18.2.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 43/7


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Anhebung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte und des Erwerbsaustrittsalters“

(2005/C 43/03)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

Gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Anhebung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte und des Erwerbsaustrittsalters“ (KOM(2004) 146 endg.);

Aufgrund des Beschlusses der Kommission vom 3. März 2004, ihn gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu ersuchen;

Aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 27. Januar 2004, die Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen;

Gestützt auf den vom Europäischen Rat in Stockholm angeforderten Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Förderung des aktiven Alterns“ (KOM(2002) 9 endg.);

Gestützt auf seine Stellungnahme zu dem vom Europäischen Rat in Stockholm angeforderten Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Förderung des aktiven Alterns“ (CdR 94/2002 fin) (1);

Gestützt auf die Mitteilung der Kommission zum Thema „Unterstützung nationaler Strategien für zukunftssichere Renten durch eine integrierte Vorgehensweise“ (KOM(2001) 362 endg.);

Gestützt auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Stockholm (2001);

Gestützt auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Barcelona (2002);

Aufgrund des Berichts der Kommission an den Rat „Die Lissabon-Strategie realisieren – Reformen für die erweiterte Union“ (KOM(2004) 29 endg.);

Gestützt auf das Arbeitspapier der Kommission zum Thema „Die Zielvorgaben von Stockholm und Barcelona: Die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte und das Erwerbsaustrittsalter anheben“ (SEK(2003) 429);

Gestützt auf den Bericht der Taskforce Beschäftigung unter dem Vorsitz von Wim Kok „Jobs, Jobs, Jobs, In Europa mehr Beschäftigung schaffen“ (November 2003);

Gestützt auf den Gemeinsamen Bericht 2003-2004 „Beschäftigungspolitiken in der EU und den Mitgliedstaaten (2004)“;

Gestützt auf den am 6. Juli 2004 von der Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialfragen angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 151/2004 rev. 1) (Berichterstatter: Herr Ancisi, Gemeinderatsmitglied von Ravenna (IT/EVP));

In Erwägung nachstehender Gründe:

1.

Das aktive Altern und die Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitskräfte sind vorrangige Handlungsfelder, um die in der Lissabon-Strategie aus dem Jahr 2000 vorgegebenen Ziele des nachhaltigen Wirtschaftswachstum und des sozialen Zusammenhalts zu erreichen.

2.

Der Europäische Rat von Stockholm hat 2001 beschlossen, dass bis 2010 die Hälfte der EU-Bevölkerung im Alter von 55-64 Jahren einer Erwerbstätigkeit nachgehen sollte.

3.

Der Europäische Rat von Barcelona kam im März 2002 zu dem Schluss, dass es notwendig ist, das tatsächliche Durchschnittsalter bei Beendigung des Arbeitslebens in der Europäischen Union bis 2010 allmählich um etwa fünf Jahre anzuheben.

4.

Trotz der positiven Entwicklung der letzten Jahre ist die EU noch sehr weit von der Erreichung der zwei Zielvorgaben entfernt. Die EU läuft Gefahr, die in Lissabon angestrebte Beschäftigungsquote von 70 % nicht zu erreichen.

5.

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern sind recht groß, obwohl immer mehr Staaten eigene nationale Strategien insbesondere für die Rentenreformen umsetzen.

6.

Der Unterschied bei der Arbeitsmarktbeteiligung nach Geschlecht ist ein kritischer Punkt, und die Beschäftigungsquote der Frauen im Alter von 55 bis 64 Jahren liegt im Durchschnitt weiterhin bei rund 30 %.

7.

Das Altern der europäischen Bevölkerung führt dazu, dass auf die über 50-Jährigen tendenziell der größte Anteil der potenziellen Arbeitskräfte entfällt und weniger junge Menschen in den Arbeitsmarkt eintreten.

8.

Die Erhöhung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitskräfte ist unverzichtbar, um das Wirtschaftswachstum zu fördern und den Bestand der sozialen Sicherungssysteme zu gewährleisten.

9.

Der Anstieg der Lebenserwartung bietet den Menschen größere Chancen, ihr Potenzial im Laufe ihres Lebens zu entfalten. Die Verlängerung des Erwerbslebens kann eine bessere Entwicklung des menschlichen Potenzials ermöglichen.

verabschiedete auf seiner 56. Plenartagung am 29./30. September 2004 (Sitzung vom 29. September) folgende Stellungnahme:

1.   Bemerkungen des Ausschusses der Regionen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.1

teilt die Einschätzung der Kommission, dass die Beschäftigungsziele der EU ohne drastische Maßnahmen zur Förderung der Erwerbstätigkeit älterer Menschen vielleicht niemals erreicht werden;

1.2

teilt die Analyse der speziellen Bedingungen, die auf dem Arbeitsmarkt gegeben sein müssen, um ein längeres Erwerbsleben zu ermöglichen, nämlich geeignete finanzielle Anreize, gute Bedingungen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, flexible Formen der Arbeitsorganisation, ständiger Zugang zu Fortbildungsmaßnahmen, wirksame aktive Arbeitsmarktmaßnahmen und bessere Arbeitsplatzqualität;

