinische und Feldstudien mit Impfstoffen, die besondere Maßnahmen erfordern (zum Beispiel geschlossene Sicherheitsanlage, Prüfzentren).

(Änderung 38)

Anhang II Buchstabe a Ziffer ii zweiter Spiegelstrich Absatz 1

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Erforschung der Schutzmechanismen gegen infektiöse Erreger, der Arzneimittelresistenz und der Immunabwehr; Technologien zur Erhöhung der Sicherheit und Wirksamkeit von Impfstoffen und der Immunotherapie; Erforschung spezifischer Risikofaktoren,einschließlich Xenotransplantate, die die Ausbreitung von Infektionskrankheiten und die Entwicklung neuer Erregerstämme begünstigen können; Entwicklung und Validierung von Diagnosetests, Entwicklung eines Frühwarnsystems und eines Netzes zur Überwachung übertragbarer Krankheiten; bessere Verfahren zur frühen und präzisen Erkennung unerwünschter Reaktionen auf Arzneimittel und Impfstoffe.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Erforschung der Schutzmechanismen gegen infektiöse Erreger, der Arzneimittelresistenz und der Immunabwehr; Technologien zur Erhöhung der Sicherheit und Wirksamkeit von Impfstoffen und der Immunotherapie; Erforschung spezifischer Risikofaktoren (z.B. Xenotransplantate), die die Ausbreitung von Infektionskrankheiten und die Entwicklung neuer und resistenter Erregerstämme begünstigen können; Entwicklung und Validierung von Diagnosetests, Entwicklung eines Frühwarnsystems und eines Netzes zur Überwachung übertragbarer Krankheiten; bessere Verfahren zur frühen und präzisen Erkennung unerwünschter Reaktionen auf Arzneimittel und Impfstoffe.

(Änderung 39)

Anhang II Buchstabe a Ziffer ii dritter Spiegelstrich

>ursprünglicher Text>

* Aspekte im Zusammenhang mit Public Health und medizinischer Versorgung, vor allem in bezug auf Management, Prävention und Überwachung

>Text nach EP-Abstimmung>

* Aspekte im Zusammenhang mit dem Öffentlichen Gesundheits(1)- und Pflegewesen und medizinischer Versorgung, vor allem in bezug auf Management, Prävention und Überwachung

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Organisatorische und wirtschaftliche Public-Health-Aspekte; Überwachungs-, Kontroll- und Bewertungsverfahren für Vorbeugung und Heilung; Verfahren zur Überwachung der Sicherheit der Produkte auf dem Markt.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Organisatorische und wirtschaftliche Aspekte des öffentlichen Gesundheits- und Pflegewesens; Überwachungs-, Kontroll- und Bewertungsverfahren für Vorbeugung und Heilung; Verfahren zur Überwachung der Sicherheit der Produkte auf dem Markt.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

____________

(1) Diese Änderung gilt für den gesamten deutschen Text.

(Änderung 40)

Anhang II Buchstabe a Ziffer iii zweiter Spiegelstrich

>ursprünglicher Text>

* Biologische Sanierung und Abfallbehandlung mit hoher Energieeffizienz

>Text nach EP-Abstimmung>

* Biologische Sanierung und Abfallbehandlung mit hoher Stoff- und Energieeffizienz

>ursprünglicher Text>

Ziel ist die Vermeidung, Erkennung, Überwachung, Behandlung und Beseitigung von Verunreinigungen sowie die Maximierung des wirtschaftlichen Werts von Abfall.

>Text nach EP-Abstimmung>

Ziel ist die Vermeidung, Erkennung, Überwachung, Behandlung und Beseitigung von Verunreinigungen sowie die Maximierung des wirtschaftlichen Werts von Abfall.

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: neue Bioverfahren zur Vermeidung industrieller Verunreinigungen, zur Behandlung, Veredelung und/oder Wiederverwertung bioakkumulierbarer Abfälle und industrieller Nebenprodukte; biologische Reihentests und Biosensoren; biologischer Abbau schwer abbaubarer Chemikalien mit Hilfe mikrobischer Katalysatoren, die entweder allein oder in Kombination mit Pflanzensystemen oder chemischen Katalysatoren eingesetzt werden; biologische Vielfalt und ökologische Dynamik natürlicher und neu eingeführter Populationen.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: neue Bioverfahren zur Vermeidung industrieller Verunreinigungen, zur Behandlung, Veredelung und/oder Wiederverwertung bioakkumulierbarer Abfälle und industrieller Nebenprodukte; biologische Reihentests und Biosensoren; biologischer Abbau schwer abbaubarer Chemikalien mit Hilfe mikrobischer Katalysatoren, die entweder allein oder in Kombination mit Pflanzensystemen oder chemischen Katalysatoren eingesetzt werden; biologische Vielfalt und ökologische Dynamik für diese Zwecke eingesetzter natürlicher und neu eingeführter Populationen.

(Änderung 41)

Anhang II Buchstabe a Ziffer iii dritter Spiegelstrich

>ursprünglicher Text>

* Neue biologische Verfahren und Produkte, neue Verarbeitungstechniken unter Anwendung von Mikroorganismen, Pflanzen oder Tieren für die Lebensmittel- und Agrarindustrie sowie für Anwendung qualitativ hochwertiger Chemikalien

>Text nach EP-Abstimmung>

* Neue biologische und biotechnologische Verfahren und Produkte, neue Verarbeitungstechniken unter Anwendung von Mikroorganismen, Pflanzen oder Tieren für die Lebensmittel- und Agrarindustrie und deren vorgelagerte Bereiche (z.B. Pflanzenzuechtung) sowie für Anwendung qualitativ hochwertiger Chemikalien

>ursprünglicher Text>

Angestrebt werden vor allem qualitativ hochwertige Biomoleküle und Bioverfahren, mit denen erneuerbare Ressourcen besser verwertet und die gewünschten Eigenschaften bioaktiver Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere gezielter exprimiert werden können.

>Text nach EP-Abstimmung>

Angestrebt werden vor allem qualitativ hochwertige Biomoleküle und Bioverfahren, mit denen erneuerbare Ressourcen besser verwertet und die gewünschten Eigenschaften bioaktiver Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere gezielter exprimiert werden können.

