12.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 335/30


Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Okręgowy w Gorzowie Wielkopolskim (Polen), eingereicht am 19. April 2016 — Aleksandra Kubicka

(Rechtssache C-218/16)

(2016/C 335/39)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Sąd Okręgowy w Gorzowie Wielkopolskim

Partei des Ausgangsverfahrens

Aleksandra Kubicka

Vorlagefrage

Sind Art. 1 Abs. 2 Buchst. k, Art. 1 Abs. 2 Buchst. l oder Art. 31 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (1) dahin auszulegen, dass sie die Ablehnung der Anerkennung der dinglichen Wirkungen des Vindikationslegats (legatum per vindicationem), das durch das Erbstatut vorgesehen ist, zulassen, wenn dieses Vermächtnis das Eigentum an einer Immobilie betrifft, die in einem Mitgliedstaat belegen ist, dessen Recht das Institut des Vermächtnisses mit unmittelbarer dinglicher Wirkung nicht kennt?


(1)  ABl. L 201, S. 107.