21.6.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 169/32


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 582/2013 DER KOMMISSION

vom 18. Juni 2013

zur Genehmigung einer geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Miel de sapin des Vosges (g. U.))

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1), insbesondere auf Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 ist am 3. Januar 2013 in Kraft getreten. Hierdurch ist die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (2) aufgehoben und ersetzt worden.

(2)

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 hat die Kommission den Antrag Frankreichs auf Genehmigung einer Änderung der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Miel de sapin des Vosges“ geprüft, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1065/97 der Kommission (3) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2155/2005 (4) eingetragen worden ist.

(3)

Zweck des Antrags ist eine Änderung der Spezifikation, mit der die Bestimmungen über die Etikettierung des Erzeugnisses präzisiert werden und die Darstellung unter der Rubrik „Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet“ verbessert, inhaltlich aber nicht geändert wird.

(4)

Die Kommission hat die Änderung geprüft und hält sie für gerechtfertigt. Da es sich um eine geringfügige Änderung handelt, kann die Kommission sie genehmigen, ohne auf das Verfahren nach den Artikeln 50, 51 und 52 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 zurückzugreifen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Spezifikation der Ursprungsbezeichnung „Miel de sapin des Vosges“ wird entsprechend Anhang I dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Anhang II enthält das Einzige Dokument mit den wichtigsten Angaben der Spezifikation.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 18. Juni 2013

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

Dacian CIOLOȘ

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

(2)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.

(3)  ABl. L 156 vom 13.6.1997, S. 5.

(4)  ABl. L 342 vom 24.12.2005, S. 49.


ANHANG I

Folgende Änderungen der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Miel de sapin des Vosges“ werden genehmigt:

Die Darstellung des Zusammenhangs mit dem geografischen Gebiet wird aktualisiert, inhaltlich jedoch nicht geändert.

Die Bestimmungen über die Etikettierung werden ergänzt.


ANHANG II

EINZIGES DOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1)

MIEL DE SAPIN DES VOSGES

EG-Nr.: FR-PDO-0317-0204-20.04.2011

G.G.A. () G. U. (X)

1.   Name

„Miel de sapin des Vosges“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Frankreich

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

3.1.   Erzeugnisart

Klasse 1.4:

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Der Honig „Miel de sapin des Vosges“ stammt aus dem Honigtau, das die Bienen auf den Weißtannen der Vogesen sammeln. Er hat eine dunkelbraune Farbe mit grünlichem Schimmer, ein balsamisches Aroma sowie einen sehr typischen, malzigen Geschmack und ist frei von Bitterstoffen und Fremdgeschmack.

Der Honig weist einen Wassergehalt von höchstens 18 %, eine elektrische Leitfähigkeit von mehr als 950 Mikrosiemens/cm und einen Hydroxymethylfurfuralgehalt von weniger als 15 mg/kg auf.

Er wird dem Verbraucher in flüssiger Form angeboten.

3.3.   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

3.4.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

3.5.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Der Honig muss ausschließlich in dem geografischen Gebiet geerntet, gesiebt/geseiht und geklärt worden sein.

3.6.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

Der Honig „Miel de sapin des Vosges“ muss dem Verbraucher in Gläsern mit einer Kennzeichnungsmarke angeboten werden, die beim Öffnen des Glases zerstört wird.

3.7.   Besondere Vorschriften für die Etikettierung

Das Etikett trägt

die Angabe der Bezeichnung „Miel de sapin des Vosges“ und

das Bildzeichen der Europäischen Union für eine g. U.

Diese Angaben müssen sich in demselben Sichtfeld und auf demselben Etikett befinden. Sie sind deutlich sichtbar, lesbar und unverwischbar in hinreichend großen Buchstaben anzubringen. Die Angabe „Miel de sapin des Vosges“ muss in den größten Buchstaben des Etiketts gedruckt sein, damit sie sich gut von ihrem Rahmen und von den übrigen Angaben und Abbildungen abheben.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

 

Departement Meurthe-et-Moselle (54)

Alle Gemeinden folgender Kantone: Baccarat, Badonviller, Cirey-sur-Vezouze.

 

Departement Moselle (57)

Alle Gemeinden folgender Kantone: Fénétrange, Lorquin, Phalsbourg, Réchicourt-le-Château, Sarrebourg.

 

Departement Haute-Saône (70)

 

Kanton Champagney: Plancher-les-Mines, Plancher-Bas.

 

Kanton Faucogney-et-la-Mer: Amont-et-Effreney, Beulotte-Saint-Laurent, Corravillers, Esmoulières, Faucogney-et-la-Mer, La Longine, La Montagne, La Rosière, Saint-Bresson.

