ISSN 1725-2539

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 101

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

50. Jahrgang
18. April 2007


Inhalt

 

I   Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte, die in Anwendung des EG-Vertrags/Euratom-Vertrags erlassen wurden

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

 

Verordnung (EG) Nr. 410/2007 der Kommission vom 17. April 2007 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

1

 

*

Verordnung (EG) Nr. 411/2007 der Kommission vom 17. April 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Betriebsprämienregelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe

3

 

*

Verordnung (EG) Nr. 412/2007 der Kommission vom 16. April 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe

6

 

 

Verordnung (EG) Nr. 413/2007 der Kommission vom 17. April 2007 zur Änderung der im Zuckersektor für bestimmte Erzeugnisse geltenden repräsentativen Preise und der Beträge der zusätzlichen Einfuhrzölle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1002/2006 für das Wirtschaftsjahr 2006/07

9

 

 

RICHTLINIEN

 

*

Richtlinie 2007/22/EG der Kommission vom 17. April 2007 zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung der Anhänge IV und VI an den technischen Fortschritt ( 1 )

11

 

 

III   In Anwendung des EU-Vertrags erlassene Rechtsakte

 

 

IN ANWENDUNG VON TITEL V DES EU-VERTRAGS ERLASSENE RECHTSAKTE

 

*

Beschluss 2007/235/GASP des Rates vom 16. April 2007 zur Durchführung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe

14

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte, die in Anwendung des EG-Vertrags/Euratom-Vertrags erlassen wurden

VERORDNUNGEN

18.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 101/1


VERORDNUNG (EG) Nr. 410/2007 DER KOMMISSION

vom 17. April 2007

zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 3223/94 der Kommission vom 21. Dezember 1994 mit Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrregelung für Obst und Gemüse (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die in Anwendung der Ergebnisse der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde von der Kommission festzulegenden, zur Bestimmung der pauschalen Einfuhrwerte zu berücksichtigenden Kriterien sind in der Verordnung (EG) Nr. 3223/94 für die in ihrem Anhang angeführten Erzeugnisse und Zeiträume festgelegt.

(2)

In Anwendung der genannten Kriterien sind die im Anhang zur vorliegenden Verordnung ausgewiesenen pauschalen Einfuhrwerte zu berücksichtigen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 3223/94 genannten pauschalen Einfuhrwerte sind in der Tabelle im Anhang zur vorliegenden Verordnung festgesetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 18. April 2007 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. April 2007

Für die Kommission

Jean-Luc DEMARTY

Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung


(1)  ABl. L 337 vom 24.12.1994, S. 66. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 386/2005 (ABl. L 62 vom 9.3.2005, S. 3).


ANHANG

zur Verordnung der Kommission vom 17. April 2007 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

(EUR/100 kg)

KN-Code

Drittland-Code (1)

Pauschaler Einfuhrpreis

0702 00 00

MA

59,2

TN

139,0

TR

143,2

ZZ

113,8

0707 00 05

JO

171,8

MA

54,4

TR

142,8

ZZ

123,0

0709 90 70

MA

50,8

TR

121,7

ZZ

86,3

0709 90 80

EG

242,2

IL

84,1

ZZ

163,2

0805 10 20

EG

45,0

IL

67,1

MA

49,4

TN

51,8

ZZ

53,3

0805 50 10

IL

60,1

TR

38,7

ZZ

49,4

0808 10 80

AR

87,3

BR

81,0

CA

124,4

CL

87,8

CN

79,4

NZ

126,8

US

129,0

UY

79,6

ZA

88,7

ZZ

98,2

0808 20 50

AR

78,2

CL

94,2

ZA

89,6

ZZ

87,3


(1)  Nomenklatur der Länder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1833/2006 der Kommission (ABl. L 354 vom 14.12.2006, S. 19). Der Code „ZZ“ steht für „Verschiedenes“.


18.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 101/3


VERORDNUNG (EG) Nr. 411/2007 DER KOMMISSION

vom 17. April 2007

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Betriebsprämienregelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001 (1), insbesondere auf Artikel 145 Buchstaben c, d und d)c,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 der Kommission (2) sind die Durchführungsbestimmungen zur Betriebsprämienregelung ab 2005 eingeführt worden.

(2)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2013/2006 sind die Vorschriften über die entkoppelte Stützung für Bananen und ihre Einbeziehung in die Betriebsprämienregelung eingeführt worden. Daher sind nunmehr die einschlägigen Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Diese sollten den gleichen Grundsätzen entsprechen wie die Durchführungsbestimmungen, die in der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 bereits für Tabak, Olivenöl, Baumwolle, Hopfen Zuckerrüben, Zuckerrohr und Zichorien festgelegt sind.

(3)

Gemäß Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 haben Spanien, Frankreich und Portugal beschlossen, Direktzahlungen an Betriebsinhaber in den Gebieten in äußerster Randlage aus der Betriebsprämienregelung auszuschließen. Somit gelten die Vorschriften zur Einbeziehung der Stützungsregelung für Bananen in die Betriebsprämienregelung nicht für diese Gebiete.

(4)

Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 enthält Durchführungsbestimmungen im Hinblick auf landwirtschaftliche Betriebsinhaber, die in Produktionskapazitäten investiert oder Parzellen langfristig gepachtet haben. Diese Bestimmungen bedürfen der Anpassung, um der besonderen Situation von Betriebsinhabern im Bananensektor Rechnung zu tragen, die vor Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2013/2006 solche Investitionen getätigt oder solche langfristigen Pachtverträge abgeschlossen haben.

