ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.CA2011.334.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 334A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

54. Jahrgang
15. November 2011


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2011/C 334A/01

Ausschreibung der Stelle des Direktors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14) des Europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie — KOM/2011/10319

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ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN

Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2011 bisher veröffentlicht wurden.

Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.

19

(PL)

24

 

35

(DE/EN/FR)

37

(PL/RO)

60

 

68

 

76

(DE/EN/FR)

82

 

91

 

98

 

114

(DA)

121

(DA)

122

 

135

 

140

(BG/ET/HU/MT/PL/SL/SV)

142

 

146

 

147

(EN/IT/MT/SV)

155

(EN/ES/ET/FR/NL/PL/PT/SK/SL/SV)

156

 

157

 

162

 

169

(EN)

177

(DE/EN/FR)

180

(BG/RO)

181

(DA)

183

(SL)

185

 

193

(BG/RO)

198

(CS/HU/LT/MT/PL/SK)

206

(CS/ES/LV/MT/SV)

208

(DE/EN/FR)

221

 

222

(BG/RO)

223

 

229

 

257

 

258

 

270

 

271

 

278

(EN)

279

(FR)

281

(DA)

284

(DE)

285

(LT)

286

(NL)

292

(RO)

294

(DE/EN/FR)

303

(DE/EN/FR)

304

(DA/EN)

307

 

309

(DE/EN/FR)

312

(DE/EN/FR)

315

 

321

(EN/FR)

324

 

330

(DE/EN/FR)

334

 

DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

15.11.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 334/1


Ausschreibung der Stelle des Direktors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14)

des Europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie

KOM/2011/10319

(2011/C 334 A/01)

1.   Das Europäische gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie

Das Europäische gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie („Fusion zur Energiegewinnung“) wurde gemäß der Entscheidung des Rates vom 27. März 2007 (1) für einen Zeitraum von 35 Jahren errichtet.

Das gemeinsame Unternehmen leistet den europäischen Beitrag zur Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation. Darüber hinaus leistet es den Euratom-Beitrag zu gemeinsamen Tätigkeiten mit Japan im Rahmen des breiter angelegten Konzepts zur schnellen Nutzung der Fusionsenergie und koordiniert die Tätigkeiten zur Vorbereitung des Baus eines Fusionsreaktors zu Demonstrationszwecken und der zugehörigen Einrichtungen.

Die Hauptaufgabe des gemeinsamen Unternehmens besteht darin, fristgemäß und im Einklang mit den ITER-Vorschriften den europäischen Beitrag zum Bau von ITER zu leisten. Andere Bauteile werden durch die anderen Unterzeichnerstaaten des ITER (USA, Japan, Russland, China, die Republik Korea und Indien) bereitgestellt. Für den Zeitraum von 35 Jahren wird von einem geschätzten Mittelbedarf in Höhe von 10 Mrd. EUR für das gemeinsame Unternehmen ausgegangen.

Wir stellen einen Direktor (2) für eine Amtszeit von fünf Jahren ein. Die Amtszeit kann einmal verlängert werden.

2.   Stellenprofil

Der Direktor ist der Hauptgeschäftsführer des gemeinsamen Unternehmens. Er führt die laufenden Tagesgeschäfte unter der Aufsicht des Vorstands und in enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission, die Euratom im ITER-Rat vertritt. Der Direktor ist der rechtliche Vertreter des gemeinsamen Unternehmens (siehe Artikel 8 der Satzung). Er leitet das Personal, das schrittweise von derzeit 160 auf 200-250 Mitarbeiter in der Bauphase aufgestockt werden wird. Der Direktor ist gegenüber dem Vorstand rechenschaftspflichtig.

Der Direktor hat folgende Aufgaben:

Er stellt sicher, dass die Ziele des gemeinsamen Unternehmens der Aufgabenbeschreibung entsprechend erreicht werden, und gewährleistet insbesondere die termingerechte Bereitstellung der europäischen Beiträge zur Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation entsprechend den ITER-Vorschriften und im vereinbarten Kostenrahmen.

Er erstattet dem Vorstand Bericht und legt ihm Entscheidungen zu strategischen Fragen und zu Haushaltsfragen des Unternehmens zur Genehmigung vor.

Er arbeitet effizient mit allen beteiligten Akteuren zusammen: der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation, den ITER-Mitgliedsstellen, den Mitgliedern des gemeinsamen Unternehmens, insbesondere der Europäischen Kommission, die die Rolle von Euratom als Gastgeberpartei des ITER-Übereinkommens und die sich aus dem Übereinkommen ergebenden Aufgaben übernommen hat.

