21.6.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 158/13


Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation (Frankreich) eingereicht am 21. April 2008 — Laszlo Hadadi (Hadady)/Csilla Marta Mesko, verheiratete Hadadi (Hadady)

(Rechtssache C-168/08)

(2008/C 158/20)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour de cassation

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Laszlo Hadadi (Hadady)

Beklagte: Csilla Marta Mesko, verheiratete Hadadi (Hadady)

Vorlagefragen

1.

Ist Art. 3 Abs. 1 Buchst. b (der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (1)) dahin gehend auszulegen, dass, wenn die Ehegatten sowohl die Staatsangehörigkeit des Staates des angerufenen Gerichts als auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen, der Staatsangehörigkeit des Staates des angerufenen Gerichts der Vorrang einzuräumen ist?

2.

Falls die vorstehende Frage verneint wird: Ist diese Bestimmung dahin gehend auszulegen, dass sie, wenn die Ehegatten jeweils die Staatsangehörigkeit beider Mitgliedstaaten besitzen, die effektivste der beiden betroffenen Staatsangehörigkeiten bezeichnet?

3.

Falls die vorstehende Frage verneint wird: Eröffnet diese Bestimmung den Ehegatten eine zusätzliche Wahlmöglichkeit in dem Sinne, dass es ihnen freisteht, ein Gericht des einen oder des anderen der beiden Mitgliedstaaten, deren Staatsangehörigkeiten sie besitzen, anzurufen?


(1)  Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (ABl. L 338, S. 1).