(5)

Die Einbeziehung der Referenzbeträge für Bananen in die Betriebsprämienregelung wurde mittels der Verordnung (EG) Nr. 2013/2006 beschlossen. Die Mitgliedstaaten verfügen daher nur über eine sehr kurze Zeitspanne, um die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Einbeziehung einzuleiten. Deshalb sollten Maßnahmen getroffen werden, die einen reibungslosen Übergang zwischen der bisherigen Ausgleichsbeihilferegelung für Bananen und der Einbeziehung in die Betriebsprämienregelung gewährleisten. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass die landwirtschaftlichen Betriebsinhaber ihre Ansprüche innerhalb angemessener Fristen nutzen können. Soweit eine solche Möglichkeit gefährdet ist, sollte vorgeschrieben werden, dass die Mitgliedstaaten die in der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 vorgesehenen Fristen für die Antragstellung zu verlängern haben.

(6)

Gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 wird die nationale Reserve durch eine lineare Kürzung aller Referenzbeträge wiederaufgefüllt. Daher sind nunmehr klärende Bestimmungen festzulegen, wie die Mitgliedstaaten, von denen die Betriebsprämienregelung bereits in den Jahren 2005 und 2006 angewendet wurde, vorzugehen haben, um den Referenzbetrag für Bananen in die Wiederauffüllung der nationalen Reserve einzubeziehen.

(7)

Die Sondervorschriften in den Artikeln 48c und 48d der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 sollten auf die Stützung für Bananen in der Betriebsprämienregelung ausgedehnt werden.

(8)

Die Verordnung (EG) Nr. 795/2004 ist daher entsprechend zu ändern.

(9)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Direktzahlungen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EG) Nr. 795/2004 wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 21 wird wie folgt geändert:

a)

Dem Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Für Investitionen im Bananensektor wird das in Unterabsatz 1 genannte Datum auf den 1. Januar 2007 festgesetzt.“.

b)

Dem Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Für Investitionen im Bananensektor wird das in Unterabsatz 1 genannte Datum auf den 1. Januar 2007 festgesetzt.“.

c)

Dem Absatz 4 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Für langfristige Pachtverträge im Bananensektor wird das in Unterabsatz 1 genannte Datum auf den 1. Januar 2007 festgesetzt.“.

2.

Der Titel von Kapitel 6b erhält folgende Fassung:

„KAPITEL 6b

EINBEZIEHUNG DER ZAHLUNGEN FÜR TABAK, OLIVENÖL, BAUMWOLLE UND HOPFEN UND DER STÜTZUNG FÜR ZUCKERRÜBEN, ZUCKERROHR, ZICHORIEN UND BANANEN IN DIE BETRIEBSPRÄMIENREGELUNG“

3.

Artikel 48c wird wie folgt geändert:

a)

Dem Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Für die Festsetzung des Betrags und die Bestimmung der Zahlungsansprüche im Rahmen der Einbeziehung der Stützung für Bananen in die Betriebsprämienregelung gelten die Artikel 37 und 43 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 vorbehaltlich der mit Artikel 48d der vorliegenden Verordnung festgelegten Vorschriften.“.

b)

Absatz 4 erhält folgende Fassung:

„(4)   Gegebenenfalls gilt Artikel 41 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 für den Wert aller bestehenden Zahlungsansprüche vor der Einbeziehung der Stützung für Bananen und/oder der Milchzahlungen sowie auch für die berechneten Referenzbeträge der Stützungen für Bananen und/oder für die Milchzahlungen.“.

c)

Dem Absatz 5 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Der von dem Mitgliedstaat gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 im ersten Anwendungsjahr der Betriebsprämienregelung festgesetzte Kürzungssatz gilt für die in die Betriebsprämienregelung einzubeziehenden Referenzbeträge für Bananen.“.

d)

Dem Absatz 7 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Für die Festsetzung der Zahlungsansprüche für die Stützung für Bananen ist das erste Jahr der Anwendung der Betriebsprämienregelung gemäß Artikel 7 Absatz 1, den Artikeln 12 bis 17 und Artikel 20 das Jahr 2007.“.

e)

Absatz 8 erhält folgende Fassung:

„(8)   Besteht die Gefahr, dass wegen der Einbeziehung der gemäß Anhang VII Abschnitte K und L der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 berechneten Referenzbeträge für Zucker und Bananen in die Betriebsprämienregelung die Fristen gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 und Artikel 12 der vorliegenden Verordnung nicht eingehalten werden können, so verlängert der Mitgliedstaat diese Fristen um einen Monat.“

4.

Artikel 48d wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Sind dem Betriebsinhaber bis zum Termin für die Beantragung der Bestimmung von Zahlungsansprüchen für 2006 keine Zahlungsansprüche zugeteilt worden oder hat er bis zu diesem Termin keine Zahlungsansprüche erworben, so erhält er gemäß den Artikeln 37 und 43 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 berechnete Zahlungsansprüche hinsichtlich der Zahlungen für Tabak, Olivenöl und Baumwolle und der Stützung für Zuckerrüben, Zuckerrohr und Zichorien. Für die Einbeziehung der Stützung für Bananen in die Betriebsprämienregelung gilt das Jahr 2007.

Unterabsatz 1 gilt auch, wenn der Betriebsinhaber die Zahlungsansprüche für 2005 und/oder 2006 und, für die Einbeziehung der Stützung für Bananen, für 2007 gepachtet hat.“.

b)

Absatz 2 Unterabsatz 2 wird durch die folgenden Unterabsätze 2 und 3 ersetzt:

„Sind dem Betriebsinhaber bis zum Termin für die Beantragung der Bestimmung von Zahlungsansprüchen für 2007 im Rahmen der Einbeziehung der Stützung für Bananen Zahlungsansprüche zugeteilt worden oder hat er bis zu diesem Termin Zahlungsansprüche erworben oder erhalten, so werden Wert und Anzahl seiner Zahlungsansprüche folgendermaßen neu berechnet:

a)

Die Anzahl der Zahlungsansprüche entspricht der Anzahl der ihm gehörenden Zahlungsansprüche, erhöht um die Anzahl Hektar, die gemäß Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 für Bananen festgesetzt wurde;

b)

der Wert errechnet sich, indem die Summe des Wertes der ihm gehörenden Zahlungsansprüche und der gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 berechnete Referenzbetrag für die Stützung für Bananen durch die gemäß Buchstabe a dieses Absatzes ermittelte Zahl geteilt werden.

