52011DC0539

/* KOM/2011/0539 endgültig */ MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN zur Energieversorgungssicherheit und internationalen Zusammenarbeit – „Die EUEnergiepolitik: Entwicklung der Beziehungen zu Partnern außerhalb der EU“


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

zur Energieversorgungssicherheit und internationalen Zusammenarbeit – „Die EU-Energiepolitik: Entwicklung der Beziehungen zu Partnern außerhalb der EU“

Einleitung

Sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energie ist für Wirtschaft, Industrie und Bürger der EU von grundlegender Bedeutung und ein Kernziel der EU-Politik. Um dieses Ziel erreichen zu können, benötigt die EU adäquate Instrumente für ihr Handeln innerhalb der EU und zur Förderung ihrer Interessen gegenüber Drittländern.

Die externe Energiepolitik der EU ist für die Vollendung des Energiebinnenmarkts entscheidend. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass bilaterale Energiebeziehungen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Lieferländern oder Nicht-EU-Transitländern zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts statt zu einer Stärkung der Energieversorgung und Wettbewerbsfähigkeit der EU führen können. Der auf EU-Ebene schrittweise eingeführte Regelungsrahmen hat für Partnerländer wichtige Folgen, z. B. in den Bereichen Netzzugang, Sicherheit und Wettbewerb. Angesichts der vom Europäischen Rat gesetzten Frist für die Vollendung des Strom- und Gasbinnenmarkts (2014) muss die externe Dimension dieses Marktes in vollem Umfang ausgebaut werden.

Energie ist ein globales Geschäft. Die EU importiert mehr als 60 % ihres Gasbedarfs und mehr als 80 % ihres Erdölbedarfs. Sie ist einem wachsenden Wettbewerb um fossile Brennstoffe ausgesetzt, auch durch Schwellenländer und Länder, die selbst Energie erzeugen. Bevölkerungswachstum und höherer Lebensstandard könnten die weltweite Energienachfrage bis 2030 um bis zu 40 % ansteigen lassen. Energiegewinnung und –nutzung bedrohen die Klimasysteme ebenso wie die Umwelt und die Gesundheit des Menschen. Die steigende Energienachfrage treibt die Preise weltweit in die Höhe, was für viele Menschen mit Energiearmut verbunden ist und in Ländern, in denen fossile Brennstoffe subventioniert werden, verheerende Auswirkungen hat.

Angesichts dieser komplexen Realität muss die EU auf der internationalen Bühne eine starke, wirksame und auf Fairness beruhende Position vertreten, um ihren Energiebedarf zu sichern und dabei freie und transparente Energiemärkte zu fördern sowie zu mehr Sicherheit und Nachhaltigkeit bei der Energieerzeugung und –nutzung beizutragen. Internationale Lösungen im Energiebereich sind ebenfalls notwendig, um EU-weite und globale Ziele zur Senkung der weltweiten Treibhausgasemissionen zu erreichen.

Seit der letzten Mitteilung der Kommission zu den externen energiepolitischen Beziehungen[1] haben sich der politische und der rechtliche Rahmen der EU-Energiepolitik geändert. Im Lissabon-Vertrag wurden klare Ziele für die EU-Energiepolitik festgelegt, die in der Strategie Europa 2020[2] weiterentwickelt wurden. Es liegt auf der Hand, dass die EU diese Ziele nicht erreichen kann, ohne in angemessener Weise auf die externe Dimension abzustellen.

Die EU muss daher auf der Stärke ihres Markts aufbauen, wobei sie die Verbindungen zwischen dem europäischen Energienetz und den Nachbarländern[3] ausbauen und einen umfassenderen Regelungsraum schaffen muss, der allen zugute kommt. Dies setzt zuallererst einen regelmäßigen Informationsaustausch zu zwischenstaatlichen Abkommen voraus, die von den Mitgliedstaaten geschlossen wurden bzw. geplant werden. Jüngste Beispiele haben die Vorteile einer solchen europäischen Herangehensweise unter Beweis gestellt.

Der Rat hat anerkannt, dass neue Initiativen notwendig sind, um wechselseitig vorteilhafte Energiepartnerschaften mit zentralen Akteuren in allen Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse zu entwickeln, zu denen u. a. Energieversorgungssicherheit, Investitionen in Nachhaltigkeit und Umweltschutz, CO2-arme Technologien, Energieeffizienz und nukleare Sicherheit gehören. In dieser Mitteilung sollen konkrete Möglichkeiten für den Ausbau der Energiezusammenarbeit über die rein physische Sicherheit der Energieimporte hinaus vorgeschlagen werden. Sie ist mit der Europäischen Sicherheitsstrategie[4] vom Dezember 2003, die vom Europäischen Rat im Dezember 2008 überprüft wurde, vereinbar und baut auf dieser auf.

Partnerschaften dieser Art sowie das Engagement der EU in globalen Foren wie der G-20 müssen auch nachhaltigere Energiekonzepte in Drittländern fördern und gleichzeitig die Markttransparenz verbessern, die Volatilität der internationalen Märkte verringern und auf einen globalen Energiemarkt hinarbeiten, der für plötzliche Änderungen der Versorgungslage und Versorgungsunterbrechungen weniger anfällig ist. Auf diese Weise sollte die Politik dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber externen Vorkommnissen im Energiebereich zu stärken.

In ihren Beziehungen zu den Entwicklungsländern und am wenigsten entwickelten Ländern kann die EU einen wertvollen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Armutsminderung leisten, indem sie nachhaltige Energie und den Zugang zu dieser zu einer der Prioritäten ihrer Entwicklungspolitik macht. Die EU ist in einer idealen Position, Reformmaßnahmen, Infrastrukturentwicklung und nachhaltige Energiekonzepte zu fördern und gleichzeitig auf die letztgenannte entscheidende Hürde für die Entwicklung abzustellen.

Die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die EU-Bürger haben die EU wiederholt aufgefordert, in Fragen der externen energiepolitischen Beziehungen mit einer Stimme zu sprechen. Die EU hat gezeigt, dass sie, wenn sie gemeinsam handelt, Ergebnisse erzielen kann, die kein Mitgliedstaat alleine erreichen könnte. Diese Stärke muss weiter genutzt und in eine systematische Herangehensweise überführt werden. Weitere Maßnahmen für eine größere Kohärenz des Handelns der EU und ihrer Mitgliedstaaten sind dringend erforderlich, nicht zuletzt wegen der Bedeutung des Energiesektors in den allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der EU zu einer Reihe von Drittländern.

In der Energiestrategie 2020[5] wurde die Stärkung der externen Dimension der EU-Energiepolitik als eine der Schlüsselprioritäten für die nächsten Jahre ausgewiesen. Diese Botschaft wurde vom Europäischen Rat im vergangenen Februar erneut bestätigt. Mit dem hier beschriebenen umfassenden Ansatz wird das Ziel verfolgt, diesen Erwartungen gerecht zu werden.

Daher wird in dieser Mitteilung vorgeschlagen, die externe Energiepolitik mit den folgenden Prioritäten auszubauen:

- Ausbau der externen Dimension des EU-Energiebinnenmarkts;

- Stärkung der Partnerschaften für sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energie;

- Verbesserung des Zugangs von Entwicklungsländern zu nachhaltiger Energie und

- Verbesserung der Förderung der EU-Politiken über die EU-Grenzen hinaus.

AUSBAU DER EXTERNEN DIMENSION DES EU-ENERGIEBINNENMARKTS

Das Funktionieren des EU-Energiemarkts hängt von hohen Importen und somit von freien und transparenten Märkten ab. Ohne diese ist die EU anfällig für politische Instabilität und Preisvolatilität. Die Versorgungssicherheit in einem Teil des Markts hängt von der Versorgungssicherheit im gesamten Markt ab. Die externe Energiepolitik muss der Vernetzung des Binnenmarkts und der Interdependenz der EU-Mitgliedstaaten Rechnung tragen.

Koordinierung im Binnenmarkt: Stärkung des Einflusses der EU und der Mitgliedstaaten

Bilaterale Abkommen von Mitgliedstaaten mit Drittstaaten haben erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Energieinfrastruktur und der Energieversorgung der EU. Sie müssen uneingeschränkt mit den EU-Rechtsvorschriften übereinstimmen.

