19.9.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 359/28 |
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal d’arrondissement de Luxembourg (Luxemburg), eingereicht am 9. Juni 2022 — CM/DN
(Rechtssache C-372/22)
(2022/C 359/31)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal d’arrondissement de Luxembourg
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: CM
Beklagte: DN
Vorlagefragen
1. |
Ist Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (1)
obwohl der zwölfte Erwägungsgrund der Verordnung besagt, dass „[d]ie in dieser Verordnung für die elterliche Verantwortung festgelegten Zuständigkeitsvorschriften dem Wohle des Kindes entsprechend und insbesondere nach dem Kriterium der räumlichen Nähe ausgestaltet [wurden]. Die Zuständigkeit sollte vorzugsweise dem Mitgliedstaat des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes vorbehalten sein außer in bestimmten Fällen, in denen sich der Aufenthaltsort des Kindes geändert hat …“? |
2. |
Falls Frage 1. bejaht wird: Steht die so bestehende Zuständigkeit nach Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003, die „abweichend von Art. 8“ der Verordnung gilt, der Anwendung von Art. 15 der Verordnung entgegen, die „[i]n Ausnahmefällen“ und „sofern dies dem Wohl des Kindes entspricht“ vorgesehen ist? |