Bei der Berechnung gemäß den Unterabsätzen 1 und 2 werden die Zahlungsansprüche bei Flächenstilllegungen nicht berücksichtigt.“.

c)

Der folgende Absatz wird angefügt:

„(5)   Zum Zweck der Einbeziehung der Stützung für Bananen in die Betriebsprämienregelung wird das in den Absätzen 3 und 4 genannte Jahr 2006 durch das Jahr 2007 ersetzt.“

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2007.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. April 2007

Für die Kommission

Mariann FISCHER BOEL

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2013/2006 (ABl. L 384 vom 29.12.2006, S. 13).

(2)  ABl. L 141 vom 30.4.2004, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 373/2007 (ABl. L 92 vom 3.4.2007, S. 13).


18.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 101/6


VERORDNUNG (EG) Nr. 412/2007 DER KOMMISSION

vom 16. April 2007

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates vom 19. Februar 2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe (1), insbesondere auf Artikel 11 Buchstabe b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 enthält eine Liste der Personen, deren wirtschaftliche Ressourcen gemäß der Verordnung eingefroren werden.

(2)

Mit dem Beschluss 2007/235/GASP des Rates (2) wird der Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP (3) geändert. Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 ist daher entsprechend zu ändern.

(3)

Um die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zu gewährleisten, sollte die Verordnung unmittelbar in Kraft treten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 wird hiermit durch den Text im Anhang zu dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. April 2007

Für die Kommission

Eneko LANDÁBURU

Generaldirektor für Außenbeziehungen


(1)  ABl. L 55 vom 24.2.2004, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 236/2007 der Kommission (ABl. L 66 vom 6.3.2007, S. 14).

(2)  Siehe Seite 14 dieses Amtsblatts.

(3)  ABl. L 50 vom 20.2.2004, S. 66. Gemeinsamer Standpunkt zuletzt geändert durch den Gemeinsamen Standpunkt 2007/120/GASP (ABl. L 51 vom 20.2.2007, S. 25).


ANHANG

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 wird wie folgt geändert:

1.

Folgende natürliche Personen werden hinzugefügt:

a)

Dokora, Lazarus; Stellvertretender Minister für höhere Bildung und Hochschulen, geb. 3.11.1957.

b)

Georgias, Aguy; Stellvertretender Minister für Wirtschaftsentwicklung, geb. 22.6.1935.

c)

Maluleke, Titus; Stellvertretender Minister für Bildung, Sport und Kultur.

d)

Mutinhiri, Tracey; Stellvertretender Minister für Einheimischenförderung (ehemaliger Stellvertretender Senatssprecher).

e)

Mzembi, Walter; Stellvertretender Minister für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung, geb. 16.3.1964.

2.

Folgende weitere Änderungen werden vorgenommen:

a)

Der Eintrag „Chapfika, David; Stellvertretender Minister für Finanzen (früher Stellvertretender Minister für Finanzen und Wirtschaftsentwicklung), geb. 7.4.1957“ erhält folgende Fassung:

Chapfika, David; Stellvertretender Minister für Landwirtschaft (ehemaliger Stellvertretender Minister für Finanzen), geb. 7.4.1957.

b)

Der Eintrag „Gumbo, Rugare Eleck Ngidi; Minister für Wirtschaftsentwicklung (früher Staatsminister für staatliche Unternehmen und halbstaatliche Einrichtungen im Amt des Präsidenten), geb. 8.3.1940“ erhält folgende Fassung:

Gumbo, Rugare Eleck Ngidi; Minister für Landwirtschaft (ehemaliger Minister für Wirtschaftsentwicklung), geb. 8.3.1940.

c)

Der Eintrag „Made, Joseph Mtakwese; Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (früher Minister für Land, Landwirtschaft und Wiederansiedlung im ländlichen Raum), geb. 21.11.1954“ erhält folgende Fassung:

Made, Joseph Mtakwese; Staatsminister für Agrotechnik und Mechanisierung der Landwirtschaft (ehemaliger Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung), geb. 21.11.1954.

d)

Der Eintrag „Mangwana, Paul Munyaradzi; Staatsminister (früher Minister für den öffentlichen Dienst, Arbeit und soziale Wohlfahrt), geb. 10.8.1961“ erhält folgende Fassung:

Mangwana, Paul Munyaradzi; Staatsminister für Einheimischenförderung, geb. 10.8.1961.

e)

Der Eintrag „Marumahoko, Rueben; Stellvertretender Minister des Inneren (früher Stellvertretender Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom), geb. 4.4.1948“ erhält folgende Fassung:

Marumahoko, Reuben; Stellvertretender Außenminister (ehemaliger Stellvertretender Minister des Inneren), geb. 4.4.1948.

f)

Der Eintrag „Matshalaga, Obert; Stellvertretender Außenminister“ erhält folgende Fassung:

Matshalaga, Obert; Stellvertretender Minister des Inneren (ehemaliger Stellvertretender Außenminister), geb. 21.4.1951 in Mhute Kraal — Zvishavane, Simbabwe.

g)

Der Eintrag „Mumbengegwi, Samuel Creighton; ehemaliger Minister für Industrie und Internationalen Handel, geb. 23.10.1942“ erhält folgende Fassung:

Mumbengegwi, Samuel Creighton; Minister für Finanzen (ehemaliger Staatsminister für Einheimischenförderung), geb. 23.10.1942.

h)

