27.7.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 215/6


Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Wiesbaden (Deutschland) eingereicht am 3. Mai 2013 — Rudolf Reznicek gegen Hellenische Republik

(Rechtssache C-247/13)

2013/C 215/07

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landgericht Wiesbaden

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Rudolf Reznicek

Beklagte: Hellenische Republik

Vorlagefrage

Ist Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen [in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates] (1) dahingehend auszulegen, dass eine Klage, mit der ein Erwerber von Schuldverschreibungen, die die Beklagte emittierte, die im Wertpapierdepot des Klägers bei der Gries und Heissel Bankiers AG verwahrt wurden, und der das von der Beklagten Ende Februar 2012 unterbreitete Umtauschangebot nicht angenommen hatte, Schadensersatz in Höhe der Wertdifferenz im Hinblick auf einen im März 2012 gleichwohl vorgenommenen und ihm wirtschaftlich nachteiligen Umtausch seiner Schuldverschreibungen verlangt, als „Zivil- oder Handelssache“ im Sinne der Verordnung anzusehen ist?


(1)  ABl. L 324, S. 79