Die Kommission schlägt daher parallel zu dieser Mitteilung einen Beschluss zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatlichen Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten im Energiebereich vor. Der vorgeschlagene Mechanismus, der auf ein Ersuchen des Europäischen Rates[6] zurückgeht, soll das Notifizierungsverfahren, das bereits für Gasabkommen[7] gilt, erweitern und ergänzen. Er soll ein strukturiertes Instrument für den Informationsaustausch auf EU-Ebene vor und nach den Verhandlungen mit Drittstaaten vorsehen.

Außerdem ist die Kommission bereit, Mitgliedstaaten, die Abkommen verhandeln, die die Binnenmarktrechtsvorschriften unmittelbar berühren, rechtlich zu unterstützen[8]. In besonderen Fällen kann die Kommission die Übereinstimmung eines künftigen zwischenstaatlichen Abkommens mit EU-Recht prüfen, bevor ein solches Abkommen unterzeichnet wird.

Die Hebelwirkung des EU-Energiebinnenmarkts sollte besser genutzt werden, um große Infrastrukturprojekte zu erleichtern, mit denen das EU-Netz an Drittländer angebunden werden soll, vor allem an Länder, in denen politische, kommerzielle oder rechtliche Unwägbarkeiten bestehen. Eine Herangehensweise der EU kann zur Minderung dieser Risiken beitragen. Falls Abkommen große Auswirkungen auf die energiepolitischen Ziele der EU haben und ein deutlicher Zusatznutzen für die gesamte EU gegeben ist, können Verhandlungsmandate der EU notwendig sein. Die jüngste Annahme eines Mandats durch den Rat[9], mit dem die Kommission ermächtigt wurde, ein Abkommen über den rechtlichen Rahmen mit Aserbaidschan und Turkmenistan für ein transkaspisches Gaspipelinesystem zu verhandeln, ist ein konkretes Beispiel für die Vorteile des Handelns auf EU-Ebene für die Energieversorgungssicherheit. In Zukunft könnte eine ähnliche Herangehensweise in Erwägung gezogen werden, wenn es darum geht, einen Rahmen für eine geeignete rechtliche und politische Grundlage für die Einfuhr von Strom aus erneuerbaren Energien aus dem südlichen Mittelmeerraum zu schaffen[10].

Zentrale Folgemaßnahmen: Schaffung eines Mechanismus für mehr Transparenz und einen verstärkten Informationsaustausch über bilaterale Energie-Abkommen der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten Aushandeln von Abkommen auf EU-Ebene mit Drittstaaten, wo dies notwendig ist, um Kernziele der EU zu erreichen, z. B. um große Infrastrukturprojekte zu erleichtern. |

Netzintegration: Diversifizierung der Versorgungsquellen und -wege

- Die EU muss die Verbindungen zwischen dem europäischen Netz und den Nachbarländern ausbauen und diversifizieren. In ihrer Mitteilung „Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach“[11] hat die Kommission unter Berücksichtigung zentraler Verbindungsleitungen zu Drittländern einen Masterplan für ein integriertes Energienetz skizziert.

Die rückläufige Gasgewinnung in der EU und Bedenken hinsichtlich der Gasversorgungssicherheit machen neue Gasimportpipelines und andere Infrastrukturen wie LNG-Terminals erforderlich. Die Öffnung des südlichen Gaskorridors, einer Versorgungsroute für 10-20 % der geschätzten Gasnachfrage der EU im Jahr 2020, ist eines der vorrangigen Anliegen der EU im Infrastrukturbereich.

Die EU muss zeigen, dass sie bereit ist, sowohl politisch als auch ökonomisch langfristige Verbindungen mit Regionen des Kaspischen Meeres und des Mittleren Osten einzugehen. Ferner muss sie Hauptversorgerländer wie Aserbaidschan, Turkmenistan, Irak und andere, vor allem in der Region Mittelasien, dabei unterstützen, ihren Energiesektor auf effiziente und nachhaltige Weise weiterzuentwickeln, ebenso wie den Rahmen für die diesbezüglichen Handels- und Investitionsbeziehungen zur EU.

Als Teil des südlichen Korridors muss das vorgeschlagene Abkommen zwischen der EU, Aserbaidschan und Turkmenistan über die transkaspische Gasfernleitung und Gasinfrastruktur den Weg für den Bau der Infrastruktur für die Lieferung von Erdgas aus Turkmenistan durch das Kaspische Meer bereiten.

Ungefähr 20 % der Gaslieferungen in die EU werden durch die Ukraine geleitet. Die EU muss Anstrengungen zur Modernisierung des ukrainischen Gasfernleitungsnetzes unterstützen und dabei die Transparenz sowie den Rechtsrahmen verbessern. Sie sollte das Ziel verfolgen, die Ukraine schneller in die Energiegemeinschaft aufzunehmen.

Außerdem muss die EU auf die trilaterale politische und administrative Zusammenarbeit mit Russland und der Ukraine hinwirken, um stabile, unterbrechungsfreie Gaslieferungen durch den östlichen Korridor sicherzustellen.

Die Bedeutung des Mittelmeerraums für die EU-Energieversorgung nimmt zu, sowohl bei fossilen Brennstoffen als auch potenziell bei Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Die EU sollte daher aktiver an der Förderung der Entwicklung der Energieinfrastruktur in dieser Region beteiligt sein.

Im Ölsektor hat die Verwirklichung des euro-asiatischen Korridors für die Erdölbeförderung hohe Priorität; durch diesen würde ein direkter Zugang zum kaspischen Rohöl geschaffen. Im Energiedialog mit Russland sollte die Stabilität der Rohöllieferungen über die Druschba-Pipeline zur Sprache kommen.

Zentrale Folgemaßnahmen: Fortführung der Umsetzung der zentralen Infrastrukturprojekte, die in der Mitteilung der Kommission zu „Energieinfrastrukturprojekten bis 2020 und danach“ festgelegt wurden Diversifizierung der Gas- und Ölversorgungsquellen und –wege u. a. durch die Öffnung des südlichen Korridors (dringende Maßnahme) Unterstützung der Existenzfähigkeit und des anhaltenden Betriebs der vorhandenen Öl- und Gasinfrastruktur im Osten sowie der Modernisierung des ukrainischen Gasfernleitungsnetzes bis 2020 Entwicklung einer politischen und administrativen Zusammenarbeit zwischen der EU, Russland und der Ukraine, um stabile, unterbrechungsfreie Gaslieferungen durch den östlichen Korridor zu gewährleisten Förderung der Zusammenarbeit bei Erneuerbare-Energien-Projekten mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums, insbesondere im Rahmen des Solarprogramms für den Mittelmeerraum, mit dem Start von Pilot-Solaranlagenprojekten 2011-2012 |

Marktintegration mit Nachbarstaaten: ein umfassender und gleichzeitig differenzierter Ansatz

- Die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik setzen sich dafür ein, die Zusammenarbeit im Energiebereich[12] zu intensivieren und die Marktintegration sowie die Energieversorgungssicherheit in den Beziehungen zu Partnern der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu verbessern. Ziel ist es, auf der Basis der Konvergenz der Rechtsvorschriften einen integrierten Energiemarkt mit allen Nachbarländern herbeizuführen. Zur Förderung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen den Lieferanten innerhalb und außerhalb der EU sollten bestehende EU-Instrumente eingesetzt werden. Allerdings wird ein differenzierter Ansatz erforderlich sein, um ausgewogene Partnerschaften aufzubauen, die die Bereitschaft der Länder widerspiegeln, ihren Regelungsrahmen an den der EU anzugleichen und gegebenenfalls die Bepreisung von Kohlenstoffemissionen als Teil eines gleichberechtigten Wettbewerbs für die Stromerzeuger einzuführen[13].

Die Länder des Europäischen Wirtschaftsaums (EWR), einschließlich Norwegens, gehören bereits zum EU-Binnenmarkt. Die Zusammenarbeit mit der Schweiz sollte ebenfalls ausgebaut werden. Aktuelle Verhandlungen von Abkommen mit dem Ziel der vollständigen Integration der Strommärkte sollten Priorität erhalten. Außerdem sollte die Erweiterung dieser Verhandlungen auf andere Bereiche wie den der erneuerbaren Energien und den Erdgassektor in Erwägung gezogen werden.

Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft ist für die meisten EU-Nachbarn, die Teil des europäischen Energiesystems werden wollen, die Bezugsgrundlage. Mit dem jüngsten Beitritt der Republik Moldau und der Ukraine hat die Energiegemeinschaft das Potenzial, den EU-Markt mit neun Nachbarländern zu verbinden. Der Umfang der Regelungsmaßnahmen sollte schrittweise ausgedehnt und mit einer effektiveren Umsetzung und Durchsetzung sowie mit einer konkreten Unterstützung bei der Reform dieser Märkte kombiniert werden[14]. Eine Erweiterung der Energiegemeinschaft könnte für Länder in Betracht kommen, die ein Freihandelsabkommen mit der EU geschlossen haben oder aushandeln wollen und sowohl die Bereitschaft als auch die Fähigkeit zur Umsetzung der relevanten EU-Rechtsvorschriften zeigen.

Die Türkei wird bald an das EU-Stromnetz angebunden werden und könnte für die EU zu einem wichtigen Gashub und Gastransitland werden. Fortschritte bei den Verhandlungen über den Beitritt der Türkei zum Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft und Fortschritte im Hinblick auf die Eröffnung des Energiekapitels in den Beitrittsverhandlungen würden zu einer Vertiefung der Zusammenarbeit und zur Schaffung eines soliden Rahmens für den Gastransport durch die Türkei beitragen.

Parallel dazu sollten die Baku-Initiative und die Plattform „Energieversorgungssicherheit“ der Östlichen Partnerschaft weiterhin den zentralen Rahmen für den regionalen Energiedialog zwischen der EU und ihren Nachbarländern im Osten bilden, dem auch die Unterstützung des EU-Programms INOGATE[15] zugute kommt.

Die Energielage im südlichen Mittelmeerraum erfordert ein besonders ehrgeiziges Engagement. Die Energienachfrage in der Region wird sich bis 2020 gegenüber heute verdoppeln. Um Investitionen in saubere und effiziente Energie und in CO2-arme Technologien anzukurbeln, sind dringend Marktreformen erforderlich. In einer ersten Phase ist die EU bereit, an der Entwicklung einer „Energiepartnerschaft EU/Südlicher Mittelmeerraum“ zu arbeiten, die in erster Linie auf den Ausbau erneuerbarer Energien ausgerichtet ist[16]. Vielversprechende Sondierungsgespräche mit Partnern in der Region wie Marokko oder Algerien lassen den Schluss zu, dass diese Initiative auf Interesse stößt und in vollem Umfang ausgelotet werden sollte.

Die Kommission sollte zusammen mit den Mitgliedstaaten gemeinsame industriegeführte Projekte mit allen ihren Nachbarländern in zentralen Sektoren von gemeinsamem Interesse fördern: Strom aus erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Nachfragesteuerung, wobei der Schwerpunkt auf Forschung und Innovation, Wachstum und Arbeitsplätzen liegen sollte. Hierzu kann die Kommission eine Verbesserung der Bedingungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie[17] für gemeinsame Projekte mit Ländern, die Mitglieder der Energiegemeinschaft sind, und mit sonstigen Drittländern in Erwägung ziehen, wenn dies ohne Gefährdung des Zusätzlichkeitsprinzips sowie der ehrgeizigen Ziele für die Entwicklung der erneuerbaren Energien in der EU möglich ist. Die Kommission wird die Beteiligung von Nachbarländern an EU-Initiativen wie „Intelligente Städte und Gemeinden“ und „Konvent der Bürgermeister“ weiter fördern. Darüber hinaus sollte die EU in Betracht ziehen, Ländern, die ein Interesse an einer weitergehenden Integration zeigen, umfassende bilaterale Partnerschaften anzubieten.

Zentrale Folgemaßnahmen: Abschluss der Verhandlungen mit der Schweiz gemäß den angenommenen Verhandlungsdirektiven mit dem Ziel der vollständigen Integration der Strommärkte Intensivierung der Zusammenarbeit im Energiebereich mit den Ländern, die dabei sind, der EU beizutreten Vertiefung des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft und Verlängerung seiner Gültigkeit über 2016 hinaus sowie Ausrichtung auf die tatsächliche Umsetzung Vorschlag an die Partner, eine regionale Energiepartnerschaft EU/südlicher Mittelmeerraum zu gründen, die zunächst auf den Ausbau des Strommarkts und des Markts für erneuerbare Energien in diesen Ländern bis 2020 ausgerichtet ist Ermutigung von Drittländern, ehrgeizige Energieeffizienz- und Erneuerbare-Energien-Konzepte umzusetzen sowie die Bepreisung der Kohlenstoffemissionen einzuführen und dabei gleiche Wettbewerbsbedingungen im Stromsektor sicherzustellen |

Energiedialog EU-Russland: von der Partnerschaft zur Integration

- Russland spielt eine außerordentlich wichtige Rolle auf dem europäischen Energiemarkt. Die EU sollte die stärkere Konvergenz der beiden Energiemärkte als gemeinsames Ziel anstreben und anerkennen, dass die Russische Föderation die sozioökonomischen Nutzeffekte ihrer Energieexporte optimieren und die EU wiederum die Wettbewerbsfähigkeit auf ihrem Energiemarkt verbessern kann.

Die Energiezusammenarbeit der EU erfordert eine neue, starke Rechtsgrundlage. Daher müssen bei den Verhandlungen über das neue Abkommen EU-Russland[18] entscheidende Themen wie Zugang zu Energieressourcen, Netzen und Exportmärkten, Investitionsschutz, Reziprozität, Krisenprävention und Zusammenarbeit, gleiche Wettbewerbsbedingungen und die Bepreisung von Energieressourcen angesprochen werden. Rechtssicherheit ist auch in Nuklearangelegenheiten notwendig; hier wird derzeit das Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen Euratom und Russland im Nuklearbereich ausgearbeitet. Im Ostseeraum, wo die Netze der baltischen Staaten mit dem Elektrizitätssystem der EU synchronisiert werden müssen, sollte die EU auf den Abschluss eines technischen Abkommens zwischen der EU, Russland und Belarus über die Regeln für das Management der Stromnetze in der Region hinarbeiten.

Der Energiedialog EU-Russland erfordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission. Er wurde vor kurzem durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung für einen verbesserten Frühwarnmechanismus gestärkt, durch den die Koordinierung bei Notsituationen im Bereich von Angebot und Nachfrage weiter verbessert werden soll ebenso wie durch die Einsetzung eines Gasbeirats EU-Russland und intensive Diskussionen über künftige Infrastrukturentwicklungen und den Regelungsrahmen.

Aufbauend auf diesen Bemühungen sollen in einem gemeinsamen Energiefahrplan EU-Russland Möglichkeiten einer langfristigen Zusammenarbeit aufgezeigt werden. Diese Tätigkeiten sollen die Marktreformen unterstützen und zur Verbesserung des Investitionsklimas für Energieunternehmen aus der EU in der Russischen Föderation beitragen. Sie sollten eine bessere Koordinierung bei Gesprächen über große Infrastrukturprojekte ermöglichen, an denen mehrere EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer beteiligt sind. Der Dialog über die nukleare Sicherheit sollte intensiviert werden und die Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation, Energieeffizienz und anderen nachhaltigen Energietechnologien sollte in Einklang mit der Partnerschaft für Modernisierung zwischen der EU und Russland[19] ausgeweitet werden.

Zentrale Folgemaßnahmen: Vorrangige Intensivierung der Verhandlungen zu den Energieaspekten des neuen Abkommens Beschleunigung der Umsetzung der Partnerschaft für Modernisierung zwischen der EU und Russland durch konkrete gemeinsame Projekte für saubere und effiziente Energietechnologien, Forschung und Innovation Zusammenarbeit mit Russland bezüglich der Umsetzung des EU-Energiefahrplans 2050 Abschluss eines technischen Übereinkommens zwischen der EU, Russland und Belarus über die technischen Regeln für das Management der Stromnetze in der Ostseeregion |

STÄRKUNG DER PARTNERSCHAFTEN FÜR SICHERE, NACHHALTIGE UND WETTBEWERBSFÄHIGE ENERGIE

- Als großer Energieverbraucher, Energieimporteur und Energietechnologieanbieter hat die EU ein Interesse an den energiepolitischen Entwicklungen ihrer Partner weltweit. Der Aufbau stabiler, langfristiger Partnerschaften mit ihren wichtigsten Lieferländern und mit potenziellen neuen Lieferländern sowie mit Verbraucherländern, einschließlich Schwellenländern, ist im strategischen Interesse der EU.