Der Eintrag „Murerwa, Herbert Muchemwa; Minister für Finanzen (früher Minister für höhere Bildung und Hochschulen), geb. 31.7.1941“ erhält folgende Fassung:

Murerwa, Herbert Muchemwa; ehemaliger Minister für Finanzen, geb. 31.7.1941.

i)

Der Eintrag „Ndlovu, Sikhanyiso; Stellvertretender Sekretär für Kommissariat im Politbüro der ZANU (PF), geb. 20.9.1949“ erhält folgende Fassung:

Ndlovu, Sikhanyiso; Minister für Information und Öffentlichkeit (ehemaliger Stellvertretender Minister für höhere Bildung und Hochschulen), geb. 20.9.1949.

j)

Der Eintrag „Nguni, Sylvester; Stellvertretender Minister für Landwirtschaft, geb. 4.8.1955“ erhält folgende Fassung:

Nguni, Sylvester; Minister für Wirtschaftsentwicklung (ehemaliger Stellvertretender Minister für Landwirtschaft), geb. 4.8.1955.

k)

Der Eintrag „Udenge, Samuel; Stellvertretender Minister für Wirtschaftsentwicklung“ erhält folgende Fassung:

Udenge, Samuel; Staatsminister für staatliche Unternehmen (ehemaliger Stellvertretender Minister für Wirtschaftsentwicklung).


18.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 101/9


VERORDNUNG (EG) Nr. 413/2007 DER KOMMISSION

vom 17. April 2007

zur Änderung der im Zuckersektor für bestimmte Erzeugnisse geltenden repräsentativen Preise und der Beträge der zusätzlichen Einfuhrzölle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1002/2006 für das Wirtschaftsjahr 2006/07

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (1),

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 951/2006 der Kommission vom 30. Juni 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates für den Zuckerhandel mit Drittländern (2), insbesondere auf Artikel 36,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die bei der Einfuhr von Weißzucker, Rohzucker und bestimmtem Sirup zu berücksichtigenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle für das Wirtschaftsjahr 2006/07 wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 1002/2006 der Kommission (3) festgesetzt. Diese Preise und Zölle wurden zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 366/2007 der Kommission (4) geändert.

(2)

Die der Kommission derzeit vorliegenden Angaben führen zu einer Änderung der genannten Beträge gemäß den in der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 vorgesehenen Regeln und Modalitäten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die bei der Einfuhr der in Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 genannten Erzeugnisse anzuwendenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Zölle, festgesetzt mit der Verordnung (EG) Nr. 1002/2006 für das Wirtschaftsjahr 2006/07, werden geändert und sind im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 18. April 2007 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. April 2007

Für die Kommission

Jean-Luc DEMARTY

Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung


(1)  ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2011/2006 (ABl. L 384 vom 29.12.2006, S. 1).

(2)  ABl. L 178 vom 1.7.2006, S. 24. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2031/2006 (ABl. L 414 vom 30.12.2006, S. 43).

(3)  ABl. L 179 vom 1.7.2006, S. 36.

(4)  ABl. L 91 vom 31.3.2007, S. 17.


ANHANG

Geänderte Beträge der bei der Einfuhr von Weißzucker, Rohzucker und der Erzeugnisse des KN-Codes 1702 90 99 ab dem 18. April 2007 anwendbaren repräsentativen Preise und zusätzlichen Zölle

(EUR)

KN-Code

Repräsentativer Preis je 100 kg Eigengewicht

Zusätzlicher Zoll je 100 kg Eigengewicht

1701 11 10 (1)

20,09

6,26

1701 11 90 (1)

20,09

11,88

1701 12 10 (1)

20,09

6,07

1701 12 90 (1)

20,09

11,37

1701 91 00 (2)

23,84

13,72

1701 99 10 (2)

23,84

8,79

1701 99 90 (2)

23,84

8,79

1702 90 99 (3)

0,24

0,40


(1)  Festsetzung für die Standardqualität gemäß Anhang I Abschnitt III der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 1).

(2)  Festsetzung für die Standardqualität gemäß Anhang I Abschnitt II der Verordnung (EG) Nr. 318/2006.

(3)  Festsetzung pro 1 % Saccharosegehalt.


RICHTLINIEN

18.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 101/11


RICHTLINIE 2007/22/EG DER KOMMISSION

vom 17. April 2007

zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung der Anhänge IV und VI an den technischen Fortschritt

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

nach Anhörung des Wissenschaftlichen Ausschusses „Konsumgüter“,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Wissenschaftliche Ausschuss für kosmetische Mittel und für den Verbraucher bestimmte Non-Food-Erzeugnisse, der mit dem Beschluss 2004/210/EG der Kommission (2) durch den Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP) ersetzt wurde, gab eine Stellungnahme zur sicheren Verwendung des Konservierungsstoffes Iodopropinylbutylcarbamat (IPBC) in kosmetischen Mitteln ab, in der er zu dem Ergebnis kam, dass die tägliche bioverfügbare Aufnahme von Jod aus kosmetischen Mitteln 20 % der empfohlenen täglichen Aufnahme von 150 μg nicht überschreiten sollte und dass IPBC nicht in Mitteln zur Mundhygiene und Lippenprodukten verwendet werden sollte.

(2)

Da die Liste der für kosmetische Mittel zugelassenen Konservierungsstoffe einerseits nicht zu stark eingeschränkt sein, andererseits jedoch die Exposition gegenüber Jod aus IPBC nicht zu hoch sein sollte, sollte der bestehende Eintrag 56 in Anhang VI entsprechend geändert werden.

(3)

Natriumjodat und der Farbstoff CI 45425 enthalten Jod und werden derzeit in Anhang VI als zugelassener Konservierungsstoff und in Anhang IV als zugelassener Farbstoff geführt. Da keine Interessengruppe für eine Verwendung dieser Stoffe eintritt und laut der Stellungnahme des SCCP die Exposition gegenüber Jod aus kosmetischen Mitteln zu reduzieren ist, sollten die Zulassungen aufgehoben werden.