1.3

würdigt die Auffassung der Kommission, dass die Mitgliedstaaten drastische Maßnahmen ergreifen und für das aktive Altern eine umfassende Politik konzipieren müssen, die nicht nur die Reform der Rentensysteme umfasst, sondern auch den Zugang zu Fortbildungsmaßnahmen für alle und zu aktiven Arbeitsmarktpolitiken unabhängig vom Alter fördert und in zunehmendem Maße Arbeitsbedingungen während des gesamten Arbeitslebens schafft, die eine längere Erwerbstätigkeit möglich machen;

1.4

hält es für wichtig, dass darauf geachtet wird, die Beschäftigungsquote der Frauen im Alter von 55-64 Jahren durch spezifische Strategien anzuheben;

1.5

ist überzeugt, dass die Sozialpartner eine entscheidende Rolle bei der Verabschiedung der Strategien für ein aktives Altern und bei der qualitativen Verbesserung des Erwerbslebens spielen;

1.6

ist davon überzeugt, dass die gemeinschaftsweit verfolgten Politiken und Maßnahmen zur Förderung und Verbreitung von Strategien für ein aktives Altern beitragen können.

2.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

2.1

betont, dass die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer als Normalfall im Arbeitsleben zu betrachten ist und einer normalen Zusammensetzung der erwerbstätigen Bevölkerung entspricht. Bei einer strategischen Personalführung müsste eigentlich eher von einem Management verschiedener Altersprofile oder einem diversifizierten Personalmanagement die Rede sein, anstatt ältere Arbeitnehmer als gesonderte Gruppe herauszuheben. Allen am Arbeitsleben Beteiligten muss die Möglichkeit geboten werden, in allen Stadien ihrer beruflichen Laufbahn Arbeits- und Familienleben miteinander zu vereinbaren.

2.2

befürwortet die von der Kommission vorgeschlagenen vorrangigen Strategien zur Förderung eines tiefgreifenden kulturellen Wandels, durch den das Humankapital lebenslang genutzt, das aktive Altern gefördert, die Ausgrenzung älterer Menschen vermieden und die Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte erhöht wird – ein wichtiger Aspekt des Arbeitskräfteangebots angesichts des vorhersehbaren Rückgangs der erwerbstätigen Bevölkerung;

2.3

ist gleichwohl der Ansicht, dass dies nicht ausreicht, um das Potenzial der älteren Bevölkerung auszuschöpfen. Vielmehr muss auch der maßgebliche Beitrag der älteren Menschen bei freiwilligen und informellen Tätigkeiten von gesellschaftlichem Nutzen anerkannt werden; dementsprechend sollte der Stellenwert sämtlicher Tätigkeiten – wirtschaftlicher wie sozialer – die Wirtschaft, den individuellen Wohlstand und den sozialen Zusammenhalt auf lokaler Ebene anerkannt werden;

2.4

bekräftigt im Einklang mit der Kommission, dass es zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitskräfte unerlässlich ist, während des gesamten Erwerbslebens Strategien zur Förderung guter Bedingungen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, flexibler Formen der Arbeitsorganisation, eines ständigen Zugangs zu Fortbildungsmaßnahmen, einer besseren Arbeitsplatzqualität und wirksamer aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen zu entwickeln, welche die Beschäftigungsfähigkeit in jeder Phase des Erwerbslebens gewährleisten;

2.5

ist gleichwohl der Ansicht, dass die vorgestellten Maßnahmen nicht ausreichen, um das Erwerbsleben zu verlängern, das Erwerbsaustrittsalter anzuheben, die Wiedereingliederung älterer Frauen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und die Beschäftigungsquote von Frauen zu steigern. Vielmehr müssen Strategien umgesetzt werden, die es den Frauen während des gesamten Erwerbslebens ermöglichen, Beruf und Familie zu vereinbaren;

2.6

wünscht angesichts der von der Kommission erwähnten Tatsache, dass es keine empirischen Belege dafür gibt, dass jüngere und ältere Arbeitnehmer austauschbar sind, dass im Rahmen der ermittelten Strategien generationsübergreifende Solidarpakte innerhalb einer flexiblen Arbeitsorganisation erprobt werden, die den allmählichen Austritt älterer Menschen aus dem Arbeitsleben fördert und die Weitergabe ihrer Erfahrung und beruflichen Kompetenz an die jüngeren Arbeitnehmer ermöglicht;

2.7

greift die Feststellung der Kommission auf, dass auch ältere Arbeitnehmer Vorteile aus ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mit Hilfe sinnvoller, über den ESF finanzierter Projekte ziehen können. Bewährte Praktiken haben gezeigt, dass älteren ehemaligen Führungskräften hierdurch die Möglichkeit gegeben wird, ihre Fertigkeiten auszubauen und auf den neuesten Stand zu bringen und sich so einen Arbeitsplatz in Organisationen auf dem lokalen Arbeitsmarkt, die über zu wenig Personal mit Führungsfähigkeiten verfügen, zu sichern.