Die EU hat einige der weltweit höchsten Standards, was Markttransparenz und Marktregulierung betrifft, und hohe Standards im Bereich der nuklearen Sicherheit sowie der Öl- und Gassicherheit. Im Wege der internationalen Zusammenarbeit kann die EU anderen Ländern bei der Verbesserung ihrer Standards helfen.

Partnerschaften mit Energielieferländern

Die Partnerschaften der EU mit ihren wichtigsten Energielieferländern sollten für beide Seiten vorteilhaft sein und der gegenseitigen Abhängigkeit Rechnung tragen. Sie sollten eine breite Palette von Themen behandeln wie die Zusammenarbeit bei der Regelsetzung, Versorgungs- und Betriebssicherheit im Energiebereich, Forschung und Innovation, Energieeffizienz, Marktzugang und Investitionsschutz, wobei auf geeignete Instrumente der Zusammenarbeit und Abkommen zurückgegriffen werden sollte. Die Partnerschaften sollten sich auch auf die effiziente Nutzung verfügbarer Ressourcen und auf die gemeinsame Bewertung langfristiger Energieangebots- und –nachfrageperspektiven erstrecken.

Eine umfassende Herangehensweise kann nicht nur in den Beziehungen zu Russland ihren Niederschlag finden, sondern auch in der bestehenden Zusammenarbeit mit anderen wichtigen Öl- und Gaslieferländern[20]:

- Der langjährige Energiedialog EU-Norwegen auf Ministerebene zielt bereits auf die Koordinierung der Energiepolitik im weiten Sinne ab. Norwegen, das durch den Europäischen Wirtschaftsraum mit der EU verbunden ist, ist für die Union in vielen mit der Energiepolitik insgesamt und mit der Versorgungssicherheit zusammenhängenden Bereichen ein sehr wichtiger Partner. Diese Partnerschaft kann weiter vertieft und ausgebaut werden.

- Ebenso hat die Union ein Interesse daran, ihre Zusammenarbeit mit Algerien im Energiebereich auszubauen und auf eine höhere Ebene zu bringen. Beide Seiten wollen unverzüglich ihre Arbeit an einer gemeinsamen Absichtserklärung für den Energiebereich zum Abschluss bringen, die die bilaterale Energiezusammenarbeit über die traditionellen Themen des Gas- und Ölhandels hinaus fördern und insbesondere die Zusammenarbeit bei der Entwicklung der erneuerbaren Energien und dem Handel damit zum Gegenstand haben könnte.

- Die EU-Energiepartnerschaft mit Saudi-Arabien birgt ähnlich vielversprechende Möglichkeiten, die bilaterale Zusammenarbeit über den Ölsektor hinaus auszuweiten.

- Nach dem Ende des Gaddafi-Regimes ist die EU bereit, ihr Angebot, umfassende Energiepartnerschaften mit nordafrikanischen Ländern aufzubauen, auf Libyen auszudehnen. Eine künftige Zusammenarbeit zwischen der EU und Libyen im Energiebereich könnte eine Vielzahl von Themen umfassen, u. a. erneuerbare Energien, Strom- und Energiemarktmanagement, und darauf abzielen, die vollständige Integration Libyens in Strukturen für die Zusammenarbeit im Energiebereich auf regionaler Ebene sowie zwischen der EU und dem Mittelmeerraum zu erleichtern. Außerdem wird die EU die Bemühungen europäischer Unternehmen unterstützen, zur Wiederherstellung des Potenzials des Landes für den Öl- und Gasexport beizutragen.

Die EU kann auch auf eine wohletablierte Energiezusammenarbeit mit der OPEC und den meisten ihrer Mitglieder verweisen. Neben diesen traditionellen Lieferländern verfügen der kaspische Raum, Mittelasien und die Golfregion über ein signifikantes Potenzial für die Diversifizierungspolitik der EU, ebenso wie die arktische Region und Länder wie Irak, Brasilien, Venezuela, Kanada und Nigeria und weitere afrikanische Erzeugerländer.

Eine verantwortungsvolle Führung (Governance) im Energiebereich, die die Grundsätze der Initiative zur Verbesserung der Transparenz in der Rohstoffindustrie (EITI)[21] einschließt, sowie die schrittweise Einstellung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe, die verschwenderischem Verbrauch Vorschub leisten, sollten ebenfalls im Mittelpunkt dieser Bemühungen stehen, ebenso wie nachhaltige Produktionspraktiken wie die Verringerung des Abfackelns von Gas.

Der signifikante Beitrag von Flüssigerdgas (LNG) zur EU-Energieversorgung und die grundlegenden Auswirkungen von LNG auf den weltweiten Gasmarkt erfordern eine Zusammenarbeit mit den Hauptlieferanten wie Katar, Australien, Trinidad und Tobago sowie mit den wichtigsten aktuellen und künftigen Verbrauchern wie Japan, China und Indien, um den globalen Markt transparenter und flexibler zu gestalten.

Aufgrund der EU-Ziele für niedrige CO2-Emissionen ist eine neue Art von Partnerschaft erforderlich, die Möglichkeiten für die Versorgung mit erneuerbaren Energien bietet. Partnerschaften mit Ländern, die Biokraftstoffe herstellen und verbrauchen, wie Brasilien, die Vereinigten Staaten und andere Erzeuger in Afrika und Asien, sollten darauf abzielen, die Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen zu fördern, und Partnerschaften für flüssige Biobrennstoffe sollten die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen unterstützen.

Zentrale Folgemaßnahmen: Vertiefung des bestehenden Dialogs mit wichtigen Energielieferländern und Ausweitung des neu zu führenden Dialogs mit aufkommenden Energieerzeugern z. B. auf erneuerbare Energien und Flüssigerdgas Gezieltere Ausrichtung aller Dialoge auf die verantwortungsvolle Führung im Energiebereich, sinnvolle Investitionen, nachhaltige Energie und Energieeffizienz |

Partnerschaften mit industrialisierten und mit schnell wachsenden Volkswirtschaften

- Beim EU-Dialog mit anderen großen Energieverbrauchern – sowohl industrialisierten Ländern als auch Schwellenländern – sollte der Schwerpunkt darauf gelegt werden, transparente und berechenbare weltweite Energiemärkte zu schaffen, Energieeffizienz und Energieformen mit niedrigen CO2-Emissionen zu fördern und technologische Forschungs- und Innovationsanstrengungen voranzubringen. Internationale Normen, die Kennzeichnung von Produkten (z. B. die EU-Initiative „Energy Star“[22]) und die Zertifizierung sind wegen ihrer Bedeutung für die Förderung der Vermarktung und des Marktzugangs sowie für die Einführung von und den Zugang zu CO2-armen Technologien Themen, die für die gemeinsame Arbeit besonders relevant sind. Der bereits bestehende konstruktive Dialog mit China, Russland und den USA liefert gute Beispiele für eine solche Zusammenarbeit mit Verbraucherländern.

Mit internationalen Großprojekten wie dem ITER lässt sich bei der technologischen Zusammenarbeit eine große Wirkung erzielen. Angesichts der Größenordnung und des Umfangs der europäischen Industrie-Initiativen des europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan)[23] sind Möglichkeiten für die internationale Zusammenarbeit gegeben. EU-Aktivitäten wie das Netz der europäischen CO2-Abscheidungs- und -Speicherungsprojekte sollten im Interesse des Austauschs bester Praktiken und der Förderung der Einführung dieser Technologien mit relevanten weltweiten Initiativen verknüpft sein. Um die Position Europas in den Bereichen Energieforschung und Innovation zu behaupten, sollte die Technologiezusammenarbeit mit unseren Partnern vor allem im Hinblick auf den Zugang zu Forschungs- und Entwicklungsprogrammen, die Gleichbehandlung und den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums auf Gegenseitigkeit beruhen.