Er ernennt und führt die Mitarbeiter des gemeinsamen Unternehmens, fördert Teamgeist und ein gutes Arbeitsklima.

Er erstellt einen allgemeinen Projektplan sowie das Arbeitsprogramm des gemeinsamen Unternehmens, setzt beide Programme um und gewährleistet die kostenwirksamste Nutzung der Ressourcen des Unternehmens.

Er entwickelt Strategien, damit das Unternehmen fristgerecht und unter Einhaltung der vereinbarten Preise Bauteile, einschließlich der Bauteile für die verbundenen R&D-Aktivitäten, bereitstellen kann.

Er vergibt und kontrolliert Beschaffungsverträge unter Einhaltung der geltenden Verfahren.

Er sorgt dafür, dass die Finanzmittel des Unternehmens effizient und gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet werden.

Er ist für die Öffentlichkeitsarbeit zu allen Themen, die den Auftrag des gemeinsamen Unternehmens betreffen, verantwortlich.

Er sorgt dafür, dass die Tätigkeiten des Unternehmens Synergien mit den anderen Teilen des integrierten Europäischen Fusionsprogramms (Euratom-Fusionsforschungsassoziationen und das European Fusion Development Agreement — EFDA) erzeugen.

3.   Wir suchen

Wir suchen eine Persönlichkeit mit:

nachweislich einschlägiger Erfahrung in einer höheren Führungsposition einer größeren Organisation sowie in der Verwaltung umfangreicher Finanzmittel;

der ausgewiesenen Fähigkeit zur Leitung einer Organisation, die eine wissenschaftliche Zusammenarbeit auf internationaler Ebene pflegt, deren Dimension und Bedeutung für die Europäische Union beispiellos ist;

sehr guten Kenntnissen und einschlägiger Erfahrung beim Aufbau und der Verwaltung großer High-Tech-Projekte in einem europäischen oder internationalen Umfeld; insbesondere bei der Durchführung von Projekten über Beschaffungsverträge;

der nachweislichen Fähigkeit zur Verwaltung umfassender Vergabeverfahren, die höchsten Standards in Bezug auf Rechenschaftspflicht und Transparenz genügt;

der Fähigkeit, wirksam mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren und gute Arbeitsbeziehungen zu allen beteiligten Akteuren aufzubauen.

Die nachstehenden Kenntnisse und Erfahrungen wären von Vorteil:

Erfahrung im Aufbau von kerntechnischen Anlagen, einschließlich Kontakten zur Behörde für nukleare Sicherheit;

solide Kenntnisse der Technik von Fusionsanlagen;

solide Kenntnis der Fusionsforschung, der Fusionsforschungsprogramme und -strategien auf europäischer und internationaler Ebene.

4.   Zulassungsbedingungen

Die Bewerber müssen vor Ablauf der Bewerbungsfrist die folgenden Kriterien erfüllen:

Staatsbürgerschaft: Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Drittstaats, der in das Fusionsprogramm von Euratom eingebunden ist (Schweiz).

Bildungsnachweis:

Ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Naturwissenschaften oder Ingenieurwesen) mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren, das zur Promotion berechtigt,

oder

ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Naturwissenschaften oder Ingenieurwesen) mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte, nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden).

Berufserfahrung: Nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung.

Managementerfahrung: Von den 15 Jahren Berufserfahrung müssen mindestens 5 Jahre Erfahrung in einer höheren Führungsposition in einer größeren Organisation (öffentlicher oder privater Sektor) erworben worden sein (3).

Sprachkenntnisse: Gute Englischkenntnisse und ausreichende Kenntnis mindestens einer weiteren EU-Amtssprache.

Altersbeschränkung: Die Bewerber sollten das gesamte fünfjährige Mandat vor Erreichen des Pensionsalters (Ende des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr erreichen) erfüllen können.

5.   Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Der Direktor muss eine Erklärung abgeben, in der er sich verpflichtet, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln. Ferner muss er alle Interessen angeben, die seine Unabhängigkeit gefährden könnten. Die Bewerber müssen in ihrer Bewerbung bestätigen, dass sie hierzu bereit sind.

6.   Auswahl und Ernennung

Für das Auswahlverfahren wird ein Vorauswahlausschuss eingesetzt. Dieses Gremium lädt die Bewerber mit dem besten Anforderungsprofil zu einem Gespräch ein. Die Bewerberauswahl erfolgt anhand der oben genannten Kriterien entsprechend der Eignung für diese Position. Die nach diesen Gesprächen vom Vorauswahlausschuss in die engere Wahl gezogenen Bewerber werden vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen zu einem Gespräch gebeten. Vor diesem Gespräch unterziehen sie sich einem von externen Einstellungsberatern durchgeführten Assessment-Center. Bewerber, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen in die engere Wahl gezogen wurden, werden dann zu einem Gespräch mit dem zuständigen Kommissionsmitglied geladen.