2.8

betont, wie wichtig es ist, territoriale Beschäftigungspläne unter Beteiligung der Sozialpartner umzusetzen, mit denen: die Möglichkeiten des Zugangs zum lebenslangen Lernen gefördert werden; die aktiven Arbeitsmarktpolitiken, insbesondere in Bezug auf die Beratung und Wiedereingliederung von älteren Arbeitslosen, intensiviert werden; die Maßnahmen ermittelt werden, mit denen die Beschäftigungspolitiken in den Bereichen Wohlstand und sozialer Zusammenhalt ergänzt werden können und die Teilhabe älterer Menschen an einem aktiven sozialen Leben gefördert wird;

2.9

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen dieser Strategien eine zentrale Rolle spielen, und weist insbesondere auf die Notwendigkeit hin, unter ihre besondere Zuständigkeit fallenden oder sie betreffenden Tätigkeiten und Programmen mehr Aufmerksamkeit zu widmen, die es ermöglichen, die gefährliche Dichotomie „ältere erwerbstätige und ökonomisch produktive Arbeitnehmer versus sozial ausgegrenzte ältere Menschen“ zu überwinden;

2.9.1

betont vor allem, wie wichtig es ist, die Aufgaben der lokalen und regionalen Entscheidungsebenen bei der Förderung von gesellschaftlich nützlichen Beschäftigungsinitiativen für ältere Menschen (unentgeltliche oder zum Teil entgeltliche Freiwilligenarbeit der älteren Menschen in der eigenen Gemeinde, Zivildienst für ältere Menschen …) anzuerkennen; diese Art gesellschaftlich unverzichtbarer Arbeit hat u.a. einen großen Solidarwert, stärkt die Integration, fördert die aktive Staatsbürgerschaft der älteren Menschen und verbessert die Beziehungen zwischen den Generationen. Aber nicht nur dies: sie kann auch einhergehen mit einem schrittweisen Austritt aus dem Erwerbsleben oder Formen der Wiedereingliederung für diejenigen gewährleisten, die bereits ausgeschieden sind;

2.9.2

weist darauf hin, dass angesichts der angestrebten Erhöhung der Beschäftigungsquote von Frauen im Alter zwischen 55 und 64 Jahren die lokalen und regionalen Entscheidungsebenen notwendigerweise eine zentrale Rolle bei der Planung von Pflege- und Hilfsdiensten für hilfsbedürftige Familienmitglieder (Minderjährige oder unselbständige Erwachsene) spielen müssen, und zwar auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese Altersgruppe in Anbetracht des derzeitigen demographischen Trends in jedem Fall umfangreiche familiäre Pflegeaufgaben wahrnehmen muss. Die Kommission plädiert in ihrem Dokument für Maßnahmen zur Förderung des lebenslangen Lernens und flexibler Arbeitsorganisation während des gesamten Erwerbslebens der Arbeitskräfte; in diesem Sinne muss darüber hinaus auch den Ausbildungs- und Organisationsstrategien und den Bildungs-, sozialen und Hilfsdiensten Augenmerk geschenkt werden, die es den Frauen ermöglichen können, während ihres gesamten Erwerbslebens berufliche und häusliche Pflichten in Einklang zu bringen;

2.9.3

hält es für unverzichtbar, nicht nur nationale Strategien für die Sozial- und Rentensysteme zu fördern, sondern auch territoriale Beschäftigungspläne unter Leitung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umzusetzen, die es ermöglichen, Strategien unter Einbeziehung der Sozialpartner zu verabschieden. Im Rahmen dieser Pläne sollte es möglich sein, innovative Politiken zur Unterstützung der sozialen Eingliederung älterer Menschen, zur Anhebung ihrer Beschäftigungsrate und zur wirtschaftlichen und sozialen Ausschöpfung ihres Potenzials zu erproben. Denn nur im Rahmen territorialer Pläne, die auch durch entsprechende Erprobungsphasen und EU-Finanzmittel unterstützt werden müssen, ist es möglich, die Vielfalt der wirtschaftlichen und sozialen Aspekte, die aufgrund der allmählichen Überalterung der Bevölkerung auf der einen und des Rückgangs der Erwerbsbevölkerung auf der anderen Seite zu bedenken sind, zu bündeln.

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

2.10

bekräftigt abschließend, wie wichtig es ist, dass sich die Mitgliedstaaten über bewährte Praktiken, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene, austauschen und dass die Initiativen und gemeinschaftlichen Aktionspläne erweitert werden, mit denen nicht nur die einzelstaatlichen Politiken zur Reform der Renten- und Sozialsysteme neue Impulse erhalten, sondern auch die auf lokaler Ebene zur Steigerung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte verfolgten Sozial- und Wirtschaftspolitiken unterstützt werden sollen.

Brüssel, den 29. September 2004

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Peter STRAUB


(1)  ABl. C 287 vom 22.11.2002, S. 1.