25.1.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 24/7 |
Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Kiel (Deutschland) eingereicht am 15. November 2013 — Hans-Jürgen Kickler u. a. gegen Hellenische Republik
(Rechtssache C-578/13)
2014/C 24/13
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Landgericht Kiel
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Hans-Jürgen Kickler, Walter Wöhlk, Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Versorgungswerk
Beklagte: Hellenische Republik
Vorlagefragen
1. |
Ist Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Rates vom 13.11.2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EuZVO) (1) dahin gehend auszulegen, dass eine Klage, mit der der Erwerber von Staatsanleihen der Beklagten Zahlungsansprüche in Form von Erfüllungs- und Schadensersatzansprüchen gegen die Beklagte geltend macht, als „Zivil- oder Handelssache“ im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung anzusehen ist, wenn der Erwerber das von der Beklagten Ende Februar 2012 unterbreitete Umtauschangebot nicht angenommen hat, das durch das griechische Gesetz Nr. 4050/2012 („Greek-Bondholder-Act“) ermöglicht wurde? |
2. |
Handelt es sich bei einer Klage, die im Kern auf die Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit des vorgenannten Greek-Bondholder-Act gestützt wird, um eine Haftung eines Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 der in Frage 1. genannten Verordnung? |
(1) Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates, ABl. L 324, S. 79.