(4)

Die Richtlinie 76/768/EWG sollte daher entsprechend geändert werden.

(5)

Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für kosmetische Mittel —

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anhänge IV und VI der Richtlinie 76/768/EWG werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Richtlinie geändert.

Artikel 2

Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, damit ab dem 18. Oktober 2008 weder Hersteller aus der Gemeinschaft noch Importeure, die in der Gemeinschaft niedergelassen sind, kosmetische Mittel in Verkehr bringen, die dieser Richtlinie nicht entsprechen.

Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, damit diese Mittel nach dem 18. April 2009 nicht mehr an den Endverbraucher verkauft oder abgegeben werden.

Artikel 3

(1)   Die Mitgliedstaaten setzen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, um dieser Richtlinie spätestens am 18. Januar 2008 nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Rechtsvorschriften mit und fügen eine Tabelle der Entsprechungen zwischen der Richtlinie und diesen innerstaatlichen Rechtsvorschriften bei.

Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.

(2)   Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Artikel 4

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 5

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 17. April 2007

Für die Kommission

Günter VERHEUGEN

Vizepräsident


(1)  ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 169. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2007/17/EG der Kommission (ABl. L 82 vom 23.3.2007, S. 27).

(2)  ABl. L 66 vom 4.3.2004, S. 45.


ANHANG

Die Richtlinie 76/768/EWG wird wie folgt geändert:

(1)

In Anhang IV Teil 1 wird der Farbstoff CI 45425 gestrichen.

(2)

Anhang VI Teil 1 wird wie folgt geändert:

a)

Die laufende Nummer 10 wird gestrichen;

b)

die laufende Nummer 56 erhält folgende Fassung:

Laufende Nummer

Stoff

Zulässige Höchstkonzentration

Einschränkungen und Anforderungen

Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung

a

b

c

d

e

„56

Iodopropinylbutylcarbamat

(IPBC)

3-Iod-2-propinylbutylcarbamat

CAS-Nr. 55406-53-6

a)

Abzuspülende Mittel: 0,02 %

b)

Mittel, die auf der Haut verbleiben: 0,01 %, außer in Desodorierungsmitteln/schweißhemmenden Mitteln: 0,0075 %

Nicht in Mitteln für Mundhygiene und in Lippenprodukten verwenden

a)

Nicht in Mitteln für Kinder unter drei Jahren verwenden, außer in Badezusätzen/Duschgels und Shampoo

b)

Nicht in Körperlotionen und Körpercremes verwenden (1)

Nicht in Mitteln für Kinder unter drei Jahren verwenden

a)

‚Nicht für Kinder unter drei Jahren verwenden‘ (2)

b)

‚Nicht für Kinder unter drei Jahren verwenden‘ (3)


(1)  Betrifft alle Produkte, die dazu bestimmt sind, großflächig auf den Körper aufgetragen zu werden.

(2)  Nur für Produkte, außer Badezusätzen/Duschgels und Shampoos, die von Kindern unter drei Jahren verwendet werden könnten.

(3)  Nur für Produkte, die von Kindern unter drei Jahren verwendet werden könnten.“.


III In Anwendung des EU-Vertrags erlassene Rechtsakte

IN ANWENDUNG VON TITEL V DES EU-VERTRAGS ERLASSENE RECHTSAKTE

18.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 101/14


BESCHLUSS 2007/235/GASP DES RATES

vom 16. April 2007

zur Durchführung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP (1), insbesondere auf dessen Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2002/145/GASP (2) und mit der Verordnung (EG) Nr. 310/2002 (3) restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe erlassen. Diese Maßnahmen sehen namentlich das Verbot der Lieferung von Waffen und damit zusammenhängender technischer Hilfe an Simbabwe sowie das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen vor.

(2)

Mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP hat der Rat einige der genannten Maßnahmen, insbesondere die des Gemeinsamen Standpunkts 2002/145/GASP, erneuert.

(3)

Im Zuge der Umbildung der Regierung Simbabwes am 6./7. Februar 2007 traten fünf neue Personen in die Regierung ein. Die restriktiven Maßnahmen des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP sollten folglich auch für diese Personen gelten.

(4)

Die Liste der Personen, deren Namen im Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP genannt sind, sollte daher aktualisiert werden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Der Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Luxemburg am 16. April 2007.

Im Namen des Rates

Der Präsident

Horst SEEHOFER


(1)  ABl. L 50 vom 20.2.2004, S. 66. Gemeinsamer Standpunk zuletzt geändert durch den Gemeinsamen Standpunkt 2007/120/GASP (ABl. L 51 vom 20.2.2007, S. 25).

(2)  ABl. L 50 vom 21.2.2002, S. 1. Gemeinsamer Standpunk zuletzt geändert durch den Gemeinsamen Standpunkt 2003/115/GASP (ABl. L 46 vom 20.2.2003, S. 30).

(3)  ABl. L 50 vom 21.2.2002, S. 4. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 743/2003 der Kommission (ABl. L 106 vom 29.4.2003, S. 18).


ANHANG

Liste der Personen nach den Artikeln 4 und 5 des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP

1.

Mugabe, Robert Gabriel

Präsident, geb. 21.2.1924

2.

Bonyongwe, Happyton

Generaldirektor des Zentralen Nachrichtendienstes, geb. 6.11.1960

3.

Buka (alias Bhuka), Flora

Ministerin für Sonderaufgaben mit Zuständigkeit für Landentwicklungs- und Wiederansiedlungsprogramme (früher Staatsministerin im Amt des Vizepräsidenten und Staatsministerin für das Landreformprogramm im Amt des Präsidenten), geb. 25.2.1968

4.