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Ansätze auf Genomebene und Nutzung der zellulären und subzellulären Eigenschaften verbesserter Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere unter Berücksichtigung sozioökonomischer, agronomischer, ökologischer und/oder verbraucherbezogener Gesichtspunkte;Entwicklung von Verfahren und Strategien für die Identifizierung rekombinanter Organismen und ihrer eventuellen Rückstände in der Umwelt sowie ihrer gesundheitlichen Folgen für Mensch und Tier; neue Biokatalysatoren, Verwendung terrestrischer und mariner Organismen als Quelle für neue hochwertige Produkte; Erforschung und nachhaltige Nutzung der metabolischen und genetischen Diversität.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Ansätze auf Genomebene und Nutzung der zellulären und subzellulären Eigenschaften verbesserter Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere unter Berücksichtigung sozioökonomischer, agronomischer, ökologischer und/oder verbraucherbezogener Gesichtspunkte; Erforschung des pflanzlichen Genoms an verschiedenen Leitkulturarten (ein- und zweikeimblättrige Pflanzen); neue Verfahren zur Steigerung des Nährstoffaneignungsvermögens, der Photosyntheserate, der Stresstoleranz von Pflanzen sowie zur Ertragssicherung in der Pflanzenproduktion; Entwicklung von Verfahren und Strategien für die Identifizierung rekombinanter Organismen und ihrer eventuellen Rückstände in der Umwelt sowie ihrer gesundheitlichen Folgen für Mensch und Tier; neue Biokatalysatoren, Verwendung terrestrischer und mariner Organismen als Quelle für neue hochwertige Produkte und die Optimierung traditioneller Produkte; Erforschung und nachhaltige Nutzung der metabolischen und genetischen Diversität.

(Änderung 42)

Anhang II Buchstabe a Ziffer iv Titel und Einleitung

>ursprünglicher Text>

iv) Nachhaltige Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft, einschließlich der integrierten Entwicklung des ländlichen Raums

>Text nach EP-Abstimmung>

iv) Dauerhaft ökologisch verträgliche Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft, unter Berücksichtigung der integrierten Entwicklung des ländlichen Raums

>ursprünglicher Text>

Ziele und FTE-Prioritäten

>Text nach EP-Abstimmung>

Ziele und FTE-Prioritäten

>ursprünglicher Text>

Wissen und Technologien für die Produktion und Nutzung biologischer Ressourcen, wie zum Beispiel der Wälder, sollen unter Einbeziehung der gesamten Produktionskette weiter ausgebaut werden. Dies festigt nicht nur die Position im harten internationalen Wettbewerb und ermöglicht Anpassungen an die Entwicklung der gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik, sondern schafft auch die wissenschaftlichen Grundlagen für Rechtsvorschriften und Normen der Gemeinschaft. Ferner gilt es, die multifunktionale Rolle der Wälder sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung von Waldressourcen als integraler Bestandteil der ländlichen Entwicklung zu fördern. Hierunter fallen die folgenden Schwerpunktbereiche:

>Text nach EP-Abstimmung>

Wissen und Technologien für die Produktion und

ökologisch nachhaltige Nutzung biologischer Ressourcen, wie zum Beispiel der Wälder, sollen unter Einbeziehung der gesamten Produktionskette weiter ausgebaut werden. Dies festigt nicht nur die Position im harten internationalen Wettbewerb und ermöglicht Anpassungen an die Entwicklung der gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik, sondern schafft auch die wissenschaftlichen Grundlagen für Rechtsvorschriften und Normen der Gemeinschaft. Ferner gilt es, die multifunktionale Rolle der Wälder sowie die ökologisch nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung von Waldressourcen als integraler Bestandteil der ländlichen Entwicklung zu fördern. Im landwirtschaftlichen Bereich werden sehr aufmerksam die Fragen im Zusammenhang mit der Erhaltung des Erbgutes und der biologischen Vielfalt bei Saatgut bodenständiger Pflanzenarten geprüft, die ihre Anpassung z.B. an negative klimatische Auswirkungen wie Trockenheit oder ihre Resistenz gegen bestimmte Schädlingeerwiesen haben. Gleichzeitig werden noch resistentere Pflanzenarten zur Unterstützung der extensiven Trockenlandwirtschaft entwickelt. Im gleichen Sinne wird besondere Aufmerksamkeit der Bewirtschaftung edaphologischer Ressourcen zur Bekämpfung von Bodenerosion gewidmet. Hierunter fallen die folgenden Schwerpunktbereiche:

(Änderung 43)

Anhang II Buchstabe a Ziffer iv erster Spiegelstrich Absätze 1 und 2

>ursprünglicher Text>

Mit diesen Systemen sollen Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen, Produktqualität und Beschäftigung aufeinander abgestimmt werden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Mit diesen Systemen sollen Wettbewerbsfähigkeit,

ökologisch nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen, Produktqualität, Tierschutz und Beschäftigung aufeinander abgestimmt werden.

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten:

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten:

>ursprünglicher Text>

In der Landwirtschaft:nachhaltige landwirtschaftliche Produktionssysteme und -verfahren, entsprechende Ex-ante und Ex-post-Kontrollen und Analysen; Diversifizierung der Produktion und der Aktivitäten; Unterstützung der Gemeinschaftspolitik auf den Gebieten Gesundheit von Pflanzen (Prävention, Prognose und Schutz), Tiergesundheit (Prävention, Beherrschung und Bekämpfung von bedeutenden Krankheiten und Zoonosen),Wohlergehen der Tiere; Feststellung und Charakterisierung der Qualität von Agrar- und Ernährungsgütern sowie von im Betrieb verarbeiteten Erzeugnissen und der hierzu benötigten Technologien; Festlegung von Parametern, Spezifikationen, Verfahren, Organisationsformen und Technologien für die Qualitätssicherung; Systeme der biologischen Landwirtschaft; Zuechtung von Pflanzen und Tieren und genetischer Ressourcen.

>Text nach EP-Abstimmung>

In der Landwirtschaft:

ökologisch und ökonomischnachhaltige landwirtschaftliche Produktionssysteme und -verfahren, Entwicklung geeigneter Pflanzen für diese Systeme, entsprechende Ex-ante und Ex-post-Kontrollen und Analysen; Diversifizierung der Produktion und der Aktivitäten; Unterstützung der Gemeinschaftspolitik auf den Gebieten Gesundheit von Pflanzen und Pflanzenzuechtung (Prävention z.B. durch die Zuechtungresistenter Nutzpflanzen, Prognose und Schutz), Tiergesundheit (Prävention, Beherrschung und Bekämpfung von bedeutenden Krankheiten und Zoonosen), Wohlergehen der Tiere; Feststellung und Charakterisierung der Qualität von Agrar- und Ernährungsgütern sowie von im Betrieb verarbeiteten Erzeugnissen und der hierzu benötigten Technologien; Festlegung von Parametern, Spezifikationen, Verfahren, Organisationsformen und Technologien für die Qualitätssicherung; Systeme der biologischen Landwirtschaft; Zuechtung von Pflanzen und Tieren und genetischer Ressourcen.