 

Kanton Melisey: Belfahy, Belonchamps, Ecromagny, Fresse, Haut-du-Them (Château-Lambert), Melisey, Miellin, Saint-Barthélemy, Servance, Ternuay-Melay und Saint-Hilaire.

 

Departement Vosges (88)

Alle Gemeinden folgender Kantone: Bains-les-Bains, Brouvelieures, Bruyères, Charmes, Châtel-sur-Moselle, Corcieux, Darnay, Dompaire, Epinal, Fraize, Gérardmer, Lamarche, Le Thillot, Mirecourt, Monthureux-sur-Saône, Plombières-les-Bains, Provenchères-sur-Fave, Rambervillers, Raon-l’Etape, Remiremont, Saint-Dié, Saulxures-sur-Moselotte, Senones, Vittel, Xertigny.

 

Departement Territoire de Belfort (90)

 

Kanton Giromagny: Auxelles-Haut, Giromagny, Lepuix, Riervescemont, Vescemont.

 

Kanton Rougement-le-Château: Lamadeleine-Val-des-Anges, Rougemont-le-Château.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

5.1.   Besonderheit des geografischen Gebiets

Das geografische Gebiet ist vom Bergmassiv der Vogesen geprägt. In diesem stark bewaldeten Gebirge ist die Weißtanne die bei weitem häufigste Art. Sie ist gut an den Boden aus saurem Substrat, Granit und Sandstein und an das Semi-Kontinentalklima angepasst, das mit seiner Feuchtigkeit und den kühlen Temperaturen ihre Entwicklung fördert. Die Nord-Südausrichtung der Vogesen verstärkt die Merkmale dieses Klima, da die von Westen kommenden Wolken aufgehalten werden, was die hohe Niederschlagsmenge (Föhn-Wirkung) erklärt. In Lothringen wird von alters her Honig erzeugt. In verschiedenen Unterlagen werden Preise erwähnt, die Honig bei Wettbewerben, insbesondere bei einer landwirtschaftlichen Versammlung im Jahr 1902 verliehen wurden.

Die Imker aus den Vogesen haben alles getan, um diese besondere Erzeugung zu valorisieren und ihren Absatz zu fördern.

Dies führte dazu, dass das Tribunal de Grande Instance in Nancy mit dem Urteil vom 25. April 1952„Miel des Vosges-Montagne“ als Ursprungsbezeichnung anerkannte, die am 30. Juli 1996 zur kontrollierten Ursprungsbezeichnung „Miel de sapin des Vosges“ wurde.

5.2.   Besonderheit des Erzeugnisses

Die Autoren des Werks „Le goût du miel“ (Gonnet & Vache, 1985) differenzieren den Honig „Miel de sapin des Vosges“ von anderen Tannenhonigsorten aus Frankreich, weil er typische Eigenschaften aufweist: dunklere Farbe, typischer grünlicher Schimmer, langsame oder fehlende Kristallbildung, balsamisches Aroma und typischer malziger Geschmack.

5.3.   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.)

Der Honig „Miel de sapin des Vosges“ ist eng an sein Ursprungsgebiet gebunden, da seine Erzeugung in ungebrochener Linie bis auf die Weißtanne zurückgeht. Aus Bäumen dieser Art gewinnt die Pflanzenlaus den Saft, den sie in Honigtau umwandelt, den die Bienen sammeln, um einen sehr typischen Honig zu erzeugen.

Diese Produktion ist also eng mit den für die Vogesen typischen Tannenwäldern verknüpft, deren Eigenart die Imker sich zunutze zu machen und zu erhalten verstanden.

In Referenzwerken (Gonnet & Vache, Le goût du miel, 1985) wurden die einmaligen Eigenschaften des Honigs „Miel de Sapin des Vosges“ aufgezeigt, die vor allem auf die landschaftlichen, klimatischen und edaphischen Gegebenheiten zurückzuführen sind. Diese Besonderheiten hängen damit zusammen, dass die Bienen den Honigtau sammeln, den die in den Weißtannen der Vogesen (Abies pectinata) lebenden Pflanzenläuse absondern. Seine Besonderheit geht auf folgende Faktoren zurück: die Art der beernteten Tanne und die Sorte des Honigs „Miel de sapin des Vosges“ (Honigtauhonig).

Verdeutlicht wird die enge Wechselwirkung zwischen der Umwelt und dem Erzeugnis durch die Tatsache, dass die Verfügbarkeit von Honigtau dem Entwicklungszyklus der Pflanzenlauspopulation folgt. Dieses Phänomen ist bis heute kaum beschrieben.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

https://www.inao.gouv.fr/fichier/CDCMielDeSapinDesVosges.pdf


(1)  Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.