Bvudzijena, Wayne

Stellvertretender Polizeichef, Polizeisprecher

5.

Chapfika, David

Stellvertretender Minister für Landwirtschaft (früher Stellvertretender Minister für Finanzen), geb. 7.4.1957

6.

Charamba, George

Ständiger Sekretär im Amt für Information und Öffentlichkeitsarbeit, geb. 4.4.1963

7.

Charumbira, Fortune Zefanaya

ehemalige Stellvertretende Ministerin für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und das nationale Wohnungswesen, geb. 10.6.1962

8.

Chigudu, Tinaye

Gouverneur der Provinz von Manicaland

9.

Chigwedere, Aeneas Soko

Minister für Bildung, Sport und Kultur, geb. 25.11.1939

10.

Chihota, Phineas

Stellvertretender Minister für Industrie und internationalen Handel

11.

Chihuri, Augustine

Polizeichef, geb. 10.3.1953

12.

Chimbudzi, Alice

Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF)

13.

Chimutengwende, Chen

Staatsminister für öffentliche und interaktive Angelegenheiten (früher Minister für Post und Telekommunikation), 28.8.1943

14.

Chinamasa, Patrick Anthony

Minister für Justiz-, Rechts- und Parlamentsangelegenheiten, geb. 25.1.1947

15.

Chindori-Chininga, Edward Takaruza

ehemaliger Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie, geb. 14.3.1955

16.

Chipanga, Tongesai Shadreck

ehemaliger Stellvertretender Minister des Inneren, geb. 10.10.1946

17.

Chitepo, Victoria

Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. 27.3.1928

18.

Chiwenga, Constantine

Befehlshaber der Streitkräfte Simbabwes, General (früher Befehlshaber der Armee, Generalleutnant), geb. 25.8.1956

19.

Chiweshe, George

Vorsitzender der simbabwischen Wahlkommission (Richter am Obersten Gerichtshof und Vorsitzender der umstrittenen Wahlkreisgrenzenkommission), geb. 4.6.1953

20.

Chiwewe, Willard

Gouverneur der Provinz Masvingo (früher Erster Sekretär im Amt des Präsidenten, zuständig für Sonderaufgaben), geb. 19.3.1949

21.

Chombo, Ignatius Morgan Chininya

Minister für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und städtebauliche Entwicklung, geb. 1.8.1952

22.

Dabengwa, Dumiso

Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1939

23.

Damasane, Abigail

Stellvertretende Ministerin für Frauen, Gleichstellungsfragen und Gemeinschaftsentwicklung

24.

Dokora, Lazarus

Stellvertretender Minister für höhere Bildung und Hochschulen, geb. 3.11.1957

25.

Georgias, Aguy

Stellvertretender Minister für Wirtschaftsentwicklung, geb. 22.6.1935

26.

Goche, Nicholas Tasunungurwa

Minister für den öffentlichen Dienst, Arbeit und soziale Wohlfahrt (früher Staatsminister für nationale Sicherheit im Amt des Präsidenten), geb. 1.8.1946

27.

Gombe, G.

Leiter der Wahlaufsichtskommission

28.

Gula-Ndebele, Sobuza

ehemaliger Leiter der Wahlaufsichtskommission

29.

Gumbo, Rugare Eleck Ngidi

Minister für Landwirtschaft (früher Minister für Wirtschaftsentwicklung), geb. 8.3.1940

30.

Hove, Richard

Sekretär für Wirtschaftsfragen im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1935

31.

Hungwe, Josaya (alias Josiah) Dunira

ehemaliger Gouverneur der Provinz Masvingo, geb. 7.11.1935

32.

Kangai, Kumbirai

Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. 17.2.1938

33.

Karimanzira, David Ishemunyoro Godi

Gouverneur der Provinz Harare und Sekretär für Finanzen im Politbüro der ZANU (PF), geb. 25.5.1947

34.

Kasukuwere, Saviour

Stellvertretender Minister für Jugendentwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Stellvertretender Sekretär für Jugendfragen im Politbüro der ZANU (PF), geb. 23.10.1970

35.

Kaukonde, Ray

Gouverneur der Provinz Mashonaland-Ost, geb. 4.3.1963

36.

Kuruneri, Christopher Tichaona

ehemaliger Minister für Finanzen und Wirtschaftsentwicklung, geb. 4.4.1949, Anm.: derzeit in Untersuchungshaft

37.

Langa, Andrew

Stellvertretender Minister für Umwelt und Tourismus (früher Stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation)

38.

Lesabe, Thenjiwe V.

Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1933

39.

Machaya, Jason (alias Jaison) Max Kokerai

ehemaliger Stellvertretender Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie, geb. 13.6.1952

40.

Made, Joseph Mtakwese

Staatsminister für Agrartechnik und Mechanisierung (früher Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung), geb. 21.11.1954

41.

Madzongwe, Edna (alias Edina)

Präsidentin des Senats, Mitglied der ZANU (PF), geb. 11.7.1943

42.

Mahofa, Shuvai Ben

ehemalige Stellvertretende Ministerin für Jugendentwicklung, Gleichstellungsfragen und Schaffung von Arbeitsplätzen, geb. 4.4.1941

43.

Mahoso, Tafataona

Vorsitzender des Medieninformationsausschusses

44.

Makoni, Simbarashe

Stellvertretender Generalsekretär für Wirtschaftsfragen im Politbüro der ZANU (PF) (früher Finanzminister), geb. 22.3.1950

45.

Makwavarara, Sekesai

Stellvertretende Bürgermeisterin von Harare (ZANU-PF)

46.

Malinga, Joshua

Stellvertretender Sekretär für Behinderte und Benachteiligte im Politbüro der ZANU (PF), geb. 28.4.1944

47.