(Änderung 44)

Anhang II Buchstabe a Ziffer iv erster Spiegelstrich "FTE-Prioritäten" Absatz 4

>ursprünglicher Text>

In der Forstwirtschaft: multifunktionale Bewirtschaftung der Wälder, Unterstützung der Politik in forstwirtschaftlichen Fragen; Diversifizierung (Einsatz anderer Produkte als solcher aus Holz, agroforstliche Systeme); multifunktionale und nachhaltige Bewirtschaftung, bei der eine qualitativ hochwertige Produktion mit Erhalt und Schutz im Einklang stehen; biologische Vielfalt des Ökosystems Wald; Schutz der Waldböden. Nachhaltige und vielseitige Nutzung der forstwirtschaftlichen Ressourcen: integrierte Holzkette; Strategien zur nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung der forstwirtschaftlichen Ressourcen; wirksame und umweltfreundliche Verfahren und Recyclingtechniken; vielfältige und qualitativ hochwertige Produkte, die die Bedürfnisse des Marktes und der Verbraucher erfuellen.

>Text nach EP-Abstimmung>

In der Forstwirtschaft:

multifunktionale Bewirtschaftung der Wälder, Unterstützung der Politik in forstwirtschaftlichen Fragen; Diversifizierung (Einsatz anderer Produkte als solcher aus Holz, agroforstliche Systeme); multifunktionale und nachhaltige Bewirtschaftung, bei der eine qualitativ hochwertige Produktion mit Erhalt und Schutz im Einklang stehen; biologische Vielfalt des Ökosystems Wald; Schutz der Waldböden. Methoden zur Wiederaufforstung stark geschädigter Waldgebiete. Verbesserung der Schutzfunktionen der Gebirgswälder und ihrer Böden, insbesondere ihrer Fähigkeit zur Retention von Niederschlägen (vor allem zur Hochwasserprävention). Nachhaltige und vielseitige Nutzung der forstwirtschaftlichen Ressourcen: umweltschonendeintegrierte Holzkette, Holzverarbeitung und Abfallbearbeitung aus der Holz- und Papierindustrie; Strategien zur nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung der forstwirtschaftlichen Ressourcen; wirksame und umweltfreundliche Verfahren und Recyclingtechniken; vielfältige und qualitativ hochwertige Produkte, die die Bedürfnisse des Marktes und der Verbraucher erfuellen, qualitativ hochwertige Produkte, die die Bedürfnisse des Marktes und der Verbraucher erfuellen.

(Änderung 45)

Anhang II Buchstabe a Ziffer iv zweiter Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Industrieprodukte der integrierten Ketten der grünen Chemie, der Biopolymere und der Biönergie.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Industrieprodukte der integrierten Ketten der grünen Chemie, der Biopolymere und der Biomasse als Primärenergiequelle. Schadstofffreie Gewinnung und Verbesserung traditioneller oder neuer biologisch abbaubarer Fasern und Verdichtung des Energiegehalts in der pflanzlichen Biomasse.

(Änderung 46)

Anhang II Buchstabe a Ziffer iv dritter Spiegelstrich Absatz 3

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: zuverlässige, transparente und kosteneffiziente Verfahren zur Überwachung, Bewertung und Kontrolle; pränormative Forschung, um wissenschaftliche Grundlagen für Rechtsvorschriften der gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik zu schaffen.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: zuverlässige, transparente und kosteneffiziente Verfahren zur Überwachung, Bewertung und Kontrolle; Untersuchungen zur Extensivierung der Landwirtschaft, pränormative Forschung, um wissenschaftliche Grundlagen für Rechtsvorschriften der gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik zu schaffen.

(Änderung 47)

Anhang II Buchstabe a Ziffer iv vierter Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Analyse der Situation und der bereits eingeleiteten Veränderungen unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen den Beteiligten und den Faktoren, die technologische und sozioökonomische Veränderungen beeinflussen; Diversifizierung und Beschäftigungsmöglichkeiten; Ausarbeitung eines Konzepts für die integrierte Entwicklung des ländlichen Raums und der Küstengebiete, einschließlich einer Untersuchung der Möglichkeiten und Grenzen, Ausarbeitung neuer Modelle und Instrumente, zum Beispiel für die Raumplanung und organisatorische Verbesserungen für die Akteure vor Ort; Unterstützung für die Weiterverfolgung und Evaluierung vonProgrammen und Strategien für den ländlichen Raum und die Küstengebiete mit Hilfe von Instrumenten zur Überwachung, Bewertung und Prognose der sozioökonomischen und ökologischen Vorteile.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Analyse der Situation und der bereits eingeleiteten Veränderungen unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen Beteiligten und den Faktoren, die technologische und sozioökonomische Veränderungen beeinflussen; Diversifizierung und Beschäftigungsmöglichkeiten; Ausarbeitung von Konzepten für die integrierte Entwicklung des ländlichen Raums und der Küstengebiete, einschließlich von Untersuchungen der Möglichkeiten und Grenzen, Ausarbeitung neuer Modelle und Instrumente, zum Beispiel für die Raumplanung und organisatorische Verbesserungen (z.B. der Kommunikationsinfrastrukturen) für die Akteure vor Ort; Unterstützung für die Weiterverfolgung und Evaluierung von Programmen und Strategien für den ländlichen Raum und die Küstengebiete mit Hilfe von Instrumenten zur Überwachung, Bewertung und Prognose der sozioökonomischen und ökologischen Vorteile.

