20.2.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 63/16


Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio (Italien), eingereicht am 21. Oktober 2022 — Eg Vacation Rentals Ireland Limited/Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni

(Rechtssache C-666/22)

(2023/C 63/22)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Eg Vacation Rentals Ireland Limited

Beklagte: Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni

Vorlagefragen

1.

Steht das Unionsrecht der Anwendung nationaler Bestimmungen wie den in Art. 1 Abs. 515, 516 und 517 des Gesetzes Nr. 178 vom 30. Dezember 2020 enthaltenen entgegen, die für in einem anderen europäischen Land niedergelassene, aber in Italien tätige Marktteilnehmer zusätzliche administrative und finanzielle Belastungen wie die Eintragung in ein besonderes Register und die Erhebung eines finanziellen Beitrags vorsehen? Insbesondere, verstößt diese nationale Bestimmung gegen Art. 3 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (Richtlinie 2000/31/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000), nach der ein Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats unterliegt, in dem der Anbieter niedergelassen ist?

2.

Steht das Unionsrecht der Anwendung nationaler Bestimmungen wie den in Art. 1 Abs. 515, 516 und 517 des Gesetzes Nr. 178 vom 30. Dezember 2020 enthaltenen entgegen, die für in einem anderen europäischen Land niedergelassene Marktteilnehmer zusätzliche administrative und finanzielle Belastungen vorsehen? Insbesondere, stehen der in Art. 56 [AEUV] niedergelegte Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie die sich aus den Richtlinien 2006/123/EG (2) und 2000/31/EG ableitbaren entsprechenden Grundsätze einer nationalen Maßnahme entgegen, die für in Italien tätige, aber dort nicht niedergelassene Vermittler die Eintragung in ein Register vorsieht, die zusätzliche Belastungen gegenüber den für die Ausübung derselben Tätigkeit in ihrem Herkunftsland vorgesehenen mit sich bringt?

3.

War der italienische Staat durch das Unionsrecht und insbesondere die Richtlinie 2015/1535/EU (3) dazu verpflichtet, der Kommission die Einführung der für Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten und von Online-Suchmaschinen vorgesehenen Pflicht zur Eintragung im ROC mitzuteilen? Insbesondere, ist Art. 3 Abs. 4 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 2000/31 dahin auszulegen, dass sich eine in einem anderen Mitgliedstaat als Italien ansässige Privatperson dem widersetzen kann, dass ihr gegenüber die vom italienischen Gesetzgeber (in Art. 1 Abs. 515, 516 und 517 des Gesetzes Nr. 178 vom 30. Dezember 2020) erlassenen Maßnahmen angewendet werden, die den freien Verkehr eines Dienstes der Informationsgesellschaft beschränken können, wenn diese Maßnahmen nicht in Einklang mit dieser Bestimmung gemeldet worden sind?

4.

Stehen die Verordnung (EU) 2019/1150 (4) und insbesondere ihr Art. 15 sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einer Regelung eines Mitgliedstaats oder einer von einer unabhängigen nationalen Behörde erlassenen Maßnahme entgegen, mit der in einem Mitgliedstaat tätige Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten verpflichtet werden, sich in das Register der Betreiber von Kommunikationsdiensten (ROC) eintragen zu lassen, woraus sich eine Reihe formeller und verfahrensrechtlicher Pflichten, Beitragspflichten und Verbote der Erzielung von Gewinnen über einen bestimmten Betrag hinaus ergeben?


(1)  Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) (ABl. 2000, L 178, S. 1).

(2)  Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. 2006, L 376, S. 36).

(3)  Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. 2015, L 241, S. 1).

(4)  Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (ABl. 2019, L 186, S. 57).