Maluleke, Titus

Stellvertretender Minister für Bildung, Sport und Kultur

48.

Mangwana, Paul Munyaradzi

Staatsminister für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment), geb. 10.8.1961

49.

Manyika, Elliot Tapfumanei

Minister ohne Geschäftsbereich (früher Minister für Jugendentwicklung, Gleichstellungsfragen und Schaffung von Arbeitsplätzen), geb. 30.7.1955

50.

Manyonda, Kenneth Vhundukai

ehemaliger Stellvertretender Minister für Industrie und internationalen Handel, geb. 10.8.1934

51.

Marumahoko, Reuben

Stellvertretender Außenminister (früher Stellvertretender Minister des Inneren), geb. 4.4.1948

52.

Masawi, Ephrahim Sango

Gouverneur der Provinz Mashonaland-Zentral

53.

Masuku, Angeline

Gouverneurin der Provinz Matabeleland-Süd, Sekretärin für Behinderte und Benachteiligte im Politbüro der ZANU (PF), geb. 14.10.1936

54.

Mathema, Cain

Gouverneur der Provinz Bulawayo

55.

Mathuthu, Thokozile

Gouverneur der Provinz Matabeleland-Nord und Stellvertretender Sekretär für Verkehr und soziale Wohlfahrt im Politbüro der ZANU (PF)

56.

Matiza, Joel Biggie

Stellvertretender Minister für ländliches Wohnen und soziale Einrichtungen, geb. 17.8.1960

57.

Matonga, Brighton

Stellvertretender Minister für Information und Öffentlichkeitsarbeit, geb. 1969

58.

Matshalaga, Obert

Stellvertretender Minister des Inneren (früher Stellvertretender Außenminister), geb. 21. April 1951 in Mhute Kraal — Zvishavane

59.

Matshiya, Melusi (Mike)

Staatssekretär, Ministerium des Inneren

60.

Mavhaire, Dzikamai

Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF)

61.

Mbiriri, Partson

Staatssekretär, Ministerium für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und städtebauliche Entwicklung

62.

Midzi, Amos Bernard (Mugenva)

Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie (früher Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom), geb. 4.7.1952

63.

Mnangagwa, Emmerson Dambudzo

Minister für ländliches Wohnen und soziale Einrichtungen (früher Parlamentssprecher), geb. 15.9.1946

64.

Mohadi, Kembo Campbell Dugishi

Minister des Inneren (früher Stellvertretender Minister für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und das nationale Wohnungswesen), geb. 15.11.1949

65.

Moyo, Jonathan

ehemaliger Staatsminister für Information und Öffentlichkeitsarbeit im Amt des Präsidenten, geb. 12.1.1957

66.

Moyo, July Gabarari

ehemaliger Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom (früher Minister für den öffentlichen Dienst, Arbeit und soziale Wohlfahrt), geb. 7.5.1950

67.

Moyo, Simon Khaya

Stellvertretender Sekretär für Rechtsangelegenheiten im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1945, Anm.: Botschafter in Südafrika

68.

Mpofu, Obert Moses

Minister für Industrie und internationalen Handel (früher Gouverneur der Provinz Matabeleland-Nord) (Stellvertretender Sekretär für Nationale Sicherheit im Politbüro der ZANU (PF)), geb. 12.10.1951

69.

Msika, Joseph W.

Vizepräsident, geb. 6.12.1923

70.

Msipa, Cephas George

Gouverneur der Provinz Midlands, geb. 7.7.1931

71.

Muchena, Olivia Nyembesi (alias Nyembezi)

Staatsministerin für Wissenschaft und Technologie im Amt des Präsidenten (früher Staatsministerin im Amt des Vizepräsidenten Msika), geb. 18.8.1946

72.

Muchinguri, Oppah Chamu Zvipange

Ministerin für Frauen, Gleichstellungsfragen und Gemeinschaftsentwicklung, Sekretärin für Gleichstellungsfragen und Kultur im Politbüro der ZANU (PF), geb. 14.12.1958

73.

Mudede, Tobaiwa (Tonneth)

Leiter der zentralen Registerbehörde (Registrar General), geb. 22.12.1942

74.

Mudenge, Isack Stanilaus Gorerazvo

Minister für höhere Bildung und Hochschulen (früher Außenminister), geb. 17.12.1941

75.

Mugabe, Grace

Ehefrau von Robert Gabriel Mugabe, geb. 23.7.1965

76.

Mugabe, Sabina

Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. 14.10.1934

77.

Muguti, Edwin

Stellvertretender Minister für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder, geb. 1965

78.

Mujuru, Joyce Teurai Ropa

Vizepräsidentin (früher Ministerin für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung), geb. 15.4.1955

79.

Mujuru, Solomon T.R.

Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1.5.1949

80.

Mumbengegwi, Samuel Creighton

Minister für Finanzen (früher Staatsminister für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment)), 23.10.1942

81.

Mumbengegwi, Simbarashe

Außenminister, geb. 20.7.1945

82.

Murerwa, Herbert Muchemwa

Ehemaliger Minister für Finanzen, geb. 31.7.1941

83.

Musariri, Munyaradzi

Stellvertretender Polizeichef

84.

Mushohwe, Christopher Chindoti

Minister für Verkehr und Kommunikation (früher Stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation), geb. 6.2.1954

85.

Mutasa, Didymus Noel Edwin

Staatsminister für nationale Sicherheit, Bodenreform und Wiederansiedlung im Amt des Präsidenten, Sekretär für Verwaltung in der ZANU (PF), geb. 27.7.1935

86.

Mutezo, Munacho

Minister für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung

87.

Mutinhiri, Ambros (alias Ambrose)

Minister für Jugendförderung, Gleichstellungsfragen und Beschäftigung, Brigade-Kommandeur a. D.

88.