(Änderung 48)

Anhang II Buchstabe a Ziffer v Titel

>ursprünglicher Text>

v) Alterung der Bevölkerung

>Text nach EP-Abstimmung>

v)

Alterung der Bevölkerung und behinderte Menschen

(Änderung 49)

Anhang II Buchstabe a Ziffer v Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Das vorrangige Ziel dieser Leitaktion ist die Verbesserung der Lebensqualität sowie die Förderung von Gesundheit und Unabhängigkeit älterer Menschen durch die Verhütung und Behandlung altersbedingter Krankheiten und Behinderungen sowie die Abmilderung der gesellschaftlichen Folgen. Ergänzend hierzu sollen die Notwendigkeit einer Langzeitpflege verringert und die ständig steigenden Kosten der Gesundheitssysteme gesenkt werden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Das vorrangige Ziel dieser Leitaktion ist die Verbesserung der Lebensqualität sowie die Förderung von Gesundheit und Unabhängigkeit älterer

und behinderter Menschen durch die Verhütung und Behandlung altersbedingter Krankheiten und Behinderungen sowie die Abmilderung der gesellschaftlichen Folgen. Ergänzend hierzu sollen die Notwendigkeit einer Langzeitpflege verringert und die Kosten der Gesundheitssysteme gesenkt werden. In die verschiedenen Teile dieser Leitaktion wird ein Themenschwerpunkt Gleichstellung einbezogen. Besonderes Augenmerk wird auf die Auswirkungen des sich wandelnden Altersaufbaus der Bevölkerung auf die Lage von Frauen gerichtet, wobei insbesondere die Frage der Betreuung unterhaltsberechtigter Familienangehöriger und die unzureichenden sozialen Einrichtungen und sozialen Maßnahmen berücksichtigt werden.

(Änderung 50)

Anhang II Buchstabe a Ziffer v dritter Spiegelstrich Titel

>ursprünglicher Text>

* Demographische und epidemiologische Forschung über Altersentwicklungen und Behinderungen, um damit, als Grundlage für Politik und Planung, Prognosen und Umfang und Art der Entwicklung der alternden Bevölkerung erstellen zu können.

>Text nach EP-Abstimmung>

* Demographische und epidemiologische Erforschung des Alterns und der begleitenden Gebrechen, um damit, als Grundlage für Politik und Planung, Prognosen und Umfang und Art der Entwicklung der alternden Bevölkerung erstellen zu können.

(Änderung 51)

Anhang II Buchstabe a Ziffer v dritter Spiegelstrich Absatz 1

>ursprünglicher Text>

FTE-Proritäten: Klinische Versuche; Vorsorge; Auswertung und Quantifizierung der demographischen, medizinischen, soziologischen Faktoren sowie der Einfluesse von Lebensstil und Umwelt (wie auch sportlicher Betätigung, Mobilität und Ernährung); Methodologie zur gezielten Erhebung von Daten.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Proritäten: Auswertung und Quantifizierung der demographischen, medizinischen, soziologischen Faktoren sowie der Einfluesse von Lebensstil,Vorsorge und Umwelt (wie auch sportlicher Betätigung, Mobilität und Ernährung); Methodologie zur gezielten Erhebung von Daten.

(Änderung 52)

Anhang II Buchstabe a Ziffer v vierter Spiegelstrich

>ursprünglicher Text>

* Erforschung neuer Ansätze, um Invalidität hinauszuzögern, um die Probleme alter Menschen in ihrer gesellschaftlichen und physischen Umwelt zu verringern, wozu auch die Konzeption und Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen gehören, die an ihre Bedürfnisse angepasst sind (zum Beispiel Wohnung, Verkehrsmittel, Freizeit), und um ihre mentalen und physischen Funktionen zu unterstützen

>Text nach EP-Abstimmung>

* Erforschung neuer Ansätze, um Invalidität und eingeschränkte Mobilität hinauszuzögern, um die Probleme alter und/oder behinderter Menschen in ihrer gesellschaftlichen und physischen Umwelt zu verringern, wozu auch die Konzeption und Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen gehören, die an ihre Bedürfnisse angepasst sind (zum Beispiel Wohnung, Verkehrsmittel, Freizeit), und um ihre mentalen und physischen Funktionen zu unterstützen

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Methodologie zur Lebensqualität, sozialen Integration und zu den Anpassungsmechanismen; Technologien zur Verringerung der Abhängigkeit; Erforschung der sensorischen Degeneration; psychomotorische, sensorische und kognitive Beeinträchtigungen; Reedukation und Rehabilitation, Evaluierungsstudien zu den Maßnahmen; Evaluierung und Quantifizierung der Bedürfnisse und Konzeption/Entwicklung wettbewerbsfähiger und angepasster Produkte und Dienstleistungen.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Methodologie zur Untersuchung von Lebensqualität, behinderungsspezifischen sozialen Integration und zu den Anpassungsmechanismen; Technologien zur Verringerung der Abhängigkeit; Erforschung der sensorischen Degeneration; psychomotorische, sensorische und kognitive Beeinträchtigungen; Reedukation und Rehabilitation, Evaluierungsstudien zu den Maßnahmen; Evaluierung und Quantifizierung der Bedürfnisse und Konzeption/Entwicklung wettbewerbsfähiger und angepasster Produkte und Dienstleistungen einschließlich solcher der Medizintechnik.

(Änderung 53)

Anhang II Buchstabe a Ziffer v fünfter Spiegelstrich Titel

>ursprünglicher Text>

* Forschungsarbeiten in bezug auf die effektive und effiziente Erbringung von Gesundheitsdiensten und sozialen Pflegediensten für Senioren, einschließlich vergleichender Forschung über die Finanzierung von Langzeitpflege und Pensionisten

>Text nach EP-Abstimmung>

* Forschungsarbeiten in bezug auf die effektive und effiziente Erbringung von Gesundheitsdiensten und sozialen Pflegediensten für Senioren und behinderte Menschen, die geschlechtsbedingte Bedürfnisse mit in Betracht ziehen, einschließlich vergleichender Forschung über die Finanzierung von Langzeitpflege und Renten

(Änderung 54)

Anhang II Buchstabe b Absatz

>ursprünglicher Text>

Ziel ist eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den Forschungslabors und der Industrie. Hierzu wird angestrebt, gestützt auf Referenzzentren und Verbundlaboratorien, Projekte zu bündeln, um eine kritische Masse zu schaffen, den Austausch zwischen Grundlagen- und angewandter Forschung zu fördern und einen grösstmöglichen Technologietransfer zu ermöglichen, von dem sowohl die Forschung als auch die Industrie bzw. die Unternehmen profitieren. Von der Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern bis zu Stipendien für hochqualifizierte anerkannte Wissenschaftler soll es Unterstützung geben.

