17.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 335/85


BESCHLUSS EULEX KOSOVO/2/2011 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 16. Dezember 2011

zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (1), EULEX KOSOVO

(2011/849/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP des Rates vom 4. Februar 2008 über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO (2), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Am 8. Juni 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/322/GASP (3) angenommen, mit dem die Dauer der EULEX KOSOVO bis zum 14. Juni 2012 verlängert wird.

(3)

Mit dem Beschluss 2010/431/GASP (4) hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hohe Vertreterin“) Herrn Xavier BOUT DE MARNHAC mit Wirkung vom 15. Oktober 2010 zum Missionsleiter der EULEX KOSOVO ernannt.

(4)

Mit dem Beschluss 2011/688/GASP (5) hat das PSK das Mandat von Herrn Xavier BOUT DE MARNHAC als Missionsleiter der EULEX KOSOVO bis zum 14. Dezember 2011 verlängert.

(5)

Am 9. Dezember 2011 hat die Hohe Vertreterin vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Xavier BOUT DE MARNHAC als Missionsleiter der EULEX KOSOVO bis zum 14. Juni 2012 zu verlängern —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Mandat von Herrn Xavier BOUT DE MARNHAC als Missionsleiter der EULEX KOSOVO wird bis zum 14. Juni 2012 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 15. Dezember 2011.

Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 2011.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

O. SKOOG


(1)  Im Sinne der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

(2)  ABl. L 42 vom 16.2.2008, S. 92.

(3)  ABl. L 145 vom 11.6.2010, S. 13.

(4)  ABl. L 202 vom 4.8.2010, S. 10.

(5)  ABl. L 270 vom 15.10.2011, S. 32.