Bei der Zusammenarbeit mit Verbraucherländern muss auch auf neu aufkommende Herausforderungen reagiert werden. So werden für erneuerbare Energien, für die Speicherung von Strom und für weitere fortgeschrittene Anwendungen im Energiebereich vielfältige Rohstoffe benötigt, einschließlich seltener Erden, deren Lieferung zurzeit kritisch ist. Über die Sicherstellung der Verfügbarkeit dieser Stoffe und des Zugangs zu ihnen hinaus bedarf es der Forschung, um Ersatzstoffe für Rohstoffe, die mit neuen Unwägbarkeiten hinsichtlich der Versorgungssicherheit, Toxizität oder Umweltbelastung verbunden sind, zu finden oder ihren Einsatz zu verringern. Ein koordiniertes Vorgehen der EU mit anderen Technologieführern, einschließlich der USA und Japans, sollte diese Bemühungen voranbringen.

Unter den industrialisierten Ländern ist der Dialog EU-USA, insbesondere im Rahmen des 2009 gegründeten Energierates EU-USA, für die EU-Energiepolitik wichtig. Aufbauend auf früheren Erfahrungen sollte er noch stärker auf die Förderung stabiler, zuverlässiger und transparenter weltweiter Energiemärkte ausgerichtet sein, auf die Koordinierung der Regelungssysteme und der Forschungsprogramme für eine schnellere Einführung sauberer und effizienter Energietechnologien und auf die Entwicklung gemeinsamer Normen. Um in vollem Umfang Nutzen aus dieser Zusammenarbeit ziehen zu können, müssen beide Seiten die Kooperation im Rahmen bestehender Systeme, z. B. die Arbeit des Transatlantischen Wirtschaftsrats (TEC) zur Förderung der Elektromobilität und die Bemühungen des Energierates EU-USA um intelligente Netze und Energiespeicherung, uneingeschränkt nutzen und weiter intensivieren.

Die wichtige Rolle asiatischer Länder (z. B. Japans) muss sich in geeigneter Weise in den externen Bemühungen der EU widerspiegeln. Die EU und Japan sollten ihre gemeinsamen Aktivitäten neu beleben, um bei den Zielen Energiesicherheit, Nachhaltigkeit und Sicherheit voranzukommen. Forschung und Innovation zu Energietechnologien, die Festlegung internationaler Normen, intelligente Netze und nukleare Sicherheit sollten im Mittelpunkt der EU-Beziehungen zu Japan stehen.

China ist bereits der größte Energieverbraucher der Welt. Da mehr als die Hälfte des Wachstums bei der weltweiten Energienachfrage in den nächsten 25 Jahren voraussichtlich auf China und Indien entfallen wird[24], ändert sich das Gleichgewicht auf den Energiemärkten schnell. Um die dadurch entstehenden Herausforderungen bewältigen zu können, muss die EU energisch handeln.

Zwischen der EU und China ist in den letzten Jahren mit Erfolg ein Dialog aufgebaut worden. Sowohl Europa als auch China haben ein starkes Interesse an der Verbesserung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in China und an gleichberechtigten Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen aus der EU. Zu den Themen einer künftigen Zusammenarbeit gehören u. a. Energieeffizienz, erneuerbare Energien, umweltfreundliche Kohletechnologien, CO2-Abscheidung und –Speicherung, intelligente Netze, Fusionsforschung und nukleare Sicherheit, wobei auch der schnellen Urbanisierung in China Rechnung getragen werden muss.

In den Schwellenländern steigt die Energienachfrage in einem noch nie dagewesenen Tempo. In den Beziehungen zu Ländern wie Indien oder Brasilien sollte die EU Aktivitäten von gemeinsamem Interesse entwickeln, etwa zu Energiepolitik und Regelungsfragen, zur Ausarbeitung von Normen, Technologieforschung und Innovation, u. a. in den Bereichen erneuerbare Energien, nachhaltige Biokraftstoffe, saubere Kohletechnologien, Energieeffizienz, intelligente Netze und Kernfusion.

Zentrale Folgemaßnahmen: Aufforderung an die USA, Japan und andere industrialisierte Partnerländer, sich den Bemühungen der EU anzuschließen, um die Entwicklung ehrgeiziger Konzepte für CO2-arme Technologien und Energieeffizienz zu beschleunigen, einschließlich der Zusammenarbeit bei der Regelsetzung, gemeinsamer FuE-Projekte, Forschermobilität und gemeinsamer Arbeit an besseren Werkstoffen und Normen für kritische und neu entstehende Technologien, wie dies mit den USA im Rahmen des Energierates EU-USA bereits der Fall ist Ausarbeitung langfristiger Fahrpläne für CO2-arme Energie mit zentralen Partnern wie den USA und Japan zur Unterstützung der technologischen, forschungsbezogenen und industriellen Zusammenarbeit Vorschlag für eine trilaterale Initiative mit Japan und den USA für die Forschung zu kritischen Werkstoffen für Energieanwendungen, vor allem in Bereichen, in denen es große technologische Herausforderungen gibt wie die Substitution seltener Erden Ansprechen des Reziprozitätsprinzips in der energiebezogenen Wissenschafts- und Technologiezusammenarbeit der EU, wie dies in der Innovationsunion[25] vorgesehen ist, und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den US-amerikanischen Energielabors und Labors in der EU, einschließlich der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission Ausarbeitung gemeinsamer Herangehensweisen der EU und der Mitgliedstaaten gegenüber China, Indien, Brasilien und Südafrika, die Strategien und Technologien im Bereich der CO2-armen Energie und der Nachfragesteuerung fördern sollen, und Ausbau des vorhandenen bilateralen Dialogs zwecks Berücksichtigung nachhaltiger Modernisierungswege und Aspekte der Energiesicherheit |

Ein stabiler und berechenbarer Rahmen für Handel und Investitionen

- Die EU sollte weiterhin Schlüsselprinzipien für Handel und Investitionen wie Nichtdiskriminierung und Marktzugang in bilaterale Abkommen und in den multilateralen Rechtsrahmen aufnehmen und durch wirksame Streitbeilegungsverfahren für ihre Durchsetzbarkeit sorgen. Diese Regeln sollten so ausgehandelt werden, dass sie auf die speziellen Energiebeziehungen und Interessen einzelner Länder oder Ländergruppen zugeschnitten sind.

Diese Grundsätze müssen ergänzt werden durch Regeln für den reziproken und äquivalenten Zugang zu Energieressourcen und Energienetzen in diesen Ländern, durch Investitionsschutz und Konvergenz der Regelungen hinsichtlich der Preisfestsetzungspolitik, durch Nachhaltigkeitskriterien und Krisenpräventionsmechanismen.

Derzeit werden bedeutende Anstrengungen unternommen, um energiespezifische Anliegen in den EU-Handels- und -Investitionsabkommen zu behandeln, auch im Vertrag über die Energiecharta und innerhalb der WTO. Die Arbeiten an einem umfassenden und kohärenten rechtlichen Umfeld für die Beziehungen der EU im Energiebereich zu den maßgeblichen Liefer- und Transitländern müssen dringend intensiviert werden. Dies ist für eine weitere Konvergenz der Regelungen mit denen der EU-Nachbarländer von entscheidender Bedeutung.

Im Rahmen der Energiecharta müssen die Arbeiten neu auf die Kernbereiche des Mandats der Charta, d. h. Handel, Transit und Investitionsschutz, ausgerichtet werden. Außerdem sollte in Bezug auf den Vertrag über die Energiecharta versucht werden, die Mitgliedschaft in Richtung Nordafrika und den Fernen Osten auszudehnen, damit er weiter von Belang ist. Nach Ansicht der EU wäre es zum gegenseitigen Vorteil, würde Russland in diesem multilateralen Rahmen seiner Rolle umfassend gerecht.

Parallel dazu muss die EU gleiche Wettbewerbsbedingungen für Investitionen in nachhaltige Energie fördern, indem sie die steigende Zahl der Handels- und Investitionshemmnisse in diesem Sektor mit den Instrumenten der Marktzugangsstrategie[26] angeht. Die Verringerung und Beseitigung solcher Hemmnisse ist auch für Entwicklungsländer wichtig, damit die Technologien erschwinglicher und langfristige Investitionen gefördert werden, was mit einem geeigneten Schutz der Investoren und Belohnungen für Innovationen einhergehen sollte, damit Transfer und Einführung von Technologien Wirklichkeit werden. Die EU sollte sich außerdem aktiv an der Festlegung weltweiter Standards für den nachhaltigen Handel und für Investitionen in erneuerbare Energien beteiligen.