Mutinhiri, Tracey

Stellvertretende Ministerin für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment) (früher Sprecherin des Senats)

89.

Mutiwekuziva, Kenneth Kaparadza

Stellvertretender Minister für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und Beschäftigung, geb. 27.5.1948

90.

Muzenda, Tsitsi V.

Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. 28.10.1922

91.

Muzonzini, Elisha

Brigadegeneral (früher Generaldirektor des Zentralen Nachrichtendienstes), geb. 24.6.1957

92.

Mzembi, Walter

Stellvertretender Minister für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung, geb. 16.3.1964

93.

Ncube, Abedinico

Stellvertretender Minister für den öffentlichen Dienst, Arbeit und soziale Wohlfahrt (früher Stellvertretender Außenminister), geb. 13.10.1954

94.

Ndlovu, Naison K.

Sekretär für Produktion und Arbeit im Politbüro der ZANU (PF), geb. 22.10.1930

95.

Ndlovu, Richard

Stellvertreter für Kommissariat im Politbüro der ZANU (PF), geb. 26.6.1942

96.

Ndlovu, Sikhanyiso

Minister für Information und Öffentlichkeitsarbeit (früher Stellvertretender Minister für höhere Bildung und Hochschulen), geb. 20.9.1949

97.

Nguni, Sylvester

Minister für Wirtschaftsentwicklung (früher Stellvertretender Minister für Landwirtschaft), geb. 4.8.1955

98.

Nhema, Francis

Minister für Umwelt und Tourismus, geb. 17.4.1959

99.

Nkomo, John Landa

Parlamentssprecher (früher Minister für Sonderaufgaben im Amt des Präsidenten), geb. 22.8.1934

100.

Nyambuya, Michael Reuben

Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom (früher Generalleutnant, Gouverneur der Provinz Manicaland), geb. 23.7.1955

101.

Nyanhongo, Magadzire Hubert

Stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation

102.

Nyathi, George

Stellvertretender Sekretär für Wissenschaft und Technologie im Politbüro der ZANU (PF)

103.

Nyoni, Sithembiso Gile Glad

Ministerin für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und Beschäftigung, geb. 20.9.1949

104.

Parirenyatwa, David Pagwese

Minister für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder (früher Stellvertretender Minister), geb. 2.8.1950

105.

Patel, Khantibhal

Stellvertretender Sekretär für Finanzen im Politbüro der ZANU (PF), geb. 28.10.1928

106.

Pote, Selina M.

Stellvertretende Sekretärin für Gleichstellungsfragen und Kultur im Politbüro der ZANU (PF)

107.

Rusere, Tino

Stellvertretender Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie (früher Stellvertretender Minister für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung), geb. 10.5.1945

108.

Sakabuya, Morris

Stellvertretender Minister für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und Stadtentwicklung

109.

Sakupwanya, Stanley

Stellvertretender Sekretär für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder im Politbüro der ZANU (PF)

110.

Samkange, Nelson Tapera Crispen

Gouverneur der Provinz Mashonaland-West

111.

Sandi oder Sachi, E. (?)

Stellvertretende Sekretärin für Frauenfragen im Politbüro der ZANU (PF)

112.

Savanhu, Tendai

Stellvertretender Sekretär für Verkehr und soziale Wohlfahrt der ZANU (PF), geb. 21.3.1968

113.

Sekeramayi, Sydney (alias Sidney) Tigere

Minister für Verteidigung, geb. 30.3.1944

114.

Sekeremayi, Lovemore

Wahlleiter

115.

Shamu, Webster

Staatsminister für Umsetzung politischer Entscheidungen (früher Staatsminister für Umsetzung politischer Entscheidungen im Amt des Präsidenten), geb. 6.6.1945

116.

Shamuyarira, Nathan Marwirakuwa

Sekretär für Information und Öffentlichkeitsarbeit im Politbüro der ZANU (PF), geb. 29.9.1928

117.

Shiri, Perence

Marschall der Luftwaffe, geb. 1.11.1955

118.

Shumba, Isaiah Masvayamwando

Stellvertretender Minister für Bildung, Sport und Kultur, geb. 3.1.1949

119.

Sibanda, Jabulani

ehemaliger Vorsitzender des Nationalen Verbandes der Kriegsveteranen, geb. 31.12.1970

120.

Sibanda, Misheck Julius Mpande

Kabinettschef (Nachfolger von Charles Utete – Nr. 126), geb. 3.5.1949

121.

Sibanda, Phillip Valerio (alias Valentine)

Befehlshaber der Nationalen Armee Simbabwes, Generalleutnant, geb. 25.8.1956

122.

Sikosana, Absolom

Sekretär für Jugendfragen im Politbüro der ZANU (PF)

123.

Stamps, Timothy

Berater für Gesundheitsfragen im Amt des Präsidenten, geb. 15.10.1936

124.

Tawengwa, Solomon Chirume

Stellvertretender Sekretär für Finanzen im Politbüro der ZANU (PF), geb. 15.6.1940

125.

Udenge, Samuel

Staatsminister für staatliche Unternehmen (früher Stellvertretender Minister für Wirtschaftsentwicklung)

126.

Utete, Charles

Vorsitzender des Präsidialausschusses für die Grundeigentumsüberprüfung (früher Kabinettschef), geb. 30.10.1938

127.

Veterai, Edmore

Hauptstellvertreter des Polizeikommissars, Polizeichef von Harare

128.

Zimonte, Paradzai

Leiter der Strafvollzugsanstalten, geb. 4.3.1947

129.

Zhuwao, Patrick

Stellvertretender Minister für Wissenschaft und Technologie (Anm.: Neffe Mugabes)

130.

Zvinavashe, Vitalis

Mitglied des Politbüros der ZANU (PF), Ausschuss für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment), geb. 27.9.1943