>Text nach EP-Abstimmung>

Ziel ist eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den Forschungslabors und der Industrie. Hierzu wird angestrebt, gestützt auf Referenzzentren

, Verbundlaboratorien und europäische Biotechnologie-Hochleistungszentren, Projekte zu bündeln, um eine kritische Masse zu schaffen, den Austausch zwischen Grundlagen- und angewandter Forschung zu fördern und einen grösstmöglichen Technologietransfer zu ermöglichen, von dem sowohl die Forschung als auch die Industrie bzw. die Unternehmen profitieren. Von der Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern bis zu Stipendien für hochqualifizierte anerkannte Wissenschaftler soll es Unterstützung geben.

(Änderung 55)

Anhang II Buchstabe b erster Spiegelstrich Titel

>ursprünglicher Text>

* Chronische und degenerative Krankheiten (insbesondere Krebs und Diabetes), Herz-Kreislauf-Erkrankungen, seltene Krankheiten

>Text nach EP-Abstimmung>

* Chronische und degenerative Krankheiten und deren geschlechtsbedingte Besonderheiten, Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und seltene Krankheiten

(Änderung 56)

Anhang II Buchstabe b erster Spiegelstrich Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Eine grosse Herausforderung für die biomedizinische Forschung ist die Ätiologie und Pathogenese multi-faktorieller Krankheiten (genetisch bedingte oder umweltbedingte Krankheiten, Lebensstil) hoher (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes) oder niedriger (z.B. seltene Krankheiten) Morbidität. Es besteht dringender Bedarf an besseren Diagnose-, Behandlungs-, Präventions- und Überwachungsmöglichkeiten unter Einsatz der Epidemiologie und modernster

>Text nach EP-Abstimmung>

Eine grosse Herausforderung für die biomedizinische Forschung ist die Ätiologie und Pathogenese multi-faktorieller Krankheiten (genetisch bedingte oder umweltbedingte Krankheiten, Lebensstil) hoher (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes) oder niedriger (z.B. seltene Krankheiten) Morbidität. Es besteht dringender Bedarf an besseren

geschlechtsspezifischen Diagnose-, Behandlungs-, Präventions- und Überwachungsmöglichkeiten unter Einsatz der

>ursprünglicher Text>

Technologie, was eine transnationale Vorgehensweise erfordert. Ziel sind weitergehende Erkenntnisse über die Epidemiologie, Pathogenese und Diagnose von Krankheiten unter Einbeziehung von Grundlagen- und klinischer Forschung sowie die Anwendung moderner Technologien in der Behandlung und Überwachung bedeutender Krankheiten, einschließlich seltener (z.B. Creutzfeldt-Jakob-Krankheit) und wenig beachteter Krankheiten (z.B. solche, die in Entwicklungsländern endemisch sind, aber denen die Forschung in den Industrieländern nur wenig Beachtung schenkt).

>Text nach EP-Abstimmung>

Epidemiologie und modernster Technologie, was eine transnationale Vorgehensweise erfordert. Ziel sind weitergehende Erkenntnisse über die Epidemiologie, Pathogenese und Diagnose von Krankheiten unter Einbeziehung von Grundlagen- und klinischer Forschung sowie die Anwendung moderner Technologien in der Behandlung und Überwachung bedeutender Krankheiten, einschließlich seltener (z.B. Creutzfeldt-Jakob-Krankheit) und wenig beachteter Krankheiten (z.B. solche, die in Entwicklungsländern endemisch sind, aber denen die Forschung in den Industrieländern nur wenig Beachtung schenkt).

(Änderung 57)

Anhang II Buchstabe b erster Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Anteil molekularer, genetischer, umweltbedingter Faktoren und des Lebensstils sowie Interaktionen dieser Faktoren mit der Ätiologie, Pathophysiologie, dem Verlauf und Ausbruch von Krankheiten, um so neue Ansätze für die Prävention, Diagnose und Behandlung zu entwickeln; Evaluierung neuartiger Eingriffe, für die großmaßstäbliche, transnationale Studien und Versuche durchgeführt werden müssen, sowie optimale Nutzung von Datenbanken, Registern, Reagenzien- und Probenbanken.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Anteil molekularer, genetischer, umweltbedingter Faktoren und des Lebensstils sowie Einfluß dieser Faktoren auf Ätiologie, Pathophysiologie, den Verlauf und Ausbruch von Krankheiten, um so neue Ansätze für die Prävention, Diagnose und Behandlung zu entwickeln, insbesondere durch Entwicklung von Medikamenten für die wenig beachteten Krankheiten; Evaluierung neuartiger Therapien, für die großmaßstäbliche, transnationale Studien und Versuche durchgeführt werden müssen, sowie optimale Nutzung von Datenbanken, Registern, Reagenzien- und Probenbanken.

(Änderung 58)

Anhang II Buchstabe b zweiter Spiegelstrich Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Ziel dieses Forschungsbereichs ist die Entschlüsselung der physiologischen Funktionen von Genen und der Sequenzinformationen. Die neuen Erkenntnisse und Technologien dieses generischen Aktionsbereichs dürften eine Verwertung der Genominformationen

>Text nach EP-Abstimmung>

Ziel dieses Forschungsbereichs ist die Entschlüsselung der physiologischen Funktionen von Genen und der Sequenzinformationen. Die neuen Erkenntnisse und Technologien dieses generischen Aktionsbereichs dürften eine Verwertung der Genominformationen

>ursprünglicher Text>

ermöglichen und so für die Gesundheit, die Industrie und die Umwelt in Europa von Nutzen sein. Der Aufbau von Forschungsverbünden wird dazu beitragen, daß Expressionssysteme, die die Untersuchung industriell oder landwirtschaftlich bedeutsamer Gene erleichtern, sowie wirksame auf Molekülen und Genen basierende Präventions- und Therapiestrategien für Krankheiten bei Mensch und Tier entwickelt werden können.

>Text nach EP-Abstimmung>

ermöglichen und so für die Gesundheit, die Industrie und die Umwelt in Europa von Nutzen sein. Der Aufbau von Forschungsverbünden wird dazu beitragen, daß Expressionssysteme, die die Untersuchung industriell oder landwirtschaftlich bedeutsamer Gene erleichtern, sowie wirksame auf Molekülen und Genen basierende Präventions- und Therapiestrategien für Krankheiten bei Mensch und Tier entwickelt werden können.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Wie sich in den letzten Jahren deutlich gezeigt hat, entwickelt sich die Möglichkeit der Diagnose mit Hilfe des menschlichen Genoms rasant, während nur in ganz seltenen Fällen ein therapeutischer Ansatz vorhanden ist. Es muß alles darangesetzt werden, damit die Kluft zwischen Diagnose und Therapie nicht noch breiter wird. In diesem Kontext sollten Projekte, die therapeutische Ansätze versprechen, vorrangig gefördert werden. Hierunter fallen unter Beachtung der Gebote der Ethik auch die Produkte und Dienstleistungen der Medizintechnik.