Im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU ist eine größere Kohärenz zwischen der EU-Energiepolitik und der Industriepolitik erforderlich. Die Kommission sollte bestrebt sein, die Beteiligung der EU-Industrie am Energiedialog mit strategischen Partnern systematisch zu fördern und förmlich festzuschreiben.

Zentrale Folgemaßnahmen: Unterstützung der Energiechartakonferenz bei der Neuausrichtung ihrer Arbeit auf das Kernmandat (Handel, Transit und Investitionen) und bei der Ausweitung des geografischen Geltungsbereichs Aufruf zu einer systematischen Beteiligung der Industrie an den EU-Energiedialogen mit strategischen Partnerländern, auch durch die Einrichtung spezieller Unternehmensforen |

Weltweite Förderung der höchsten Sicherheits-, Sicherheitsüberwachungs- und Umweltstandards

- Die Vorschriften für ein hohes Niveau der Sicherheit und Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich in der EU sollten sich in den externen Strategien niederschlagen. Am dringlichsten ist dies für Kernkraftwerke mit Standort oder geplantem Standort in EU-Nähe. Es sollten ferner Maßnahmen in Betracht gezogen werden, um sicherzustellen, dass solche Kernkraftwerke das höchste, durch gemeinsame Initiativen zur Sicherheits- und Risikobewertung überprüfbare nukleare Sicherheitsniveau einhalten.

Bilaterale Euratom-Abkommen mit den meisten der wichtigsten Kernmateriallieferanten der EU ermöglichen den Transport des Kernmaterials und den Technologietransfer im Rahmen internationaler Sicherungsmaßnahmen. Diese Arbeiten sollten durch die Überarbeitung der Abkommen mit Kanada und Australien, durch Verhandlungen über das Abkommen mit Südafrika und der Russischen Föderation und die Aufnahme von Verhandlungen mit China weiter vorangebracht werden. Alle neuen Abkommen im Nuklearbereich sollten die Einhaltung der höchsten internationalen Standards für Sicherheit und Sicherungsmaßnahmen anstreben.

Die EU sollte ihre Bemühungen im multilateralen Rahmen, auch innerhalb der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), intensivieren, um sicherzustellen, dass die höchsten Standards für die nukleare Sicherheit weltweit rechtsverbindlich gemacht werden. Die Stärkung des Übereinkommens über die nukleare Sicherheit ist hier ein wesentlicher Aspekt.

Die EU erwartet, dass Drittländer bei Energieprojekten, die die EU betreffen, die höchsten internationalen Standards für nukleare Sicherheit und Umweltschutz einhalten und insbesondere eine konsequente und transparente Bewertung deren grenzüberschreitender ökologischer Auswirkungen auf die EU vornehmen.

Desgleichen hat sich die Union dazu verpflichtet, die EU zu dem Gebiet mit den besten Praktiken in Bezug auf die Sicherheit der Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten zu machen. Die Kommission arbeitet derzeit an konkreten Vorschlägen, mit denen diese Verpflichtung sowohl innerhalb der EU als auch international unterstützt werden soll. Ziel ist es, die internationalen Sicherheitsstandards zu verschärfen, insbesondere im Rahmen der G20, der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation, der OPEC und des International Regulators Forum.

Zentrale Folgemaßnahmen: Ausweitung der Bewertungen der nuklearen Sicherheit auf die EU-Nachbarländer und Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit zur Förderung der Angleichung des Regelungsrahmens und der Standards Überprüfung der Nutzung der Euratom-Abkommen und ggf. Erweiterung ihres Geltungsbereichs auf die Lieferung von nuklearen Brennstoffen, nukleare Abfälle, Sicherheitsstandards, Kernforschung und finanzielle Unterstützung bei der technischen Zusammenarbeit Eintreten für international rechtsverbindliche Standards für die nukleare Sicherheit in multilateralen Diskussionen, auch im Rahmen der IAEO Erleichterung der Gründung von Foren für die regionale Zusammenarbeit der Offshore-Regulierer aufbauend auf der Erfahrung des Forums der Nordsee-Offshore-Regulierer Schaffung eines Forums mit interessierten Partnern des Mittelmeerraums für die aktive Förderung der höchsten Sicherheitsstandards für Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten in der Region Thematisierung der Offshore-Sicherheit mit Erdöl- und Erdgasproduzenten im Rahmen der OPEC |

VERBESSERUNG DES ZUGANGS VON ENTWICKLUNGSLÄNDERN ZU NACHHALTIGER ENERGIE

- Steigende Bevölkerungszahlen und eine stärkere Energienachfrage, zumeist in den Schwellenländern, tragen zu volatilen Energiepreisen, Bedenken hinsichtlich der Energieversorgungssicherheit und einer Zunahme der Treibhausgasemissionen bei. Nachhaltige Energiestrategien, der verstärkte Einsatz CO2-armer und energieeffizienter Technologien und ein stärker auf Nachhaltigkeit ausgerichteter, transparenter und diskriminierungsfreier Rahmen für Investitionen, auch in erneuerbare Energien, sollen dazu beitragen, den Zugang zu Energie zu verbessern, für mehr Versorgungssicherheit zu sorgen und Spannungen auf den weltweiten Energiemärkten zu verringern.

Zurzeit haben 1,4 Mrd. Menschen weltweit, die meisten davon in afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in Südasien, keinen Zugang zu Strom, und 2,7 Mrd. Menschen verwenden noch traditionelle Formen der Nutzung von Biomasse, um zu kochen. Der geringe Zugang zu zuverlässigen Stromdiensten ist eine entscheidende Hürde für die wirtschaftliche Entwicklung, während der weitverbreitete Einsatz von Holz als Brennstoff für traditionelle Öfen und die nicht nachhaltige Verwendung von Kohle ernste Gesundheitsprobleme und Entwaldung verursachen.

Energie spielt eine äußerst wichtige Rolle für das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele und ist ein maßgeblicher Faktor für die Ausrottung der Armut und für integratives Wachstum. Dennoch ist der Zugang zu modernen Energiediensten nach wie vor eine der Hauptherausforderungen für die nachhaltige Entwicklung und steht daher im Mittelpunkt der Entwicklungspolitik[27] der Kommission.

Auf Länder mit geringem Einkommen und dem niedrigsten Entwicklungsstand entfällt nur ein kleiner Anteil der weltweiten Treibhausgasemissionen. So verursacht Afrika mit 15 % der Weltbevölkerung weniger als 4 % der weltweiten CO2-Emissionen. Ein umfassenderer Einsatz erneuerbarer Energien und mehr Energieeffizienz in diesen Ländern dürften zu einer größeren Nachhaltigkeit ihrer Wirtschaftssysteme führen, ohne die wirtschaftlichen Erwartungen der ärmsten Bürger der Welt einzuschränken. Eine Erneuerbare-Energien-Revolution in Afrika könnte örtliche Arbeitsplätze sowie neue Einnahmemöglichkeiten schaffen.

Fluktuationen beim Ölpreis haben auf Entwicklungsländer erhebliche Auswirkungen. Strom aus erneuerbaren Energien, Energienachfragesteuerung, eine größere Markttransparenz und Energieeffizienz können die Auswirkungen künftiger Ölpreisschocks mindern. Durch die Förderung der regionalen Integration und des regionalen Stromhandels sowie fairer und wirksamer Preise kann die EU zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und Erschwinglichkeit der Stromlieferungen und zu einem integrativen, nachhaltigen Wachstum beitragen.

In Afrika sollte die EU alles daran setzen, die Ziele der gemeinsamen Energiepartnerschaft EU-Afrika für den Zugang zu modernen Energiediensten, regionalen Verbindungsleitungen und erneuerbaren Energien zu erreichen. Die EU-Energieinitiative[28] soll weiter ausgebaut und angepasst werden, um globale Herausforderungen wie den Klimawandel zu berücksichtigen.

Das Grünbuch der Kommission zur EU-Entwicklungspolitik[29] verdeutlicht, wie nachhaltige Energie die Entwicklung maßgeblich vorantreibt. Die EU ist in einer einzigartigen Position, um Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern, im Energiebereich Hilfe zu leisten. Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Bereich „Energie“ in die Entwicklungsaktivitäten voll und ganz einzubeziehen, wobei gleichzeitig umfassende Energiestrategien, Reformmaßnahmen, günstige Investitionsbedingungen, Infrastrukturentwicklung und Energieeffizienz in den betroffenen Ländern gefördert werden müssen.

