Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2009

Die Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt wird als wesentliches Element für ein nachhaltiges Wachstum der Europäischen Union (EU) betrachtet. Dennoch sind sie Opfer von Diskriminierung, mit beruflichen Hindernissen konfrontiert und häufiger von Konjunkturschwankungen betroffen als Männer.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Gleichstellung von Frauen und Männern vom 27. Februar 2009 [KOM(2009) 77 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der sechste Bericht der Kommission enthält eine Beschreibung der wesentlichen Fortschritte, die im Jahr 2008 auf dem Gebiet der Gleichstellung von Frauen und Männern erzielt wurden. Angesichts der derzeitigen demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen trägt die Beteiligung der Frauen wesentlich zu Wachstum, Beschäftigung und zum sozialen Zusammenhalt der Europäischen Union (EU) bei.

2008 liegt die Erwerbstätigenquote für Frauen nicht weit von den in der Lissabon-Strategie festgelegten Zielen entfernt (60% im Jahr 2010). Allerdings schwankt diese Quote je nach Mitgliedstaat zwischen 36,9 % und 73,2 %. Darüber hinaus sind Frauen in prekären, befristeten oder Teilzeitarbeitsverhältnissen überrepräsentiert.

Sie sind häufiger von Armut betroffen als Männer. Dies gilt für 32 % der alleinerziehenden Frauen und für 21 % der Frauen über 65.

Der durchschnittliche Unterschied zwischen den Beschäftigungsquoten für Frauen und Männer ging von 17,1 % im Jahr 2000 auf 14,2 % im Jahr 2007 zurück. Aber die familiären Pflichten sind weiterhin ungleich aufgeteilt und die Beschäftigungsquote der Frauen mit Kindern sinkt um 12,4 Prozentpunkte, während sie für Männer mit Kindern um 7,3 Prozentpunkte ansteigt.

Die Mehrheit der Hochschulabsolventen in der EU sind Frauen (58,9 %). Allerdings spiegelt sich ihr Bildungsgrad nicht signifikant in ihrer Situation auf dem Arbeitsmarkt wider, wo ihr beruflicher Aufstieg, ihre Entlohnung und ihre Rentenansprüche eingeschränkt sind.

Der Anteil der Frauen in Führungspositionen ist relativ niedrig. Der europäische Durchschnitt liegt bei 30 %. Aber dieser Anteil ist in den meisten Mitgliedstaaten niedriger.

Legislative Entwicklungen

2008 leitete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedstaaten in Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie 2002/73/EG (über den Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg) und der Richtlinie 2004/113/EG (über die Gleichbehandlung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen) ein.

Die Kommission prüft die Wirksamkeit der bestehenden Rechtsvorschriften über gleiches Entgelt für Frauen und Männer. Sie könnte erforderlichenfalls eine neue Rechtsvorschrift zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede vorschlagen.

Verschiedene Bestimmungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben wurden verabschiedet. Die Kommission schlägt die Änderung der Richtlinie 92/85/EWG über den Mutterschutz vor, insbesondere die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs auf 18 Wochen. Diese Bestimmungen sollen auf freiwilliger Basis auf selbständige Erwerbstätige und ihre mitarbeitenden Ehepartner ausgedehnt werden. Die Sozialpartner haben Verhandlungen über Elternurlaub und Urlaub aus familiären Gründen, ausgenommen Mutterschaftsurlaub, aufgenommen und eine Vereinbarung getroffen. Die Kommission hat einen Vorschlag zur Umsetzung dieser Vereinbarung in einer Richtlinie vorgelegt. Zudem hat die Kommission einen Bericht über die Einrichtungen zur Kinderbetreuung, die in vielen Mitgliedstaaten noch nicht ausreichend entwickelt sind, vorgelegt.

Im Juni 2008 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, die die Einbeziehung der Frauen in politische Entscheidungsprozesse fördern und geschlechtsspezifische Vorurteile in der Gesellschaft abbauen sollen.

Orientierungen für die künftige Politik

Beitrag von Gleichstellungsmaßnahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund des Konjunkturrückgangs. Die Erreichung einer echten Gleichstellung hängt vom Abbau der Unterschiede und der Hindernisse, die die Beschäftigung und berufliche Entwicklung von Frauen einschränken, ab.

Der Bericht betont insbesondere die Wichtigkeit folgender Faktoren:

Letzte Änderung: 01.07.2009