3.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 179/20


Klage, eingereicht am 21. April 2010 — Europäische Kommission/Republik Estland

(Rechtssache C-195/10)

(2010/C 179/33)

Verfahrenssprache: Estnisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Marghelis, E. Randvere)

Beklagte: Republik Estland

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Republik Estland Art. 8 Buchst. a Ziff. iv und Art. 10 der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (1) nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat;

der Republik Estland die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

§ 91 Nr. 5 des jäätmeseadus (Abfallgesetz) sehe weder vor, dass die Sicherheitsleistung so lange fortbestehe, wie die Wartungs- und Nachsorgearbeiten auf der Deponie gemäß Art. 13 Buchst. d dies erforderten, noch sei vorgeschrieben, dass die Nachsorgekosten für die Abfallbeseitigungsanlage für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren abgedeckt sein müssten.


(1)  ABl. L 182, S. 1.