(Änderung 59)

Anhang II Buchstabe b zweiter Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: In diesem Bereich sollen sich Forschungsarbeiten mit der Bedeutung der Genominformation näher beschäftigen. Dies beinhaltet: strukturelle Studien; vergleichende Genom- und Proteomanalyse; Entwicklung neuer und nutzerfreundlicher Ansätze in der Informatik, um die Erhebung und Interpretation von Genom- und Funktionsdaten sowie den Zugang zu diesen Daten zu ermöglichen; Entwicklung neuerExpressionssysteme, von Modellorganismen, mutierten, transgenen und hybriden Organismen; Entwicklung und Anwendung

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: In diesem Bereich sollen sich Forschungsarbeiten mit der Bedeutung der Genominformation näher beschäftigen. Dies beinhaltet: strukturelle Studien; vergleichende Genom- und Proteomanalyse; Entwicklung neuer und nutzerfreundlicher Ansätze in der Informatik, um die Erhebung und Interpretation von Genom- und Funktionsdaten sowie den Zugang zu diesen Daten zu ermöglichen; Entwicklung neuerExpressionssysteme, von Modellorganismen, mutierten, transgenen und hybriden Organismen unter strengster Beachtung

>ursprünglicher Text>

von hiermit im Zusammenhang stehenden Konzepten der Biochemie, der Biophysik, der Statistik und der Informatik. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Vertiefung der Erkenntnisse über genetisch bedingte Krankheiten.

>Text nach EP-Abstimmung>

ethischer Prinzipien und der Prinzipien der biologischen Sicherheit; Entwicklung und Anwendung von hiermit im Zusammenhang stehenden Konzepten der Biochemie, der Biophysik, der Statistik und der Informatik. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Vertiefung der Erkenntnisse über genetisch bedingte Krankheiten und der Weiterentwicklung der Medizintechnik, wobei die Gebote der Ethik zu beachten sind.

(Änderung 60)

Anhang II Buchstabe b vierter Spiegelstrich Titel

>ursprünglicher Text>

* Public Health-Forschung und Gesundheitswesen

>Text nach EP-Abstimmung>

* Forschung zum öffentlichen Gesundheitswesen, die geschlechtsbedingte Unterschiede mit in Betracht zieht

(Änderung 77)

Anhang II Buchstabe b vierter Spiegelstrich Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Verbesserungen im Gesundheitswesen: Förderung der Gesundheit der europäischen Bürger, Erhöhung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechender Maßnahmen, der Medizintechnik und der medizinischen Versorgung; gesündere und sicherere Arbeitsplätze; Evaluierung von Modellen der medizinischen Versorgung, Zusammenstellung von Grundlagen für die klinische Praxis und die Gesundheitspolitik, Studien über die Bandbreite der medizinischen Versorgung in Europa.

>Text nach EP-Abstimmung>

Verbesserungen im Gesundheitswesen: Förderung der Gesundheit der europäischen Bürger, Erhöhung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechender Maßnahmen, der Medizintechnik und der medizinischen Versorgung

, einschließlich Bewertung der Wirksamkeit, der Sicherheit und des Anwendungsbereichs nicht konventioneller Therapien unter Berücksichtigung ihrer vorbeugenden Rolle und der Möglichkeiten, die ein individueller und gesamtheitlicher Ansatz im Zusammenhang mit der Gesundheit bietet; gesündere und sicherere Arbeitsplätze; Evaluierung von Modellen der medizinischen Versorgung, Zusammenstellung von Grundlagen für die klinische Praxis und die Gesundheitspolitik, Studien über die Bandbreite der medizinischen Versorgung in Europa.

(Änderung 61)

Anhang II Buchstabe b vierter Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: methodisch verbesserte epidemiologische Forschung; Bestimmung neuer Gesundheitsdeterminanten (auch von Faktoren, die zu gesundheitlichen Ungleichgewichten führen) und ätiologischer Krankheitsfaktoren mit Hilfe gleicher Verfahren und vergleichender Forschung; sozioökonomische und organisatorische Determinanten in der Prävention und medizinischen Versorgung; Belastungen am Arbeitsplatz durch biologische, chemische und physikalische Agenzien sowie durch physischen und mentalen Streß.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: methodisch verbesserte epidemiologische Forschung; Bestimmung neuer Gesundheitsdeterminanten (auch von Faktoren, die zu gesundheitlichen Ungleichgewichten führen) und ätiologischer Krankheitsfaktoren mit Hilfe gleicher Verfahren und vergleichender Forschung; Verbesserung der Gesundheitserziehung (z.B. durch Programme, die die Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit bewusster und verstehbarer machen), sozioökonomische und organisatorische Determinanten in der Prävention und medizinischen Versorgung; Belastungen am Arbeitsplatz und im Haushalt sowie durch Produkte des alltäglichen Gebrauchs und durch biologische, chemische und physikalische Agenzien sowie durch physischen und mentalen Streß.

(Änderung 62)

Anhang II Buchstabe b vierter Spiegelstrich Absatz 5

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: vergleichende und analytische Erforschung der biologischen und gesellschaftlichen Ursachen, Risikofaktoren und Folgen der Drogensucht und des Drogenmißbrauchs; psychologische und sozioökonomische Faktoren des Drogenmißbrauchs; langfristige gesundheitliche Folgen des Drogenkonsums; Aspekte des physikalischen Nachweises, Erstellung von Drogenprofilen und biologische Überwachung von Drogen.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: vergleichende und analytische Erforschung der biologischen und gesellschaftlichen Ursachen, Risikofaktoren und Folgen der Drogensucht und des Drogenmißbrauchs; psychologische und sozioökonomische Faktoren des Drogenmißbrauchs; langfristige gesundheitliche Folgen des Drogenkonsums; Aspekte des physikalischen Nachweises, Erstellung von Drogenprofilen und biologische Überwachung von Drogen, Substitutionsmittel und -methoden, Ausstiegsmethoden, -modelle und -szenarien.