Nach diesen Gesprächen stellt die Kommission eine Auswahlliste der geeignetsten Bewerber auf, die dem Vorstand des gemeinsamen Unternehmens übermittelt wird. Der Vorstand führt mit den Bewerbern, die in die engere Wahl genommen wurden, Gespräche und schlägt einen von ihnen als Direktor vor. Aus der Aufnahme in die Liste der in die engere Auswahl gekommenen Bewerber erwächst kein Anspruch auf eine Ernennung. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass die Liste in diesem Stadium veröffentlicht werden kann. Die Bewerber können aufgefordert werden, neben den oben genannten Gesprächen noch weitere Gespräche und/oder Tests zu durchlaufen.

7.   Chancengleichheit

Das Europäische gemeinsame Unternehmen betreibt eine Politik der Chancengleichheit und der Nichtdiskriminierung nach Artikel 1Buchstabe d des Beamtenstatuts (4).

8.   Beschäftigungsbedingungen

Der Direktor wird entsprechend Artikel 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union als Bediensteter auf Zeit der Besoldungsgruppe AD 14 für einen Zeitraum von fünf Jahren eingestellt. Dieser Zeitraum kann gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Satzung des gemeinsamen Unternehmens einmal verlängert werden.

Ort der dienstlichen Verwendung wird Barcelona (Spanien) sein, wo „Fusion zur Energiegewinnung“ seinen Sitz hat.

9.   Bewerbungsverfahren

Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die Folgendes enthalten:

1.

Ein Bewerbungsschreiben und

2.

einen formlosen Lebenslauf. Der Lebenslauf sollte vorzugsweise unter Verwendung des Europass-Formats erstellt werden (5). Die Bewerber werden ausdrücklich ersucht, einen kurzen Überblick über einschlägige Berufserfahrung und Know-how zu geben und detaillierte Angaben zur Größe der Organisation, der Zahl der Mitarbeiter, dem verwalteten Etat, der Art der Abteilungen, die sie früher geleitet haben, und ihrem Platz in der hierarchischen Ordnung in Bezug zur Führungsebene der Organisation zu machen.

Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Weitere Unterlagen (z. B. beglaubigte Kopien der Bildungsabschlüsse bzw. Diplome, Zeugnisse, Referenzen und Nachweise der Berufserfahrung) sind erst in einem späteren Stadium des Verfahrens auf Verlangen einzureichen.

Die Bewerbungen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten:

Rtd-avisdevacances@ec.europa.eu

Um das Auswahlverfahren zu vereinfachen, erfolgt der gesamte Schriftverkehr mit den Bewerbern im Zusammenhang mit dieser Stellenausschreibung in englischer Sprache.

Die Bewerber werden gebeten, jegliche Änderung ihrer Anschrift unverzüglich an die oben genannte E-Mail-Adresse mitzuteilen.

Weitere Auskünfte:

 

Herr Yvan CAPOUET — Telefon: +32-22954058 — E-Mail: yvan.capouet@ec.europa.eu

10.   Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss für die elektronischen Bewerbungen ist der 12. Januar 2012.

Die Kommission behält sich das Recht vor, die Bewerbungsfrist — ausschließlich durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union — zu verlängern.

11.   Wichtiger Hinweis für die Bewerber

Die Arbeiten der Auswahlgremien sind vertraulich. Weder die Bewerber selbst noch andere für sie handelnde Personen dürfen direkt oder indirekt mit den Gremienmitgliedern Kontakt aufnehmen.

12.   Schutz personenbezogener Daten

Die Kommission und das gemeinsame Unternehmen tragen dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der EU und zum freien Datenverkehr (6) verarbeitet werden.

Die Datenschutzerklärung kann auf folgender Website eingesehen werden: http://ec.europa.eu/dgs/human-resources/privacystatement_agencies_de.htm.


(1)  Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates (ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58).

(2)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(3)  Die Bewerber sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu den fünf Jahren Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition folgende Angaben machen: 1. Bezeichnung der Führungspositionen, die sie innehatten, mit kurzer Beschreibung der Zuständigkeiten; 2. Zahl der ihnen unterstellten Mitarbeiter; 3. Höhe des verwalteten Etats; 4. Platz in der Hierarchie (Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen und der Führungskräfte auf gleicher Ebene).

(4)  ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1.

(5)  Der Europass-Lebenslauf kann von folgender Website heruntergeladen werden: http://europass.cedefop.europa.eu/htm/index.htm.

(6)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.