13.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 63/30


Vorabentscheidungsersuchen des Giudice di Pace di Varese (Italien), eingereicht am 17. Dezember 2009 — Siddiquee Mohammed Mohiuddin/Azienda Sanitaria Locale der Provinz Varese

(Rechtssache C-541/09)

2010/C 63/49

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Giudice di Pace di Varese

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Siddiquee Mohammed Mohiuddin

Beklagter: Azienda Sanitaria Locale der Provinz Varese

Vorlagefragen

1.

Begründen die Art. 4 und 6 der Verordnung 882/04 (1) ein subjektives Recht der Bürger, im Bereich von Lebensmitteln und Getränken ausschließlich Kontrollen durch Personal, das die dort aufgeführten Anforderungen erfüllt, unterworfen zu werden, das im Verfahren geltend gemacht und den Sanktionsansprüchen der Mitgliedstaaten entgegengehalten werden kann?

2.

Für den Fall der Verneinung: Hat die Richtlinie 2000/13 (2) im Rahmen des Gemeinschaftsrechts zur Regelung der Etikettierung von Lebensmitteln und Getränken Gesundheitsbezug?

3.

Hindern die Richtlinie 76/768 (3) mit späteren Änderungen oder andere einschlägige Gemeinschaftsbestimmungen einen Mitgliedstaat daran, die Verantwortlichkeit der an der Produktions- und Absatzkette Beteiligten unterschiedlich auszustalten und den Händler wegen seiner Tätigkeit hiervon auszunehmen?

4.

Für den Fall der Verneinung: Muss Art. 6 der Richtlinie mit späteren Änderungen so verstanden werden, dass er eine solidarische Verantwortlichkeit des Kosmetikmittelherstellers und des einfachen Händlers, der nicht an den Phasen der Produktion, des Abpackens und der Etikettierung des kosmetischen Mittels beteiligt ist, begründet?


(1)  ABl. L 165, S. 1.

(2)  ABl. L 109, S. 29.

(3)  ABl. L 262, S. 169.