Zentrale Folgemaßnahmen: Verstärkung der Anstrengungen, um die von den EU-Ministern und afrikanischen Ministern im September 2010 in Wien vereinbarten Energieziele der EU und Afrikas bis 2020 zu erreichen, d. h. zuverlässige und sichere Energieversorgung und breiterer Zugang zu nachhaltigen Energiediensten Mobilisierung von Maßnahmen auf regionaler Ebene in den Entwicklungsländern, vor allem in Afrika, um den Rechts- und Regelungsrahmen im Hinblick auf die Schaffung marktbasierter Bedingungen zu reformieren, die Investitionen des privaten Sektors anziehen und den regionalen Stromhandel verbessern Mobilisierung größerer Ressourcen der EU-Entwicklungshilfe als Katalysator für Investitionsprojekte sowohl im Kleinen für einen umfassenderen Zugang zu Energiediensten in ländlichen Gegenden als auch im Großen für eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit von Energie durch Verbindungsleitungen und große Erzeugungsprojekte Einbeziehung von Energie in alle Instrumente der EU-Entwicklungspolitik und Abstimmung der Fördersysteme und Finanzierungsinstrumente auf die speziellen Bedürfnisse des Sektors durch eine Bevorzugung des Kapazitätsausbaus und des Technologietransfers, auch durch Forschung und Innovation, durch die Förderung der dezentralen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie privater Initiativen und durch die Maximierung des lokalen Zusatznutzens Erleichterung des Zugangs der am wenigsten entwickelten Länder zur Klimaschutzfinanzierung, insbesondere dadurch, dass im Rahmen der Verhandlungen zur Rahmenkonvention der Vereinten Nationen über die Klimaänderungen (UNFCCC) ein Beitrag zur Festlegung eines neuen Mechanismus für die umweltverträgliche Entwicklung geleistet wird, der besser an die Erfordernisse des Zugangs zu Energie und einer nachhaltigen Entwicklung angepasst ist. |

VERBESSERUNG DER FÖRDERUNG DER EU-POLITIKEN ÜBER DIE EU-GRENZEN HINAUS

- Die Umsetzung der oben dargelegten Strategien und Prioritäten setzt weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Kohärenz des Handelns der EU und zur Zusammenführung der Anstrengungen, auch finanzieller Art, voraus, um die gegenseitigen Interessen und Prioritäten der EU und der Mitgliedstaaten zu verfolgen. Dies erfordert ein neues System der Energiepartnerschaften mit zentralen EU-Partnern.

Ein strategischer Ansatz für Energiepartnerschaften

Ein umfassendes System von EU-Energiepartnerschaften setzt Differenzierung und Flexibilität hinsichtlich des Gegenstands und der Instrumente der jeweiligen Partnerschaft voraus, die auf jedes einzelne Land bzw. auf jede Organisation abgestimmt werden.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie der Gegenstand der EU-Zusammenarbeit im Energiebereich an die verschiedenen Arten von Beziehungen, die die EU zu ihren Partnern unterhält (Marktintegration, Beziehung Verbraucher/Lieferant, Beziehung Verbraucher/Verbraucher), angepasst und entsprechend differenziert werden muss, und welche rechtlichen und politischen Instrumente verwendet werden sollten. Überdies sollte berücksichtigt werden, dass einige Länder in mehr als eine Kategorie fallen und dass sich die Art der Beziehung im Laufe der Zeit ändern kann.

Beziehungen zu den EU-Nachbarländern/ Marktintegrationspartnern | Beziehungen zu den wichtigsten EU-Energielieferländern und Transitländern | Beziehungen zu zentralen Energieakteuren weltweit | Beziehungen zu Entwick-lungsländern |

Gegenstand | alle Angelegenheiten, die unter die EU-Energiepolitik fallen | Vielzahl von Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse wie Versorgungs-/Nachfragesicherheit, industrielle Zusammenarbeit, Handel und Investitionen | Schwerpunkt auf vorrangigen Angelegenheiten wie Forschung und Innovation, CO2-arme Technologien, Energieeffizienz, Standards | Strategien für eine emissionsarme Entwicklung, Zugang zu Energie, politischer und rechtlicher Rahmen, Unterstützung der Energiege-winnung und -übertragung, erneuerbare Energien u.a. |

Instru–mente | Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft | strategische Energiedialoge | Ad-hoc-Zusammenarbeit im Energiebereich | Ad-hoc-Zusammenarbeit im Energiebereich |

Instrumente im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik, Krisenreaktionsinstrumente und/oder spezielle Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, die u. a. den Energiebereich abdecken Vertrag über die Energiecharta | sonstige anzuwenden-de Instrumente | Instrumente im Rahmen der EU-Entwicklungspolitik und ggf. Krisenreaktionsinstrumente |

Handelsabkommen |

Die EU wird daher mit jedem ihrer zentralen Partner in einen Dialog treten, um die gegenseitigen Erwartungen an eine Energiepartnerschaft sowie die damit verbundenen Interessen zu erörtern.

Verbesserung der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten

Eine kohärentere Herangehensweise der EU und der Mitgliedstaaten wirkt sich in multilateralen Energieorganisationen bereits positiv aus. Diese Nutzeffekte könnten jedoch durch eine bessere Abstimmung der externen Strategien der Mitgliedstaaten verstärkt werden. Hierzu wird die Kommission eine strategische Gruppe für die internationale Zusammenarbeit im Energiebereich einsetzen, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und relevanter EU-Dienststellen zusammensetzt und durch regelmäßige gemeinsame Überprüfungen der EU-Zusammenarbeit mit Drittländern auf Länderbasis oder regionaler Basis unterstützt wird.

Innerhalb der maßgeblichen internationalen Foren müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten grundsätzlich mit einer Stimme sprechen. Hier muss das Prinzip der aufrichtigen Zusammenarbeit, die die Pflicht zur Einigkeit in der Vertretung der Union nach außen einschließt, uneingeschränkt gelten. Von Belang ist dies insbesondere im Rahmen der Internationalen Energieagentur (IEA), aber auch innerhalb des Internationalen Energieforums (IEF), der Internationalen Partnerschaft für die Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz (IPEEC) und der Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA).

Da die G-8 und die G-20 zunehmend energiepolitische Prioritäten festlegen, ist es wichtig, dass die EU sich zu strategischen Themen wie Sicherheit von Offshore-Bohrungen, nukleare Sicherheit, Ölpreisvolatilität, Marktorganisation und –aufsicht und Subventionen für fossile Brennstoffe zu Wort meldet.

Zentrale Folgemaßnahmen: Einsetzung einer strategischen Gruppe für die internationale Zusammenarbeit im Energiebereich Förderung konkreter Maßnahmen in Bezug auf die Sicherheit von Offshore-Bohrungen, die nukleare Sicherheit und Strategien für eine emissionsarme Entwicklung im Rahmen der Energieagenda der G-8/G-20 sowie Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Energiepreisvolatilität Weitere Nutzung von Synergien mit der Arbeit der Internationalen Energieagentur zu Energieprognosen, Marktanalysen und technologischer Zusammenarbeit Gewährleistung einer aktiven Beteiligung der EU an der weltweiten Debatte über die verantwortungsvolle Führung im Energiebereich und ihrer Führungsrolle durch regelmäßige Präsenz bei relevanten internationalen Energieinitiativen und in entsprechenden Rahmenstrukturen |

Optimierung der EU-Außenhilfe im Energiesektor

- Energie ist eine zentrale Komponente der Programme der EU-Außenhilfe. Die Diskussionen über den mehrjährigen Finanzrahmen der EU für den Zeitraum nach 2013 bieten eine Gelegenheit, dafür zu sorgen, dass energiebezogene Maßnahmen in allen sowohl thematischen als auch geografischen Instrumenten der externen Beziehungen der EU entsprechend den in dieser Mitteilung dargelegten Prioritäten berücksichtigt werden.