(Änderung 63)

Anhang II Buchstabe b fünfter Spiegelstrich Titel und Absatz 1

>ursprünglicher Text>

* Untersuchung von Fragen der biomedizinischen Ethik und der Bioethik mit Blick auf die Einhaltung der ethischen Grundprinzipien

>Text nach EP-Abstimmung>

* Untersuchung von Fragen der medizinischen Ethik und der Bioethik

>ursprünglicher Text>

Mit den Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet soll ermittelt werden, welche ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen sich nicht nur im Zusammenhang mit der biomedizinischen und biologischen Forschung, sondern auch im weiteren Sinne mit dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt stellen; welche Themen die Öffentlichkeit bewegen, wie darauf reagiert werden kann und wie ethische Fragen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften berücksichtigt werden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Mit den Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet soll ermittelt werden, welche ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen sich nicht nur im Zusammenhang mit der

medizinischen und biologischen Forschung, sondern auch im weiteren Sinne mit dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt stellen; welche Themen die Öffentlichkeit bewegen, wie der öffentliche Diskurs geführt werden kann und wie ethische Fragen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften berücksichtigt werden. Dieses Programm soll angesichts der schnellen Fortschritte in der Biotechnologie auch zur Entwicklung von ethischen Leitlinien für die Förderung der biotechnologischen Forschung beitragen.Einer der obersten ethischen Grundsätze lautet, daß Personen vor Diskriminierung aufgrund ihrer Erbeigenschaften oder -anlagen zu schützen sind und daß im Rahmen dieses Programms oder auf sonstige Weise ermittelte genetische Informationen über eine Person nur mit deren in voller Kenntnis der Umstände erteilter schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden dürfen.

(Änderung 64)

Anhang II Buchstabe b fünfter Spiegelstrich Absatz 1

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: ethische Aspekte von Forschungsarbeiten in den Biowissenschaften und deren Anwendung auf die medizinische Praxis, Tiere, Pflanzen und auf die Umwelt

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: ethische Aspekte von Forschungsarbeiten in den Biowissenschaften und deren Anwendung auf die medizinische Praxis, auf Forschungsarbeiten an Tieren, Pflanzen und Umwelt.

(Änderung 65)

Anhang II Buchstabe b ünfter Spiegelstrich Fußnote Absätze 2 und 3

>ursprünglicher Text>

Ferner sind folgende Dokumente in der Forschung zu berücksichtigen: die Europäische Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates; die Stellungnahmen des Beraterausschusses für ethische

>Text nach EP-Abstimmung>

Ferner sind folgende Dokumente in der Forschung zu berücksichtigen:

die einschlägigen Erklärungen und Beschlüsse des Europäischen Parlaments, die Europäische Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des

>ursprünglicher Text>

Fragen im Zusammenhang mit der Biotechnologie (1991-1996) sowie die Stellungnahmen der Europäischen Gruppe zur Ethik in den Wissenschaften und neuen Technologien (ab 1998); die "Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und die Menschenrechte¨ der UNESCO vom 11. November 1997 sowie die entsprechenden Resolutionen der WHO, sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft (Richtlinien des Rates vom 26. Januar 1965 bzw. vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten (65/65/EWG und 75/319/EWG)); Richtlinie 86/609/EWG des Rates vom 24. November 1986 zur Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Im Rahmen dieses Programms werden keine Forschungsarbeiten zur Modifikation oder mit dem Versuch der Modifikation von menschlichem genetischem Material durch Änderung der Keimzellen oder eines Stadiums der Embryonalentwicklung, so daß diese Veränderungen erblich werden können, durchgeführt und auch keine Forschungsarbeiten zur Schaffung von identischen Individün mittels reproduktiven Klonens, weder durch Spaltung von Embryonen, noch durch den Austausch von Zellkernen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Europarates; die Stellungnahmen des Beraterausschusses für ethische Fragen im Zusammenhang mit der Biotechnologie (1991-1996) sowie die Stellungnahmen der Europäischen Gruppe zur Ethik in den Wissenschaften und neuen Technologien (ab 1998); die "Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und die Menschenrechte¨ der UNESCO vom 11. November 1997 sowie die entsprechenden Resolutionen der WHO, sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft (Richtlinien des Rates vom 26. Januar 1965 bzw. vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten (65/65/EWG und 75/319/EWG)); Richtlinie 86/609/EWG des Rates vom 24. November 1986 zur Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Im Rahmen dieses Programms werden keine Forschungsarbeiten zur Modifikation oder mit dem Versuch der Modifikation von menschlichem genetischem Material durch Änderung der Keimzellen oder eines Stadiums der Embryonalentwicklung, so daß diese Veränderungen erblich werden können, durchgeführt und auch keine Forschungsarbeiten zur Schaffung von

genetisch identischen menschlichen Individün mittels Klonens, weder durch Spaltung von Embryonen, noch durch den Austausch von Zellkernen,also des Herstellens von Menschen oder menschlichen Embryonen mit dem gleichen Erbmaterial wie lebende oder verstorbene Menschen. Wegen der unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Europäischen Union über die ethischen Probleme bei diesen Technologien wird auch keine verbrauchende Embryonenforschung durchgeführt.

(Änderung 66)

Anhang II Buchstabe b nach dem fünften Spiegelstrich (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* Forschung betreffend die Behinderten

Ziel dieser Forschungstätigkeit ist es, die Lebensqualität und die Unabhängigkeit der behinderten Menschen zu erhöhen, insbesondere durch eine Verbesserung ihres sozialen und materiellen Umfelds und die effektive und effiziente Erbringung der für sie bestimmten Gesundheits- und Sozialdienstleistungen.

(Änderung 67)

Anhang II Buchstabe b sechster Spiegelstrich Titel

>ursprünglicher Text>

* Untersuchung der sozioökonomischen Aspekte der Biowissenschaften und -technologien im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung (Folgen für Gesellschaft, Wirtschaft und Beschäftigung)

>Text nach EP-Abstimmung>

* Untersuchung der sozioökonomischen Aspekte der Biowissenschaften und -technologien im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung und auf die Gleichstellung der Geschlechter (Folgen für Gesellschaft, Wirtschaft und Beschäftigung)

(Änderung 68)

Anhang II Buchstabe b sechster Spiegelstrich Absatz 3

>ursprünglicher Text>

Darüber hinaus trägt die sozioökonomische Forschung dazu bei, die Qualität der öffentlichen Diskussion zu erhöhen, wie das Interesse an den Anwendungen der modernen Biotechnologie zeigt. Die rechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet der Biowissenschaften und das Vertrauen der Bürger in diese Vorschriften beeinflussen die öffentliche Meinung, die ihrerseits grossen Einfluß auf die Entscheidungsfindung hat.