Um Doppelarbeit zu vermeiden, sollte die EU ihre Hilfe stärker mit der Hilfe koordinieren, die die Mitgliedstaaten und internationale Finanzinstitutionen wie die Europäische Investitionsbank (EIB), die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) und sonstige europäische Entwicklungsbanken sowie die Weltbank leisten. Die EU wird bestrebt sein, die Synergieeffekte der europäischen Beiträge zu maximieren, wie es bereits bei der finanziellen Unterstützung der Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors geschah. Die Kommission wird gegebenenfalls mit den europäischen Entwicklungsbanken zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass deren Finanzinstrumente den Erfordernissen und Zielen der EU-Energiepolitik in Drittländern besser entsprechen.

Die Kommission wird daher die Einrichtung einer Datenbank für Energieprojekte, die von der EU, den EU-Mitgliedstaaten, der EIB, der EBRD und sonstigen Akteuren in Partnerländern finanziert werden, in Erwägung ziehen.

Zentrale Folgemaßnahmen: Einbeziehung von Energieversorgungssicherheit, Zugang zu Energie und Nachhaltigkeit der Energie in die externen Finanzierungsinstrumente der EU im Zeitraum nach 2013 Unterstützung der Ausrichtung der Instrumente der europäischen Finanzinstitutionen auf die Prioritäten der externen Energiepolitik der EU zwecks Verbesserung der Sichtbarkeit und Wirkung von EU-Maßnahmen in Drittländern Einrichtung eines Instruments für den Informationsaustausch zur Zusammenführung und Darstellung relevanter Daten zu den Energieprogrammen und -projekten der EU und Mitgliedstaaten in Drittländern |

FAZIT

- Die EU-Energiepolitik beruht auf den drei Zielen Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit. Die externe Dimension spielt bei allen eine entscheidende Rolle. Eine kohärente und gut abgestimmte externe Energiepolitik ist auch für die Vollendung des Binnenmarkts und für das Erreichen zentraler politischer Ziele, u. a. in der internationalen Zusammenarbeit, unerlässlich. Eine in sich schlüssige, dynamische und proaktive externe Energiepolitik ist von größter Wichtigkeit, damit die EU und ihre Mitgliedstaaten in der Lage sind, eine führende Position in der Energiegeopolitik einzunehmen, sowohl EU-Interessen als auch nationale Interessen über die EU-Grenzen hinaus wirksam zu fördern und zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie beizutragen.

Der Energiebinnenmarkt der EU, ein solider Rechtsrahmen für Energiehandel, Investitionen und Sicherheit, der EU-CO2-Markt mit seinen internationalen Verbindungen und die EU-Finanzierung von Infrastruktur, Technologie, Forschung und Entwicklung sind in vielerlei Hinsicht Stärken der EU und schaffen das Potenzial für Partnerschaften, die für die EU, die Mitgliedstaaten und die EU-Partner vorteilhaft sind.

Um dieses Potenzial zu maximieren und die Interessen der EU und der Mitgliedstaaten effektiver auf den sich ändernden weltweiten Energiemärkten durchzusetzen, werden in dieser Mitteilung strategische Maßnahmen und Ziele vorgeschlagen, die den Interessen der Europäischen Union entsprechen. Diese Strategien und Ziele müssen mit allen Mitgliedstaaten vollständig koordiniert werden, kohärent sein und, soweit möglich, andere EU-Politikfelder wie Außenbeziehungen, Handel, Entwicklung, Erweiterung, Wettbewerb, Forschung, Innovation, Umwelt und Klimaschutz stärken. Die Energiepartnerschaften sollten Ergänzungen und Querverbindungen anstreben, die für die Energiepolitik und die umfassenderen Beziehungen zwischen der Union und den relevanten Partnerländern von Vorteil sind. Mit einem solchen umfassenden Ansatz wäre sichergestellt, dass Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheit und Nachhaltigkeit der EU-Energieversorgung übereinstimmen mit der Entwicklung der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit, die auf demokratischen Werten und der Achtung der Menschenrechte beruht und diese, soweit möglich, stärkt. Diese Prioritäten sollten sich auch in der Arbeit der Hohen Vertreterin und des Europäischen Auswärtigen Dienstes niederschlagen, wobei den EU-Delegationen in strategischen Partnerländern eine aktive Rolle bei deren Umsetzung zukommen sollte.

Die Umsetzung dieser Vorschläge wird nicht nur dazu beitragen, die Ziele der EU-Energiepolitik zu erreichen, sondern kann auch einen Beitrag zu mehr Sicherheit, Stabilität und Wohlstand auf der ganzen Welt leisten.

Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, die vorgeschlagene Herangehensweise zu billigen. Außerdem sieht sie der Fortsetzung des Dialogs mit allen Akteuren erwartungsvoll entgegen, damit das ehrgeizige Ziel einer externen Energiepolitik der EU Wirklichkeit wird.

[1] KOM(2006) 590 endg.

[2] KOM(2010) 2020 endg.

[3] Kandidatenländer, potenzielle Kandidaten aus den Ländern des westlichen Balkans und den sechzehn Nachbarländern im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik.

[4] http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/78367.pdf

und http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressdata/EN/reports/104630.pdf..

[5] KOM(2010) 639 endg.

[6] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 4. Februar 2010 (EUCO 2/11).

[7] Verordnung (EU) Nr. 994 /2010. Darüber hinaus ist im Euratom-Vertrag eine Ex-ante-Notifizierung und -Überprüfung der von den Mitgliedstaaten in diesem Bereich geschlossenen bilateralen Abkommen vorgesehen. Im Zusammenhang mit den kommerziellen Verträgen für die Lieferung von Kernmaterial, die von Versorgungsunternehmen in der EU geschlossen werden, ist nach dem Euratom-Vertrag vorgesehen, dass die Euratom-Versorgungsagentur Vertragspartei ist und eine aktive Rolle bei der sicheren Versorgung mit Kernbrennstoffen spielt.

[8] Wie dies bei den Verhandlungen des zwischenstaatlichen Nabucco-Abkommens und der Verhandlungen zwischen Polen und Russland im Zusammenhang mit der Yamal-Pipeline mit Erfolg praktiziert wurde.

[9] Endgültige Annahme steht noch aus.

[10] Siehe auch Abschnitt 1.3.

[11] KOM(2010) 677 endg.

[12] Gemeinsame Mitteilung „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“, KOM(2011) 303.

[13] Die Modalitäten der Beteiligung von Drittländern an der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), am Europäischen Verbund der Übertragungsnetzbetreiber und am Europäischen Verbund der Fernleitungsnetzbetreiber sind an die Anwendung der entsprechenden EU-Rechtsvorschriften gekoppelt.

[14] KOM(2011) 105 endg.

[15] Das Programm INOGATE fördert die energiepolitische Zusammenarbeit zwischen der EU und Osteuropa, dem Kaukasus und Zentralasien.

[16] Entsprechend dem Vorschlag in der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin „Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand", KOM(2011) 200 endg.

[17] Richtlinie 2009/28/EG.

[18] Ziel des neuen Abkommens EU-Russland ist die Schaffung eines umfassenden Rahmens für die Zusammenarbeit und die Ablösung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens EU-Russland, das seit 1997 in Kraft ist.

[19] Diese wurde am 1. Juni 2010 auf dem Gipfeltreffen EU-Russland ins Leben gerufen.

[20] Auf Russland, Norwegen und Algerien entfallen 85 % der EU-Erdgasimporte und fast 50 % der EU-Rohölimporte. Ca. 36 % der EU-Rohölimporte stammen aus den OPEC-Ländern.

[21] Die EITI unterstützt eine bessere Führung (Governance) in ressourcenreichen Ländern durch die Überprüfung und vollständige Veröffentlichung der von Unternehmen geleisteten Zahlungen und der Regierungseinnahmen aus Öl, Gas und Bergbau.

[22] www.eu-energystar.org.

[23] KOM(2007) 723.

[24] Internationale Energieagentur: World Energy Outlook 2010.

[25] Leitinitiative der Strategie Europa 2020.

[26] KOM(2007) 183 endg.

[27] SEK(2009) 534.

[28] Die EU-Energieinitiative zur Armutsbekämpfung und nachhaltigen Entwicklung, die die übergreifende Struktur für die Koordinierung der Energieentwicklung zwischen den EU-Mitgliedstaaten bildet, wurde auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 ins Leben gerufen.

[29] KOM(2010) 629 endg.