>Text nach EP-Abstimmung>

Darüber hinaus trägt die sozioökonomische Forschung dazu bei, die Qualität der öffentlichen Diskussion zu erhöhen, wie das Interesse an den Anwendungen der modernen Biotechnologie zeigt. Die rechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet der Biowissenschaften und das Vertrauen der Bürger in diese Vorschriften beeinflussen die öffentliche Meinung, die ihrerseits grossen Einfluß auf die Entscheidungsfindung hat.

Dies setzt voraus,

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

daß die Öffentlichkeit entsprechend aufgeklärt ist und auf der Grundlage der Transparenz von Inhalten, Zielen und Methoden der Biotechnologie einen qualifizierten Beitrag zur Diskussion über die Fragen der Opportunität dieser Forschungsarbeiten leisten und eine fundierte und unabhängige Verbraucherentscheidung treffen kann. Für diesen Zweck sind umfangreichere Mittel bereitzustellen, was im Endeffekt auch der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Biotechnologie zugute kommt.

(Änderung 69)

Anhang II Buchstabe b sechster Spiegelstrich Absatz 5

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Technologiebewertung; Sensibilisierung der Öffentlichkeit; Analyse der treibenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kräfte und der sich in der Biotech-Industrie bietenden neuen Chancen; Entwicklung von Indikatoren und Wissensgrundlagen für die Entscheidungsfindung und Rechtsprechung; Analyse der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Verbindungen zwischen Biowissenschaft und -technologie und der Politik auf den Gebieten Industrie, Landwirtschaft, Fischerei, Umwelt, nachhaltige Entwicklung, Public Health usw.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Technologiebewertung; Sensibilisierung und systematische Information der Öffentlichkeit; Analyse der treibenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kräfte und der sich in der Biotech-Industrie bietenden neuen Chancen; Entwicklung von Indikatoren und Wissensgrundlagen für die Entscheidungsfindung und Rechtsprechung; Analyse der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Verbindungen zwischen Biowissenschaft und -technologie und der Politik auf den Gebieten Industrie, Landwirtschaft, Fischerei, Umwelt, nachhaltige Entwicklung, öffentliches Gesundheitswesen, Chancengleichheit von Männern und Frauen usw.

(Änderung 70)

Anhang II Buchstabe c "Ziele" Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Ausweitung des Zugangs zur europäischen Forschungslandschaft auf die gesamte Gemeinschaft, um deren optimale Nutzung und eine bessere Abstimmung sicherzustellen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Ausweitung des Zugangs zur europäischen Forschungslandschaft auf die gesamte Gemeinschaft

und die EU-Beitrittskandidaten, um eine optimale Nutzung und eine bessere Abstimmung sicherzustellen. Ein angemessener Schutz des geistigen Eigentums entsprechend der diesbezueglichen Prinzipien des Fünften Rahmenprogramms und den Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse ist dabei sicherzustellen.

(Änderung 71)

Anhang II Buchstabe c "Arten der Infrastrukturen" zweiter Spiegelstrich

>ursprünglicher Text>

* Einrichtungen der klinischen Forschung, einschließlich präklinischer Forschung und klinischer Versuche.

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Einrichtungen der klinischen Forschung, einschließlich präklinischer Forschung und klinischer Versuche, die geschlechtsspezifische Aspekte miteinbeziehen.

(Änderung 72)

Anhang II Buchstabe c "Arten der Infrastrukturen" nach dem zweiten Spiegelstrich (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* Einrichtungen für Forschungsarbeiten zu Schadstoffen und zu Störfakoren des endokrinen Systems besonders im Trinkwasser und anderen Lebensmitteln und Gegenständen des alltäglichen Gebrauchs.

(Änderung 75)

Anhang II Buchstabe c "Arten der Infrastruktur" nach dem dritten Spiegelstrich (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* Schaffung einer Schnittstelle und Koordinierung mit der im Programm "Benutzerfreundliche Informationsgesellschaft" vorgesehenen schnellen Breitbandverbindung zwischen Forschungsnetzen.

(Änderung 73)

Anhang III Abschnitt 2 Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Die Kommission wacht innerhalb des Programms über die Komplementarität der indirekten FTE-Aktionen, insbesondere durch ihre Ausrichtung auf ein gemeinsames Ziel, und achtet darauf, daß Doppelarbeit vermieden wird - wobei jedoch die legitimen Interessen der Antragsteller für indirekte FTE-Aktionen gewahrt werden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Kommission wacht innerhalb des Programms über die Komplementarität der indirekten FTE-Aktionen

und schafft die dafür zweckdienlichen Vernetzungen und administrativen Voraussetzungen, insbesondere durch ihre Ausrichtung auf ein gemeinsames Ziel, und achtet darauf, daß Doppelarbeit vermieden wird - wobei jedoch die legitimen Interessen der Antragsteller für indirekte FTE-Aktionen gewahrt werden.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Kommission führt nach Beratung mit der externen wissenschaftlichen Beratergruppe die Vernetzung von Projekten zu Forschungsclustern herbei.

(Änderung 74)

Anhang III Abschnitt 2 Absatz 3 Ziffer -i (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

-i) eine Spezifikation der Ausschreibungen derart, daß die Menge der untauglichen Bewerbungen deutlich zurückgeht und eine Erfolgsquote von über 20% erreicht wird sowie, nach Beratung mit der externen wissenschaftlichen Beratergruppe, die Vernetzung von Projekten zu Forschungsclustern,

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Lebensqualität und Management lebender Ressourcen" (KOM(98)0305 - C4-0433/98 - 98/0177(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat KOM(98)0305 - 98/0177(CNS)( (( ABl. C 260 vom 18.8.1998, S. 1.))),

* vom Rat gemäß Artikel 130 i Absatz 4 des EG-Vertrags konsultiert (C4-0433/98),

* gestützt auf Artikel 58 seiner Geschäftsordnung,

* in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Aussenwirtschaftsbeziehungen, des Ausschusses für Fischerei und des Ausschusses für die Rechte der Frau (A4-0451/98),

1. billigt den Vorschlag der Kommission vorbehaltlich der von ihm vorgenommenen Änderungen;

2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 189 a Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3. verlangt, erneut konsultiert zu werden, falls der Rat beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission zu übermitteln.